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0330/05
0910/05
0485/05
0092/1/05
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0872/1/04
0805/04
0438/04
0945/04
0571/04
0380/04
0945/04B
0915/04
0856/03
Drucksache 95/1/17

... Die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes, Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG, ist ein wesentlicher Garant für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat. Daher billigt unsere Verfassung und hierauf aufbauend insbesondere das Parteiengesetz den Parteien weitgehende Rechte zu, damit sie wirksam agieren können.



Drucksache 95/17

... Die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes, Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG, ist ein wesentlicher Garant für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland als einem demokratischen Rechtsstaat. Daher billigt unsere Verfassung und hierauf aufbauend insbesondere das Parteiengesetz den Parteien weitgehende Rechte zu, damit sie wirksam agieren können. Aus ihrer Bedeutung für die freiheitliche Demokratie folgt das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit, welche nicht nur für den Wahlvorgang selbst, sondern auch für die Gewährung staatlicher Finanzierungshilfen gilt.



Drucksache 262/17 (Beschluss)

... Der Gesetzentwurf sieht bisher für die Feststellung der Urteilsaufhebung und die Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung einerseits und für das Entschädigungsverfahren andererseits unterschiedliche Zuständigkeiten vor. Während die Feststellung der Urteilsaufhebung und die Ausstellung der Bescheinigung den Staatsanwaltschaften obliegen soll (§ 3 StrRehaHomG-E), soll das darauf aufbauende Entschädigungsverfahren durch das Bundesamt für Justiz durchgeführt werden (§ 6 StrRehaHomG-E). Die zweigeteilte Zuständigkeit ist weder geboten noch sachgerecht. Die Zuständigkeitskonzentration beim Bundesamt für Justiz fördert im Interesse der noch lebenden Verurteilten die zügige und gleichmäßige Abwicklung der Rehabilitierung und Entschädigung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten.



Drucksache 4/17 (Beschluss)

... 14. Europäische Konzepte sollten sich darauf beschränken, die nationale Krisenvorsorge bei grenzüberschreitenden Krisen zu ergänzen. Um das Sicherheitsniveau der Stromversorgung innerhalb der EU nachhaltig zu erhöhen, sind die Festlegung von einheitlichen und vergleichbaren Mindestanforderungen im Hinblick auf Risikobewertung sowie Krisenprävention und Bewältigung sowie ein intensiver und einheitlicher Informationsaustausch und eine darauf aufbauende abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren der Mitgliedstaaten ausreichend.



Drucksache 95/17 (Beschluss)

... Die Mitwirkung von Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes, Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG, ist ein wesentlicher Garant für den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland als demokratischer Rechtsstaat. Daher billigt unsere Verfassung und hierauf aufbauend insbesondere das Parteiengesetz den Parteien weitgehende Rechte zu, damit sie wirksam agieren können.



Drucksache 585/17

... Auf der Verordnung aufbauende Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder.



Drucksache 654/17

... Angesichts der Komplexität der Cybersicherheitstechnik, der Höhe des erforderlichen Investitionsvolumens und der Notwendigkeit, unionsweit funktionierende Lösungen zu finden, hat die EU einen Mehrwert zu bieten. Aufbauend auf den Arbeiten der Mitgliedstaaten und der öffentlich-privaten Partnerschaft könnte als nächster Schritt die Cybersicherheitskapazität der EU über ein Netz von Cybersicherheitskompetenzzentren45 unter dem Dach des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheitsforschung gestärkt werden. Dieses Netz und sein Zentrum dürften die Entwicklung und Verbreitung von Cybersicherheitstechnik fördern und die Bemühungen um den Aufbau von Kapazitäten in diesem Bereich auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene ergänzen. Die Kommission wird eine Folgenabschätzung durchführen, um zu untersuchen, welche Optionen - wie beispielsweise die Einrichtung eines gemeinsamen Unternehmens - zur Verfügung stehen, um diese Struktur im Jahr 2018 aufbauen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 543/17 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) als eines der zentralen europäischen Projekte mitentscheidend für den Wohlstand in der EU ist. Er begrüßt das auf dem Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 und dem Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas vom 1. März 2017 aufbauende Reflexionspapier zur Vertiefung der WWU (BR-Drucksache 444/17). Er ist der Auffassung, dass die dargestellten Handlungsoptionen die notwendige Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der WWU deutlich voranbringen können. Der Bundesrat sieht den Diskussionsprozess damit als eröffnet an, hält aber Vorfestlegungen zum derzeitigen Zeitpunkt für verfrüht.



Drucksache 754/17 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die auf dem Bericht der fünf Präsidenten und den 2017 ergangenen Reflexionspapieren aufbauende Mitteilung der Kommission, mit der neue Haushaltsinstrumente vorgeschlagen werden, um die EU krisenfester und stabiler zu machen.



Drucksache 4/1/17

... 14. Europäische Konzepte sollten sich darauf beschränken, die nationale Krisenvorsorge bei grenzüberschreitenden Krisen zu ergänzen. Um das Sicherheitsniveau der Stromversorgung innerhalb der EU nachhaltig zu erhöhen, sind die Festlegung von einheitlichen und vergleichbaren Mindestanforderungen im Hinblick auf Risikobewertung sowie Krisenprävention und Bewältigung sowie ein intensiver und einheitlicher Informationsaustausch und eine darauf aufbauende abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren der Mitgliedstaaten ausreichend.



Drucksache 428/17

... - aufbauend auf bestehenden Kooperationen und unter Einbeziehung der Kompetenzstrategien und der schulischen Ressourcen gemeinsam mit der OECD eine bedarfsorientierte Regelung zur technischen Unterstützung aufstellen, um den Mitgliedstaaten, die um Unterstützung bitten, bei der Konzeption und Umsetzung von größeren Schulbildungsreformen zu helfen. Die Kommissionsdienststellen, einschließlich des Dienstes zur Unterstützung von Strukturreformen und der Finanzierungsinstrumente der EU (wie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und Erasmus+) könnten hierfür Förderungen bereitstellen;



Drucksache 61/17 (Beschluss)

... Aufbauend auf dem Antrag Nordrhein-Westfalens im Rechtsausschuss zu prüfen, ob im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens die Strafvorschriften um ein generelles Verbot des öffentlichen Feilbietens von Schusswaffen zum illegalen Erwerb ergänzt werden können, unterbreitet der Freistaat Bayern einen konkreten Formulierungsvorschlag, um dem öffentlichen Feilbieten von Schusswaffen Einhalt zu gebieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Absatz 6 - neu - WaffG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 5 - neu - WaffG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 15 Absatz 5 Satz 2 - neu - WaffG

5. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 44 Absatz 2 WaffG

6. Zu Artikel 1 Nummer 29 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 9 WaffG

7. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.9 - neu - WaffG

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 13 Absatz 1 Satz 5 AWaffV

9. Zu Artikel 4 Satz 2 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/1/17

... 38. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Fortentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) als eines der zentralen europäischen Projekte mitentscheidend für den Wohlstand in der EU ist. Der Bundesrat begrüßt das auf dem Bericht der fünf Präsidenten vom 22. Juni 2015 und dem Weißbuch der Kommission zur Zukunft Europas vom 1. März 2017 aufbauende Reflexionspapier zur Vertiefung der WWU (BR-Drucksache 444/17). Er ist der Auffassung, dass die dargestellten Handlungsoptionen die notwendige Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der WWU deutlich voranbringen können. Der Bundesrat sieht den Diskussionsprozess damit als eröffnet an, hält aber Vorfestlegungen zum derzeitigen Zeitpunkt für verfrüht.



Drucksache 696/17

... Diese kurzfristige Finanzierung wird im Jahr 2018 durch eine Finanzierung im Rahmen der Initiative Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung unter dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ergänzt. Maßnahmen wie die Sicherstellung der physischen Widerstandsfähigkeit von Gebäuden, der physische Schutz von stark frequentierten Orten und die Förderung einer eingebauten Sicherheit ("security by design") kommen für eine Finanzierung in Betracht. Dazu könnten auch Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der öffentlichen Sicherheit durch die Gestaltung des öffentlichen Raums, durch Beleuchtungen und durch Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Rahmen von Stadterneuerungsmaßnahmen gehören. Zur Sondierung des Interesses und der etwaigen Ideen der Städte hinsichtlich der Erprobung innovativer Lösungen für sicherheitsbezogene Herausforderungen im öffentlichen Raum hat die Kommission am 15. September 2017 eine Aufforderung zur Interessenbekundung in Bezug auf innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung lanciert. Die Beiträge werden der Kommission als Grundlage für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen in diesem Bereich dienen. Darauf aufbauend wird die Kommission im Oktober 2018 im Rahmen der Initiative "Innovative Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung" eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mit einem Gesamtbudget von bis zu 100 Mio. EUR veröffentlichen, wobei ein Schwerpunkt auf der Sicherheitsthematik liegen wird.



Drucksache 352/17

... Die Schaffung einer integrativeren und faireren Union ist eine zentrale Priorität dieser Europäischen Kommission.1 Seit Präsident Juncker die Einrichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt hat, hat die Kommission aktiv mit allen relevanten Interessenträgern auf sämtlichen Ebenen zusammengearbeitet. Im März 2016 stellte sie einen vorläufigen Entwurf der europäischen Säule sozialer Rechte vor und eröffnete eine breit angelegte öffentliche Konsultation, um Rückmeldungen zu sammeln.2 Im Januar 2017 wurde, aufbauend auf Veranstaltungen mit Interessenträgern und Beiträgen aus ganz Europa, eine hochrangige Konferenz abgehalten, um die Konsultation abzuschließen.3



Drucksache 262/1/17

... Der Gesetzentwurf sieht bisher für die Feststellung der Urteilsaufhebung und die Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung einerseits und für das Entschädigungsverfahren andererseits unterschiedliche Zuständigkeiten vor. Während die Feststellung der Urteilsaufhebung und die Ausstellung der Bescheinigung den Staatsanwaltschaften obliegen soll (§ 3 StrRehaHomG-E), soll das darauf aufbauende Entschädigungsverfahren durch das Bundesamt für Justiz durchgeführt werden (§ 6 StrRehaHomG-E). Die zweigeteilte Zuständigkeit ist weder geboten noch sachgerecht. Die Zuständigkeitskonzentration beim Bundesamt für Justiz fördert im Interesse der noch lebenden Verurteilten die zügige und gleichmäßige Abwicklung der Rehabilitierung und Entschädigung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten.



Drucksache 315/16

... Die Kommission wird, aufbauend auf den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation und gemeinsam mit den Interessenträgern, die Modernisierung des Hochschulwesens unterstützen. Dabei geht es insbesondere um die Entwicklung von Bewertungsrahmen für Kompetenzen für verschiedene Hochschuldisziplinen, um die Kompetenzen der Studierenden und Absolventen vergleichend bewerten zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten

Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 812/16

... Für eine langfristig tragfähige Lösung ist es daher in der Sache notwendig, dass die Bundesrepublik die Arbeit der Langzeitsekundierten - aufbauend auf dem SekG alter Fassung - zukünftig in den umfassenden Schutz der Sozialversicherung einbezieht und die Möglichkeit schafft, Arbeitsverträge zu schließen. Für die Kurzzeitsekundierten kommt ein Arbeitsvertrag nicht in Frage, daher soll für sie wie bisher eine Sekundierung durch Sekundierungsvertrag bestehen bleiben. Kurzzeitsekundierte sind in der Regel anderweitig beschäftigt und nehmen für den in der Regel nur einwöchigen Einsatz Urlaub - daher wird ihre Sekundierung keine Regelung etwa zur Altersvorsorge enthalten. Die Novellierung des SekG behält den Sekundierungsvertrag als eine Möglichkeit der Sekundierung daher im Wesentlichen bei - der Hauptanwendungsfall wird allerdings der Arbeitsvertrag werden.



Drucksache 193/16

... 54. Aufbauend auf vorhandenen Diensten von OpenAIRE, EUDAT, EGI, IndigoDataCloud, HelixNebula, PRACE und GÉANT.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/16




2 Einführung

1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft

2. Europäische Dateninfrastruktur

Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien

3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen

Finanzielle Auswirkungen

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 196/16

... ii) alle Akteure und Ressourcen in der gesamten Wertschöpfungskette im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verwirklichung eines digitalen Binnenmarkts mobilisieren, aufbauend auf bestehenden Dialogen der verschiedenen Interessenträger15 und iii) bewährte Verfahren austauschen:



Drucksache 532/16 (Beschluss)

... 3. Aufbauend auf seine Stellungnahme vom 27. November 2015 (BR-Drucksache 454/15(B)) sieht der Bundesrat das Paket zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts weiterhin als Maßnahme, um das Vertrauen der Anleger und Investoren in Verbriefungen zurückzugewinnen und den Nutzen für die Realwirtschaft zu steigern. Allerdings ist die Höhe des Selbstbehalts bei Verbriefungen von großer Bedeutung für die Finanzmarktstabilität. Er sollte auf jeden Fall so hoch sein, dass ein substantieller Anreiz zur Sicherstellung der hohen Qualität und der Sicherheit der Verbriefungsprodukte entsteht. Im weiteren Verfahren sollte deshalb erneut geprüft werden, ob ein Selbstbehalt in Höhe von fünf Prozent im Hinblick auf die Gewährleistung der Finanzmarktstabilität ausreichend ist.



Drucksache 518/16

... (21) Die Europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) sollte ausgebaut werden und ihre Tätigkeit sollte sich auf Anforderungen konzentrieren, die im Rahmen der derzeitigen Vorkehrungen nicht angemessen gedeckt werden. Besonderes Augenmerk sollte darauf gelegt werden, die Vorbereitung von Projekten zu unterstützen, an denen zwei oder mehr Mitgliedstaaten beteiligt sind oder die zur Erreichung der Ziele der COP 21 beitragen. Neben ihrer Aufgabe, aufbauend auf bestehende Beratungsdienste der EIB und der Kommission als zentrale Anlaufstelle für die Projektfinanzierungsberatung in der EU zu fungieren, sollte die EIAH auch einen aktiven Beitrag zu dem Ziel der sektoralen und geografischen Diversifizierung des EFSI leisten und die EIB erforderlichenfalls bei der Ausarbeitung von Projekten unterstützen. Des Weiteren sollte sie sich aktiv an der Einrichtung von Investitionsplattformen beteiligen und Beratung zur Kombination anderer EU-Finanzierungsquellen mit dem EFSI anbieten.



Drucksache 701/1/16

... 11. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, dass es zeitnah auf EU-Ebene zur Festlegung von ambitionierten strategischen Zielen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 und zur Vereinbarung eines Indikatorensystems kommt. Dies kann beispielsweise, wie auch vom Ausschuss der Regionen der EU in mehreren Stellungnahmen gefordert, in einer neuen EU-Nachhaltigkeitsstrategie oder einer auf die Europa-2020-Strategie aufbauenden Europa-2030-Strategie geschehen. Ein solcher neuer strategischer Ansatz ist auch mit einem wirksamen Umsetzungsmechanismus zu versehen, der bei der bisherigen Nachhaltigkeitsstrategie der EU von 2001 fehlte. Es muss sichergestellt werden, dass sich in der Kommission künftig eine mit hinreichenden Kapazitäten und Einflussmöglichkeiten ausgestattete Arbeitseinheit mit der Umsetzung des Leitprinzips der nachhaltigen Entwicklung und der Agenda 2030 in der ganzen thematischen Breite befasst; hier kommt dem Generalsekretariat der Kommission eine besondere Bedeutung zu.



Drucksache 502/16

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Ein Monitoring, also eine Beprobung von verendeten sowie als krank angesprochenen Wildschweinen, ermöglicht einen Überblick über die Tiergesundheitssituation im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest bei dieser Tierart.. Aufbauend auf hierbei gewonnene Erkenntnisse können Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Hausschweinepopulation ergriffen werden. Damit wird nicht zuletzt die produktive Landwirtschaft im Sinne der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie sichergestellt, bei der die Anforderungen an eine tiergerechte Tierhaltung und der vorsorgende, insbesondere gesundheitliche Verbraucherschutz beachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Mitteilungen der Länder

§ 4
Weitergehende Maßnahmen

§ 5
Inkrafttreten

Anlage
(zu § 1 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 4) Probenschlüssel für die nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 durchzuführenden Untersuchungen auf das Virus der Klassischen Schweinepest

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3672: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Abschließende Stellungnahme des NKR


 
 
 


Drucksache 811/16

... -Emissionen lassen sich nur gewährleisten, wenn, aufbauend auf diesen Erfolgen, die Grenzen von Wissenschaft und Wissen weiter ausgeweitet werden. Hier greifen verschiedene Elemente von Horizont 2020:



Drucksache 300/16

... In der Vergangenheit wurden Normen zuweilen als innovationshemmend angesehen. Doch in Wirklichkeit wird die Innovation durch Normen gefördert: Sie verhelfen innovativen Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt zum Durchbruch. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie Leistungskriterien zum Gegenstand haben, anstatt den Einsatz spezifischer Produkte oder Verfahren vorzuschreiben, einen Technologietransfer ermöglichen und die Forschung fördern. Normalerweise gewährleisten Normen auch die Interoperabilität zwischen verschiedenen Geräten und Diensten, so dass "Innovation auf Innovation aufbauend" stattfinden kann. Die Normung ermöglicht es ferner verschiedenen Personen, Unternehmen und Einrichtungen, sich über eine bestimmte Technologie oder Methode abzustimmen. Sobald Normen - üblicherweise im Rahmen der europäischen Normungsgremien - erstellt sind, liefern sie wertvollen Input für weitere Innovationen und damit für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Mit Hilfe integrativer, auf der Verordnung beruhender Innovationsprozesse wird sichergestellt, dass Normen sowohl im Dienste der Entwickler als auch der Nutzer stehen und somit einen Beitrag zur Öffnung der Märkte und zur Innovation leisten.... weil sie das Qualitäts- und Sicherheitsniveau anheben



Drucksache 359/16

... (11) Diese Verordnung stellt einen auf dem Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 der Beitrittsakte von 2003, des Artikels 4 Absatz 1 der Beitrittsakte von 2005 und des Artikels 4 Absatz 1 der Beitrittsakte von 2011 dar.



Drucksache 31/16

... (16) Was die Nutzung des Schengener Informationssystems betrifft, so stellt diese Verordnung einen auf dem Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig mit ihm zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 und des Artikels 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2011 dar.



Drucksache 20/2/16

... Die in § 33 PflBG enthaltenen bundeseinheitlich festgelegten Prozentsätze zur Aufbringung des Finanzierungsbedarfs genügen dem Gebot der Belastungsgleichheit nicht, weil das dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Forschungsgutachten des Bundesministeriums für Gesundheit unter verschiedenen Gesichtspunkten angreifbar ist. Das zugrundeliegende Datenmaterial ist veraltet und lückenhaft. Die Daten stammen aus einem Zeitraum, als die bundesweite Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege ihre Wirkung noch nicht entfaltet hat. Zudem berücksichtigt das Gutachten gerade nicht die Auswirkungen des künftig einheitlichen Berufsabschlusses auf den späteren Fachkräfteeinsatz. Die Bundesregierung hätte, um dem Grundsatz der Belastungsgleichheit Rechnung zu tragen, zunächst die Eckpfeiler für die zukünftige praktische und theoretische Ausbildung festgelegen müssen, um anschließend, darauf aufbauend, die finanziellen Aufwendungen und die Kostenaufteilung für diese neue Ausbildung zu ermitteln. Der Verzicht auf ein solches gestuftes Vorgehen ist nicht mehr mit einem Gestaltungs- und Prognosespielraum sowie der Möglichkeit einer Typisierung im Sinne einer Verwaltungspraktikabilität zu rechtfertigen. Vielmehr erweist sich diese Vorgehensweise der Bundesregierung als ungeeignet, eine an Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz ausgerichtete sachgerechte Verteilung des Kostenaufwandes auf die einzelnen Kostenträger festzulegen. Die Kostenaufteilung ist damit zwangsläufig gleichheitswidrig und verstößt gegen Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.



Drucksache 521/16

... Zusätzlich zu den bestehenden Programmen hat die Kommission einen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagen, damit gegenüber Partnerländern ein kohärentes Konzept verfolgt wird und die verschiedenen Finanzierungsquellen (MFR-Programme, Europäischer Entwicklungsfonds - EEF, Treuhandfonds der Europäischen Union und andere Fazilitäten) effizient ausgeschöpft werden können. Ziel dieser Initiative ist ein kohärentes und maßgeschneidertes Verfahren, nach dem die Union und ihre Mitgliedstaaten in koordinierter Weise verschiedene Instrumente und Einflussmöglichkeiten kombinieren, um darauf aufbauend umfassende Partnerschaften ("Migrationspakte") mit Drittländern zur besseren Steuerung der Migration unter uneingeschränkter Achtung der humanitären und menschenrechtsbezogenen Verpflichtungen der Union zu errichten.



Drucksache 172/16

... Zudem - und wie in der Mitteilung über das Europäische Semester 201627 hervorgehoben - ist eine erfolgreiche Integration von legal in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen unverzichtbar, sowohl wegen der jüngsten Herausforderungen durch die Flüchtlingskrise als auch wegen der derzeitigen und künftigen Herausforderungen durch Migration. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten auf EU-Ebene will sich die Kommission nun mit einem EU-Aktionsplan zur Integration verstärkt der Integration von Menschen aus Drittländern widmen. Der Aktionsplan wird Maßnahmen für die für Integration maßgeblichen politischen Bereiche skizzieren (z.B. Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt (einschließlich einer unternehmerischen Tätigkeit), soziale Inklusion, Antidiskriminierung), und zwar mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, und unter Hinweis auf die verfügbaren Haushaltsmittel der EU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 287/16

... (17) Im Interesse der unionsweiten Transparenz sollte die Analyse einer nationalen Regulierungsbehörde auch den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und der Kommission vorgelegt werden. Für den Datenschutz haben die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission Sorge zu tragen. Die Kommission kann auch die Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste ersuchen, eine auf den nationalen Beiträgen aufbauende unionsweite Analyse zu erstellen.



Drucksache 299/16

... Aufbauend auf dem Erfolg des Finanzierungsfensters "KMU" werden derzeit neue Finanzierungsinstrumente entwickelt, die ein breiteres Spektrum innovativer KMU und Midcap-Unternehmen unterstützen sollen, darunter auch ein Eigenkapitalprodukt, das innovativen und schnell wachsenden KMU und Midcap-Unternehmen den Zugang zur Eigenkapitalfinanzierung erleichtern wird. In diesem Zusammenhang arbeitet die Kommission auch mit dem EIF zusammen, um als Ergänzung zu den bestehenden EIFMaßnahmen einen europaweiten Risikokapital-Dachfonds zu errichten, der durch die Kombination von öffentlichen Geldern und größeren Volumen an Privatkapital zusätzliche Skaleneffekte und Impulse für die Förderung der vielversprechendsten neuen Unternehmen schaffen soll. Dieser kommerziell betriebene Dachfonds zielt darauf ab, die Fragmentierung und den begrenzten Umfang zu überwinden, die gegenwärtig die Entwicklung einer europäischen Vermögenswertklasse Risikokapital hemmen. Im Einklang mit der Sozialagenda und der Agenda für neue Kompetenzen der EU werden andere neue Instrumente darauf ausgerichtet sein, Sozialunternehmen und die Mikrofinanzierung zu fördern. Darüber hinaus werden Produkte zur Unterstützung von Verbriefungsgeschäften entwickelt, welche zusätzliche Finanzmittel für KMU mobilisieren. Daneben soll durch Garantien für unbesicherte Darlehen auch der Zugang zu Finanzierungsmitteln für innovative KMU und kleine Midcap-Unternehmen verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/16




1. Einleitung

2. Ein Modell für die Zukunft

a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau

b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen

Konkrete und greifbare Ergebnisse

5 Ausblick

c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen

5 Komplementarität

Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung

Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten

Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen

3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte

a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen

b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa

4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit

a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften

b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters

5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0


 
 
 


Drucksache 532/1/16

... 3. Aufbauend auf seine Stellungnahme vom 27. November 2015 (BR-Drucksache 454/15(B)) sieht der Bundesrat das Paket zur Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts weiterhin als Maßnahme, um das Vertrauen der Anleger und Investoren in Verbriefungen zurückzugewinnen und den Nutzen für die Realwirtschaft zu steigern. Allerdings ist die Höhe des Selbstbehalts bei Verbriefungen von großer Bedeutung für die Finanzmarktstabilität. Er sollte auf jeden Fall so hoch sein, dass ein substantieller Anreiz zur Sicherstellung der hohen Qualität und der Sicherheit der Verbriefungsprodukte entsteht. Im weiteren Verfahren sollte deshalb erneut geprüft werden, ob ein Selbstbehalt in Höhe von fünf Prozent im Hinblick auf die Gewährleistung der Finanzmarktstabilität ausreichend ist.



Drucksache 748/16

... Unterstützung der Reformbemühungen der Mitgliedstaaten: Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst darüber, wie sie ihre Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weiterentwickeln. Reformen zur Modernisierung und Verbesserung der Bildung müssen sich allerdings auf solide Erkenntnisse darüber stützen, welche Ansätze im Bildungswesen gut funktionieren. Die politischen Entscheidungen der Verantwortlichen können somit von der EU-Ebene untermauert werden - durch die Bereitstellung von Vergleichsdaten, die Stärkung der Evidenzbasis, die Durchführung von Analysen und Benchmarking, die Förderung wechselseitigen Lernens, die Verbreitung bewährter Verfahren und durch gezielte Unterstützung, aufbauend auf der bestehenden Zusammenarbeit mit verschiedenen internen und externen Datenanbietern, einschließlich der OECD.



Drucksache 704/16

... - Aufbauend auf der Initiative für soziales Unternehmertum wird die Kommission sozial engagierte Start-ups bei ihrem Wachstum unterstützen. Dies schließt Maßnahmen für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln und zu den Märkten sowie für die Stärkung der Rechtsrahmen durch die Beratung der Mitgliedstaaten bei der Politikgestaltung ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 745/16

... Mit der Bahnreform in Deutschland zum Jahreswechsel 1993/1994 wurde das Ziel verbunden, den Verkehr auf der Schiene zu steigern. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dies nach der grundgesetzlichen Verantwortungszuweisung an die Länder und einer damit einhergehenden Finanzausstattung (Regionalisierung) eindrucksvoll gelungen. Jedes Land hat durch Landesgesetze Aufgabenträger für den SPNV bestimmt, die für eine den Erfordernissen des Gemeinwohls genügende Bestellung von Verkehrsleistungen des Nahverkehrs sorgen und diese abgelten. In der Folge wurde die Schiene, aufbauend auf Vorarbeiten der Deutschen Bundesbahn und einiger Länder zur Einführung integraler Taktfahrpläne, wieder deutlich stärker genutzt. Eine andere Entwicklung ist im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) eingetreten. Hier verblieb die Verantwortung beim Bund, der jedoch bisher keine Aufgabenträgerschaft übernommen und - entgegen der Vorgabe in Artikel 87e Absatz 4 GG - kein Gesetz erlassen hat. Entsprechend kam es im SPFV weder zu intensivem Wettbewerb noch zu Mehrverkehr. Die Ziele der Bahnreform wurden mithin hier bislang nicht erreicht. Seit 1996 fand vielmehr ein kontinuierlicher Abbau des Fernverkehrsangebotes auf der Schiene in Deutschland statt.



Drucksache 389/16

... - Dabei müssen die Statistikämter bei deren Verarbeitung davon ausgehen, dass solche Datensätze bereits dem zutreffenden Hauptwohnsitz in einer bestimmten Kommune eindeutig und auch für die Statistik verbindlich zugeordnet worden sind. Das versetzt die Ämter in die Lage, darauf aufbauend die für die Einordnung in bevölkerungsstatistische Unterkriterien notwendigen weiteren Bearbeitungsschritte durchzuführen.



Drucksache 651/1/16

... Erstmals werden die mit dieser Schutzpflicht verbundenen spezifischen Aufgaben in Absatz 1a systematisch betrachtet und in vier verschiedene aufeinander aufbauende allgemeine Teilschritte untergliedert. Dabei sind auch die bei der Aktualisierung und Modernisierung in anderen Rechtsbereichen gesammelten Erfahrungen berücksichtigt.



Drucksache 301/16

... Darauf aufbauend



Drucksache 124/16

... Auf internationaler Ebene wurden Vorgaben zur Identifizierung und statistischen Erfassung der Umweltschutzwirtschaft erarbeitet und in einem Handbuch zum "Environmental Goods and Service Sektor (EGSS)" zusammengetragen. Darauf aufbauend wird mit der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 44/1/16

... 23. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung zur wachsenden Bedeutung des regionalpolitischen Instruments "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) beim Abbau der regionalen Disparitäten. Der Bundesrat unterstützt die Absicht, darauf aufbauend ein gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen zu entwickeln, und unterstreicht die Bedeutung eines integrierten, fachpolitisch übergreifenden Ansatzes auf Basis einer mehrjährigen Finanzausstattung. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Ausgestaltung der nationalen Regionalpolitik in enger Abstimmung mit den Diskussionen über Art und Umfang der zukünftigen EUStrukturfondsförderung ab 2020 vorzunehmen.



Drucksache 745/16 (Beschluss)

... Mit der Bahnreform in Deutschland zum Jahreswechsel 1993/1994 wurde das Ziel verbunden, den Verkehr auf der Schiene zu steigern. Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist dies nach der grundgesetzlichen Verantwortungszuweisung an die Länder und einer damit einhergehenden Finanzausstattung (Regionalisierung) eindrucksvoll gelungen. Jedes Land hat durch Landesgesetze Aufgabenträger für den SPNV bestimmt, die für eine den Erfordernissen des Gemeinwohls genügende Bestellung von Verkehrsleistungen des Nahverkehrs sorgen und diese abgelten. In der Folge wurde die Schiene, aufbauend auf Vorarbeiten der Deutschen Bundesbahn und einiger Länder zur Einführung integraler Taktfahrpläne, wieder deutlich stärker genutzt. Eine andere Entwicklung ist im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) eingetreten. Hier verblieb die Verantwortung beim Bund, der jedoch bisher keine Aufgabenträgerschaft übernommen und - entgegen der Vorgabe in Artikel 87e Absatz 4



Drucksache 501/16

... (8) Aufbauend auf den bestehenden Initiativen sollte ein stabiler und verlässlicher Neuansiedlungsrahmen der Union geschaffen werden, der zur Neuansiedlung von Personen dient, die internationalen Schutz benötigen, und mithilfe jährlicher Neuansiedlungspläne und gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union umgesetzt wird, die die wirksame Erfüllung konkreter Verpflichtungen der Mitgliedstaaten ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 701/16 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat hält es daher für erforderlich, dass es zeitnah auf EU-Ebene zur Festlegung von ambitionierten strategischen Zielen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 und zur Vereinbarung eines Indikatorensystems kommt. Dies kann beispielsweise, wie auch vom Ausschuss der Regionen der EU in mehreren Stellungnahmen gefordert, in einer neuen EU-Nachhaltigkeitsstrategie oder einer auf die Europa-2020-Strategie aufbauenden Europa-2030-Strategie geschehen. Ein solcher neuer strategischer Ansatz ist auch mit einem wirksamen Umsetzungsmechanismus zu versehen, der bei der bisherigen Nachhaltigkeitsstrategie der EU von 2001 fehlte. Es muss sichergestellt werden, dass sich in der Kommission künftig eine mit hinreichenden Kapazitäten und Einflussmöglichkeiten ausgestattete Arbeitseinheit mit der Umsetzung des Leitprinzips der nachhaltigen Entwicklung und der Agenda 2030 in der ganzen thematischen Breite befasst; hier kommt dem Generalsekretariat der Kommission eine besondere Bedeutung zu.



Drucksache 44/16 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, wonach die Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) das einzige wirtschaftspolitische Instrument ist, mit dem Bund und Länder gemeinsam den Abbau der regionalen Disparitäten gezielt fördern. Der Bundesrat unterstützt die Absicht, darauf aufbauend ein gesamtdeutsches System zur Förderung strukturschwacher Regionen zu entwickeln. Der Bundesrat sieht auch künftig die Notwendigkeit, bei der Ausgestaltung der nationalen Regionalpolitik darauf zu achten, dass die EU-Strukturpolitik und die nationale Regionalpolitik in einem sich in weiten Teilen unterstützenden und ergänzenden Verhältnis stehen.



Drucksache 20/16 (Beschluss)

... Nach den üblichen Begrifflichkeiten werden Lehrpläne vom Land erstellt, die Schulen erstellen darauf aufbauende schulinterne Curricula.



Drucksache 414/15

... Ausreichende Mittel müssen bereitgestellt werden, um die Wirksamkeit der EURückkehrpolitik entsprechend der Forderung des Europäischen Rates vom 25./26. Juni 2015 zu erhöhen. Aufbauend auf dem Europäischen Rückkehrfonds (2008-2013) wird der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) die Rückkehrmaßnahmen der Mitgliedstaaten wesentlich unterstützen, die wiederum beabsichtigen, im Rahmen ihrer nationalen Programme im Zeitraum 2014-2020 mehr als 800 Mio. EUR bereitzustellen. Die Kommission wird sorgfältig prüfen, ob die für Rückkehrmaßnahmen auf EU-Ebene zugewiesenen Mittel erhöht werden müssen, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung einschlägiger FrontexMaßnahmen, und wird in den kommenden Jahren gegebenenfalls entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 53/15

... Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 HHG werden der StepH im Jahr 2016 aus dem Bundeshaushalt einmalig 13,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Erhöhung des Zuschusses ist erforderlich, damit die abschließende Einmalzahlung deutlich über der bisherigen jährlichen Unterstützungsleistung liegt. Es wird aufbauend auf der bisherigen Antragspraxis die Auszahlung eines Betrags von 3 000 Euro an jeden positiv zu bescheidenden Antragssteller angestrebt. Dies entspricht dem Betrag, der sonst über einen Zeitraum von sechs Jahren seitens der StepH gewährt würde, vorausgesetzt die jährlichen Anträge würden alle positiv beschieden. Ein eventuell gesteigertes Antragsaufkommen aufgrund der Abschlussregelung soll durch die Rückgriffsmöglichkeit auf das Stiftungsvermögen in Höhe von circa 2 Millionen Euro aufgefangen werden. Ferner wird durch § 18 Satz 3 nun klargestellt, dass die abschließende Einmalzahlung nicht nur als Einkommen, sondern auch als Vermögen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt bleibt.



Drucksache 88/15

... Die Überprüfung muss eine Antwort auf die sehr unterschiedlichen Erwartungen und Forderungen der Partner liefern. Bei Partnern, die sich bereits uneingeschränkt für die Integration einsetzen und sich voll dazu bekennen, sollte im Rahmen der Überprüfung geklärt werden, wie unsere Partnerschaft vorangebracht und vertieft werden kann. Die EU will weiterhin dafür sorgen, dass jede Partnerschaft - aufbauend auf dem bisher Erreichten - ihr volles Potenzial entfaltet.



Drucksache 129/15 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zugleich um Prüfung, inwieweit weiteres Potenzial zu Akzeptenzsteigerung und Beschleunigung im Rechtsrahmen erschlossen werden kann, und darauf aufbauend, mit den Ländern im Dialog den Rechtsrahmen fortlaufend für mehr Akzeptanz und Beschleunigung zu optimieren, nicht zuletzt auch durch Zusammenführung und Konsolidierung des zersplitterten und unübersichtlichen Rechts des Energieleitungsbaus.



Drucksache 129/1/15

... d) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zugleich um Prüfung, inwieweit weiteres Potenzial zu Akzeptenzsteigerung und Beschleunigung im Rechtsrahmen erschlossen werden kann, und darauf aufbauend, mit den Ländern im Dialog den Rechtsrahmen fortlaufend für mehr Akzeptanz und Beschleunigung zu optimieren, nicht zuletzt auch durch Zusammenführung und Konsolidierung des zersplitterten und unübersichtlichen Rechts des Energieleitungsbaus.



Drucksache 15/15

... (2) Die EFSI-Vereinbarung sieht die Schaffung einer Europäischen Plattform für Investitionsberatung (im Folgenden "EIAH") innerhalb der EIB vor. Aufbauend auf bestehenden Beratungsdiensten von EIB und Kommission soll die EIAH bei der Ermittlung, Vorbereitung und Entwicklung von Investitionsprojekten beratend zur Seite stehen und als zentrale Anlaufstelle für die Projektfinanzierungsberatung in der Union fungieren. Die Beratung erstreckt sich u.a. auf technische Hilfe bei der Projektstrukturierung, die Nutzung innovativer Finanzinstrumente, die Nutzung öffentlichprivater Partnerschaften sowie gegebenenfalls auf relevante Aspekte des EU-Rechts.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/15




2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen

3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags

3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3

3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8

3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9

3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12

3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17

3.6 Änderungen Artikel 18-19

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

Kapitel I
Europäischer Fonds für strategische Investitionen

Artikel 1
Europäischer Fondsfür strategische Investitionen

Artikel 2
Inhalt der EFSI-Vereinbarung

Artikel 3
Leitungsstruktur des EFSI

Kapitel II
EU-Garantie und EU-Garantiefonds

Artikel 4
EU-Garantie

Artikel 5
Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie

Artikel 6
Zulässige Instrumente

Artikel 7
Deckung und Bedingungen der EU-Garantie

Artikel 8
EU-Garantiefonds

Kapitel III
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Artikel 9
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung

Artikel 10
Berichterstattung und Rechenschaftspflicht

Artikel 11
Rechenschaftspflicht

Artikel 12
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

Artikel 14
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 15
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel VI
Änderungen

Artikel 18
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Übergangsbestimmung

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 207/1/15

... genannten vier Risikofelder. Mit Hilfe des Risikoprofils wird die Beitragsbemessungsgrundlage "Verbindlichkeiten" gewichtet und darauf aufbauend der Beitrag festgelegt.



Drucksache 340/15

... Mit der Neufassung des Absatzes 1 wird aufbauend auf der Systematik für die Bezeichnung von Abfällen (Zuordnung einer im Abfallverzeichnis eingetragenen Abfallart, die durch sechsstelligen Abfallschlüssel und der Abfallbezeichnung charakterisiert ist) die Einstufung eines Abfalls als gefährlicher Abfall präzisiert.



Drucksache 167/15 (Beschluss)

... ein Gesamtprojektvolumen für Forschung und Entwicklung in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro bis zum Abschluss der Markthochlaufphase Ende 2017 identifiziert. Die Förderanstrengungen der EU, des Bundes sowie der Länder dürfen daher nicht nachlassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, aufbauend auf den bisherigen Erfolgen, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität mindestens für die Dauer der Markthochlaufphase weiterzuführen.



Drucksache 509/15

... Darauf aufbauend brachte die Kommission im Februar 2015 die europäische Energieunion auf den Weg, damit die Versorgung der europäischen Verbraucher und Unternehmen mit sicherer, erschwinglicher und klimafreundlicher Energie gewährleistet ist und der Energiebinnenmarkt EU-weit Realität wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/15




Mitteilung

1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN

1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt

1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie

2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN

2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen

2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern

2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen

2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen

2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern

3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN

3.1. Unser Normensystem modernisieren

3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren

4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN

4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung

4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern

4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen

5. Fazit

Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie


 
 
 


Drucksache 354/15 (Beschluss)

... srechts in der Praxis Wirkung entfalten. Darauf aufbauend kann bei Bedarf eine eingehendere Untersuchung der Relevanz oder der eventuellen Hemmnisse eingeleitet werden.



Drucksache 167/1/15

... ein Gesamtprojektvolumen für Forschung und Entwicklung in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro bis zum Abschluss der Markthochlaufphase Ende 2017 identifiziert. Die Förderanstrengungen der EU, des Bundes sowie der Länder dürfen daher nicht nachlassen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, aufbauend auf den bisherigen Erfolgen, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität mindestens für die Dauer der Markthochlaufphase weiterzuführen.



Drucksache 559/15

... Die Regelungen der Verordnung sind im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft tragfähig. Ein Monitoring, also eine Beprobung von klinisch gesunden Wildvögeln, z.B. erlegtem Federwild, ermöglicht einen Überblick über die Tiergesundheitssituation im Hinblick auf die AI bei Wildvögeln. Aufbauend auf hierbei gewonnene Erkenntnisse können Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Hausgeflügelpopulation ergriffen werden. Damit wird nicht zuletzt die produktive Landwirtschaft im Sinne der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie sichergestellt, bei der die Anforderungen an eine tiergerechte Tierhaltung und der vorsorgende, insbesondere gesundheitliche Verbraucherschutz beachtet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Monitoring

§ 2
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 3
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2) Vorgaben für das im Rahmen des Monitorings zu untersuchende Probenmaterial

Teil 1

Teil 2

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 3) Probenschlüssel für die Untersuchungen auf Geflügelpest-Virus bei Wildvögeln

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf einer Verordnung zur Durchführung eines Monitorings der niedrigpathogenen aviären Influenza bei Wildvögeln (NKR-Nr. 3227)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

II.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.