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"Bausteine"
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Das Arbeitsprogramm 2013 veranschaulicht, wie diese Vision für die EU in wichtigen Politikbereichen langfristig ihren konkreten Ausdruck finden könnte; es fasst kurz zusammen, welche Bausteine für diese Vision noch fehlen, und es erläutert, wie die Kommission diesen Herausforderungen begegnen will. Durch die richtige Prioritätensetzung kann die EU zu Wachstum und Beschäftigung beitragen und Schritt für Schritt ihrem langfristigen Ziel näherkommen.
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 721/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt - COM(2012) 663 final
... Der Aufbau des Energiebinnenmarktes ist klar: Er ist im dritten Energiepaket28 und in den ergänzenden Rechtsvorschriften 29 beschrieben. Die Bausteine sind vorgegeben, sie müssen jedoch wirksam umgesetzt werden, wenn der Binnenmarkt funktionieren soll30. Verzögerungen bei der Umsetzung haben negative Auswirkungen auf alle Akteure und sind daher nicht akzeptabel, weder im Hinblick auf die Aspekte, die die Marktöffnung betreffen, noch im Zusammenhang mit den Teilen, mit denen effektive Einflussmöglichkeiten für die Verbraucher geschaffen und ihre Interessen geschützt werden sollen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte
2.1. Wir haben schon viel erreicht
Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher
Konkurrenzfähigere Preise
Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte
Eine sicherere Versorgung
2.2. Es kann noch mehr erreicht werden
Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher
Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien
Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen
Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze
3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes
3.1. Durchsetzung
3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets
3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen
3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten
3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten
3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen
3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher
3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?
3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen
5 Flexibilität
Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger
Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung
3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU
Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze
Bessere Demand Response in den Verteilernetzen
4. Fazit
Anhang 1 Aktionsplan für Europa
Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... Zu den wesentlichen Bausteinen eines solchen Prozesses sollten unter anderem Schritte in Richtung einer Bankenunion mit einer Gesamtfinanzaufsicht und einem einheitlichen System zur Sicherung von Bankeinlagen gehören. Die Kommission hat in ihrem Grünbuch vom November 20113 bereits ihre Vorstellungen dazu bekannt gemacht, wie das Euro-Währungsgebiet gemeinsame Schuldtitel herausgeben könnte. Tempo und Abfolge dieser Schritte, d.h. einen Fahrplan und ein Zeitplan, müssen noch genauer bestimmt werden, aber eine frühzeitige Bestätigung der zu ergreifenden Schritte unterstreicht die Unumkehrbarkeit und die Stabilität des Euro.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... -Emissionshandelssysteme einzuführen, um die Emissionen möglichst kostengünstig zu senken und Bausteine für den künftigen internationalen CO
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 60/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... Die gerichtliche Praxis hat zu Recht erhebliche Bedenken im Hinblick auf die in § 253 Absatz 3 ZPO-E erfolgte Erweiterung des Katalogs der in die Klageschrift aufzunehmenden Angaben geäußert. Die geplante Regelung ist nicht geeignet, das erklärte Ziel einer Förderung der Mediation zu erreichen. Die Pflichtangaben zu der Frage, ob einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Gründe entgegen stehen, werden sich durch Textbausteine unterstützt vielfach auf floskelhafte Wendungen beschränken, zuweilen auch beschränken müssen, da in mehreren Rechtsgebieten eine außergerichtliche Mediation von vornherein allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt (z.B. in Verkehrsunfall-, Versicherungs- oder Wettbewerbssachen). Es sollte zudem nicht der Eindruck erweckt werden, die Partei müsse sich dafür rechtfertigen, unmittelbar gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das gesetzgeberische Ziel eine stärkere Verankerung der Mediation in der Beratungspraxis dürfte sich auch dann erreichen lassen, wenn in der Klageschrift nur anzugeben ist, ob eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist oder nicht, auf die Pflicht zur Begründung also den letzten Halbsatz aber verzichtet wird.
Drucksache 179/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 47. Unter Punkt 3.2 (Kohärenter Finanzierungsrahmen) wird das Thema "Finanzrahmen Verkehrsinfrastruktur" wesentlich bezogen auf die Vollendung des TEN-V-Kernnetzes. Als Bausteine werden benannt:
Drucksache 179/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 38. Unter Punkt 3.2 (Kohärenter Finanzierungsrahmen) wird das Thema "Finanzrahmen Verkehrsinfrastruktur" wesentlich bezogen auf die Vollendung des TEN-V-Kernnetzes. Als Bausteine werden benannt:
Drucksache 877/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... Im Oktober 2010 hat der Ausschuss für Sozialschutz einen freiwilligen europäischen Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen beschlossen, der auf die Herausbildung eines EU-weit gemeinsamen Qualitätsverständnisses bei diesen Dienstleistungen abzielt. Der Qualitätsrahmen ist so flexibel konzipiert, dass er auf unterschiedliche Sozialdienstleistungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in allen Mitgliedstaaten angewandt werden kann und mit bestehenden Qualitätskonzepten der Mitgliedstaaten vereinbar ist. In ihm werden die Grundsätze und Kriterien festgelegt, an denen sich Sozialdienstleistungen orientieren sollten, um die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzer zu erfüllen. Außerdem enthält der Qualitätsrahmen Bausteine einer Methodik, die den Behörden dabei helfen soll, auf geeigneter Ebene ein Instrumentarium in Form von Normen oder Indikatoren für die Definition, Messung und Evaluierung der Qualität von Sozialdienstleistungen zu entwickeln. Der Qualitätsrahmen verfolgt auch einen rechtebasierten Ansatz und kann so beispielsweise dazu beitragen, den Schutz der Rechte von Kindern zu verbessern, wenn alternative Betreuungssysteme die Stelle der regulären Betreuung einnehmen.
1. Einleitung
Grundbegriffe und -konzeptionen
2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon
3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa
1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit
1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen
1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften
2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung
2.1. Postdienste
2.2. Basisbankdienstleistungen
2.3. Verkehr
2.4. Energie
2.5. Elektronische Kommunikation
3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte
3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen
3.3. Statut einer europäischen Stiftung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 315/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... entsprechend mit der Maßgabe, dass der Rentenversicherungsträger eine Übermittlung der Daten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangen kann. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestimmt in Grundsätzen bundeseinheitlich das Nähere zum Verfahren der Datenübermittlung und der dafür erforderlichen Datensätze und Datenbausteine. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat."
Drucksache 60/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
... Die gerichtliche Praxis hat zu Recht erhebliche Bedenken im Hinblick auf die in § 253 Absatz 3 ZPO-E erfolgte Erweiterung des Katalogs der in die Klageschrift aufzunehmenden Angaben geäußert. Die geplante Regelung ist nicht geeignet, das erklärte Ziel einer Förderung der Mediation zu erreichen. Die Pflichtangaben zu der Frage, ob einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Gründe entgegen stehen, werden sich durch Textbausteine unterstützt vielfach auf floskelhafte Wendungen beschränken, zuweilen auch beschränken müssen, da in mehreren Rechtsgebieten eine außergerichtliche Mediation von vornherein allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt (z.B. in Verkehrsunfall-, Versicherungs- oder Wettbewerbssachen). Es sollte zudem nicht der Eindruck erweckt werden, die Partei müsse sich dafür rechtfertigen, unmittelbar gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das gesetzgeberische Ziel eine stärkere Verankerung der Mediation in der Beratungspraxis dürfte sich auch dann erreichen lassen, wenn in der Klageschrift nur anzugeben ist, ob eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist oder nicht, auf die Pflicht zur Begründung also den letzten Halbsatz aber verzichtet wird.
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... /EG und mit den Geschäftsaktivitäten der Zahlungsinstitute verzahnt. Die Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein wichtiger Baustein für die Vollendung eines modernen und rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt. Faire Wettbewerbsbedingungen setzen gleiche Marktzugangskriterien für alle Zahlungsdiensteanbieter einschließlich der E-Geld-Institute, einen einheitlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen sowie eine konsequente Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften auch für E-Geld-Institute voraus.
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... zentraler Baustein der interinstitutionellen Planung
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... zentraler Baustein der interinstitutionellen Planung
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
Drucksache 701/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Diese Mitteilung ist als erster Baustein in den umfassenden Bemühungen um eine verstärkte EU-Katastrophenabwehr zu betrachten. Die Arbeiten an weiteren Bausteinen, die verschiedene Aspekte der Krisenreaktion der EU sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU betreffen, sind bereits angelaufen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt
3. Leitprinzipien
4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr
4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne
4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr
4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung
4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik
4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport
4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr
5. Eine kohärentere Reaktion
5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums
5.2. Verstärkte Koordinierung
6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr
7. Schlussfolgerung
Drucksache 662/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zum Ausbau der E-Beschaffung in der EU KOM (2010) 571 endg.
... PEPPOL: PEPPOL ist ein bedeutendes, von staatlichen Organisationen verschiedener EU-Mitgliedstaaten betriebenes und von der Europäischen Kommission kofinanziertes grenzüberschreitendes e-Procurement-Projekt, das darauf ausgerichtet ist, großmaßstäbliche normengestützte IT-Infrastruktur und IT-Dienste bereitzustellen, um so einen europaweiten Online-Beschaffungsbetrieb einzurichten und zu unterhalten. Kernelement der Architektur von PEPPOL ist ein Verkehrsnetz, das es den Geschäftspartnern bei der e-Beschaffung erlaubt, ihre eigenen IT-Ressourcen zum Zwecke eines sicheren und zuverlässigen Austausches von Geschäftsunterlagen zu verbinden. Im Rahmen dieses Projekts werden auch Lösungen für die elektronische Bestellung und Fakturierung sowie Bausteine zur Schaffung von Systemen für elektronische Kataloge, die Validierung von Unterschriften und die virtuelle Unternehmensakte (Virtual Company Dossier, VCD) erarbeitet.
Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU
1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung
2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig
3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen
4. WAS hat die EU Bisher getan
5. Stand der E-Beschaffung
6. Herausforderungen
5 Fragen
7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene
7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“
5 Fragen
7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung
5 Fragen
7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur
5 Fragen
7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens
5 Frage
7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen
7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit
Anhang I Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung
Anhang II Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 62. Deutschland kann für sich in Anspruch nehmen, mit dieser Strategie entsprechend der Bedeutung von Breitbandinfrastrukturen für den Hochtechnologiestandort Deutschland zu den Vorreitern zu gehören. Die Vereinigten Staaten haben erst in diesen Tagen eine vergleichbare Strategie vorgelegt12 . Diese nach Auswertung umfangreicher internationaler Studien erstellte Konzeption orientiert sich an den auch in der europäischen und deutschen Breitband-Strategie enthaltenen Bausteinen. Das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Breitbandstrategie der Bundesregierung weltweit anerkannt und nach wie vor auf einem guten Weg ist. Nichtsdestotrotz ist die Bundesregierung bemüht, die laufende Strategie im Rahmen eines intensiven Monitoringprozesses weiter zu optimieren.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.