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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"BSE-Untersuchung"


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Drucksache 5/15

... Die gemeinsame Risikobewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 31. Oktober 2013 bezüglich der BSE-Testpflicht für gesundgeschlachtete Rinder kommt zu dem Ergebnis, dass die Einstellung der systematischen Untersuchungen der über 96 Monate alten gesundgeschlachteten Rinder bei gleichzeitiger Beibehaltung aller übrigen Bekämpfungsmaßnahmen (Entfernung und unschädliche Beseitigung spezifizierten Risikomaterials, Verfütterungsverbote, BSE-Untersuchung von Risikotieren und Testung von BSE-Verdachtsfällen) als Schritt zur Lockerung der BSE-Bekämpfungsmaßnahmen befürwortet werden kann. Mit der Aufhebung der

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Drucksache 5/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE (BSE-Monitoringverordnung - BSEMonitV)

§ 1
Untersuchungspflicht

§ 2
Durchführung der Untersuchung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

§ 1a
Durchführung von BSE-Tests

Artikel 3
Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3094: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

II.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

II.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II.3.1 Bund:

II.3.2 Länder:

II.4 Sonstige Kosten Gebühren

II.5 Prüfung von Alternativen


 
 
 


Drucksache 5/15 (Beschluss)

... Die Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE sieht die Einführung von BSE-Untersuchungen von über 132 Monate alten gesundgeschlachteten Rindern vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/15 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE, zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-Untersuchungsverordnung

1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 1a TSE-Überwachungsverordnung , Nummer 4 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1a und 2 TSE-Überwachungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 5/1/15

... Die Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE sieht die Einführung von BSE-Untersuchungen von über 132 Monate alten gesundgeschlachteten Rindern vor.

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Drucksache 5/1/15




1. Zu Artikel 1 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen BSE

2. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 1a TSE-Überwachungsverordnung , Nummer 4 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1a und 2 TSE-Überwachungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 442/13

... In § 1 Absatz 1 b der BSE-Untersuchungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. November 2011 (BGBl. I S. 2404) werden die Wörter "72 Monate" durch die Wörter "96 Monate" ersetzt.

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Drucksache 442/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Rechtsetzungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Rechtsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Rechtsfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem.

4 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 303/11

... Da Länder und Gemeinden den durch die vorgeschriebenen amtlichen BSE-Untersuchungen verbundenen Vollzugsaufwand, soweit dieser nicht von der Europäischen Union kofinanziert wird, zumindest im Falle gesund geschlachteter Rinder durch Erhebung kostendeckender Gebühren und Auslagen auf die betroffene Wirtschaft umlegen, tritt durch die Verringerung der Zahl obligatorischer BSE-Untersuchungen ein Entlastungseffekt für die betroffene Land- und Fleischwirtschaft ein. Das Volumen dieser Entlastung dürfte, wenn man von eine Halbierung der Zahl der jährlichen Pflichtuntersuchungen von derzeit etwa 1 Million auf künftig 500 000 BSE-Tests und – nach Abzug der EU-Kofinanzierung in Höhe von je 8 € – durchschnittlichen Kosten von 5,50 € pro Test ausgeht, bei jährlich 2, 75 Millionen € liegen.

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Drucksache 303/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1729: Dritte Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 859/09

... Mit der Entscheidung der Kommission vom 28. September 2009 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, ihr jährliches BSE-Überwachungsprogramm zu überarbeiten (2009/719/EG) (ABl. L 256 vom 29.9.2009, S. 35), wird die Altersgrenze für die BSE-Untersuchung von Rindern geregelt, die in Mitgliedstaat geboren wurden, die zur Überarbeitung ihrer jährlichen BSE-Überwachungsprogramme ermächtigt sind. Es ist erforderlich, zwei nationale TSE-rechtliche Verordnungen an diese Regelung anzupassen.

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Drucksache 859/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der TSE-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1090: Erste Verordnung zur Änderung TSE-rechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 129/07 (Beschluss)

... Die routinemäßige Ausstellung eines Stammdatenblattes bei Eingang der Geburtsanzeige stellt für den Tierhalter eine Bestätigung seiner korrekten Meldung des Tieres in der Datenbank dar. Die Stammdaten können gleichzeitig im Rahmen der BSE-Untersuchung und Rindfleischetikettierung genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)

1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 129/1/07

... Die routinemäßige Ausstellung eines Stammdatenblattes bei Eingang der Geburtsanzeige stellt für den Tierhalter eine Bestätigung seiner korrekten Meldung des Tieres in der Datenbank dar. Die Stammdaten können gleichzeitig im Rahmen der BSE-Untersuchung und Rindfleischetikettierung genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/1/07




1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2

2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4

5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 22 Abs. 2

7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3

8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3

9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -

13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:

14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2

15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4

16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2

17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -

18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:

19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:

20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2

22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2

23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1

25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b

27. Zu Anlage 2 Nr. 2

28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2

30. Zu Anlage 11 Abschnitt B

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 752/07

... (1) Die nach dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift dem Bundesamt zu übermittelnden Daten sind nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Übermittlung von Daten aus der amtlichen Überwachung nach lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften sowie aus dem Lebensmittel-Monitoring (AVV-Düb) vom 4. Oktober 2005 (GMBl S. 1131) in der jeweils geltenden Fassung zu strukturieren. Ausgenommen hiervon sind die Ergebnisse aus den BSE-Untersuchungen nach Artikel 6 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und § 1 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/07




A. Problem und Ziel

Rotationsprinzip von Kontrollpersonal § 4

Qualitätsmanagement-Systeme § 6

Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen § 8

Nationales Frühwarnsystem § 20

Krisenmanagement §§ 25 bis 27

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck

§ 2
Geltungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die amtliche Kontrolle

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Personelle Anforderungen

§ 5
Anforderungen an amtliche Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen

§ 6
Qualitätsmanagement-Systeme

Abschnitt 3
Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Betrieben

§ 7
Allgemeine Kriterien der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben

§ 8
Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben

Abschnitt 4
Kontrollprogramme, amtliche Probenahme und Probenuntersuchung

§ 9
Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung

§ 10
Durchführung der amtlichen Probenahme

§ 11
Mehrjähriger nationaler Kontrollplan

§ 12
Bundesweiter Überwachungsplan

§ 13
Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien

§ 14
Nationale Referenzlaboratorien

§ 15
Verbindungsstelle

Abschnitt 5
Kontrollen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)

§ 16
Vorbereitung und Begleitung von Gemeinschaftskontrollen sowie Berichterstattung

Abschnitt 6
Amtliche Maßnahmen zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften

§ 17
Maßnahmen bei Rechtsverstößen ohne unmittelbares Risiko für die Gesundheit

§ 18
Maßnahmen bei ernstem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die Gesundheit

§ 19
Informationsaustausch über Maßnahmen

§ 20
Nationales Frühwarnsystem

Abschnitt 7
Sonstiger Informationsaustausch, Verfahren bei Veröffentlichungen und Berichtswesen

§ 21
Sonstiger Informationsaustausch

§ 22
Verfahren bei Veröffentlichungen

§ 23
Datenübermittlung

§ 24
Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004

Abschnitt 8
Krisenmanagement

§ 25
Notfallpläne

§ 26
Zusammenarbeit der Behörden im Krisenfall

§ 27
Durchführung von Simulationsübungen

Abschnitt 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 28
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 5 Abs. 4)

Anlage 2
(zu § 7 ) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben

1. Anforderungen an das Beurteilungssystem

1.1 Beurteilungssystem

1.2 Beurteilungsmerkmale und -kriterien

1.3 Gewichtung der Beurteilungsmerkmale

1.4 Beurteilungsstufen

2. Kriterien zur Festlegung von Risikokategorien für Betriebe

3. Kriterien zur Festlegung von Risikostufen für Produkte

4. Dokumentation

5. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Betrieben

5.1 Beurteilungsbogen

5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben Leitfaden

5.3 Durchführungsanleitung

5.3.1 Angaben zur Beurteilung von Betrieben

5.3.2 Ersteinstufung

5.3.3 Feineinstufung

5.3.4 Ermittlung der Gesamtpunktzahl Ergebnis

5.3.5 Ermittlung der Kontrollhäufigkeit

5.3.6 Durchführung einer vereinfachten Beurteilung von Betrieben

5.3.7 Ersteinstufung und Wiederholung der Beurteilung von Betrieben

5.4 Glossar

5 Hauptmerkmal

5 Beurteilungsmerkmal

5 Beurteilungskriterium

5 Beurteilungsstufen

Anlage 3
(zu §§ 8 und 24) Ergebnisse der nach § 8 durchgeführten amtlichen Kontrolle von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben hinsichtlich Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (*)

Anlage 4
(zu § 24) Ergebnisse der Untersuchung der nach § 9 entnommenen amtlichen Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 290/06

... -Untersuchungsverordnung kommt nicht in Betracht, da durch die Änderung die Übereinstimmung mit den gemeinschaftsrechtlich geltenden Mindestanforderungen für die Durchführung von BSE-Untersuchungen erreicht wird. Die Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette ist auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben nur für einen befristeten Übergangszeitraum anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung mit Übergangsregelungen zur Einführung der Informationen zur Lebensmittelkette

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


Ergänzende Texte:

Artikel 80
des Grundgesetzes

§ 13
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 14
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 36
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 46
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 763/04 (Beschluss)

... Die Verordnung führt zu keinen zusätzlichen Kosten. Sie verhindert Kosten, die den Ländern derzeit im Rahmen der über die EU-Vorgaben hinausgehenden BSE-Untersuchungspflichten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/04 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 1
Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 763/04

... Die Verordnung führt zu keinen zusätzlichen Kosten. Sie verhindert Kosten, die den Ländern derzeit im Rahmen der über die EU-Vorgaben hinausgehenden BSE-Untersuchungspflichten entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Ä n d e r u n g der BSE-Untersuchungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 664/06 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.