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"Aufbringungen"


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Drucksache 217/1/11

... die Grundlagen für die dringend erforderliche Verbesserung der Nachweispflichten bei Bioabfällen schaffen. Durch die beabsichtigte Änderung der Nachweispflichten bei Bioabfällen werden die Möglichkeiten illegaler Aufbringungen von nicht geeigneten Materialien noch stärker als bisher erschwert. Damit kann nunmehr die geforderte Regelung zur Rückverfolgbarkeit von Bioabfällen umgesetzt werden. Anlass für die Forderung waren Kontaminationen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Aufbringung PFT-belasteter Materialien, die als Bioabfallgemisch deklariert worden waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2a - neu - WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45d Satz 3 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 6 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 1 bis 6 WHG Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie auch die bestehenden Verordnungsermächtigungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen konkretisiert werden sollen.

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 107 - neu - WHG

§ 107
Rechtsverordnungen der Länder

7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 45 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BNatSchG

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 und 4 Buchstabe b § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 6 WaStrG

9. Zu Artikel 4a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG

10. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 217/11 (Beschluss)

... die Grundlagen für die dringend erforderliche Verbesserung der Nachweispflichten bei Bioabfällen schaffen. Durch die beabsichtigte Änderung der Nachweispflichten bei Bioabfällen werden die Möglichkeiten illegaler Aufbringungen von nicht geeigneten Materialien noch stärker als bisher erschwert. Damit kann nunmehr die geforderte Regelung zur Rückverfolgbarkeit von Bioabfällen umgesetzt werden. Anlass für die Forderung waren Kontaminationen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Aufbringung PFT-belasteter Materialien, die als Bioabfallgemisch deklariert worden waren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2 WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45a Absatz 2a - neu - WHG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 45d Satz 3 WHG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 62 Absatz 4 Nummer 1 bis 6 WHG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 107 - neu - WHG

§ 107
Rechtsverordnungen der Länder

6. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 45 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 und 4 Buchstabe b § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 6 WaStrG

8. Zu Artikel 4a - neu - § 8 Absatz 2 Satz 1 und 2 KrW-/AbfG

'Artikel 4a Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


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