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"Autobahndreieck"
Drucksache 393/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
... 16. den Ausbau der A 13 Autobahnkreuz Schönefelder Kreuz - Autobahndreieck Spreewald.
§ 15 Bundesförderprogramm.
§ 24 Transparenz zur Sicherstellung ausreichender Planungskapazitäten
‚Artikel 4 Änderung des Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetzes
§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung
Drucksache 281/16
... a) eine Anschlussstelle einschließlich Bundesautobahnkreuz und Bundesautobahndreieck,
Drucksache 184/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... "von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstell e Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis zum Autobahndreieck Neuenburg."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2:
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Besonderder Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 647/14
... Die Bundesautobahn A 1 ist eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen Deutschlands. Die Rheinbrücke bei Leverkusen ist dabei von zentraler Bedeutung. Infolge des gestiegenen Verkehrsaufkommens - insbesondere auch durch die Zunahme von Schwerlasttransporten in den vergangenen Jahren - zeigen sich erhebliche Schäden an dem Bauwerk. Die Schäden sind so gravierend, dass sie die Standsicherheit des Bauwerkes gefährden; eine dauerhafte Reparatur ist nicht möglich. Das Bauwerk muss daher gesichert und durch ein zweiteiliges Ersatzbauwerk ersetzt werden. Unter Aufrechterhaltung des laufenden Verkehres ist dies nur möglich, indem bis 2020 neben der bestehenden Rheinbrücke das erste Teilbauwerk der neuen Rheinbrücke errichtet wird. Diese übernimmt nach Fertigstellung in provisorischer Verkehrsführung den gesamten Straßenverkehr. Danach wird die alte Rheinbrücke abgebrochen und an gleicher Stelle das zweite Teilbauwerk der neuen Rheinbrücke errichtet. Auf Grund der hohen Verkehrsmengen, des beengten Baufeldes, des unmittelbar anschließenden Autobahndreiecks Leverkusen-West, das in diesem Zusammenhang mit umgebaut werden muss, kann der Ersatzneubau der Rheinbrücke Leverkusen nur im Zusammenhang mit dem benachbarten Streckenausbau erfolgen. Ein schnellstmögliches Planungsverfahren ist unabdingbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeit
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 392/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
... a) eine Anschlussstelle bei einer Bundesautobahn einschließlich Bundesautobahnkreuz und Bundesautobahndreieck,
Drucksache 308/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Infolge der Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 1 zwischen dem Autobahnkreuz Bremen und dem Autobahndreieck Buchholz muss der Lkw-Verkehr nicht mehr zugunsten des Ferienreiseverkehrs auf dem genannten Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Oyten bis zum Horster Dreieck verboten werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Änderung § 1 Absatz 1
2.2 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2 Nr. 1
2.3 Streichung des § 6, da gegenstandslos.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2500: Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (BMVBS)
I. Zusammenfassung
Drucksache 262/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... "von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall".
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Neufassung des Artikel 1 Absatz 1:
2.2 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2057: Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
Drucksache 301/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... von der Anschlussstelle Herleshausen bis zum Autobahndreieck Nossen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Inhalt
2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
3. Bürokratiekosten
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 471: Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
Drucksache 269/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... b) Ein Antrag des Landes Brandenburg zielt darauf ab, wegen des erreichten Ausbauzustandes der A 13 zwischen dem Schönefelder Kreuz und dem Autobahndreieck Spreewald das dort bestehende Lkw-Fahrverbot aufzuheben.
Drucksache 265/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... von Darmstädter Kreuz über Karlsruhe bis Autobahndreieck Neuenburg
Drucksache 654/05 (Beschluss)
... Die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnungen wird mit Freigabe eines Autobahnabschnittes der A 73 im Bereich des Autobahndreiecks Suhl erforderlich.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Abs. 2 GGVSee
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 5 Abs. 1 Satz 2 GGVSee
3. Zu Artikel 3a - neu -
Drucksache 654/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Vierte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... Die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnungen wird mit Freigabe eines Autobahnabschnittes der A 73 im Bereich des Autobahndreiecks Suhl erforderlich.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.