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0597/06
0281/06
0174/06
0162/1/06
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0427/06
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0387/06
0623/06
0257/1/06
0141/06
0162/06B
0303/06
0351/05
0213/05B
0194/05
0290/05
0785/05
0419/05
0558/05
0363/05
0726/05
0136/05
0080/05
0576/05
0942/05
0176/04
0565/04
0012/04
0586/04
0613/04
0915/04
Drucksache 388/12 (Beschluss)

... 7. Die Bedeutung eines wirksamen finanziellen Verbraucherschutzes ist insbesondere während der Finanzkrise deutlich geworden. Ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung des Anlegerschutzes war in Deutschland die Einführung verpflichtender Produktinformationsblätter, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hinreichendes Verständnis der verschiedenen Finanzinstrumente und vor allem einen Vergleich der Produkte untereinander zu ermöglichen. Verschiedene Untersuchungen der vergangenen Monate haben jedoch deutliche Defizite der Produktinformationsblätter im Bereich der Verständlichkeit, der nur eingeschränkten Vergleichbarkeit und der Qualität der verwendeten Daten aufgezeigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

11. Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 400/1/12

... Die Bewältigung der Staatsschuldenkrise macht eine verstärkte Haushaltsdisziplin für ganz Europa unabdingbar. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung durch gezielte, strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern. Der Fiskalvertrag stellt dabei einen wesentlichen Baustein dar, um die Zielsetzung einer Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion zu einer fiskalpolitischen Stabilitätsunion dauerhaft zu verwirklichen. Der Bundesrat bekennt sich zur gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern, die Vorgaben des Fiskalvertrags und des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erfüllen. Der Bundesrat begrüßt, dass Deutschland mit den verfassungsrechtlich verankerten Schuldenregeln und der begleitenden Einrichtung des Stabilitätsrats bereits umfassende institutionelle und rechtliche Regelungen verabschiedet hat, die die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern sichern.



Drucksache 720/1/12

... 3. Er begrüßt insbesondere den ganzheitlichen Ansatz zur europäischen Wasserbewirtschaftung und zum Gewässerschutz als wichtigen Baustein einer ambitionierten europäischen Umweltpolitik. Demnach sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die europäischen Wasserressourcen für künftige Generationen zu erhalten bzw. nachhaltig zu verbessern. Hierzu können die im Blueprint skizzierten Lösungsmöglichkeiten und -vorschläge beitragen, insbesondere die in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 510/2/12

... Der Bundesrat begrüßt die Zielsetzung der Bundesregierung, eine zügige Umsetzung der Basel III-Regelungen auf europäischer Ebene voranzutreiben. Diese stellen einen wesentlichen Baustein für ein stabileres Finanzsystem dar. Die rasche Einführung des europäischen Gesetzgebungspakets wäre zudem ein wichtiges Signal für die weltweite Umsetzung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/2/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 25 §§ 10d und 10e KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10d Absatz 1 Satz 3 und § 10e KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 10e KWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 13 Absatz 5 - neu - KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 20 Absatz 2 Nummer 8 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, Satz 4 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4, Satz 2 und 3 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 7 bis 12 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 48 § 25d Absatz 9 Satz 3* KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 64 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 2 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 102 § 64o Absatz 8 KWG

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe f § 30 Absatz 6a Satz 1, 1a -neu-, 1b -neu-, 2,4 PfandBG

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe i § 31 Absatz 11 Satz 4 PfandBG


 
 
 


Drucksache 652/12

... Das Arbeitsprogramm 2013 veranschaulicht, wie diese Vision für die EU in wichtigen Politikbereichen langfristig ihren konkreten Ausdruck finden könnte; es fasst kurz zusammen, welche Bausteine für diese Vision noch fehlen, und es erläutert, wie die Kommission diesen Herausforderungen begegnen will. Durch die richtige Prioritätensetzung kann die EU zu Wachstum und Beschäftigung beitragen und Schritt für Schritt ihrem langfristigen Ziel näherkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 721/12

... Der Aufbau des Energiebinnenmarktes ist klar: Er ist im dritten Energiepaket28 und in den ergänzenden Rechtsvorschriften 29 beschrieben. Die Bausteine sind vorgegeben, sie müssen jedoch wirksam umgesetzt werden, wenn der Binnenmarkt funktionieren soll30. Verzögerungen bei der Umsetzung haben negative Auswirkungen auf alle Akteure und sind daher nicht akzeptabel, weder im Hinblick auf die Aspekte, die die Marktöffnung betreffen, noch im Zusammenhang mit den Teilen, mit denen effektive Einflussmöglichkeiten für die Verbraucher geschaffen und ihre Interessen geschützt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 148/12

... 4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die energetische Gebäudesanierung einen zentralen Baustein für eine nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz in Deutschland darstellt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die energetische Gebäudesanierung zum Mittelpunkt ihrer Maßnahmen zur nationalen Energieeffizienzsteigerung in Deutschland werden zu lassen und durch ausreichende Mittelausstattung zu unterstützen.



Drucksache 338/12

... Zu den wesentlichen Bausteinen eines solchen Prozesses sollten unter anderem Schritte in Richtung einer Bankenunion mit einer Gesamtfinanzaufsicht und einem einheitlichen System zur Sicherung von Bankeinlagen gehören. Die Kommission hat in ihrem Grünbuch vom November 20113 bereits ihre Vorstellungen dazu bekannt gemacht, wie das Euro-Währungsgebiet gemeinsame Schuldtitel herausgeben könnte. Tempo und Abfolge dieser Schritte, d.h. einen Fahrplan und ein Zeitplan, müssen noch genauer bestimmt werden, aber eine frühzeitige Bestätigung der zu ergreifenden Schritte unterstreicht die Unumkehrbarkeit und die Stabilität des Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/12




1. Einleitung

2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative

2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion

2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts

2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials

2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen

2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas

3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative

3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012

3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen

Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung

Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft

Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen

Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise

Modernisierung der Verwaltungen

4. Fazit

Anhang 1
das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung

Der Euro-Plus-Pakt

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen


 
 
 


Drucksache 142/12

... Das Bundeskabinett hat am 15. November 2011 Eckpunkte zur Pflegereform beschlossenen. Diese sehen u.a. vor, die Finanzierung der Pflege - insbesondere in Anbetracht des demographischen Wandels - auf eine nachhaltigere Grundlage zu stellen. Für die Bundesregierung ist dabei die private Vorsorge ein wichtiger Baustein für die persönliche Absicherung in der Zukunft. Deshalb wird die freiwillige Vorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit ab dem 1. Januar 2013 zusätzlich steuerlich gefördert.



Drucksache 745/1/12

... Der Bundesrat sieht das vorgeschlagene Umweltaktionsprogramm aber auch als wichtigen Baustein einer breit angelegten EU-Nachhaltigkeitspolitik. Insofern bedauert er, dass der Kommissionsvorschlag nur punktuell Bezüge zum allgemeinen Nachhaltigkeitsrahmen und den wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit herstellt und insbesondere das Umweltaktionsprogramm nicht in den Kontext der EU-Nachhaltigkeitsstrategie und der bis 2014 anstehenden Novelle dieser Strategie stellt (siehe Schlussfolgerungen des Umweltrats vom 25. Oktober 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 576/1/12

... Die asyl- und ausländerrechtlichen Regelungen sehen vor, dass Asylsuchende nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder untergebracht werden. Sie erhalten dort vorwiegend Sachleistungen. Diese Sachleistungsgewährung ist zentraler Baustein des AsylbLG und muss vor dem Hintergrund sprunghaft steigender Antragszahlen weiterhin Bestand haben. Mit Ausnahme eines in bar zu erbringenden Betrages zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums gilt nach ausdrücklichem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts für Leistungen, die sich auf das physische Existenzminimum beziehen, nach wie vor der in § 3 AsylbLG verankerte Vorrang von Sachleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/1/12




Zu Satz 2 und Begründung letzter Absatz


 
 
 


Drucksache 388/1/12

... 8. Die Bedeutung eines wirksamen finanziellen Verbraucherschutzes ist insbesondere während der Finanzkrise deutlich geworden. Ein wesentlicher Baustein zur Verbesserung des Anlegerschutzes war in Deutschland die Einführung verpflichtender Produktinformationsblätter, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hinreichendes Verständnis der verschiedenen Finanzinstrumente und vor allem einen Vergleich der Produkte untereinander zu ermöglichen. Verschiedene Untersuchungen der vergangenen Monate haben jedoch deutliche Defizite der Produktinformationsblätter im Bereich der Verständlichkeit, der nur eingeschränkten Vergleichbarkeit und der Qualität der verwendeten Daten aufgezeigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu den Artikeln 19

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 854/4/11

... Der Fernwärmeanteil in Deutschland beträgt derzeit rd. 14 Prozent, die Leitungslänge rd. 20 Tsd. km. Schon um das KWK-Stromziel der Bundesregierung von 25 Prozent zu erreichen, ist es notwendig rd. 14 Tsd. km Leitung neu zu bauen und damit den Fernwärmanteil auf 18 - 22 Prozent zu erhöhen. Um die Ziele zu erreichen, bedarf es nicht nur Maßnahmen zur Verdichtung bestehender Netze, sondern ist auch der Bau neuer Transportleitungen zur Erschließung neuer Gebiete sowie zur Einbindung bisher nicht berücksichtigter Wärmeemittenten, wie z.B. neben Kraftwerken auch die Abwärmenutzung aus industriellen Anlagen, erforderlich. In großen, dicht besiedelten Gebieten mit einem hohen Wärmebedarf ist es zudem sinnvoll, eine weitere Stufe der "Verdichtung" einzuführen. D.h. es werden große Netze - über sogenannte Wärmeschienen - miteinander verbunden, um die Erzeugungseffizienz und -flexibilität nochmals deutlich zu erhöhen. Große Wärmenetze sind damit ein wichtiger Baustein nicht nur für die Erreichung der KWK-Ziele der Bundesregierung, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag für mehr Versorgungssicherheit für Städte bzw. Ballungsräume.

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Drucksache 854/4/11




Zu Artikel 1 Nummer 13


 
 
 


Drucksache 342/11

... Zu den betroffenen Trägern öffentlicher Belange gehören insbesondere die für die Landesplanung zuständigen Landesbehörden. Zum anderen besteht der Unterschied zum Scoping-Termin vor allem darin, dass jede Person berechtigt ist, an der Antragskonferenz teilzunehmen (Absatz 2 Satz 3). Damit ist die Antragskonferenz ein entscheidender Baustein, um die bestehenden Beteiligungsrechte bei Großvorhaben durch vertrauensbildende und Akzeptanz steigernde Maßnahmen fortzuentwickeln. Widerstreitende öffentliche und private Belange treten bereits im frühzeitigen Verfahrensstadium zu Tage und machen eine Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit erforderlich. Die Antragskonferenz trägt damit zur Verfahrenstransparenz, Akzeptanz und Befriedung bei und dient auch der Beschleunigung des erforderlichen Ausbaus der Übertragungsnetze. Während die Träger öffentlicher Belange und die Vereinigungen im Sinne des Gesetzes mittels Zusendung des Antrags nach § 6 geladen werden (Absatz 2 Satz 1, 2. HS), erfolgt die notwendige Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Internet und örtliche Tageszeitungen, die in dem Bereich verbreitet sind, in dem sich der beantragte Trassenkorridor voraussichtlich auswirken wird (Absatz 3 Satz 3). Um die Antragskonferenz praktisch handhabbar zu machen, wird die

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Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 371/11

... -Emissionshandelssysteme einzuführen, um die Emissionen möglichst kostengünstig zu senken und Bausteine für den künftigen internationalen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/11




1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf

2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen

2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene

2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU

3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance

3.1. Ermöglichung des Übergangs

3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital

3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen

3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors

4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20

4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen

4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital

4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital

4.4. Bessere Governance

5. Blick in die Zukunft

Anhang
Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen


 
 
 


Drucksache 378/11

... EU-Bürger1, die ein breites Spektrum an freiberuflichen Dienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen erbringen, sind wesentliche Akteure in unserer Wirtschaft. In einem anderen Mitgliedstaat eine Arbeitsstelle finden oder Dienstleistungen erbringen - das sind konkrete Beispiele dafür, wie sie vom Binnenmarkt profitieren können. Seit langem herrscht Einigkeit darüber, dass restriktive Regelungen in Bezug auf Berufsqualifikationen sich auf die Mobilität ebenso hemmend auswirken wie die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. So wurde die Anerkennung von Qualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden, ein wesentlicher Baustein des Binnenmarktes. Wie in der Strategie Europa 20202 und der Binnenmarktakte 3 hervorgehoben wurde, ist die berufliche Mobilität ein Schlüsselelement von Europas Wettbewerbsfähigkeit. Aufwändige und unklare Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wurden im Bericht über die Unionsbürgerschaft 201 04 als eines der Haupthindernisse genannt, denen die EU-Bürger bei der grenzüberschreitenden Ausübung ihrer Rechte aus den EU-Rechtsvorschriften noch tagtäglich begegnen. Durch eine Überarbeitung würde auch die Position der Europäische Union in internationalen Handelsgesprächen gestärkt, so dass die Angleichung der Rechtsvorschriften erleichtert würde und die EU für EU-Bürger einen besseren Marktzugang in Drittländern erreichen könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ansätze für die Mobilität

2.1. Der Europäische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zuständigen Behörden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftstätigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien für seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen würde? Bitte nennen Sie konkrete Gründe für etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterstützen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung für die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Bestätigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktprüfung basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis für Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-Bürger tatsächlich in eine solche Lage geraten könnten? Bitte erläutern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gründe, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt wäre.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: Würden Sie es befürworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den für die Anerkennung von Berufsqualifikationen zuständigen Behörden und erforderlichen Dokumenten über eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zugänglich sind? Würden Sie eine Verpflichtung befürworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren für alle Berufstätigen zu ermöglichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vorübergehende Mobilität

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweijährigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangehörigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze überschreiten und nicht von einem örtlichen Berufsangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der „reglementierten Ausbildung”

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der „reglementierten Ausbildung” alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, für einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen könnte, und nicht nur die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3. Öffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: Würden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschließlich Anhang II genannten Klassifizierung befürworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsmaßnahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie durchgeführt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterstützen, würden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangehörige

Frage 11: Würden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung befürworten, die während einer bezahlten Berufsausübung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI für alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus für Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen für die Einführung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System für Angehörige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. überarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept für die Überarbeitung

Frage 14: Würden Sie ein Dreistufenkonzept zur Überarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterstützen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. Stärkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Klärung des Status von Berufsangehörigen

Frage 15: Wenn Berufsangehörige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Ausübung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt für die vorübergehende Mobilität. Sollte er auf Fälle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangehöriger sich niederlassen möchte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausführlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Klärung der Mindestdauer der Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: Würden Sie eine Klärung der Mindestanforderungen an die Ausbildung für Ärzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterstützen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gewährleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung übermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? Würden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterstützen, der Kommission einen Bericht darüber zu übermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung führt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einhält? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle für die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fachärzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle für die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei Fünfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die Überarbeitung der Richtlinie eine Möglichkeit für Mitgliedstaaten darstellen könnte, Befreiungen für Teilbereiche der Facharztausbildung zu gewähren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten für eine Befreiung für Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erfüllt werden müssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekräfte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen Tätigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterstützen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterstützen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittländern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-Bürgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittländern erworben haben, z.B. durch eine Kürzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreijährigen Berufserfahrung? Würden Sie eine solche Anpassung auch für Staatsangehörige von Drittländern begrüßen, einschließlich derer, die unter die Regelung der Europäischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europäischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente für oder gegen dieses Konzept .

5. BEITRÄGE ZUm Grünbuch


 
 
 


Drucksache 368/11

... - Vermeidungskosten aufweist. KWK-Anlagen sind ein notwendiger Baustein für eine zukunftsorientierte dezentrale Energieversorgung, bei der verstärkt auch Schwankungen durch fluktuierend einspeisende erneuerbare Energieanlagen ausgeglichen werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 368/11




A. Problem und Regelungsbedarf

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände

F. Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen und private Haushalte

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

§ 1

§ 3
Ergänzung Absatz 2

Absatz 3

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 3b

Absatz 4

§ 5
KWKG

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 5a
KWKG

§ 6
KWKG

§ 6a
KWKG

§ 7
KWKG

§ 7a
KWKG


 
 
 


Drucksache 569/1/11

... 2. Die europäische Währung ist ein zentraler Baustein für die europäische Integration und eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren und den Erfolg des europäischen Binnenmarktes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/1/11




I. Die europäische Einigung nützt uns

II. Aus der Krise der Währungsunion darf keine Krise Europas werden

III. Die Ursachen der Krise bekämpfen - eine nachhaltige Wachstums- und Stabilitätsstrategie entwickeln


 
 
 


Drucksache 60/1/11

... Die gerichtliche Praxis hat zu Recht erhebliche Bedenken im Hinblick auf die in § 253 Absatz 3 ZPO-E erfolgte Erweiterung des Katalogs der in die Klageschrift aufzunehmenden Angaben geäußert. Die geplante Regelung ist nicht geeignet, das erklärte Ziel einer Förderung der Mediation zu erreichen. Die Pflichtangaben zu der Frage, ob einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Gründe entgegen stehen, werden sich durch Textbausteine unterstützt vielfach auf floskelhafte Wendungen beschränken, zuweilen auch beschränken müssen, da in mehreren Rechtsgebieten eine außergerichtliche Mediation von vornherein allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt (z.B. in Verkehrsunfall-, Versicherungs- oder Wettbewerbssachen). Es sollte zudem nicht der Eindruck erweckt werden, die Partei müsse sich dafür rechtfertigen, unmittelbar gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das gesetzgeberische Ziel eine stärkere Verankerung der Mediation in der Beratungspraxis dürfte sich auch dann erreichen lassen, wenn in der Klageschrift nur anzugeben ist, ob eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist oder nicht, auf die Pflicht zur Begründung also den letzten Halbsatz aber verzichtet wird.



Drucksache 179/1/11

... 47. Unter Punkt 3.2 (Kohärenter Finanzierungsrahmen) wird das Thema "Finanzrahmen Verkehrsinfrastruktur" wesentlich bezogen auf die Vollendung des TEN-V-Kernnetzes. Als Bausteine werden benannt:



Drucksache 719/11

... Die biologische Vielfalt stellt die Existenzgrundlage für das Leben und Wirtschaften heutiger und künftiger Generationen dar. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Verlust der biologischen Vielfalt anzuhalten und Maßnahmen zur Wiederherstellung sowie zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Ein wesentlicher Baustein hierzu ist das Bundesprogramm Wiedervernetzung, zu dessen Erarbeitung sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode als Grundlage für den Bau von Querungshilfen im Bundesverkehrswegenetz in den wichtigsten Lebensraumkorridoren verpflichtet hat. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung basiert zudem auf der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt", die am 7. November 2007 vom Bundeskabinett beschlossenen wurde. Ziel des Bundesprogramms Wiedervernetzung ist, Lebensraumkorridore für wild lebende Tiere zur Vermeidung und Verminderung von Zerschneidungswirkungen und zur Stärkung der Vernetzung zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 719/11




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 179/11 (Beschluss)

... 38. Unter Punkt 3.2 (Kohärenter Finanzierungsrahmen) wird das Thema "Finanzrahmen Verkehrsinfrastruktur" wesentlich bezogen auf die Vollendung des TEN-V-Kernnetzes. Als Bausteine werden benannt:



Drucksache 877/11

... Im Oktober 2010 hat der Ausschuss für Sozialschutz einen freiwilligen europäischen Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen beschlossen, der auf die Herausbildung eines EU-weit gemeinsamen Qualitätsverständnisses bei diesen Dienstleistungen abzielt. Der Qualitätsrahmen ist so flexibel konzipiert, dass er auf unterschiedliche Sozialdienstleistungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene in allen Mitgliedstaaten angewandt werden kann und mit bestehenden Qualitätskonzepten der Mitgliedstaaten vereinbar ist. In ihm werden die Grundsätze und Kriterien festgelegt, an denen sich Sozialdienstleistungen orientieren sollten, um die Bedürfnisse und Erwartungen der Nutzer zu erfüllen. Außerdem enthält der Qualitätsrahmen Bausteine einer Methodik, die den Behörden dabei helfen soll, auf geeigneter Ebene ein Instrumentarium in Form von Normen oder Indikatoren für die Definition, Messung und Evaluierung der Qualität von Sozialdienstleistungen zu entwickeln. Der Qualitätsrahmen verfolgt auch einen rechtebasierten Ansatz und kann so beispielsweise dazu beitragen, den Schutz der Rechte von Kindern zu verbessern, wenn alternative Betreuungssysteme die Stelle der regulären Betreuung einnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 877/11




1. Einleitung

Grundbegriffe und -konzeptionen

2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa

1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit

1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse

1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen

1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften

2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung

2.1. Postdienste

2.2. Basisbankdienstleistungen

2.3. Verkehr

2.4. Energie

2.5. Elektronische Kommunikation

3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte

3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen

3.3. Statut einer europäischen Stiftung

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 143/11

... Mit der zügigen Verwirklichung der seit Kopenhagen gemachten Zusagen ließe sich allerdings nur ein Teil der erforderlichen Emissionssenkungen erreichen. In einem aktuellen Bericht schätzte das UNEP, dass bei vollständiger Verwirklichung 60 % der bis 2020 notwendigen Emissionssenkungen erreicht würden. Wird nicht nachdrücklich gegen den Klimawandel vorgegangen, könnte die Temperatur bereits bis 2050 um mehr als 2 °C und bis 2100 um mehr als 4 °C gestiegen sein. Um dieses Szenarium zu vermeiden, müssen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen die globalen Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 50 % gegenüber 1990 verringert werden. Mit der Erstellung dieses Fahrplans legt die EU eine neue Initiative auf, um internationale Verhandlungen im Vorfeld von Durban zu stimulieren. Der Fahrplan ist somit ein Baustein der breiter angelegten Strategie zur Verwirklichung des Ziels, den globalen Temperaturanstieg auf weniger als 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Stand zu begrenzen. Bei der Zusammenarbeit mit ihren Partnern sollte die EU ein umfassendes Konzept verfolgen, bei dem sie die bilateralen und multilateralen Verpflichtungen zu zahlreichen Aspekten in allen klimapolitisch relevanten Sektoren intensiviert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/11




Mitteilung

1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa

2. Etappenziele bis 2050

Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050

Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990

3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren

Tabelle

Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß

Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung

Bebaute Umwelt

Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige

Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung

4. In eine CO2-arme Zukunft investieren

Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen

Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe

Neue Arbeitsplätze

Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit

5. Die internationale Dimension

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 339/1/11

... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung auch mit steuerlichen Maßnahmen die im Rahmen der beschleunigten Energiewende notwendigen energetischen Gebäudesanierungen fördern will. Diese stellen einen wichtigen Baustein zur Verminderung der CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b, 3 und 4 Buchstabe b Inhaltsübersicht und § 35c - neu -, § 52 Absatz 50c1 - neu - EStG

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Zu Artikel 1 Nummer 2

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2* EStG

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG * und

Zu Artikel 2

Artikel 2
Inkrafttreten

18. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches


 
 
 


Drucksache 161/1/11

... Die stärkere Regulierung der Leiharbeit und die Bekämpfung von Missbrauch in dieser Branche ist ein wesentlicher Baustein einer neuen Ordnung für Arbeit, die Armutslöhne und prekäre Beschäftigung zurückdrängen und das unbefristete, sozial abgesicherte und ordentlich bezahlte Normalarbeitsverhältnis stärken will.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/1/11




1. Der Bundesrat stellt fest:

2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 715/11

... Die Reform des Kontopfändungsschutzes ist mit der Gesetzgebung zum Pfändungsschutzkonto erfolgt. Der zweite Baustein der vorgesehenen Maßnahmen, die Weiterentwicklung der Empfehlung in eine rechtsverbindliche Selbstverpflichtung durch die Kreditwirtschaft, erfolgte nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Auswirkungen auf den Haushalt

D. Auswirkungen auf die Vermögenslage

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

F. Familienpolitische Auswirkungen

G. Klimaschutzpolitische Auswirkungen

H. Alternativen Im Sinne der Zielsetzung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 2 § 850k Abs. 7 Satz 4 neu

Zu Art. 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 88. Er unterstützt die Betonung der Grundlagenforschung im erstem der drei von der Kommission aufgeführten Blöcke (Exzellenz in der wissenschaftlichen Basis). Der Block der gesellschaftlichen Herausforderungen als größter Baustein des gemeinsamen strategischen Rahmens für die EU-Forschungs- und Innovationsförderung ist im Wesentlichen die Fortführung des bisherigen Spezifischen Programms Zusammenarbeit, die von Bundesrat und Bund insgesamt nachdrücklich gefordert wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 399/11 (Beschluss)




I. Zu den Vorlagen insgesamt

II. Gesamteinschätzung

3 Ergebnisse

3 Vereinfachung

3 Konditionalität

3 Additionalität

Einbeziehung privater Sektor

III. Einnahmeseite

Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme

System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge

IV. Struktur des Haushalts Zeitraum

Rubriken, Flexibilität

V. Strukturpolitik

Umfang insgesamt

Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds

3 Partnerschaftsabkommen

Operationelle Programme

Exante - und Expost-Bedingungen

3 Leistungsreserve

Konzentration auf Prioritäten

Innovative Finanzinstrumente

Ziel Konvergenz

Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie

3 Wettbewerbsgebiete

Territoriale Zusammenarbeit

ESF, Investitionen in Humankapital

3 Mittelabfluss

3 Infrastrukturfazilität

VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP

Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening

Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen

Weiteres zur GAP

Zur Reform der GAP

3 Katastrophenschutz

Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs

Forschung und Entwicklung

Umwelt und Klima

3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik

3 Entwicklungspolitik

VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen

Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit

Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln

Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut

VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 54/11

... Internet und elektronische Datenverarbeitung bieten neue Möglichkeiten, die Verwaltung bürgerfreundlicher zu machen und Bürokratielasten zu vermeiden. Unter anderem die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Körperschaftsteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011 stellt bereits einen wichtigen Baustein des Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 819/2/11

... Der Bundesrat unterstützt die Kommission darin, dass LIFE ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der europäischen Biodiversitätsziele ist. Er begrüßt daher, dass für LIFE ein Budget in Höhe von insgesamt rund 3,61 bzw. 3,22 Milliarden Euro vorgesehen ist, wovon im Teilprogramm Umwelt 50 Prozent der Haushaltmittel für Projekte zur Erhaltung der Natur und der Biodiversität eingesetzt werden sollen. Die Kommission hat den Finanzbedarf allein für die Finanzierung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auf 6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... ) als einen wichtigen Baustein der Energiewende verständigt. Durch die Novelle des EEG werden insbesondere die Vergütungsstruktur und die Vergütungssätze neu formuliert. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll ausweislich seiner Begründung das Vergütungssystem vereinfacht und die Kosteneffizienz gesteigert werden. Benannt werden Fehlentwicklungen bei der Vergütung für Strom aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 586/11

... II, III und VIII zu werben. An inzwischen 20 Modellstandorten wird die rechtskreisübergreifende Aufgabenwahrnehmung erprobt mit dem Ziel, dieses Angebot ab 2012 bundesweit zu etablieren. In diesem Kontext ist die Weiterführung des Programms "Kompetenzagenturen" als wichtiger Baustein zu bewerten.



Drucksache 556/1/11

... Um ihre Aufgabe als Baustein im Rahmen einer individuellen Integrationsstrategie wirksam erfüllen zu können, braucht die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e



Drucksache 526/11

... Der Gesetzgeber hat auf diese besonderen und sich – gerade in Afghanistan – stets weiter erhöhenden Gefahren bei besonderen Auslandsverwendungen wiederholt reagiert. Nach einer Fortentwicklung des Auslandsverwendungsgesetzes (AuslVG) im Jahre 1995 wurden mit dem Einsatzversorgungsgesetz (EinsatzVG) vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3592) wesentliche Verbesserungen bei den Versorgungsleistungen im Falle eines sog. Einsatzunfalls erreicht. Ein weiterer Baustein der neuen Einsatzversorgung wurde mit dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861, 2962) hinzugefügt. Dieses Gesetz eröffnet Betroffenen alternativ zur Versorgung eine berufliche Perspektive durch die Wiederherstellung der Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit – zum Beispiel für die spätere Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt – sowie unter bestimmten Voraussetzungen einen anschließenden Rechtsanspruch auf eine dauerhafte Weiterbeschäftigung im Bundesdienst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 42a

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

§ 21a
Übergangsregelung

§ 21b
Zuständiger Geschäftsbereich Die Weiterverwendung nach diesem Gesetz erfolgt

Artikel 4
Änderung des Soldatengesetzes

§ 99
Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 40a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76e
Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 186a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum

§ 188
Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 192a
Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 212a
Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung.

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Kosten

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 21a

Zu § 21b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1718: Gesetz zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen


 
 
 


Drucksache 586/11 (Beschluss)

... II, III und VIII zu werben. An inzwischen 20 Modellstandorten wird die rechtskreisübergreifende Aufgabenwahrnehmung erprobt mit dem Ziel, dieses Angebot ab 2012 bundesweit zu etablieren. In diesem Kontext ist die Weiterführung des Programms "Kompetenzagenturen" als wichtiger Baustein zu bewerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Förderbedingungen der Programme Schulverweigerung - Die 2. Chance und Kompetenzagenturen im Rahmen der Initiative JUGEND stärken des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


 
 
 


Drucksache 186/11

... noch in 2011 so novelliert und weiterentwickelt werden, dass diese Innovationsfreudigkeit erhalten bleibt und entsprechend der anstehenden Herausforderungen erhöht wird. Dies ist ein entscheidender Baustein für das Gelingen der Energiewende. Sogenannten Harmonierungsbestrebungen auf europäischer Ebene ist vor diesem Hintergrund entschieden entgegen zu treten.



Drucksache 315/11

... entsprechend mit der Maßgabe, dass der Rentenversicherungsträger eine Übermittlung der Daten im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber verlangen kann. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestimmt in Grundsätzen bundeseinheitlich das Nähere zum Verfahren der Datenübermittlung und der dafür erforderlichen Datensätze und Datenbausteine. Die Grundsätze bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das vorher die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören hat."



Drucksache 60/11 (Beschluss)

... Die gerichtliche Praxis hat zu Recht erhebliche Bedenken im Hinblick auf die in § 253 Absatz 3 ZPO-E erfolgte Erweiterung des Katalogs der in die Klageschrift aufzunehmenden Angaben geäußert. Die geplante Regelung ist nicht geeignet, das erklärte Ziel einer Förderung der Mediation zu erreichen. Die Pflichtangaben zu der Frage, ob einem Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Gründe entgegen stehen, werden sich durch Textbausteine unterstützt vielfach auf floskelhafte Wendungen beschränken, zuweilen auch beschränken müssen, da in mehreren Rechtsgebieten eine außergerichtliche Mediation von vornherein allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt (z.B. in Verkehrsunfall-, Versicherungs- oder Wettbewerbssachen). Es sollte zudem nicht der Eindruck erweckt werden, die Partei müsse sich dafür rechtfertigen, unmittelbar gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Das gesetzgeberische Ziel eine stärkere Verankerung der Mediation in der Beratungspraxis dürfte sich auch dann erreichen lassen, wenn in der Klageschrift nur anzugeben ist, ob eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung vorausgegangen ist oder nicht, auf die Pflicht zur Begründung also den letzten Halbsatz aber verzichtet wird.



Drucksache 190/11

... Um den Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten weiter voranzubringen, wird die Bundesregierung als wichtigen Baustein einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas vorlegen (vgl. Maßnahme Nr. 9 des AP 2011). Diese Transparenzstelle soll laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. So können mögliche Preismanipulationen schnell erkannt werden. Durch die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Im Rahmen der Voraussetzungen für die Erlaubnis spielt es – neben anderen Erfordernissen – u.a. eine Rolle, dass verantwortliche Personen über die erforderliche Fachkunde verfügen; dies kann auch der Unternehmensinhaber sein. Die Qualifikation einer Person, die für das Unternehmen arbeitet, bildet also gleichsam einen "Baustein" für die Erteilung der Erlaubnis an das Unternehmen, das sie beantragt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 317/11

... Ein wichtiger Baustein für eine wirkungsvolle Präventionsstrategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist das Vorhandensein eines Problembewusstseins seitens der Verpflichteten und deren Mitarbeiter. Daher sehen die FATF-Empfehlungen 15 und 16 fortlaufende Schulungsprogramme für die Mitarbeiter vor. Gleiches wird durch Artikel 35 der Richtlinie 2005/60/EG vom 25. Oktober 2005 gefordert. Die Umsetzung der Schulungsverpflichtung in § 9 Absatz 2 Nummer 2 - a. F. - wurde von der FATF insbesondere vor dem Hintergrund des fehlenden bzw. mangelhaft ausgeprägten Problembewusstseins der Verpflichteten in Deutschland als unzureichend kritisiert (Tz. 750, 753 -2. Aufzählungspunkt, 968 - 972, 973 - 5. Aufzählungspunkt und Bewertungen zu Empfehlung 15 und 16). Die Verpflichtung zur Schulung der Mitarbeiter soll die Verpflichteten und ihre Mitarbeiter verstärkt mit den Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und den Verpflichtungen aus den geldwäscherechtlichen Regelungen vertraut machen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die sehr geringe Zahl von Meldungen, vor allem durch die verpflichteten Berufsgruppen aus dem Nichtfinanzsektor, zum einen auf ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen und zum anderen der mangelhaften Kenntnis der Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und der rechtlichen Verpflichtungen geschuldet ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 339/11 (Beschluss)

... Aus Sicht des Bundesrates setzt nicht zuletzt der im Gesetzentwurf vorgesehene Zeitpunkt für die erstmalige Anwendung das falsche Signal. Ein Gesetz als Baustein zur Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen beschleunigten Energiewende sollte einen sofortigen Schub zur Sanierung von Wohngebäuden bringen. Es wäre weder zielführend noch vermittelbar, die Förderung erst in einem halben Jahr wirksam werden zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e und § 10k EStG allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 10k EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7e Absatz 1 Satz 2 und § 10k Absatz 1 Satz 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b § 52 Absatz 22a Satz 1 und Absatz 24f Satz 1 EStG

Artikel 2
(Inkrafttreten)

Artikel 2
Inkrafttreten

8. Zu Artikel 1a - neu - Bürgerliches Gesetzbuch

Artikel 1a
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 832/11

... Der Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) ergänzt auch andere Leitinitiativen der Strategie Europa 2020. Ein wichtiger Baustein für den Übergang zu einer umweltverträglichen Wirtschaft sind die Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa"3 und ihr Fahrplan4. Sie schaffen eine Nachfrage nach Öko-Innovationen und damit verbundenen Investitionen und stärken sie. In der Mitteilung "Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung"5 wird der Öko-Innovationsplan als Instrument zur Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen für die Einführung von Schlüsseltechnologien im Umweltbereich, für eine engere Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie für eine stärkere Sensibilisierung für das in neuen Technologien steckende Potenzial bezeichnet. Die Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten 6 fordert, dass der Öko-Innovationsplan Kompetenzen im Bereich nachhaltige Entwicklung unterstützt, die Kompetenzentwicklung fördert und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage angeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 113/1/10

... 67. Die nachhaltige und multifunktionale Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Damit stellt sie einen wichtigen Baustein für eine Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa insgesamt dar.



Drucksache 306/10

... 39 Ein wichtiger Baustein ist die jüngste Mitteilung der Kommission "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 832/10

... Der EIF führt ein Konzeptmodell für die Entwicklung europäischer öffentlicher Dienste ein. Er präsentiert ein Konzept für deren Verwirklichung nach dem Bausteinprinzip, wobei Dienstkomponenten vernetzt werden können und die Weiterverwendung von Informationen, Begriffen, Mustern, Lösungen und Spezifikationen in den Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene gefördert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/10




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Kontext

1.2. Herausforderungen

2. Grundlagen

2.1. Politische Unterstützung

2.2. Bisherige Errungenschaften

2.3. Sektorbezogene Initiativen

3. Vorgeschlagene Massnahmen

3.1. Jüngste Entwicklungen: eine Strategie und ein Rahmen für die Interoperabilität

3.2. Geplante Maßnahmen

Umsetzung der EIS

Vertrauenswürdiger Informationsaustausch

5 Interoperabilitätsarchitektur

Beurteilung der IKT-Implikationen neuer EU-Vorschriften

Berücksichtigung des EIF

Zusammenfassung: Massnahmen zur Förderung Europäischer Interoperabilität

Umsetzung der Strategie unter Berücksichtigung des Interoperabilitätsrahmens


 
 
 


Drucksache 647/1/10

... Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen weiteren Baustein der (insbesondere im Bereich der Energieeffizienz und CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b - neu - § 5 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 - neu -EEG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 5 Absatz 5 Buchstabe d Satz 1 und 2 - neu - EEG **

3. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a EEWärmeG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 1a Satz 3 - neu - EEWärmeG

5. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 4

7. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und Nummer 5 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Nummer 5 Buchstabe a und § 3 Absatz 3 EEWärmeG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEWärmeG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 EEWärmeG

10. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b § 3 Absatz 4 Nummer 1 EEWärmeG

11. Zu Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe b § 9 Absatz 2 Nummer 2 EEWärmeG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 2 EEWärmeG und Buchstabe e § 10 Absatz 6 Satz 3 EEWärmeG

13. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc - neu - § 10 Absatz 3 Satz 3 EEWärmeG

14. Zu Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e § 10 Absatz 7 - neu - EEWärmeG Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe e ist wie folgt zu fassen:

15. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 10a EEWärmeG Artikel 2 Nummer 13 ist zu streichen.

16. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

17. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 13 Satz 1 EEWärmeG

18. Zu Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b § 14 Absatz 2 EEWärmeG Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe b ist zu streichen.

19. Zu Artikel 2 Nummer 20 § 18a EEWärmeG

22. Zu Artikel 5a - neu - § 3 Absatz 1 Nummer 6 HBauStatG

'Artikel 5a Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

23. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe d § 19 Absatz 3 Satz 1 EEWärmeG

24. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer III.1 Buchstabe b Satz 1 EEWärmeG

25. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb Anlage Nummer III.2 EEWärmeG

Zu Artikel 2 Nummer 22

26. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb Anlage Nummer VII.2 Buchstabe a EEWärmeG

28. Zu Artikel 2 Nummer 22 Buchstabe i Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa Anlage Nummer VIII.1 Satz 1 EEWärmeG


 
 
 


Drucksache 482/10

... /EG und mit den Geschäftsaktivitäten der Zahlungsinstitute verzahnt. Die Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein wichtiger Baustein für die Vollendung eines modernen und rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt. Faire Wettbewerbsbedingungen setzen gleiche Marktzugangskriterien für alle Zahlungsdiensteanbieter einschließlich der E-Geld-Institute, einen einheitlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen sowie eine konsequente Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften auch für E-Geld-Institute voraus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute

§ 1a
Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts

§ 8a
Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 9a
Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 12a
Eigenkapital bei E-Geld-Instituten

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13a
Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld

§ 17a
Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

§ 23a
Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen

§ 23b
Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld

§ 23c
Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten

§ 28a
Beschwerden über E-Geld-Emittenten

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 30a
E-Geld-Instituts-Register

§ 30b
Werbung

§ 36
Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 12
Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen

§ 25b
Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 60a
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80g
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Artikel 4
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 340m
Strafvorschriften

Artikel 9
Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 11
Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung

Abschnitt 1
Angemessenheit

Abschnitt 2
Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten

Abschnitt 3
Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten

§ 6a
Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

§ 6b
Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten

§ 6c
Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld

Abschnitt 4
Melde- und Anzeigepflichten

Artikel 12
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 13
Änderung der Liquiditätsverordnung

Artikel 14
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

Anlage 6
(zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG

2. Weitere Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 36

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu § 24a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu § 21

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... zentraler Baustein der interinstitutionellen Planung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... zentraler Baustein der interinstitutionellen Planung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 34/10

... Schließlich stellt eine EU-weite effektive Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen einen Betrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar. Davon kann Deutschland als Haupttransitland in Europa ebenfalls in Zukunft profitieren. Allein aufgrund dieses Gesetzes ist zwar noch nicht zu erwarten, dass mehr ausländische Kraftfahrer als bisher für ihre Verkehrszuwiderhandlungen, die sie in Deutschland begehen, zur Verantwortung gezogen werden können. Denn dafür bedürfte es eines multilateralen Halterdatenaustausches mit den anderen europäischen Mitgliedstaaten einerseits sowie der grenzüberschreitenden Unterstützung bei der Fahrerermittlung andererseits. Beides ist aber nicht Gegenstand des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI. Mit diesem Gesetz wird aber ein erster Baustein geliefert, der sich auf das Verfahrensstadium der Vollstreckung bezieht und auf den bei Verkehrsverstößen im Inland dann zurückgegriffen werden kann, wenn auch die weiteren Voraussetzungen für die Verfahrensdurchführung gegen ausländische Kraftfahrer auf europäischer Ebene geschaffen worden sind. Erst dann werden sich Verkehrssünder nicht mehr so einfach wie bislang der Sanktionierung von in Deutschland begangenen Regelverstößen entziehen können. Umgekehrt gilt dies auch für hier ansässige Verkehrssünder, die sich in anderen Mitgliedstaaten über die dort geltenden Regeln hinweggesetzt haben. Hier und bei Vollstreckung anderer Geldsanktionen, die letztlich darauf zurückzuführen sind dass Bürgerinnen und Bürger von EU-Mitgliedstaaten Mobilität und Freizügigkeit in Europa nutzen, liegt eine konsequente Kehrseite dieser Freiheiten. Angesichts der zu erwartenden Erhöhung der Sicherheit auf Europas Straßen fällt es letztlich nicht entscheidend ins Gewicht, dass das künftig bei der Vollstreckungshilfe zu beachtende Sprachenregime Kosten verursachen wird. Eingehende Entscheidungen sind unter Umständen zu übersetzen; ausgehenden Ersuchen ist nach Artikel 16 Absatz 1 Satz 1 RbGeld eine Übersetzung der Bescheinigung entsprechend dem im Anhang zum RbGeld abgedruckten Formblatt beizufügen. Auf der anderen Seite dürften sich absehbare Übersetzungskosten in allen Mitgliedstaaten auch als vernünftiges Korrektiv auswirken, wenn diese und sonstige Verfahrenskosten an den Umständen der einzelnen Entscheidung und an der Höhe der darin verhängten Geldsanktion gemessen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 77a
Elektronische Kommunikation und Aktenführung

§ 77b
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Geldsanktionen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 86
Vorrang

Unterabschnitt 2
Eingehende Ersuchen

§ 87
Grundsatz

§ 87a
Vollstreckungsunterlagen

§ 87b
Zulässigkeitsvoraussetzungen

§ 87c
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

§ 87d
Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung

§ 87e
Beistand

§ 87f
Bewilligung der Vollstreckung

§ 87g
Gerichtliches Verfahren

§ 87h
Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

§ 87i
Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

§ 87j
Rechtsbeschwerde

§ 87k
Zulassung der Rechtsbeschwerde

§ 87l
Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

§ 87m
Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

§ 87n
Vollstreckung

Unterabschnitt 3
Ausgehende Ersuchen

§ 87o
Grundsatz

§ 87p
Inländisches Vollstreckungsverfahren

§ 98
Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte

II. Wesentliche Neuerungen des RbGeld

III. Gründe für die Umsetzung des RbGeld im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen IRG

IV. Änderungsbedarf im deutschen Recht aufgrund des RbGeld

V. Grundzüge des Verfahrensgangs

VI. Verhältnis des RbGeld zu anderen Übereinkommen

VII. Gesetzgebungskompetenz und Gesetzesfolgenabschätzung

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zur Neufassung der Inhaltsübersicht Nummer 1 und 2

2. Zu § 55 IRG – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit Nummer 3

3. Zu § 74 IRG – Zuständigkeit des Bundes Nummer 4

4. Zu §§ 77a und 77b – Elektronische Kommunikation und Aktenführung Nummer 5

5. Zu § 86 IRG-E – Vorrang Nummer 6

6. Zu § 87 IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

7. Zu § 87a IRG-E – Vollstreckungsunterlagen

9. Zu § 87b IRG-E – Zulässigkeitsvoraussetzungen

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

9. Zu § 87c IRG-E – Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung

10. Zu § 87d IRG-E – Grundsätzliche Pflicht zur Bewilligung; Bewilligungshindernisse

11. Zu § 87e IRG-E – Beistand

12. Zu § 87f IRG-E – Bewilligung der Vollstreckung

13. Zu § 87g IRG-E – Gerichtliches Verfahren

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

14. Zu § 87h IRG-E – Gerichtliche Entscheidung nach Einspruch

a Zu Absatz 1 und 2

b Zu Absatz 3

c Zu Absatz 4

15. Zu § 87i IRG-E – Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Bewilligungsbehörde; Bewilligung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

16. Zu § 87j IRG-E – Rechtsbeschwerde

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2 und Absatz 3

c Zu Absatz 4

d Zu Absatz 5 und Absatz 6

17. Zu § 87k IRG-E – Zulassung der Rechtsbeschwerde

18. Zu § 87l IRG-E – Besetzung der Senate der Oberlandesgerichte

19. Zu § 87m IRG-E – Verbot der Doppelverfolgung; Mitteilung an das Bundeszentralregister

20. Zu § 87n IRG-E – Vollstreckung

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

c Zu Absatz 3

d Zu Absatz 4

e Zu Absatz 5

f Zu Absatz 6

21. Zu § 87o IRG-E – Grundsatz

a Zu Absatz 1

b Zu Absatz 2

22. Zu § 87p IRG-E – Inländisches Vollstreckungsverfahren

24. Zu § 98 IRG-E – Anwendungsvorbehalt; Stichtagsregelung

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4 JVKostO Nummer 1

III. Zu Artikel 3 – Änderung des Gerichtskostengesetzes

1. Zu § 1 GKG Nummer 1

2. Zur Änderung des Kostenverzeichnisses Nummer 2

Zu Teil 3

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

1. Zur Gliederung des Vergütungsverzeichnisses zum RVG Nummer 1

2. Zu Teil 6 Abschnitt 1 VV RVG Nummer 2

V. Zu Artikel 5 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 457: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen


 
 
 


Drucksache 701/10

... Diese Mitteilung ist als erster Baustein in den umfassenden Bemühungen um eine verstärkte EU-Katastrophenabwehr zu betrachten. Die Arbeiten an weiteren Bausteinen, die verschiedene Aspekte der Krisenreaktion der EU sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU betreffen, sind bereits angelaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Anpassung der verfügbaren Instrumente an eine sich verändernde Welt

3. Leitprinzipien

4. Eine effektivere und effizientere europäische Katastrophenabwehr

4.1. Aufbau einer europäischen Notfallabwehrkapazität auf der Grundlage im Voraus bereitgestellter Ressourcen der Mitgliedstaaten und im Voraus vereinbarter Notfallpläne

4.2. Vorhaltung Pre-positioning von Ressourcen für die Katastrophenabwehr

4.3. Verbesserte Bedarfsermittlung

4.4. Eine gemeinsame, effektivere und kostenwirksamere Logistik

4.5. Koordinierter und kostenwirksamer Transport

4.6. Nutzung von militärischen Mitteln der Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der GSVP zur Unterstützung der EU-Katastrophenabwehr

5. Eine kohärentere Reaktion

5.1. Aufbau eines Notfallabwehrzentrums

5.2. Verstärkte Koordinierung

6. Eine sichtbarere Katastrophenabwehr

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 312/10

... Die Vorschrift benennt Mindestanforderungen an die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Netzbetreiber in ihren Verträgen zugrunde zu legen haben. Ziel ist, einen vergleichbaren Mindestinhalt der Verträge zu gewährleisten, der dazu führt, dass für den Netzzugang wesentliche Elemente im Verhältnis Netzbetreiber und Transportkunde vertraglich geregelt werden. Insbesondere müssen Angaben zu Kündigungsrechten und zum Umgang mit Daten, die im Rahmen des Ein- oder Ausspeisevertrages (Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 und 10) oder des Bilanzkreisvertrages (Absatz 2 Nummer 6 und 7) übermittelt wurden, enthalten sein. Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 und Absatz 2 Nummer 6 umfassen dabei ordentliche wie außerordentliche Kündigungsrechte im Rahmen des nach allgemeinem Zivilrecht Zulässigen und abhängig von der Ausgestaltung des konkreten Vertragstyps. Aufgrund von Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 und Absatz 2 Nummer 7 sind in die Verträge Angaben zum Umgang mit Daten des Transportkunden bzw. des Bilanzkreisverantwortlichen aufzunehmen. Dies sollten insbesondere Vertragsbestimmung dazu sein, ob und unter welchen Voraussetzungen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Durch die Vorgabe von Mindestanforderungen an die Geschäftsbedingungen wird gewährleistet, dass die Verträge der verschiedenen Netzbetreiber miteinander vergleichbar sind. Die Vorschrift ist daher ein weiterer Baustein zur Erleichterung von Wettbewerbsangeboten auf dem Gasmarkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 662/10

... PEPPOL: PEPPOL ist ein bedeutendes, von staatlichen Organisationen verschiedener EU-Mitgliedstaaten betriebenes und von der Europäischen Kommission kofinanziertes grenzüberschreitendes e-Procurement-Projekt, das darauf ausgerichtet ist, großmaßstäbliche normengestützte IT-Infrastruktur und IT-Dienste bereitzustellen, um so einen europaweiten Online-Beschaffungsbetrieb einzurichten und zu unterhalten. Kernelement der Architektur von PEPPOL ist ein Verkehrsnetz, das es den Geschäftspartnern bei der e-Beschaffung erlaubt, ihre eigenen IT-Ressourcen zum Zwecke eines sicheren und zuverlässigen Austausches von Geschäftsunterlagen zu verbinden. Im Rahmen dieses Projekts werden auch Lösungen für die elektronische Bestellung und Fakturierung sowie Bausteine zur Schaffung von Systemen für elektronische Kataloge, die Validierung von Unterschriften und die virtuelle Unternehmensakte (Virtual Company Dossier, VCD) erarbeitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/10




Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU

1. Warum ein Grünbuch zur elektronischen Beschaffung

2. Warum ist „E-Beschaffung“ wichtig

3. Welche Rolle kann die EU BEI der Förderung der E-Beschaffung spielen

4. WAS hat die EU Bisher getan

5. Stand der E-Beschaffung

6. Herausforderungen

5 Fragen

7. Prioritäten für Massnahmen auf Ebene

7.1. Beschleunigung der Einführung von e-Procurement „mit Zuckerbrot und Peitsche“

5 Fragen

7.2. Erleichterung der grenzüberschreitenden Beteiligung an der e-Beschaffung

5 Fragen

7.3. Bausteine einer interoperablen e-Procurement-Infrastruktur

5 Fragen

7.4. Verbesserung der Zugänglichkeit für KMU , Nachhaltigkeit und Innovativität des Beschaffungswesens

5 Frage

7.5. Benchmarking und Monitoring - von den besten Lösungen lernen

7.6. Internationale Entwicklungen und Zusammenarbeit

Anhang I
Durch die Richtlinien zur Vergabe öffentlicher Aufträge (2004/17/EG13 und 2004/18/EG14 ) eingeführte Bestimmungen zur e-Beschaffung

Anhang II
Stand der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 438/10

... 62. Deutschland kann für sich in Anspruch nehmen, mit dieser Strategie entsprechend der Bedeutung von Breitbandinfrastrukturen für den Hochtechnologiestandort Deutschland zu den Vorreitern zu gehören. Die Vereinigten Staaten haben erst in diesen Tagen eine vergleichbare Strategie vorgelegt12 . Diese nach Auswertung umfangreicher internationaler Studien erstellte Konzeption orientiert sich an den auch in der europäischen und deutschen Breitband-Strategie enthaltenen Bausteinen. Das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Breitbandstrategie der Bundesregierung weltweit anerkannt und nach wie vor auf einem guten Weg ist. Nichtsdestotrotz ist die Bundesregierung bemüht, die laufende Strategie im Rahmen eines intensiven Monitoringprozesses weiter zu optimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 62/2/10

... "-Beschäftigten drastisch zu verschlechtern. Über die Konstruktion des XL-Konzepts werde eine offene Lohnabsenkung herbeigeführt. Ein zentraler Baustein dieses Modells sei der Weg über Leiharbeit. "



Drucksache 188/10

... Sie wird eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie den Interessenträgern zusammenarbeiten um sicherzustellen, dass sowohl das Gesamtkonzept als auch einzelne Initiativen von allen Akteuren mitgetragen werden. Diese Kommission würde sich wünschen, dass ihr Arbeitsprogramm zum zentralen Baustein der interinstitutionellen Planung gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags von Lissabon wird. Was die Weiterentwicklung und Durchführung ihres Arbeitsprogramms für 2010 anbelangt, wird die Kommission ständig mit den EU-Organen und Interessenträgern im Gespräch bleiben

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10




TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln

1. Einleitung: Eine neue Ära

2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa

2.1. Bewältigung der Krise

2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen

2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen

3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

3.2. Eine offene und sichere EU

3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht

4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda

4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union

5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

5 Folgenabschätzung

Expost -Bewertung und Eignungstests

Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme

5 Umsetzung

5.2. Europa vermitteln

5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten

6. Schlussfolgerung: Es geht voran


 
 
 


Drucksache 267/1/10

... 30. Die Steigerung der Investitionen ist darüber hinaus ein maßgeblicher Baustein zur Realisierung der Leitlinie "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/1/10




Vorschlag

Zu Leitlinie 1:

Zu Leitlinien 2 und 3:

Zu Leitlinie 2:

Zu Leitlinie 3:

Zu Leitlinie 4:

Zu Leitlinie 5:

Zu Leitlinie 6:

Zu Leitlinien 5 und 6:

Zu Leitlinie 7:

Zu Leitlinie 8:

Zu Leitlinien 8 und 9:

Zu Leitlinie 9:

Zu Leitlinie 10:

3 Weiteres:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 62/10

... Ein zentraler Baustein dieses Modells sei der Weg über Leiharbeit. "



Drucksache 599/1/10

... - die besonderen Herausforderungen und Erfordernisse europäischer Meeresräume mit Blick auf die einzelnen sektorspezifischen Politiken festzustellen, - die maritime Raumplanung und das integrierte Küstenzonenmanagement unter den Aspekten der Planungssicherheit auf See sowie der Wirtschaftlichkeit der Vorhaben sowie dem ökosystembasierten Management als einem Baustein der nachhaltigen Entwicklung von Meeresgewässern bzw. Küstenregionen auszubauen,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.