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105 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bekanntheit"


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Drucksache 511/20

... e) Die beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufrufbare Datenbank AnimAlt-ZEBET wird seit 2013 nicht mehr aktualisiert. Eine zentrale Datenbank, in der laufend Alternativverfahren gesammelt werden und im Rahmen der Versuchsplanung und während des Genehmigungsverfahrens abgerufen werden können, erhöht die Bekanntheit solcher Verfahren und erleichtert sowohl die Versuchsplanung, sowie die behördliche Überwachung.



Drucksache 517/19

... I) muss nach Absatz 3 Satz 2 auch in der Werbung die sachbezogene Information im Vordergrund stehen. Eine reine Markenoder Imagewerbung, die ausschließlich dazu dient, den Bekanntheitsgrad der Krankenkasse zu steigern, ohne jegliche Information über Versorgungs- oder Serviceleistungen zu vermitteln, ist unzulässig. Gemäß Satz 3 darf die Werbung zudem nicht in einer Form erfolgen, die mit der Eigenschaft der Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben unvereinbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 4a
Wettbewerb der Krankenkassen, Verordnungsermächtigung

Erster Abschnitt

Erster Titel Arten der Krankenkassen

§ 143
Ortskrankenkassen

§ 144
Betriebskrankenkassen

§ 145
Innungskrankenkassen

§ 146
Landwirtschaftliche Krankenkasse

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 148
Ersatzkassen

Zweiter Titel Besondere Vorschriften zur Errichtung, zur Ausdehnung und zur Auflösung von Betriebskrankenkassen sowie zum Ausscheiden von Betrieben aus Betriebskrankenkassen

§ 149
Errichtung von Betriebskrankenkassen

§ 150
Verfahren bei Errichtung

§ 151
Ausdehnung auf weitere Betriebe

§ 152
Ausscheiden von Betrieben

§ 153
Auflösung

§ 154
Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen

Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen

§ 155
Freiwillige Vereinigung

§ 156
Vereinigung auf Antrag

§ 157
Verfahren bei Vereinigung auf Antrag

§ 158
Zusammenschlusskontrolle bei Vereinigungen von Krankenkassen

§ 159
Schließung

§ 160
Insolvenz von Krankenkassen

§ 161
Aufhebung der Haftung nach § 12 Absatz 2 der Insolvenzordnung

§ 162
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 163
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen

§ 164
Vorübergehende finanzielle Hilfen

Vierter Titel Folgen der Auflösung, der Schließung und der Insolvenz

§ 165
Abwicklung der Geschäfte

§ 166
Haftung für Verpflichtungen bei Auflösung oder Schließung

§ 167
Verteilung der Haftungssumme auf die Krankenkassen

§ 168
Personal

§ 169
Haftung im Insolvenzfall

§ 170
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen, Verordnungsermächtigung

§ 267
Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 268
Risikopool

§ 273
Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich

§ 293a
Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung oder über eine besondere Versorgung

§ 327
Übergangsregelung zur Änderung der Größe des Verwaltungsrates des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

§ 328
Übergangsregelung für am ... [einsetzen: Tag des Inkrafttretens nach Artikel 11 Absatz 11 bereits geschlossene Krankenkassen

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften.

§ 2
Risikogruppen

§ 3
Versicherungszeiten

§ 5
Bekanntmachungen

§ 6
Zahlungsverkehr und Verrechnung

Abschnitt 2
Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten

§ 7
Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs

§ 8
Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells

§ 9
Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich

§ 10
Folgegutachten zu Zuweisungen zur Deckung der Aufwendungen für Krankengeld und Auslandsversicherte

Abschnitt 3
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

§ 11
Zuweisungen für das Krankengeld

§ 12
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 13
Zuweisungen für sonstige Aufgaben

§ 14
Risikopool

§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme

§ 16
Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung

§ 17
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 18
Jahresausgleich

§ 19
Ausschluss auffälliger Risikogruppen

§ 20
Prüfung der Datenmeldungen

§ 21
Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 22
Durchführung des Einkommensausgleichs

Abschnitt 4
Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen

§ 23
Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds

Abschnitt 5
Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137f

§ 24
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme

§ 25
Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten

§ 26
Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen

Abschnitt 6
Übergangsregelung

§ 27
Übergangsregelung

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der SGB V-Übertragungsverordnung

§ 1
Die in § 170 Absatz 4 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 162 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch enthaltenen Ermächtigungen werden auf das Bundesversicherungsamt übertragen.

Artikel 9
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Einführung einer Regionalkomponente in den RSA

Einführung eines Krankheits-Vollmodells

4 Risikopool

Streichung der Erwerbsminderungsgruppen

Versichertenindividuelle Berücksichtigung von Abschlägen und Rabatten für Arzneimittel im RSA

Begleitende untergesetzliche Regelungen

Stärkung von Präventionsanreizen durch den RSA

Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA

Vereinfachung der Prüfungen nach § 20 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung RSAV

Einführung einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftlichen Beirat

Modernisierung des Organisationsrechts der Krankenkassen

Weiterentwicklung der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes

Rechnungszuschlag für Krankenhäuser

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

Vl. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bund, Länder und Gemeinden

Gesetzliche Krankenversicherung

4. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Weiterentwicklung des RSA

Weiterentwicklung des Organisationsrechts

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu § 4b

Zu Nummer 4

Zu § 71

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu § 73b

Zu Nummer 6

Zu § 77

Zu Nummer 7

Zu § 83

Zu Nummer 8

Zu § 87a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu § 92a

Zu Nummer 10

Zu § 137g

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu § 140a

Zu Nummer 12

Zu § 143

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu § 148

Zu § 149

Zu § 150

Zu § 151

Zu § 152

Zu § 153

Zu § 154

Zu § 155

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 156

Zu § 157

Zu § 158

Zu § 159

Zu § 160

Zu § 161

Zu § 162

Zu § 163

Zu § 164

Zu § 165

Zu § 166

Zu § 167

Zu § 168

Zu § 169

Zu § 170

Zu Nummer 13

Zu § 173

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu § 217b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu § 217c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16

Zu § 217d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu § 217f

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu § 260

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 266

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 21

Zu § 267

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 268

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu § 269

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 23

Zu § 270

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu § 270a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu § 271

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu § 273

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 27

Zu § 284

Zu Nummer 28

Zu § 293a

Zu Nummer 29

Zu § 295

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 30

Zu § 302

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu § 303

Zu Nummer 32

Zu § 304

Zu Nummer 33

Zu § 305a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 34

Zu § 318

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu § 323

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu § 327

Zu § 328

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 4

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4785, BMG: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 213/18

... Zu den Vorteilen einer Notierung zählen eine verringerte Abhängigkeit von der Finanzierung durch Banken, eine stärkere Diversifizierung der Anleger, ein leichterer Zugang zu zusätzlichem Eigenkapital und zur Fremdfinanzierung (durch Sekundärangebote) und ein höheres öffentliches Profil sowie eine größere Markenbekanntheit.



Drucksache 71/18

... Die Ursachen dieser Entwicklung liegen u.a. in der häufig eher unrealistischen Erwartung, in der Notaufnahme eines Krankenhauses schneller und umfassender behandelt zu werden als im ambulanten Bereich. Auch ist der Bekanntheitsgrad der für viele Fälle adäquateren Hilfsmöglichkeit, nämlich dem unter "116 117" bundesweit einheitlich erreichbaren ärztlichen Bereitschaftsdienst, noch immer recht gering. Diese Gesamtsituation dürfte zu einem großen Teil auch Folge der sektoralen Trennung und den für Patienten nicht immer klar erkennbaren Zuständigkeiten in der medizinischen Versorgung sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

VII. Zustimmungsbedürftigkeit

VIII. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 62/1/17

... seitens des Bundes betreuen, die koordinierte Bereitstellung von Metadaten sichern und die Bekanntheit und Nutzung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 4, Absatz 5 Satz 1 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a EGovG


 
 
 


Drucksache 361/17

... Die Evaluierungen des Europass-Rahmens haben ergeben, dass in vielen Ländern die Wirksamkeit, Bekanntheit und Effizienz der Zentren unklar ist und dass das Fehlen strategischer Konzepte oft die Wirksamkeit ihrer Arbeit beeinträchtigt. Die von der Kommission für die Tätigkeiten der Zentren bereitgestellte Kofinanzierung wird auch größtenteils nicht ausgeschöpft bzw. nicht ausreichend genutzt (8 Mio. EUR seit 2011); die Zuweisung einer einzigen Finanzhilfe an jeden Mitgliedstaat würde eine flexiblere Nutzung dieser Mittel im Einklang mit nationalen Ressourcen und Prioritäten ermöglichen.



Drucksache 62/17 (Beschluss)

... seitens des Bundes betreuen, die koordinierte Bereitstellung von Metadaten sichern und die Bekanntheit und Nutzung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 4, Absatz 5 Satz 1 EGovG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12a EGovG


 
 
 


Drucksache 315/16

... - den Ausbau und den Bekanntheitsgrad von Möglichkeiten höherer beruflicher Aus- und Weiterbildung mittels Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, der Forschung und der Wirtschaft fördern, wobei ein Schwerpunkt auf dem Bedarf einzelner Branchen an Kompetenzen auf höherem Niveau liegen soll;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 481/16

... Die Ziele des Vorschlags können nicht in ausreichender Form allein durch Maßnahmen erreicht werden, die die Mitgliedstaaten ergreifen. Das hängt damit zusammen, dass bei Maßnahmen, die lediglich auf nationaler Ebene eingeleitet werden, die Vorteile der europäischen Dimension in Form des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen zwischen Mitgliedstaaten nicht zum Tragen kämen. In Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist festgelegt, dass die Union den Reichtum der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Mitgliedstaaten wahrt und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas sorgt. Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr von den Verträgen übertragen wurden. Darüber hinaus wären die innerhalb und außerhalb der EU erzielte Bekanntheit und Sichtbarkeit für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten von Vorteil.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am


 
 
 


Drucksache 492/16

... (2) Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt. Bei der Abwägung sind insbesondere zu berücksichtigen: die Intensität des Tatverdachts, die Schwere des Vorwurfs, der Verfahrensstand, der Bekanntheitsgrad des Verdächtigen oder Täters, das frühere Verhalten des Verdächtigen oder Täters und die Intensität, mit der er die Öffentlichkeit sucht. Für ein überwiegendes öffentliches Interesse spricht in der Regel, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 492/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

§ 17a

Artikel 3
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 5
Übergangsvorschriften

§ 43

§ 112
Übergangsregelungen.

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG

b Erforderlichkeit der Regelung

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit

a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen

aa Ausgangspunkt

bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten

cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit

dd Keine weitere gesetzliche Öffnung

aaa Andere Teile der Verhandlung

bbb Nur oberste Bundesgerichte

b Gerichtsinterne Übertragungen

aa Geringere Eingriffsintensität

bb Medienarbeitsraum

cc Beschränkung auf die Tonübertragung

c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung

d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit

e Andere Gerichtsbarkeiten

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

3. Weitere Folgeänderungen

III. Alternativen

1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren

bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Im Einzelnen

Zu Absatz 4

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand

- Medienöffentlichkeit/Dokumentation

- Übersetzungsleistungen

II.2 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 229/16

... Elektronische Zigaretten haben sich vor allem für die jüngere Generation zu einem Lifestyle-Produkt entwickelt. Fast 10 Prozent aller 16-19-Jährigen haben im Jahr 2014 in Deutschland elektronische Zigaretten konsumiert (Deutsches Krebsforschungszentrum (Hrsg.) (2014), E-Zigaretten: Bekanntheit und Konsum in Deutschland 2012-2014). Durch die Novellierung des Jugendschutzgesetzes [...] wurde eine Altersbeschränkung zur Abgabe von nikotinhaltigen und nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern an unter 18-Jährige eingeführt. Ergänzend dazu soll aus Präventionsgründen auch die Werbung für nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 20a
Verbot der Außenwerbung

§ 20b
Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

Im Einzelnen

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 324/1/15

... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass sich das bunte "EU-Label" für Geräte und Produkte durch seine Bekanntheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern inzwischen gut bewährt hat, um ihnen eine schnelle und einfache Einstufung eines Geräts oder Produkts zu einer bestimmten Effizienzklasse zu ermöglichen. Dadurch hat sich in den letzten Jahren eine Marktdynamik zugunsten der effizientesten Produkte entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zur Vorlage im Übrigen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 258/15 (Beschluss)

... a) Nur in einer zentralen Universalschlichtungsstelle können die zu erwartenden Beschwerden aus den unterschiedlichsten Branchen und Dienstleistungsbereichen sowie für die unterschiedlichen Vertriebswege von Produkten und Dienstleistungen zielgerecht bearbeitet werden. Nur dort ist es möglich, das notwendige Fachwissen zu konzentrieren, Spezialisierungen von Mitarbeitern zu ermöglichen und eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen. Und nur eine qualifiziert hochwertige und fachlich fundierte Verbraucherschlichtung wird letztendlich zu einer Akzeptanz bei allen Beteiligten führen. Außerdem gewährleistet nur eine bundeseinheitliche zentrale Universalschlichtungsstelle, dass nicht neben einer bestimmten Anzahl von Branchenschlichtungsstellen auch noch eine für Unternehmen und Verbraucher nicht mehr durchschaubare Landschaft an Universalschlichtungsstellen in unterschiedlichster Trägerschaft entsteht. Ferner kann nur eine einheitliche Stelle den für eine sinnvolle Aufgabenerledigung nötigen Bekanntheitsgrad erreichen. Der Bund verfügt bereits in mehreren Branchen über entsprechende Stellen und kann so bundesweit und branchenübergreifend einheitliche Standards festlegen, was einer weiteren, unerwünschten Zersplitterung der Schlichtungslandschaft entgegen wirken würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/15 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein*

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 VSBG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 - neu - VSBG

7. Zu Artikel 1 § 3 Satz 1 VSBG

8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 VSBG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 VSBG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 3 und 4 VSBG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3, § 7 Absatz 5 Satz 2 VSBG

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Nummer 4 - neu - VSBG

14. Zu Artikel 1 § 14 Überschrift, Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3, Absatz 5 - neu - VSBG

15. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 - neu - VSBG

16. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 VSBG

17. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, § 30 Absatz 1 Nummer 4 und § 31 Absatz 1 VSBG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1 und § 16 Absatz 01 - neu - VSBG

19. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 VSBG

20. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3 - neu - VSBG

21. Zu Artikel 1 § 18 VSBG

22. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1a - neu - VSBG *

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 2 Satz 2 - neu - VSBG *

24. Zu Artikel 1 § 24 Satz 1 VSBG

25. Zu Artikel 1 § 28 Satz 2 VSBG

26. Zu Artikel 1 Abschnitt 6 Überschrift, §§ 29 bis 32 und § 42 Absatz 2 VSBG

27. Zu Artikel 1 §§ 29, 30 Absatz 1 bis 3 und 5 Satz 2, § 31 Absatz 1 Satz 1 VSBG * Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

28. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4 VSBG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 7 - neu - VSBG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1 Nummer 4, Nummer 5, Nummer 6, Absatz 3a - neu - VSBG *

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 VSBG

32. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 1 und Satz 2 VSBG *

33. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 3 VSBG *

34. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

35. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 VSBG

36. Zu Artikel 1 § 35 Absatz 2 VSBG

37. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 1 VSBG

38. Zu Artikel 1 § 43 - neu - VSBG

§ 43
Evaluation

39. Zu Artikel 3 und 7 ff.

40. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 309 Nummer 14 - neu - BGB

'Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

41. Zu Artikel 23 Absatz 2 Überleitungsvorschrift


 
 
 


Drucksache 324/15 (Beschluss)

... Er teilt die Auffassung, dass sich das bunte "EU-Label" für Geräte und Produkte durch seine Bekanntheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern inzwischen gut bewährt hat, um ihnen eine schnelle und einfache Einstufung eines Geräts oder Produkts zu einer bestimmten Effizienzklasse zu ermöglichen. Dadurch hat sich in den letzten Jahren eine Marktdynamik zugunsten der effizientesten Produkte entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zur Vorlage im Übrigen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 271/14

... Schließlich hat die Kommission sorgfältig alle Hindernisse bei der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen bewertet und ist bereits systematisch gegen diejenigen vorgegangen, die durch nichtlegislative Mittel beseitigt werden können. Nach der Annahme der Verordnung hat die Kommission mehrere Instrumente zur Erleichterung der Nutzung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen entwickelt, etwa interaktive, mehrsprachige Formulare auf dem europäischen E-Justizportal, Leitfäden für Praktiker und Bürger in allen Amtssprachen, in denen das Verfahren Schritt für Schritt erläutert wird, Schulungsmodule für Richter und Juristen sowie Schulungsmaterialien für KMU zur grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen. Es könnte noch mehr getan werden, um den Bekanntheitsgrad des europäischen Verfahrens dem der nationalen vereinfachten Verfahren (die derzeit mehr als doppelt so bekannt sind) anzunähern, doch reicht eine Sensibilisierung allein nicht aus, um das Problem der unverhältnismäßigen und unnötigen Kosten und der langwierigen Verfahren zu lösen, die derzeit Kläger davon abhalten, das europäische Verfahren zu nutzen.



Drucksache 816/1/13

... 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es sich bei dem Begriff "nennenswerter Umfang" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, da Entscheidungskriterien zur Festlegung des "nennenswerten Umfangs" in der vorgeschlagenen Verordnung nicht vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang existieren derzeit zahlreiche Unsicherheiten in der Bewertung bezüglich Menge, Zeitraum, Bekanntheitsgrad, Anerkennung von Dokumenten oder beispielsweise Berücksichtigung der Verwendung als Zusatzstoffe oder Gewürze. Dies führt bei der Beurteilung, ob Lebensmittel als neuartig einzustufen sind oder nicht, sowie im Vollzug immer wieder zu erheblichen Problemen.



Drucksache 709/13

... Aufbauend auf den ersten Erfahrungen mit dem E-Learning-Portal und mit aktiver Unterstützung durch die Interessenträger wird die Kommission ein gemeinsames Portal für europäische OER einrichten, das aus "Erasmus+"-Mitteln finanziert wird, bestehende Plattformen zusammenführt und mit hoch entwickelten Browsing- und Suchfunktionen ausgestattet ist, damit die Nutzer die gewünschten Inhalte leichter finden. Zur Qualitätsbewertung der Inhalte werden die Möglichkeit von Peer- und Crowd-Ansätzen25 sowie andere Verfahren geprüft, um den Bekanntheitsgrad hochwertiger OER zu verbessern, Qualitätsrahmen für OER zu entwickeln und letztere in die Lehrpläne einzubinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/13




Mitteilung

... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung

1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende

1.1. Innovative Bildungsträger

... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen

1.2. Innovative Lehrkräfte

... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen

... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten

1.3 Innovation für Lernende

... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden

2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung

... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden

3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität

... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können

... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können

4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen

... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln

.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution


 
 
 


Drucksache 266/13 (Beschluss)

... "Berufssport treibende Person" ist eine Person, die durch die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen unmittelbar oder mittelbar wesentliche Teile ihres Einkommens erzielt oder der durch die vollständige oder teilweise Freistellung von Dienstleistungs-, Arbeits- oder vergleichbaren Pflichten die Vorbereitung auf oder die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen möglich ist. Durch die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen erzielen beispielsweise diejenigen Sportler unmittelbar oder mittelbar Einkommen, die durch die Teilnahme am sportlichen Wettkampf Antrittsgelder erhalten oder Sieg- bzw. Platzierungsprämien erzielen, die für ihre Mitgliedschaft in einer Mannschaft, die an sportlichen Wettkämpfen teilnimmt, bezahlt werden, oder die im Hinblick auf ihre Bekanntheit, die sie durch ihre sportliche Betätigung bereits erreicht haben oder nach Einschätzung ihrer Vertragspartner erreichen werden, von Sponsoren finanziell unterstützt oder als Werbeträger bezahlt werden. Für die Einstufung als Berufssportler muss es sich bei diesen Einkünften nicht um die ausschließlichen Einkünfte des Sportlers handeln. Es reicht aus, dass diese in ihrer Summe einen wesentlichen Anteil am Gesamteinkommen haben. Das kann auch bei so genannten Amateuren der Fall sein, die neben einem Arbeitseinkommen für ihre sportliche Betätigung Zahlungen oder geldwerte Zuwendungen von Gewicht erhalten. Hinreichendes Gewicht ist dann anzunehmen, wenn diese Zuwendungen die Hälfte eines für einen bescheidenen Lebenszuschnitt erforderlichen Einkommens ausmachen. Entsprechendes gilt für Sportler, für die die Sportförderung wesentliche Einnahmequelle ist; auch sie sind "Berufssport treibende Personen".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu § 6a

Zu § 6a

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 816/13 (Beschluss)

... 2. Er ist der Auffassung, dass es sich bei dem Begriff "nennenswerter Umfang" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, da Entscheidungskriterien zur Festlegung des "nennenswerten Umfangs" in der vorgeschlagenen Verordnung nicht vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang existieren derzeit zahlreiche Unsicherheiten in der Bewertung bezüglich Menge, Zeitraum, Bekanntheitsgrad, Anerkennung von Dokumenten oder beispielsweise Berücksichtigung der Verwendung als Zusatzstoffe oder Gewürze. Dies führt bei der Beurteilung, ob Lebensmittel als neuartig einzustufen sind oder nicht, sowie im Vollzug immer wieder zu erheblichen Problemen.



Drucksache 766/13 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat verkennt nicht, dass seit Inkrafttreten der Small-Claims-Verordnung im Jahre 2007 von der Möglichkeit, bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten bis 2 000 Euro ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen, in der Praxis nur äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht worden ist. Auch nach eigenen Erkenntnissen der Kommission ist Ursache für die bislang geringe Bedeutung des geltenden Verfahrens weniger dessen Anwendungsbereich, sondern vielmehr der geringe Bekanntheitsgrad, wie unter Ziffer 2 der Begründung des Verordnungsvorschlags unter Verweis auf die Eurobarometer-Umfrage 2012 festgestellt wurde (Kenntnis nur bei zwölf Prozent der Befragten, nur ein Prozent hatte bereits davon Gebrauch gemacht). Dieser Umstand zieht aber nicht zwingend gesetzgeberischen Handlungsbedarf nach sich. Insbesondere erscheint die vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereichs weder angezeigt noch geeignet, um die Attraktivität dieses Verfahrens zu steigern. Vielmehr ist nach Auffassung des Bundesrates eine Konsolidierung und Implementierung der bestehenden Regelungen erforderlich, um zunächst deren Bekanntheitsgrad, insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und KMU, zu erhöhen, damit die Option eines Small-Claims-Verfahrens von den Rechtsanwendern zukünftig häufiger gewählt wird.



Drucksache 766/1/13

... 8. Der Bundesrat verkennt nicht, dass seit Inkrafttreten der Small-Claims-Verordnung im Jahre 2007 von der Möglichkeit, bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten bis 2 000 Euro ein vereinfachtes Verfahren durchzuführen, in der Praxis nur äußerst zurückhaltend Gebrauch gemacht worden ist. Auch nach eigenen Erkenntnissen der Kommission ist Ursache für die bislang geringe Bedeutung des geltenden Verfahrens weniger dessen Anwendungsbereich, sondern vielmehr der geringe Bekanntheitsgrad, wie unter Ziffer 2 der Begründung des Verordnungsvorschlags unter Verweis auf die Eurobarometer-Umfrage 2012 festgestellt wurde (Kenntnis nur bei zwölf Prozent der Befragten, nur ein Prozent hatte bereits davon Gebrauch gemacht). Dieser Umstand zieht aber nicht zwingend gesetzgeberischen Handlungsbedarf nach sich. Insbesondere erscheint die vorgeschlagene Ausweitung des Anwendungsbereichs weder angezeigt noch geeignet, um die Attraktivität dieses Verfahrens zu steigern. Vielmehr ist nach Auffassung des Bundesrates eine Konsolidierung und Implementierung der bestehenden Regelungen erforderlich, um zunächst deren Bekanntheitsgrad, insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und KMU, zu erhöhen, damit die Option eines Small-Claims-Verfahrens von den Rechtsanwendern zukünftig häufiger gewählt wird.



Drucksache 91/12

... /EG nicht. Das abstrakte Verbot kann auch nicht aus Artikel 90 Buchstabe f hergeleitet werden. Verboten wird dort die Beeinflussung des Verbrauchers durch die persönliche Meinung einer Person, die durch Fachkunde oder auf Grund ihrer Bekanntheit beim Verbraucher besonderes Vertrauen erweckt. Die geltende Regelung hat einen über die Vorgaben des EU-Rechts hinausgehenden Anwendungsbereich, da auch der Hinweis auf eine wissenschaftliche oder fachliche Empfehlung erfasst wird, die keine Empfehlung für das Arzneimittel enthält. Die Regelung ist damit mit geltendem EU-Recht unvereinbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 91/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Bürgerinnen und Bürger

E.2. Wirtschaft

E.3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

Artikel 1
Arzneimittelgesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 2

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 7
Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 8
GCP-Verordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 10
Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 11
Medizinproduktegesetz

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

Artikel 12
DIMDI-Arzneimittelverordnung

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 73

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe j

Zu Doppelbuchstabe kk

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1787: Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 223/12

... - für einen höheren Bekanntheitsgrad der im EU-Recht verankerten Vorschriften gegen Diskriminierung, zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zu sorgen und den Zugang zu Stellen im öffentlichen Dienst im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH für EU-Bürgerinnen und -Bürger zu öffnen und zu erleichtern; - erneut zu prüfen, ob es tatsächlich notwendig ist, die bestehenden Einschränkungen des freien Arbeitsmarktzugangs für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte bis zum Ende der Übergangsfrist aufrecht zu erhalten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 620/12

... Artikel 1 der vorgeschlagenen Richtlinie zielt darauf ab, die Bedingungen für die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem dafür gesorgt wird dass mit Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern Stellen befasst werden können, die unparteiische, transparente, effektive und faire Verfahren der alternativen Streitbeilegung anbieten. Die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Existenz, Qualität und Bekanntheit der alternativen Streitbeilegungsverfahren und die Auswirkungen dieser Unterschiede auf das Funktionieren des Binnenmarktes werden in der Begründung zu der vorgeschlagenen Richtlinie beschrieben'. Grundlage für die Angleichung der Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten ist daher Artikel 114 AEUV.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/12




1. Kohärenz mit der vorgeschlagenen Verordnung über Online-Streitbeilegung

2. Anwendungsbereich

3. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der AS-Stellen

4. Abweisung von Beschwerden

5. Zugang zu AS-Stellen; Frist für den Abschluss von alternativen Streitbeilegungsverfahren

6. Festlegung der Zuständigkeit, wenn mehrere AS-Stellen in Betracht kommen

7. Informationspflichten für Unternehmer

8. Verjährungsfristen

9. Veröffentlichung von Beginn und Ausgang von alternativen Streitbeilegungsverfahren; Bezeichnung für AS-Stellen, die die EU-Vorgaben erfüllen

10. Überwachung von AS-Stellen

11. Unterstützung der AS-Stellen


 
 
 


Drucksache 722/12

... Der Fokus des Vorschlags liegt auf börsennotierten Gesellschaften, da diese aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihres hohen Bekanntheitsgrads Maßstäbe für den gesamten privaten Sektor setzen. Außerdem haben sie in der Regel größere Leitungsorgane und EU-weit einen ähnlichen Rechtsstatus, so dass die nötige Vergleichbarkeit ihrer Situationen gegeben ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen

Konsultation und Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
Ziel der Richtlinie

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 9
, 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 309/12

... Letzte Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass der Name der Partnerschaft den besonderen Zusatz "mit beschränkter Berufshaftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung enthält, die auf die beschränkte Haftung hinweisen. Für die Erfüllung dieses gesetzlichen Tatbestandsmerkmals ist die Eintragung des Namenszusatzes in das Partnerschaftsregister ausreichend. Die Pflicht zur Eintragung des Namens der Partnerschaft und gegebenenfalls mit dem besonderen auf die Haftungsbeschränkung hinweisenden Zusatz in das Partnerschaftsregister ergibt sich aus allgemeinen Vorschriften (§§ 3 Absatz 2 Nummer 1, 5 Absatz 1 PartGG) und war daher nicht zusätzlich in § 8 Absatz 4 PartGG-E aufzunehmen. Als gesetzlich festgeschriebene allgemein verständliche Abkürzung des Zusatzes "mit beschränkter Berufshaftung" ist "mbB" aufgeführt. Die Abkürzung "mbH" besticht zwar durch allgemeine Bekanntheit, ist aber nicht ganz korrekt, weil zu weitgehend. Diese zu weitgehende Warnwirkung kann auf eine Täuschung des Rechtsverkehrs hinauslaufen, nämlich wenn Gläubigerinnen oder Gläubiger anderer als auf Berufsfehlern beruhender Ansprüche - zum Beispiel Angestellte oder Vermieterinnen oder Vermieter - das Signal "mbH" so auffassen, dass die Haftung allgemein beschränkt ist und deshalb von einer Geltendmachung ihrer Ansprüche absehen. Die auf die Haftungsbeschränkung hinweisenden Zusätze können mit den beiden Rechtsformzusätzen aus § 2 Absatz 1 Satz 1 PartGG kombiniert werden. Darüber hinaus soll es ermöglicht werden, dass eine Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung auch als "PartGmbB" oder "PartmbB" auftreten kann, so dass anstelle der Rechtsformzusätze aus § 2 Absatz 1 Satz 1 PartGG auch die Abkürzung "Part" oder "PartG" gewählt werden kann. Wird der Namenszusatz von der Partnerschaft nicht in jeder konkreten Situation geführt oder wird die sich daraus ergebende Haftungsbeschränkung nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht, so ist diese Situation nach den allgemeinen Regeln zu lösen, die gelten, wenn eine haftungsbeschränkte Gesellschaft im Rechtsverkehr über ihre Haftungsbeschränkung täuscht.

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Drucksache 309/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

Artikel 5
Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 9
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2053: Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


 
 
 


Drucksache 10/12 (Beschluss)

... An dieser Einschätzung hat sich seitdem nichts geändert. Die gerichtsinterne Mediation ist in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil einer modernen und bürgernahen Justiz geworden. Sie führt auch in umfangreichen und komplizierten Verfahren zu raschen und nachhaltigen Lösungen. Gleichzeitig kann sie den Parteien erhebliche Kosten für Zeugen und Sachverständigengutachten oder für den Gang durch die Instanzen ersparen (vgl. Bemerkungen 2011 des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, S. 60 ff., abrufbar unter www.landesrechnungshofsh.de; Jahresbericht 2010 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, abrufbar unter www.lrh.niedersachsen.de: "Die Gerichtsmediation ist eine wirtschaftliche Art der Streitschlichtung. Ihre Akzeptanz und Verbreitung bedarf der Förderung durch geeignete Maßnahmen. Es fehlt eine gesetzliche Regelung."). Diese Vorteile bestehen auch für die mediationsbegleitenden Rechtsanwälte. Gerichtsinterne und außergerichtliche Mediation sind einander ergänzende Konfliktlösungsverfahren. Die gerichtsinterne Mediation trägt erheblich zur zunehmenden Bekanntheit und Akzeptanz der außergerichtlichen Mediation bei und soll dies auch weiterhin tun. Die ausdrückliche gesetzliche Regelung der richterlichen Mediation widerspricht nicht dem Ziel, die außergerichtliche Mediation zu fördern. Zur weiteren Etablierung und Inanspruchnahme gerade der außergerichtlichen Mediation bedarf es einer umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger.



Drucksache 10/1/12

... An dieser Einschätzung hat sich seitdem nichts geändert. Die gerichtsinterne Mediation ist in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil einer modernen und bürgernahen Justiz geworden. Sie führt auch in umfangreichen und komplizierten Verfahren zu raschen und nachhaltigen Lösungen. Gleichzeitig kann sie den Parteien erhebliche Kosten für Zeugen und Sachverständigengutachten oder für den Gang durch die Instanzen ersparen (vgl. Bemerkungen 2011 des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, S. 60 ff., abrufbar unter www.landesrechnungshofsh.de; Jahresbericht 2010 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, abrufbar unter www.lrh.niedersachsen.de: "Die Gerichtsmediation ist eine wirtschaftliche Art der Streitschlichtung. Ihre Akzeptanz und Verbreitung bedarf der Förderung durch geeignete Maßnahmen. Es fehlt eine gesetzliche Regelung."). Diese Vorteile bestehen auch für die mediationsbegleitenden Rechtsanwälte. Gerichtsinterne und außergerichtliche Mediation sind einander ergänzende Konfliktlösungsverfahren. Die gerichtsinterne Mediation trägt erheblich zur zunehmenden Bekanntheit und Akzeptanz der außergerichtlichen Mediation bei und soll dies auch weiterhin tun. Die ausdrückliche gesetzliche Regelung der richterlichen Mediation widerspricht nicht dem Ziel,



Drucksache 487/12

... "2. mit Angaben oder Darstellungen, die sich auf eine Empfehlung von Wissenschaftlern, von im Gesundheitswesen tätigen Personen, von im Bereich der Tiergesundheit tätigen Personen oder anderen Personen, die auf Grund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können, beziehen,".

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Drucksache 487/12




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 6a
Verbote von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport, Hinweispflichten.

§ 52c
Arzneimittelvermittlung

§ 62
Organisation des Pharmakovigilanz-Systems der zuständigen Bundesoberbehörde.

§ 63b
Allgemeine Pharmakovigilanz-Pflichten des Inhabers der Zulassung

§ 63c
Dokumentations- und Meldepflichten des Inhabers der Zulassung für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, für Verdachtsfälle von Nebenwirkungen

§ 63d
Regelmäßige aktualisierte Unbedenklichkeitsberichte

§ 63e
Europäisches Verfahren

§ 63f
Allgemeine Voraussetzungen für nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63g
Besondere Voraussetzungen für angeordnete nichtinterventionelle Unbedenklichkeitsprüfungen

§ 63h
Dokumentations- und Meldepflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind

§ 63i
Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen und Gewebe

§ 63j
Ausnahmen

Achtzehnter Unterabschnitt Übergangsvorschrift

§ 146
Übergangsvorschriften aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Weitere Änderungen des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2a
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 4
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 5
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 6
Aufhebung der Bezeichnungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

§ 4a
Bezug und Rücknahme von Arzneimitteln

§ 9
Anforderungen an Arzneimittelvermittler

Artikel 8
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 9
Änderung der AMG-Anzeigeverordnung

Artikel 10
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 11a
Änderung des Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften

Artikel 12
Änderung der DIMDI-Arzneimittelverordnung

Artikel 12a
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12b
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 14
Außerkrafttreten

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 298/12

... Besonders in Ländern, die in die EU exportieren, wird es Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen geben, um in der gesamten Lieferkette das Sicherheitsbewusstsein zu schärfen und die Bekanntheit der EU-Vorschriften zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 746/12

... Sonstige Logistiker in diesem Bereich, beispielsweise Konsolidierer, Makler, Erfüllungsdienstleister und externe Logistikanbieter26, spielen zunehmend eine Rolle, wenn es darum geht, die Lücke zwischen dem elektronischen Handel und den Zustelldienstbetreibern in Bezug auf Innovation, Flexibilität, Lagerbewirtschaftung, Beförderung und Rücksendung von Paketen zu schließen. Die von ihnen angebotenen Lösungen sind noch nicht allgemein bekannt, vor allem nicht bei KMU. Mit steigendem Bekanntheitsgrad könnten sie in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen, wenn es darum geht, Online-Einzelhändlern die Logistik zu erleichtern. Durch die Konsolidierung verschiedener Absender mit geringem Volumen könnten sie auch in der Lage sein, günstigere Zustellbedingungen/-verträge anzubieten, die dann an ihre Vertragspartner und letztlich an die Verbraucher weitergegeben werden könnten.

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Drucksache 746/12




Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR

1. Einleitung

2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau

2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung

2.2 Der europäische Zustellungsmarkt

2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes

3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure

3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher

3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden

3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber

4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens

5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt

5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort

5.1.1 Erhöhung der Transparenz

5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher

5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen

5.2.1 Kostendämpfung

5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife

5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette

5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz

5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern

5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen

6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts

7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:


 
 
 


Drucksache 631/11

... Die Förderung des Handels durch die Mitgliedstaaten stärkt die weltweite Präsenz europäischer Unternehmen; die meisten Mitgliedstaaten unterstützen die Internationalisierung von KMU, indem sie Finanzmittel sowie Informationen und Hilfen im Hinblick auf Marktzugang und Regulierung bereitstellen. Die KMU, die diese Dienste in Anspruch nehmen, sind relativ zufrieden; allerdings gaben nur 27 % der internationalisierten KMU an, bestehende öffentliche Unterstützungsmaßnahmen seien ihnen bekannt; 7 % machten davon tatsächlich Gebrauch. Diese Ergebnisse legen nahe, dass der Bekanntheitsgrad und die Zugänglichkeit öffentlicher Unterstützung noch verbessert werden könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

2.1. Industrie im Wandel

2.2. Eine innovative Industrie

2.3. Eine nachhaltige Industrie

3. auf dem Weg zu einem unternehmensfreundlicheren Europa

3.1. Rahmenbedingungen für Unternehmen

3.2. Förderung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors

3.3. Kleine und mittlere Unternehmen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 739/11

... (23) Emittenten, Anleger und andere interessierte Kreise sollten auf einer zentralen Website Zugang zu aktuellen Ratinginformationen haben. Ein von der ESMA eingeführter Europäischer Ratingindex (EURIX) sollte es Anlegern ermöglichen, alle für ein bestimmtes bewertetes Unternehmen vorhandenen Ratings mühelos zu vergleichen, und ihnen Durchschnittsratings liefern. Damit Anleger Ratings desselben Unternehmens, die von verschiedenen Ratingagenturen abgegeben wurden, miteinander vergleichen können, müssen die Ratingagenturen eine harmonisierte Ratingskala benutzen, die von der ESMA entwickelt und von der Kommission als technischer Regulierungsstandard angenommen werden muss. Die Heranziehung der harmonisierten Ratingskala sollte nur für die Veröffentlichung der Ratings auf der EURIX-Website obligatorisch sein, während es Ratingagenturen freistehen sollte, bei der Veröffentlichung der Bewertungen auf ihren jeweiligen Websites auf ihre eigenen Ratingskalen zurückzugreifen. Die obligatorische Heranziehung einer harmonisierten Ratingskala sollte sich auf die Methoden und Verfahren der Ratingagenturen nicht harmonisierend auswirken, sondern sollte lediglich dazu dienen, das Ratingergebnis vergleichbar zu machen. Wichtig ist, dass aus der EURIX-Website über einen aggregierten Ratingindex hinaus sämtliche für die einzelnen Instrumente verfügbaren Ratings ersichtlich sind, damit Anleger das gesamte Spektrum der Meinungen abwägen können, bevor sie ihre eigene Anlageentscheidung treffen. Anhand des aggregierten Ratingindex können Anleger möglicherweise einen ersten Hinweis auf die Bonität eines Unternehmens erhalten. Der EURIX sollte dazu beitragen, dass kleinere und neue Ratingagenturen an Bekanntheit gewinnen. Er würde die von den Ratingagenturen in dem zentralen Datenspeicher der ESMA zu veröffentlichenden Informationen über ihre bisherigen Ergebnisse ergänzen. Das Europäische Parlament unterstützte in seiner Entschließung zu Ratingagenturen vom 8. Juni 20118 die Einführung eines solchen Europäischen Ratingindex.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Erläuterung des Vorschlags

3.4.1. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Rating-Outlooks

3.4.2. Änderungen in Bezug auf die Verwendung von Ratings

3.4.3. Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der Ratingagenturen

3.4.4. Änderungen in Bezug auf die Offenlegung von Informationen über Methoden der Ratingagenturen, Ratings und Rating-Outlooks

3.4.5. Änderungen in Bezug auf Länderratings

3.4.6. Änderungen in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Ratings und Ratinggebühren

3.4.7. Änderungen in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen gegenüber Anlegern

3.4.8. Sonstige Änderungen

3.4.9 Die Frage der Europäischen Ratingagentur

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 5a
Übermäßiger Rückgriff auf Ratings durch Finanzinstitute

Artikel 5b
Rückgriff auf Ratings durch die Europäischen Aufsichtsbehörden und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken

Artikel 6a
Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Investitionen in Ratingagenturen

Artikel 6b
Höchstlaufzeit der vertraglichen Beziehungen zu einer Ratingagentur

Artikel 8a
Informationen zu strukturierten Finanzinstrumenten

Artikel 8b
Doppeltes Rating strukturierter Finanzinstrumente

Artikel 11a
Europäischer Ratingindex

Titel IIIa
Zivilrechtliche Haftung der Ratingagenturen

Artikel 35a
Zivilrechtliche Haftung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 665/11

... - Verbesserung von Bekanntheitsgrad und Zugänglichkeit von Gemeinschaftsprogrammen, mit denen die Sozialunternehmer unterstützt werden könnten, wie beispielsweise ERASMUS, ERASMUS für Jungunternehmer, Tempo, "Jugend in Aktion" - 2007-2013 (insbesondere die Aktion "Jugendinitiativen") und HORIZON 2020.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/11




Mitteilung

1. Weshalb diese initiative der Kommission?

2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen könnten

3. Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa

3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln

3.1.2. Mobilisierung der europäischen Fonds

3.2. Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum

3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken

3.2.2. Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer

3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds

3.3. 1. Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen, die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten

3.3.2. Öffentliches Beschaffungswesen

3.3.3. Staatliche Beihilfen

4. Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 720/11

... Aus der Analyse der Kommission geht auch hervor, dass die direkte Kommunikation mit den KMU eine entscheidende Rolle spielt. KMU in der EU, die im Ausland tätig werden wollen, müssen sich zunächst zu Hause vorbereiten; dazu müssen die richtigen Fähigkeiten und erforderlichen Informationen möglichst in der Nähe vorhanden sein und im Wesentlichen von örtlichen Unternehmensverbänden30, privaten Beratern oder über verschiedene Quellen im Internet beschafft werden. Sobald sie im Ausland operieren, ist der Bedarf an Unterstützung, die die KMU am Zielmarkt selbst benötigen, häufig schwieriger zu decken. Die Bekanntheit der bereits eingerichteten Dienste reicht nicht immer aus, und die KMU stehen beim Zugang zu Märkten außerhalb der EU und der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung mit ausländischen Partnern nach wie vor beträchtlichen Schwierigkeiten gegenüber. Umfragen zufolge fällt es KMU generell schwer, nützliche Informationen einzuholen31.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung

2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16

2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22

2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden

3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU

4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU

4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung

4.2. Erreichung unserer Ziele

4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland

4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus

4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern

4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze

4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien

Komplementarität und Zusätzlichkeit

5 Nachhaltigkeit

Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel

4.2.5.2. Geografische Prioritäten

Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes

Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung

4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU

5. Schlussfolgerung

Anhang


 
 
 


Drucksache 723/11

... iv) Durchsetzung: Potenzial des CPC-Netzes (Netz der nationalen Durchsetzungsbehörden) wird nicht ausgeschöpft; geringe Bekanntheit des EVZ-Netzes (Netz der Europäischen Verbraucherzentren) bei den Verbrauchern und Notwendigkeit, seine Wirksamkeit zu verstärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Kontext

Ziele des Vorschlags

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens

Mehrwert der Maßnahmen

i Sicherheit

ii Information und Bildung

iii Rechte und Rechtsschutz

iv Durchsetzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Auflegung des Programms

Artikel 2
Gesamtziel

Artikel 3
Einzelziele und Indikatoren

Artikel 4
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 5
Förderfähige Einrichtungen

Artikel 6
Finanzrahmen

Artikel 7
Beteiligung von Drittländern am Programm

Artikel 8
Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung

Artikel 9
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 10
Durchführungsmethoden

Artikel 11
Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken

Artikel 12
Jährliche Arbeitsprogramme

Artikel 13
Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 15
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Übergangsmaßnahmen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I

Anhang II
Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms


 
 
 


Drucksache 834/10

... In der Folgenabschätzung wurde auf das langsame Tempo der Umstellung auf SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften eingegangen, das zu einer Koexistenz von nationalen Altzahlungsinstrumenten und SEPA-Zahlungen geführt hat. Als Hauptgrund für den langsamen Umstellungsprozess wurden mehrere Faktoren ausgemacht: die Ungewissheit über den Abschluss von SEPA und damit verbundene Probleme wie der Mangel an Anreizen für die Entwicklung von SEPA-Produkten, die dem Bedarf der Nutzer wirklich gerecht werden, das aufgrund der Nachteile für Vorreiter zögerliche Engagement der Investoren, die fragmentierte Nachfrage und der schwache Bekanntheitsgrad von SEPA. Ferner werden die Auswirkungen einer langsamer Umstellung aufgeführt. Auf „Mikroebene“ sind dies die multiplen Zahlungsplattformen, die von den Marktteilnehmern auf Angebots- und Nachfrageseite betrieben werden müssen und die damit verbundenen doppelten Betriebskosten und negativen Erträge von SEPA-Investitionen. Auf „Makroebene“ verhindert die fortgesetzte Fragmentierung nach Landesgrenzen Skaleneffekte, beschränkt den Wettbewerb und behindert die Innovation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

Einholung und Nutzung von Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erreichbarkeit

Artikel 4
Interoperabilität

Artikel 5
Anforderungen an Überweisungen und Lastschriften

Artikel 6
Interbankenentgelte für Lastschriften

Artikel 7
Ausnahmen

Artikel 8
Zahlungszugang

Artikel 9
Zuständige Behörden

Artikel 10
Sanktionen

Artikel 11
Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Artikel 12
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 16
Überprüfung

Artikel 17
Übergangsbestimmungen

Artikel 18
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

Artikel 19
Inkrafttreten

Anhang
Technische Anforderungen (Artikel 5)


 
 
 


Drucksache 422/10

... 20. weist darauf hin, dass die Massenmedien herangezogen werden müssen, um den Bekanntheitsgrad von Programmen für junge Menschen zu steigern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/10




Allgemeine Bemerkungen

Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

2 Aktionsbereiche

Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

Allgemeine und berufliche Bildung

Beschäftigung und Unternehmergeist

Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

Teil habe

Kreativität und Kultur

2 Freiwilligentätigkeit

Soziale Eingliederung

Jugend in der Welt


 
 
 


Drucksache 747/10

... Die EU-Maßnahmen werden Anstrengungen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen, die darauf abstellen, die Barrierefreiheit zu verbessern und Diskriminierungen zu bekämpfen durch allgemeine Finanzierung, durch eine ordnungsgemäße Anwendung des Artikels 16 der allgemeinen Verordnung über die Strukturfonds 20 und durch Festlegung höchster Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Alle Maßnahmen sollten in Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere den Vorschriften über staatliche Beihilfen, durchgeführt werden. Optimierung der Nutzung der EU-Finanzierungsinstrumente für Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung sowie Steigerung des Bekanntheitsgrads von behindertenrelevanten Finanzierungsmöglichkeiten in Programmen für den Zeitraum nach 2013

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziele MAßNAHMEN

2.1. Aktionsbereiche

1. Zugänglichkeit

2. Teilhabe

3. Gleichstellung

4. Beschäftigung

5. Allgemeine und berufliche Bildung

6. Sozialer Schutz

7. Gesundheit

8. Maßnahmen im Außenbereich

2.2. Durchführung der Strategie

1. Bewusstseinsbildung

2. Finanzielle Unterstützung

3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung

4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen

3. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 94/09

... 34. betont, dass der territoriale Zusammenhalt ein horizontales Konzept für die gesamte Europäische Union darstellt, welches die Verbindungen zwischen der Küste und dem Hinterland durch bestehende Komplementaritäten und die Wechselwirkung zwischen den Gebieten an der Küste und im Hinterland (z.B. Verbindung von Tätigkeiten im Küstenbereich mit dem Tourismus im ländlichen Raum und dem Städtetourismus, Verbesserung der Zugänglichkeit außerhalb der Hochsaison sowie Erhöhung der Bekanntheit und Diversifizierung lokaler Produkte) verbessern kann; stellt fest, dass im oben genannten Grünbuch zur künftigen Meerespolitik besonders auf Inselregionen hingewiesen und anerkannt wird, dass sie aufgrund ihrer dauerhaften naturgegebenen Beeinträchtigungen in Bezug auf ihre Entwicklung vor besonderen Herausforderungen stehen; betont, dass Küstenregionen im Allgemeinen vor ähnlichen Problemen stehen und fordert die Kommission auf, der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, bei der zukünftigen Verwirklichung des territorialen Zusammenhalts die Verbindung des Küstentourismus mit dem integrierten Küstenzonenmanagement und der Meeresraumplanung herzustellen;



Drucksache 231/09

... 28. fordert die Kommission auf, die Marktzugangsdatenbank zu vereinfachen, um ihre Konsultation für KMU unkomplizierter zu gestalten; fordert die Kommission ferner auf, Maßnahmen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades solcher Datenbanken zu ergreifen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/09




Der multilaterale Rahmen und die WTO

Die Mitteilung Das globale Europa

Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente

Rechte an geistigem Eigentum und Angabe des Ursprungslandes

Strategie für den Zugang zu Märkten von Drittstaaten

Europäischer Small Business Act, Wettbewerbsfähigkeit und internationaler Handel

2 Freihandelsabkommen

Öffentliches Auftragswesen

Landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben

Unterstützung für die Internationalisierung von KMU

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 141/09

... 15. begrüßt die Absicht der Kommission, 2009 eine Studie über die Organisation der Gleichstellungsstellen durchzuführen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu ermitteln, inwieweit die EU-Bürger Kenntnis von den von den Gleichstellungsstellen angebotenen Dienstleistungen haben, und Informationskampagnen zu initiieren, um den Bekanntheitsgrad dieser Stellen zu erhöhen;



Drucksache 613/09

... • Maßnahmen zur Bekanntmachung der Ergebnisse und zur Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Gemeinschaftsprogramme, -aktionen und -initiativen, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres der Freiwilligentätigkeit beitragen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 613/09




Begründung

1. Einleitung

2. Das europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit

2.1. Herausforderungen und Chancen

2.2. Ziele und Aktivitäten

3. Konsultationen

4. Relevanz des vorgeschlagenen Instruments, Subsidiarität und Mehrwert der Beteiligung der EU

5. Mittelausstattung und Umsetzung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen

Artikel 4
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Koordination auf Gemeinschaftsebene und Durchführung

Artikel 6
Finanzvorschriften

Artikel 7
Mittelausstattung

Artikel 8
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 9
Kohärenz und Komplementarität

Artikel 10
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 11
Begleitung und Evaluierung

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang
Massnahmen gemäss Artikel 3

A. Direkte Initiativen der Gemeinschaft

B. Kofinanzierung von Gemeinschaftsinitiativen

C. Kofinanzierung nationaler Initiativen

D. Initiativen, die keine Finanzhilfe der Gemeinschaft Erhalten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 338/09

... Der europäische Aquakultursektor muss über einen verbesserten Regelungsrahmen für seine Verwaltung verfügen. Ebenso wichtig ist, dass das Image der Aquakultur verbessert und auf EU-Ebene für gemeinsame Regeln gesorgt wird, was sich positiv auf die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur auswirken würde. Die Konsultation der Interessenträger ist wichtig, um den Bekanntheitsgrad der Aquakultur zu erhöhen, während den nationalen Behörden vorrangig die Aufgabe zukommt, die Entwicklung der Aquakultur in ihrem Hoheitsgebiet zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/09




1. Einleitung

2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU

2.1. Herausforderungen und Aussichten

2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie

3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU

3.1. Forschung und technologische Entwicklung

3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann

3.4. Internationale Dimension

4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur

4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt

4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur

4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur

4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor

4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit

4.2.2. Tierschutz

4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln

4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter

4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel

5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors

5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften

5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands

5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit

5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 688/09

... die Be- oder Verarbeitungsverfahren der Gewebe und Gewebezubereitungen bereits seit zehn Jahren oder länger in der Europäischen Union bekannt sind. Auch bei erst seit wenigen Jahren bekannten Verfahren kann ein hinreichender Bekanntheitsgrad erreicht sein, falls die Verfahren mit bekannten Verfahren vergleichbar sind oder das Gefährdungspotenzial möglicher Auswirkungen sicher einschätzbar ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/09




Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz

1 Berichtsauftrag

2 Vorbereitung und Themen des Berichts

3 Gewebegesetz

3.1 Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen § 20b AMG

3.1.1 Rechtslage

3.1.2 Allgemeine Einschätzung

3.1.3 Einzelfragen

3.2 Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen § 20c AMG

3.2.1 Rechtslage

Abb. 3.2.1 Übersicht zur Abgrenzung von bekannten Gewebezubereitungen zu anderen Arzneimitteln menschlicher oder tierischer Herkunft § 20c AMG

3.2.2 Allgemeine Einschätzung

3.2.3 Einzelfragen

3.3 Genehmigung von Gewebezubereitungen § 21a AMG

3.3.1 Rechtslage

3.3.2 Allgemeine Einschätzung

3.3.3 Einzelfragen

3.4 Besondere Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen § 63c AMG

3.4.1 Rechtslage

Abb. 3.4.1 Übersicht zu den Dokumentations- und Meldepflichten für Gewebe und Gewebezubereitungen § 63c AMG

3.4.2 Allgemeine Einschätzung

3.4.3 Einzelfragen

3.5 Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen § 72b AMG

3.5.1 Rechtslage

3.5.2 Allgemeine Einschätzung

3.5.3 Einzelfragen

3.6 Sonderthema: Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems

3.6.1 Rechtslage

Abb. 3.6.1a Übersicht zu den Erlaubnispflichten für die Gewinnung und die Be- oder Verarbeitung von Stammzellen des blutbildenden Systems §§ 20b, 20c und 13 AMG

5 Inverkehrbringen

Abb. 3.6.1b Übersicht zur Genehmigungs- und Zulassungspflicht von Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems nach dem Arzneimittelgesetz §§ 21a und 21 AMG

Gewebe - und Hämovigilanz

Erstmaliges Verbringen, Einfuhr

3.6.2 Allgemeine Einschätzung

3.6.3 Einzelfragen

3.7 Sonstiges

4 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

4.1 Rechtslage

4.2 Allgemeine Einschätzung

4.3 Einzelfragen

5 Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz

5.1. Rechtslage

5.2 Allgemeine Einschätzung

5.3 Einzelfragen

6 Zusammenfassung und Schlussbemerkung

Anlage n

Anlage 1

Beschluss des Bundesrates Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz

Anlage 2

Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Anlage 3

Beschluss des Bundesrates Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz TPG-Gewebeverordnung - TPG-GewV


 
 
 


Drucksache 465/1/09

... ist unzureichend. Vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Regelung, um die Möglichkeit eines entsprechenden Antrags hinreichend klar erkennbar zu machen. Derzeit ist für potenzielle Antragsteller aus dem Gesetz selbst in keiner Weise erkennbar, dass sie eine gerichtliche Überprüfung erreichen können. Eine Interpretationserklärung der Bundesregierung zu dem Übereinkommen, die auf die Möglichkeit einer Analogie hinweist, ist keine ausreichende Abhilfe, da nicht zu erwarten ist, dass eine solche Erklärung weite Bekanntheit erlangt. Zudem ist die Möglichkeit der analogen Anwendung einer Norm auf einen nicht erfassten Sachverhalt in erster Linie für den Umgang mit planwidrigen Gesetzeslücken gedacht. Sie entbindet den Gesetzgeber nicht von seiner Aufgabe, erforderliche Regelungen zu schaffen; erkennt der Gesetzgeber, dass für einen regelungsbedürftigen Sachverhalt keine Rechtsnorm existiert, sollte er daher tätig werden.



Drucksache 536/08

... In der Regel übertragen ausübende Künstler ihre wirtschaftlich bedeutsamsten Urheberrechte per Vertrag auf eine Plattenfirma. Dabei hat der einzelne Künstler in den meisten Fällen wenig Verhandlungsmacht6. Wenn ausübende Künstler einen Vertrag mit einer Plattenfirma unterzeichnen sind sie in aller Regel willens, jeden Vertrag zu akzeptieren, weil sie dadurch an Ansehen und Bekanntheit gewinnen und so eine breitere Zuhörerschaft erreichen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 1
Die Richtlinie 2006/116/EG wird wie folgt geändert:

Artikel 10a
Übergangsmaßnahmen für die Umsetzung von Richtlinie [//Nr. der Änderungsrichtlinie einfügen]

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 757/08

... Die Erweiterung der Widerspruchsgründe kann im Einzelfall die rechtliche Komplexität des Widerspruchsverfahrens erhöhen. Dies wird es in der Regel erforderlich machen, die betreffenden Verfahren unmittelbar einem rechtskundigen Mitglied des Patentamts zuzuweisen. Zusätzlicher Personalbedarf im Bereich des höheren Dienstes ist deswegen nicht zu erwarten. Die außerdem vorgeschlagene Einführung eines fakultativen Erinnerungsverfahrens (vgl. zu Nummer 3 [§ 64]) wird nach den Erfahrungen, die in den Jahren 2002 bis 2004 mit der vergleichbaren Regelung des § 165 Abs. 4 und 5 gemacht wurden, zu einer spürbaren Entlastung der rechtskundigen Mitglieder des Patentamts führen. Im Übrigen ist die Zahl der Verfahren, in denen der Widerspruch auf die besondere Bekanntheit der Widerspruchsmarke oder auf ein nicht eingetragenes Kennzeichenrecht gestützt wird, nach den bisherigen Erfahrungen des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt als gering einzuschätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Patentgesetzes

§ 83

§ 85a

§ 111

§ 112

§ 113

§ 114

§ 115

§ 116

§ 117

§ 118

§ 119

§ 120

§ 125a

Artikel 2
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 3
Änderung des Markengesetzes

§ 95a
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 4
Änderung des Patentkostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

§ 25
Elektronische Verfahrensführung, Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

§ 8
Frei gewordene Diensterfindungen

§ 27
Insolvenzverfahren

Artikel 8
Folgeänderungen aus Anlass der Änderungen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Zu den einzelnen Regelungsbereichen:

Abschaffung des Zustellungsbevollmächtigten für Inlandsvertreter

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 1901/2006

Änderungen des Patentnichtigkeitsverfahrens vor Bundespatentgericht und Bundesgerichtshof

Ausführungsregelungen zur Verordnung EG Nr. 816/2006

Verordnung

Abschaffung des § 145 PatG

Änderung markenrechtlicher Verfahren

Reform des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

4 Patentgesetz

4 Patentkostengesetz

4 Markengesetz

Gesetz

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Bürokratiekosten

VI. Gesetzgebungszuständigkeit

VII. Gleichstellung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zur Neufassung des § 111 Berufungsgründe :

Zur Neufassung des § 112 Berufungsbegründung :

Zur Neufassung des § 113 Vertretung :

Zur Neufassung des § 114 Zulässigkeitsprüfung :

Zur Neufassung des § 115 Anschlussberufung :

Zur Neufassung des § 116 Bindung an die Anträge, Prüfungsumfang, Antragsänderung :

Zur Neufassung des § 117 Prüfungsumfang, Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel :

Zur Neufassung des § 118 mündliche Verhandlung, Ladungsfrist :

Zur Neuregelung des § 119 Aufhebung und Zurückverweisung, eigene Sachentscheidung :

Zur Neuregelung des § 120 keine Begründung der Entscheidung bei Rügen von Verfahrensmängeln :

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 404: Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts


 
 
 


Drucksache 996/08

... • Erhöhung des Bekanntheitsgrads der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten direkt am Arbeitsplatz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 488/08

... Der Europäische Freiwilligendienst (EFD) ist seit 1996 integraler Bestandteil der Jugendprogramme der Union und wird kontinuierlich weiter ausgebaut. Somit kann er für grenzüberschreitende Freiwilligenaktivitäten als Beispiel dienen. Dennoch hat der EFD noch keinen so hohen Bekanntheitsgrad wie z.B. das Programm ERASMUS, und sein Umfang ist – und bleibt – quantitativ begrenzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Haupthindernisse für grenzüberschreitende Freiwilligenvorhaben zwischen EU-Mitgliedstaaten

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

Anhörung der betroffenen Akteure

Anhörung der Mitgliedstaaten

4 Folgenabschätzung

2. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag


 
 
 


Drucksache 959/08

... Daneben wird in begrenztem Umfang eine gewisse Vernetzung gefördert, um Bekanntheitsgrad und Wirkung des EMFP zu verstärken. Dazu gehören erforderlichenfalls die Betreuung und Aktualisierung der festgelegten EMFP-Forschungsgebiete durch u. a.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 959/08




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Allgemeiner Hintergrund

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Abwägung der Optionen

2.1. Anhörung der interessierten Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Die Optionen im Vergleich

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

2.3. Warum Artikel 169?

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeitraum

5.2. Vereinfachung

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.4. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Beitrag der Gemeinschaft

Artikel 2
Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag

Artikel 3
Tätigkeiten des EMFP

Artikel 4
Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle

Artikel 5
Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der spezifischen Durchführungsstruktur

Artikel 6
Auf den Finanzbeitrag der Gemeinschaft anfallende Zinsen

Artikel 7
Minderung des Gemeinschaftsbeitrags als Sanktion für eine mangelhafte Durchführung

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten

Artikel 9
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 10
Gegenseitige Unterrichtung

Artikel 11
Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder

Artikel 12
Teilnahme von anderen Drittländern

Artikel 13
Jahresbericht und Bewertung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15

Anhang I
Beschreibung der Ziele und der Tätigkeiten des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Ziele

II. Tätigkeiten

III. Durchführung der Massnahmen

A. EMFP-Projekte

a Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – Forschungsthemen für EMFP-Projekte Phase 1 :

b Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EMFP-Projekte Phase 2 :

B. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Exzellenzstipendien und Mobilitätsstipendien Phase 3

C. Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher

D. Zusammenfassende Tabelle

IV. Finanzierungsmechanismus

A. Finanzierung auf Programmebene

B. Unverbindliche finanzielle Aufschlüsselung

C. Finanzierung von EMFP-Projekten und Forscherstipendien

V. Bestimmungen zu den Rechten des geistigen Eigentums

Anhang II
Verwaltung und Durchführung des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)

I. Einleitung

II. Verwaltung des EMFP in Euramet E.V.

III. Ausschliessliche Zuständigkeiten von Euramet E.V. und Vergabe von Unteraufträgen für administrative und logistische Aufgaben im Rahmen der Durchführung des EMFP an den Gastgeber

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 831/08

... Die Festlegung der Flugplatzverkehrszonen bleibt eine regulative Tätigkeit, die künftig jedoch nicht mehr vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, sondern vom BAF wahrgenommen wird. Die Bekanntgabe der Flugplatzverkehrszonen erfolgt wegen des deutlich höheren Bekanntheitsgrades bei den Luftraumnutzern nur noch in den Nachrichten für Luftfahrer. Dies führt zugleich zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)

§ 1
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

§ 2
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 9
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 11
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 12
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 13
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 14
Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung

Artikel 15
Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel

Artikel 16
Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu den Nummern 19 bis 21

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung


 
 
 


Drucksache 526/08

... – Starke Sensibilisierung, große Bekanntheit und hohes Ansehen in der EU der 27 und weltweit. Als mittelfristiges Erfolgskriterium sollte das Umweltzeichen Verbrauchern und Unternehmen EU-weit ein Begriff werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/08




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

1.1. Ziel

1.2. Allgemeiner Zusammenhang

1.3. Die geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln

2. Ergebnisse der Beratungen mit den Beteiligten und Folgenabschätzungen

2.1. Beratungen

2.2. Folgenabschätzung

Mögliche Vorteile einer Umweltzeichenregelung

Erfolg der gegenwärtigen Regelung

Vorgeschlagenes Konzept

Erwartete Ergebnisse / Ziele:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

5.1. Vereinfachung

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Zuständige Stellen

Artikel 5
Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union

Artikel 6
Allgemeine Anforderungen an die Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 7
Erarbeitung und Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 8
Festlegung der Kriterien für das Umweltzeichen

Artikel 9
Eintragung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 10
Marktüberwachung und Kontrolle der Verwendung des Umweltzeichen der Gemeinschaft

Artikel 11
Regelungen für Umweltzeichen in den Mitgliedstaaten

Artikel 12
Förderung der Verwendung des Umweltzeichens

Artikel 13
Bewertung durch Fachkollegen

Artikel 14
Bericht

Artikel 15
Änderung der Anhänge

Artikel 16
Ausschuss

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Aufhebung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang I
Verfahren für die Erarbeitung und die Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen

A. Standardverfahren

1. Vorläufiger Bericht

2. Entwurf eines Vorschlags für Kriterien und damit zusammenhängender technischer Bericht

3. Endgültiger Bericht und Kriterien

4. Leitfaden für potenzielle Nutzer des Umweltzeichens und die zuständigen Stellen

5. Leitfaden für die Behörden, die öffentliche Aufträge vergeben

B. Verkürztes Verfahren für Kriterien, die bereits in anderen Umweltzeichenregelungen erarbeitet wurden

Anhang II
Muster für das Umweltzeichen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 913/08

... Die ersten TEN-E-Leitlinien wurden 1996 erlassen und mehrfach überarbeitet, zuletzt im Jahr 2006. Im Rahmen der TEN-E-Leitlinien8 und der TEN-Verordnung9 finanziert die EU im Wesentlichen investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien für bestimmte, von den Mitgliedstaaten benannte Vorhaben. Ein Bericht über den Zeitraum 2002-2006 wird parallel zu diesem Grünbuch veröffentlicht10. Wirkung und Bekanntheitsgrad der transeuropäischen Energienetze müssen eindeutig verbessert werden.

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Drucksache 913/08




Grünbuch Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz

1. Einleitung

2. Künftige Prioritäten für die Entwicklung des europäischen Netzes

2.1. Ein neuer Schwerpunkt für die EU-Politik im Bereich der Energienetze

2.2. EU-Förderung für die Entwicklung der Energienetze

2.3. Administrative und regulatorische Hemmnisse für Energienetzvorhaben

2.3.1. Planungs- und Genehmigungsverfahren Planungs- und Genehmigungsverfahren sind wegen der unterschiedlichen lokalen und nationalen Planungsvorschriften ein häufiger Grund für Verzögerungen bei Energievorhaben.

2.3.2. Regulierungsrahmen

2.4. Entwicklung hin zu einem wirklich integrierten und flexiblen europäischen Energienetz

2.5. Festlegung neuer Prioritäten

3. Ein neuer Ansatz der Eu für den Energienetzausbau

3.1. Energiepolitische Ziele der EU

3.1.1. Förderung des Verständnisses und der Solidarität der Öffentlichkeit

3.1.2. Erreichung der 20-20-20-Ziele bis 202013

3.1.3. Innovation und neue Technologien

3.1.4. Internationale Energienetze

3.2. Ein lückenloses europäisches Energienetz

3.2.1. Ein effizienter Energiebinnenmarkt

3.2.2. Die interregionale Dimension

3.2.3. Ein neuer Planungsansatz

3.3. Die TEN-E im Dienste der Sicherheit und Solidarität

3.3.1. Überarbeitete TEN-E-Leitlinien

3.3.2. Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der TEN-E

3.3.3. Koordinierung zwischen den TEN-E und anderen EU-Finanzierungsinstrumenten

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 364/08

... • Quantitativer Indikator - Bekanntheitsgrad der neuen Strategie bei den politischen Entscheidungsträgern, Berufsangehörigen, Wissenschaftlern und der Öffentlichkeit

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Drucksache 364/08




Zusammenfassung der Folgenabschätzung

1. Problemstellung

Eine erweiterte EU mit größeren gesundheitlichen Ungleichheiten

Aktuelle und neu auftretende Gesundheitsgefahren

Nachhaltige Gesundheitssysteme

Globalisierung und Gesundheit

Verantwortungsvolle Staatsführung

2. Subsidiaritätsprüfung

3. Ziele

4. Strategieoptionen

5. Analyse der Auswirkungen

Wirtschaftliche Auswirkungen

Soziale Auswirkungen

4 Umweltauswirkungen

Vergleich der Optionen

Begleitung und Bewertung

Konsultation der Beteiligten


 
 
 


Drucksache 932/07

... (5) Die OMK fördert das gegenseitige Lernen und hat das Bewusstsein für den multidimensionalen Charakter von Ausgrenzung und Armut geschärft. Sie schafft damit die Voraussetzungen für die Erzielung größerer Wirkung vor Ort und erhöht den Bekanntheitsgrad des Engagements der EU für soziale Werte bei den europäischen Bürgern.

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Drucksache 932/07




Begründung

1. Einleitung

2. Ein europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

2.1. Allgemeine Ziele

2.2. Spezielle Ziele - Anerkennung - Identifizierung - Zusammenhalt - Engagement

2.3. Umsetzung von Maßnahmen

2.4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern

3. Komplementarität

4. Zusätzlicher Nutzen auf EU-Ebene Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

5. Externe Anhörung

6. Folgenabschätzung

7. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Artikel

Vorschlag

Artikel 1
Das Europäische Jahr

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Gender Mainstreaming

Artikel 5
Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene

Artikel 6
Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene

Artikel 7
Ausschuss

Artikel 8
Finanzvorschriften

Artikel 9
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 10
Kohärenz und Komplementarität

Artikel 11
Teilnehmerländer

Artikel 12
Budget

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Begleitung und Evaluierung

Artikel 16

Anhang
Nähere Angaben zu den Maßnahmen gemäß Artikel 3

I. Gemeinschaftsweite Massnahmen

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

2. Informations- und Werbekampagnen, die u. a. Folgendes einschließen:

3. Sonstige Maßnahmen

4. Finanzierung Finanzmittel können bereitgestellt werden für:

II. Kofinanzierung von Massnahmen auf nationaler Ebene

III. Massnahmen, die nicht aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union gefördert werden können

IV. Prioritäten für das europäische Jahr


 
 
 


Drucksache 511/07

... 13 Auf der Konferenz vom 26. Januar 2007 über die Reform der EU-Regelung für Ausfuhren von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck haben die Ausführer selbst auf die mangelnde Bekanntheit der EU-Rechtsvorschriften über die Kontrolle ausgeführter Güter mit doppeltem Verwendungszweck hingewiesen.

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Drucksache 511/07




Grünbuch über die Biogefahrenabwehr

1. Ziele und Hintergrund

2. Ansatz und Begriffsbestimmungen

3. Konsultation

4. Überblick über die einschlägige EU-Politik

5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen

5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr

5.2. Vorsorge und Schutz

5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung

5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten

5.5. Reaktion und Wiederherstellung


 
 
 


Drucksache 654/07

... Daneben werden Vermittlertätigkeiten, Werbung und Kontaktpflege in begrenztem Umfang gefördert, um die Bekanntheit des gemeinsamen Programms Eurostars zu steigern und seine Wirkung zu verstärken. In diesem Rahmen werden Workshops organisiert und Kontakte mit anderen Akteuren wie Investoren und Anbietern von Wissensmanagement geknüpft.

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Drucksache 654/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Ziele

1.2. Begründung des Vorschlags

1.3. Allgemeiner Kontext

1.3.1 KMU in der globalisierten Wirtschaft und vor dem Hintergrund des Lissabon-Prozesses

1.3.2 FuE betreibende KMU in Europa

1.3.3 Koordinierung der nationalen und europäischen Forschungsprogramme

1.3.4 EUREKA und das Rahmenprogramm

1.3.5. Bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung interressierter Kreise und Abwägung der Optionen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Politische Optionen im Vergleich

Option 1: Kein gemeinsames Programm, kein RP7.

Option 2: Kein gemeinsames Programm, nur RP7

Option 3: Gemeinsames Programm Eurostars

2.3. Warum Artikel 169?

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Anhang I
Beschreibung der Ziele des gemeinsamen Programms Eurostars und der Tätigkeiten im Rahmen des Programms

I. Ziele

II. Tätigkeiten im Rahmen des gemeinsamen Programms

III. Erwartete Ergebnisse der Durchführung des Programms

IV. Programmdurchführung

V. Finanzierungsmechanismus

Finanzierung auf Programmebene

Finanzierung von Eurostars-Projekten

VI. Regelung in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum

Anhang II
Leitung des gemeinsamen Programms Eurostars

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 408/07

... 149. begrüßt die Entschließung des Parlaments, in der die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay gefordert wird, sowie die Beiträge des Parlaments zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades dieses Lagers und der mit ihm zusammenhängenden Menschenrechtsbelange; fordert den Rat und die Kommission auf, die Regierung zu drängen, einen Mechanismus zu finden, der es erleichtert, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht die Inhaftierten entweder anzuklagen oder freizulassen; begrüßt die Tatsache, dass Albanien im Mai 2006 zum ersten Land wurde, das fünf chinesische Uiguren von Guantánamo umsiedelte, bedauert aber, dass 13 chinesische Uiguren, gegen deren Freilassung die Regierung der Vereinigten Staaten keine Einwände hat, in Guantánamo Bay verbleiben, da die Regierung der Vereinigten Staaten zu Recht zu der Auffassung gelangt ist, dass sie nicht nach China zurückgesandt werden können, weil die Gefahr der Folter besteht; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, mit der Regierung der Vereinigten Staaten zusammenzuarbeiten, um die Ansiedlung all derjenigen verbleibenden Personen zu erleichtern, bei denen die Vereinigten Staaten zu dem Schluss gelangt sind, dass sie keine Bedrohung der Vereinigten Staaten oder ihrer Verbündeten darstellen, die aber nicht in ihre Heimatländer zurückgesandt werden können, weil die Gefahr der Folter besteht; ist besorgt darüber, dass schon allein die Existenz des Gefangenenlagers Guantánamo Bay weiterhin negative Signale darüber aussendet, wie der Kampf gegen den Terrorismus geführt wird;

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Drucksache 408/07




Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt

Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften

Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR

Hilfsprogramme allgemein

Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming

Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen


 
 
 


Drucksache 275/07

... Die Anknüpfung an den Kreis der dem Grunde nach zu benachrichtigenden Personen – d. h. ungeachtet etwaiger Möglichkeiten des Absehens von der Benachrichtigung aus Verhältnismäßigkeitsgründen, wegen der Beeinträchtigung von Drittinteressen oder aus Gründen der Unbekanntheit der zu benachrichtigen Person – begrenzt zugleich den Kreis der nach Absatz 9 rechtsschutzbefugten Personen. Beispielsweise ist im Falle der Überwachung eines Telekommunikationsanschlusses grundsätzlich jeder Beteiligte der überwachten Telekommunikation nach Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 dem Grunde nach zu benachrichtigen und hat damit nach Absatz 9 die Möglichkeit, nachträglichen Rechtsschutz zu erlangen. Umgekehrt ist der Beschuldigte nicht schon aufgrund seiner Beschuldigteneigenschaft dem Grunde nach zu benachrichtigen und damit rechtsschutzbefugt im Sinne des Absatzes 9; denn im Falle der Überwachung der Telekommunikation eines Nachrichtenmittlers ist der Beschuldigte nicht notwendigerweise selbst Teilnehmer der überwachten Telekommunikation.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.