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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Auswahlausschuss"


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Drucksache 47/20

... Die Artikel 14 bis 20 EUStA-Verordnung regeln die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der EUStA. Das Verfahren für die Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts und der Europäischen Staatsanwälte soll deren Unabhängigkeit gewährleisten. Der nach Artikel 14 Absatz 3 und Artikel 16 Absatz 2 EUStA-Verordnung vorgesehene Auswahlausschuss ist durch Beschluss des Rates vom 18. September 2018 eingesetzt worden. Der Rat hat ferner mit Beschluss vom 13. Juli 2018 die Regeln für die Tätigkeit des Auswahlausschusses festgelegt. Während nach Artikel 14 Absatz 1 EUStA-Verordnung der Europäische Generalstaatsanwalt vom Europäischen Parlament und dem Rat im gegenseitigen Einvernehmen und die Europäischen Staatsanwälte gemäß Artikel 16 Absatz 3 EUStA-Verordnung vom Rat zu ernennen sind, sollen die Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts vom Kollegium der EUStA aus dem Kreis der Europäischen Staatsanwälte ernannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verfahrensvorschriften

§ 3
Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren

§ 4
Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen

§ 5
Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 6
Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 7
Anwendbarkeit der Abgabenordnung

§ 8
Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

§ 9
Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes

§ 10
Strafvollstreckung

§ 11
Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts

§ 13
Amtshilfe

§ 14
Gleichstellung mit Amtsträgern

§ 15
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 142b
Europäische Staatsanwaltschaft

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 6
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung

III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Kapitel II
(Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)

Kapitel III
(Status, Aufbau und Organisation der EUStA)

Abschnitt 1
(Status und Aufbau der EUStA)

Abschnitt 2
(Ernennung und Entlassung der Mitglieder)

Abschnitt 3
(Geschäftsordnung der EUStA)

Kapitel IV
(Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)

Abschnitt 1
(Zuständigkeit der EUStA)

Kapitel V
(Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)

Abschnitt 1
(Vorschriften für Ermittlungsverfahren)

Abschnitt 2
(Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)

Abschnitt 3
(Regeln zur Strafverfolgung)

Kapitel VI
(Verfahrensgarantien)

Kapitel VII
(Informationsverarbeitung)

Kapitel VIII
(Datenschutz)

Kapitel IX
(Finanz- und Personalbestimmungen)

Kapitel X
(Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)

Kapitel XI
(Allgemeine Bestimmungen)

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 191/19 (Beschluss)

... , 45. Edition Stand: 1. März 2019, § 32 Rn. 1). Dass ein Auf-gabenauswahlausschuss zum Zwecke der Auswahl von entsprechenden Prüfungsfragen jeweils aufgrund einer für die einzelnen Gewerbe bestehenden



Drucksache 533/17

... 5. die Inhalte und das Verfahren für eine Sachkundeprüfung nach § 34d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4, die Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfung sowie die Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen mit der Sachkundeprüfung, die örtliche Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern, die Berufung eines Aufgabenauswahlausschusses,



Drucksache 113/16

... (3) Die Auswahl der schriftlichen Prüfungsaufgaben trifft ein bundesweit einheitlich tätiger Aufgabenauswahlausschuss. Der Ausschuss wird mit sieben Mitgliedern und sieben stellvertretenden Mitgliedern besetzt, die von den Industrie- und Handelskammern berufen werden. Die Berufung erfolgt jeweils nach Anhörung von Vertretern der Kreditinstitute, der Bausparkassen, der Versicherungsunternehmen sowie der Kreditvermittler. Es werden berufen:



Drucksache 496/16

... 2. die Inhalte und das Verfahren für die Sachkundeprüfungen nach Absatz 2 Nummer 4, den Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfungen sowie der Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen mit den Sachkundeprüfungen, der Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammer sowie der Berufung des Aufgabenauswahlausschusses,



Drucksache 207/07 (Beschluss)

... Durch die Erforderlichkeit eines Einvernehmens der Interessenvertreter für die jeweilige Berufung ihrer Vertreter in den Aufgabenauswahlausschuss besteht die Gefahr, dass das Verfahren bis zur Erzielung des Einvernehmens unverhältnismäßig lange dauert. Als Folge könnte der Aufgabenauswahlausschuss seine Arbeit nicht aufnehmen. Ohne die erforderlichen Prüfungsaufgaben könnte keine IHK die Sachkundeprüfung abnehmen; insbesondere wäre die verfassungsrechtlich notwendige Bundeseinheitlichkeit nicht sichergestellt.



Drucksache 207/1/07

... Durch die Erforderlichkeit eines Einvernehmens der Interessenvertreter für die jeweilige Berufung ihrer Vertreter in den Aufgabenauswahlausschuss besteht die Gefahr, dass das Verfahren bis zur Erzielung des Einvernehmens unverhältnismäßig lange dauert. Als Folge könnte der Aufgabenauswahlausschuss seine Arbeit nicht aufnehmen. Ohne die erforderlichen Prüfungsaufgaben könnte keine IHK die Sachkundeprüfung abnehmen; insbesondere wäre die verfassungsrechtlich notwendige Bundeseinheitlichkeit nicht sichergestellt.



Drucksache 488/07

... (d) Auswahlkriterien und -verfahren, einschließlich Zusammensetzung und Geschäftsordnung des Auswahlausschusses;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 488/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Hintergrund und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der betroffenen Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms

Artikel 4
Programmaktionen

Artikel 5
Zugang zum Programm

Artikel 6
Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Ausschussverfahren

Artikel 9
Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten

Artikel 10
Querschnittsthemen

Artikel 11
Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien

Artikel 12
Finanzierung

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Übergangsbestimmung

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang
Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen

Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm

A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme

B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm

C. Stipendienprogramm

Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm

Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung

Technische Unterstützung

3 Auswahlverfahren

3 Finanzbestimmungen

1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise

2. Partnerschaftsvereinbarungen

3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen

4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller

5. Betrugsbekämpfung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 207/07

... (3) Die Auswahl der Prüfungsaufgaben trifft ein bundesweit einheitlich tätiger Aufgabenauswahlausschuss. Der Ausschuss wird mit acht Mitgliedern und acht stellvertretenden Mitgliedern besetzt, die von den Industrie- und Handelskammern berufen werden. Die Auswahl erfolgt jeweils im Einvernehmen mit den Vertretern der Versicherungsunternehmen, der Versicherungsmakler, der Versicherungsberater, der Versicherungsvertreter und der Außendienstführungskräfte. Es werden berufen:



Drucksache 303/06 (Beschluss)

... Die Richtlinie fordert lediglich, dass die Versicherungsvermittler über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Diese werden durch eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer überprüft. Im Hinblick auf die Durchführung der Sachkundeprüfung enthält § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO-E eine Verordnungsermächtigung für den Bund. Danach können im Rahmen einer Verordnung der Inhalt und das Verfahren für eine Sachkundeprüfung nach § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO-E, die Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfung sowie die Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen mit der Sachkundeprüfung, die örtliche Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern und die Berufung eines Aufgabenauswahlausschusses geregelt werden.



Drucksache 303/1/06

... Die Richtlinie fordert lediglich, dass die Versicherungsvermittler über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Diese werden durch eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer überprüft. Im Hinblick auf die Durchführung der Sachkundeprüfung enthält § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO-E eine Verordnungsermächtigung für den Bund. Danach können im Rahmen einer Verordnung der Inhalt und das Verfahren für eine Sachkundeprüfung nach § 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO-E, die Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfung sowie die Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen mit der Sachkundeprüfung, die örtliche Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern und die Berufung eines Aufgabenauswahlausschusses geregelt werden.



Drucksache 303/06

... 2. die Inhalte und das Verfahren für eine Sachkundeprüfung nach Absatz 2 Nr. 4, die Ausnahmen von der Erforderlichkeit der Sachkundeprüfung sowie die Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen mit der Sachkundeprüfung, die örtliche Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern, die Berufung eines Aufgabenauswahlausschusses,



Drucksache 715/03

... Die Rekrutierungssysteme sind sowohl von Land zu Land als auch zwischen privaten und öffentlichen Organisationen unterschiedlich. In allen europäischen Ländern gelangen langjährig erprobte Einstellungsverfahren zum Einsatz69. Die Stellenausschreibungen erfolgen meist über Anzeigen in der Presse bzw. Internet oder mittels nationaler oder internationaler Wettbewerbe. Im öffentlichen Bereich werden die Entscheidungen meist in einem Auswahlausschuss getroffen und die Kommission verwies bereits auf die Notwendigkeit, bestehende Hemmnisse zu beseitigen, die ausländische Forscher daran hindern an Auswahl- und Bewertungsausschüssen teilzunehmen70. In der Praxis hängen Einstellungen allerdings nach wie vor weitgehend von Faktoren wie dem Einfluss des Betreuers, Abkommen, die auf lokalen Kulturen basieren, der Tatsache, dass in den Gremien keine externen Mitglieder vertreten sind oder dass ein offener zu einem lokalen Wettbewerb wird, ab, was in gewisser Weise die mangelnde Öffnung der akademischen oder öffentlichen Forschungsstrukturen widerspiegelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/03




3 Einleitung

1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E

2. Definition eines Forschers

3. Karriereaussichten im F&E-Bereich

3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E

3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit

3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie

3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen

3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen

4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen

4.1. Forschungsausbildung

4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld

4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme

4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren

4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen

4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers

4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen

4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn

5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen


 
 
 


Drucksache 74/17 PDF-Dokument



Drucksache 84/16 PDF-Dokument



Drucksache 294/19 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.