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"Beihilfearten"
Drucksache 760/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags COM(2012) 725 final
... Um die bestehenden Befugnisse der Kommission zu ergänzen und bereits ex ante eine ganzheitliche Sicht auf den Markt zu erhalten, wird vorgeschlagen, eine spezifische Rechtsgrundlage für die Einleitung von Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und Beihilfearten einzuführen (neuer Artikel 20a).
Drucksache 277/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... b) Überarbeitung und Straffung der Beihilfeleitlinien, um sie mit diesen allgemeinen Grundsätzen in Einklang zu bringen. Die Überarbeitung wird auf einem allgemeinen Ansatz basieren, der auf die Stärkung des Binnenmarkts und die Förderung einer verstärkten Effizienz der öffentlichen Ausgaben abzielt (Gewährung staatlicher Beihilfen nur dann, wenn sie mit einem wirklichen Mehrwert verbunden sind); eine klarere Abgrenzung des jeweiligen Marktversagens, das angegangen werden muss, und eine verstärkte Prüfung des Anreizeffekts werden in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, damit ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleistet ist und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Auch eine systematischere Prüfung der etwaigen negativen Auswirkungen der staatlichen Beihilfe - insbesondere im Hinblick auf Verfälschungen der Allokationseffienz und der dynamischen Effizienz, Subventionswettläufe und Marktmacht - wird erforderlich sein. So werden die geänderten Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen bei Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor angehören, zu einem sehr wichtigen Instrument der Kontrolle dieser stark wettbewerbsverfälschenden Beihilfenart werden. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Prozess des Marktaustritts nur in tatsächlich begründeten Fällen durch staatliche Maßnahmen beendet wird. Ebenso soll, wenn die Marktbedingungen dies erlauben, für die Zeit nach der Krise ein Paket neuer Vorschriften für die Rettung und Umstrukturierung von Finanzinstituten eingeführt werden, das mit den künftigen Vorschlägen für EU-Krisenmanagement und -bewältigung im Einklang stehen wird. Schließlich dürfte die Ermittlung bewährter Verfahrensweisen in Bezug auf die Ausgabenprioritäten im Rahmen der Strategie "Europa 2020" eine rasche Genehmigung kosteneffizienter und wachstumsfördernder Beihilfen ermöglichen. Was die Straffung betrifft, so könnten in einer ersten Phase verschiedene Leitlinien, u.a. die Leitlinien für Regionalbeihilfen, Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltbeihilfen, Risikokapital und Breitband (diese Beihilfearten machen mehr als zwei Drittel aller in der EU gewährten Beihilfen aus) bis Ende 2013 auf die gemeinsamen Grundsätze abgestimmt und möglicherweise konsolidiert werden. Dadurch könnten auch Synergien zwischen den verschiedenen Beihilfesystemen genutzt und mehrere Ziele gleichzeitig verwirklicht werden. Der Erlass der einzelnen Leitlinien würde in diesem Zeitraum nach und nach unverzüglich erfolgen. Weitere Leitlinien werden dann schrittweise angepasst und konsolidiert.
1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld
2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts
2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt
2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt
2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss
3. Weiteres Vorgehen
Drucksache 761/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße COM(2012) 730 final
... Um die Ziele dieser Strategie zu verwirklichen, schlägt die Kommission vor, die Zahl der Beihilfegruppen, die von der Anmeldepflicht freigestellt werden können, anzuheben, um auf diese Weise sowohl den Verwaltungsaufwand zu senken als auch die Zahl der anzumeldenden Beihilfemaßnamen zu verringern. Für die betreffenden Gruppen und die geplanten Gruppenfreistellungen sollten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt gelten, die auf diejenigen Beihilfearten ausgerichtet sind, die einen echten Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 leisten.
Vorschlag
Begründung
1. Ziel und Hintergrund des Vorschlags
• Staatliche Beihilfen im Kulturbereich und im Bereich der Wahrung des Kulturerbes
• Staatliche Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
• Staatliche Beihilfen für den Fischereisektor im Zusammenhang mit bestimmten widrigen Witterungsverhältnissen
• Staatliche Innovationsbeihilfen
• Staatliche Beihilfen zugunsten der Forstwirtschaft und zur Förderung von Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen in der Nahrungsmittelbranche
• Staatliche Beihilfen für die Erhaltung der biologischen Meeresschätze
• Staatliche Beihilfen für den Amateursport
• Sozialbeihilfen im Verkehrswesen zugunsten von Einwohnern abgelegener Gebiete
• Staatliche Beihilfen nach Artikel 93 AEUV für das Verkehrswesen
• Staatliche Beihilfen für bestimmte Arten von Breitbandinfrastruktur
Festlegung der unter eine Gruppenfreistellung fallenden Beihilfegruppen
4 Transparenz
Verfahren zur Annahme von Gruppenfreistellungsverordnungen durch die Kommission
2. KOHÄRENZ mit Anderen Politikbereichen und Zielen der EU
3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 461/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke KOM (2010) 372 endg.
... Die Sozialpartner aus der Kohleindustrie und der Bergbauausrüstungsindustrie sprechen sich generell für eine Beibehaltung der derzeit nach der Kohleverordnung zulässigen Beihilfearten aus. Sie fordern eine neue EU-Regelung, die zumindest Beihilfen zur Rücknahme der Fördertätigkeit sowie Stilllegungsbeihilfen und Beihilfen zur Bewältigung der Altlasten zulassen würde.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Öffentliche Anhörungen
3. Folgenabschätzung
Option 1: Basisszenario
Option 2: Leitlinien der Kommission
Option 3: Verordnung des Rates zur Genehmigung zeitlich befristeter Betriebsbeihilfen Stilllegungsbeihilfen
Option 4: Verordnung des Rates zur Genehmigung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten soziale Altlasten und Umweltaltlasten
Option 5: Kombination der Optionen 3 und 4
Option 6: Verlängerung der geltenden Kohleverordnung um zehn Jahre
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
4 Stilllegungsbeihilfen
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
4 Verfahren
Vorschlag
Abschnitt I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt II Vereinbarkeit der Beihilfe
Artikel 2 Grundsatz
Artikel 3 Stilllegungsbeihilfe
Artikel 4 Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
Artikel 5 Kumulierung
Artikel 6 Getrennte Buchführung
Abschnitt III Verfahren
Artikel 7 Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
Abschnitt IV Schlussbestimmungen
Artikel 8 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang Definition der in Artikel 4 genannten Kosten
Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... Berücksichtigt werden sollte auch die zunehmende Bedeutung von öffentlichprivaten Partnerschaften im FuE-Bereich. Erforderlich sind insbesondere geeignete Vorschriften für gemeinsame Forschungsprojekte, die auch Fragen des Eigentums, des Zugangs zu und der Verwertung von im Rahmen dieser Projekte entstandenen Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten einschließen. Im Zuge der Reform wird ferner die Notwendigkeit, Beihilfen zur Informationsverbreitung zuzulassen, geprüft werden müssen. Die Kommission wird darüber hinaus prüfen, ob in den Gemeinschaftsrahmen Beihilfen aufzunehmen sind, die ganz bestimmte Innovationstätigkeiten fördern und bisher nicht in den bestehenden Leitlinien und Verordnungen erfasst sind, um so einen Beihilferahmen für FuE und Innovation zu schaffen. Überdies wird die Kommission, wenn es ihr gelingt, anhand von Erfahrungswerten klare, allgemeine Zulässigkeitskriterien festzulegen, bestimmte Beihilfearten von der Meldepflicht freistellen.
2 Einführung
I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?
I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU
I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?
II. Konzentration auf das wesentliche
II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft
II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern
II.3 Investitionen in Humankapital
II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen
II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen
II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung
II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation
III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken
III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten
III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle
III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union
III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte
III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform
Tabelle
Drucksache 817/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Verordnung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Regionalbeihilfen, KMU, FuE, Umweltbeihilfen, Beschäftigung, Ausbildung. Neufassung und Konsolidierung von vier vorhandenen Instrumenten (in geänderter Form) zu einem einzigen allgemeinen Gruppenfreistellungsinstrument und Einbeziehung zweier neuer Aspekte (Regionalbeihilfen und Umweltbeihilfen), um auf diese Weise zu vermeiden, dass zwei weitere neue instrumente erforderlich werden. Die Gruppenfreistellung erfolgt in Form einer Verordnung der Kommission und ist eine Verfahrensmaßnahme zur Freistellung bestimmter Beihilfearten, die die Bedingungen des Artikels 87.3 erfüllen, von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung gemäß Artikel 87.l.
Mitteilung
1. Einführung
2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene
a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht
b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen
3. das Vereinfachungskonzept der Kommission
a. Aufhebung
b. Kodifizierung18
c. Neufassung21
d. Änderung des Regelungskonzepts
e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie
4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten
5. Schlussfolgerungen
Anhang I
Anhang 2
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.