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23 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufbauseminare"


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Drucksache 547/13

... "d) Abweichend von Buchstabe c kann anstelle von Aufbauseminaren, die bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes nach Artikel 9 Absatz 1] nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 in der bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes nach Artikel 9 Absatz 1] anwendbaren Fassung angeordnet, aber bis zum Ablauf des ... [Einsetzen: Tag vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Änderungsgesetzes nach Artikel 9 Absatz 1 ] noch nicht begonnen worden sind, die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars absolviert werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/13




Anlage Viertes
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

1. Zum Titel des Gesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 1 Satz 2 -neu-, Satz 4, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 4, Absatz 5, Absatz 6, Absatz 7a Satz 1, 2 und 4, Absatz 8 Satz 1, Absatz 9, Absatz 10, Absatz 11 Satz 4 StVG ,

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht FahrlG

4. Zu Artikel 9 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 387/1/13

... "... wird dem Freikaufen durch Punkterabatte ein Riegel vorgeschoben. Untersuchungen haben die bisherige dem Punkterabatt zugrunde liegende Annahme, der Besuch von Aufbauseminaren nach dem Punktsystem verbessere das Verkehrsverhalten, nicht bestätigt. Gerade die unbelehrbaren Wiederholungstäter haben diese Möglichkeit vielmehr nur genutzt, um dadurch ihr Punktekonto zu bereinigen. Die beabsichtigte positive Änderung des Fahrverhaltens konnte nicht festgestellt werden. Durch die Rabatte konnten sie die 18-Punkte-Grenze für sich persönlich auf 24 Punkte erhöhen und der eigentlich gebotenen Entziehung vorerst entgehen. Solchem Taktieren soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden, indem auf die Punkterabatte verzichtet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/1/13




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 387/13 (Beschluss)

... "... wird dem Freikaufen durch Punkterabatte ein Riegel vorgeschoben. Untersuchungen haben die bisherige dem Punkterabatt zugrunde liegende Annahme, der Besuch von Aufbauseminaren nach dem Punktsystem verbessere das Verkehrsverhalten, nicht bestätigt. Gerade die unbelehrbaren Wiederholungstäter haben diese Möglichkeit vielmehr nur genutzt, um dadurch ihr Punktekonto zu bereinigen. Die beabsichtigte positive Änderung des Fahrverhaltens konnte nicht festgestellt werden. Durch die Rabatte konnten sie die 18-Punkte-Grenze für sich persönlich auf 24 Punkte erhöhen und der eigentlich gebotenen Entziehung vorerst entgehen. Solchem Taktieren soll jetzt ein Riegel vorgeschoben werden, indem auf die Punkterabatte verzichtet wird."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/13 (Beschluss)




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 799/12

... Aufgrund der Überführung der Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen in das neue Fahreignungsseminar entsteht für die Wirtschaftsbereiche Fahrschulen und verkehrspsychologische Berater ein zusätzlicher Mehraufwand pro Jahr i.H.v. ca. 6,4 Mio. Euro für Personal und ca. 1,3 Mio. Euro für Sachkosten. Einmaliger Erfüllungsaufwand aufgrund von Schulungsmaßnahmen fällt für die Wirtschaft i.H.v. 5,3 Mio. Euro für Personal und ca. 2 Mio. Euro für Sachkosten an. Die Änderungen des Personal- und Sachaufwands werden auch durch Einnahmeänderungen begleitet, die unter "Weitere Kosten" dargestellt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

§ 31b
Voraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

§ 31c
Voraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 5
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 6
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen über die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen über die Führung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. Änderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Gebührenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur Überschrift und zu den Absätzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 31a

Zu § 31b

Zu § 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 723/10

... Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 2a Absatz 2 Nummer 1, § 4 Absatz 3 Nummer 2 StVG) einschließlich der Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Sonstige Auswirkungen

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt

§ 1
Gebührentarif

§ 2
Auslagen

§ 3
Kostengläubiger

§ 4
Kostenschuldner

§ 5
Persönliche Gebührenfreiheit

§ 6
Anwendung des Verwaltungskostengesetzes

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage zu
§ 1

1. Abschnitt

2. AbschnittGebühren der Behörden im Landesbereich

3. AbschnittGebühren der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, der Prüfstellen nach der Fahrzeugteileverordnung, der Begutachtungsstellen fürFahreignung und der Sehteststellen

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder und Kommunen

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

C. Sonstige Auswirkungen

1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

2. Nachhaltigkeit

D. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge (NKR-Nr. 1517)


 
 
 


Drucksache 489/10

... Das "Begleitete Fahren ab 17" wird in seiner einfachen und bürgerfreundlichen Form in das Dauerrecht überführt. Über die hierfür notwendigen Regelungen, die insbesondere die modellspezifischen Vorschriften aufheben, sind keine Änderungen bei den Anforderungen an den oder die namentlich benannten Begleiter vorgesehen. Es soll nur deutlicher herausgestellt werden, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Verstoß darstellt, der wie bisher mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet wird. Dazu kommt ein Bußgeld, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist wie bisher die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

H. Nachhaltigkeit

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte

3 Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

zu a

zu b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

zu a

zu b

zu c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 12 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1381: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes


 
 
 


Drucksache 100/08

... Der Inhaber besitzt die Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren nach § 2a StVG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender Mainstreaming

E. Kosten

F. Sonstige Kosten

G. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

§ 1
Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung auf Grund der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Anlage 1
.1 (zu § 2 Abs. 1) Unbefristeter Fahrlehrerschein

Artikel 2

Begründung

A. Allgemein

Gender Mainstreaming

3 Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz


 
 
 


Drucksache 302/08

... Durch die Formulierung erfolgt eine Klarstellung, dass nicht mehrere Kurselemente an einem Tag durchgeführt werden dürfen. Gleichzeitig erfolgt eine Angleichung an die entsprechende Regelung zur Durchführung von Aufbauseminaren in § 35 Abs. 1 Satz 2.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

§ 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins

§ 25b
Ausstellung des Internationalen Führerscheins

§ 29
Ausländische Fahrerlaubnisse

§ 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe und die übrigen Sehfunktionen § 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehschärfe

2.2 Mindestanforderungen an die übrigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu § 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu § 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu § 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten Bürger

aa Neue Informationspflichten

bb Geänderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 124/07

... Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die unter dem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen haben gibt es besondere Aufbauseminare. Durch die Änderung der §§ 36 und 43

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 124/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Kosten allgemein

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 305/1/04

... "214.6 Anerkennung als Kursleiter für die Durchführung von besonderen Aufbauseminaren gemäß §§ 36, 43

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV

2. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - Anlage 2.8 zu § 4 Abs. 4 FahrschAusbO

3. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - und Nr. 2 - neu - Gebührennummer 214.6 - neu - und 401.3 zweiter Spiegelstrich der Anlage zu § 1 GebOSt

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

4. Zu Artikel 6 Satz 2 Inkrafttreten

5. Zu Anhang 2 zu Artikel 1 Anlage 11 zu § 31 FeV :


 
 
 


Drucksache 305/04 (Beschluss)

... 214.6 Anerkennung als Kursleiter für die Durchführung von besonderen Aufbauseminaren gemäß §§ 36, 43

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV

2. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - Anlage 2.8 zu § 4 Abs. 4 FahrschAusbO

3. Zu Artikel 5 Nr. 1 - neu - und Nr. 2 - neu - Gebührennummer 214.6 - neu - und 401.3 zweiter Spiegelstrich der Anlage zu § 1 GebOSt Artikel 5 ist wie folgt zu fassen:

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

4. Zu Artikel 6 Satz 2 Inkrafttreten

5. Zu Anhang 2 zu Artikel 1 Anlage 11 zu § 31 FeV :


 
 
 


Drucksache 379/17(neu) PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Drucksache 580/10 PDF-Dokument



Drucksache 660/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.