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"Aufstacheln"
Drucksache 546/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa
... Insbesondere teilt die Kommission die Einschätzung, dass Online-Plattformen für die öffentliche Kommunikation und die öffentliche und individuelle Meinungsbildung immer wichtiger werden. Die Kommission hat im Mai 2016 eine Aktualisierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste' vorgeschlagen. Diese Richtlinie enthält die gemeinsamen Vorschriften, die seit nahezu 30 Jahren für audiovisuelle Medien gelten und die kulturelle Vielfalt sowie den freien Verkehr von Inhalten in der Europäischen Union gewährleisten. Neue Vorschriften sollten auch für Videoplattformen gelten (Video-on-Demand und Video-Sharing). Ziel der vorgeschlagenen Vorschriften ist es, den Pluralismus in den Medien und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsbehörden zu wahren. Inhalte, die zu Gewalt oder Hass aufstacheln, sollen beseitigt werden.
Drucksache 315/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... bestimmt der Entwurf das Bundesamt für Justiz, das im Rahmen der Verfolgung der in diesem Entwurf bezeichneten OWi-Tatbestände auch zu prüfen hat, ob ein strafbarer Inhalt im Sinne des § 1 Absatz 3 vorliegt. Das Bundesamt für Justiz holt eine Vorabentscheidung über die Rechtswidrigkeit des Inhalts beim zuständigen Gericht ein. Diese Prüfkompetenz ist vergleichbar mit der Tätigkeit der Landesmedienanstalten als zuständige Verwaltungsbehörde gemäß § 24 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Die Landesmedienanstalten können gegen Telemedienanbieter wegen unzulässiger Angebote, die zum Hass aufstacheln, zu Gewalt auffordern oder die Menschenwürde angreifen, Bußgelder verhängen. Außerdem wird durch eine Ergänzung des Telemediengesetzes in Artikel 2 des Entwurfs Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzer von Diensteanbietern zu erhalten.
Drucksache 315/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... : Das Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression ist eine schwerwiegende Hassstraftat, die durch das Einstellen von Inhalten in sozialen Netzwerken begangen werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand
Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
10. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle
11. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz
12. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
13. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG
14. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
15. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
17. Zum Gesetzentwurf allgemein
18. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
19. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
20. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG
21. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG
22. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG
23. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG
24. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG
25. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG
26. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG
27. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... : Das Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression ist eine schwerwiegende Hassstraftat, die durch das Einstellen von Inhalten in sozialen Netzwerken begangen werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt Erfüllungsaufwand
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zu Artikel 1 Verwaltungsrechtliche Anordnungsbefugnisse einer Aufsichtsbehörde
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
14. Zu Artikel 1 Einrichtung einer Clearingstelle
15. Zu Artikel 1 Verhältnis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Telemediengesetz
16. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
Zum Gesetzentwurf allgemein
18. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 NetzDG
19. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
20. Zum Gesetzentwurf allgemein
21. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
22. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 NetzDG
23. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 NetzDG
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
25. Zum Gesetzentwurf allgemein
26. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 und 3 NetzDG
27. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
28. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 2 und 3 NetzDG
29. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 NetzDG
30. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Nummer 6 NetzDG
31. Zu Artikel 1 § 3 NetzDG
32. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 NetzDG
33. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 5 NetzDG
34. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 NetzDG
35. Zu Artikel 1 § 5 NetzDG
36. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 NetzDG
37. Zu Artikel 2 § 14 Absatz 2 TMG
Drucksache 723/16
... § 80a Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression".
Drucksache 288/3/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU
/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten - COM(2016) 287 final
... Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten mit angemessenen Mitteln dafür Sorge tragen, dass Videoplattformanbieter unter Zurückdrängung des Haftungsprivilegs der Artikel 14 und 15 der e-commerce-Richtlinie gewährleisten, dass die von Nutzern erstellten und auf den Videoplattformen bereitgestellten Videos nicht zu Gewalt oder Hass im Sinne des AVMD-Richtlinienvorschlags aufstacheln und Minderjährige vor Inhalten geschützt werden, die ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Die Wahl der hierzu geeigneten Mittel sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, wobei Mittel der Selbst- und Koregulierung gefördert werden sollten.
Drucksache 288/2/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten - COM(2016) 287 final
... Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten mit angemessenen Mitteln dafür Sorge tragen, dass Videoplattformanbieter unter Zurückdrängung des Haftungsprivilegs der Artikel 14 und 15 der ecommerce-Richtlinie gewährleisten, dass die von Nutzern erstellten und auf den Videoplattformen bereitgestellten Videos nicht zu Gewalt oder Hass im Sinne des AVMD-Richtlinienvorschlags aufstacheln und Minderjährige vor Inhalten geschützt werden, die ihre körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung beeinträchtigen können. Die Wahl der hierzu geeigneten Mittel sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, wobei Mittel der Selbst- und Koregulierung gefördert werden sollten.
Drucksache 161/1/16
... gestrichen werden. Fälle des Aufstachelns zum Angriffskrieg sollen künftig von § 111
Drucksache 161/16 (Beschluss)
... gestrichen werden. Fälle des Aufstachelns zum Angriffskrieg sollen künftig von § 111
Drucksache 161/16
... Zu den Vergehen, bei denen diese Ausnahme greift, gehört nach bisherigem Recht auch das Aufstacheln zum Angriffskrieg nach § 80a StGB. Dessen Aufhebung bedingt die Streichung des § 80a StGB aus dem Katalog des § 53 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Völkerstrafgesetzbuches
Abschnitt 3 Verbrechen der Aggression
§ 13 Verbrechen der Aggression
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Vorgeschichte
2. Ergebnis der Verhandlungen in Kampala
3. Anlass für den Gesetzentwurf
4. Ratifikation und Umsetzung in anderen Staaten
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 13
Zu Absatz 1
5 Angriffshandlung
5 Schwellenklausel
5 Strafandrohung
Zu Absatz 2
Objektive Bedingung der Strafbarkeit
5 Strafrahmen
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
5 Führungsklausel
Zu Absatz 5
Zu den Nummer n
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3520: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuchs
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
2.3. Sonstige Kosten
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... H. in der Erwägung, dass eine Reihe von besorgniserregenden Vorfällen, wie die Annahme des Gesetzes über den Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen, der Versuch der lokalen Behörden, die Abhaltung von Demonstrationen für Gleichstellung und Homosexuellen-Paraden zu verbieten, und die Verwendung von aufstachelnden oder drohenden Ausdrucksweisen und von Hasstiraden durch Politiker und Parlamentarier, Anlass für diese Entschließung waren,
Drucksache 494/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... Nach der Definition in Artikel 2 Absatz 1 muss das Material Hass, Diskriminierung oder Gewalt befürworten, fördern oder dazu aufstacheln. Dabei bezieht sich „befürworten“ nach dem Erläuternden Bericht (Nummer 14) auf das sich Aussprechen für Hass, Diskriminierung oder Gewalt, „fördern“ auf das Ermutigen zu oder das Vorantreiben von Hass, Diskriminierung oder Gewalt und „aufstacheln“ auf das Drängen anderer zu Hass, Diskriminierung oder Gewalt. Der Begriff „Gewalt“ bezieht sich auf die rechtswidrige Gewaltanwendung, der Begriff „Hass“ auf starke Abneigung oder Feindseligkeit (vgl. den Erläuternden Bericht Nummer 15).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art Übersetzung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Begriffsbestimmung
Kapitel II Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Artikel 3 Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Materials über Computersysteme
Artikel 4 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Drohung
Artikel 5 Rassistisch und fremdenfeindlich motivierte Beleidigung
Artikel 6 Leugnung, grobe Verharmlosung, Billigung oder Rechtfertigung von Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Artikel 7 Beihilfe und Anstiftung
Kapitel III Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Artikel 8 Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und diesem Protokoll
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 9 Zustimmung, gebunden zu sein
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Beitritt
Artikel 12 Vorbehalte und Erklärungen
Artikel 13 Status und Rücknahme von Vorbehalten
Artikel 14 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 15 Kündigung
Artikel 16 Notifikation
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Entstehungsgeschichte
2. Inhalt und Würdigung des Zusatzprotokolls
3. Deutscher Vorbehalt
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Kapitel II – Innerstaatlich zu treffende Maßnahmen
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Kapitel III – Verhältnis zwischen dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll
Zu Artikel 8
Zu Kapitel IV – Schlussbestimmungen
Zu den Artikeln 9
Drucksache 495/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 28. Januar 2003 zum Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art
... "1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte
II. Änderungsbedarf im deutschen Strafrecht
III. Anforderungen, denen das geltende Recht bereits genügt
IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 24. räumt ein, dass Bosnien und Herzegowina einige Fortschritte in den Bereichen Sicherheit und Grenzschutz erzielt hat; bekundet jedoch seine Unzufriedenheit darüber, dass Bosnien und Herzegowina als potenzieller Kandidat auf dem Weg hin zur Mitgliedschaft in der Union nur mäßige Fortschritte zu verzeichnen hat; ist zunehmend besorgt über das instabile politische Klima und das Fehlen einer gemeinsamen Vision der beiden Teilstaaten und verurteilt die Tatsache, dass aufstachelnde Ausdrucksweisen verwendet werden, da dies die Errungenschaften bei der Aussöhnung zwischen den Volksgruppen und die Funktionsfähigkeit der staatlichen Strukturen beeinträchtigen kann; fordert den Rat auf, mit Unterstützung der internationalen Gemeinschaft seine Bemühungen zur Führung eines Dialogs mit den Spitzenpolitikern in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen, damit dieses Land und seine Bevölkerungsgruppen ihren Weg in die europäische Integration fortsetzen können; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, einen nachhaltigeren Verfassungsrahmen zu schaffen, damit die Institutionen des Landes effizienter funktionieren; nimmt daher die jüngsten gemeinsamen diplomatischen Bemühungen des Ratsvorsitzes, der Kommission und der amerikanischen Regierung zur Kenntnis und empfiehlt weitere Verhandlungen unter Berücksichtigung früherer politischer Vereinbarungen in Bosnien und Herzegowina; weist darauf hin, dass die Parlamente und die Zivilgesellschaft stärker eingebunden werden und dazu beitragen müssen, dass das Land funktionsfähig bleibt;
Drucksache 76/07
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes (JuSchVerbG)
... 3. Zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
Drucksache 948/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit KOM (2005) 646 endg.; Ratsdok. 15983/05
... Die Mitgliedstaaten sorgen mit angemessenen Mitteln dafür, dass die audiovisuellen Mediendienste und die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die von ihrer Rechtshoheit unterliegenden Anbietern verbreitet werden, nicht zu Hass aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung aufstacheln.
Drucksache 167/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuch es bei Handlungen im Ausland
Drucksache 224/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
Drucksache 288/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten - COM(2016) 287 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.