Drucksache 348/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... \-19-Krankenhausentlastungsgesetz wurde beim Bundesministerium für Gesundheit ein Expertenbeirat eingerichtet, welcher das Bundesministerium für Gesundheit dabei unterstützt, bis zum 30. Juni 2020 die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu überprüfen. Im Ergebnis der Beratungen des Gremiums wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgeschlagen, kurzfristig die bisher einheitliche Ausgleichspauschale für die Freihaltung von Betten zu differenzieren, um den unterschiedlichen Kostenstrukturen der Krankenhäuser besser Rechnung zu tragen. Ferner wurde vorgeschlagen, die Gewährung der Pauschale für PSA bis zum 30. September 2020 zu verlängern. Für behandelte Patientinnen und Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion wird vorgeschlagen, die Pauschale zu erhöhen. Ziel ist es, mittels der vorliegenden Verordnung die entsprechenden Vorschläge umzusetzen.
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