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"Barrierefreie"


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0002/05
0894/05
0097/05
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Drucksache 503/1/12

... "Bei der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs sind die Grundsätze und Vorgaben barrierefreier Informationstechnik einzubeziehen."



Drucksache 751/12

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final



Drucksache 557/12

... Eine zentrale Bedingung für die Chance auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist ein barrierefreier Zugang zur Verwaltung. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist für die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen und sich mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket explizit zur Barrierefreiheit bekannt.



Drucksache 470/12

... Kern des Entwurfs ist die Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der Europäischen Union. Er ist daher mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Der Entwurf ist zudem auch mit völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat, vereinbar. Dies gilt insbesondere für das von Deutschland unterzeichnete und ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention), nach deren Artikel 9 und 20 von den Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen für eine persönliche barrierefreie Mobilität für Menschen mit Behinderung getroffen werden.



Drucksache 477/12

... Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, dieses Protokoll weithin bekannt zu machen und zu verbreiten und Erwachsenen wie auch Kindern, einschließlich solcher mit Behinderungen, durch geeignete und wirk - same Mittel und in barrierefreien Formaten den Zugang zu Informationen über die Auffassungen und Empfehlungen des Ausschusses zu erleichtern, insbesondere in Sachen, die den Vertragsstaat betreffen.



Drucksache 751/1/12

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final



Drucksache 107/12

... Förderung von Innovation für altersfreundliche und barrierefreie Gebäude, Städte und Umgebungen



Drucksache 751/12 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen - COM(2012) 721 final



Drucksache 503/12 (Beschluss)

... Bei der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs sind die Grundsätze und Vorgaben barrierefreier Informationstechnik einzubeziehen.



Drucksache 92/11

... 25. Mitteilung der Kommission über eine Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010- 2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa, KOM (2010)



Drucksache 650/11

... (24) Im Hinblick auf die Schaffung hochwertiger und effizienter Verkehrsinfrastrukturen für alle Verkehrsträger sollten die Leitlinien Bestimmungen zur Sicherheit und Gefahrenabwehr bei der Personen- und Güterbeförderung und zu den Folgen des Klimawandels sowie potenzieller Naturkatastrophen und vom Menschen verursachter Katastrophen auf die Infrastruktur und die barrierefreie Zugänglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 71/11

... 1. Kosten für auszutauschende Formblätter entstehen bei den Ländern und Kommunen in Höhe von rund 100.000 Euro. Auf den Bund kommen Kosten in Höhe von ca. 14.000 Euro für die barrierefreie Veröffentlichung im Internet zu.



Drucksache 671/1/11

... c) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiter auf, im Rahmen eines Gesamtkonzepts aa) gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Pflegekassen die wohnortnahe Beratungs- und Pflegeinfrastruktur weiter zu verbessern sowie den Ausbau von barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum voranzutreiben, so dass Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf möglichst in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dabei sind Beratungs- und Qualifizierungsbedarfe von pflegenden Angehörigen sowie besondere Bedarfe im ländlichen Raum zu berücksichtigen;



Drucksache 747/2/10

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa



Drucksache 747/10 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010)



Drucksache 306/10

... " und grenzenlos verfügbarer Technik beruht, und können daher nicht verstehen, dass ein für das Internet konzipierter Binnenmarkt online noch immer beträchtliche Lücken aufweist. Die Freude der Menschen an der digitalen Technik – sei es als Bürger, Verbraucher oder Arbeitnehmer – wird durch Datenschutzbedenken und Sicherheitsprobleme, einen unzureichenden Internetzugang, mangelnde Benutzbarkeit, fehlende Kenntnisse oder ungenügende Barrierefreiheit getrübt. Die Europäer sind verärgert, wenn die IKT die geweckten Erwartungen in Bezug auf bessere öffentliche Dienste nicht erfüllen. Angesichts des Internet, das den Wettbewerb um Investitionen, Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Einfluss auf weltweiter Ebene verschärft hat, befürchten sie, dass sich Europa keine angemessenen Mittel in die Hand gibt, um in diesem Wachstumssektor der Wissensgesellschaft erfolgreich zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 829/10 (Beschluss)

... 7. Zu Nummer 2. 1.1 des Aktionsplans (auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste)



Drucksache 732/10

... (11) wird 2010 eine EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen 2010-2020 und zusätzliche Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass Passagiere mit eingeschränkter Mobilität einfacheren Zugang zu allen Beförderungsmitteln und entsprechender Infrastruktur haben, wird ab 2010 einen jährlichen Preis an die behindertenfreundlichsten europäischen Städte verleihen, wird sich für einen besseren Zugang zu Diensten wie Reiseversicherungen einsetzen und EU-weite Normen für barrierefreies Bauen entwickeln und fördern;



Drucksache 747/3/10

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa



Drucksache 829/1/10

... 8. Zu Nummer 2. 1.1 des Aktionsplans (auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste)



Drucksache 264/10

... " für Länder, Regionen oder Städte bis zur Entwicklung von informations- und kommunikationstechnologischen Kompetenzen (IKT-Kompetenzen6) für lebenslanges Lernen, von der Forschungsförderung bis zur barrierefreien Kommunikation von Werten, von innovativen Produkten und Dienstleistungen bis hin zur Förderung nachhaltiger wirtschaftlicher Umfelder mit niedrigem Kohlendioxidausstoß, vom Dialog zwischen den Generationen bis zum interkulturellen Dialog und zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn.7



Drucksache 829/10

... 2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste



Drucksache 747/1/10

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010)



Drucksache 747/10

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010)



Drucksache 177/09

... Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten. Bei der Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung ist darauf zu achten, dass die Grundsätze des barrierefreien Zugangs zur Informationstechnik für behinderte Menschen beachtet werden.



Drucksache 804/09

... Aus einer Vergrößerung des nutzbaren Frequenzspektrums werden sich auch neue Chancen für die Innovation ergeben. Am offensichtlichsten sind die Innovationsmöglichkeiten im Rundfunk, denn die Rundfunkveranstalter erhalten aus der digitalen Dividende eine große Zahl von Frequenzen für den Ausbau ihrer Dienste. Aber auch in dienstleistungsorientierten Bereichen werden sich viele neue Möglichkeiten eröffnen, die einen erheblichen sozialen Nutzen versprechen, z. B. in der Gesundheitsfürsorge, beim computergestützten Lernen oder in elektronischen Behördendiensten, beim barrierefreien Zugang sowie in Bereichen, in denen kleine und mittlere Unternehmen Vorteile aus dem besseren Zugang zum Wirtschaftsleben ziehen.



Drucksache 200/08

... 59. betont, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass der Arbeitsplatz für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen frei zugänglich und damit sicher gemacht wird, und zwar durch angemessene Vorkehrungen und spezielle Ausrüstung, die an ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst sind; betont darüber hinaus, dass ein barrierefreies Umfeld ältere Menschen in die Lage versetzt, ein unabhängiges Leben zu führen, und dass so öffentliche Gelder eingespart werden, die für die Pflege in Einrichtungen ausgegeben werden;



Drucksache 551/08

... Die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 und 6 n. F. teilweise neu hinzugekommenen Voraussetzungen für einen förderfähigen Film nehmen Bezug auf Regelungen des Europäischen Rechts. Diese so genannten kulturellen Kriterien sollen gewährleisten, dass die Förderungshilfen einem kulturellen Produkt zugute kommen und daher nach Artikel 87 Abs. 3 Buchstabe d) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beihilferechtlich zulässig sind. Mit den Voraussetzungen in Nummer 5 werden die kulturelle Dimension sowie der geschichtliche und gesellschaftliche Anspruch des zu fördernden Films verdeutlicht. Die Voraussetzungen in Nummer 6 sollen sicherstellen, dass Originaldrehbuch, Motive, Handlung, Stoffvorlage und Endfassung des geförderten Films einen kulturellen Bezug bzw. einen ausdrücklichen Bezug zum deutschen oder europäischen Kulturkreis und Sprachraum haben. Zugleich soll ein Anreiz für das barrierefreie Abspiel für Seh- und Hörgeschädigte geschaffen werden. Die in Buchstaben e und f aufgenommenen Kriterien sind auf die besonderen Inhalte von Dokumentarfilmen bezogen. Die Voraussetzung in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe a n. F. entspricht Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 a. F.



Drucksache 958/1/08

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008)



Drucksache 759/08 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat hält es nicht für sachgerecht, den Luftverkehr in den Regelungsbereich der Schlichtungsstelle mit aufzunehmen, da hier das Luftfahrtbundesamt als gesetzlich vorgeschriebene Umsetzungs- und Entscheidungsstelle bereits etabliert ist, das Verbraucherbeschwerden zu Annullierungen, Verspätungen, Überbuchungen und Aspekten barrierefreien Reisens abschließend und unabhängig regelt.



Drucksache 963/1/08

... 8. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Mitgliedstaaten Verkehrsdienste aus dem Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ausnehmen können. Es wird aber als problematisch angesehen, dass Voraussetzung hierfür das Vorliegen öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist und diese Verträge in Bezug auf Passagierrechte ein vergleichbares Schutzniveau bieten müssen wie diese vorgeschlagene Verordnung. So ist die Hilfeleistung für mobilitätsbehinderte Menschen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen beispielsweise für im Nahverkehr verkehrende Fährdienste nur schwer oder gar nicht zu realisieren. Im Fährverkehr kommen des Öfteren Einmannschiffe zum Einsatz. Bei diesen Schiffen kann der Schiffsführer die Brücke nicht verlassen. In diesen Fällen wäre für eine Hilfeleistung zusätzliches Personal vorzuhalten. Als schwierig erweist sich auch die barrierefreie Gestaltung der Schiffsanleger vor allem in Tidegewässern, da sich aus den sich ändernden Wasserständen unterschiedliche Höhenlagen des Pontons zum Festland ergeben; der Bau von



Drucksache 760/08

... Bei der Verwirklichung der Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft steht in Deutschland die Herstellung von Barrierefreiheit im Vordergrund. Mit dem am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) wurde die Grundlage für eine allgemeine, umfassende barrierefreie Umweltgestaltung geschaffen. Demnach sind insbesondere in den Bereichen Bauen, Wohnen und Verkehr wichtige Gesetze geändert worden, die auf die Herstellung einer weitreichenden Barrierefreiheit abzielen. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das BGG wird flankiert von den Gleichstellungsgesetzen der Länder, die für ihren Bereich vergleichbare Regelungen in Kraft gesetzt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 725/08

... 1. Kosten für auszutauschende Formblätter entstehen bei den Ländern und Kommunen in Höhe von rund 80.000 Euro. Auf den Bund kommen Kosten in Höhe von rund 10.000 Euro für die barrierefreie Veröffentlichung im Internet zu.



Drucksache 759/1/08

... Überbuchungen und Aspekten barrierefreien Reisens abschließend und unabhängig regelt.



Drucksache 958/08

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 958/08




Mitteilung

1. Zusammenfassung

2. Barrierefreiheit

2.1. Gegenwärtiger Stand

2.2. Gründe für weitere Maßnahmen

2.3. Vorgeschlagene Maßnahmen

3. Barrierefreies Web

3.1. Gegenwärtiger Stand

3.2. Gründe für weitere Maßnahmen

3.3. Vorgeschlagene Maßnahmen

4. Fazit

Anhang
Überblick über die Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 239/1/08

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag auch für den barrierearmen oder barrierefreien Umbau einer Wohnung verwendet werden kann und dementsprechend § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG-E ergänzt werden könnte.



Drucksache 498/08

... - Initiativen ergreifen, um die digitale Kompetenz zu verbessern, in schlecht versorgten Gebieten die Einrichtung von Breitbandzugängen zu unterstützen20 und Menschen mit Behinderung einen besseren und barrierefreien Zugang zur Informationsgesellschaft zu ermöglichen21, um so die digitale Kluft zu überwinden. Außerdem sind Maßnahmen zur Unterstützung der finanziellen Integration geplant, u. a. damit in der EU keinem Bürger der Zugang zu einem Girokonto verwehrt wird.



Drucksache 958/08 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine barrierefreie Informationsgesellschaft KOM (2008)



Drucksache 990/08

... 18 Wegen der Ausgestaltung der Parkplätze wird auf die DIN 18 024-1 "Barrierefreies Bauen, Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen" verwiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 990/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Zu Nummer 11

118 I. Parkerleichterungen

II. Voraussetzungen der Ausnahmegenehmigung

III. Das Verfahren

143 IV. Inhalt der Genehmigung

144 V. Geltungsbereich

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 654: Entwurf einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 963/08 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat begrüßt es, dass die Mitgliedstaaten Verkehrsdienste aus dem Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung ausnehmen können. Es wird aber als problematisch angesehen, dass Voraussetzung hierfür das Vorliegen öffentlicher Dienstleistungsaufträge ist und diese Verträge in Bezug auf Passagierrechte ein vergleichbares Schutzniveau bieten müssen wie diese vorgeschlagene Verordnung. So ist die Hilfeleistung für mobilitätsbehinderte Menschen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen beispielsweise für im Nahverkehr verkehrende Fährdienste nur schwer oder gar nicht zu realisieren. Im Fährverkehr kommen des Öfteren Einmannschiffe zum Einsatz. Bei diesen Schiffen kann der Schiffsführer die Brücke nicht verlassen. In diesen Fällen wäre für eine Hilfeleistung zusätzliches Personal vorzuhalten. Als schwierig erweist sich auch die barrierefreie Gestaltung der Schiffsanleger vor allem in Tidegewässern, da sich aus den sich ändernden Wasserständen unterschiedliche Höhenlagen des Pontons zum Festland ergeben; der Bau von



Drucksache 239/08 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag auch für den barrierearmen oder barrierefreien Umbau einer Wohnung verwendet werden kann und dementsprechend § 92a Abs. 1 Satz 1 EStG-E ergänzt werden könnte.



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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.