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0397/05
0002/05
0894/05
0097/05
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Drucksache 751/12

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final



Drucksache 557/12

... Eine zentrale Bedingung für die Chance auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein barrierefreier Zugang zur Verwaltung. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen und sich mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket explizit zur Barrierefreiheit bekannt.



Drucksache 477/12

... Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, dieses Protokoll weithin bekannt zu machen und zu verbreiten und Erwachsenen wie auch Kindern, einschließlich solcher mit Behinderungen, durch geeignete und wirk - same Mittel und in barrierefreien Formaten den Zugang zu Informationen über die Auffassungen und Empfehlungen des Ausschusses zu erleichtern, insbesondere in Sachen, die den Vertragsstaat betreffen.



Drucksache 751/1/12

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final



Drucksache 751/12 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final



Drucksache 650/11

... (24) Im Hinblick auf die Schaffung hochwertiger und effizienter Verkehrsinfrastrukturen für alle Verkehrsträger sollten die Leitlinien Bestimmungen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr bei der Personen- und Güterbeförderung und zu den Folgen des Klimawandels sowie potenzieller Naturkatastrophen und vom Menschen verursachter Katastrophen auf die Infrastruktur und die barrierefreie Zugänglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer enthalten.



Drucksache 264/10

... " für Länder, Regionen oder Städte bis zur Entwicklung von informations- und kommunikationstechnologischen Kompetenzen (IKT-Kompetenzen6) für lebenslanges Lernen, von der Forschungsförderung bis zur barrierefreien Kommunikation von Werten, von innovativen Produkten und Dienstleistungen bis hin zur Förderung nachhaltiger wirtschaftlicher Umfelder mit niedrigem Kohlendioxidausstoß, vom Dialog zwischen den Generationen bis zum interkulturellen Dialog und zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn.7



Drucksache 829/10

... 2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste



Drucksache 747/10

... Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010)



Drucksache 177/09

... Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten. Bei der Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung ist darauf zu achten, dass die Grundsätze des barrierefreien Zugangs zur Informationstechnik für behinderte Menschen beachtet werden.



Drucksache 804/09

... Aus einer Vergrößerung des nutzbaren Frequenzspektrums werden sich auch neue Chancen für die Innovation ergeben. Am offensichtlichsten sind die Innovationsmöglichkeiten im Rundfunk, denn die Rundfunkveranstalter erhalten aus der digitalen Dividende eine große Zahl von Frequenzen für den Ausbau ihrer Dienste. Aber auch in dienstleistungsorientierten Bereichen werden sich viele neue Möglichkeiten eröffnen, die einen erheblichen sozialen Nutzen versprechen, z. B. in der Gesundheitsfürsorge, beim computergestützten Lernen oder in elektronischen Behördendiensten, beim barrierefreien Zugang sowie in Bereichen, in denen kleine und mittlere Unternehmen Vorteile aus dem besseren Zugang zum Wirtschaftsleben ziehen.



Drucksache 759/08 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat hält es nicht für sachgerecht, den Luftverkehr in den Regelungsbereich der Schlichtungsstelle mit aufzunehmen, da hier das Luftfahrtbundesamt als gesetzlich vorgeschriebene Umsetzungs- und Entscheidungsstelle bereits etabliert ist, das Verbraucherbeschwerden zu Annullierungen, Verspätungen, Überbuchungen und Aspekten barrierefreien Reisens abschließend und unabhängig regelt.



Drucksache 760/08

... Bei der Verwirklichung der Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft steht in Deutschland die Herstellung von Barrierefreiheit im Vordergrund. Mit dem am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) wurde die Grundlage für eine allgemeine, umfassende barrierefreie Umweltgestaltung geschaffen. Demnach sind insbesondere in den Bereichen Bauen, Wohnen und Verkehr wichtige Gesetze geändert worden, die auf die Herstellung einer weitreichenden Barrierefreiheit abzielen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das BGG wird flankiert von den Gleichstellungsgesetzen der Länder, die für ihren Bereich vergleichbare Regelungen in Kraft gesetzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 759/1/08

... Überbuchungen und Aspekten barrierefreien Reisens abschließend und unabhängig regelt.



Drucksache 958/08

... Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008)



Drucksache 239/1/08

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag auch für den barrierearmen oder barrierefreien Umbau einer Wohnung verwendet werden kann und dementsprechend § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG-E ergänzt werden könnte.



Drucksache 498/08

... - Initiativen ergreifen, um die digitale Kompetenz zu verbessern, in schlecht versorgten Gebieten die Einrichtung von Breitbandzugängen zu unterstützen20 und Menschen mit Behinderung einen besseren und barrierefreien Zugang zur Informationsgesellschaft zu ermöglichen21, um so die digitale Kluft zu überwinden. Außerdem sind Maßnahmen zur Unterstützung der finanziellen Integration geplant, u. a. damit in der EU keinem Bürger der Zugang zu einem Girokonto verwehrt wird.



Drucksache 239/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag auch für den barrierearmen oder barrierefreien Umbau einer Wohnung verwendet werden kann und dementsprechend § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG-E ergänzt werden könnte.



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