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"Beitritt"
Drucksache 315/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Bei den nach dem Einigungsvertrag weiter zu leistenden sogenannten "VVN-Renten" an Opfer des Nationalsozialismus oder deren Hinterbliebene im Beitrittsgebiet handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr hat der Bund gemäß der Bestimmung im Einigungsvertrag die Weiterzahlung der auch in der DDR aus staatlichen Mitteln finanzierten Leistung übernommen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Leistung durch das Entschädigungsrentengesetz neu geregelt und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund, mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
§ 218 Altersrückstellungen '
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 142/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... Mehr als zweitausend Städte haben sich freiwillig für die Umsetzung von Maßnahmen für nachhaltige Energie im Rahmen des von der EU geförderten Konvents der Bürgermeister gemeldet25. Mit dem Beitritt zum Konvent verpflichten sich seine Unterzeichner, durch Maßnahmen für nachhaltige Energie die CO
1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz
2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen
- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben
- Sanierung öffentlicher Gebäude
- Einspar-Contracting
- Kommunale Energieeffizienz
3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten
- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen
- Rechtliche Hindernisse
- Schulung
- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung
4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie
- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom
- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen
- Energieeffizienz als Geschäftszweig
- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie
5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung
6. Einsparungen für Verbraucher
- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte
- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien
7. Verkehr
8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen
9. Schlussfolgerungen
Drucksache 838/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) KOM (2011) 873 endg.
... (15) Für Liechtenstein stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands gemäß dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 14 dar.
Drucksache 741/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 - Europäische Erneuerung KOM (2011) 777 endg.
... 2012 wird es auch zu Fortschritten bei der Umsetzung des erneuerten Konsens der Union über die Erweiterung und bei den Vorbereitungen auf den Beitritt Kroatiens als 28. Mitglied unserer EU-Familie kommen. 2012 werden die Bemühungen, Kroatien bei der Nutzung der Vorteile der künftigen Mitgliedschaft sowie bei der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten zu unterstützen, fortgesetzt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung
2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen
2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen
3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität
3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum
3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften
3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten
3.4. Ein offenes Europa für die Bürger
4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne
5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung
5.1. Intelligentere Mittelverwendung
5.2. Intelligente Rechtsetzung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 722/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG KOM (2011) 706 endg.
... (5) Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, steht die Teilnahme am Programm Beitrittsländern, Kandidatenländern sowie potenziellen Kandidatenländern und Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik27 offen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Weltwirtschaft ist es zudem zweckmäßig, auch die Möglichkeit vorzusehen, externe Sachverständige wie Beamte aus Drittländern, Vertreter internationaler Organisationen oder Wirtschaftsbeteiligte, in bestimmte Tätigkeiten einzubeziehen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Instrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen
5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen
5.1.3. Kapitel IV: Durchführung
5.2. Vereinfachung
5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?
5.2.2. Leistungsbewertung des Programms
5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Allgemeines Ziel
Artikel 5 Spezifische Ziele
Kapitel II Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 7 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen
Artikel 8 Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme
Artikel 9 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen
Kapitel III Finanzrahmen
Artikel 10 Finanzrahmen
Artikel 11 Formen der Finanzierung
Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Durchführungsbefugnisse
Artikel 13 Arbeitsprogramm
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Überwachung der Maßnahmen des Programms
Artikel 16 Bewertung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
I. Operative Ziele des Programms
II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d
Drucksache 351/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 351/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 867/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) KOM (2011) 838 endg.
... Diese Länder können nicht allein die Kosten tragen, die mit der Erfüllung der Beitrittskriterien verbunden sind. Die meisten sind nicht in der Lage, aus eigener Kraft die institutionellen Reformen und öffentlichen Investitionen zu finanzieren, die notwendig sind, um ihre Gesellschaften und Volkswirtschaften zu stabilisieren und auf den Weg zur nachhaltigen Entwicklung zu bringen.
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Zu diesem Zweck wird sich die Kommission auch weiterhin für eine Annäherung der Rechtsvorschriften und für eine weitergehende Annahme internationaler Normen einsetzen. Bei der Aushandlung von Handelsabkommen wird sie den Schwerpunkt nicht nur auf den Marktzugang, sondern auch auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften legen. Um die wirtschaftliche Integration zu fördern, den gegenseitigen Marktzugang zu verbessern und eine stärkere Annäherung der Rechtsvorschriften herbeizuführen, sollte den Beitrittsländern, die den gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen müssen, daneben aber auch den Nachbarländern und strategischen Partnern der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere auf der Basis von weitreichenden Freihandelsabkommen.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 503/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 503/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 810/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (2014-2018) in Ergänzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" KOM (2011) 812 endg.
... (a) den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Unionsprogrammen;
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Einrichtung des Programms
Artikel 1 Einrichtung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Haushaltsmittel
Artikel 5 Assoziierung von Drittländern
Titel II Durchführung
Kapitel I Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung
Artikel 6 Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung
Artikel 7 Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse
Artikel 8 Bereichsübergreifende Tätigkeiten
Artikel 9 Gleichstellung von Männern und Frauen
Artikel 10 Ethische Grundsätze
Artikel 11 Arbeitsprogramme
Artikel 12 Leitung des Programms
Artikel 13 Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft
Kapitel II Spezifische Massnahmenbereiche
Artikel 14 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Artikel 15 Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften
Artikel 16 Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen
Artikel 17 Kommunikation und Verbreitung
Kapitel III Kontrolle
Artikel 18 Kontrolle und Audit
Artikel 19 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Kapitel IV Überwachung Bewertung
Artikel 20 Überwachung
Artikel 21 Bewertung
Titel III Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 22 Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen
Artikel 23 Inkrafttreten
Anhang I Tätigkeiten
1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020
2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten
2.1. Indirekte Maßnahmen
2.2. Direkte Maßnahmen der JRC
3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS
4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020
5. Festlegung der Prioritäten
6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen
Anhang II Leistungsindikatoren
1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen
2. Indikatoren für direkte Maßnahmen
Drucksache 51/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
... Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht in den neuen Ländern erhalten bislang grundsätzlich abgesenkte Rentenleistungen. Der Ableitungssatz beträgt derzeit 88,71 Prozent. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind lediglich die Bezieherinnen und Bezieher von Beschädigtengrundrente einschließlich Alters- und Schwerstbeschädigtenzulage nach dem BVG, dem Häftlingshilfegesetz sowie dem Strafrechtlichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Durch die Anhebung der Rentenleistungen nach dem BVG erreicht das volle Leistungsniveau die meist hochbetagten Kriegsopfer in den neuen Ländern noch zu deren Lebzeiten. Hinzu kommt, dass auf Grund der Entscheidung des EuGH vom 4. Dezember 2008 Kriegsopfer in den ost- und südosteuropäischen Mitgliedsstaaten, die bisher nur eine Teilversorgung erhalten, Versorgungsleistungen in gleicher Höhe wie bereits im übrigen Ausland erhalten werden (s. Begründung zu Artikel 1 Nummer 2). Deshalb soll die das Absenken der Leistungen im Beitrittsgebiet regelnde Vorschrift des Einigungsvertrages keine Anwendung mehr finden. Davon sind nicht nur alle Berechtigten nach dem BVG, sondern auch nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen, betroffen. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2011 in den neuen Ländern auch alle Rentenleistungen an Geschädigte und Hinterbliebene nach dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem OEG und den weiteren Gesetzen der Sozialen Entschädigung in voller Höhe erbracht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
§ 27e
§ 64b
§ 84a
§ 87
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge
§ 1 51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.
Artikel 3 Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Artikel 4 Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern
2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge
3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich
4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge
5. Sonstige Änderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gleichstellungspolitische Bedeutung
IV. Kosten- und Preiswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Gesetzliche Änderungen
2. Vollzugsaufwand
VI. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten für die Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 737/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
... Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stehen den Ländern zu (Artikel 106 Absatz 2 Nummer 3 GG). Die vorgesehene Gesetzesänderung führt bei diesen zu geringeren Einnahmen, deren Höhe sich nicht beziffern lässt. Sie hängt unter anderem von der Zahl der Gemeindezusammenschlüsse, deren konkreter Durchführung (Beitritt oder Vereinigung) und der Vermögenszusammensetzung der beteiligten Kommunen sowie dem im jeweiligen Land geltenden Steuersatz ab. Die meisten Länder haben nämlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Steuersatz abweichend von der bundesgesetzlichen Regelung zu bestimmen (Artikel 105 Absatz 2a GG) und diesen von 3,5 Prozent auf 4 Prozent, 4,5 Prozent oder 5 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich in den von diesem Gesetzesentwurf erfassten - durch Gesamtrechtsnachfolge ausgelösten - Besteuerungsfällen nach dem gemäß § 138 Absatz 2 bis 4
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
Artikel 1 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten der öffentlichen Haushalte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 351/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 856/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 17. März 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
... Wie im Rahmen anderer UN ECE-Umweltübereinkommen auch soll das Übereinkommen für außerhalb der UN ECE-Region gelegene Staaten für deren Beitritt geöffnet werden. Für diese Öffnung besteht Bedarf aufgrund des steigenden Interesses an der Arbeit des Übereinkommens und an der Einbindung von Drittstaaten, die Flusseinzugsgebiete mit UN ECE-Staaten teilen. Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben die Artikel 25 und 26 des Übereinkommens am 28. November 2003 mit Beschluss III/1 geändert, um den Beitritt von außerhalb der UN ECE-Region gelegenen Staaten zu ermöglichen. Zwei Drittel der Staaten, die zu diesem Zeitpunkt Vertragspartei des Übereinkommens waren und die Änderungen angenommen haben, müssen diese Änderungen ratifizieren, damit sie in Kraft treten können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Änderung des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften der auf der dritten Tagung der Vertragsparteien in Madrid am 28. November 2003 beschlossenen Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens
Zur Änderung von Artikel 25
Zur Änderung von Artikel 26
Drucksache 808/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse KOM (2011) 810 endg.
... (i) vor dem Beitritt eines Teilnehmers zu einer Maßnahme dessen Eigentum sind und
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... /EG beträgt 22 %, nach späteren Beitritten wurde dieser Wert jedoch auf 21 % korrigiert.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 154/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 590/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... In einer ganzen Reihe von Ländern, nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in Japan, Korea, den Vereinigten Staaten, China und anderen, werden bereits Maßnahmen umgesetzt, um die Vorteile einer größeren Ressourceneffizienz zu nutzen. In den Nachbarländern der EU besteht auch großes Interesse am Dialog und an Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Diese Initiativen sind im Gesamtzusammenhang der weltweiten Bemühungen zur Förderung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft zu sehen. Die Europäische Union kann von den Erfahrungen anderer lernen und trägt aktiv dazu bei, den Kurs, den unsere Partnerländer einschlagen, mitzubestimmen, insbesondere in den Beitrittsländern, die aufgerufen sind, mit der Anpassung ihrer Politiken zu beginnen.
Drucksache 334/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen - Gesamtkonzept zum Schutz von Steuergeldern KOM (2011) 293 endg.
... Nach dem geltenden Rechtsrahmen werden derartige strafrechtliche Untersuchungen von den zuständigen einzelstaatlichen Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe des betreffenden innerstaatlichen Strafrechts durchgeführt. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben jedoch nicht immer hinreichende rechtliche Möglichkeiten oder geeignete Strukturen für eine angemessene Verfolgung von gegen die EU-Interessen gerichteten Delikten. Dies gilt auch für Beitrittsländer.
1. Gründe für den Handlungsbedarf
2. Strafrechtliche Herausforderungen
2.1. Unzureichender Schutz gegen den Mißbrauch von EU-Geldern
2.2. Unzureichende rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten
3. Ursachen bestehender Mängel
3.1. Ungleiche strafrechtliche Bedingungen
3.2. Unzureichende behördliche Zusammenarbeit
3.2.1. Grenzen der Rechtshilfe
3.2.2. Ungenutztes Beweismaterial
3.2.3. Beschränkung der Strafverfolgung auf innerstaatliche Fälle
3.3. Unzureichende Untersuchungsbefugnisse
4. Neue, durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU
4.1. Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren
4.2. Verschärfung des materiellen Strafrechts
4.3. Verstärkter institutioneller Rahmen
Drucksache 545/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 545/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 27/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
... Viele Akteure fordern ein aktiveres Vorgehen der EU im Kampf gegen Doping, beispielsweise durch Beitritt zum Anti-Doping-Übereinkommen des Europarates, soweit es der Union aufgrund ihrer Zuständigkeiten in diesem Bereich möglich ist. Es ist zu prüfen, welche Wirkung die durch Artikel 165 AEUV festgelegte Zuständigkeit der Union für eine eventuelle Beteiligung der EU an den Leitungsstrukturen der WADA hat.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. EU-weite öffentliche Konsultation
1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports
2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports
2.1 Kampf gegen Doping
2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport
2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz
2.4. Gesundheitsförderung durch Sport
2.5. Soziale Integration im und durch den Sport
Die gesellschaftliche Rolle des Sports
Kampf gegen Doping
3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports
3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports
3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
Die wirtschaftliche Dimension des Sports
Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports
Nachhaltige Finanzierung des Sports
Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport
Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
4. Die Organisation des Sports
4.1. Förderung von Good Governance im Sport
4.2. Sonderstellung des Sports
4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
4.5. Integrität von Sportwettkämpfen
4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
Die Organisation des Sports
Förderung von Good Governance im Sport
Sonderstellung des Sports
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern
Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten
Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich
5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen
6. Fazit
Drucksache 731/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)
... VI). Die entsprechende Entlastung des Bundes beträgt beim Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet für das Jahr 2012 rund 0,12 Mrd. Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
C. Finanzieller Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1926: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012
Drucksache 594/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 594/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 315/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Durch das Entfallen der Erstattung des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Aufwendungen für die Zahlung von Entschädigungsrenten nach dem Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung Mindereinnahmen von rund 10,5 Mio. Euro im Jahr 2012, die sich in den Folgejahren rückläufig entwickeln. Diese Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bund wird in gleichem Umfang entlastet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Artikel 3
Artikel 4 Nummern 4, 7, 8 und 13
Artikel 4 Nummer 11 und 12
Artikel 4 Nummer 27 und 28
Artikel 5 Nummer 1 und 2
Artikel 14
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 118a Anpassungsmitteilung
§ 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
Artikel 5 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften
Artikel 6 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 208 Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 3a Dienstleistungen für Bundesbehörden
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 62 Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 107a Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 13 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 14 Änderung des Entschädigungsrentengesetzes
Artikel 15 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 17 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 18 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 19 Änderung der Datenabgleichsverordnung
Artikel 20 Änderung der Renten Service Verordnung
Artikel 21 Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 22 Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Artikel 23 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Nummer 3
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Drucksache 235/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 235/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 225/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank
... Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) wurde durch das Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank (Übereinkommen) gegründet. Mitglieder sind regionale (afrikanische) und seit einer im Jahre 1979 beschlossenen Änderung des Übereinkommens auch nichtregionale Staaten. Durch Vertragsgesetz vom 1. Juli 1981 (BGBl. 1981 II S. 253, 254) hat die Bundesrepublik Deutschland ihren Beitritt erklärt. Das Übereinkommen ist für sie am 18. Februar 1983 in Kraft getreten (BGBl. 1990 II S. 1355).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Entschließung
1. Änderung des Artikels 1 des Bankübereinkommens Zweck
2. Änderung des Artikels 5 des Bankübereinkommens Genehmigtes Kapital
3. Änderung des Artikels 6 des Bankübereinkommens Zeichnung von Anteilen
4. Änderung des Artikels 7 des Bankübereinkommens Einzahlung der gezeichneten Beträge
5. Änderung des Artikels 14 des Bankübereinkommens Empfänger und Geschäftsmethoden
6. Änderung des Artikels 15 des Bankübereinkommens Grenzen der Geschäftstätigkeit
7. Änderung des Artikels 16 des Bankübereinkommens Zurverfügungstellung von Währungen für direkte Darlehen
8. Änderung des Artikels 17 des Bankübereinkommens Geschäftsgrundsätze
9. Änderung des Artikels 18 des Bankübereinkommens Bedingungen für direkte Darlehen und Garantien
11. Änderung des Artikels 20 des Bankübereinkommens Sonderreserve
12. Änderung des Artikels 26 des Bankübereinkommens Bewertung von Währungen und Festsetzung der Konvertibilität
13. Änderung des Artikels 27 des Bankübereinkommens Verwendung von Währungen
14. Änderung des Artikels 28 des Bankübereinkommens Aufrechterhaltung des Wertes der Währungsbestände der Bank
15. Änderung des Artikels 30 des Bankübereinkommens Gouverneursrat: Zusammensetzung
16. Änderung des Artikels 40 des Bankübereinkommens Verbindungsstelle; Hinterlegungsstellen
17. Änderung des Artikels 44 des Bankübereinkommens Suspendierung
18. Änderung des Artikels 45 des Bankübereinkommens Abrechnung
19. Änderung des Artikels 47 des Bankübereinkommens Beendigung der Geschäftstätigkeit
20. Änderung des Artikels 49 des Bankübereinkommens Aufteilung der Vermögenswerte
21. Änderung des Artikels 60 des Bankübereinkommens Änderungen
22. Änderung des Artikels 62 des Bankübereinkommens Schiedsverfahren
23. Weitere Änderungen
Entschließung
Denkschrift
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Drucksache 263/11
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... 1. Seit dem 1. Juli 2010 gelten in den alten Bundesländern nach § 19 Absatz 2 und seit dem 1. Juli 2010 im Beitrittsgebiet nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes folgende Beträge:
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1
§ 2
Begründung
I. Allgemeines
II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1716: Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
Drucksache 399/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg.
... Wenn während der Geltungsdauer des Finanzrahmens neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union beitreten, wird der Finanzrahmen angepasst, um den Mittelbedarf gemäß den Ergebnissen der Beitrittsverhandlungen decken zu können.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Vertragliche Grundlage
1.2. Vorgeschlagene neue Bestimmungen für den Finanzrahmen 2014-2020
1.2.1. Die wichtigsten politischen Vorgaben
1.2.2. Flexibilität
1.2.3. Garantiebestimmungen
1.2.4. Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
2.1. Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens
Artikel 1
Artikel 2 - Einhaltung der Obergrenzen des MFR
Artikel 3 - Einhaltung der Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 - Technische Anpassung des Finanzrahmens
Artikel 5 - Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik
Artikel 6 - Anpassungen an die Ausführungsbedingungen
Artikel 7 - Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds
Artikel 8 - Anpassungen infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits
Artikel 9 - Änderung des Finanzrahmens
Artikel 10 - Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung des Vertrags
Artikel 11 - Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung
Artikel 12 - Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
Artikel 13 - Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Artikel 14 - Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
Artikel 15 - Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens
Artikel 16 - Übergang zum neuen Finanzrahmen
Artikel 17
2.2. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Einleitung - Nummern 1 bis 6 des IIV-Entwurfs
Teil I - Bestimmungen über den Finanzrahmen und besondere, nicht im Finanzrahmen enthaltene Instrumente
A. Bestimmungen über den Finanzrahmen
B. Bestimmungen über die nicht im Finanzrahmen enthaltenen besonderen Instrumente
Teil II - Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
A. Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit
B. Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte
C. Ausgaben im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen
D. Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
E. Beteiligung der Organe an der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds
F. Zusammenarbeit der Organe im Haushaltsverfahren bei Verwaltungsausgaben
Teil III - Wirtschaftliche Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjähriger Finanzrahmen
Artikel 2 Einhaltung der Obergrenzen des Finanzrahmens
Artikel 3 Einhaltung der Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Technische Anpassung
Artikel 5 Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik
Artikel 6 Anpassungen an die Ausführungsbedingungen
Artikel 7 Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds
Artikel 8 Anpassung infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits
Artikel 9 Änderung des Finanzrahmens
Artikel 10 Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung der Verträge
Artikel 11 Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung und im Falle der Wiedervereinigung Zyperns
Artikel 12 Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
Artikel 13 Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 14 Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
Artikel 15 Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens
Artikel 16 Übergang zum neuen Finanzrahmen
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang Tabellarischer Mehrjähriger Finanzrahmen mehrjähriger Finanzrahmen (EU-27)
Drucksache 154/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 154/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 185/11
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsrechts
... ("Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung") wird eine Möglichkeit der Anwerbung über ein Bewertungsschema geschaffen. Ein Ausländer kann einen auf ein Jahr befristeten Aufenthaltstitel ohne Arbeitsvertrag erhalten, wenn er bestimmte Auswahlkriterien erfüllt und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Ein neuer § 19a AufenthG ("Niederlassungsoption") soll Fachkräften von Anfang an eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt bieten. Ein Ausländer mit einem Jahresgehalt von mindestens 60% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhält einen auf zwei Jahre befristeten Aufenthaltstitel, der danach bei bestehendem Arbeitsvertrag und fehlenden Sicherheitsbedenken in einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis übergeht. Bei der Frage des Mindestgehalts soll zwischen dem Beitrittsgebiet (Ost) und dem übrigen Bundesgebiet (West) unterschieden werden. Daneben treten eine Reihe kleinerer Modifikationen. Der Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit wird flexibilisiert und soll sich mehr an den regionalen Bedürfnissen ausrichten. Bei Studenten wird die Nebenbeschäftigung erweitert und bei Absolventen freigegeben. Ferner wird das Verfahren bei der Visumerteilung im Rahmen eines Zweckwechsels zur Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums, der Arbeitsuche von Absolventen, dem Wechsel vom Aufenthalt zur gesteuerten Anwerbung zu einem anderen Aufenthaltszweck oder von einem anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zum Aufenthalt zur gesteuerten Anwerbung klargestellt. Außerdem werden Klarstellungen beim Familiennachzug vorgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
$ 19a Niederlassungsoption
Artikel 2 Änderung von Verordnungen
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... (b) Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und EU-Beitrittsländern;
Drucksache 667/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine entschlossenere Reaktion auf das Drogenproblem KOM (2011) 689 endg.
... Geografisch - Die EU plant die weitere Konsolidierung ihres "Drogenrouten-Ansatzes", der es ihr ermöglicht, das Problem umfassend, vom Anbau von Drogenpflanzen bis hin zum Erscheinen von Drogen auf dem EU-Markt, anzugehen. Die EU-Nachbarländer werden auch künftig Vorrang haben. Beitrittsländern soll namentlich durch das Instrument für Heranführungshilfe weiterhin Unterstützung beim Kapazitätenaufbau gewährt werden. Die EU wird ihr Engagement gegenüber Lateinamerika31, den Ländern der Karibik und Afrikas sowie mit wichtigen regionalen Organisationen stärken und dabei, aufbauend auf dem Erfolg der Kooperationsplattformen von Verbindungsbeamten in Westafrika, den Kapazitätenaufbau koordinieren.
Mitteilung
1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem
2. Drogenhandel
3. Drogenausgangsstoffe
4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten
5. Neue psychoaktive Substanzen
6. Nachfrageverringerung
7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen
8. Internationale Zusammenarbeit
9. Fazit
Drucksache 563/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Justiz
Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf
3 Präambel
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Entwurf
Entwurf
3 Einleitung
I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags
II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention
Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen
Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages
Wirkungen des Beitritts
Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gründe für die Einführung des Mechanismus
Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist
Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt
B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind
Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gütliche Einigungen
Einseitige Erklärungen
Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Verweisung an die Große Kammer
Rückwirkungsverbot des Mechanismus
Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist
Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat
Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Anlage zum erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen
Drucksache 140/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Euratom) über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012 - 2013) KOM (2011) 71 endg.; Ratsdok. 7418/11
... (5) „bestehende Kenntnisse und Schutzrechte“: Informationen, die vor dem Beitritt zur Finanzhilfevereinbarung Eigentum eines Teilnehmers sind, darunter Urheberrechte und sonstige diese Informationen betreffende Rechte des geistigen Eigentums, die vor dem Beitritt zur Finanzhilfevereinbarung beantragt wurden und die für die Durchführung der indirekten Maßnahme oder die Verwertung ihrer Ergebnisse benötigt werden;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Rechtsgrundlage
3. Inhalt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vertraulichkeit
Kapitel II Beteiligung
Artikel 4 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Abschnitt 1 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze
Artikel 6 Mindestteilnahmebedingungen
Artikel 7 Unabhängigkeit
Artikel 8 Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern
Artikel 9 Alleiniger Teilnehmer
Artikel 10 Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern
Artikel 11 Weitere Voraussetzungen
Abschnitt 2 Verfahren
Unterabschnitt 1 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 12 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Artikel 13 Ausnahmen
Unterabschnitt 2 Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 14 Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 15 Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung
Artikel 16 Bestellung unabhängiger Experten
Unterabschnitt 3 Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen
Artikel 17 Allgemeine Bemerkungen
Artikel 18 Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung
Artikel 19 Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung
Artikel 20 Kündigungsbestimmungen
Artikel 21 Sonderbestimmungen
Artikel 22 Unterzeichnung und Beitritt
Unterabschnitt 4 Konsortien
Artikel 23 Konsortialvereinbarungen
Artikel 24 Koordinator
Artikel 25 Änderungen innerhalb des Konsortiums
Unterabschnitt 5 überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen
Artikel 26 Überwachung und Bewertung
Artikel 27 Zur Verfügung zu stellende Informationen
Abschnitt 3 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Unterabschnitt 1 Kostenerstattung Förderformen
Artikel 28 Förderfähigkeit
Artikel 29 Förderformen
Artikel 30 Erstattung erstattungsfähiger Kosten
Artikel 31 Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten
Artikel 32 Förderungshöchstgrenzen
Artikel 33 Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten
Artikel 34 Exzellenznetze
Unterabschnitt 2 Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen
Artikel 35 Auszahlung und Aufteilung
Artikel 36 Wiedereinziehung
Artikel 37 Risikoabdeckungsmechanismus
Kapitel III Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte
Abschnitt 1 neue Kenntnisse Schutzrechte
Artikel 38 Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung
Unterabschnitt 1 Eigentum
Artikel 39 Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 40 Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 41 Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 42 Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze
Unterabschnitt 2 Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung
Artikel 43 Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten
Artikel 44 Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft
Artikel 45 Nutzung und Verbreitung
Abschnitt 2 Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten
Artikel 46 Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte
Artikel 47 Grundsätze
Artikel 48 Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme
Artikel 49 Zugangsrechte für die Nutzung
Kapitel IV besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“
Artikel 50 Geltungsbereich
Artikel 51 Durchführung der Fusionsenergieforschung
Artikel 52 Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 53
Anhang Teilnehmer-Garantiefonds
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 24. Bereits ab 2010 sollten die Mitgliedstaaten ihre Nutzung der laufenden Strukturfonds für Forschungs- und Innovationsprojekte deutlich verbessern, um Menschen zum Erwerb der notwendigen Fähigkeiten zu verhelfen, die Leistung der nationalen Systeme zu verbessern und Strategien zur intelligenten Spezialisierung und länderübergreifende Projekte durchzuführen. Dies sollte auch für die Heranführungshilfen für EU-Beitrittskandidaten gelten. Die Kommission ist bereit, dabei zu helfen. Sie wird ihre Initiativen für regionale Forschung und Clusterbildung so einsetzen, dass diese Veränderungen unterstützt werden; sie wird bis 2012 ein Forum für intelligente Spezialisierung aufbauen und die Entstehung von Clustern der Weltklasse weiter fördern. Weitere Einzelheiten dazu befinden sich in einer Begleitmitteilung.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 340/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, zu den in der Drucksache 340/10 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 480/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
... b) in Absatz 2 Satz 1 die Wörter "vom Rat oder der Kommission auf Grund der Beitrittsakte oder der Protokolle zum Beitrittsvertrag erlassenen Rechtsakte" durch die Wörter "auf Grund der Beitrittsakte oder der Protokolle zum Beitrittsvertrag erlassenen Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gentechnikgesetzes(2121-60-1)
Artikel 2 Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes(2121-62)
Artikel 3 Änderung des Weingesetzes(2125-5-7)
Artikel 4 Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes(2125-40-1-2)
Artikel 5 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs(2125-44)
Artikel 6 Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes(2125-42)
Artikel 7 Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes(2125-46)
Artikel 8 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes(402-41)
Artikel 9 Änderung des GAK-Gesetzes(7810-2)
Artikel 10 Änderung des Düngegesetzes(7820-15)
Artikel 11 Änderung des Hopfengesetzes(7821-2)
Artikel 12 Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes(7822-6)
Artikel 13 Änderung des Sortenschutzgesetzes(7822-7)
Artikel 14 Änderung des Pflanzenschutzgesetzes(7823-5)
Artikel 15 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes(7824-7)
Artikel 16 Änderung des Tierzuchtgesetzes(7824-8)
Artikel 17 Änderung der Bundes-Tierärzteordnung(7830-1)
Artikel 18 Änderung des Tierseuchengesetzes(7831-1)
Artikel 19 Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes(7831-12)
Artikel 20 Änderung des Tierschutzgesetzes(7833-3)
Artikel 21 Änderung des Marktstrukturgesetzes(7840-3)
Artikel 22 Änderung des Milch- und Margarinegesetzes(7842-10)
Artikel 23 Änderung des Fleischgesetzes(7843-6)
Artikel 24 Änderung des Marktorganisationsgesetzes(7847-11)
Artikel 25 Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren(7847-12)
Artikel 26 Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen(7847-18)
Artikel 27 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes(7847-19)
Artikel 28 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes(7847-20)
Artikel 29 Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes(7847-21)
Artikel 30 Änderung des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes(7847-24)
Artikel 31 Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes(7847-27)
Artikel 32 Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes(7847-30)
Artikel 33 Änderung des Öko-Landbaugesetzes(7847-31)
Artikel 34 Änderung des Schulobstgesetzes(7847-32)
Artikel 35 Änderung des Handelsklassengesetzes(7849-2)
Artikel 36 Änderung des Agrarstatistikgesetzes(7860-9)
Artikel 37 Änderung des Forstvermehrungsgutgesetzes(790-19)
Artikel 38 Änderung des Bundesjagdgesetzes(792-1)
Artikel 39 Änderung des Seefischereigesetzes(793-12)
Artikel 40 Gesetz zur Anpassung von Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV - Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz)
Artikel 41 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 42 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Bürokratiekosten
V. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten
VII. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Besonderer Teil
Zu den Artikel 1
Zu Artikel 5
Zu Artikel 16
Zu Artikel 27
Zu Artikel 40
Zu Artikel 41
Zu Artikel 42
Drucksache 277/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 666/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten KOM (2010) 586 endg.
... Der größte Teil der EU-Budgethilfe geht an Entwicklungsländer, weshalb der Entwicklungszusammenarbeit in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommt. Das Grünbuch befasst sich jedoch mit der gesamten EU-Budgethilfe für alle Regionen und berücksichtigt die Unterschiede zwischen den Entwicklungsländern, trägt aber auch der besonderen Situation der Kandidatenländer und potenziellen Beitrittskandidaten sowie der EU-Nachbarschaftsländer Rechnung, bei denen die Zusammenarbeit und Partnerschaft auf die Unterstützung von Reformen und dem Übergang mit dem Ziel einer engeren politischen Assoziation und einer schrittweisen wirtschaftlichen Integration ausgerichtet sind. Daher sind die in dem Grünbuch angesprochenen Fragen für die einzelnen Regionen von unterschiedlicher Bedeutung und führen unter Umständen auch zu verschiedenen Antworten.
1. Einleitung
2. Was ist Budgethilfe
Kasten 1: Definition von Budgethilfe:
Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof
Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe
3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze
Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse
4. Budgethilfe: Kernfragen
4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs
Kasten 5: Wesentliche Grundsätze
Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe
Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten
4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse
Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten
Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen
Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern
4.3. Rechenschaftspflicht
Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern
Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken
4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten
Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll
Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten
4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption
Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern
Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden
4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen
Kasten 7: Fragile Situationen
Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie
4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen
Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird
Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Drucksache 692/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs KOM (2010) 611 endg.
... 5. Auf Ersuchen der Kommission leistet die Agentur der Kommission technische Unterstützung bei der Anwendung relevanter EU-Vorschriften auf Staaten, die sich um den Beitritt zur Union bewerben, auf alle Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik und auf Länder, die sich an der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle beteiligen.
1. Hintergrund
2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme
2.1. Externe Bewertung der EMSA
2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA
I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:
II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken
III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen
2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA
2.4. Aufgaben der EMSA
2.5. Leitungsaspekte
2.6. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Inhalt des Vorschlags
5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben
5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen
5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission
5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat
5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor
5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt
5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung
5.1.10. Änderungen von Artikel 23
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Aufgaben der Agentur
Artikel 3 Inspektionen
2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:
3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:
Artikel 16 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter
6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Ausschuss
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 810/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie der Europäischen Union für den Donauraum KOM (2010) 715 endg.
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Strategie der EU für den Donauraum. Sie bildet den Rahmen für eine langfristige Zusammenarbeit mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung, die Umweltbedingungen, die Verkehrsmöglichkeiten, die Vernetzung der Energiesysteme und die Sicherheit zu verbessern. Mit dem Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten wurde die Bedeutung der Donau als wichtige Entwicklungsachse für das neue Europa deutlich verstärkt. Mit einer makroregionalen Strategie wird der Grundstein für eine integrative und grenzüberschreitende Entwicklung dieses wichtigen Raums gelegt, der fast 115 Mio. Einwohner hat und ca. 1/5 der EU-Fläche ausmacht. Die Erweiterung der EU ist für den Donauraum eine grundlegende Entwicklung, die es ermöglicht, dass die Region ihr großes Potenzial bestmöglich entfalten kann und zu einem bedeutenden Lebens- und Wirtschaftsraum Europas aufsteigt.
Drucksache 475/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... /EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich freier Warenverkehr anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1037: Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
Drucksache 432/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg.
... 14. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass bei zukünftigen Beitrittsanträgen zur Euro-Zone ein längeres bzw. intensiveres Monitoringverfahren durchgeführt wird, in dem der Kandidat beweist, dass er in der Lage ist, eine dauerhaft stabilitätsorientierte Haushaltspolitik zu führen, und dass er über wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen verfügt. Die Tür zur Euro-Zone muss aber allen Mitgliedstaaten grundsätzlich offen stehen.
Drucksache 663/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union KOM (2010) 573 endg.
... Der Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der laut Vertrag von Lissabon (Artikel 6 Absatz 2 EUV) erfolgen muss, wird das System zum Schutz der Grundrechte ergänzen, da dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit für die Überprüfung der EU-Rechtsakte übertragen wird. Diese externe gerichtliche Kontrolle muss die Union noch stärker zu einer ehrgeizigen Grundrechtspolitik veranlassen: Je besser die Union dafür sorgt, dass ihre Rechtsakte den Grundrechten uneingeschränkt Rechnung tragen, je geringer ist das Risiko, dass sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet werden.
Mitteilung
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein
1. Die Union muss Vorbild sein
1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission
Grundrechts -Checkliste
1.1.1. Konsultationen im Vorfeld
1.1.2. Folgenabschätzung
1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung
1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten
1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung
1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts
1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe
1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung
1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens
1.2.1. Änderungen
1.2.2. Interinstitutioneller Dialog
1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten
1.3.1. Prävention
1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren
1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen
2. Bessere Information der Bürger
2.1. Informationsbedarf
2.2. Maßnahmen der Kommission
2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte
2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel
3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta
Drucksache 510/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... - unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen,
Drucksache 667/2/10
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 27. Der Bundesrat hält Vorbeitrittshilfen grundsätzlich weiter für erforderlich. Sie helfen, die Beitrittskandidaten an die Union heranzuführen. Dabei muss die Höhe der Mittel jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu Stand und Perspektiven der Beitrittsvorbereitung stehen. Die Förderung muss insbesondere auf die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft Bezug nehmen, konkrete Ziele aufweisen und eine Leistungsüberwachung beinhalten.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
II.6. Maßnahmen im Außenbereich
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 193/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa KOM (2010) 133 endg.
... 4. Die EU hat durch die Einführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 im Jahr 2009 einen Weg gefunden, die Fortsetzung der im Rahmen der Vorbeitrittshilfen für Osteuropa erfolgten städtebaulichen Maßnahmen zugunsten benachteiligter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Roma, fortzuführen und so die Nachhaltigkeit der erfolgten Förderung sicherzustellen.
Drucksache 831/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... 9. Im Hinblick auf die angesichts der Sprachbarrieren notwendige Vereinheitlichung der Formulare erlangt das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern Bedeutung, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1997 beigetreten ist (BGBl. 1997 II, S. 774). Bei einem Beitritt aller EU-Staaten zu diesem Überkommen würde ein zusätzliches europäisches System nicht mehr benötigt werden. Der Beitritt sollte daher möglichst offensiv verfolgt werden. Unabhängig davon darf nicht unbeachtet bleiben, dass mit der Legalisation oder der Apostille lediglich die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, bestätigt werden, aber nicht der eigentliche Inhalt der Urkunde.
Zu Frage 1:
Zu Frage 2:
Zu Frage 3:
Zu Frage 4:
Zu Frage 5:
Zu Frage 6:
Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:
Zu Frage 11:
Drucksache 53/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in dem folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... (22) Die Mitgliedstaaten können ferner Unterstützung im Bereich der Frequenzkoordinierung in bilateralen Verhandlungen mit Nachbarländern der EU (einschließlich Beitritts- und Kandidatenländern) benötigen, um ihren EU-Verpflichtungen im Bereich der Frequenzkoordinierung nachzukommen. Dies dürfte auch zur Vermeidung funktechnischer Störungen beitragen, die Frequenznutzung effizienter gestalten und die Konvergenz der Frequenznutzung erhöhen, sogar über die Grenzen der EU hinaus. Besonders dringend sind Maßnahmen für die Frequenzbänder um 800 MHz und 3,4-3,8 GHz im Hinblick auf den Übergang zu Mobilfunk-Breitbandtechnologien und die für die Modernisierung der Flugsicherung notwendige Harmonisierung der Frequenznutzung.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 432/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg.
... 17. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass bei zukünftigen Beitrittsanträgen zur Euro-Zone ein längeres [bzw. intensiveres] Monitoringverfahren durchgeführt wird, in dem der Kandidat beweist, dass er in der Lage ist, eine dauerhaft stabilitätsorientierte Haushaltspolitik zu führen, und dass er über wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen verfügt. Die Tür zur Euro-Zone muss aber allen Mitgliedstaaten grundsätzlich offen stehen.
Drucksache 819/10
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetz es im Jahr 2011
... Die Beitrittsländer sind in der Aufzählung nicht erwähnt, da diese Länder nicht am Finanzierungsbeitrag beteiligt sind. § 6 Absatz 5
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
§ 3
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1530: Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011
Drucksache 331/10
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
... 1. Seit dem 1. Juli 2009 gelten in den alten Bundesländern nach §1 Absatz 2 und seit dem 1. Juli 2009 im Beitrittsgebiet nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen folgende Beträge:
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
§ 1
§ 2
Begründung
I. Allgemeines
II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen
III. Kosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1279: Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
Drucksache 852/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Zahlung von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung des Lastenausgleichs und zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (ZEALG)
... Das Gesetz über eine einmalige Zuwendung an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen (Vertriebenenzuwendungsgesetz – VertrZuwG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624, 2635) trat am 1. Januar 1994 in Kraft und sah eine Einmalzahlung in Höhe von 4.000 DM an die durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen besonders betroffenen Vertriebenen vor, die nach der Vertreibung und bis zum 3. Oktober 1990 ihren ständigen Wohnsitz im Beitrittsgebiet hatten. Die Antragsfrist endete am 30. September 1995; die Anträge sind abgearbeitet. Das Gesetz kann daher aufgehoben werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Entschädigungsgesetzes
§ 8 Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich
Artikel 2 Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Vermögensgesetzes
Artikel 4 Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes
Artikel 5 Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Änderungen des Entschädigungsgesetzes (Artikel 1) und des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 2)
II. Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Artikel 3)
III. Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Artikel 4)
IV. Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (1. BFDV) (Artikel 5)
V. Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (Artikel 6)
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1374: Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungen von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung von Lastenausgleich
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1538: Drittes Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... - Im öffentlichen Beschaffungswesen sind Auslandsmärkte für EU-Unternehmen besonders unzugänglich. Öffentliche Aufträge haben in großen Industrieländern einen Anteil am BIP von über 10 % und einen steigenden Anteil in Schwellenländern; sie eröffnen Geschäftsmöglichkeiten in Wirtschaftszweigen, in denen die EU-Industrie äußerst wettbewerbsfähig ist; dazu zählen z.B. der öffentliche Verkehr, Medizinprodukte, Arzneimittel und Ökotechnik. Wir werden weiterhin auf eine stärkere Öffnung der Beschaffungsmärkte im Ausland drängen und besonders gegen diskriminierende Praktiken vorgehen. Wir bemühen uns in bilateralen Verhandlungen weiterhin intensiv um weitere Zugangsmöglichkeiten für unsere Unternehmen, ebenso im Kontext des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Wir drängen auf einen raschen Beitritt Chinas zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement -
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 617/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 beschlossen, zu den in der Drucksache 617/10 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
Drucksache 341/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 296 endg.
... Mit den Nachbarländern sollte eine strukturierte Zusammenarbeit aufgebaut werden, die mithilfe der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) – die ihren Nutzen bei der Unterstützung der Entwicklung von Aus- und Weiterbildungslehrplänen und qualitativ hochwertigen Lerhmethoden in diesen Ländern unter Beweis gestellt hat – auch auf die Beitrittsländer ausgedehnt werden sollte. Die gemeinsamen europäischen Referenzinstrumente und die politischen Konzepte liefern einen wichtigen Rahmen für die Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme in Partnerländern sowie in den Kandidatenländern. Diese Zusammenarbeit kann zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zur regionalen Entwicklung, zu einer besseren legalen Mobilität und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung beitragen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung
2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität
Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen
Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz
Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern
Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen
Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften
2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn
Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum
2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken
2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
Drucksache 667/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 27. Der Bundesrat hält Vorbeitrittshilfen grundsätzlich weiter für erforderlich. Sie helfen, die Beitrittskandidaten an die Union heranzuführen. Dabei muss die Höhe der Mittel jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu Stand und Perspektiven der Beitrittsvorbereitung stehen. Die Förderung muss insbesondere auf die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft Bezug nehmen, konkrete Ziele aufweisen und eine Leistungsüberwachung beinhalten.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 738/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg. ... 27 Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft fördert die Marktintegration, aber auch die Umsetzung und Durchführung des acquis im westlichen Balkan und dehnt den EU-Energiebinnenmarkt auf Südosteuropa aus. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Rahmen für die Zusammenarbeit, sondern um eine rechtsverbindliches Instrument zur Vorbereitung des EU-Beitritts. Weitere Staaten streben die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft an: Moldau ist bereits Vertragspartei, die Ukraine und die Türkei sind im Begriff, es zu werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt
Priorität 1: Europa energieeffizient machen
Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials
Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie
Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung
Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz
2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs
Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen
Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften
Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030
Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung
Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens
3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen
Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen
Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik
Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr
4. Vollzug eines Technologiewandels
Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen
Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans
Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten
Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU
5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn
Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken
Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten
Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern
Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie
Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit
Schlussfolgerungen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.