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"Beherbergungsgewerbes"
Drucksache 141/15
Verordnungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
... Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, in Kleinsiedlungsgebieten (§ 2 BauNVO) und reinen sowie allgemeinen Wohngebieten (§§ 3 und 4 BauNVO) Ferienwohnungen ausnahmsweise zuzulassen. Die ausnahmsweise Zulassung ist - wie alle Ausnahmevorschriften - einschränkend zu handhaben. Der Antrag soll daher - außerhalb von Ferienhausgebieten - jedenfalls die historisch gewachsene Vermietung an Feriengäste sichern und eine behutsame Fortentwicklung des Ferienwohnens ermöglichen. Ein städtebaulicher Grund für eine Ausnahme kann in Gemeinden vorliegen, die durch den Tourismus geprägt sind, denn hier besteht möglicherweise ein Allgemeinwohlinteresse an der Förderung des Fremdenverkehrs. Auch wenn Ferienwohnungen keine Gewerbe- oder Beherbergungsbetriebe im eigentlichen Sinne darstellen, ist städtebaulich nur schwer erklärbar, weshalb nicht störende Gewerbebetriebe (§ 2 Absatz 3 Nr. 4 BauNVO), kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes (§ 3 Absatz 3 Nr. 1 BauNVO) sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe (§ 4 Absatz 3 Nr. 1 und 2 BauNVO) in den Gebietsarten ausnahmsweise zulässig sind, wogegen für Ferienwohnungen etwas völlig anderes gelten soll. Denn die durch Ferienwohnungen entstehende Belastung der Anwohner übersteigt regelmäßig nicht diejenige der vorgenannten Nutzungen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für das Land
c Erfüllungsaufwand der Gemeinden
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Drucksache 80/11
... "(2) Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Vergnügungsstätten und Spielhallen,"
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Baunutzungsverordnung
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Drucksache 951/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus " (2006/2129(INI))
... 27. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Europäischen Verbänden des Beherbergungsgewerbes wie HOTREC (Dachverband der Europäischen Hotel- und Gaststättenverbände) und den Europäischen Verbraucherschutzorganisationen eine Methodik zur Schaffung derartiger Mindeststandards für die Sicherheit und Qualität von Beherbergungsleistungen festzulegen; hebt hervor, dass diese Methodik die Einführung einer
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union
Statistische Daten
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
Systeme für das Qualitätsmanagement
2 Verbraucherschutz
2 Gesundheitstourismus
Barrierefreier Tourismus
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
2 Passagierrechte
Werbung für die europäischen Reiseziele
Entwicklung des Fremdenverkehrs
2 Verschiedenes
Drucksache 274/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... 2007 durch den § 5a können betriebliche Investitionen in kleinen und mittleren Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes wieder vollständig mit Investitionszulage gefördert werden.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG
4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG
5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG
6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV
7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007
Drucksache 274/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... 2007 durch den § 5a können betriebliche Investitionen in kleinen und mittleren Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes wieder vollständig mit Investitionszulage gefördert werden.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c und Nr. 71 Buchstabe a § 2 Abs. 3 Satz 1 und § 91 Abs. 1 InvG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe f § 2 Abs. 6 InvG
4. Zu Artikel 1 Nr. 75 und 85 §§ 96 und 104 InvG
5. Zu Artikel 1 Nr. 108 Buchstabe c § 126 Abs. 2 Satz 3 InvG
6. Zu Artikel 10 Nr. 1 § 10 Abs. 3 Nr. 5 MaBV
7. Zu Artikel 19a – neu – Investitionszulagengesetz 2007
Begründung
I. Allgemein
II. Im Einzelnen
Drucksache 739/06
... Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen definiert. Die beweglichen Wirtschaftsgüter müssen für den gesamten Bindungszeitraum zum Anlagevermögen eines Betriebes des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen oder des Beherbergungsgewerbes des Anspruchsberechtigten im Fördergebiet gehören und in einem solchen Betrieb des Anspruchsberechtigten im Fördergebiet verbleiben. Eine Ausnahme hiervon ist nur dann unschädlich, wenn das begünstigte Wirtschaftsgut innerhalb des Bindungszeitraums in das Anlagevermögen eines mit dem Anspruchsberechtigten verbundenen Unternehmens übergeht das ebenfalls zu den begünstigten Wirtschaftszweigen gehören muss, oder in einem mit dem Anspruchsberechtigten verbundenen Unternehmen eines begünstigten Wirtschaftszweiges verbleibt. Das Wirtschaftsgut muss dabei auch bei dem verbundenen Unternehmen zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören und in einer Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
1. Dem § 1 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt:
2. § 2 wird wie folgt geändert:
3. § 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
4. § 5 wird wie folgt geändert:
5. § 8 wird wie folgt geändert:
6. § 10 wird wie folgt geändert:
7. Der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Satz 3 wird folgende Anlage vorangestellt:
8. Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden Anlagen 2 und 3.
Artikel 2
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Drucksache 87/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO )
Drucksache 367/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG )
Drucksache 454/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz )
Drucksache 686/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 -Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2009
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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