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"Bauproduktnormung"
Drucksache 331/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen. Der Bundesrat hält es aus diesen Gründen für erforderlich, die in den Artikeln 2, 74, 75, 100 in Verbindung mit Artikel 103 und den Anhängen VII und XI formulierten Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden zu streichen.
Drucksache 331/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - COM(2012) 242 final
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen. Der Bundesrat hält es aus diesen Gründen für erforderlich, die in den Artikeln 2, 74, 75, 100 in Verbindung mit Artikel 103 und den Anhängen VII und XI formulierten Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden zu streichen.
Drucksache 639/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen.
Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden
Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon in Gebäuden
Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung
Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie
Zur Umsetzung der Richtlinie
Zu den Mitteilungspflichten
Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen
Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug
Drucksache 639/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg; Ratsdok. 14450/11
... ) verbindlich vorgegebenen Grundanforderung 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) zur harmonisierten Bauproduktnormung würde eine nicht verfahrens- und sachgerechte Doppelregelung bei gleichzeitiger Anwendung des vorliegenden Richtlinienvorschlags bestehen.
Zur Registrierung bzw. Erlaubnis für industrielle Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien
Zu den Regelungen zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden
Zu den Regelungen zur Exposition durch Radon an Arbeitsplätzen und in Gebäuden
Zum Schutz der Umwelt vor ionisierender Strahlung
Zur rechtlichen Verbindlichkeit und besseren Lesbarkeit der Richtlinie
Zur Umsetzung der Richtlinie
Zu den Mitteilungspflichten
Zu Regelungen zu den natürlichen Strahlenexpositionen
Zum Verwaltungsaufwand im Landesvollzug
Drucksache 49/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... 4. - Die Kommission beabsichtigt, gemäß Artikel 5 des Richtlinienvorschlags bis zum 31. Dezember 2010 eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen und zum Abgleich der Ergebnisse festzulegen. Der Bundesrat bittet um eine nähere Beschreibung dieser Methode und gibt zu bedenken, dass die kurze Fristsetzung sowohl für die Entwicklung dieser Methode als auch für den zugehörigen Abstimmungsprozess in den Mitgliedstaaten aus den Erfahrungen mit der europäischen Bauproduktnormung deutlich zu kurz erscheint.
Drucksache 49/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... - Die Kommission beabsichtigt, gemäß Artikel 5 des Richtlinienvorschlags bis zum 31. Dezember 2010 eine Vergleichsmethode zur Berechnung kostenoptimaler Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden oder Gebäudeteilen und zum Abgleich der Ergebnisse festzulegen. Der Bundesrat bittet um eine nähere Beschreibung dieser Methode und gibt zu bedenken, dass die kurze Fristsetzung sowohl für die Entwicklung dieser Methode als auch für den zugehörigen Abstimmungsprozess in den Mitgliedstaaten aus den Erfahrungen mit der europäischen Bauproduktnormung deutlich zu kurz erscheint.
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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