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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufnahme-Mitgliedstaates"


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Drucksache 43/17 (Beschluss)

... Im Falle des nur temporär agierenden Dienstleisters kann der Aufnahme-Mitgliedstaat innerhalb von vier Wochen der Ausstellung der Dienstleistungskarte unter engen Voraussetzungen widersprechen. Im Falle des Dienstleisters, der sich im Aufnahme-Mitgliedstaat niederlassen möchte, kann der Aufnahme-Mitgliedstaat innerhalb von sechs Wochen der Ausstellung der Dienstleistungskarte widersprechen. Mit Ablauf der vier bzw. sechs Wochen stellt das Heimatland des Dienstleisters automatisch eine Dienstleistungskarte aus - sogenannte Genehmigungsfiktion. Nach Erhalt der Dienstleistungskarte darf der Dienstleister dann die Dienstleistung grenzübergreifend im Aufnahme-Mitgliedstaat erbringen bzw. sich niederlassen.



Drucksache 43/1/17

... 11. Die Prüf- und Reaktionsfristen für den Aufnahme-Mitgliedstaat sind deutlich zu kurz.



Drucksache 678/04

... 1. Die Gemeinschaft meldet nach Zustimmung des Aufnahme-Mitgliedstaates und nach Maßgabe der in dem beigefügten Briefwechsel festgelegten Modalitäten sowie gemäß Artikel 1, Artikel 2 und Artikel 5 Buchstaben a, b, c und d sowie gemäß Artikel 6 die Unfälle, die sich in einer Anstalt der gemäß Artikel 8 des Euratom-Vertrags errichteten Gemeinsamen Forschungsstelle ergeben haben. Derartige Anstalten gibt es gegenwärtig in Ispra (Italien), Karlsruhe (Bundesrepublik Deutschland), Petten (Niederlande) und Geel (Belgien).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/04




Begründung

1. Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

2. Beschluss des Rates VOM 14. DEZEMBER 1987

3. BEITRITT der Gemeinschaft zum Übereinkommen

4. Gründe für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses VOM 14. DEZEMBER 1987

5. Inhalt des Vorschlags für einen Beschluss des Rates

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Begründung

1. Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen

2. Beschluss des Rates VOM 27. NOVEMBER 1989

3. BEITRITT der Gemeinschaft zum Übereinkommen

4. Gründe für eine Aufhebung des Ratsbeschlusses VOM 27. NOVEMBER 1989

5. Inhalt des Vorschlags für einen Beschluss des Rates

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang


 
 
 


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