757 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Ausfuhr"
Drucksache 636/07 (Beschluss)
Einhundertsechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur
Drucksache 601/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest -Verordnung)
... 2. die tierseuchenrechtlichen Anforderungen, die die von Vögeln gewonnenen Erzeugnisse beim Inverkehrbringen, beim innergemeinschaftlichen Verbringen und bei der Ausfuhr erfüllen müssen,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
§ 3 Fütterung und Tränkung
§ 4 Früherkennung
§ 5 Schutzkleidung
§ 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
§ 9 Durchführung der Schutzimpfung
§ 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
§ 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
§ 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2 Aufstallung
§ 13 Aufstallung
§ 14 Weitere Untersuchungen
Unterabschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Geflügelpest
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 15 Verdachtsbestand
§ 16 Anordnung für weitere Bestände
§ 17 Überwachungszone
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 18 Öffentliche Bekanntmachung
§ 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
§ 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
§ 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
§ 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
§ 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
§ 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
§ 33 Risikobewertung
§ 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
§ 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
§ 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
§ 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
§ 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebietes
§ 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
§ 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
§ 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
§ 43 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5 Aufhebung, Wiederbelegung
§ 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 45 Wiederbelegung
Unterabschnitt 6 Schutzmaßregeln bei niedrigpathogener aviärer Influenza
§ 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
§ 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
§ 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
§ 51 Notimpfung
§ 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 53 Wiederbelegung
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 54 Früherkennung
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61 Risikobewertung
§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 64 Ordnungswidrigkeiten
§ 65 Weitergehende Maßnahmen
§ 66 Übergangsvorschriften
§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
§ 68 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2) Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
1. Große Hühner
2. Puten
3. Gänse
4. Enten
Anlage 2 ( zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Drucksache 92/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausführung des UNESCO - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen - KGÜAG )
... - Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen -
I. Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:
II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
IV. Nach Artikel 4 wird folgender Artikel 4a angefügt:
Drucksache 918/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zum Gipfeltreffen EU/Russland
... 20. fordert beide Seiten auf, eine Lösung für das Problem der Ausfuhrzölle auf Holz im Einklang mit den WTO-Regeln zu finden;
Drucksache 66/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
... a) Vereinfachung und Harmonisierung der Einfuhr- und Ausfuhrpapiere auf der Grundlage internationaler Standards, einschließlich der Verwendung vereinfachter Zollanmeldungen;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Methoden
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im Sozialbereich
Artikel 43 Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen
Artikel 45 Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika
Artikel 46 Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 51 Mittel
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien
Artikel 54 Inkrafttreten
Artikel 55 Laufzeit
Artikel 56 Erfüllung der Verpflichtungen
Artikel 57 Künftige Entwicklungen
Artikel 58 Datenschutz
Artikel 59 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 60 Verbindlicher Wortlaut
Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Kontrolle von Ausfuhrerstattungen: Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2090/222, 3122/94 und 800/1999 hinsichtlich der Waren- und Substitutionskontrollen im Rahmen der Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 165/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Siebenten und Achten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren (2006/2068(INI))
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Siebenten und Achten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren (2006/2068(INI))
Drucksache 91/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
Drucksache 170/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki
... 11. bedauert die Streitigkeiten über die Ausfuhr von Agrar- und Fischereierzeugnissen aus der Europäischen Union nach Russland; vertritt die Auffassung, dass eine Fortsetzung dieser handelspolitischen Streitigkeiten die Fortentwicklung der Beziehungen zwischen Russland und der Europäischen Union erheblich gefährdet; fordert deshalb die Kommission und die russische Regierung auf, diese noch nicht geklärten handelspolitischen Streitigkeiten schnellstens beizulegen; verlangt, dass die Europäische Union die notwendige Solidarität mit allen Mitgliedstaaten an den Tag legt, insbesondere mit Polen, das durch die russische Handelspolitik diskriminiert wird;
Drucksache 113/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... Die erforderliche Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 74 Nr. 11 und 17 GG (Recht der Wirtschaft, Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung, Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse). Die Bestimmungen über die Rindfleischetikettierung regeln Fragen das Handels mit Rindfleisch und fördern die landwirtschaftliche Erzeugung. Denn durch die erhöhten Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Etikettierung von Rindfleisch wird das Vertrauen der Verbraucher und Verbraucherinnen in die Sicherheit von Rindfleisch gestärkt und damit der Absatz gestützt.
Drucksache 223/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
... Hiernach kann die Warenverkehrsfreiheit durch Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverbote oder -beschränkungen eingeschränkt werden, wenn dies u. a. aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit und zum Schutze der Gesundheit und des Lebens von Menschen erforderlich ist. In der Rechtsprechung des EuGH ist bereits anerkannt, dass die Bekämpfung von Doping zur Aufrechterhaltung eines fairen Wettbewerbs einen legitimen Zweck für
1. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a0 - neu - und Nummer 4 Buchstabe a § 6a Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 2a und b AMG
2. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c - neu - § 95 Abs. 5 - neu - AMG
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... 14. fordert die Russische Föderation auf, im Hinblick auf ihren künftigen Beitritt zur WTO das Problem zu lösen, das mit den Ausfuhrzöllen auf für skandinavische Länder bestimmtes Holz verbunden ist, die derzeitigen Unterschiede zwischen den in Russland geltenden Tarifen und den Weltmarktpreisen zu beseitigen und die Probleme zu beheben, die auf den je nach Bestimmungsort unterschiedlichen Eisenbahntarifen beruhen, insbesondere für Fahrten in die baltischen Staaten, die als diskriminierend betrachtet werden;
Drucksache 776/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zum Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik " (2007/2000(INI))
... 53. fordert die Kommission auf, einen Bericht über die Bestimmungsklauseln betreffend Gaslieferungen zu erstellen, mit denen die Wiederausfuhr von Gas innerhalb des Binnenmarktes de facto verhindert wird; ersucht die Kommission ferner, die Abschaffung solcher Klauseln in Verträgen über Erdgas auf dem EU-Markt durchzusetzen, soweit sie durch EG-Recht untersagt sind;
Drucksache 664/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
... g) den Wert der Ein- und Ausfuhr von Wasser;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Umweltstatistikgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 4 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 6 Änderung des Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetzes
Artikel 7 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 8 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 11 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 12 Neufassung der Gesetze
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 2
Zu Nummer 6
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften
Drucksache 830/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Gemeinschaftsstatistiken des Außenhandels mit Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates KOM (2007) 653 endg.; Ratsdok. 15055/07
... " einzudämmen, der zur Folge hat, dass a) in der Außenhandelsstatistik die Daten für bestimmte Länder, die umfangreiche Einfuhren abfertigen oder hohe Ausfuhren verzeichnen, jedoch nur die Rolle von Transitländern spielen, überbewertet werden und die Daten für die tatsächlichen Eingangs- oder Versandländer unterbewertet werden, und b) diese Waren doppelt gezählt werden, und zwar in Extrastat als Nichtgemeinschaftswaren und in Intrastat als Gemeinschaftswaren aus einem anderen Mitgliedstaat, wobei die Situation bei der Ausfuhr vergleichbar ist;
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Analyse der Auswirkungen und Folgen
Option A:
Option B:
Option C:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung des Vorschlags
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Datenquelle
Artikel 5 Statistische Daten
Artikel 6 Erstellung von Außenhandelsstatistiken
Artikel 7 Datenaustausch
Artikel 8 Übermittlung der Außenhandelsstatistiken an die Kommission (Eurostat)
Artikel 9 Qualitätsbewertung
Artikel 10 Verbreitung der Außenhandelsstatistik
Artikel 11 Ausschussverfahren
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 719/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Grundstoffüberwachung srechts
... Die inhaltlichen Änderungen beträfen das Ausfuhrgenehmigungssystem, die Einführung eines Einfuhrgenehmigungssystems für so genannte Kategorie 1-Stoffe und - als wesentliche Systemänderung - der Ersatz einer Richtlinie aus dem Jahre 1992 durch die Verordnung (EG) Nr. 273/2004. Mit der Verordnung werde - anders als zuvor - auch der innergemeinschaftliche Handel mit Grundstoffen unmittelbar durch EU-Recht geregelt. Mit dieser Umstrukturierung habe es erheblichen Anpassungsbedarf für das nationale
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz – GÜG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Anwendung der Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und Nr. 1277/2005
§ 3 Verbote
§ 4 Allgemeine Vorkehrungen gegen Abzweigung
Abschnitt 2 Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Behörden
§ 5 Zuständige Behörden
§ 6 Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle des Zollkriminalamtes und des Bundeskriminalamtes beim Bundeskriminalamt
§ 7 Mitwirkung der Bundespolizei
§ 8 Befugnisse der Zollbehörden
§ 9 Daten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
§ 10 Automatisierter Datenabruf
§ 11 Gegenseitige Unterrichtung
§ 12 Berichterstattung
Abschnitt 3 Verkehr mit Grundstoffen
§ 13 Versagung der Erlaubnis nach Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005
§ 14 Registrierung
§ 15 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 4 Überwachung
§ 16 Überwachungsmaßnahmen
§ 17 Probenahmen
§ 18 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 19 Strafvorschriften
§ 20 Bußgeldvorschriften
§ 21 Einziehung
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
§ 22 Bundeswehr
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes und seine Bedeutung im Rahmen des Systems der internationalen, EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zur Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen; Ausgangslage
1. Administrative Kontrolle und Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen
2. Umsetzung von Sanktionsgeboten durch Straf- und Bußgeldvorschriften
II. Wesentliche Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen, Befristung
1. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
2. Bürokratiekosten
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
4. Gesetzesfolgen, Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln missbraucht werden können (Grundstoffüberwachungsgesetz)
Drucksache 225/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
... Auf diese Weise soll der Erwerb von gebrauchten Fahrzeugen oder Neufahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, vereinfacht werden, damit Unionsbürger von den Preisunterschieden der Fahrzeugmärkte der verschiedenen Mitgliedstaaten profitieren können. Bisher musste während der Fahrt vom Ausfuhrmitgliedstaat zum Bestimmungsmitgliedstaat das Fahrzeug durch ein Unternehmen versichert sein, das im Ausfuhrmitgliedstaat zur Ausübung des Versicherungsgeschäfts zugelassen war. Ferner musste diese Versicherung, was häufig nicht der Fall war, Versicherungsdeckung im Bestimmungsmitgliedstaat bis zur erneuten Zulassung des Fahrzeugs im Bestimmungsmitgliedstaat gewähren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziel des Gesetzes
2. Inhalt der 5. KH-Richtlinie und Umsetzungsbedarf
Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben
Inhalt der 5. KH-Richtlinie
Ausweitung des Mindestversicherungsschutzes
Verbesserung der Stellung des Geschädigten, wenn der Halter des schädigenden Fahrzeugs nicht der Versicherungspflicht unterliegt
Erweiterung der Haftung des Entschädigungsfonds
Stärkung des Binnenmarktes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
4 Umsetzungsbedarf
Direktanspruch des Geschädigten
Versicherungsdeckung von schwächeren Verkehrsteilnehmern
Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten
Haftung des Entschädigungsfonds des Bestimmungsmitgliedstaates
3. Kosten- und Preiswirkungen
4. Gesetzgebungskompetenz
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Drucksache 128/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt KOM (2007) 51 endg.; Ratsdok. 6297/07
... (c) die rechtswidrige Behandlung, einschließlich Beseitigung, Lagerung, Beförderung, Ausfuhr oder Einfuhr von Abfällen, einschließlich gefährlicher Abfälle, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung von Personen oder erhebliche Schäden hinsichtlich der Luft-, Boden- oder Wasserqualität sowie an Tieren oder Pflanzen verursacht oder verursachen kann;
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
1. Festlegung von Straftaten
2. Haftung juristischer Personen
3. Sanktionen
4. Umsetzungszeitraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten
Artikel 4 Beteiligung und Anstiftung
Artikel 5 Sanktionen
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 8 Berichterstattung
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 534/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Die vom Bundesministerium benannten Zollstellen wirken u. a. bei der Überwachung der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln mit. Nach der bisherigen Regelung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 können jedoch u. a. nur Sendungen von Schadorganismen und Befallsgegenständen zur Überwachung angehalten werden. Sendungen von Pflanzenschutzmitteln sind bislang nicht berücksichtigt. Insofern entspricht es dem praktischen Bedürfnis der zuständigen Zollstellen, auch Sendungen von Pflanzenschutzmitteln zur Überwachung anzuhalten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG
6. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG
7. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG
8. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG
9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG
11. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG
13. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 361/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV-Lebensmittelhygiene - AVV-LMH)
... § 5 Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten Keine.
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Zulassung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 2 Zulassung von Betrieben
§ 3 Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 4 Kontrollen zugelassener Betriebe durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)
§ 5 Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr
Abschnitt 3 Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung
§ 6 Amtliche Bescheinigungen
§ 7 Rückstandsuntersuchungen
Abschnitt 4 Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch
§ 8 Erfassung der Untersuchungsbefunde bei der Durchführung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen und Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb
§ 9 Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung
§ 10 Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
§ 11 Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 12 Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken
Abschnitt 5 Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
§ 13 Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden Die Koordinierung
§ 14 Verfahren zur Prüfung der Leitlinien
Abschnitt 6
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 736/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei KOM (2007) 602 endg.; Ratsdok. 14236/07
... (17) Die Ausfuhr von Fängen von die Flagge eines Mitgliedstaats führenden Schiffen zu Verarbeitungszwecken sollte ebenfalls unter das Bescheinigungssystem fallen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Schiffe, die an IUU-Fangtätigkeiten beteiligt sind
Kapitel II Hafenkontrollen von Fischereifahrzeugen aus Drittländern
Abschnitt I Bedingungen für den Zugang von Fischereifahrzeugen aus Drittländern zum Hafen
Artikel 4 Regelung der Kontrollen durch den Hafenstaat
Artikel 5 Bezeichnete Häfen
Artikel 6 Voranmeldung
Artikel 7 Genehmigung
Artikel 8 Aufzeichnungen zu Anlandungen, Umladungen und zur Verarbeitung an Bord
Abschnitt 2 Hafeninspektionen
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Inspektoren
Artikel 11 Inspektionsverfahren
Artikel 12 Verfahren bei Regelverstößen
Kapitel III Voraussetzungen für den Zugang von Fischereierzeugnissen aus Drittländern zum Gebiet der Europäischen Union
Artikel 13 Fangbescheinigungen
Artikel 14 Von regionalen Fischereiorganisationen vereinbarte und angewendete Fangdokumentationsregelungen
Artikel 15 Indirekte Einfuhr von Fischereierzeugnissen
Artikel 16 Ausfuhr von Fängen von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
Artikel 17 Überprüfung der Fangbescheinigungen
Artikel 18 Verweigerung der Einfuhr
Artikel 19 Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
Artikel 20 Wiederausfuhr
Artikel 21 Aufzeichnungen und Informationsverbreitung
Kapitel IV Gemeinschaftliches Warnsystem
Artikel 22 Abgabe von Warnungen
Artikel 23 Maßnahmen nach einer Warnung
Kapitel V Identifizierung als Schiffe, die IUU-Fischerei betreiben
Artikel 24 Angebliche IUU-Tätigkeiten
Artikel 25 Mutmaßliche IUU-Tätigkeiten
Artikel 26 Aufstellung der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 27 Streichung von Schiffen aus der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 28 Inhalt, Veröffentlichung und Pflege der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe
Artikel 29 Von regionalen Fischereiorganisationen aufgestellte Listen der IUU-Schiffe
Kapitel VI Nichtkooperierende Drittstaaten
Artikel 30 Bestimmung von nichtkooperierenden Drittstaaten
Artikel 31 Vorgehen gegenüber Staaten, die als nichtkooperierende Drittstaaten eingestuft wurden
Artikel 32 Aufstellung einer Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 33 Streichung aus der Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 34 Veröffentlichung der Liste der nichtkooperierenden Staaten
Artikel 35 Sofortmaßnahmen
Kapitel VII Maßnahmen gegenüber Schiffen und Staaten, die an IUU-Tätigkeiten beteiligt sind
Artikel 36 Maßnahmen gegenüber Schiffen, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen
Artikel 37 Maßnahmen gegenüber nichtkooperierenden Staaten
Kapitel VIII Eigene Staatsangehörige
Artikel 38 Eigene Staatsangehörige, die IUU-Fischerei betreiben oder unterstützen
Artikel 39 Prävention und Sanktionen
Kapitel IX Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen, Strafen und Begleitstrafen
Artikel 40 Geltungsbereich
Artikel 41 Schwere Verstöße
Artikel 42 Sofortige Durchsetzungsmaßnahmen
Artikel 43 Strafen für schwere Verstöße
Artikel 44 Gesamthöhe der Strafen und Begleitstrafen
Artikel 45 Begleitstrafen
Artikel 46 Haftung juristischer Personen
Kapitel X Durchführung der Vorschriften bestimmter regionaler Fischereiorganisationen in Bezug auf die Sichtung von Schiffen
Artikel 47 Sichtung auf See
Artikel 48 Übermittlung von Angaben zu dem gesichteten Fischereifahrzeug
Artikel 49 Untersuchung von gesichteten Fischereifahrzeugen
Kapitel XI Gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten, von Drittländern und der Kommission – IUU-Fischerei-Informationssystem
Artikel 50
Kapitel XII Schlussbestimmungen
Artikel 51 Durchführung
Artikel 52 Ausschussverfahren
Artikel 53 Berichterstattungspflichten
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Anhang I Fangbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft
Anhang II Wiederausfuhrbescheinigung der Europäischen Gemeinschaft
Anhang III Mitteilungen des Flaggenstaats, Audit und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
1. Inhalt der Mitteilungen des Flaggenstaats gemäß Artikel 19
2. Fangdokumentationsregelungen regionaler Fischereiorganisationen
3. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Flaggenstaaten gemäß Artikel 19
Drucksache 43/07
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertvierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -
... Die Verordnung berücksichtigt die Änderungen der EU-Einfuhrregelungen. Mit der Aufhebung der EU-Beschränkungen für Stahlerzeugnisse entfallen Kosten für die Beantragung und Bearbeitung von Überwachungsdokumenten und Ausfuhrbescheinigungen in Wirtschaft und Verwaltung. Die Anpassung der Struktur der Einfuhrliste ist weitgehend kostenneutral. Die Höhe der Kosten ist nicht quantifizierbar. Mit einer nennenswerten Auswirkung auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau ist nicht zu rechnen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Drucksache 68/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... (2) Auf Preisklauseln, die bis zum [einsetzen Tag der Verkündung dieses Gesetzes] vereinbart worden sind und deren Genehmigung bis dahin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt worden ist, sind die bislang geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Anlage 1 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Wird das Gaststättenrecht geändert.
• Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.
• wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.
• wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.
• wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.
• wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.
• wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
1. Zu § 1
2. Zu §§ 2 bis 7
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
3. Zu § 7
4. Zu § 8
5. Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nr. 1
zu Nr. 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nr. 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 9
II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Artikel 10
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 19
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 22
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 25
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Absatz 2
Drucksache 181/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln – Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft (2006/2204 (INI))
... 26. anerkennt die Bedeutung der Landwirtschaft als elementare Einkommensquelle, die auch die Ausfuhrerlöse umfasst, und als Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts und für die Beschäftigung in der Region;
Drucksache 798/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... (1) Wer gewerbsmäßig Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht oder gewerbsmäßig durch Zuwiderhandlungen gegen Monopolvorschriften Bannbruch begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
Artikel 10 Änderung des IStGH-Gesetzes
Artikel 11 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
Artikel 13 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
Artikel 14 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 15 Zitiergebot
Artikel 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 72/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... – Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Marktorientierung des Obst- und Gemüsesektors der EU, in anderen Worten: Beitrag zur Erreichung einer nachhaltigen Erzeugung, die auf dem Binnen- wie auf dem Ausfuhrmarkt wettbewerbsfähig ist;
Drucksache 64/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
... "(1) Ein Erzeugnis, das ein nach diesem Gesetz geschütztes Patent verletzt, unterliegt auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung des Rechtsinhabers bei seiner Einfuhr oder Ausfuhr der Beschlagnahme durch die Zollbehörde, soweit die Rechtsverletzung offensichtlich ist und soweit nicht die Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (ABl. EU (Nr.) L 196 S. 7), in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist. Dies gilt für den Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie mit den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur soweit Kontrollen durch die Zollbehörden stattfinden."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Kostenordnung
Artikel 2 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gebrauchsmustergesetzes
Artikel 4 Änderung des Markengesetzes
Artikel 5 Änderung des Halbleiterschutzgesetzes
Artikel 6 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 8 Änderung des Sortenschutzgesetzes
Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziele des Entwurfs
II. Grundzüge
1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
a Gegenstand der Richtlinie
b Das deutsche Recht de lege lata
c Umsetzungsbedarf im Einzelnen
2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung
a Gegenstand der Verordnung
b Das deutsche Recht de lege lata
c Anpassungsbedarf im Einzelnen
3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG
a Gegenstand der Verordnung
b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG
4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen
III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel
V. Gesetzgebungszuständigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 140a
§ 140b
§ 140c
§ 140d
§ 140e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 130
§ 131
§ 132
§ 133
§ 134
§ 135
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
§ 97
§ 97a
§ 98
§ 99
§ 100
§ 101
§ 101a
§ 101b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
§ 46
§ 46a
§ 46b
§ 47
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
§ 37a
§ 37b
§ 37c
§ 37d
§ 37e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 129/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... Daher wird eine Lösung dahingehend angestrebt, dass ein die Stammdaten enthaltendes Papier für alle Rinderhalter weiterhin amtlicherseits ausgestellt wird, das im Falle des innergemeinschaftlichen Verbringens oder der Ausfuhr in ein Drittland nach Vervollständigung den EG-Vorgaben genügt und das Tier als Rinderpass begleiten kann. Erforderlich ist dafür, dass jeder Besitzer seine Registriernummer und das Datum des Zu- und Abgangs in das Stammdatenblatt einträgt und das Papier bei Verkauf des Tieres an den nächsten Besitzer mitgibt. Sobald der letzte Tierhalter das Stammdatenblatt unterschreibt, erfüllt es die Anforderungen, die § 30 an den Rinderpass stellt, so dass das Stammdatenblatt als Rinderpass verwendet werden kann. Der Wirtschaft bleibt damit überlassen, durch laufende vollständige Eintragungen beim Handel mit den Tieren selbst dafür zu sorgen, dass auf einen Antrag auf Ausstellung eines Rinderpasses bei der zuständigen Behörde verzichtet werden kann. Für Tiere, insbesondere Kälber, die unmittelbar aus ihrem Geburtsbetrieb oder über eine Sammelstelle verbracht oder ausgeführt werden, stellt dieses Verfahren eine deutliche Vereinfachung dar.
1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2
2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4
5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 22 Abs. 2
7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3
8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3
9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2
12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -
13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:
14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2
15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4
16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2
17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -
18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:
19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:
20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1
25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b
27. Zu Anlage 2 Nr. 2
28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2
30. Zu Anlage 11 Abschnitt B
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 376/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern KOM (2007) 268 endg. Ratsdok. 9960/07
... (5) Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Drittländern müssen auch auf Erzeugnisse angewandt werden können, die für Ausfuhrerstattungen in Frage kommen, ebenso wie auf Erzeugnisse, die von der Erstattungsregelung ausgeschlossen sind.
Begründung
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
Artikel 3 Betroffene Sektoren und Erzeugnisse
Artikel 4 Listen der für Maßnahmen in Frage kommenden Themen, Erzeugnisse und Länder
Artikel 5 Leitlinien
Artikel 6 Für die Durchführung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen zuständige Organisationen
Artikel 7 Erarbeitung und Übermittlung von Informations- und Absatzförderungsprogrammen
Artikel 8 Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen
Artikel 9 Verfahren in Ermangelung von Informationsprogrammen für den Binnenmarkt
Artikel 10 Auf Initiative der Kommission durchzuführende Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen
Artikel 11 Für die Durchführung der Programme und Maßnahmen zuständige Stellen
Artikel 12 Programmbegleitung
Artikel 13 Finanzierung
Artikel 14 Gemeinschaftsausgaben
Artikel 15 Durchführungsvorschriften
Artikel 16 Ausschuss
Artikel 17 Anhörung
Artikel 18 Bericht
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Entsprechungstabelle gemäss Artikel 19
1. Verordnung EG Nr. 2702/1999.
2. Verordnung EG Nr. 2826/2000.
Drucksache 557/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)
... 2. Vollzugsaufwand Der Vollzugsaufwand beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird sich in den nächsten Jahren gegenüber der bisherigen Praxis der Zahlung und Abrechung von Steinkohlebeihilfen und Anpassungsgeld kaum verändern. In den vergangenen Jahren ist der Vollzugsaufwand durch Verringerung des damit befassten Personals bereits deutlich vermindert worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
§ 1 Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Finanzplafonds
§ 4 Verpflichtungen der Bergbauunternehmen nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus
§ 5 Anpassungsgeld
§ 6 Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018
Drucksache 931/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit KOM (2007) 766 endg.; Ratsdok. 16488/07
... a) den Nachweis, dass er in Bezug auf Warenausfuhr, -verbringung und -transit die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen erfüllen kann, wozu auch eine entsprechende Zusage des/der beteiligten Mitgliedstaats/Mitgliedstaaten zählt,
Drucksache 129/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... 4. der Ausfuhr das betreffende Drittland, in das das Rind ausgeführt worden ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Viehtransportfahrzeuge, Viehladestellen
§ 1 Viehtransportfahrzeuge
§ 2 Viehladestellen
Abschnitt 2 Viehausstellungen, Viehmärkte, Schlachtstätten
§ 3 Viehausstellungen, Viehmärkte
§ 4 Anzeige, Beschränkung und Verbot
§ 5 Auftrieb
§ 6 Amtstierärztliche Untersuchung
§ 7 Abtrieb von Schlachtviehmärkten und Schlachtstätten
Abschnitt 3 Gastställe
§ 8 Gastställe
Abschnitt 4 Viehkastrierer
§ 9 Viehkastrierer
Abschnitt 5 Wanderschafherden
§ 10 Wanderschafherden
Abschnitt 6 Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen, Sammelstellen
§ 11 Anzeige
§ 12 Viehhandelsunternehmen
§ 13 Transportunternehmen
§ 14 Sammelstellen
§ 15 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassung, Anerkennung von Zulassungen
§ 16 Ruhen der Zulassung
Abschnitt 7 Reinigung und Desinfektion
§ 17 Transportmittel
§ 18 Flächen, Räume und Gerätschaften
§ 19 Dung, Streumaterial und Futterreste
Abschnitt 8 Zeugnisse, Kontrollbücher
§ 20 Ursprungszeugnisse, Gesundheitszeugnisse
§ 21 Viehhandels- und Transportkontrollbücher
§ 22 Desinfektionskontrollbuch
§ 23 Kastration- und Klauenpflegekontrollbuch
§ 24 Deckregister
§ 25 Form, Aufbewahrung und Vorlage der Kontrollbücher und des Deckregisters
Abschnitt 9 Tierhaltung
§ 26 Anzeige und Registrierung
Abschnitt 10 Kennzeichnung und Registrierung von Rindern nach der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000
§ 27 Kennzeichnung
§ 28 Anzeige der Kennzeichnung
§ 29 Anzeige von Bestandsveränderungen
§ 30 Rinderpass
§ 31 Bestandsregister
§ 32 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 11 Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen nach der Verordnung (EG) Nr. 21/2004
§ 33 Kennzeichnung
§ 34 Begleitpapier
§ 35 Bestandsregister
§ 36 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 12 Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
§ 37 Kennzeichnung
§ 38 Anzeige der Übernahme
§ 39 Begleitpapier
§ 40 Bestandsregister
§ 41 Verbot der Übernahme, Inverkehrbringen von Ohrmarken
Abschnitt 13 Kennzeichnung von Einhufern
§ 42 Equidenpass
Abschnitt 14 Sonstige Tierhaltungen
§ 43 Tierhaltung in besonderen Fällen
Abschnitt 15 Schlussvorschriften
§ 44 Ordnungswidrigkeiten
§ 45 Übergangsvorschriften
§ 46 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Anlage 1 (zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 2 und § 17 Abs. 3) Voraussetzungen für die Zulassung eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2 und § 14 Abs. 2) Anforderungen an den Betrieb eines Viehhandelsunternehmens, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle
Anlage 3 (zu § 25 Abs. 1) Muster für Kontrollbücher
A. Viehhandelskontrollbuch
B. Transportkontrollbuch
C. Desinfektionskontrollbuch
Anlage 4 (zu § 27 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Rinderkennzeichnung
1. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil
2. Ohrmarke Vorderseite/Lochteil
1. und 2. Ohrmarke Rückseite/Dornteil
Anlage 5 (zu § 27 Abs. 3 und § 30 Abs. 2) Regelung über den Typ und die Struktur des Strichcodes gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 und § 30 Abs. 2 Satz 2
1. Art des Strichcodes
1.1 Kriterien des Strichcodetyps
1.2 Prüfziffernberechnung
2. Strichcode auf der Ohrmarke § 27 Abs. 3 Satz 2
3. Strichcode auf dem Rinderpass § 30 Abs. 2 Satz 2
Anlage 6 (zu§ 28 und§ 31Abs. 1) Rasseschlüssel
Anlage 7 (zu § 30 Abs. 1)
Anlage 8 (zu § 31 Abs. 1) Bestandsregister für Rinderhaltungen
Anlage 9 (zu § 33 Abs. 3 und 4) Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Nummer 1
Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)
Abschnitt B (Rückseite/Lochteil) ohne Beschriftung
Abschnitt C (Rückseite/Lochteil)
Nummer 2
Abschnitt A (Vorderseite/Dornteil)
Abschnitt B (Rückseite/Lochteil)
Anlage 10 (zu § 34 Abs. 1)
Anlage 11 (zu § 35 Abs.l)
A. Angaben zum Betrieb
B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen
C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen
D. Angaben im Fall der Überprüfung
Anlage 12 (zu § 41 Abs. 1) Bestandsregister für Schweinehaltungen
Drucksache 788/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zu den Auswirkungen der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft, Mitgliedstaaten und Philip Morris über die verstärkte Bekämpfung von Betrug und Zigarettenschmuggel und die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments für das gemeinschaftliche Versandverfahren (2005/2145(INI))
... 19 nimmt die Forderung des Europäischen Rechnungshofs zur Kenntnis, dass der Kommission für die Zwecke der operationellen und strategischen Analyse sowie des Risikomanagements in Bezug auf Waren aller Art (nicht nur für sensible Waren) unter Gewährleistung eines angemessenen Schutzes personenbezogener Daten uneingeschränkter Zugriff auf die Daten in bereits bestehenden oder geplanten Systemen eingeräumt werden sollte6; weist darauf hin, dass der Europäische Rechnungshof als Beispiele das NCTS, das Ausfuhrkontrollsystem (ECS), das automatisierte Einfuhrsystem (AIS) und das System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) anführt;
Umstellung der Versandvorgänge auf EDV
Schwere Mängel bei der Anwendung des neuen Versandverfahrens durch die Mitgliedstaaten
Kosten und Nutzen des NCTS im Hinblick auf die Betrugsbekämpfung
Rationalisierung konkurrierender Informationsaustauschsysteme und Warenkontrollen
Zusammenarbeit mit Drittländern
Neuer Ansatz für die Bekämpfung von Zigarettenschmuggel und -fälschungen: die Vereinbarung mit Philip Morris und weitere Maßnahmen
Die Vereinbarung mit Philip Morris
Verhandlungen über weitere Vereinbarungen
Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Zigaretten
Drucksache 888/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu einer thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden (2007/2006(INI))
... 29. fordert koordinierte Systeme für die Sammlung von Informationen über Produktion, Einfuhr und Ausfuhr, Verkauf, Vertrieb und Verwendung allgemein erhältlicher Pestizide;
Drucksache 85/07
... Die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP dürfte für die öffentlichen Haushalte nur geringfügige, nicht zu quantifizierende Auswirkungen haben. Die bisher bestehende Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Nordkorea wird durch Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhrverbote sowie das Verbot von Handlungs- und Vermittlungsgeschäften für Lieferungen von Rüstungsgütern nach Nordkorea ersetzt. Der Genehmigungsvorbehalt für die Lieferung von gepanzerten Fahrzeugen für Vertreter der EU und der EU-Mitgliedstaaten in Nordkorea wird allenfalls geringfügige Kosten verursachen, da dieser Ausnahmetatbestand nur selten zur Anwendung kommen wird.
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... ermächtigt die zuständigen Behörden, die zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Maßnahmen zu treffen. Paragraf 74 AMG regelt die Mitwirkung der Zolldienststellen bei der Überwachung des Verbringens von Arzneimitteln und Wirkstoffen in den Geltungsbereich des Gesetzes sowie bei deren Ausfuhr.
Bericht
1. Einleitung
2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle
3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG
3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung
3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels
3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG
3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens
3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände
3.3.3. Probennahme
3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes
3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung
3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen
4. Gesetz über das Apothekenwesen*
4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**
5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***
5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****
5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****
5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen
6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden
6.2. Aktivitäten des Europarates
6.3. Aktivitäten der WHO
6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene
6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen
6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses
7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes
7.1. Etablierung von single points of contact
7.2. Analyse der Internet-Angebote
7.3. Illegaler Internetversand
7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich
8. Schlussbemerkung
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... Die Globalisierung löst in hervorragender Weise Dynamik und Veränderung aus. Der Binnenmarkt ist Europas Trumpf, wenn es darum geht, die Früchte der Globalisierung zu ernten: Er ermöglicht es den EU-Bürgern, in Form niedrigerer Preise und größerer Auswahl von der Öffnung des Weltmarkts zu profitieren. Er veranlasst Firmen zu Effizienzsteigerung und Innovation und hilft ihnen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, damit sie sich den globalen Märkten widmen können. Er macht die EU für Investoren und Unternehmen aus aller Welt attraktiver. Er verschafft der EU weltweit eine Führungsrolle beim Setzen von Maßstäben und beim Zusammenführen von Regelungen, was den EU-Ausfuhren zugute kommt und dafür sorgt, dass die Einfuhren nicht nur einschlägige Standards erfüllen, sondern auch die EU-Bürger wirksam schützen.
Mitteilung
Mitteilung
1. Einführung
2. Chancen für die Bürger nutzen
2.1. Verbraucher und KMU stärken
2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen
2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation
2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension
3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen
3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes
3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung
3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen
3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen
4. Fazit
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren
2.1. Handlungsspektrum der EU
2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes
2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen
2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung
3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen
Artikel 1
Artikel 2
4. Blick in die Zukunft
4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen
4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen
Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen
4.3. Überwachung und Evaluierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 534/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... Die vom Bundesministerium benannten Zollstellen wirken u. a. bei der Überwachung der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln mit. Nach der bisherigen Regelung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 können jedoch u. a. nur Sendungen von Schadorganismen und Befallsgegenständen zur Überwachung angehalten werden. Sendungen von Pflanzenschutzmitteln sind bislang nicht berücksichtigt. Insofern entspricht es dem praktischen Bedürfnis der zuständigen Zollstellen, auch Sendungen von Pflanzenschutzmitteln zur Überwachung anzuhalten.
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 PflSchG
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 6 Abs. 1 Satz 3, 4 PflSchG
3. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG
4. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe a1 - neu - § 6 Abs. 3 PflSchG
5. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 2 PflSchG
6. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 3 PflSchG
7. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 6 Abs. 4 Satz 4 PflSchG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 11 Abs. 3 PflSchG
9. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Abs. 1 Nr. 2a Buchstabe a PflSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 13a - neu - § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 15b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 15c Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PflSchG
11. Zu Artikel 1 Nr. 16a - neu - § 16a Abs. 2 Satz 2 - neu - PflSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 16c Abs. 1 PflSchG
13. Zu Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b § 20 Abs. 4a PflSchG
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 22 Abs. 2 Satz 2 PflSchG
15. Zu Artikel 1 Nr. 26a - neu - § 33a Abs. 1 Nr. 2 PflSchG
16. Zu Artikel 1 Nr. 26b - neu - § 35 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 70/07
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich der Absatzmaßnahmen für Butter, Butterfett und Rahm
... Die Milchfett-Verarbeitung und -Ausfuhr-Verbilligungsverordnung (Milchfett-VA-VO) enthält Durchführungsvorschriften für die gemeinschaftsrechtlichen Absatzmaßnahmen im Bereich der Verarbeitung von Interventionsbutter, Butter, Butterfett und Rahm zu bestimmten Erzeugnissen. Die Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung sieht die Durchführungsvorschriften für die gemeinschaftsrechtliche Gewährung von Beihilfen für Butterfett zum unmittelbaren Verbrauch sowie für den Bezug von Butter durch gemeinnützige Einrichtungen vor.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Verarbeitung von Butter, Butterfett und Rahm zu bestimmten Erzeugnissen (Milchfett-Verarbeitungs-Verordnung)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Muster, Vordrucke, Formulare
§ 4 Elektronische Kommunikation
§ 5 Zuständigkeit
§ 6 Zulassung von Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben und Zwischenerzeugnissen
§ 7 Angebotsabgabe, Zuschlagserteilung
§ 8 Kleinverwender
§ 9 Amtliche Überwachung
§ 10 Anzeigepflichten vor der Herstellung oder Verarbeitung
§ 11 Aufzeichnungspflichten, Inventur
§ 12 Anzeigepflichten nach der Herstellung oder Verarbeitung
§ 13 Duldungs- und sonstige Mitwirkungspflichten
§ 14 Bezug von Interventionsbutter, beihilfefähigen Erzeugnissen, Milchfett oder Zwischenerzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten
§ 15 Versendung von Interventionsbutter, beihilfefähigen Erzeugnissen, Milchfett oder Zwischenerzeugnissen nach anderen Mitgliedstaaten
Artikel 2 Änderung der Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Drucksache 929/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern KOM (2007) 765 endg.; Ratsdok. 16534/07
... Die Ausfuhr von Verteidigungsgütern (umfangreiche militärische Ausrüstung, Teilsysteme,
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Genehmigungen
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Allgemeingenehmigungen
Artikel 6 Globalgenehmigungen
Artikel 7 Einzelgenehmigungen
Kapitel III Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung
Artikel 8 Information durch die Lieferanten
Artikel 9 Zertifizierung
Artikel 10 Ausfuhrbeschränkungen
Kapitel IV Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Zollwesen
Artikel 12 Informationsaustausch
Kapitel V Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter
Artikel 13 Aktualisierung des Anhangs
Artikel 14 Ausschuss
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 15 Schutzmaßnahmen
Artikel 16 Berichterstattung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Anhang Liste der Verteidigungsgüter
ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:
ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:
ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:
ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:
ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:
ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:
ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.
ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.
ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:
ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:
ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:
Finanzbogen
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... Aufklärungsmaßnahmen Für Forschungsinstitute, Forscher und kleine Biounternehmen mit begrenzten Ressourcen kann es mitunter schwierig sein, über Änderungen, die in Bezug auf die für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Biowissenschaften geltenden Beschränkungen und Vorschriften (beispielsweise die Bestimmungen für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, für den Transport von biologischen Arbeitsstoffen oder für Sicherheitsvorkehrungen) erfolgen, auf dem Laufenden zu bleiben.13 Die Einhaltung dieser Bestimmungen kann daher in den einzelnen Mitgliedstaaten wie auch bei den einzelnen Beteiligten unterschiedlich sein. Aus diesem Grund könnten die Mitgliedstaaten mit der Unterstützung der Kommission Überlegungen über etwaige nationale Aufklärungskampagnen über bewährte Praktiken der Mitgliedstaaten anstellen.
Grünbuch über die Biogefahrenabwehr
1. Ziele und Hintergrund
2. Ansatz und Begriffsbestimmungen
3. Konsultation
4. Überblick über die einschlägige EU-Politik
5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen
5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr
5.2. Vorsorge und Schutz
5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung
5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten
5.5. Reaktion und Wiederherstellung
Drucksache 500/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms (2006/2111(INI))
... 35. fordert die Kommission und den Rat auf, einheitliche Verfahren für die Überwachung der Herstellung, Lagerung, Beförderung, Einfuhr und Ausfuhr von und des Handels mit Waffen und Sprengstoffen zu schaffen, um ihre missbräuchliche Verwendung innerhalb der Europäischen Union wie in Drittstaaten zu verhindern;
Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden
Stärkung der demokratischen Rechenschaftspflicht in der Außendimension des RFSR
Zu den Hauptzielen der Strategie
Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten
Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für Unionsbürger
Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen
Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik
Drucksache 92/1/07
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Saarland
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen – KGÜAG)
Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen – KGÜAG)
Drucksache 299/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. März 2007 zu der Integration der neuen Mitgliedstaaten in die GAP (2006/2042(INI))
... 17. stellt fest, dass die unterschiedlichen Niveaus der EU-10-Länder und der EU-15-Länder bei den Direktzahlungen keine gleichen Voraussetzungen gewährleistet haben und in verschiedenen neuen Mitgliedstaaten die Erzeuger so auch auf ihren einheimischen Märkten Boden verloren haben, wozu insbesondere der Wettbewerb im Zuge der steigenden Einfuhren und der Ausfuhren aus Drittländern aufgrund der geänderten Zollregelungen beigetragen hat;
Reibungslose Integration, Vorteile für beide Seiten
Durchführung der GAP in den neuen Mitgliedstaaten
Zukunft der GAP in der erweiterten Europäischen Union
Drucksache 575/07
... - Strafbewehrung von Verstößen gegen das Einfuhrverbot für Dual-Use-Güter und die Genehmigungsvorbehalte für Ausfuhren und Dienstleistungen von Gütern gemäß Anhang I bzw. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung,
Drucksache 556/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
... f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Marktmitteln. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. ä. geleistet werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
Begründung
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 29. Juni 2007
3 Investitionsfinanzierung
4 Erläuterungen
Sonstige Ausgaben
4 Erläuterungen
Kap. 3
2 Abschluss
Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2 Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2006
1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2008 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2008)
Drucksache 897/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 25. Oktober 2007 an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan (2007/2125(INI))
... D. in der Erwägung, dass die Regierung Afghanistans einen Ausschuss für die Regulierung des Drogenbereichs eingerichtet hat, dem Beamte des Ministeriums für Drogenbekämpfung, des Gesundheits- und des Finanzministeriums angehören und der die Zulassung, den Verkauf, die Verteilung, die Ein- und Ausfuhr aller Drogen zu legalen Zwecken im Land regeln soll,
Drucksache 660/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... (6) Absatz 1 und 5 gelten nicht für das Inverkehrbringen zum Zwecke des Verbringens in einen anderen Mitgliedstaat oder der Ausfuhr in ein Drittland."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
7. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Drucksache 355/07
... 3. entgegen Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2219/89 des Rates vom 18. Juli 1989 über besondere Bedingungen für die Ausfuhr von Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (ABl. EG (Nr.) L 211 S. 4) ein Nahrungsmittel oder Futtermittel ausführt, dessen radioaktive Kontamination über einem Höchstwert liegt, der durch eine im Bundesanzeiger veröffentlichte Verordnung des Europäischen Gemeinschaftsrechts nach Artikel 2 oder 3 der Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 festgelegt wird oder 4. entgegen Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates vom 22. März 1990 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl (ABl. EG (Nr.) L 82 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 806/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EU (Nr.) L 122 S. 1, Nr. L 138 S. 49), ein dort genanntes Erzeugnis in den freien Verkehr verbringt."
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Zuständigkeit des Bundes
III. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
IV. Alternativen
V. Befristung
VI. Gender Mainstreaming
VII. Kosten
VIII. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
2 Allgemein:
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
Drucksache 534/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetz es und des BVL-Gesetzes
... und Pflanzenerzeugnissen, die für die Ausfuhr bestimmt sind, wenn das Bestimmungsland eine solche Anwendung vorschreibt. In phytosanitären Vorschriften von Drittländer kann aber auch die Behandlung von anderen Gegenständen als Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vorgeschrieben sein. Die Nr. 3 wird daher so geändert, dass künftig allgemein Befallsgegenstände erfasst werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Nr. 11
Zu 12 § 12 Abs. 3
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 19 § 16f Abs. 1
Zu 21b § 18b Abs. 5
Zu 22 § 20 Abs. 2
Zu 23 § 21a Abs. 2
Zu 24 § 22 Abs. 2
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1
Zu 2 § 2
Zu 3 § 3
Zu 4 § 4
Zu 5 § 4a neu
Zu 6
Zu 7 § 6
Zu 8 § 6a
Zu 9 § 7 Abs. 1
Zu 10 § 10a
Zu 11 § 11
Zu 12 § 12
Zu 13 bis 15a § 15, § 15b Abs. 4, § 15c Abs. 2
Zu 15b § 15c Abs. 3
Zu 16 § 15d
Zu 17 § 16c
Zu 18 § 16e
Zu 19 § 16f
Zu 20 § 16g Abs. 2
Zu 22 zu § 20
Zu 23 § 21a
Zu 24 § 22 Abs. 2
Zu 25 § 30 Abs. 1
Zu 26
Zu 28 § 40
Zu 29 § 45
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und zur Änderung des BVL-Gesetzes
Drucksache 408/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zu dem Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2020(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2007 zum siebten und achten Jahresbericht des Rates gemäß Nr. 8 der Operativen Bestimmungen des Verhaltenskodex der Europäischen Union über Waffenausfuhren,10
Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt
Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Kinder und bewaffnete Konflikte
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften
Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR
Hilfsprogramme allgemein
Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern
Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen
Drucksache 682/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07
... Bei den Einfuhren sollte die EU die Kommunikation über ihre Anforderungen gegenüber ihren Handelspartnern verbessern. Darüber hinaus sollte die EU ihre Verhandlungsstärke in Fragen im Zusammenhang mit Ausfuhren ausbauen. Sie sollte nach Kräften andere Mitglieder des OIE/Kodex ermutigen, ihre Vorschriften besser an internationale Empfehlungen/Standards und Leitlinien anzunähern und für eine einheitliche Auslegung zu sorgen, sowie eine mögliche Verzerrung des internationalen Wettbewerbs zu vermeiden.
2 Präambel
1. Vision
2. Zweck
3. Umfang der Strategie
4. Zielsetzungen
5. Aktionsplan
Partnerschaftliche Arbeit
4 Kommunikation
Säule 1 Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
1.1. Einstufung von mit Tieren zusammenhängenden Gefahren
Säule 2 Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit
2.1. Ein einziger und klarerer Rechtsrahmen
2.2. Aufbau von Systemen zur wirksamen Aufteilung von Kosten und Verantwortung
5 Tierseuchen
5 Futtermittel
2.3. Einfluss der Gemeinschaft auf internationale Standards
2.4. Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene
Säule 3 Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren
3.1. Unterstützung von Biosicherheitsmaßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
3.2. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
3.3. Bessere Biosicherheit an den Grenzen
3.4. Überwachung und Krisenvorsorge/-management15
5 Veterinärüberwachung
5 Notfallvorsorge
Säule 4 Wissenschaft, Innovation und Forschung
4.1. Wissenschaft
4.2. Innovation und Forschung
Drucksache 392/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... (2) Auf Preisklauseln, die bis zum ... [einsetzen: Tag der Verkündung dieses Gesetzes] vereinbart worden sind und deren Genehmigung bis dahin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt worden ist, sind die bislang geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
Artikel 1 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)
§ 1 Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik
§ 2 Erhebungsbereiche
§ 3 Erhebungseinheiten und Erhebungsarten
§ 4 Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt
§ 5 Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
§ 6 Auskunftspflicht
§ 7 Übermittlung von Einzelangaben
§ 8 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)
§ 1 Preisklauselverbot
§ 2 Ausnahmen vom Verbot
§ 3 Langfristige Verträge
§ 4 Erbbaurechtsverträge
§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
§ 6 Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.
§ 7 Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte
§ 8 Unwirksamkeit der Preisklausel
§ 9 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes
Artikel 4a Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 9a Änderung der Handwerksordnung
Artikel 9b Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gaststättengesetzes
Artikel 11 Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik
Artikel 13 Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 15 Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes
Artikel 16 Änderung des Handwerkstatistikgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsstatistikgesetzes
Artikel 18 Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes
Artikel 19 Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes
Artikel 20 Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik
Artikel 21 Änderung des Verdienststatistikgesetzes
Artikel 21a Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 22 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 23 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 24 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 25 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 27 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 28 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 29 Neubekanntmachung
Artikel 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 538/07
... es ergibt sich aus Art. 72 Abs. 1 und Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 und Nr. 17 GG (Recht der Wirtschaft, Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung, Ein- und Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse). Nach Art. 72 Abs. 2 GG steht dem Bund auf dem Gebiet des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) die Gesetzgebungskompetenz zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundeseinheitliche Regelung des Fleischrechts ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Klassifizierung
§ 3 Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
§ 4 Befähigung und Zulassung von Klassifizierern
§ 5 Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe übergebener Gegenstände
§ 6 Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern
§ 7 Zuständigkeit
§ 8 Mitteilungspflichten
§ 9 Preis- und Gewichtsfeststellung, Kennzeichnung von Schlachtkörpern
§ 10 Auskunftspflichten
§ 11 Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 12 Registerführung, Datenübermittlung
§ 13 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Außenverkehr
§ 16 Bußgeldvorschriften
§ 17 Einziehung
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes
§ 20 Änderung von Rechtsvorschriften
§ 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zur Ablösung des Vieh- und Fleischgesetzes durch das Fleischgesetz
1. Umbenennung
2. Wegfall der Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren
3. Wegfall der Regelungen über Fleischgroßmärkte
4. Zulassung von Klassifizierungsunternehmen
5. Änderungen beim Bestellungs- bzw. Zulassungsverfahren für Klassifizierer
6. Sonstige Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Sonstiges
B. Besonderer Teil
§ 1 [ Begriffsbestimmungen ]
§ 2 [ Klassifizierung ]
§ 3 [ Zulassung von Klassifizierungsunternehmen ]
§ 4 [ Befähigung und Zulassung von Klassifizierern ]
§ 5 [ Erlöschen der Zulassung eines Klassifizierers, Rückgabe der Zulassungsurkunde ]
§ 6 [ Widerruf und Rücknahme der Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern ]
§ 7 [ Zuständigkeit ]
§ 8 [ Mitteilungspflichten, Beendigung der Tätigkeit ]
§ 9 [ Preis- und Schlachtgewichtsfeststellung, Kennzeichnung ]
§ 10 [ Auskunftspflichten ]
§ 11 [ Befugnisse der zuständigen Behörde ]
§ 12 [ Registerführung, Datenübermittlung ]
§ 13 [ Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen ]
§ 14 [ Gebühren und Auslagen ]
§ 15 [ Außenverkehr ]
§ 16 [ Bußgeldvorschriften ]
§ 17 [ Einziehung ]
§ 18 [ Übergangsbestimmungen ]
§ 19 [ Aufhebung des Vieh- und Fleischgesetzes ]
§ 20 [ Änderung von Rechtsvorschriften ]
§ 21 [ Inkrafttreten ]
Drucksache 311/07
... an die Verordnung (EG) Nr. 1875/2006 der Kommission vom 18. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EU (Nr.) L 360 S.64) (Zollkodex-Durchführungsverordnung) und die Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens ATLAS,
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
(4) Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Wohngebäude nach § 16 Abs. 2 und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20 sind ergänzend zu § 21 auch Personen berechtigt, die vor dem 25. April 2007 nach Maßgabe der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort vom 7. September 2006 (BAnz S. 6379) als Antragsberechtigte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert worden sind.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
Drucksache 636/07
Verordnung der Bundesregierung
Einhundertsechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -
Einhundertsechste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur
Drucksache 42/07
... Anleitung zum Ausfüllen des Vordrucks zur Ausfuhranmeldung
Drucksache 469/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... So sind beispielsweise gezielte Maßnahmen im Bereich der Baunormen und -methoden und der Klimaresistenz von Kulturen erforderlich. Der Anpassungsprozess ist auch eine Gelegenheit zur Innovation und Entwicklung neuer Technologien, und es besteht ein wachsendes Potenzial für die Ausfuhr von Technologien, die in der EU entwickelt wurden. Diese Möglichkeit sollte in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor genauer untersucht werden.
Grünbuch der Kommission
1. Anpassung und Klimaschutz aus dem richtigen Blickwinkel
2. Grund zur globalen Besorgnis
3. Europa bleibt nicht verschont
Abbildung 1: Veränderung der durchschnittlichen Jahrestemperatur bis Ende dieses Jahrhunderts1
Abbildung 2: Veränderung der durchschnittlichen Jahresniederschläge bis Ende dieses Jahrhunderts
4. Europa muss sich anpassen - Herausforderungen für die Europäische Gesellschaft und die europäische öffentliche Ordnung
Abbildung 3: Auswirkung von Anpassungsmaßnahmen auf Schäden infolge eines niedrigen und eines hohen Meeresspiegelanstiegs.
• Nationale Ebene
• Regionale Ebene
• Lokale Ebene
5. Ausrichtung der EU-Massnahmen - Prioritäre Optionen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktionsschwerpunkten
5.1. Der erste Pfeiler: Frühzeitiges Handeln in der EU
5.1.1. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Umsetzung und Änderung geltender und künftiger Rechtsvorschriften und Politiken
Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Industrie und Dienstleistungen
5 Energie
5 Verkehr
5 Gesundheit
5 Wasser
Meeresumwelt und Fischerei
Ökosysteme und biologische Vielfalt
Andere natürliche Ressourcen
5 Querschnittsfragen
5.1.2. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in existierende Förderprogramme der Gemeinschaft
5.1.3. Entwicklung neuer politischer Maßnahmen
5.2. Der zweite Pfeiler: Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU
5.3. Der dritte Pfeiler: Verringerung der Unsicherheit durch Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung
5.4. Der vierte Pfeiler: Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien
6. Nächste Schritte
Drucksache 65/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen Erdfernerkundungsdaten (Satellitendatensicherheitsgesetz - SatDSiG )
... Die Bezifferung des Vollzugsaufwands zur Erteilung der Erlaubnis zum Verbreiten von Erdfernerkundungsdaten ist im Einzelnen schwierig, da sowohl technisch als auch fachpolitisch Neuland betreten wird. Zudem hängt sie von der Ausgestaltung der Grenzwerte der Sensitivitätsprüfung ab. Nach derzeitigem Stand kann jedoch der zusätzliche Personalbedarf auf insgesamt elf Personen geschätzt werden, wovon acht auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zuständiger Behörde, zwei auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und eine Person auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entfallen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 . Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 . Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems
§ 3 Genehmigung
§ 4 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 5 Dokumentationspflicht
§ 6 Anzeigepflicht
§ 7 Auskunftspflicht
§ 8 Betretens- und Prüfungsrechte
§ 9 Maßnahmen der zuständigen Behörde
§ 10 Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme
Teil 3 . Verbreiten von Daten
Kapitel 1 . Allgemeine Voraussetzungen
§ 11 Zulassung
§ 12 Zulassungsvoraussetzungen
§ 13 Anzeigepflicht
§ 14 Auskunftspflicht
§ 15 Betretens- und Prüfungsrechte
§ 16 Maßnahmen der zuständigen Behörde
Kapitel 2 . Verfahren des Verbreitens von Daten
§ 17 Sensitivitätsprüfung
§ 18 Dokumentationspflicht
§ 19 Erlaubnis
§ 20 Sammelerlaubnis
Teil 4 . Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland
§ 21 Verpflichtung des Datenanbieters
§ 22 Verpflichtung des Betreibers
§ 23 Vergütung
Teil 5 . Durchführungsvorschriften
§ 24 Zuständigkeit
§ 25 Verfahren
§ 26 Gebühren und Auslagen
§ 27 Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Teil 6 . Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Straftaten
§ 30 Auslandstaten Deutscher
§ 31 Straf- und Bußgeldverfahren
Teil 7 . Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 32 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 33 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
§ 34 Übergangsregelung
§ 35 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.