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0332/03B
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0715/03
0849/03
0312/03B
0642/03B
0856/03
Drucksache 315/1/11

... Bei den nach dem Einigungsvertrag weiter zu leistenden sogenannten "VVN-Renten" an Opfer des Nationalsozialismus oder deren Hinterbliebene im Beitrittsgebiet handelt es sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Vielmehr hat der Bund gemäß der Bestimmung im Einigungsvertrag die Weiterzahlung der auch in der DDR aus staatlichen Mitteln finanzierten Leistung übernommen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Leistung durch das Entschädigungsrentengesetz neu geregelt und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, jetzt Deutsche Rentenversicherung Bund, mit der Ausführung des Gesetzes beauftragt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/1/11




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV

2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI

4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI

§ 218
Altersrückstellungen

§ 218
Altersrückstellungen '

6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI

7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI

8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG

10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG

11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG

13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG


 
 
 


Drucksache 142/11

... Mehr als zweitausend Städte haben sich freiwillig für die Umsetzung von Maßnahmen für nachhaltige Energie im Rahmen des von der EU geförderten Konvents der Bürgermeister gemeldet25. Mit dem Beitritt zum Konvent verpflichten sich seine Unterzeichner, durch Maßnahmen für nachhaltige Energie die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 838/11

... (15) Für Liechtenstein stellt diese Verordnung eine Weiterentwicklung von Bestimmungen des Schengen-Besitzstands gemäß dem Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands 14 dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 838/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Einleitung

1.2. Rechtsgrundlage

1.3. Ziel und Inhalt des Legislativvorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Titel II
Rahmen

Kapitel I
Komponenten

Artikel 4
EUROSUR-Rahmen

Artikel 5
Nationales Koordinierungszentrum

Artikel 6
Die Agentur

Artikel 7
Kommunikationsnetz

Kapitel II
Lagebewusstsein

Artikel 8
Lagebilder

Artikel 9
Nationales Lagebild

Artikel 10
Europäisches Lagebild

Artikel 11
Gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs

Artikel 12
Gemeinsame Anwendung von Überwachungsinstrumenten

Kapitel III
Reaktionsfähigkeit

Artikel 13
Abgrenzung der Außengrenzabschnitte

Artikel 14
Einstufung der Außengrenzabschnitte

Artikel 15
Reaktion entsprechend der Einstufung

Titel IV
besondere Bestimmungen

Artikel 16
Übertragung von Aufgaben an andere Zentren in den Mitgliedstaaten

Artikel 17
Zusammenarbeit der Agentur mit Dritten

Artikel 18
Zusammenarbeit mit benachbarten Drittländern

Artikel 19
Handbuch

Artikel 20
Monitoring und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang


 
 
 


Drucksache 741/11

... 2012 wird es auch zu Fortschritten bei der Umsetzung des erneuerten Konsens der Union über die Erweiterung und bei den Vorbereitungen auf den Beitritt Kroatiens als 28. Mitglied unserer EU-Familie kommen. 2012 werden die Bemühungen, Kroatien bei der Nutzung der Vorteile der künftigen Mitgliedschaft sowie bei der Erfüllung der damit verbundenen Pflichten zu unterstützen, fortgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung

2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen

2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen

3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität

3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum

3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften

3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten

3.4. Ein offenes Europa für die Bürger

4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne

5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung

5.1. Intelligentere Mittelverwendung

5.2. Intelligente Rechtsetzung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 722/11

... (5) Um den Beitrittsprozess und die Assoziierung von Drittländern zu unterstützen, steht die Teilnahme am Programm Beitrittsländern, Kandidatenländern sowie potenziellen Kandidatenländern und Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik27 offen, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Angesichts der zunehmenden Vernetzung der Weltwirtschaft ist es zudem zweckmäßig, auch die Möglichkeit vorzusehen, externe Sachverständige wie Beamte aus Drittländern, Vertreter internationaler Organisationen oder Wirtschaftsbeteiligte, in bestimmte Tätigkeiten einzubeziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen

5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen

5.1.3. Kapitel IV: Durchführung

5.2. Vereinfachung

5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?

5.2.2. Leistungsbewertung des Programms

5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Allgemeines Ziel

Artikel 5
Spezifische Ziele

Kapitel II
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 7
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme

Artikel 9
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 10
Finanzrahmen

Artikel 11
Formen der Finanzierung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Durchführungsbefugnisse

Artikel 13
Arbeitsprogramm

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Überwachung der Maßnahmen des Programms

Artikel 16
Bewertung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

I. Operative Ziele des Programms

II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 351/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 351/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 867/11

... Diese Länder können nicht allein die Kosten tragen, die mit der Erfüllung der Beitrittskriterien verbunden sind. Die meisten sind nicht in der Lage, aus eigener Kraft die institutionellen Reformen und öffentlichen Investitionen zu finanzieren, die notwendig sind, um ihre Gesellschaften und Volkswirtschaften zu stabilisieren und auf den Weg zur nachhaltigen Entwicklung zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 232/11

... Zu diesem Zweck wird sich die Kommission auch weiterhin für eine Annäherung der Rechtsvorschriften und für eine weitergehende Annahme internationaler Normen einsetzen. Bei der Aushandlung von Handelsabkommen wird sie den Schwerpunkt nicht nur auf den Marktzugang, sondern auch auf die Konvergenz der Rechtsvorschriften legen. Um die wirtschaftliche Integration zu fördern, den gegenseitigen Marktzugang zu verbessern und eine stärkere Annäherung der Rechtsvorschriften herbeizuführen, sollte den Beitrittsländern, die den gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen müssen, daneben aber auch den Nachbarländern und strategischen Partnern der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere auf der Basis von weitreichenden Freihandelsabkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 503/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 503/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 810/11

... (a) den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern gemäß den in den jeweiligen Rahmenabkommen und Beschlüssen des Assoziationsrates oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten allgemeinen Grundsätzen und allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Unionsprogrammen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Einrichtung des Programms

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Assoziierung von Drittländern

Titel II
Durchführung

Kapitel I
Durchführung, Verwaltung Formen der Unterstützung

Artikel 6
Management und Formen der Gemeinschaftsunterstützung

Artikel 7
Regeln für die Beteiligung und Verbreitung der Forschungsergebnisse

Artikel 8
Bereichsübergreifende Tätigkeiten

Artikel 9
Gleichstellung von Männern und Frauen

Artikel 10
Ethische Grundsätze

Artikel 11
Arbeitsprogramme

Artikel 12
Leitung des Programms

Artikel 13
Externe Beratung und Einbeziehung der Gesellschaft

Kapitel II
Spezifische Massnahmenbereiche

Artikel 14
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Artikel 15
Öffentlich-private und öffentlich-öffentliche Partnerschaften

Artikel 16
Internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen

Artikel 17
Kommunikation und Verbreitung

Kapitel III
Kontrolle

Artikel 18
Kontrolle und Audit

Artikel 19
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Kapitel IV
Überwachung Bewertung

Artikel 20
Überwachung

Artikel 21
Bewertung

Titel III
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 22
Aufhebungs- und Übergangsbestimmungen

Artikel 23
Inkrafttreten

Anhang I
Tätigkeiten

1. Begründung des EURATOM-PROGRAMMS - Vorbereitung auf 2020

2. zur Verwirklichung der Programmziele Notwendige Tätigkeiten

2.1. Indirekte Maßnahmen

2.2. Direkte Maßnahmen der JRC

3. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Innerhalb des EURATOM-PROGRAMMS

4. Bereichsübergreifende Tätigkeiten Schnittstellen mit dem Rahmenprogramm für Forschung Innovation HORIZONT 2020

5. Festlegung der Prioritäten

6. internationale Zusammenarbeit mit Drittstaaten Internationalen Organisationen

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. Indikatoren für indirekte Maßnahmen

2. Indikatoren für direkte Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 51/11

... Berechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht in den neuen Ländern erhalten bislang grundsätzlich abgesenkte Rentenleistungen. Der Ableitungssatz beträgt derzeit 88,71 Prozent. Ausgenommen von diesem Grundsatz sind lediglich die Bezieherinnen und Bezieher von Beschädigtengrundrente einschließlich Alters- und Schwerstbeschädigtenzulage nach dem BVG, dem Häftlingshilfegesetz sowie dem Strafrechtlichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz. Durch die Anhebung der Rentenleistungen nach dem BVG erreicht das volle Leistungsniveau die meist hochbetagten Kriegsopfer in den neuen Ländern noch zu deren Lebzeiten. Hinzu kommt, dass auf Grund der Entscheidung des EuGH vom 4. Dezember 2008 Kriegsopfer in den ost- und südosteuropäischen Mitgliedsstaaten, die bisher nur eine Teilversorgung erhalten, Versorgungsleistungen in gleicher Höhe wie bereits im übrigen Ausland erhalten werden (s. Begründung zu Artikel 1 Nummer 2). Deshalb soll die das Absenken der Leistungen im Beitrittsgebiet regelnde Vorschrift des Einigungsvertrages keine Anwendung mehr finden. Davon sind nicht nur alle Berechtigten nach dem BVG, sondern auch nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen, betroffen. Dies bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2011 in den neuen Ländern auch alle Rentenleistungen an Geschädigte und Hinterbliebene nach dem Häftlingshilfegesetz, dem Strafrechtlichen und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem OEG und den weiteren Gesetzen der Sozialen Entschädigung in voller Höhe erbracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

§ 27e

§ 64b

§ 84a

§ 87

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge

§ 1
51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.

Artikel 3
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern

2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge

3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich

4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge

5. Sonstige Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Änderungen

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für die Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 737/11 (Beschluss)

... Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stehen den Ländern zu (Artikel 106 Absatz 2 Nummer 3 GG). Die vorgesehene Gesetzesänderung führt bei diesen zu geringeren Einnahmen, deren Höhe sich nicht beziffern lässt. Sie hängt unter anderem von der Zahl der Gemeindezusammenschlüsse, deren konkreter Durchführung (Beitritt oder Vereinigung) und der Vermögenszusammensetzung der beteiligten Kommunen sowie dem im jeweiligen Land geltenden Steuersatz ab. Die meisten Länder haben nämlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Steuersatz abweichend von der bundesgesetzlichen Regelung zu bestimmen (Artikel 105 Absatz 2a GG) und diesen von 3,5 Prozent auf 4 Prozent, 4,5 Prozent oder 5 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich in den von diesem Gesetzesentwurf erfassten - durch Gesamtrechtsnachfolge ausgelösten - Besteuerungsfällen nach dem gemäß § 138 Absatz 2 bis 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften

Artikel 1
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 351/11

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 856/11

... Wie im Rahmen anderer UN ECE-Umweltübereinkommen auch soll das Übereinkommen für außerhalb der UN ECE-Region gelegene Staaten für deren Beitritt geöffnet werden. Für diese Öffnung besteht Bedarf aufgrund des steigenden Interesses an der Arbeit des Übereinkommens und an der Einbindung von Drittstaaten, die Flusseinzugsgebiete mit UN ECE-Staaten teilen. Die Vertragsparteien des Übereinkommens haben die Artikel 25 und 26 des Übereinkommens am 28. November 2003 mit Beschluss III/1 geändert, um den Beitritt von außerhalb der UN ECE-Region gelegenen Staaten zu ermöglichen. Zwei Drittel der Staaten, die zu diesem Zeitpunkt Vertragspartei des Übereinkommens waren und die Änderungen angenommen haben, müssen diese Änderungen ratifizieren, damit sie in Kraft treten können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Änderung des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften der auf der dritten Tagung der Vertragsparteien in Madrid am 28. November 2003 beschlossenen Änderung der Artikel 25 und 26 des Übereinkommens

Zur Änderung von Artikel 25

Zur Änderung von Artikel 26


 
 
 


Drucksache 808/11

... (i) vor dem Beitritt eines Teilnehmers zu einer Maßnahme dessen Eigentum sind und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

1.1. Rechtsgrundlage

1.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Artikel 4
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Titel II
Regeln für die Beteiligung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 5
Förderformen

Artikel 6
Zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigte Rechtspersonen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Kapitel II
Finanzhilfen

Abschnitt I
Gewährungsverfahren

Artikel 8
Teilnahmebedingungen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 11
Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Drittländern und internationalen Organisationen

Artikel 12
Vorschläge

Artikel 13
Ethikprüfung

Artikel 14
Auswahl- und Gewährungskriterien

Artikel 15
Verfahren zur Überprüfung der Bewertung

Artikel 16
Finanzhilfevereinbarung

Artikel 17
Finanzhilfebeschlüsse

Artikel 18
Gesichertes elektronisches System

Abschnitt II
Durchführung

Artikel 19
Durchführung der Maßnahme

Artikel 20
Konsortium

Abschnitt III
Formen der Finanzhilfen Förderregeln

Artikel 21
Formen der Finanzhilfen

Artikel 22
Förderung der Maßnahme

Artikel 23
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 24
Indirekte Ausgaben

Artikel 25
Produktive Stunden pro Jahr

Artikel 26
Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen oder von anderen natürlichen Personen, die kein Gehalt beziehen

Artikel 27
Stückkostensätze

Artikel 28
Bescheinigung über den Abschluss

Artikel 29
Bescheinigung über die Methodik

Artikel 30
Zur Ausstellung von Bescheinigungen befugte Rechnungsprüfer

Artikel 31
Kumulation von Finanzhilfen

Abschnitt IV
Sicherheitsleistungen

Artikel 32
Teilnehmer-Garantiefonds

Artikel 33
Arbeitsweise des Fonds

Kapitel IV
Preisgelder, Auftragsvergabe Finanzierungsinstrumente

Artikel 34
Preisgelder

Artikel 35
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

Artikel 36
Finanzierungsinstrumente

Kapitel VII
Sachverständige

Artikel 37
Bestellung unabhängiger Sachverständiger

Titel III
Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen

Kapitel 1
Finanzhilfen

Abschnitt I
Ergebnisse

Artikel 38
Eigentum an Ergebnissen

Artikel 39
Schutz der Ergebnisse

Artikel 40
Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 41
Übertragung und Lizenzierung von Ergebnissen

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden Kenntnissen Schutzrechten zu Ergebnissen

Artikel 42
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 43
Grundsätze für Zugangsrechte

Artikel 44
Zugangsrechte für die Durchführung

Artikel 45
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 46
Zugangsrechte für die Union und die Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Sonderfälle

Artikel 47
Sonderbestimmungen

Kapitel II
Preisgelder Auftragsvergabe

Artikel 48
Preisgelder

Artikel 49
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

TITEL IV Schlussbestimmungen

Artikel 50
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 51


 
 
 


Drucksache 45/11

... /EG beträgt 22 %, nach späteren Beitritten wurde dieser Wert jedoch auf 21 % korrigiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 45/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Erreichen des 20 %-Ziels

....mehr Strom....

Wärme - und Kältesektor.

....sowie Verkehr....

3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien

Fördersysteme der Mitgliedstaaten.

Mechanismen der Zusammenarbeit.

Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

4 Wärmesektor.

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 154/11

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 590/11

... In einer ganzen Reihe von Ländern, nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in Japan, Korea, den Vereinigten Staaten, China und anderen, werden bereits Maßnahmen umgesetzt, um die Vorteile einer größeren Ressourceneffizienz zu nutzen. In den Nachbarländern der EU besteht auch großes Interesse am Dialog und an Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Diese Initiativen sind im Gesamtzusammenhang der weltweiten Bemühungen zur Förderung des Übergangs zu einer grünen Wirtschaft zu sehen. Die Europäische Union kann von den Erfahrungen anderer lernen und trägt aktiv dazu bei, den Kurs, den unsere Partnerländer einschlagen, mitzubestimmen, insbesondere in den Beitrittsländern, die aufgerufen sind, mit der Anpassung ihrer Politiken zu beginnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 334/11

... Nach dem geltenden Rechtsrahmen werden derartige strafrechtliche Untersuchungen von den zuständigen einzelstaatlichen Strafverfolgungsbehörden nach Maßgabe des betreffenden innerstaatlichen Strafrechts durchgeführt. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten haben jedoch nicht immer hinreichende rechtliche Möglichkeiten oder geeignete Strukturen für eine angemessene Verfolgung von gegen die EU-Interessen gerichteten Delikten. Dies gilt auch für Beitrittsländer.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/11




1. Gründe für den Handlungsbedarf

2. Strafrechtliche Herausforderungen

2.1. Unzureichender Schutz gegen den Mißbrauch von EU-Geldern

2.2. Unzureichende rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Straftaten

3. Ursachen bestehender Mängel

3.1. Ungleiche strafrechtliche Bedingungen

3.2. Unzureichende behördliche Zusammenarbeit

3.2.1. Grenzen der Rechtshilfe

3.2.2. Ungenutztes Beweismaterial

3.2.3. Beschränkung der Strafverfolgung auf innerstaatliche Fälle

3.3. Unzureichende Untersuchungsbefugnisse

4. Neue, durch den Vertrag von Lissabon eingeführte Instrumente zum Schutz der finanziellen Interessen der EU

4.1. Stärkung der straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren

4.2. Verschärfung des materiellen Strafrechts

4.3. Verstärkter institutioneller Rahmen


 
 
 


Drucksache 545/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 545/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 27/11

... Viele Akteure fordern ein aktiveres Vorgehen der EU im Kampf gegen Doping, beispielsweise durch Beitritt zum Anti-Doping-Übereinkommen des Europarates, soweit es der Union aufgrund ihrer Zuständigkeiten in diesem Bereich möglich ist. Es ist zu prüfen, welche Wirkung die durch Artikel 165 AEUV festgelegte Zuständigkeit der Union für eine eventuelle Beteiligung der EU an den Leitungsstrukturen der WADA hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 731/11

... VI). Die entsprechende Entlastung des Bundes beträgt beim Bundeszuschuss-Beitrittsgebiet für das Jahr 2012 rund 0,12 Mrd. Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Beitragssätze in der Rentenversicherung

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

C. Finanzieller Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1926: Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012


 
 
 


Drucksache 594/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 594/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 315/11

... Durch das Entfallen der Erstattung des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Aufwendungen für die Zahlung von Entschädigungsrenten nach dem Gesetz über Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung Mindereinnahmen von rund 10,5 Mio. Euro im Jahr 2012, die sich in den Folgejahren rückläufig entwickeln. Diese Mindereinnahmen sind nicht relevant für die Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Bund wird in gleichem Umfang entlastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 235/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 883. Sitzung am 27. Mai 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 235/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 225/11

... Die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) wurde durch das Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank (Übereinkommen) gegründet. Mitglieder sind regionale (afrikanische) und seit einer im Jahre 1979 beschlossenen Änderung des Übereinkommens auch nichtregionale Staaten. Durch Vertragsgesetz vom 1. Juli 1981 (BGBl. 1981 II S. 253, 254) hat die Bundesrepublik Deutschland ihren Beitritt erklärt. Das Übereinkommen ist für sie am 18. Februar 1983 in Kraft getreten (BGBl. 1990 II S. 1355).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 225/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Entschließung

1. Änderung des Artikels 1 des Bankübereinkommens Zweck

2. Änderung des Artikels 5 des Bankübereinkommens Genehmigtes Kapital

3. Änderung des Artikels 6 des Bankübereinkommens Zeichnung von Anteilen

4. Änderung des Artikels 7 des Bankübereinkommens Einzahlung der gezeichneten Beträge

5. Änderung des Artikels 14 des Bankübereinkommens Empfänger und Geschäftsmethoden

6. Änderung des Artikels 15 des Bankübereinkommens Grenzen der Geschäftstätigkeit

7. Änderung des Artikels 16 des Bankübereinkommens Zurverfügungstellung von Währungen für direkte Darlehen

8. Änderung des Artikels 17 des Bankübereinkommens Geschäftsgrundsätze

9. Änderung des Artikels 18 des Bankübereinkommens Bedingungen für direkte Darlehen und Garantien

11. Änderung des Artikels 20 des Bankübereinkommens Sonderreserve

12. Änderung des Artikels 26 des Bankübereinkommens Bewertung von Währungen und Festsetzung der Konvertibilität

13. Änderung des Artikels 27 des Bankübereinkommens Verwendung von Währungen

14. Änderung des Artikels 28 des Bankübereinkommens Aufrechterhaltung des Wertes der Währungsbestände der Bank

15. Änderung des Artikels 30 des Bankübereinkommens Gouverneursrat: Zusammensetzung

16. Änderung des Artikels 40 des Bankübereinkommens Verbindungsstelle; Hinterlegungsstellen

17. Änderung des Artikels 44 des Bankübereinkommens Suspendierung

18. Änderung des Artikels 45 des Bankübereinkommens Abrechnung

19. Änderung des Artikels 47 des Bankübereinkommens Beendigung der Geschäftstätigkeit

20. Änderung des Artikels 49 des Bankübereinkommens Aufteilung der Vermögenswerte

21. Änderung des Artikels 60 des Bankübereinkommens Änderungen

22. Änderung des Artikels 62 des Bankübereinkommens Schiedsverfahren

23. Weitere Änderungen

Entschließung

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 263/11

... 1. Seit dem 1. Juli 2010 gelten in den alten Bundesländern nach § 19 Absatz 2 und seit dem 1. Juli 2010 im Beitrittsgebiet nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes folgende Beträge:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/11




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1716: Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten


 
 
 


Drucksache 399/11

... Wenn während der Geltungsdauer des Finanzrahmens neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union beitreten, wird der Finanzrahmen angepasst, um den Mittelbedarf gemäß den Ergebnissen der Beitrittsverhandlungen decken zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Vertragliche Grundlage

1.2. Vorgeschlagene neue Bestimmungen für den Finanzrahmen 2014-2020

1.2.1. Die wichtigsten politischen Vorgaben

1.2.2. Flexibilität

1.2.3. Garantiebestimmungen

1.2.4. Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens

Artikel 1

Artikel 2
- Einhaltung der Obergrenzen des MFR

Artikel 3
- Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
- Technische Anpassung des Finanzrahmens

Artikel 5
- Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
- Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
- Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
- Anpassungen infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
- Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung des Vertrags

Artikel 11
- Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung

Artikel 12
- Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
- Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Artikel 14
- Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
- Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
- Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17

2.2. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung

Einleitung - Nummern 1 bis 6 des IIV-Entwurfs

Teil I
- Bestimmungen über den Finanzrahmen und besondere, nicht im Finanzrahmen enthaltene Instrumente

A. Bestimmungen über den Finanzrahmen

B. Bestimmungen über die nicht im Finanzrahmen enthaltenen besonderen Instrumente

Teil II
- Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

A. Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit

B. Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte

C. Ausgaben im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen

D. Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

E. Beteiligung der Organe an der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds

F. Zusammenarbeit der Organe im Haushaltsverfahren bei Verwaltungsausgaben

Teil III
- Wirtschaftliche Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel

Vorschlag

Artikel 1
Mehrjähriger Finanzrahmen

Artikel 2
Einhaltung der Obergrenzen des Finanzrahmens

Artikel 3
Einhaltung der Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Technische Anpassung

Artikel 5
Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik

Artikel 6
Anpassungen an die Ausführungsbedingungen

Artikel 7
Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds

Artikel 8
Anpassung infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits

Artikel 9
Änderung des Finanzrahmens

Artikel 10
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung der Verträge

Artikel 11
Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung und im Falle der Wiedervereinigung Zyperns

Artikel 12
Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren

Artikel 13
Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

Artikel 14
Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten

Artikel 15
Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens

Artikel 16
Übergang zum neuen Finanzrahmen

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang
Tabellarischer Mehrjähriger Finanzrahmen mehrjähriger Finanzrahmen (EU-27)


 
 
 


Drucksache 154/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, zu den in der Drucksache 154/11 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 185/11

... ("Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung") wird eine Möglichkeit der Anwerbung über ein Bewertungsschema geschaffen. Ein Ausländer kann einen auf ein Jahr befristeten Aufenthaltstitel ohne Arbeitsvertrag erhalten, wenn er bestimmte Auswahlkriterien erfüllt und sein Lebensunterhalt gesichert ist. Ein neuer § 19a AufenthG ("Niederlassungsoption") soll Fachkräften von Anfang an eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt bieten. Ein Ausländer mit einem Jahresgehalt von mindestens 60% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhält einen auf zwei Jahre befristeten Aufenthaltstitel, der danach bei bestehendem Arbeitsvertrag und fehlenden Sicherheitsbedenken in einen dauerhaften Aufenthaltstitel in Form der Niederlassungserlaubnis übergeht. Bei der Frage des Mindestgehalts soll zwischen dem Beitrittsgebiet (Ost) und dem übrigen Bundesgebiet (West) unterschieden werden. Daneben treten eine Reihe kleinerer Modifikationen. Der Aufenthaltstitel zur selbständigen Tätigkeit wird flexibilisiert und soll sich mehr an den regionalen Bedürfnissen ausrichten. Bei Studenten wird die Nebenbeschäftigung erweitert und bei Absolventen freigegeben. Ferner wird das Verfahren bei der Visumerteilung im Rahmen eines Zweckwechsels zur Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums, der Arbeitsuche von Absolventen, dem Wechsel vom Aufenthalt zur gesteuerten Anwerbung zu einem anderen Aufenthaltszweck oder von einem anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zum Aufenthalt zur gesteuerten Anwerbung klargestellt. Außerdem werden Klarstellungen beim Familiennachzug vorgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

$ 19a Niederlassungsoption

Artikel 2
Änderung von Verordnungen

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 819/11

... (b) Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und EU-Beitrittsländern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele und Indikatoren

Artikel 4
Haushaltsmittel

Artikel 5
Teilnahme von Drittländern am LIFE-Programm

Artikel 6
Aktivitäten außerhalb der Europäischen Union

Artikel 7
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 8
Komplementarität

Titel II
Teilprogramme

Kapitel 1
Teilprogramm Umwelt

Artikel 9
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Umwelt

Artikel 10
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Umwelt und Ressourceneffizienz

Artikel 11
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Biodiversität

Artikel 12
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich

Kapitel 2
Teilprogramm Klimapolitik

Artikel 13
Schwerpunktbereiche des Teilprogramms Klimapolitik

Artikel 14
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Klimaschutz

Artikel 15
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Anpassung an den Klimawandel

Artikel 16
Spezifische Ziele des Schwerpunktbereichs Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich

Titel III
Gemeinsame Durchführungsbestimmungen

Kapitel 1
Finanzierung

Artikel 17
Finanzierungsformen

Artikel 18
Projekte

Artikel 19
Förderkriterien für Projekte

Artikel 20
Kofinanzierungssätze und Zuschussfähigkeit von Projektkosten

Artikel 21
Betriebskostenzuschüsse

Artikel 22
Andere Arten von Tätigkeiten

Artikel 23
Mittelempfänger

Kapitel 2
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 24
Mehrjährige Arbeitsprogramme

Artikel 25
Arten des Haushaltsvollzugs

Artikel 26
Administrative und technische Unterstützung

Artikel 27
Überwachung und Evaluierung

Artikel 28
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausschussverfahren

Artikel 30
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 31
Aufhebung

Artikel 32
Übergangsmaßnahmen

Artikel 33
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 667/11

... Geografisch - Die EU plant die weitere Konsolidierung ihres "Drogenrouten-Ansatzes", der es ihr ermöglicht, das Problem umfassend, vom Anbau von Drogenpflanzen bis hin zum Erscheinen von Drogen auf dem EU-Markt, anzugehen. Die EU-Nachbarländer werden auch künftig Vorrang haben. Beitrittsländern soll namentlich durch das Instrument für Heranführungshilfe weiterhin Unterstützung beim Kapazitätenaufbau gewährt werden. Die EU wird ihr Engagement gegenüber Lateinamerika31, den Ländern der Karibik und Afrikas sowie mit wichtigen regionalen Organisationen stärken und dabei, aufbauend auf dem Erfolg der Kooperationsplattformen von Verbindungsbeamten in Westafrika, den Kapazitätenaufbau koordinieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/11




Mitteilung

1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem

2. Drogenhandel

3. Drogenausgangsstoffe

4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten

5. Neue psychoaktive Substanzen

6. Nachfrageverringerung

7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen

8. Internationale Zusammenarbeit

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 563/11

Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/11




8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention

Entwurf

3 Präambel

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Entwurf

Entwurf

3 Einleitung

I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags

II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention

Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen

Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages

Wirkungen des Beitritts

Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gründe für die Einführung des Mechanismus

Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist

Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt

B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind

Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gütliche Einigungen

Einseitige Erklärungen

Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Verweisung an die Große Kammer

Rückwirkungsverbot des Mechanismus

Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist

Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat

Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Anlage zum
erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen


 
 
 


Drucksache 140/11

... (5) „bestehende Kenntnisse und Schutzrechte“: Informationen, die vor dem Beitritt zur Finanzhilfevereinbarung Eigentum eines Teilnehmers sind, darunter Urheberrechte und sonstige diese Informationen betreffende Rechte des geistigen Eigentums, die vor dem Beitritt zur Finanzhilfevereinbarung beantragt wurden und die für die Durchführung der indirekten Maßnahme oder die Verwertung ihrer Ergebnisse benötigt werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. Inhalt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Weitere Voraussetzungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Bestellung unabhängiger Experten

Unterabschnitt 3
Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeine Bemerkungen

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Kündigungsbestimmungen

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen innerhalb des Konsortiums

Unterabschnitt 5
überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen

Artikel 26
Überwachung und Bewertung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
Kostenerstattung Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Förderformen

Artikel 30
Erstattung erstattungsfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten

Artikel 32
Förderungshöchstgrenzen

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen

Artikel 35
Auszahlung und Aufteilung

Artikel 36
Wiedereinziehung

Artikel 37
Risikoabdeckungsmechanismus

Kapitel III
Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte

Abschnitt 1
neue Kenntnisse Schutzrechte

Artikel 38
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Unterabschnitt 1
Eigentum

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 53

Anhang
Teilnehmer-Garantiefonds


 
 
 


Drucksache 616/10

... 24. Bereits ab 2010 sollten die Mitgliedstaaten ihre Nutzung der laufenden Strukturfonds für Forschungs- und Innovationsprojekte deutlich verbessern, um Menschen zum Erwerb der notwendigen Fähigkeiten zu verhelfen, die Leistung der nationalen Systeme zu verbessern und Strategien zur intelligenten Spezialisierung und länderübergreifende Projekte durchzuführen. Dies sollte auch für die Heranführungshilfen für EU-Beitrittskandidaten gelten. Die Kommission ist bereit, dabei zu helfen. Sie wird ihre Initiativen für regionale Forschung und Clusterbildung so einsetzen, dass diese Veränderungen unterstützt werden; sie wird bis 2012 ein Forum für intelligente Spezialisierung aufbauen und die Entstehung von Clustern der Weltklasse weiter fördern. Weitere Einzelheiten dazu befinden sich in einer Begleitmitteilung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 340/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 beschlossen, zu den in der Drucksache 340/10 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 480/10

... b) in Absatz 2 Satz 1 die Wörter "vom Rat oder der Kommission auf Grund der Beitrittsakte oder der Protokolle zum Beitrittsvertrag erlassenen Rechtsakte" durch die Wörter "auf Grund der Beitrittsakte oder der Protokolle zum Beitrittsvertrag erlassenen Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 480/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gentechnikgesetzes(2121-60-1)

Artikel 2
Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes(2121-62)

Artikel 3
Änderung des Weingesetzes(2125-5-7)

Artikel 4
Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes(2125-40-1-2)

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs(2125-44)

Artikel 6
Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes(2125-42)

Artikel 7
Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes(2125-46)

Artikel 8
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes(402-41)

Artikel 9
Änderung des GAK-Gesetzes(7810-2)

Artikel 10
Änderung des Düngegesetzes(7820-15)

Artikel 11
Änderung des Hopfengesetzes(7821-2)

Artikel 12
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes(7822-6)

Artikel 13
Änderung des Sortenschutzgesetzes(7822-7)

Artikel 14
Änderung des Pflanzenschutzgesetzes(7823-5)

Artikel 15
Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes(7824-7)

Artikel 16
Änderung des Tierzuchtgesetzes(7824-8)

Artikel 17
Änderung der Bundes-Tierärzteordnung(7830-1)

Artikel 18
Änderung des Tierseuchengesetzes(7831-1)

Artikel 19
Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes(7831-12)

Artikel 20
Änderung des Tierschutzgesetzes(7833-3)

Artikel 21
Änderung des Marktstrukturgesetzes(7840-3)

Artikel 22
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes(7842-10)

Artikel 23
Änderung des Fleischgesetzes(7843-6)

Artikel 24
Änderung des Marktorganisationsgesetzes(7847-11)

Artikel 25
Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren(7847-12)

Artikel 26
Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen(7847-18)

Artikel 27
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes(7847-19)

Artikel 28
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes(7847-20)

Artikel 29
Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes(7847-21)

Artikel 30
Änderung des Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes(7847-24)

Artikel 31
Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes(7847-27)

Artikel 32
Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes(7847-30)

Artikel 33
Änderung des Öko-Landbaugesetzes(7847-31)

Artikel 34
Änderung des Schulobstgesetzes(7847-32)

Artikel 35
Änderung des Handelsklassengesetzes(7849-2)

Artikel 36
Änderung des Agrarstatistikgesetzes(7860-9)

Artikel 37
Änderung des Forstvermehrungsgutgesetzes(790-19)

Artikel 38
Änderung des Bundesjagdgesetzes(792-1)

Artikel 39
Änderung des Seefischereigesetzes(793-12)

Artikel 40
Gesetz zur Anpassung von Rechtsverordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon (BMELV - Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz)

Artikel 41
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 42
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

IV. Bürokratiekosten

V. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

VII. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu den Artikel 1

Zu Artikel 5

Zu Artikel 16

Zu Artikel 27

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42


 
 
 


Drucksache 277/10

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 666/10

... Der größte Teil der EU-Budgethilfe geht an Entwicklungsländer, weshalb der Entwicklungszusammenarbeit in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zukommt. Das Grünbuch befasst sich jedoch mit der gesamten EU-Budgethilfe für alle Regionen und berücksichtigt die Unterschiede zwischen den Entwicklungsländern, trägt aber auch der besonderen Situation der Kandidatenländer und potenziellen Beitrittskandidaten sowie der EU-Nachbarschaftsländer Rechnung, bei denen die Zusammenarbeit und Partnerschaft auf die Unterstützung von Reformen und dem Übergang mit dem Ziel einer engeren politischen Assoziation und einer schrittweisen wirtschaftlichen Integration ausgerichtet sind. Daher sind die in dem Grünbuch angesprochenen Fragen für die einzelnen Regionen von unterschiedlicher Bedeutung und führen unter Umständen auch zu verschiedenen Antworten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 692/10

... 5. Auf Ersuchen der Kommission leistet die Agentur der Kommission technische Unterstützung bei der Anwendung relevanter EU-Vorschriften auf Staaten, die sich um den Beitritt zur Union bewerben, auf alle Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik und auf Länder, die sich an der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/10




1. Hintergrund

2. Ziel und Begründung der vorgeschlagenen Maßnahme

2.1. Externe Bewertung der EMSA

2.2. Empfehlungen des Verwaltungsrats der EMSA

I. Änderungen der Verordnung EG Nr. 1406/2002:

II. Empfehlungen zur Agentur und ihren Arbeitspraktiken

III. Sonstige/allgemeine Empfehlungen

2.3. Mehrjahresstrategie der EMSA

2.4. Aufgaben der EMSA

2.5. Leitungsaspekte

2.6. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Inhalt des Vorschlags

5.1.2. Änderungen von Artikel 2 Aufgaben

5.1.3. Änderungen von Artikel 3 Inspektionen

5.1.4. Änderungen von Artikel 5 Rechtsform, administrative Regelungen, regionale Zentren Agentur, Mitgliedstaaten, Kommission

5.1.5. Änderungen von Artikel 10 Verwaltungsrat

5.1.6. Änderungen von Artikel 15 Exekutivdirektor

5.1.7. Änderungen von Artikel 18 Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

5.1.8. Änderungen von Artikel 18 Haushalt

5.1.9. Änderungen von Artikel 22 Bewertung

5.1.10. Änderungen von Artikel 23

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002

1 Die Artikel 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Aufgaben der Agentur

Artikel 3
Inspektionen

2 In Artikel 5 werden die Absätze 3 und 4 wie folgt geändert:

3 Artikel 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4 Artikel 15 wird wie folgt geändert:

5 Artikel 16 erhält folgende Fassung:

Artikel 16
Ernennung des Exekutivdirektors und der Abteilungsleiter

6 Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende Fassung:

7 Artikel 22 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

8 Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 810/10 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Strategie der EU für den Donauraum. Sie bildet den Rahmen für eine langfristige Zusammenarbeit mit dem Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung, die Umweltbedingungen, die Verkehrsmöglichkeiten, die Vernetzung der Energiesysteme und die Sicherheit zu verbessern. Mit dem Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten wurde die Bedeutung der Donau als wichtige Entwicklungsachse für das neue Europa deutlich verstärkt. Mit einer makroregionalen Strategie wird der Grundstein für eine integrative und grenzüberschreitende Entwicklung dieses wichtigen Raums gelegt, der fast 115 Mio. Einwohner hat und ca. 1/5 der EU-Fläche ausmacht. Die Erweiterung der EU ist für den Donauraum eine grundlegende Entwicklung, die es ermöglicht, dass die Region ihr großes Potenzial bestmöglich entfalten kann und zu einem bedeutenden Lebens- und Wirtschaftsraum Europas aufsteigt.



Drucksache 475/10

... /EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich freier Warenverkehr anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

I. Kosten, Preiswirkung

II. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1037: Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung


 
 
 


Drucksache 432/10 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass bei zukünftigen Beitrittsanträgen zur Euro-Zone ein längeres bzw. intensiveres Monitoringverfahren durchgeführt wird, in dem der Kandidat beweist, dass er in der Lage ist, eine dauerhaft stabilitätsorientierte Haushaltspolitik zu führen, und dass er über wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen verfügt. Die Tür zur Euro-Zone muss aber allen Mitgliedstaaten grundsätzlich offen stehen.



Drucksache 663/10

... Der Beitritt der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der laut Vertrag von Lissabon (Artikel 6 Absatz 2 EUV) erfolgen muss, wird das System zum Schutz der Grundrechte ergänzen, da dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Zuständigkeit für die Überprüfung der EU-Rechtsakte übertragen wird. Diese externe gerichtliche Kontrolle muss die Union noch stärker zu einer ehrgeizigen Grundrechtspolitik veranlassen: Je besser die Union dafür sorgt, dass ihre Rechtsakte den Grundrechten uneingeschränkt Rechnung tragen, je geringer ist das Risiko, dass sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/10




Mitteilung

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Ziel der Strategie: Die Union muss Vorbild sein

1. Die Union muss Vorbild sein

1.1. Stärkung der Grundrechtskultur in der Kommission

Grundrechts -Checkliste

1.1.1. Konsultationen im Vorfeld

1.1.2. Folgenabschätzung

1.1.2.1. Einbeziehung der „Grundrechtsdimension“ in die Arbeiten der Steuerungsgruppen für Folgenabschätzung

1.1.2.2. Operative Leitlinien zu den Grundrechten

1.1.2.3. Ausschuss für Folgenabschätzung

1.1.3. Abfassung des Entwurfs eines Rechtsakts

1.1.3.1. Gezielte Erwägungsgründe

1.1.3.2. Zusammenfassung der „Grundrechtsaspekte“ in der Begründung

1.2. Berücksichtigung der Charta während des Gesetzgebungsverfahrens

1.2.1. Änderungen

1.2.2. Interinstitutioneller Dialog

1.3. Sicherstellung der Achtung der Charta bei der Durchführung des Rechts der Union durch die Mitgliedstaaten

1.3.1. Prävention

1.3.2. Vertragsverletzungsverfahren

1.3.3. Nicht unter die Charta fallende Situationen

2. Bessere Information der Bürger

2.1. Informationsbedarf

2.2. Maßnahmen der Kommission

2.2.1. Information über die Rolle der Union auf dem Gebiet der Grundrechte

2.2.2. Information über mögliche Rechtsmittel

3. Jahresbericht über die Anwendung der Charta


 
 
 


Drucksache 510/10

... - unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


Drucksache 667/2/10

... 27. Der Bundesrat hält Vorbeitrittshilfen grundsätzlich weiter für erforderlich. Sie helfen, die Beitrittskandidaten an die Union heranzuführen. Dabei muss die Höhe der Mittel jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu Stand und Perspektiven der Beitrittsvorbereitung stehen. Die Förderung muss insbesondere auf die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft Bezug nehmen, konkrete Ziele aufweisen und eine Leistungsüberwachung beinhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/2/10




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

II.6. Maßnahmen im Außenbereich

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 193/10 (Beschluss)

... 4. Die EU hat durch die Einführung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 im Jahr 2009 einen Weg gefunden, die Fortsetzung der im Rahmen der Vorbeitrittshilfen für Osteuropa erfolgten städtebaulichen Maßnahmen zugunsten benachteiligter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Roma, fortzuführen und so die Nachhaltigkeit der erfolgten Förderung sicherzustellen.



Drucksache 831/1/10

... 9. Im Hinblick auf die angesichts der Sprachbarrieren notwendige Vereinheitlichung der Formulare erlangt das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern Bedeutung, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1997 beigetreten ist (BGBl. 1997 II, S. 774). Bei einem Beitritt aller EU-Staaten zu diesem Überkommen würde ein zusätzliches europäisches System nicht mehr benötigt werden. Der Beitritt sollte daher möglichst offensiv verfolgt werden. Unabhängig davon darf nicht unbeachtet bleiben, dass mit der Legalisation oder der Apostille lediglich die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, bestätigt werden, aber nicht der eigentliche Inhalt der Urkunde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/1/10




Zu Frage 1:

Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

Zu Frage 4:

Zu Frage 5:

Zu Frage 6:

Zu den Fragen 7, 8, 9 und 10:

Zu Frage 11:


 
 
 


Drucksache 53/10

... Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in dem folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesem keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:



Drucksache 565/10

... (22) Die Mitgliedstaaten können ferner Unterstützung im Bereich der Frequenzkoordinierung in bilateralen Verhandlungen mit Nachbarländern der EU (einschließlich Beitritts- und Kandidatenländern) benötigen, um ihren EU-Verpflichtungen im Bereich der Frequenzkoordinierung nachzukommen. Dies dürfte auch zur Vermeidung funktechnischer Störungen beitragen, die Frequenznutzung effizienter gestalten und die Konvergenz der Frequenznutzung erhöhen, sogar über die Grenzen der EU hinaus. Besonders dringend sind Maßnahmen für die Frequenzbänder um 800 MHz und 3,4-3,8 GHz im Hinblick auf den Übergang zu Mobilfunk-Breitbandtechnologien und die für die Modernisierung der Flugsicherung notwendige Harmonisierung der Frequenznutzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/10




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Informationen aus den Mitgliedstaaten

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze

Artikel 3
Politische Ziele

Artikel 4
Verbesserung der Effizienz und Flexibilität

Artikel 5
Wettbewerb

Artikel 6
Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation

Artikel 7
Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik

Artikel 8
Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs

Artikel 9
Internationale Verhandlungen

Artikel 10
Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen

Artikel 11
Öffentliche Konsultationen

Artikel 12
Berichterstattung

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze

Artikel 3
Politische Ziele

Artikel 4
Verbesserung der Effizienz und Flexibilität

Artikel 5
Wettbewerb

Artikel 6
Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation

Artikel 7
Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik

Artikel 8
Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs

Artikel 9
Internationale Verhandlungen

Artikel 10
Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen

Artikel 11
Öffentliche Konsultationen

Artikel 12
Berichterstattung

Artikel 13
Mitteilungen

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 432/1/10

... 17. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass bei zukünftigen Beitrittsanträgen zur Euro-Zone ein längeres [bzw. intensiveres] Monitoringverfahren durchgeführt wird, in dem der Kandidat beweist, dass er in der Lage ist, eine dauerhaft stabilitätsorientierte Haushaltspolitik zu führen, und dass er über wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen verfügt. Die Tür zur Euro-Zone muss aber allen Mitgliedstaaten grundsätzlich offen stehen.



Drucksache 819/10

... Die Beitrittsländer sind in der Aufzählung nicht erwähnt, da diese Länder nicht am Finanzierungsbeitrag beteiligt sind. § 6 Absatz 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

§ 3

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1530: Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011


 
 
 


Drucksache 331/10

... 1. Seit dem 1. Juli 2009 gelten in den alten Bundesländern nach §1 Absatz 2 und seit dem 1. Juli 2009 im Beitrittsgebiet nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen folgende Beträge:

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Drucksache 331/10




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen

III. Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1279: Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen


 
 
 


Drucksache 667/10

... 3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 852/10

... Das Gesetz über eine einmalige Zuwendung an die im Beitrittsgebiet lebenden Vertriebenen (Vertriebenenzuwendungsgesetz – VertrZuwG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624, 2635) trat am 1. Januar 1994 in Kraft und sah eine Einmalzahlung in Höhe von 4.000 DM an die durch den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen besonders betroffenen Vertriebenen vor, die nach der Vertreibung und bis zum 3. Oktober 1990 ihren ständigen Wohnsitz im Beitrittsgebiet hatten. Die Antragsfrist endete am 30. September 1995; die Anträge sind abgearbeitet. Das Gesetz kann daher aufgehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 852/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Entschädigungsgesetzes

§ 8
Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich

Artikel 2
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Vermögensgesetzes

Artikel 4
Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes

Artikel 5
Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen des Entschädigungsgesetzes (Artikel 1) und des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 2)

II. Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Artikel 3)

III. Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Artikel 4)

IV. Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (1. BFDV) (Artikel 5)

V. Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (Artikel 6)

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1374: Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungen von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung von Lastenausgleich

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1538: Drittes Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes


 
 
 


Drucksache 737/10

... - Im öffentlichen Beschaffungswesen sind Auslandsmärkte für EU-Unternehmen besonders unzugänglich. Öffentliche Aufträge haben in großen Industrieländern einen Anteil am BIP von über 10 % und einen steigenden Anteil in Schwellenländern; sie eröffnen Geschäftsmöglichkeiten in Wirtschaftszweigen, in denen die EU-Industrie äußerst wettbewerbsfähig ist; dazu zählen z.B. der öffentliche Verkehr, Medizinprodukte, Arzneimittel und Ökotechnik. Wir werden weiterhin auf eine stärkere Öffnung der Beschaffungsmärkte im Ausland drängen und besonders gegen diskriminierende Praktiken vorgehen. Wir bemühen uns in bilateralen Verhandlungen weiterhin intensiv um weitere Zugangsmöglichkeiten für unsere Unternehmen, ebenso im Kontext des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Wir drängen auf einen raschen Beitritt Chinas zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 617/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. November 2010 beschlossen, zu den in der Drucksache 617/10 näher bezeichneten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.



Drucksache 341/10

... Mit den Nachbarländern sollte eine strukturierte Zusammenarbeit aufgebaut werden, die mithilfe der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) – die ihren Nutzen bei der Unterstützung der Entwicklung von Aus- und Weiterbildungslehrplänen und qualitativ hochwertigen Lerhmethoden in diesen Ländern unter Beweis gestellt hat – auch auf die Beitrittsländer ausgedehnt werden sollte. Die gemeinsamen europäischen Referenzinstrumente und die politischen Konzepte liefern einen wichtigen Rahmen für die Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungssysteme in Partnerländern sowie in den Kandidatenländern. Diese Zusammenarbeit kann zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, zur regionalen Entwicklung, zu einer besseren legalen Mobilität und zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ein neuer Impuls für die berufliche Aus- und Weiterbildung

2.1. Die Schlüsselrolle der beruflichen Aus- und Weiterbildung für lebenslanges Lernen und Mobilität

Flexibler Zugang zu Ausbildung und Qualifikationen

Strategischer Ansatz für die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

2.2. Steigerung der Attraktivität und Leistungsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung durch Qualität und Effizienz

Einführung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Veränderte Rollen von Lehrkräften und Ausbildern

Berufliche Fachkompetenz in Kombination mit gut entwickelten Schlüsselkompetenzen

Effizienz und Arbeitsmarktrelevanz durch Partnerschaften

2.3. Gerechtigkeit und aktiver Bürgersinn

Integrative berufliche Aus- und Weiterbildung für integratives Wachstum

2.4. Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken

2.5. Internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

3. Eine Neue Agenda für die Europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung


 
 
 


Drucksache 667/10 (Beschluss)

... 27. Der Bundesrat hält Vorbeitrittshilfen grundsätzlich weiter für erforderlich. Sie helfen, die Beitrittskandidaten an die Union heranzuführen. Dabei muss die Höhe der Mittel jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu Stand und Perspektiven der Beitrittsvorbereitung stehen. Die Förderung muss insbesondere auf die Prioritäten der Beitrittspartnerschaft Bezug nehmen, konkrete Ziele aufweisen und eine Leistungsüberwachung beinhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10 (Beschluss)




I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen

II.1. Innovation und Bildung

II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik

II.3. Gemeinsame Agrarpolitik

II.4. Kohäsionspolitik

II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente

III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik

IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens

V. Reform des Einnahmensystems der EU

VI. Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 738/10

... 27 Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft fördert die Marktintegration, aber auch die Umsetzung und Durchführung des acquis im westlichen Balkan und dehnt den EU-Energiebinnenmarkt auf Südosteuropa aus. Es handelt sich dabei nicht nur um einen Rahmen für die Zusammenarbeit, sondern um eine rechtsverbindliches Instrument zur Vorbereitung des EU-Beitritts. Weitere Staaten streben die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft an: Moldau ist bereits Vertragspartei, die Ukraine und die Türkei sind im Begriff, es zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.