45 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"BeiratsV"
Drucksache 110/19
Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Nach der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11.11.1971 (BGBl. I S. 1801), zuletzt geändert durch Artikel 29 G v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848), werden die Mitglieder nach § 2 Nr. 2 BeiratsV, die den Kreis der Schüler vertreten, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Drucksache 110/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung, die den Kreis der Schülerinnen und Schüler vertreten, vorzuschlagen:
Drucksache 110/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung, die den Kreis der Schülerinnen und Schüler vertreten, vorzuschlagen:
Drucksache 539/16
Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:
Drucksache 539/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:
Drucksache 539/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:
Drucksache 750/16
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Die Berufung der nicht vom Bundesrat selbst vorzuschlagenden Mitglieder bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates.
Drucksache 134/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Der Bundesrat hat in seiner 922. Sitzung am 23. Mai 2014 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV Herrn Dr. Andreas Barz (Baden-Württemberg) in Nachfolge von Herrn Dr. Hans Reiter (Baden-Württemberg) als Vertreter der Obersten Landesbehörden für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen.
Drucksache 485/14
Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Nach der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. 11. 1971 (BGBl. I S. 1801), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14.1. 1997 (BGBl. I S. 15), werden die Mitglieder nach § 2 Nr. 2 BeiratsV, die den Kreis der Schüler vertreten, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Drucksache 485/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV als Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Meike Mühlbeck, Aschaffenburg (Bayern), Elena Hepting, Hamburg (Hamburg) sowie Helge Feußahrens, Diepholz (Niedersachsen) vorzuschlagen.
Drucksache 134/14
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Dem Beirat gehören unter anderem vier Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BeiratsV).
Drucksache 485/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... i.V.m. § 3 BeiratsV als Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Meike Mühlbeck, Aschaffenburg (Bayern), Elena Hepting, Hamburg (Hamburg) sowie Helge Feußahrens, Diepholz (Niedersachsen) vorzuschlagen.
Drucksache 56/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, dem Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV zuzustimmen.
Drucksache 56/14
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, dem Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV zuzustimmen.
Drucksache 596/13
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Dem Beirat gehören u.a. je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an, die mit Zustimmung des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).
Drucksache 596/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 beschlossen, dem Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV zuzustimmen.
Drucksache 570/12
Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:
Drucksache 19/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 3 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung Herrn Carsten Bielfeldt, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg) vorzuschlagen.
Drucksache 19/12
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Dem Beirat gehören u.a. Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).
Drucksache 570/1/12
27.11.12
Empfehlungen der Ausschüsse
... i.V.m. § 3 Absatz 1 BeiratsV dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:
Drucksache 570/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... i.V.m. § 3 Absatz 1 BeiratsV dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:
Drucksache 149/11
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Dem Beirat gehören u.a. Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden sowie Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).
Drucksache 149/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 3 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden Herrn Lucas Neubert, Landsberg (Sachsen-Anhalt) und Herrn Christoph Zimmermann, Breitungen (Thüringen) sowie als Vertreter aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung Herrn Markus Faller, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.
Drucksache 149/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 3 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden Herrn Lucas Neubert, Landsberg (Sachsen-Anhalt) und Herrn Christoph Zimmermann, Breitungen (Thüringen) sowie als Vertreter aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung Herrn Markus Faller, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.
Drucksache 245/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Angelika Meißner Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und Herrn Steven Letzner Burg (Sachsen-Anhalt) vorzuschlagen.
Drucksache 900/09
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ... Dem Beirat gehören u. a. Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden sowie Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BeiratsV).
Drucksache 245/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Angelika Meißner Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und Herrn Steven Letzner Burg (Sachsen-Anhalt) vorzuschlagen.
Drucksache 900/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Susann Schultz Karlsburg (Mecklenburg-Vorpommern) und Frau Nicole Lederhuber Steinhöring (Bayern) sowie gemäß § 44 Absatz 1 des
Drucksache 245/09
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ... in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung BeiratsV).
Drucksache 63/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn
... (2) An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen zwei Mitglieder der Direktionsversammlung, zwei Mitglieder der Versammlung der Beiratsvorsitzenden, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Personals und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ständige Gäste mit Antrags- und Rederecht teil. Durch Satzung können weitere Personen zur Teilnahme zugelassen werden.
Drucksache 900/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Susann Schultz Karlsburg (Mecklenburg-Vorpommern) und Frau Nicole Lederhuber Steinhöring (Bayern) sowie gemäß § 44 Absatz 1 des
Drucksache 223/08
Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ... Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. November 1971 - zuletzt geändert durch Art. 29 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 - auf Vorschlag des Bundesrates berufen:
Drucksache 223/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:
Drucksache 489/08
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Die Berufung von neun Mitgliedern, die das BMBF auswählt, bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates. Das sind:
Drucksache 489/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 der Beiratsverordnung zuzustimmen.
Drucksache 223/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:
Drucksache 5/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz - FlErwÄndG )
... (1) Die Erwerbsmöglichkeit für Waldflächen nach § 3 Abs. 4 sowie nach § 3 Abs. 8 in der bis zum ... [ einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes ] geltenden Fassung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2007. Sofern zu diesem Zeitpunkt ein Beiratsverfahren noch nicht abgeschlossen oder ein Klageverfahren über den begünstigten Erwerb von Waldflächen anhängig ist, endet die Erwerbsmöglichkeit nach diesen Regelungen innerhalb von sechs Monaten nach rechtskräftigem Abschluss der jeweiligen Verfahren.
Drucksache 351/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... Düngungsbeiratsverordnung
Drucksache 916/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Personelle Veränderungen im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es i. V. m. § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung
Drucksache 309/06
Vorlage an den Bundesrat
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Nach der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. 11. 1971 (BGBl. I S. 1801), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. 1. 1997 (BGBl. I S. 15), werden die Mitglieder nach § 2 Nr. 2 BeiratsV, die den Kreis der Schüler vertreten, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Drucksache 916/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderungen im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung
Drucksache 916/06
Vorschlag an den Bundesrat
Personelle Veränderungen im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... Dem Beirat gehören unter anderem Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und Vertreter der Auszubildenden an, die mit Zustimmung bzw. auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).
Drucksache 309/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden (Schülervertreter) für die folgende Amtsperiode
Drucksache 309/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden (Schülervertreter) für die folgende Amtsperiode
Drucksache 634/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26 /EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.