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0441/04
0591/04
0915/04
0184/04B
0226/04
1013/04
0818/04
0722/04B
0155/03B
0663/03
0901/03B
0901/03
0325/03B
0715/03
0663/03B
Drucksache 415/19

... Um den Reformkurs gegen politischen Druck von innen und außen fokussiert durchzusetzen, müssen nach Auffassung der Bundesregierung vor den ersten Kapitelöffnungen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein, namentlich die Umsetzung der Wahlrechtsreform; die Einleitung von Strafverfahren gegen Richter und Staatsanwälte, denen im sogenannten Vetting-Prozess strafbares Verhalten vorgeworfen wird; die Einsetzung der Spezialstruktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK); verstärkte Anstrengungen zur Sicherstellung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichtshofes und SPAK durch Ausstattung mit einer angemessenen Anzahl überprüfter Richter und Staatsanwälte; solide Fortschritte zur Schaffung einer Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität auf allen Ebenen; greifbare Fortschritte bei der Verwaltungsreform, einschließlich der Überprüfung der Einstellungen von hochrangigen Beamten und Direktoren, auch mit Blick auf Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten; verstärkte Fortsetzung der Bekämpfung des Drogenhandels und Drogenanbaus in Albanien durch geeignete Maßnahmen, die auf eine dauerhafte Unterbindung des Drogenanbaus abzielen.



Drucksache 493/19

... Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der VKFV vom 7. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2274) wurde eine bis zum 31. Dezember 2019 befristete Erhöhung des Zuschlags für die Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte auf bis zu 35 Prozent festgelegt.



Drucksache 532/1/19

... Bei Zeugen, deren wahre Identität behördlich geheim gehalten werden soll - wie Verdeckten Ermittlern, nicht offen ermittelnden Polizeibeamten, Vertrauenspersonen sowie verdeckt eingesetzten Personen der Nachrichtendienste - kann eine Vernehmung durch eine Sperrerklärung der obersten Dienstbehörde gemäß § 110b Absatz 3 StPO bzw. analog § 96 StPO nicht nur zum Schutz vor Gefahren für Leben, Leib oder Freiheit, sondern auch dann verweigert werden, wenn andernfalls die Möglichkeit der weiteren Verwendung dieser Person für verdeckte Einsätze gefährdet würde. Damit diese Personen weiterhin zur Wahrheitsfindung im Gerichtsverfahren, etwa im Zuge einer audiovisuellen Vernehmung unter optischer und akustischer Verfremdung, zur Verfügung stehen, wird klargestellt, dass das Verbot der Gesichtsverhüllung nach § 176 Absatz 2 Satz 1



Drucksache 364/19 (Beschluss)

... (3) Erfolgt die Vorführung zur Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls nach § 127b Absatz 2 oder beruht der Freiheitsentzug auf einem Haftbefehl gemäß § 127b Absatz 2, § 230 Absatz 2 oder § 329 Absatz 3, kann die Bestellung eines Verteidigers unterbleiben, wenn der Beschuldigte auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers verzichtet. Der Verzicht kann auch gegenüber Beamten des Polizeidienstes erklärt und jederzeit widerrufen werden. Der Verzicht ist nur wirksam, wenn der Beschuldigte ihn ausdrücklich erklärt und er über die Folgen des Verzichts und dessen Widerruflichkeit belehrt wurde. Hat sich der Beschuldigte mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden und ist er nicht mindestens zwei Wochen zuvor entlassen worden, ist der Verzicht unwirksam."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141 Absatz 3 - neu - StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 141a Satz 1 StPO

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 § 40 Absatz 2 bis 8 IRG

Zu § 40

Zu § 40

Zu § 40


 
 
 


Drucksache 90/19

... (1) Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten, oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.



Drucksache 556/19

... "(5) Das Krankenhaus hat selbstzahlenden Patienten die für die Abrechnung der Fallpauschalen und Zusatzentgelte erforderlichen Diagnosen, Prozeduren und sonstigen Angaben mit der Rechnung zu übersenden. Sofern Personen, die bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung versichert oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften beihilfeberechtigt oder berücksichtigungsfähig sind, von der Möglichkeit einer direkten Abrechnung zwischen dem Krankenhaus und den für die Personen zuständigen Kostenträgern Gebrauch machen, sind die Daten entsprechend § 301 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch im Wege des elektronischen Datenaustausches an die für die Person zuständigen Kostenträger zu übermitteln, wenn die Person hierzu ihre Einwilligung erteilt hat. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung haben eine Vereinbarung zu treffen, die das Nähere zur Übermittlung der Daten entsprechend § 301 Absatz 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch regelt. Die Übermittlung der Daten nach Satz 3 setzt die Einwilligung der Person hierzu voraus."



Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Der Ist-Personalstand zu einem bestimmten Stichtag ist zudem nicht aussagekräftig, da dieser ständigen Schwankungen unterliegt. So führen zum Beispiel Teilzeitbeschäftigungen, Elternzeit und der Eintritt von Beamten und Beamtinnen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit dazu, dass Stellen ganz oder teilweise vorübergehend nicht besetzt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 363/19 (Beschluss)

... Die Regelung in § 13 Nummer 7 WaffRG-E erfasst nicht die mit der Vollstreckung beauftragten Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände. Durch die Änderung werden diese Dienststellen in die Regelung aufgenommen, um den bei der Vollstreckung gemeindlicher Verwaltungsakte tätigen Vollstreckungsbeamten den gleichen Schutz gewähren zu können wie den Vollstreckungsbeamten der Dienststellen des Bundes und der Länder sowie den Gerichtsvollziehern. Ein sachlicher Grund, die kommunalen Dienststellen aus dem Anwendungsbereich des § 13 Nummer 7 WaffRG-E auszuschließen, besteht nicht.



Drucksache 352/1/19

... Aus der Praxis ist bekannt geworden, dass natürliche Personen sich von Konsularbeamten im Ausland in der deutschen Botschaft Vollmachten erstellen lassen, ohne dass durch die Beamten zuvor Identifizierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Die Vollmachten berechtigten die natürlichen Personen, Grundstücksgeschäfte oder auch vermögensrechtliche Angelegenheiten jeglicher Art zu tätigen. Mithilfe dieser Vollmachten konnte die bevollmächtigte Person dann in Deutschland juristische Personen zum Erwerb von Grundstücken gründen. Auf diese Weise konnte verschleiert werden, welche tatsächlich wirtschaftlich berechtigte Person hinter dem jeweiligen Rechtsgeschäft steht.

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Drucksache 352/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 1 Absatz 5 Satz 2, 3 - neu -, 4 - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 9 GwG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 1 Absatz 11 GwG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe h § 1 Absatz 26 - neu - GwG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 1 Nummer 8 GwG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg Dreifachbuchstabe aaa0 - neu - und Doppelbuchstabe kk - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 10 einleitender Satzteil und Nummer 17 - neu - GwG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 1 Nummer 10 GwG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii Nummer 35 Buchstabe c Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 1 Nummer 12, § 50 Nummer 7a, § 56 Absatz 5 Satz 1 GwG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ii1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe jj § 2 Absatz 1 Nummer 16 Satz 2 - neu - GwG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 1 und 2 GwG

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 3 GwG

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c § 2 Absatz 4 Satz 5 - neu - GwG

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd § 3 Absatz 3 Nummer 6 GwG

15. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 GwG

16. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 4 Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe b GwG , Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 6a Nummer 1 Buchstabe b GwG

17. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 4 - neu - GwG

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 9 Absatz 1 GwG

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1 Satz 5 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a0 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 GwG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 4 - neu - GwG

22. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 23a Absatz 1 Satz 1 GwG

23. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 2 Satz 3 - neu - GwG

24. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 31 Absatz 4 Satz 4 GwG , Doppelbuchstabe ff § 31 Absatz 4 Satz 6 GwG

25. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b § 31 Absatz 4a GwG , Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 2 Nummer 7 ZStVBetrV

26. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 43 GwG

27. Zu Artikel 1 Nummer 34, Nummer 35a - neu - und Nummer 39 Buchstabe c § 49 Absatz 5, § 50a - neu - und § 53 Absatz 5a GwG

§ 50a
Zentrale Beschwerdestelle des Bundes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 50 Nummer 1 Buchstabe j - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b § 51 Absatz 3 Satz 2 GwG *

30. Zu Artikel 1 Nummer 36 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 51 Absatz 3 Satz 5 - neu - GwG *

31. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 53 Absatz 1 Satz 2 GwG

32. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 56 Absatz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 56 Absatz 1 Nummer 16 GwG

34. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb1 - neu -, Buchstabe c -neu- § 56 Absatz 5 Satz 1, Satz 3, Absatz 6 GwG

35. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe b § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GwG

36. Zu Artikel 1 Nummer 43 Buchstabe c - neu - § 57 Absatz 1 Satz 3 - neu - GwG

37. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6, Absatz 11 Satz 1 Nummer 10 KWG

38. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 6 KWG

39. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 32 Absatz 1g KWG


 
 
 


Drucksache 168/18

... (12) Nach Artikel 311 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union legt der Rat Durchführungsmaßnahmen zu dem System der Eigenmittel der Union fest. Zu diesen Maßnahmen sollten Bestimmungen allgemeiner und technischer Art zählen, die für alle Eigenmittelkategorien gelten und für die eine angemessene parlamentarische Kontrolle besonders wichtig ist. Diese Maßnahmen sollten detaillierte Vorschriften für die Feststellung der bereitzustellenden Beträge der Eigenmittel nach Artikel 2 Absatz 1 umfassen, einschließlich der geltenden Abrufsätze für die in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben b bis e genannten Eigenmittel, technischer Aspekte im Zusammenhang mit dem Bruttonationaleinkommen, der notwendigen Bestimmungen und Regelungen zur Kontrolle und Überwachung der Erhebung der Eigenmittel, einschließlich Vorschriften für Kontrollen und die Befugnisse der Beamten und sonstigen Bediensteten, die von der Kommission mit der Durchführung von Kontrollen beauftragt werden, sowie etwaiger einschlägiger Mitteilungspflichten.

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 476/18

... Bundesbeamtengesetz

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Drucksache 476/18




,Artikel 3 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 107d
Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Trennungsgeldverordnung

Artikel 6
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 104

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 169/18

... (9) Aus Gründen der Kohärenz und Klarheit sollten Vorschriften für die Befugnisse und Verpflichtungen von Beamten und Bediensteten sowie abgeordneten nationalen Sachverständigen festgelegt werden, die an Kontrollen im Zusammenhang mit den Eigenmitteln der Union beteiligt sind. Insbesondere sollten Regeln aufgestellt werden, die von allen Beamten und Bediensteten der Union sowie von den abgeordneten nationalen Sachverständigen in Bezug auf die Wahrung des Berufsgeheimnisses und den Schutz personenbezogener Daten einzuhalten sind. Es ist erforderlich, den Status der abgeordneten nationalen Sachverständigen festzulegen und zu regeln, dass der betroffene Mitgliedstaat die Möglichkeit hat, gegen die Anwesenheit eines Beamten eines anderen Mitgliedstaats bei einer Kontrolle Einwände zu erheben.

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Drucksache 169/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
ERMITTLUNG der Eigenmittel

Artikel 1
Geltende Abrufsätze

Artikel 2
Bezugs-Bruttonationaleinkommen und wesentliche Änderungen desselben

Artikel 3
Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos

Kapitel II
Kontrolle und Überwachung der Einnahmen und ENTSPRECHENDE MITTEILUNGSPFLICHTEN

Artikel 4
Kontrolle und Überwachung

Artikel 5
Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten der Kommission

Artikel 6
Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen

Artikel 7
Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, die Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel betreffen

Artikel 8
Mitteilung der Mitgliedstaaten über die von ihnen durchgeführten Kontrollen der traditionellen Eigenmittel

Kapitel III
Ausschuss und Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 384/18

... Öffentliche Mitteilungen durch Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte, wie auch öffentliche Erklärungen anderer Behörden, die dabei gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen, können als Akte öffentlicher Gewalt einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden (Artikel 19 Absatz 4 GG) . Es ist zwar streitig, ob Pressemitteilungen eines Strafrichters oder von Ermittlungsbeamten, die lediglich berichten und nicht im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung erfolgen, als spezifisch justizmäßige Aufgabe zu qualifizieren sind und damit über § 23 des Einführungsgesetzes zum



Drucksache 378/18

... Bundesbeamtengesetz

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Drucksache 378/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenstatusgesetzes

§ 35
Folgepflicht.

Artikel 2
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5


 
 
 


Drucksache 445/18

... "Der Direktor der Behörde wird von Mitarbeitern unterstützt, in Bezug auf die er die Befugnisse ausübt, die im Beamtenstatut der Anstellungsbehörde und in den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der zum Abschluss von Dienstverträgen mit sonstigen Bediensteten ermächtigten Behörde übertragen werden (im Folgenden "Befugnisse der Anstellungsbehörde")16. Die Behörde kann in allen Bereichen ihrer Arbeit zusätzlich abgeordnete nationale Sachverständige oder sonstiges nicht bei der Behörde beschäftigtes Personal einsetzen.

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Drucksache 445/18




2 CORRIGENDUM

Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 10a
Überprüfungsverfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 170/18

... Ein Teil wird einer speziellen Expertengruppe anvertraut, die gemeinsam mit einem Team von EU-Beamten eine EU-Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft bildet. Wie im Beschluss C(2018) 2393 der Kommission dargelegt, wird die Expertengruppe die Entwicklung der Online-Plattformwirtschaft analysieren und Empfehlungen geben, insbesondere im Hinblick auf die algorithmische Entscheidungsfindung, den Zugang zu Daten, das Entgelt für online angezeigte Materialien, die Transparenz und die Rechenschaftspflicht in den B2B-Beziehungen im Bereich der Online-Werbung sowie im Hinblick auf die differenzierte Behandlung gewerblicher Nutzer und die Einschränkungen, denen diese unterliegen, wenn sie bei der Nutzung anderer Vertriebswege andere

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Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 385/18

... (1) Auf Grund des Beschlusses nach § 8 Absatz 1 erteilt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel in folgender Form:



Drucksache 184/18

... (i) Zugang der zentralen Meldestellen zu den Informationen der Strafverfolgungsbehörden im Inland: Offenbar haben alle zentralen Meldestellen direkten oder (über Verbindungsbeamte der Polizei bei den zentralen Meldestellen) indirekten Zugang. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die zentralen Meldestellen in den einzelnen Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Arten von Informationen zugreifen können. Den zentralen Meldestellen zufolge ist es wichtig, dass die Arten von Informationen, zu denen sie Zugang haben, harmonisiert werden.

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Drucksache 184/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, der Konsultationen der Interessenträger und der Folgenabschätzungen

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel II
ZUGRIFF der zuständigen Behörden auf BANKKONTOINFORMATIONEN

Artikel 4
Zugriff der zuständigen Behörden auf Bankkontoinformationen und Abrufen dieser Informationen

Artikel 5
Bedingungen für den Zugriff und die Abfrage durch die zuständigen Behörden

Artikel 6
Kontrolle von Zugriff und Abfrage durch die zuständigen Behörden

Kapitel III
DATENAUSTAUSCH zwischen zuständigen Behörden und ZENTRALEN MELDESTELLEN sowie zwischen den ZENTRALEN MELDESTELLEN

Artikel 7
Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden an die zentrale Meldestelle

Artikel 8
Auskunftsersuchen der zentralen Meldestelle an die zuständigen Behörden

Artikel 9
Informationsaustausch zwischen zentralen Meldestellen verschiedener Mitgliedstaaten

Kapitel IV
EUROPOL

Artikel 10
Zugriff von Europol auf Bankkontoinformationen und Informationsaustausch zwischen Europol und den zentralen Meldestellen

Artikel 11
Datenschutzanforderungen

Kapitel V
zusätzliche Bestimmungen zur VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER Daten

Artikel 12
Anwendungsbereich

Artikel 13
Verarbeitung sensibler Daten

Artikel 14
Aufzeichnung von Auskunftsersuchen

Artikel 15
Beschränkung der Rechte betroffener Personen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Überwachung

Artikel 17
Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten

Artikel 18
Bewertung

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 378/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenstatusgeset-zes und des



Drucksache 630/18

... Kurzfristig soll sich die Mittelausstattung für die strategische Kommunikation 2019 mehr als verdoppeln 26; gleichzeitig soll noch vor den Wahlen zum Europäischen Parlament eine personelle Verstärkung von mindestens 11 Stellen erfolgen. Mittelfristig27 sollen zusätzliche Beamtenstellen für die Teams für strategische Kommunikation und die EU-Analyseeinheit für hybride Bedrohungen am Hauptstandort sowie neue Stellen in den Delegationen in den Nachbarländern beantragt werden, um in den nächsten zwei Jahren einen Anstieg um insgesamt 50-55 Mitarbeiter zu erreichen.

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Drucksache 630/18




1. Einleitung

2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN

3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION

SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN

Maßnahme 1:

Maßnahme 2:

SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION

Maßnahme 3:

Maßnahme 4:

Maßnahme 5:

SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION

Maßnahme 6:

SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT

Maßnahme 7:

Maßnahme 8:

Maßnahme 9:

Maßnahme 10:

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 215/18 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die vorgeschlagene Verordnung einer Erleichterung der Erlangung elektronischer Beweismittel dienen soll. Dazu im Widerspruch steht, dass nach Artikel 4 Absatz 1 und Absatz 3 des Verordnungsvorschlags auch Herausgabe- und Sicherungsanordnungen betreffend Bestandsdaten mindestens durch einen Staatsanwalt zu erlassen und zu validieren sind. Im gegenwärtigen System werden Auskunftsbegehren in Bezug auf Bestandsdaten vielfältig von den polizeilichen Ermittlungsbeamtinnen und - beamten ohne Einbindung der Staatsanwaltschaft getätigt. Ein Großteil der Ersuchen um Bestandsdaten wird auch weiterhin Diensteanbieter betreffen, deren europäischer Sitz in einem Mitgliedstaat liegt, der es erlaubt, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden unmittelbar an die dort ansässigen Diensteanbieter herantreten, welche entsprechende Ersuchen auf freiwilliger Basis beantworten können. Die nunmehr vorgesehene zwingende Beteiligung der Staatsanwaltschaften würde in Bezug auf die Bestandsdaten eine Verschlechterung des Status quo bedeuten. Im Laufe der weiteren Verhandlungen sollte dafür Sorge getragen werden, dass Anordnungen in Bezug auf Bestandsdaten auch von polizeilichen Ermittlungsbeamtinnen und -beamten erlassen werden dürfen oder das bestehende Regime freiwilliger Auskunftserteilung von dem Regelwerk unberührt bleibt.



Drucksache 375/18

... sowie bei der knappschaftlichen Rentenversicherung sind im Einzelplan 11 aufzufangen. Die Mehrbelastungen des Bundes aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) sind in den Einzelplänen 11 und 60 aufzufangen. Die Änderung der Beitragsbemessung bei Renten und Landabgaberenten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte führt beim Bundeszuschuss für die Altenteiler in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu Mehrausgaben von weniger als 10 Millionen Euro jährlich, die im Einzelplan 10 aufzufangen sind. Die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages führt zu einer Absenkung des Beitragssatzes der Mitglieder zur Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und zu Beitragsmindereinnahmen ab dem Jahr 2019 von jährlich mindestens 20 Millionen Euro. Daraus können ab dem Jahr 2020 im Rahmen der Risikoausgleichsleistungen des Bundes zur Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten Mehrbelastungen in dieser Höhe für den Bund entstehen.



Drucksache 628/18 (Beschluss)

Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerbeamtenausbildungs-und -prüfungsordnung



Drucksache 432/1/18

... (1) Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide an der Lebenspartnerschaft beteiligten Personen vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen. Für die Umwandlung gelten die Vorschriften über die Eheschließung und die Eheaufhebung entsprechend. Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt."



Drucksache 429/18

... Mit der Erklärung können auch neue Vornamen bestimmt werden. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden; sie können auch von den Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet werden.



Drucksache 522/18

... Bundesbeamtengesetz



Drucksache 173/1/18

... 19. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass im Bereich des Beamtenrechts auf nationaler Ebene dieses Ziel bereits durch ein sorgsam austariertes rechtsstaatliches System aus Vorschriften und Verfahren umgesetzt ist. Im Beamtenrecht unterliegen alle Beamtinnen und Beamte einer Beratungs- und Unterstützungspflicht, wonach sie den Dienstherrn über Missstände im dienstlichen Bereich zu unterrichten haben. Diese Pflichten gelten auch bei Verstößen im Zusammenhang mit EU-Recht. Allerdings gebietet es die beamtenrechtliche Verschwie-genheitspflicht, das Vorliegen von Missständen vertraulich anzuzeigen und den vorgeschriebenen Dienstweg einzuhalten. Beamtinnen und Beamte, die sich pflichtgemäß verhalten, sind keinen Sanktionen und Repressalien ausgesetzt. Die hohen rechtsstaatlichen Anforderungen an ein rechtsförmliches Verfahren gerade im Beamten- und Disziplinarrecht gewährleisten einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Dienst.



Drucksache 173/18

... Die Bediensteten der EU-Organe und - Einrichtungen genießen Hinweisgeberschutz nach Maßgabe des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union. Im Jahr 2004 wurde das Statut durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates24 unter anderem um Verfahrensvorschriften für die Meldung von Betrug, Korruption und sonstigen Unregelmäßigkeiten sowie um Bestimmungen über den Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien erweitert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 472/2/18

... Der Bundesrat begrüßt die Bestrebungen, die Zahl der europäischen Grenzschutzbeamtinnen und -beamten zu erhöhen und der Europäischen Grenz- und Küstenwache neue Zuständigkeiten zu verleihen.



Drucksache 41/1/18

... es - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1226) hat der Gesetzgeber den im Gesetzentwurf enthaltenen Vorschlag eines neuen § 115 StGB, der bei Unglücksfällen die Behinderung von Hilfeleistenden auch ohne die Anwendung von Nötigungsmitteln unter Strafe stellen sollte, aufgegriffen und systematisch in einen dem § 323c StGB angefügten Absatz 2 verortet.



Drucksache 16/18

... Mit dieser Mitteilung wird ein Aktionsplan für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik vorgestellt. Die Kommission soll künftig eng mit den Mitgliedstaaten und Angehörigen der einschlägigen Berufsgruppen wie Inspekteuren, Umweltprüfern, Polizeibeamten und Staatsanwälten zusammenarbeiten, um in Bezug auf die Umweltauflagen der EU in Bereichen wie Industrieproduktion, Abfallentsorgung und Landwirtschaft eine intelligente und partizipative Kultur der Rechtstreue zu schaffen.



Drucksache 249/18

... Die Änderung des § 1310 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 soll dem Standesbeamten ermöglichen, die Mitwirkung an der Eheschließung zu verweigern, wenn eine Aufhebung nach Artikel 13 Absatz 4 EGBGB-E in Betracht kommt.



Drucksache 217/18

... - das Recht der Befragten, sich in einer beliebigen Amtssprache der Organe der Union zu äußern (Beamte und sonstige Bedienstete der Union können aufgefordert werden, sich in einer Amtssprache der Organe der Union zu äußern, die sie gründlich beherrschen) und dem Befragungsprotokoll ihre Zustimmung zu erteilen oder Anmerkungen hinzuzufügen, und das Recht der Betroffenen, sich von einer Person ihrer Wahl unterstützen zu lassen und eine Kopie des Befragungsprotokolls zu erhalten,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Evaluierung der Verordnung Nr. 883/2013

Konsultation der Interessenträger

4 Folgenabschätzung

4 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

I. Beziehungen zur EUStA

Allgemeine Grundsätze

Bericht

Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Unterstützung für die EUStA und Durchführung ergänzender Untersuchungen

Sonstige Bestimmungen

II. Verbesserung der Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF

Kontrollen und Überprüfungen vor Ort und Unterstützung durch nationale Behörden

4 Bankkontoinformationen

4 Mehrwertsteuer

Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise

Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung

4 Koordinierungstätigkeiten

III. Präzisierungen und Vereinfachungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Externe Untersuchungen

Artikel 12a
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten

Artikel 12b
Koordinierungstätigkeiten

Artikel 12c
Meldung von Straftaten, bezüglich der die EUStA ihre Befugnisse ausüben könnte, an die EUStA

Artikel 12d
Vermeidung von Doppeluntersuchungen

Artikel 12e
Unterstützung der EUStA durch das Amt

Artikel 12f
Ergänzende Untersuchungen

Artikel 12g
Arbeitsvereinbarungen und Informationsaustausch mit der EUStA

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 442/18

... o) gegebenenfalls Festlegung von Durchführungsbestimmungen zum Statut der Beamten und zu den Beschäftigungsbedingungen nach Artikel 31 Absatz 3;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 173/18 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass im Bereich des Beamtenrechts auf nationaler Ebene dieses Ziel bereits durch ein sorgsam austariertes rechtsstaatliches System aus Vorschriften und Verfahren umgesetzt ist. Im Beamtenrecht unterliegen alle Beamtinnen und Beamte einer Beratungs- und Unterstützungspflicht, wonach sie den Dienstherrn über Missstände im dienstlichen Bereich zu unterrichten haben. Diese Pflichten gelten auch bei Verstößen im Zusammenhang mit EU-Recht. Allerdings gebietet es die beamtenrechtliche Verschwie-genheitspflicht, das Vorliegen von Missständen vertraulich anzuzeigen und den vorgeschriebenen Dienstweg einzuhalten. Beamtinnen und Beamte, die sich pflichtgemäß verhalten, sind keinen Sanktionen und Repressalien ausgesetzt. Die hohen rechtsstaatlichen Anforderungen an ein rechtsförmliches Verfahren gerade im Beamten- und Disziplinarrecht gewährleisten einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern im öffentlichen Dienst.



Drucksache 476/18 (Beschluss)

... Bundesbeamtengesetz



Drucksache 63/18 (Beschluss)

... 9. Darüber hinaus erachtet der Bundesrat auch über das Ende des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens hinaus die Einhaltung von in der Vergangenheit eingegangenen, aber fortwirkenden Verpflichtungen für selbstverständlich. Beispielsweise erstrecken sich die Laufzeiten der Finanzierungen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), die das Vereinigte Königreich intensiv nutzt, über 20 Jahre. Auch die Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) wirken über 2020 hinaus. Darüber hinaus muss für fortbestehende Pensionsverpflichtungen gegenüber EU-Beamten und Mandatsträgern sowie für über 2020 hinaus gewährte Kredite und Kreditgarantien eine Anschlussregelung gefunden werden. Gleiches gilt für bestehende Verpflichtungen aus staatenübergreifenden Kooperationsprogrammen und -projekten der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/18 (Beschluss)




2 Allgemeines

Rechte der Bürgerinnen und Bürger

2 Wirtschaftsbeziehungen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Kultur, Rundfunk und Medien

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 408/1/18

... a) In Satz 3 ist der Punkt am Ende durch die Wörter "oder zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte als nicht verfahrensrechtlich beteiligte Anwesende." zu ersetzen.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.