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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Auswahlgrundlage"


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Drucksache 96/19

... Die Ergebnisse der Erhebung der forstwirtschaftlichen Betriebe wurden bisher insbesondere als Auswahlgrundlage für den Auswahlplan des BMEL-Testbetriebsnetzes Forst und als Auswahlgrundlage für die Holzeinschlagstatistik verwendet. Der Datenbedarf zur Größenstruktur der Forstbetriebe nach Waldbesitzarten (Privatforsten, Körperschaftsforsten, Staatsforsten) besteht unverändert fort.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungszeitraum

§ 27
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 28
Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Strukturerhebung der Forstbetriebe

§ 29
Erhebungseinheiten

§ 30
Periodizität

§ 31
Erhebungsart und Erhebungsmerkmale

§ 32
Berichtszeitpunkt

§ 33
Besondere Vorschrift zur Verwendung von Verwaltungsdaten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4672, BMEL: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. ‚One in one out‘-Regel

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 300/18

... Absatz 3 enthält die Übergangsregelungen zu der Frage, welcher Bezugszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete bei der Erstellung von Mietspiegeln nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB-E maßgeblich ist. Grundsätzlich können die nach Landesrecht zuständigen Behörden jederzeit einen Mietspiegel mit einem zehnjährigen Bezugszeitraum erstellen. Für eine Übergangszeit ist jedoch die Erstellung nach Maßgabe des vierjährigen Bezugszeitraums weiter zulässig. Die Übergangszeit trägt dem Umstand Rechnung, dass qualifizierte Mietspiegel nach Maßgabe des § 558d Absatz 2 BGB innerhalb eines Zweijahreszeitraums anzupassen und nach vier Jahren neu zu erstellen sind. Die Anpassung oder Neuerstellung erfolgt regelmäßig jeweils zu demselben Stichtag des Jahres. Haben die Gemeinden bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung mit der Vorbereitung der Erstellung eines Mietspiegels begonnen, müssten sie unter Umständen die bereits begonnene Konzeption der Befragung (Inhalt des Fragebogens, Auswahlgrundlage von ggf. geschichteten Befragungen) umstellen, was zu zeitlichen Problemen führen kann. Für die Umstellung erscheint ein Übergangszeitraum von drei bis vier Monaten ausreichend und angemessen. Dementsprechend wird für einen bis zu vier Monate nach Inkrafttreten liegenden Stichtag auch eine Anwendung des vierjährigen Bezugszeitraums für zulässig erklärt, vorausgesetzt der Mietspiegel wird innerhalb einer Frist von bis zu zehn Monaten nach Inkrafttreten veröffentlicht. Diese Frist gilt gleichermaßen für qualifizierte und einfache Mietspiegel, weil auch einfache Mietspiegel auf der Erhebung und Auswertung von zu beschaffenden Primär- oder Sekundärdaten beruhen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 300/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

§ 558e
Verordnungsermächtigung und Datenübermittlung

Artikel 2
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: die zum Verkündungszeitpunkt auf die letzte folgende Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Mietrechtsanpassungsgesetz vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 22
Übergangsregelung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Satz 5

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 546/16

... 2. zur Vorbereitung und als Auswahlgrundlage für die beim Zensus vorgesehenen Stichprobenerhebungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Abschnitt 2
Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

§ 3
Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters

§ 4
Anschriftenbestand

§ 5
Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen

§ 6
Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 7
Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

§ 8
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 9
Übermittlung von Daten der Meldebehörden

§ 10
Zusammenführung und Überprüfung der Daten

§ 11
Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 12
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 13
Nutzung weiterer Quellen

§ 14
Datenübermittlungen

§ 15
Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister

§ 16
Löschung

§ 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

aa. Erfüllungsaufwand für den Bund

Zu den Personalkosten:

Zu den Sachkosten:

bb. Erfüllungsaufwand für die Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu den §§ 8

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Gegenstand des Regelungsvorhabens

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4 Evaluierung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 31/13

... besser beurteilen zu können, werden durch die Marktbeobachtung zusätzlich halbjährlich schriftliche Umfragen bei Unternehmern der Partikulierschifffahrt durchgeführt. Die Teilnahme an den Befragungen ist für die Unternehmer freiwillig. Als Auswahlgrundlage für die Befragungen werden Adressdaten benötigt, die in der Binnenschiffsbestandsdatei nach § 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/13




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

§ 6
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 4
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Artikel 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 3

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 352/11

... Die Mitgliedstaaten werden die Daten mittels ihrer eigenen nationalen Auswahlgrundlagen erheben und auch den Befragungsmodus im Einklang mit bewährten nationalen Praktiken wählen (persönliche Befragung, telefonisch, postalisch, webgestützt usw.).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften zu dem Sachverhalt, auf den sich der Vorschlag bezieht

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

Gedankenaustausch/Diskussion zwischen den Kommissionsdienststellen

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Analyse der Auswirkungen und Folgen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Datenmerkmale und Zeitplan

Artikel 5
Probenahme und Probengröße

Artikel 6
Erhebungseinheit

Artikel 7
Übermittlung und Verarbeitung der Daten

Artikel 8
Übermittlung der Daten und Metadaten

Artikel 9
Datenverbreitung und Zugang zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke

Artikel 10
Qualitätsbewertung

Artikel 11
Finanzierung

Artikel 12
Ausschussverfahren

Artikel 13
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I

1. Erfahrungen mit Kriminalität, aufgeschlüsselt nach Arten von Kriminalität

1.1. Kfz-Kriminalität

1.2. Den Haushalt betreffende Kriminalität: Einbruch am Haupthaushalt;

1.3. Verbrechen gegen die Person:

1.4. Neuere Formen der Kriminalität:

2.1. Zu jeder unter den Punkten 1.1-1.4 aufgezählten Kriminalitätsform sind Informationen zu Folgendem zu erfassen:

4 2.2.

3. Einstellung der Auskunftspersonen zu Strafverfolgung und Sicherheitsvorkehrungen:

4. Sicherheitsgefühl der Auskunftsperson und Angst vor Kriminalität:

5. Soziodemografischer Hintergrund der Auskunftsperson:

6. Technische Variablen:

7. Gewaltverbrechen in einem gesonderten Modul am Ende der Befragung zu erheben :

4 7.1.

4 7.2.

3 8.

Anhang II
Hoheitsgebiete, die von der Erhebung freigestellt werden können


 
 
 


Drucksache 114/10

... 1. Auswahlgrundlage ist der Bestand aller Anschriften mit Wohnraum in dem nach § 2 des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 vom 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) erstellten Anschriften- und Gebäuderegister. Die Stichprobenziehung erfolgt mit Stand vom 1. September 2010. Für Anschriften mit Wohnraum, die zwischen der Stichprobenziehung und dem Berichtszeitpunkt des Zensus 2011 (9. Mai 2011) neu in das Anschriften- und Gebäuderegister aufgenommen werden, ist eine ergänzende Stichprobe zu ziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Stichprobenumfang

§ 4
Fragebogen

§ 5
Zusammenarbeit der statistischen Ämter

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1109: Rechtsverordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltsstichprobe zum Zensusgesetz 2011


 
 
 


Drucksache 3/09

... Mit dem im Zensusvorbereitungsgesetz 2011 geregelten Anschriften- und Gebäuderegister liegt eine aktuelle und fachspezifisch besonders geeignete Auswahlgrundlage für umwelt- und wohnungspolitische Stichprobenerhebungen zu Gebäuden und Wohnungen vor. Um sie nutzen zu können, ist es erforderlich, das Zensusvorbereitungsgesetz entsprechend zu ändern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/09




A. Problem und Ziel

I. Zensusgesetz 2011 ZensG 2011

II. Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011

III. Mikrozensusgesetz 2005 MZG 2005

B. Lösung

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

C. Alternativen

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

E. Sonstige Kosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

F. Bürokratiekosten

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 – ZensG 2011)

Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus

§ 2
Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung

§ 3
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 5
Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen

§ 6
Gebäude- und Wohnungszählung

§ 7
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis

§ 8
Erhebungen in Sonderbereichen

§ 9
Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung

Abschnitt 3
Organisation

§ 10
Erhebungsstellen

§ 11
Erhebungsbeauftragte

§ 12
Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung

§ 13
Ordnungsnummern

Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse

§ 14
Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften

§ 15
Mehrfachfalluntersuchung

§ 16
Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten

§ 17
Sicherung und Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz

§ 18
Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung

§ 19
Löschung

§ 20
Datenübermittlungen

§ 21
Information der Öffentlichkeit

§ 22
Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

§ 23
Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben

§ 24
Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt

Artikel 2
Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005

Artikel 3
Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes

§ 16
Umwelt- und wohnungsstatistische Stichprobenerhebungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zensusgesetz 2011

II. Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011

III. Gesetz zur Änderung des Mikrozensusgesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 20 bis 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Nummer 2

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

3. Zu den Erhebungsmerkmalen im Einzelnen:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu den Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu den Nummer n

Zu Nummer 17

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 6

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 544: Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005


 
 
 


Drucksache 694/1/08

... Bisher erhielten die Statistischen Landesämter alle zwei Jahre, dem Wechsel zwischen Total- und Repräsentativerhebung folgende Datenlieferungen der Berufsgenossenschaften mit allen für die Erfassungsgrenzen relevanten Merkmalen. Künftig sind fast nur noch Stichprobenerhebungen vorgesehen. Daher muss das Betriebsregister nun vermehrt zur Ziehung von Stichproben genutzt werden. Zur Sicherung der Qualität der Auswahlgrundlage sind jetzt jährliche Aktualisierungen durch Verwaltungsdaten (§ 97 Abs. 2 AgrStatG-E) vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6 Nr. 2 AgrStatG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 24 Abs. 4 AgrStatG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 26 Abs. 2 Nr. 1 AgrStatG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 32 Abs. 1 Nr. 1 AgrStatG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 §§ 38 bis 40 - alt - AgrStatG

6. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 94 Abs. 3 AgrStatG

7. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 97 Abs. 5 AgrStatG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 97a Abs. 1 AgrStatG

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 98 Abs. 5 AgrStatG

10. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 57 Abs. 1, 2 AgrStatG

§ 57
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

11. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe a § 94 Abs. 2 AgrStatG

12. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe b § 94 Abs. 3 Satz 2 und 3 - neu - AgrStatG

13. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe b § 94 Abs. 3 Satz 2 - neu - AgrStatG

14. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 97a Abs. 1 AgrStatG


 
 
 


Drucksache 694/08 (Beschluss)

... Bisher erhielten die Statistischen Landesämter alle zwei Jahre, dem Wechsel zwischen Total- und Repräsentativerhebung folgende Datenlieferungen der Berufsgenossenschaften mit allen für die Erfassungsgrenzen relevanten Merkmalen. Künftig sind fast nur noch Stichprobenerhebungen vorgesehen. Daher muss das Betriebsregister nun vermehrt zur Ziehung von Stichproben genutzt werden. Zur Sicherung der Qualität der Auswahlgrundlage sind jetzt jährliche Aktualisierungen durch Verwaltungsdaten (§ 97 Abs. 2 AgrStatG-E) vorgesehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 6 Nr. 2 AgrStatG

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 24 Abs. 4 AgrStatG

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 26 Abs. 2 Nr. 1 AgrStatG

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 32 Abs. 1 Nr. 1 AgrStatG

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 §§ 38 bis 40 - alt - AgrStatG

6. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 94 Abs. 3 AgrStatG

7. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 97 Abs. 5 AgrStatG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 97a Abs. 1 AgrStatG

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 98 Abs. 5 AgrStatG

10. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 57 Abs. 1, 2 AgrStatG

§ 57
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

11. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe a § 94 Abs. 2 AgrStatG

12. Zu Artikel 2 Nr. 10 Buchstabe b § 94 Abs. 3 Satz 2 und 3 - neu - AgrStatG

13. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 97a Abs. 1 AgrStatG


 
 
 


Drucksache 222/07

... 2. Zur Vorbereitung und als Auswahlgrundlage für die beim Zensus vorgesehenen Stichprobenerhebungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat

§ 2
Anschriften- und Gebäuderegister

§ 3
Ortsverzeichnis

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 5
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden

§ 6
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 7
Zusammenführung der Angaben

§ 8
Ordnungsnummern

§ 9
Sondergebäude

Abschnitt 3
Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung

§ 10
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 11
Geheimhaltung

§ 12
Nutzung allgemein zugänglicher Quellen

§ 13
Datenübermittlungen

§ 14
Kosten

§ 15
Löschung

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 233/05

... - harmonisierte Auswahlgrundlagen für die bestehenden Erhebungen, die mit dem Konzept der finanziellen Beziehungen arbeiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/05




Begründung

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Datenquellen

Artikel 5
Merkmale der Register

Artikel 6
Qualitätsstandards und -berichte

Artikel 7
Empfehlungshandbuch

Artikel 8
Zeitplan und Periodizität

Artikel 9
Datenübermittlung

Artikel 10
Austausch vertraulicher Daten zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 11
Übermittlung von Daten über multinationale Unternehmensgruppen

Artikel 12
Übergangszeitraum und Ausnahmeregelungen

Artikel 13
Durchführungsbestimmungen

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.