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214 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Barrierefreien"


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0796/06
0915/06
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0397/05
0002/05
0894/05
0097/05
0450/04
Drucksache 166/20

... § 33 ZKG bestimmt, dass das Basiskonto auch von Beginn an als P-Konto geführt werden kann. Einer gesonderten Regelung in der ZPO bedarf es insoweit nicht. Mit der Formulierung "kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen" wird klargestellt, dass der Kunde einen Anspruch auf die Umwandlung hat. Nach § 850k Absatz 7 Satz 1 ZPO ist - neben dem Kunden - bislang nur der gesetzliche Vertreter berechtigt, die Umwandlung eines Zahlungskontos in ein P-Konto zu verlangen. Auf diese Einschränkung verzichtet § 850k Absatz 1 Satz 1 ZPO-E, weil die bislang vorgesehene Beschränkung auf den gesetzlichen Vertreter nicht mehr als notwendig angesehen wird. Auch der kraft Rechtsgeschäfts oder aufgrund anderer Vorschriften bevollmächtigte Vertreter ist nunmehr zu der Abgabe der Erklärung befugt. Eine Aufzählung der vertretungsberechtigten Personen ist nach der Systematik des Vertretungsrechts nicht erforderlich. Die Regelung ist insbesondere im Hinblick auf einen barrierefreien Zugang zu einem P-Konto von Bedeutung und vereinfacht den Zugang etwa in den Fällen, in denen ein Vorsorgebevollmächtigter für den Kontoinhaber handelt.



Drucksache 456/1/20

... Bestimmte Maßnahmen können jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Stadtgestaltung haben. Der Bau von Lärmschutzwänden in innerstädtischen Gebieten prägt das Stadtbild und schränkt vorhandene Sichtbeziehungen stark ein. Mit dem barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen können Änderungen von Wegebeziehungen einhergehen. Andere Ausbaumaßnahmen können Folgen für die Lärmbelastung der städtischen Umgebung haben. Aus diesen Gründen ist eine Sicherstellung eines Einflusses der Gemeinde auf die Planungen erforderlich.



Drucksache 164/20

... Besondere Bedeutung kommt dabei einer sicheren, vertrauensvollen und nutzerfreundlichen sowie barrierefreien digitalen Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Patienten sowie zwischen den Leistungserbringern untereinander zu. Es gilt, den Austausch von medizinischen Informationen so zu organisieren, dass Anwendungen wie der Medikationsplan, der Notfalldatensatz und vor allem die elektronische Patientenakte ab 1. Januar 2021 auch wirklich genutzt werden und damit ihren Mehrwert für die Versorgung entfalten können.



Drucksache 358/1/19

... Mit Blick auf den Bereich der Kindertagesbetreuung spricht insbesondere für eine Aufnahme auch der nicht (ausreichend) geimpften Kinder, dass Kinder, für die der Besuch einer Kita aber auch einer Tagespflegeperson aus verschiedensten Gründen besonders wichtig ist, ausgeschlossen und damit Erfolge bei der Erreichbarkeit eingeschränkt würden. Der Ansatz eines möglichst barrierefreien Zugangs etwa möglichst ohne Beiträge und die Förderung von Chancengleichheit würden ansonsten konterkariert. Auch kann der Einrichtungsbesuch in Hinblick auf eine Einhaltung der Impfpflicht sowohl bei strikten Vorbehalten auf Seiten der Personensorgeberechtigten als auch bei Nichteinhaltung aus anderen Gründen gerade positiv wirken - und damit schlussendlich dem zu erreichenden Herdenschutz dienen. Darüber hinaus ist zu bedenken: Soweit Betreuungsanspruchsberechtigte in Kitas abgelehnt würden, werden sich die Personensorgeberechtigten immer wieder an den anspruchsverpflichteten örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Anspruchserfüllung wenden oder gar den Rechtsweg beschreiten. Dem Jugendhilfeträger stehen aber wiederum keine Informationen über den Impfstatus zur Verfügung.



Drucksache 3/19

... ausgeschlossen. Das betrifft vor allem Personen mit familiären erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen sowie Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung oder anderen schwer wiegenden gesundheitlichen Einschränkungen. Die Nichtberücksichtigung dieses Personenkreises steht weder im Einklang mit dem politischen Willen nach einer Vereinbarkeit von familiärer Sorgearbeit und persönlicher Weiterentwicklung in den Freiwilligendiensten noch im Einklang mit dem politischen Willen nach einem möglichst barrierefreien Zugang von Menschen mit Beeinträchtigungen zu den Freiwilligendiensten.



Drucksache 128/19

... "Hierzu informieren die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) und richten Terminservicestellen ein, die spätestens zum 1. Januar 2020 für 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche unter einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer erreichbar sein müssen; die Terminservicestellen können in Kooperation mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen betrieben werden und mit den Rettungsleitstellen der Länder kooperieren."



Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Der Ansatz eines möglichst barrierefreien Zugangs zu Bildungseinrichtungen und die damit einhergehende Förderung von Chancengleichheit würden damit konterkariert.



Drucksache 584/19

... 4) Der Fensterflächenanteil ist der Quotient aus Fensterfläche und der Summe aus Fensterfläche und Außenwand- / Fassadenfläche. Die Fensterfläche ist einschließlich Fenstertüren und spezielle Fenstertüren zu ermitteln; spezielle Fenstertüren sind barrierefreie Fenstertüren gemäß DIN 180402:2011-09, sowie Schiebe-, Hebe-Schiebe-, Falt- und Faltschiebetüren.



Drucksache 265/1/18

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen



Drucksache 265/18

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen



Drucksache 86/1/18

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen



Drucksache 258/18

... Menschen, die blind sind oder eine Seh- oder Lesebehinderung haben, benötigen einen barrierefreien Zugang zu Literatur und anderen Sprachwerken, um am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Sind diese Werke urheberrechtlich geschützt, so bedarf die Umwandlung in ein barrierefreies Format, z.B. die Vervielfältigung in Brailleschrift oder die Umwandlung in ein Hörbuch, entweder einer Zustimmung des Rechtsinhabers oder einer gesetzlichen Erlaubnis.



Drucksache 265/18 (Beschluss)

Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen



Drucksache 86/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen



Drucksache 504/1/18

... "7. Förderung des Zugangs zu barrierefreien Arztpraxen."



Drucksache 732/17

... Die Kommission ist der Auffassung, dass Standardisierungsorganisationen zur Unterstützung des SEP-Lizenzierungsrahmens in ihren Datenbanken detaillierte Informationen bereitstellen sollten. Zwar enthalten SDO-Datenbanken große Mengen an Anmeldungsdaten10, aber sie bieten interessierten Parteien oftmals keinen barrierefreien Zugang und lassen wesentliche Qualitätsmerkmale vermissen. Die Kommission vertritt darum den Standpunkt, dass die Qualität und Zugänglichkeit der Datenbanken verbessert werden sollte.11 Zunächst sollten die Daten über benutzerfreundliche Schnittstellen leicht zugänglich sein, sowohl für Patentinhaber und Anwender als auch für Dritte. Alle angegebenen Informationen sollten anhand der einschlägigen Standardisierungsprojekte abrufbar sein, was auch bedeuten kann, dass historische Daten in aktuelle Formate umgewandelt werden müssen. Im Zuge von Qualitätsprozessen sollten auch Doppelerfassungen und andere offensichtliche Fehler behoben werden. Schließlich sollte es eine Verknüpfung mit den Datenbanken der Patentämter geben; dies beinhaltet auch Aktualisierungen des Patentstatus sowie der Inhaberschaft und ihrer Übertragung. Die Arbeiten zur Verbesserung der Datenbanken müssen mit einer strengeren Prüfung hinsichtlich der Einhaltung der in aktuellen SDO-Richtlinien definierten Meldepflichten einhergehen, um unvollständige Anmeldungen zu vermeiden.12



Drucksache 340/16 (Beschluss)

... Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und



Drucksache 18/1/16

... a) Der Bundesrat erkennt die Verbesserungen in der Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts an. Besonders die Klarstellung zur Verpflichtung zu angemessenen Vorkehrungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention, die Einrichtung einer Schlichtungsstelle als niedrigschwellige Möglichkeit vor Verbandsklagen und die Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit sind positive Ergänzungen im Behindertengleichstellungsrecht. Die Berücksichtigung Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung) und die Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden des Bundes sind sachgerechte Regelungen, die Lücken im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz schließen können.



Drucksache 568/16

... Der Vertrag von Marrakesch wurde im Jahr 2013 im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit dem Ziel angenommen, die Bereitstellung und den grenzüberschreitenden Austausch von Büchern und anderem gedruckten Material in barrierefrei zugänglichen Formaten weltweit zu erleichtern. Er wurde von der Union im April 2014 unterzeichnet1. Der Vertrag von Marrakesch verpflichtet die Vertragsparteien, im Urheberrecht und in verwandten Schutzrechten Ausnahmen oder Beschränkungen zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen vorzusehen, und erlaubt es, Kopien von Büchern, einschließlich Hörbüchern, und anderem gedruckten Material in einem besonderen Format zwischen den Ländern, die Vertragsparteien sind, grenzüberschreitend auszutauschen. Die Union ist somit eine politische Verpflichtung zur Umsetzung des Vertrags eingegangen, die seitdem sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament bekräftigt worden ist. Im Oktober 2014 legte die Kommission einen getrennten Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Ratifizierung des Vertrags von Marrakesch durch die Union vor. Im Mai 2015 übermittelte der Rat der Kommission eine Aufforderung gemäß Artikel 241 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in der er sein uneingeschränktes Engagement für das zügige Inkrafttreten des Vertrags von Marrakesch betonte und die Kommission bat, unverzüglich einen Legislativvorschlag zur Änderung des Rechtsrahmens der Union entsprechend dem Vertrag vorzulegen.



Drucksache 116/16

... - Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der den Zugang zu essenzielen Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen im Binnenmarkt erleichtern soll;



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Suchbeispiele:


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