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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aufbauhersteller"


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Drucksache 592/05

... Durch Streichung von § 3 Abs. 4 Nr. 6 (Ausnahme der unentgeltlichen Rücknahmepflicht) bei nicht serienmäßig mehrstufig aufgebauten Fahrzeugen werden die Hersteller mit Entsorgungskosten für diese Fahrzeuge belastet. Diese Kosten können gemäß § 3 Abs. 7 - neu - zwischen den Herstellern der Basisfahrzeuge und den Aufbauherstellern aufgeteilt werden. Über die zusätzlichen Kosten können gegenwärtig keine verlässlichen Angaben getroffen werden, da die Anzahl und der voraussichtliche Rücklauf dieser Fahrzeuge nicht bekannt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 3 wird wie folgt geändert:

4. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

2. Kostenwirkungen

3. Preiswirkungen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. - § 1 Abs. 3 AltfahrzeugV

Zu 2. - § 2 Abs. 1 AltfahrzeugV

Zu 3. - § 3 AltfahrzeugV

Zu a - Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2

Zu b - Absatz 4 Nr. 5

Zu c - Absatz 4 Nr. 6

Zu d - Absatz 7 neu

Zu 4. - § 8 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV

Zu 5.4. - § 9 Abs. 2 AltfahrzeugV

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 592/1/05

... Die vorgeschlagene Änderung des § 3 Abs. 7 Satz 2 soll dafür sorgen, dass Aufbauhersteller Chassisherstellern vor dem Inverkehrbringen mitteilen, welches Fahrzeug als Chassis dient. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Hersteller von Aufbauten es sonst nie tut. Dann würde das "Altfahrzeugproblem" im Falle der Verwertung beim Hersteller des Basisfahrzeugs liegen. Dieser müsste dann versuchen festzustellen, wer den Aufbau angebracht hat, um ihn an den Verwertungskosten zu beteiligen. Im Zweifel bliebe der Chassishersteller auf den Kosten sitzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/1/05




Artikel 1
Nr. 4 ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 592/05 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Änderung des § 3 Abs. 7 Satz 2 soll dafür sorgen, dass Aufbauhersteller Chassisherstellern vor dem Inverkehrbringen mitteilen, welches Fahrzeug als Chassis dient. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Hersteller von Aufbauten es sonst nie tut. Dann würde das "Altfahrzeugproblem" im Falle der Verwertung beim Hersteller des Basisfahrzeugs liegen. Dieser müsste dann versuchen festzustellen, wer den Aufbau angebracht hat, um ihn an den Verwertungskosten zu beteiligen. Im Zweifel bliebe der Chassishersteller mit den Kosten belastet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d § 3 Abs. 7

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - Anhang Nr. 3.2.3.3 Satz 2, Nr. 3.2.4.1 Satz 8 und 9 - neu -

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.