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45 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"BeiratsV"


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Drucksache 110/19

... Nach der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11.11.1971 (BGBl. I S. 1801), zuletzt geändert durch Artikel 29 G v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848), werden die Mitglieder nach § 2 Nr. 2 BeiratsV, die den Kreis der Schüler vertreten, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.



Drucksache 110/19 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung, die den Kreis der Schülerinnen und Schüler vertreten, vorzuschlagen:



Drucksache 110/1/19

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 2 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung, die den Kreis der Schülerinnen und Schüler vertreten, vorzuschlagen:



Drucksache 539/16

... es ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:



Drucksache 539/1/16

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:



Drucksache 539/16 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:



Drucksache 750/16

... Die Berufung der nicht vom Bundesrat selbst vorzuschlagenden Mitglieder bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 750/16




Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.


 
 
 


Drucksache 134/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 922. Sitzung am 23. Mai 2014 beschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV Herrn Dr. Andreas Barz (Baden-Württemberg) in Nachfolge von Herrn Dr. Hans Reiter (Baden-Württemberg) als Vertreter der Obersten Landesbehörden für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen.



Drucksache 485/14

... Nach der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. 11. 1971 (BGBl. I S. 1801), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14.1. 1997 (BGBl. I S. 15), werden die Mitglieder nach § 2 Nr. 2 BeiratsV, die den Kreis der Schüler vertreten, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.



Drucksache 485/14 (Beschluss)

... i.V.m. § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV als Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Meike Mühlbeck, Aschaffenburg (Bayern), Elena Hepting, Hamburg (Hamburg) sowie Helge Feußahrens, Diepholz (Niedersachsen) vorzuschlagen.



Drucksache 134/14

... Dem Beirat gehören unter anderem vier Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BeiratsV).



Drucksache 485/1/14

... i.V.m. § 3 BeiratsV als Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Meike Mühlbeck, Aschaffenburg (Bayern), Elena Hepting, Hamburg (Hamburg) sowie Helge Feußahrens, Diepholz (Niedersachsen) vorzuschlagen.



Drucksache 56/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, dem Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV zuzustimmen.



Drucksache 56/14

... Der Bundesrat hat in seiner 921. Sitzung am 11. April 2014 beschlossen, dem Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV zuzustimmen.



Drucksache 596/13

... Dem Beirat gehören u.a. je ein Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer an, die mit Zustimmung des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).



Drucksache 596/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 beschlossen, dem Vorschlag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV zuzustimmen.



Drucksache 570/12

... es ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:



Drucksache 19/12 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 3 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung Herrn Carsten Bielfeldt, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (Brandenburg) vorzuschlagen.



Drucksache 19/12

... Dem Beirat gehören u.a. Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).



Drucksache 570/1/12

... i.V.m. § 3 Absatz 1 BeiratsV dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:



Drucksache 570/12 (Beschluss)

... i.V.m. § 3 Absatz 1 BeiratsV dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:



Drucksache 149/11

... Dem Beirat gehören u.a. Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden sowie Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).



Drucksache 149/1/11

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 3 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden Herrn Lucas Neubert, Landsberg (Sachsen-Anhalt) und Herrn Christoph Zimmermann, Breitungen (Thüringen) sowie als Vertreter aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung Herrn Markus Faller, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.



Drucksache 149/11 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 3 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden Herrn Lucas Neubert, Landsberg (Sachsen-Anhalt) und Herrn Christoph Zimmermann, Breitungen (Thüringen) sowie als Vertreter aus dem Kreis der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung Herrn Markus Faller, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Sachsen) vorzuschlagen.



Drucksache 245/1/09

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Angelika Meißner Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und Herrn Steven Letzner Burg (Sachsen-Anhalt) vorzuschlagen.



Drucksache 900/09

... Dem Beirat gehören u. a. Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden sowie Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BeiratsV).



Drucksache 245/09 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Angelika Meißner Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und Herrn Steven Letzner Burg (Sachsen-Anhalt) vorzuschlagen.



Drucksache 900/09 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Susann Schultz Karlsburg (Mecklenburg-Vorpommern) und Frau Nicole Lederhuber Steinhöring (Bayern) sowie gemäß § 44 Absatz 1 des



Drucksache 245/09

... in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung BeiratsV).



Drucksache 63/09

... (2) An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen zwei Mitglieder der Direktionsversammlung, zwei Mitglieder der Versammlung der Beiratsvorsitzenden, die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Personals und der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ständige Gäste mit Antrags- und Rederecht teil. Durch Satzung können weitere Personen zur Teilnahme zugelassen werden.



Drucksache 900/1/09

... es in Verbindung mit § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden für den Beirat für Ausbildungsförderung Frau Susann Schultz Karlsburg (Mecklenburg-Vorpommern) und Frau Nicole Lederhuber Steinhöring (Bayern) sowie gemäß § 44 Absatz 1 des



Drucksache 223/08

... Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. November 1971 - zuletzt geändert durch Art. 29 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 - auf Vorschlag des Bundesrates berufen:



Drucksache 223/1/08

... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:



Drucksache 489/08

... Die Berufung von neun Mitgliedern, die das BMBF auswählt, bedarf nach § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Errichtung eines Beirats für Ausbildungsförderung (BeiratsV) der Zustimmung des Bundesrates. Das sind:



Drucksache 489/08 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 der Beiratsverordnung zuzustimmen.



Drucksache 223/08 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung vorzuschlagen:



Drucksache 5/08

... (1) Die Erwerbsmöglichkeit für Waldflächen nach § 3 Abs. 4 sowie nach § 3 Abs. 8 in der bis zum ... [ einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes ] geltenden Fassung endet mit Ablauf des 31. Dezember 2007. Sofern zu diesem Zeitpunkt ein Beiratsverfahren noch nicht abgeschlossen oder ein Klageverfahren über den begünstigten Erwerb von Waldflächen anhängig ist, endet die Erwerbsmöglichkeit nach diesen Regelungen innerhalb von sechs Monaten nach rechtskräftigem Abschluss der jeweiligen Verfahren.



Drucksache 351/07

... Düngungsbeiratsverordnung



Drucksache 916/1/06

... es i. V. m. § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung



Drucksache 309/06

... Nach der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. 11. 1971 (BGBl. I S. 1801), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. 1. 1997 (BGBl. I S. 15), werden die Mitglieder nach § 2 Nr. 2 BeiratsV, die den Kreis der Schüler vertreten, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/06





Ergänzende Texte:

§ 44
des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

§ 2
BeiratsV


 
 
 


Drucksache 916/06 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung



Drucksache 916/06

... Dem Beirat gehören unter anderem Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) und Vertreter der Auszubildenden an, die mit Zustimmung bzw. auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).



Drucksache 309/06 (Beschluss)

... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden (Schülervertreter) für die folgende Amtsperiode



Drucksache 309/1/06

... es in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden (Schülervertreter) für die folgende Amtsperiode



Drucksache 634/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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