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"Baustein"
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Es ist an der Zeit, die wichtigsten legislativen und politischen Errungenschaften der EU auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung Revue passieren zu lassen und auf einige künftige Herausforderungen hinzuweisen. Die vorliegende Mitteilung präsentiert das Ergebnis einer politischen Bestandsaufnahme der derzeitigen EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung, mit der einer Forderung des Europäischen Parlaments nachgekommen wird, und stellt damit einen wichtigen Baustein hin zur Entwicklung einer breiter angelegten Strategie der inneren Sicherheit dar. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Hauptakteure in diesem sensiblen Politikbereich die Mitgliedstaaten sind.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 616/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion KOM (2010) 546 endg.
... 5. Es wird begrüßt, dass die Forschungsrahmen- und Innovationsprogramme zentrale Instrumente zur Realisierung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums sein werden. Dabei sollte das künftige 8. Forschungsrahmenpro-gramm (FRP) aber sein Kernanliegen, die forschungsgetriebene Seite der Innovation einschließlich der Entwicklung von Technologien zu fördern, im Fokus behalten. Die Politiken des Europäischen Forschungsraums müssen ihren Beitrag flankierend zur Optimierung der Rahmenbedingungen leisten. Daneben sollte gelten: Das Programm "Kooperationen" mit seiner bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und es sollte thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können. Der European Research Council (ERC) und die Pionierforschung als Träger zukünftiger Innovationen sollten gestärkt werden. Bei einer Flexibilisierung der Programmlinien ist eine Vereinfachung zu begrüßen und auf einheitliche Beteiligungsregeln hinzuwirken (siehe auch BR-Drucksache 183/10 zum 8. FRP). Dabei sollte die Forschungsförderung ergebnisoffen bleiben. Wo angebracht, sollten die Forschungsförderprogramme den Aspekt der Verwertung berücksichtigen. Demonstrationstätigkeiten und Prototypenentwicklung sind in diesem Zusammenhang wichtige Wertschöpfungsbausteine, die noch stärker in die Themenkonzeption einbezogen werden sollten.
Drucksache 262/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... im Zuge der Rechtsangleichung an die anderen Arbeitsschutzverordnungen um den Baustein "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen und Berechnungen
§ 5 Fachkundige Personen
Abschnitt 3 Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
§ 6 Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
Abschnitt 4 Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 8 Unterweisung der Beschäftigten
§ 9 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Ausnahmen
§ 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Artikel 3 Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit.
Artikel 4 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.1046: Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
... Bausteinen
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Geltende Bestimmungen
2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
Vereinigtes Königreich und Irland
5 Dänemark
Island und Norwegen
5 Schweiz
5 Liechtenstein
Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
Artikel 1 – Errichtung der Agentur
Artikel 1a – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Wesentliche Aufgaben
Artikel 3 – Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a – Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)
Artikel 3b – Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)
Artikel 4 – Risikoanalyse
Artikel 5 – Ausbildung
Artikel 6 – Forschung
Artikel 7 – Technische Ausrüstung
Artikel 8 – Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert
Artikel 8e – Einsatzplan
Artikel 8h – Kosten
Artikel 9 – Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 – Informationsaustausch
Artikel 11a – Datenschutz (neu)
Artikel 11b – Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)
Artikel 13 – Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 – Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a – Sitzabkommen (neu)
Artikel 17 – Personal
Artikel 20 – Befugnisse des Verwaltungsrats
Artikel 21 – Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 25 – Aufgaben und Befugnisse des Direktors
Vorschlag
Artikel 1 Geänderter Text
Artikel 3 Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte
Artikel 3b Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 3c Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 4 Risikoanalyse
Artikel 6 Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit
Artikel 7 Technische Ausrüstung
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 Systeme für den Informationsaustausch
Artikel 11a Datenschutz
Artikel 11b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a Sitzabkommen
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 113/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer Mitteilung der Kommission:
EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 55. Die nachhaltige und multifunktionale Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Damit stellt sie einen wichtigen Baustein für eine Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa insgesamt dar.
Anlage Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
Drucksache 631/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 19. Wie die Kommission ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass auch auf nationaler Ebene Anstrengungen für eine bessere Rechtsetzung notwendig sind. Die geplante Untersuchung neuer Regelungsvorschläge auf Bundesebene im Hinblick auf den sogenannten Erfüllungsaufwand stellt einen weiteren wichtigen Baustein für eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie dar.
Drucksache 849/10
... Der im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbarte Ausbau der Jugendfreiwilligendienste ist ein wichtiger Baustein für den Ersatz des bei einer Aussetzung der Wehrpflicht mit dem Zivildienst entfallenden Engagements. Eine umfassende Finanzierungskompetenz des Bundes besteht jedoch nur für einen in Bundesverwaltung durchgeführten Freiwilligendienst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)
§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
§ 2 Freiwillige
§ 3 Einsatzbereiche, Dauer
§ 4 Pädagogische Begleitung
§ 5 Anderer Dienst im Ausland
§ 6 Einsatzstellen
§ 7 Zentralstellen
§ 8 Vereinbarung
§ 9 Haftung
§ 10 Beteiligung der Freiwilligen
§ 11 Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen
§ 14 Zuständige Bundesbehörde
§ 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst
§ 16 Übertragung von Aufgaben
§ 17 Kosten
Artikel 2 Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zivildienstgesetzes
§ 1a Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
§ 83 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Artikel 4 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012
Artikel 6 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 13 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 14 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Artikel 18 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
Änderung von Informationspflichten
Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Drucksache 267/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg.
... 18. Die Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone fordert dazu auf, hohe und fortbestehende Unterschiede in den Leistungsbilanzpositionen und andere makroökonomische Ungleichgewichte zu verringern. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Kommission, wonach zum Abbau der Ungleichgewichte in der Eurozone die Länder mit Leistungsbilanzüberschüssen einen Beitrag leisten können, indem sie ihre Binnenwirtschaft stärken. Der Bundesrat betont, dass es sich dabei aber nicht um weitere expansive fiskalpolitische Maßnahmen handeln kann. Eine nachhaltige Steigerung der binnenwirtschaftlichen Nachfrage muss vorrangig darauf setzen, die Anstrengungen für Forschung, Entwicklung und Innovationen sowie die inländischen Investitionen zu steigern. Nur so ist ein nachhaltiges Wachstum ganz Europas zu erreichen. Die Steigerung der Investitionen ist darüber hinaus ein maßgeblicher Baustein zur Realisierung der Leitlinie "
Vorschlag
Zu Leitlinie 1:
Zu Leitlinien 2 und 3:
Zu Leitlinie 2:
Zu Leitlinie 3:
Zu Leitlinie 4:
Zu Leitlinie 5:
Zu Leitlinie 6:
Zu Leitlinien 5 und 6:
Zu Leitlinie 7:
Zu Leitlinie 8:
Zu Leitlinien 8 und 9:
Zu Leitlinie 9:
Zu Leitlinie 10:
2 Weiteres:
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 656/1/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Die Absicht der Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie Schwachstellen im aufsichtsrechtlichen Regelwerk zu beheben und damit das Risiko für die Entstehung künftiger Finanzkrisen weiter einzuschränken, wird ausdrücklich begrüßt. In diesem Zusammenhang ist die Regelung im Bezug auf den Selbstbehalt bei Verbriefungstransaktionen ein wichtiger Baustein. Eine diesbezüglich im Gesetz vorgesehene weitere Aufweichung der Regelung wird jedoch abgelehnt.
Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... Es wird wichtig sein, einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen, um ein günstiges Umfeld für Innovation, Wachstum und weitere Entwicklung in dieser Branche zu gewährleisten. Obwohl es in der EU auf regionaler und nationaler Ebene bereits eine Reihe öffentlicher wie auch privater Initiativen gibt, die Innovation und Unternehmergeist in den KKI fördern,24 scheint es notwendig, die Diskussion zu verbreitern, indem die einzelnen Bausteine auf den verschiedenen Ebenen, einschließlich der europäischen, zusammengeführt werden und die Akteurinnen und Akteure bei konkreten Aktionen in mehreren strategisch wichtigen Bereichen zusammenarbeiten können. Zum Beispiel sollte die Einrichtung von Treffpunkten und "
Grünbuch Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien
1. Politischer Kontext, Thematik und Ziele des Grünbuchs
2. Kulturelle Diversität, der digitale Paradigmenwechsel und die Globalisierung: Wichtige Triebkräfte für die weitere Entwicklung der KKI
3. Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
3.1. Mehr Raum zum Experimentieren, für Innovation und Unternehmergeist in der Kultur- und Kreativbranche
3.2. Bessere Abstimmung des Kompetenzenbedarfs der KKI
3.3. Zugang zu Kapital
4. Lokale und regionale Entwicklung als Startrampe für weltweiten Erfolg
4.1. Die lokale und regionale Dimension
4.2. Mobilität und Zirkulation kultureller und kreativer Werke
4.3. Kultureller Austausch und internationaler Handel
5. Auf dem Weg zu einer kreativen Wirtschaft: die Externen Effekte der KKI
Drucksache 616/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Leitinitiative der Strategie Europa 2020 - Innovationsunion KOM (2010) 546 endg.
... 3. Es wird begrüßt, dass die Forschungsrahmen- und Innovationsprogramme zentrale Instrumente zur Realisierung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums sein werden. Dabei sollte das künftige 8. Forschungsrahmenpro-gramm (FRP) aber sein Kernanliegen, die forschungsgetriebene Seite der Innovation einschließlich der Entwicklung von Technologien zu fördern, im Fokus behalten. Die Politiken des Europäischen Forschungsraums müssen ihren Beitrag flankierend zur Optimierung der Rahmenbedingungen leisten. Daneben sollte gelten: Das Programm "Kooperationen" mit seiner bisherigen Architektur der Teilnehmer von Hochschule, Forschung und Wirtschaft sollte ausgebaut werden und es sollte thematisch flexibel genug bleiben, um Herausforderungen und neue Ansätze aufgreifen zu können. Der European Research Council (ERC) und die Pionierforschung als Träger zukünftiger Innovationen sollten gestärkt werden. Bei einer Flexibilisierung der Programmlinien ist eine Vereinfachung zu begrüßen und auf einheitliche Beteiligungsregeln hinzuwirken (siehe auch BR-Drucksache 183/10 zum 8. FRP). Dabei sollte die Forschungsförderung ergebnisoffen bleiben. Wo angebracht, sollten die Forschungsförderprogramme den Aspekt der Verwertung berücksichtigen. Demonstrationstätigkeiten und Prototypenentwicklung sind in diesem Zusammenhang wichtige Wertschöpfungsbausteine, die noch stärker in die Themenkonzeption einbezogen werden sollten.
Drucksache 829/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
... - Auf Gebieten, wo die Kommission grundlegende Voraussetzungen schaffen kann, beziehen sich die Vorschläge auf die Verabschiedung von Rechtsvorschriften, die Normung, die Aufstellung gemeinsamer Rahmen, die Einführung allgemeiner Werkzeuge, die Bereitstellung (weiterverwendbarer) technischer Bausteine und die Gewährleistung der Interoperabilität.
1. Anwendungsbereich des Aktionsplans
2. Prioritäten Aktionen
2.1. Stärkung der Nutzer
2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste
2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen
2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
2.1.4. Erhöhung der Transparenz
2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse
2.2. Binnenmarkt
2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen
2.2.2. Persönliche Mobilität
2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste
2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen
2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe
2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten
2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln
2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste
2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität
2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen
2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste
3. Governance
Drucksache 599/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik KOM (2010) 494 endg.
... - die besonderen Herausforderungen und Erfordernisse europäischer Meeresräume mit Blick auf die einzelnen sektorspezifischen Politiken festzustellen, - die maritime Raumplanung und das integrierte Küstenzonenmanagement unter den Aspekten der Planungssicherheit auf See sowie der Wirtschaftlichkeit der Vorhaben sowie dem ökosystembasierten Management als einem Baustein der nachhaltigen Entwicklung von Meeresgewässern bzw. Küstenregionen auszubauen,
Drucksache 158/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Baustein
1. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 18 Nummer 3 BattG *
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 2 Satz 2 BImSchG *
3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 2 Satz 5 BImSchG *
4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BImSchG **
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 3 Satz 5 BImSchG *
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 4 - neu - BImSchG *
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 29a Absatz 1 Satz 1 BImSchG
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 4 Satz 2 BImSchG *
9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 4 Satz 5 BImSchG *
10. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 5 BImSchG
11. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 5 Satz 5 BImSchG **
12. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 6 - neu - BImSchG *
13. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 19b Absatz 1 Satz 7 zweiter Halbsatz ChemG **
14. Zu Artikel 5 § 11 Absatz 5 Nummer 3 ElektroG *
15. Zu Artikel 7 § 6a - neu - NiSG
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
§ 6a Bekanntgabe von Prüfstellen
16. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2a Satz 2 zweiter Halbsatz KrW-/AbfG *
17. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2a Satz 6 KrW-/AbfG
18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2a Satz 7 - neu, Absatz 2b erster Halbsatz KrW-/AbfG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2b Satz 1 erster Halbsatz, Satz 2 - neu - und 3 - neu - KrW-/AbfG
20. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2b zweiter Halbsatz KrW-/AbfG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 49 Absatz 3 Satz 3 KrW-/AbfG
22. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 TEHG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 747/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... Die Kommission muss bedenken, dass dieses Ziel nicht mit dem vorhandenen System der sehr erfolgreichen und von der OECD inzwischen anerkannten dualen Berufsausbildung in Deutschland vereinbar ist. Die gesonderte Behindertenausbildung ist ein Baustein zu einer guten Arbeitsmarktintegration.
Drucksache 647/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen weiteren Baustein der (insbesondere im Bereich der Energieeffizienz und CO
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG
Zu Absatz 6
2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b EEWärmeG
5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG
7. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG
8. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG
9. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG
10. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG
11. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG
12. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG
13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG
14. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.
16. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG , Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG
'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
17. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG In Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d ist in § 19 Absatz 3 Satz 1 die Angabe 1. Juli 2011 durch die Angabe 1. Januar 2012 zu ersetzen.
18. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG
19. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG
Drucksache 158/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... Baustein
1. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 18 Nummer 3 BattG *
2. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 2 Satz 2 BImSchG *
3. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 2 Satz 5 BImSchG *
4. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz BImSchG *
5. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 3 Satz 5 BImSchG **
6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe c § 26 Absatz 4 - neu - BImSchG *
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe a § 29a Absatz 1 Satz 1 BImSchG
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 4 Satz 2 BImSchG *
9. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 4 Satz 5 BImSchG *
10. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 5 BImSchG
11. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 5 Satz 5 BImSchG *
12. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe b § 29a Absatz 6 - neu - BImSchG **
13. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b § 19b Absatz 1 Satz 7 zweiter Halbsatz ChemG *
14. Zu Artikel 5 § 11 Absatz 5 Nummer 3 ElektroG *
15. Zu Artikel 7 § 6a - neu - NiSG
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der
§ 6a Bekanntgabe von Prüfstellen
16. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2a Satz 2 zweiter Halbsatz KrW-/AbfG *
17. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2a Satz 6 KrW-/AbfG
18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2a Satz 7 - neu, Absatz 2b erster Halbsatz KrW-/AbfG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2b Satz 1 erster Halbsatz, Satz 2 - neu - und 3 - neu - KrW-/AbfG
20. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a § 49 Absatz 2b zweiter Halbsatz KrW-/AbfG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 49 Absatz 3 Satz 3 KrW-/AbfG
22. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 TEHG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 631/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intelligente Regulierung in der Europäischen Union KOM (2010) 543 endg.
... 22. Wie die Kommission ist auch der Bundesrat der Auffassung, dass auch auf nationaler Ebene Anstrengungen für eine bessere Rechtsetzung notwendig sind. Die geplante Untersuchung neuer Regelungsvorschläge auf Bundesebene im Hinblick auf den sogenannten Erfüllungsaufwand stellt einen weiteren wichtigen Baustein für eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von unnötiger Bürokratie dar.
Drucksache 304/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zu den nächsten Schritten für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union und ähnliche Erfahrungen in Drittstaaten (2008/2181(INI))
... " weder den Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), der bereits einige Bedenken geäußert hat, noch die Artikel-29-Datenschutzarbeitsgruppe konsultiert hat; fordert die Kommission daher auf, diese beiden Stellen bei allen im Zusammenhang mit dieser Mitteilung zu treffenden Maßnahmen zu konsultieren, da die vorgeschlagenen Bausteine die Verarbeitung umfangreicher Mengen von personenbezogenen Daten mit sich bringen;
Drucksache 407/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu "Ein Jahr nach Lissabon: Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung der Partnerschaft Afrika-EU" (2008/2318(INI))
... 38. unterstreicht, dass WPA die regionale afrikanische Integration unterstützen und nicht unterminieren sollten; unterstützt die Bemühungen der AU um eine Stärkung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften als wichtigste Bausteine für die regionale Integration des Kontinents;
Drucksache 68/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... -. Ziel ist es, den Jugendämtern im Interesse des Kindeswohls die Möglichkeit zu geben, zielgerichtet und zeitnah Informationen aus dem Bundeszentralregister einholen zu können, um anschließend, soweit erforderlich, die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können. Dies wäre ein weiterer entscheidender Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1
4 Allgemein
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... DB. in der Erwägung, dass der Emissionshandel zwar der wesentliche Baustein des europäischen Klimaschutzprogramms ist, um über Effizienzsteigerungen zu weniger Treibhausgasemissionen zu gelangen, jedoch der Emissionshandel alleine nicht ausreicht, um den Weg aus der CO
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Beitragsbestandteile eines Gesamtbeitrags zur privaten Krankenversicherung, die bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nicht arbeitgeberzuschussfähig im Sinne des § 257 Absatz 2 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch sind oder wären, dienen nicht dem Basiskrankenversicherungsschutz und sind von vornherein auszuscheiden. Gleiches gilt für Beitragsbestandteile, die auf Leistungen entfallen, mit denen beihilferechtliche Leistungsbeschränkungen ausgeglichen werden (Beihilfe-Ergänzungstarifbausteine).
Drucksache 68/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... -. Ziel ist es, den Jugendämtern im Interesse des Kindeswohls die Möglichkeit zu geben, zielgerichtet und zeitnah Informationen aus dem Bundeszentralregister einholen zu können, um anschließend, soweit erforderlich, die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können. Dies wäre ein weiterer entscheidender Baustein zur Verbesserung des Kinderschutzes.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu Artikel 1
Drucksache 567/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... (5) Durch Rechtsverordnung wird bezogen auf den Versicherungstarif bestimmt, wie der nicht abziehbare Teil der Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 Buchstabe a Satz 3 durch einheitliche prozentuale Abschläge auf die zugunsten des jeweiligen Tarifs gezahlte Prämie zu ermitteln ist, soweit der nicht abziehbare Beitragsteil nicht bereits als gesonderter Tarif oder Tarifbaustein ausgewiesen wird.
Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Belegabteilungen und das Belegarztsystem insgesamt stellen hierbei einen wichtigen Baustein dar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
31. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
35. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
36. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
37. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
38. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
39. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
40. Zu Artikel 15 Nummer 01 - neu - § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V
41. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
42. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
43. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
44. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
45. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
46. Zu Artikel 15 Nummer 10b - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
47. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
48. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
49. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 801/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009 - 2013) KOM (2009) 569 endg.; Ratsdok. 15204/09
... • Verbesserung von Aufklärung, Wissen und Bewusstsein in Zusammenhang mit HIV/Aids. Die Einbeziehung von Informationen über sexuelle und reproduktive Gesundheit in die Lehrpläne wäre ein wichtiger Baustein bei der Prävention von HIV und sexuell übertragbaren Infektionen und sollte von breiter politischer Unterstützung getragen werden. Außerdem sollten die Jugendlichen zu einem verantwortungsbewussten Verhalten befähigt und in die Gestaltung der sie betreffenden Informationen einbezogen werden. Jugendgerechte Informationsmaßnahmen sollten entwickelt werden, insbesondere für Jugendliche, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Lückenhaftes Wissen und mangelndes Bewusstsein in Zusammenhang mit HIV/Aids und sexuell übertragbaren Infektionen erhöhen die Übertragungsraten. Der Wissensstand ist regelmäßig zu prüfen, damit prioritär auf bestimmte Aspekte eingegangen und die Aufklärung auf die Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmt werden kann.
1. HIV in Europa
1.1. Einleitung
1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends
1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten
1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen
1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009
2. Die Antwort auf das Problem
2.1. Politische Führungsrolle
2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben
2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft
2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung
3. Prioritäten
3.1. Prioritäre Regionen
3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen
4. Verbesserung des Kenntnisstands
4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung
4.2. Forschung und Medizin
5. Erwartete Ergebnisse
6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... In diesen Zeiten großer Verunsicherung könnte Europa der Versuchung erliegen, sich nur den eigenen Problemen zu widmen. Dies wäre allerdings ein historischer Fehler. Unsere Zukunft, unsere Werte, unsere Sicherheit und unser Wohlstand sind untrennbar mit den Entwicklungsländern verknüpft. So wie ein Konjunkturaufschwung in den Industrieländern eine Belebung der Weltwirtschaft insgesamt zur Folge hat, ist das Wachstum in den Entwicklungsländern wiederum ein Motor für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in anderen Teilen der Welt und ein wichtiger Baustein, um Frieden und Stabilität weltweit sicherzustellen.
I. Einleitung
II. Hintergrund: Schwächen und Stärken
III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen
III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen
1 Einhaltung der ODA-Zusagen.
2 Mobilisierung neuer Ressourcen.
III.2. Antizyklisches Handeln
3 Neuausrichtung der Prioritäten.
4 Beschleunigung der Auszahlung.
5 Vorgezogene Finanzierung.
6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.
7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.
III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität
8 Bilaterale Maßnahmen:
9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.
10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.
11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.
III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft
III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen
12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.
13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.
III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung
III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur
14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.
16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.
III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft
17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.
18 Investitionen in Agrarkorridore.
III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren
19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.
20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.
21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.
22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.
III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen
23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.
24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.
25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.
IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität
26 Stärkung des politischen Dialogs.
27 Verbesserung der Steuerpolitik.
28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.
V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion
V.1. Eine offene Wirtschaft
V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen
VI. Schlussfolgerung
Drucksache 174/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Eine mangelnde Identifikation kann zur Folge haben, dass ein Bürgerportal auf einen falschen Namen ausgestellt und dieses für Betrugszwecke eingesetzt wird. Die sichere Identifikation bildet aber einen entscheidenden Baustein für die rechtssichere Kommunikation. Ihr kommt daher im Rechts- und Geschäftsverkehr hohe Bedeutung zu.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bürgerportalgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Bürgerportal
§ 2 Zuständige Behörde
Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
§ 3 Eröffnung eines Bürgerportalkontos
§ 4 Sichere Anmeldung zu einem Bürgerportalkonto
§ 5 Postfach- und Versanddienst
§ 6 Identitätsbestätigungsdienst
§ 7 Verzeichnisdienst
§ 8 Speicherplatz
Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
§ 9 Aufklärungs- und Informationspflichten
§ 10 Sperrung und Auflösung des Bürgerportalkontos
§ 11 Einstellung der Tätigkeit
§ 12 Vertragsbeendigung
§ 13 Dokumentation
§ 14 Verbraucherschutz
§ 15 Datenschutz
§ 16 Auskunftsanspruch
Abschnitt 4 Akkreditierung
§ 17 Akkreditierung von Diensteanbietern
§ 18 Voraussetzungen der Akkreditierung; Nachweis
§ 19 Gleichstellung ausländischer Dienste
Abschnitt 5 Aufsicht
§ 20 Aufsichtsmaßnahmen
§ 21 Mitwirkungspflicht
§ 22 Informationspflicht
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Rechtsverordnung
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
§ 5a Elektronische Zustellung gegen Zugangsbestätigung über Bürgerportale
Artikel 4 Evaluierung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Gründe für sichere Bürgerportale
3. Verfassungsmäßigkeit
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Kosten
• Akkreditierung von Diensteanbietern
• Betrieb von Bürgerportalen
• Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Diensteanbieters
Informationspflichten und Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Informationspflichten und Kosten für die Verwaltung
Im Einzelnen:
V. Nutzenbetrachtungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Pflichten und optionale Angebote des Diensteanbieters
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bürgerportalnutzung
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Akkreditierung
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Aufsicht
Zu § 20
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 21
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer n
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 734: Gesetz zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 892/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV)
... IV vom Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle zu übermittelnden Daten lediglich durch Verordnung auf Grundlage von § 97 Absatz 6 SGB IV bestimmt werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben des § 97 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB IV zu berücksichtigen sind. Die Festlegung des Inhalts der Datenübermittlung durch gemeinsame Grundsätze nach § 28b Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 2 SGB IV ist hingegen unzulässig. Der Bundesrat hat diesbezüglich Zweifel, ob der Datenbaustein "
Drucksache 102/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
... 34. hält das Ziel einer wirklich integrierten EU-Grenzverwaltung für legitim und teilt die Auffassung, dass es wichtig ist, die gemeinsame Politik der Europäischen Union im Bereich der Grenzverwaltung ständig weiterzuentwickeln und zu stärken; betont jedoch, dass die Prüfung und Bewertung bestehender und in Vorbereitung befindlicher Systeme notwendig ist, bevor die neuen Bausteine in Angriff genommen werden, wie dies von der Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung mit dem Titel ""Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union" (KOM (2008)
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... Beitragsbestandteile eines Gesamtbeitrags zur privaten Krankenversicherung, die bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses nicht arbeitgeberzuschussfähig im Sinne des § 257 Absatz 2 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch sind oder wären, dienen nicht dem Basiskrankenversicherungsschutz und sind von vornherein auszuscheiden. Gleiches gilt für Beitragsbestandteile, die auf Leistungen entfallen, mit denen beihilferechtliche Leistungsbeschränkungen ausgeglichen werden (Beihilfe-Ergänzungstarifbausteine).
Drucksache 892/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV)
... IV vom Arbeitgeber an die Zentrale Speicherstelle zu übermittelnden Daten lediglich durch Verordnung auf Grundlage von § 97 Absatz 6 SGB IV bestimmt werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben des § 97 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB IV zu berücksichtigen sind. Die Festlegung des Inhalts der Datenübermittlung durch gemeinsame Grundsätze nach § 28b Absatz 6 in Verbindung mit Absatz 2 SGB IV ist hingegen unzulässig. Der Bundesrat hat diesbezüglich Zweifel, ob der Datenbaustein "
Drucksache 171/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Das konterkariert das Bemühen, auch künftig eine flächendeckende, ortsnahe und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen, besonders in dünn besiedelten Regionen der Flächenländer, auch ohne die Vorhaltung von Hauptfachabteilungen aufrecht erhalten zu können. Belegabteilungen und das Belegarztsystem insgesamt stellen hierbei einen wichtigen Baustein dar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe f1- neu - § 4 Absatz 30 Satz 2 AMG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 4 Absatz 31 AMG , Nummer 13 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Nummer 4 - neu - AMG , Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 5 AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 4a Satz 1 Nummer 3 AMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 5 Absatz 1 AMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 6a Absatz 2a Satz 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe f § 10 Absatz 8a Satz 1a - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 11 Absatz 4 Satz 3 AMG
8. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 1a - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 14 Absatz 1 Nummer 3 AMG
10. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 15 Absatz 3a Satz 2 Nummer 6 AMG
11. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
12. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 20d Satz 1 AMG
13. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e AMG und Nummer 46a - neu - § 44 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und b und Nummer 2 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 21 Absatz 2 Nummer 1e und 1f - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 Nummer 36 und Nummer 37 §§ 33 und 36 AMG
16. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe c § 39 Absatz 2b Satz 3 AMG
17. Zu Artikel 1 Zu den Therapieoptimierungsstudien
18. Zu Artikel 1 Nummer 44 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 42 Absatz 1 Satz 4a - neu - AMG
19. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 43 Absatz 1 Satz 1, 1a - neu -, 1b - neu - und 3 AMG bei Ablehnung entfallen die Ziffern 30, 35, 55 und 56
20. Zu Artikel 1 Nummer 48a - neu - § 52a Absatz 4 Nummer 3 - neu - AMG
21. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 1 AMG
22. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 52b Absatz 2 Satz 1 AMG
23. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 1 Satz 6 - neu - AMG und Nummer 58 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 67 Absatz 1 Satz 8 - neu - AMG
24. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 64 Absatz 3 Satz 3 AMG
25. Zu Artikel 1 Nummer 56 Buchstabe d - neu - § 64 Absatz 4 Nummer 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nummer 60 Buchstabe a0 - neu - § 68 Absatz 1 Satz 2 - neu - AMG
27. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 72 Absatz 1 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AMG
29. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe b § 72b Absatz 2 Satz 1 AMG
30. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a AMG und Doppelbuchstabe bb - neu - § 73 Absatz 1 Satz 3 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
31. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe b § 73 Absatz 1b Satz 2 AMG
32. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
33. Zu Artikel 1 Nummer 65 Buchstabe f § 73 Absatz 4 Satz 2 AMG *
34. Zu Artikel 1 Nummer 69a - neu - § 79 Absatz 5 - neu - AMG
35. Zu Artikel 1 Nummer 72 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
36. Zu Artikel 1 Nummer 74 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 97 Absatz 2 Nummer 16a - neu - AMG
37. Zu Artikel 1 Nummer 77 § 144 Absatz 7 - neu - AMG
38. Zu Artikel 1 Regelungen zur Kennzeichnung von Arzneimitteln für Krankenhäuser
39. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
40. Zu Artikel 1 insgesamt AMG
41. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b1 - neu - BtMG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe c und d § 1 Absatz 3 Nummer 7 und 8 AMPreisV
43. Zu Artikel 13 Nummer 2 § 38 Absatz 2 Satz 4 IfSG
44. Zu Artikel 15 § 16 SGB V
2 Hauptempfehlung
45. Zu Artikel 15 Nummer 1, 2, 3, 4 und 10a - neu - § 44 Absatz 1 und 2, § 46 Satz 2, 3 und 4 bis 6 - neu -, § 49 Absatz 1 Nummer 6 und 7, § 53 Absatz 6 und § 243a - neu - SGB V bei Annahme entfallen Ziffer 46 und 47
§ 243a Erhöhte Beitragssätze
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
46. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe a § 53 Absatz 6 Satz 1 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
Hilfsempfehlung zu Ziffer 45
47. Zu Artikel 15 Nummer 4 Buchstabe b § 53 Absatz 6 Satz 2 SGB V entfällt bei Annahme von Ziffer 45
48. Zu Artikel 15 Nummer 4a - neu - § 73b Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 und 4a SGB V
49. Zu Artikel 15 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 85 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3f - neu - SGB V
50. Zu Artikel 15 Nummer 6a - neu - § 122 SGB V
51. Zu Artikel 15 Nummer 8 Buchstabe b § 129 Absatz 5c Satz 1 und 2 SGB V
52. Zu Artikel 15 Nummer 10 und 14 § 130a Absatz 1 Satz 6 und § 300 Absatz 3 Satz 2 und 4 SGB V
53. Zu Artikel 15 Nummer 10a - neu - § 190 Absatz 14 - neu - SGB V
54. Zu Artikel 18 Nummer 1 und 2 - neu - § 18 Absatz 3 Satz 1 KHEntgG
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
55. Zu Artikel 18a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18a Änderung des Apothekengesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
56. Zu Artikel 18b - neu - § 17 Absatz 2 Satz 1, 2, 3 - neu - und 4 bis 6 Absatz 2a Satz 1 Nummer 4 ApBetrO entfällt bei Ablehnung von Ziffer 19
Artikel 18b Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
57. Zu § 12 Absatz 1c Satz 6 VAG
58. Zur GCP-Verordnung Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die GCP-VO aus dem Jahr 2004 zeitnah zu aktualisieren und insbesondere bezüglich der Meldungen über Verdachtsfälle von unerwarteten schwerwiegenden Nebenwirkungen an die europäische Richtlinie ENTR/CT3 anzupassen.
Drucksache 892/09
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV)
... In diesen Vorschriften werden Daten aufgezählt, die nur in besonderen Fällen, z.B. bei Ausbildungsverhältnissen oder bei Kündigung zu übermitteln sind. In der Praxis wird dies über gesonderte Datenbausteine in der Meldung erfolgen, die nur in diesen genannten Fällen genutzt werden müssen.
Drucksache 128/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... 3. die Summe der Rentenbausteine,
Drucksache 619/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Internet der Dinge - ein Aktionsplan für Europa KOM (2009) 278 endg.; Ratsdok. 11223/09
... Diese Beispiele beruhen auf verschiedenen Bausteinen wie RFID, NFC (Near Field Communication), 2D-Stichcodes, drahtlosen Sensoren/Schaltern, Internetprotokoll Version 6 (IPv6)21, Ultrabreitband oder "
Drucksache 65/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... Der neue Absatz 1a ist ein wichtiger Baustein zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren. Zum einen dient er dazu, sicherzustellen, dass die vom Gericht im Zusammenhang mit einer Verständigung zu beachtenden Förmlichkeiten durch die ausdrückliche Protokollierungsverpflichtung auch wirklich beachtet werden. Zum anderen wird damit sichergestellt, dass insbesondere im Revisionsverfahren die erforderliche Kontrolle der Verständigung im Strafverfahren möglich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 160b
§ 202a
§ 212
§ 257b
§ 257c
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Probleme des geltenden Rechts
2. Lösung
II. Besonderheiten im Jugendstrafverfahren und im Bußgeldverfahren
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 257b
Zu § 257c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 834: Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
Drucksache 314/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
... Täterarbeit verfolgt als elementarer Baustein zur Verbesserung der Gewaltprävention und damit zugleich des Opferschutzes das Ziel, Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen zu bewirken, um neuerliche Gewalttaten zu verhindern. Sie wird im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt als Bestandteil der erforderlichen Interventionskette aufgefasst und richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... III muss die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Blick behalten und rechtskreisübergreifend auf den Aufbau von Beschäftigung und den nachhaltigen Abbau von Arbeitslosigkeit ausgerichtet sein. Das bedeutet insbesondere, in der Arbeitsförderung die präventiven Elemente zu stärken, um für Personen mit Vermittlungshemmnissen das Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermindern. Bei längerfristiger Betrachtung stellt der neu zu schaffende Rechtsanspruch, die Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses zu fördern, einen wichtigen Baustein für weitere Qualifizierungsschritte dar. Eine gute Ausbildung ist der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Ausbildung und Weiterbildung sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration in Beschäftigung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 556/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Autobahnmautgesetz es für schwere Nutzfahrzeuge
... Aufwand entsteht beispielsweise auch für die Anpassung und Fortschreibung von Informationsmaterial sowie die Anpassung von Textbausteinen in den vom Bundesamt für Güterverkehr benutzten Software-Programmen.
Drucksache 343/08
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleich s (VAStrRefG)
... 3. die Summe der Rentenbausteine,
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... angelehnte Formularzwang im neuen Absatz 3 soll eine Standardisierung des Vollstreckungsauftrags ermöglichen. Derzeit können die Vollstreckungsanträge formlos - auch mündlich - erteilt werden. Die schriftlichen Anträge sind sehr unterschiedlich gestaltet. Zwar verwenden viele Gläubiger Textbausteine; ihr unterschiedlicher Umfang und Aufbau erschweren aber die Erfassung ihres Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Dies gilt insbesondere für die Aufschlüsselung von Haupt- und Nebenforderungen sowie der Kosten. Die Strukturierung des Auftragsinhalts durch einen Formularzwang bietet daher erhebliche Rationalisierungspotenziale.
Drucksache 672/08
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG ) und der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
... Er soll bewusst parallel Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund angeboten werden, die sich in der letzten Klasse der Haupt-, Real- oder Förderschule befinden. Ziel ist es, neben der Erlangung des Schulabschlusses durch berufsbezogene Sprachförderung und berufsbezogene Informationsbausteine die Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen mit Migrationhintergrund nachhaltig zu verbessern.
Drucksache 672/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es und der Integrationskursverordnung
... es und der Integrationskursverordnung ein neuer spezieller Integrationskurs für Jugendliche mit Migrationshintergrund ermöglicht werden. Er soll bewusst parallel Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund angeboten werden, die sich in der letzten Klasse der Haupt-, Real- oder Förderschule befinden. Ziel ist es, neben der Erlangung des Schulabschlusses durch berufsbezogene Sprachförderung und berufsbezogene Informationsbausteine die Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen mit Migrationhintergrund nachhaltig zu verbessern.
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Verstößen gegen vollziehbare Anordnungen entsprechend § 61 und stellt damit einen wichtigen Baustein zur Durchsetzung der gesetzlichen Ziele des
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 83/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2007 zur Bekämpfung des Terrorismus
... 4. ist ferner davon überzeugt, dass ein wesentlicher Baustein zur Verhinderung des Terrorismus in einer Entwicklungshilfepolitik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten liegt, die sich auch als Sicherheitspolitik begreift; ist der Auffassung, dass das Fördern von Zivilgesellschaften und der Beitrag zur Förderung des sozialen Friedens und Wohlstandes geeignet ist, Menschen Perspektiven aufzuzeigen und die Verbreitung fundamentalistischer Ideologien zu begrenzen; erachtet es deswegen als notwendig im Rahmen der Entwicklungshilfepolitik deutlich stärker als bisher den Aufbau u. a. von Bildungs-, Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen in den Ländern, die vermehrt als Ursprungsländer terroristischer Aktivitäten identifiziert worden sind, voranzubringen;
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Baustein
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 167/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
... Gelingende Berufseinstiegsbegleitung ist auf die Kombination ganz unterschiedlicher inner- und außerschulischer Instrumente bzw. Förderbausteine angewiesen. Förderentscheidungen müssen zuvorderst im Interesse eines gelingenden individuellen Übergangs der/des Jugendlichen getroffen und nicht von Anbieterinteressen geleitet werden. Das Aufgabenfeld der Berufseinstiegsbegleiter wird im Interesse der zu fördernden Jugendlichen von Lebenswelt- und Sozialraumorientierung geprägt. Träger der Berufseinstiegsbegleitung sollen maßnahmeunabhängig agieren, individuelle Übergangsprozesse trägerneutral unterstützen und möglichst Erfahrungen in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nachweisen können.
Drucksache 857/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV )
... einen weiteren isolierten Baustein zur Förderung der
1. Zu § 6 Überschrift, Satz 2 - neu - und 3 - neu -*
§ 6 Beschaffenheit von Erdgas und Biogas als Kraftstoff
2. Zu § 6 Überschrift, Satz 1, Satz 2 - neu -
§ 6 Beschaffenheit von Erdgas/Biomethan als Kraftstoff
3. Zu § 8 Satz 2 - neu -
4. Zu § 9 Abs. 1
5. Hauptempfehlung zu Ziffer 10
Zu § 9
6. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2 - neu -
7. Zu § 10a - neu -Nach § 10 ist folgender § 10a einzufügen:
§ 10a Überwachung
8. Zu § 14 Nr. 1
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5
Zu § 9
Drucksache 314/08
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung
... Täterarbeit verfolgt als elementarer Baustein zur Verbesserung der Gewaltprävention und damit zugleich des Opferschutzes das Ziel, Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen auf Täterseite zu bewirken, um neuerliche Gewalttaten zu verhindern. Sie wird im Bereich der Bekämpfung häuslicher Gewalt als Bestandteil der erforderlichen Interventionskette aufgefasst und richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren (ehemaligen) Partnerinnen gewalttätig geworden sind.
Drucksache 959/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem gemeinsamen Europäischen Metrologie-Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten KOM (2008) 814 endg.; Ratsdok. 15980/08
... Wird Option 1 gewählt, so wird die heutige Situation aufgrund des Fehlens politischer und/oder finanzieller Maßnahmen der Gemeinschaft (ERA-NET oder andere Koordinierungsinstrumente) nicht stabil bleiben. Höchstwahrscheinlich wird sich die Lage verschlechtern, da die Mitgliedstaaten weniger investieren werden, wenn die Metrologieforschung kein vorrangiger Bereich der Europäischen Politik ist. Der Status Quo und die Trennung zwischen den nationalen Programmen bleibt fortbestehen; die Wahrscheinlichkeit von Kontakten zwischen Forschergruppen aus neuen Ländern und erfahrenen hochqualifizierten Forschungsteams aus fortgeschritteneren Ländern ist eher niedrig. Option 2 wäre eine Fortsetzung der Strategie, die mit ERA-NET im RP6 und ERA-Netto-Plus zu Beginn von RP7 eingeschlagen wurde. Politik- und Forschungsbereiche der EU (z.B. Energie, Umwelt) können einfach und direkt in die Koordinierung der Programme der Mitgliedstaaten einbezogen werden; wichtigster Baustein hierfür sind geschickt konzipierte Mechanismen zur Interaktion mit verschiedenen metrologieorientierten ERA-NETs. Eine kohärente, gemeinsame und langfristige Programmstrategie wie bei einem echten europäischen Forschungsprogramm ist nicht vorgesehen. Option 3 macht keinen großen institutionellen Aufwand erforderlich. Es würde ein eigenes Forschungsprogramm Metrologie aufgelegt, das den Metrologieforschern, der gesamten wissenschaftlichen Gemeinschaft und der Industrie die Möglichkeit bietet, sich um eine Finanzierung nach den RP-Regeln zu bewerben. Bei dieser Option könnte der Schwerpunkt auf neue technologische Herausforderungen auf neuen Gebieten gelegt und somit eine Modernisierung des Sektors herbeigeführt werden. Die Vorgehensweise ähnelt der Option 2. Auswirkungen auf die bestehenden nationalen Systeme der Metrologieforschung und auf die Integration zwischen den nationalen Programmen und Infrastrukturen werden nicht entstehen. Option 4 schafft eine Plattform für eine gemeinsame Forschungsplanung der EU und der Mitgliedstaaten und führt somit zu einer kohärenten, langfristigen Forschungsplanung, die das Erreichen einer kritischen Masse möglich macht. Durch die aktive Beteiligung der Europäischen Kommission kann sichergestellt werden, dass der Nachdruck auf Mobilität und Offenheit sowie auf neu entstehenden Gebieten liegt. Die Kombination gemeinschaftlicher und nationaler Mittel schafft eine kritische Masse, die strukturelle Veränderungen in den nationalen Metrologieforschungssystemen bewirken kann. Die Kontakte zur Industrie sind nicht auf EU-Ebene gelenkt, sondern bleiben eher auf die nationale Ebene beschränkt. Diese Option wird erhebliche institutionelle Änderungen mit sich bringen, die eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen dürften und komplexe Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten erfordern. Option 5 impliziert eine von den Mitgliedstaaten, ihren Forschungsprogrammen und damit zusammenhängenden Infrastrukturen isolierte Metrologieforschung, die nur geringen Einfluss auf die Umstrukturierung der nationalen Metrologieforschung haben wird; ein Gespür für den wahren Bedarf der Mitgliedstaaten würde ebenfalls kaum entwickelt. Zusätzliche Engpässe sind die Einstellungsanforderungen der GFS, die Wahrscheinlichkeit doppelt vorhandener Infrastrukturen und der Mangel an Wettbewerb auf einem Gebiet, das aufgrund seiner Beschaffenheit auf Konkurrenz angewiesen ist, um wirklich zuverlässige Lösungen zu finden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Allgemeiner Hintergrund
1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Abwägung der Optionen
2.1. Anhörung der interessierten Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Die Optionen im Vergleich
Option 1:
Option 2:
Option 3:
Option 4:
Option 5:
2.3. Warum Artikel 169?
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeitraum
5.2. Vereinfachung
5.3. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.4. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Beitrag der Gemeinschaft
Artikel 2 Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 3 Tätigkeiten des EMFP
Artikel 4 Rolle der Gemeinsamen Forschungsstelle
Artikel 5 Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der spezifischen Durchführungsstruktur
Artikel 6 Auf den Finanzbeitrag der Gemeinschaft anfallende Zinsen
Artikel 7 Minderung des Gemeinschaftsbeitrags als Sanktion für eine mangelhafte Durchführung
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten
Artikel 9 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 10 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 11 Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder
Artikel 12 Teilnahme von anderen Drittländern
Artikel 13 Jahresbericht und Bewertung
Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 15
Anhang I Beschreibung der Ziele und der Tätigkeiten des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)
I. Ziele
II. Tätigkeiten
III. Durchführung der Massnahmen
A. EMFP-Projekte
a Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen – Forschungsthemen für EMFP-Projekte Phase 1 :
b Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EMFP-Projekte Phase 2 :
B. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Exzellenzstipendien und Mobilitätsstipendien Phase 3
C. Mobilitätsstipendien für Nachwuchsforscher
D. Zusammenfassende Tabelle
IV. Finanzierungsmechanismus
A. Finanzierung auf Programmebene
B. Unverbindliche finanzielle Aufschlüsselung
C. Finanzierung von EMFP-Projekten und Forscherstipendien
V. Bestimmungen zu den Rechten des geistigen Eigentums
Anhang II Verwaltung und Durchführung des Europäischen Metrologie-Forschungsprogramms (EMFP)
I. Einleitung
II. Verwaltung des EMFP in Euramet E.V.
III. Ausschliessliche Zuständigkeiten von Euramet E.V. und Vergabe von Unteraufträgen für administrative und logistische Aufgaben im Rahmen der Durchführung des EMFP an den Gastgeber
Finanzbogen
Drucksache 304/08
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
... Der an § 829 Abs. 4 angelehnte Formularzwang im neuen Absatz 3 soll eine Standardisierung des Vollstreckungsauftrags ermöglichen. Derzeit können die Vollstreckungsanträge formlos - auch mündlich - erteilt werden. Die schriftlichen Anträge sind sehr unterschiedlich gestaltet. Zwar verwenden viele Gläubiger Textbausteine; ihr unterschiedlicher Umfang und Aufbau erschweren aber die Erfassung ihres Inhalts durch den Gerichtsvollzieher. Dies gilt insbesondere für die Aufschlüsselung von Haupt- und Nebenforderungen sowie der Kosten. Die Strukturierung des Auftragsinhalts durch einen Formularzwang bietet daher erhebliche Rationalisierungspotentiale.
Drucksache 722/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Interoperabilitätslösungen für europäische öffentliche Verwaltungen (ISA) KOM (2008) 583 endg.; Ratsdok. 13644/08
... " Referenzplattformen, gemeinsame Plattformen und Kooperationsplattformen, gemeinsame Komponenten und ähnliche Bausteine, die über verschiedene Politikfelder hinweg bestehenden allgemeinen Nutzeranforderungen gerecht werden;
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Kandidatenländer
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Ziel
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Tätigkeiten
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Aktionen
Artikel 6 Projektcharta und Durchführungsbericht
Artikel 7 Lösungen
Artikel 8 Durchführungsbestimmungen
Artikel 9 Fortlaufendes Arbeitsprogramm
Artikel 10 Haushaltsvorschriften
Artikel 11 Finanzbeitrag der Gemeinschaft
Artikel 12 Ausschuss
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 15 Initiativen Dritter
Artikel 16 Finanzbestimmungen
Artikel 17 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 981/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten im Anschluss an den Empfehlungsentwurf an den Rat der Europäischen Union in der Beschwerde 1487/2005/GG (2008/2072(INI))
... B. in der Erwägung, dass ein einfacher Zugang zu Informationen für möglichst viele EU-Bürger wichtige Voraussetzung und elementarer Baustein der allgemeinen Grundsätze der demokratischen Legitimität und Transparenz ist,
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Baustein
Drucksache 102/2/08
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten
... Der Ersatz der Altkraftwerke durch effizientere Kraftwerke der bestverfügbaren Technik, vor allem in KWK, ist Baustein der Klimaschutzstrategie. Ohne diese Investitionen wird Deutschland sein Ziel einer CO
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Absatz 3 dient der Umsetzung von Artikel 4 Nummer 14 der Zahlungsdiensterichtlinie. Ein Zahlungskonto im Sinne dieser Bestimmung ist jede laufende Rechnung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer für die Durchführung von Zahlungsvorgängen. Das bei einer Bank geführte Girokonto, das auf einem Girovertrag zwischen Bank und Kunde beruht, ist eine besondere Kontoform. Es stellt die rechtlich, technisch und von ihren Möglichkeiten her am weitesten entwickelte Form eines Zahlungskontos dar, wobei das Zahlungskonto allerdings nur als Grundbaustein des bei Kreditinstituten geführten Girokontos fungiert, über das, anders als beim "
Drucksache 333/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik
... Vor dem Hintergrund der sich rasch wandelnden Herausforderungen für die Städte und Regionen bedarf dieser Handlungsbereich jedoch der Ergänzung um flexible, zeitlich befristete und teilweise experimentelle Programmbausteine. Aus diesem Grund wird die Nationale Stadtentwicklungspolitik auch eine "
Drucksache 167/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen
... Gelingende Berufseinstiegsbegleitung ist auf die Kombination ganz unterschiedlicher inner- und außerschulischer Instrumente bzw. Förderbausteine angewiesen. Förderentscheidungen müssen zuvorderst im Interesse eines gelingenden individuellen Übergangs der/des Jugendlichen getroffen und nicht von Anbieterinteressen geleitet werden. Das Aufgabenfeld der Berufseinstiegsbegleiter wird im Interesse der zu fördernden Jugendlichen von Lebenswelt- und Sozialraumorientierung geprägt. Träger der Berufseinstiegsbegleitung sollen maßnahmeunabhängig agieren, individuelle Übergangsprozesse trägerneutral unterstützen und möglichst Erfahrungen in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit nachweisen können.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.