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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Bausparguthaben"


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Drucksache 239/08

... Mit dem zum 1. Januar 1952 eingeführten Wohnungsbau-Prämiengesetz sollen vor allem Sparer mit geringem Einkommen zum Sparen für die Schaffung von Wohneigentum angeregt werden. Nach geltendem Recht kann der Prämienberechtigte allerdings nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist über das Bausparguthaben und die Prämien frei verfügen. Eine Verwendung für Wohneigentum ist außerhalb der Bindungsfrist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist geht der Prämienanspruch nicht verloren, auch wenn der Bausparer oder die Bausparerin das Bausparguthaben und die Prämien für konsumtive Zwecke verwendet. In seinem Bericht vom 16. August 2006 hat der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen, es sei nicht ausgeschlossen dass Bausparer und Bausparerinnen nur mit dem Ziel der Mitnahme der Wohnungsbauprämie in Bausparverträgen ansparen. Auch die Prognos AG in einem vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Gutachten aus dem Jahr 1998 zu "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 239/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen Keine.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 92a
Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

§ 92b
Verfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung

Artikel 2
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 5
Zertifizierung

§ 7
Informationspflicht des Anbieters; Sicherungsschein

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

Artikel 4
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

§ 20
Anwendungsvorschrift

Artikel 7
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

5 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 92a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 92b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 462: Gesetz zur Verbesserung der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung (Eigenheimrentengesetz – ERG)


 
 
 


Drucksache 67/06

... Das Altsparergesetz füllte den Umstellungsbetrag der Währungsumstellung für Altsparanlagen, die schon vor dem 1. Januar 1940 bestanden hatten, durch eine Altsparerentschädigung aus Gründen des Sparerschutzes von 6,5% auf 20% auf. Im Altsparergesetz wurden aber nicht nur Spareinlagen bei Banken und Sparkassen berücksichtigt, sondern auch andere Formen des Sparens wie Schuldverschreibungen, Lebensversicherungen, Bausparguthaben und Hypotheken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Aufhebung des Altsparergesetzes und dazu erlassener Vorschriften

Artikel 4
Aufhebung von Vorschriften zur Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden

Artikel 5
Aufhebung von Vorschriften zur Anpassung von Leistungen

Artikel 6
Aufhebung von Rechtsvorschriften zur Leistungsdurchführung nach dem Lastenausgleichsgesetz

Artikel 7
Aufhebung von Rechtsvorschriften zum Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz

Artikel 8
Aufhebung von Vorschriften zur Abgeltung

Artikel 9
Aufhebung weiterer Gesetze

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 20

Zu Nr. 21

Zu Nr. 22

Zu Nr. 23

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 436/15 PDF-Dokument



Drucksache 539/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.