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0726/05
0390/05
0649/05
0158/05
0330/05
0910/05
0485/05
0092/1/05
0872/04B
0336/04
0872/1/04
0805/04
0438/04
0945/04
0571/04
0380/04
0945/04B
0915/04
0856/03
Drucksache 340/12

... In Artikel 23 wird aufbauend auf Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie



Drucksache 172/12

... Im Übrigen wird es bei aufeinander aufbauenden Tatbegehungen erforderlich sein, dass die eigene Tat zumindest mittelbar unterstützende Funktion für die offenbarte Tat hat oder umgekehrt, etwa in der Form, dass die eine Tat durch die andere vorbereitet oder abgesichert wird. Einen solchen Zusammenhang wird man zum Beispiel beim gewerbsmäßigen Hehler bejahen können, der die bandenmäßigen Diebstähle seiner Lieferanten offenbart, beim gewerbsmäßigen Passfälscher, der die mit den gefälschten Pässen begangene Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung aufdeckt, oder beim wegen Strafvereitelung angeklagten Amtsträger, der alle Täter eines von ihm zunächst nicht verfolgten gemeinschaftlich begangenen sexuellen Missbrauchs eines Kindes benennt.



Drucksache 757/12

... Aufbauend auf diesen Entwicklungen wird die Kommission ab 2013 konkrete Schritte unterstützen, die zu einer größeren Integration der Prozesse für elektronische Gesundheitsdienste führen sollen. Sie wird Vorschläge zu organisatorischen Fragen unterbreiten, um die Zusammenarbeit innerhalb der EU zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 757/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. elektronische Gesundheitsdienste in Europa - Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen für die europäischen Gesundheitssysteme

2.2. Chancen durch Entfaltung des Marktpotenzials

2.3. Hindernisse beim Ausbau elektronischer Gesundheitsdienste

3. ZIELVORSTELLUNG

4. Herstellung einer breiteren Interoperabilität elektronischer Gesundheitsdienste

4.1. Lösung technischer und semantischer Fragen durch Förderung EU-weiter Normung, Interoperabilitätsprüfung und -zertifizierung

4.2. Lösung der organisatorischen Fragen

4.3. Klärung rechtlicher Fragen

5. Unterstützung der Forschung, Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit Im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste

5.1. Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Innovation

5.2. Förderung der Entwicklung eines wettbewerbsgeprägten Marktes für elektronische Gesundheitsdienste

6. ERLEICHTERUNG der Einführung und Gewährleistung der weiteren Verbreitung elektronischer Gesundheitsdienste

6.1. FazilitätConnecting Europe

6.2. Kohäsionspolitik

6.3. Fähigkeiten und digitale Kompetenzen im Gesundheitsbereich

6.4. Messung des Mehrwerts

7. Förderung des politischen Dialogs und der Internationalen Zusammenarbeit IM Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste auf weltweiter Ebene

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... 31. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der für die strategische Planung vorgesehene Ablauf mit aufeinander aufbauenden Planungsstufen von der Verabschiedung der Verordnung, über den Gemeinsamen Strategischen Rahmen und der Partnerschaftsvereinbarung bis zur Genehmigung des Operationellen Programms erhebliche Zeit erfordern wird. Er fordert daher, dass der Planungsprozess gestrafft wird, um einen deutlich verzögerten Programmstart mit all seinen Folgeproblemen abzuwenden.



Drucksache 629/1/11

... 39. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der für die strategische Planung vorgesehene Ablauf mit aufeinander aufbauenden Planungsstufen von der Verabschiedung der Verordnung, über den Gemeinsamen Strategischen Rahmen und der Partnerschaftsvereinbarung bis zur Genehmigung des Operationellen Programms erhebliche Zeit erfordern wird. Er fordert daher, dass der Planungsprozess gestrafft wird, um einen deutlich verzögerten Programmstart mit all seinen Folgeproblemen abzuwenden.



Drucksache 554/11

... (16) Für Zypern stellt diese Verordnung einen auf den Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 dar.



Drucksache 820/11

... (5) Gleichzeitig haben die Mitgliedstaaten nun ihre Weiterverwendungspolitik im Rahmen der Richtlinie 2003/98/EG formuliert, und einige von ihnen haben ehrgeizige Konzepte für die Umgang mit offenen Daten beschlossen, um die Weiterverwendung von zugänglichen öffentlichen Daten für die Bürger und Unternehmen über das in der Richtlinie festgelegte Mindestmaß hinaus zu vereinfachen. Um zu vermeiden, dass unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Mitgliedstaaten als Hemmnis wirken, das ein grenzübergreifendes Angebot von Produkten und Dienstleistungen behindert, und um zu erreichen, dass vergleichbare öffentliche Datensätze in auf ihnen aufbauenden europaweiten Anwendungen weiterverwendet werden können, ist eine gewisse Mindestharmonisierung auch in Bezug darauf notwendig, welche öffentlichen Daten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Zugangsregelungen im Informationsbinnenmarkt zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen.



Drucksache 86/11

... 17. Wie sollten offene, unaufwändige und zügige Umsetzungskonzepte (z.B. aufbauend auf den derzeitigen FET-Maßnahmen und den Technologievermarktungsprojekten im Bereich Öko-Innovation des CIP) gestaltet werden, um die flexible Verfolgung und Vermarktung neuartiger Ideen, vor allem durch KMU, zu ermöglichen"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 86/11




Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

1. Zweck

2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen

3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU

4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020

4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums

5. öffentliche Diskussion weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 378/11

... Ein weiterer Schritt könnte darin bestehen, aufbauend auf den zentralen Kontaktstellen den Berufstätigen Gelegenheit zu geben, alle mit der Anerkennung von Qualifikationen verbundenen Verfahren online zu erledigen, um die zweite Herausforderung zu bewältigen.



Drucksache 114/11

... Aufbauend auf zehn Grundsätzen und umgesetzt durch mehrere konkrete politische und Rechtsetzungsmaßnahmen, stellt der SBA eine Aufforderung sowohl an die Kommission als auch an die Mitgliedstaaten dar, sich die Hindernisse vorzunehmen, die KMU dabei behindern, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Diese Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der Umsetzung des SBA und eine Bewertung neuer Bedürfnisse von KMU, für die es unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen immer schwieriger wird, Finanzierungsmittel und Zugang zu Märkten zu finden. Zur Erreichung der ehrgeizigen Ziele der neuen, ehrgeizigen Reformagenda der Kommission, der Strategie "Europa 2020"2, in deren Leitinitiativen bereits mehrere KMU-Maßnahmen dargelegt sind, muss der SBA einen Beitrag leisten. Im Jahreswachstumsbericht3, den die Kommission im Januar 2011 vorgelegt hat, wird die Schlussfolgerung gezogen, dass es zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie "Europa 2020" neben der Haushaltskonsolidierung vorausschauender politischer Konzepte bedarf, die das Wachstum in der EU fördern und auch Maßnahmen zur Verbesserung des Umfelds für Wirtschaft und Unternehmen, insbesondere für KMU, umfassen. In dieser Überprüfung wird ein Überblick über die Fortschritte in den ersten beiden Jahren des SBA geboten, werden neue Maßnahmen dargestellt, um die Herausforderungen zu bestehen, die sich, wie die Betroffenen berichtet haben, aus der Wirtschaftskrise ergeben, und Wege vorgeschlagen, um Akzeptanz und Umsetzung des SBA als eindeutige Aufgabe für die Betroffenen zu verbessern, wobei Unternehmensverbänden eine prominente Rolle zukommt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 141/11

... 1. Mit dem Rahmenprogramm (2012-2013) werden die allgemeinen Ziele des Artikels 1 und des Artikels 2 Buchstabe a des Euratom-Vertrags verfolgt, wobei gleichzeitig – aufbauend auf dem Europäischen Forschungsraum – ein Beitrag zur Verwirklichung der Innovationsunion geleistet wird.



Drucksache 740/11

... Aufbauend auf den Ergebnissen der Eurobarometer-Erhebung von 2010 zur Antibiotikaresistenz wird die Kommission bis spätestens 2015 eine neue EU-weite Erhebung mit folgenden Zielen durchführen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/11




1. Einleitung

1.1. Die steigende Gefahr der Antibiotikaresistenz

1.2. Die laufenden Bemühungen reichen nicht aus

1.3. Notwendigkeit erheblicher Maßnahmenverschärfung und neuer entschlossener Initiativen

2. Schlüsselmassnahmen zur Erfolgreichen Bekämpfung der Antibiotikaresistenz

2.1. Angemessener Einsatz von Antibiotika

Umsichtiger Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin

Maßnahme Nr. 1:

Verstärkte Förderung des angemessenen Antibiotikaeinsatzes in allen Mitgliedstaaten

Umsichtiger Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin

Maßnahme Nr. 2:

Maßnahme Nr. 3:

2.2. Prävention von mikrobiellen Infektionen und deren Ausbreitung

Infektionsschutz und -bekämpfung in Gesundheitseinrichtungen

Maßnahme Nr. 4:

Stärkung von Infektionsschutz und -bekämpfung in Einrichtungen des Gesundheitswesens

Infektionsschutz und -bekämpfung bei landwirtschaftlichen Nutztieren

Maßnahme Nr. 5:

2.3. Entwicklung neuer wirksamer Antibiotika oder Behandlungsalternativen

Entwicklung neuer Antibiotika für die Humanmedizin

Maßnahme Nr. 6:

Entwicklung von Antibiotika in der Veterinärmedizin

Entwicklung von Diagnoseinstrumenten in der Human- und Veterinärmedizin

Entwicklung von Impfstoffen und sonstigen Präventionsmaßnahmen

Maßnahme Nr. 7:

Förderung der Bemühungen zur Analyse der Notwendigkeit neuer Antibiotika in der Veterinärmedizin

2.4. Gemeinsame Anstrengungen mit internationalen Partnern, um die Risiken der Ausbreitung der Antibiotikaresistenz durch den internationalen Handels- und Reiseverkehr sowie über die Umwelt einzudämmen

Maßnahme Nr. 8:

Multilaterale Zusammenarbeit

Bilaterale Zusammenarbeit

3. Sonstige übergreifende Massnahmen

3.1. Überwachung

3.1.1. Überwachung der Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs in der Humanmedizin

Maßnahme Nr. 9:

3.1.2. Überwachung der Antibiotikaresistenz und des Antibiotikaverbrauchs bei Tieren

Maßnahme Nr. 10:

3.2. Ergänzende Forschung und Innovation

Maßnahme Nr. 11:

3.3. Kommunikation, Aufklärung und Schulung

Maßnahme Nr. 12:

4. Ex-POST-Bewertung

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 733/11 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags insofern ergänzt wird, dass auch von den Ländern garantierte Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderung an den Garantiegeber selbst behandelt werden können. Nach der im Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelung dürfen nur Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderungen an den Zentralstaat gewichtet werden, die vom Zentralstaat garantiert werden. Bislang erhalten Forderungen gegen Landesförderinstitute, die durch ihre jeweiligen Träger garantiert sind, nach § 31 Nummer 1 Solvabilitätsverordnung eine Risikogewichtung von Null. Nach dem Verordnungsvorschlag wäre nur noch eine direkte Nullgewichtung der Förderinstitute des Bundes, nicht jedoch der Landesförderinstitute möglich. Auch für Landesförderbanken muss wie bisher eine direkte Nullgewichtung gelten, ansonsten wäre die Refinanzierung dieser Institute beeinträchtigt. Die Beschränkung auf die Garantie des Zentralstaats steht zudem dem föderalstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und dem darauf aufbauenden Förderbankensystem entgegen. Das Erreichen einer indirekten Nullgewichtung der Landesförderinstitute mit Garantien ihrer Träger über die Regularien zu den so genannten Kreditrisikominderungstechniken ist vor dem Hintergrund der Formulierung in Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags schwierig, risikobehaftet und im Ergebnis nicht akzeptabel.



Drucksache 809/11

... Ziel ist die Stärkung der wissenschaftlichen und industriellen Führungsrolle Europas auf den Gebieten Industrie- und Servicerobotik, kognitive Systeme, fortgeschrittene Schnittstellen und intelligente Räume sowie empfindsame Maschinen, aufbauend auf der gestiegenen Rechen- und Vernetzungsleistung und auf Fortschritten beim Bau von lern-, anpassungs- und reaktionsfähigen Systemen.



Drucksache 216/11 (Begründung)

... -/AbfG) seinen gegenwärtigen Stand. Aufbauend auf dem weiten, auch Abfälle zur Verwertung erfassenden EU-Abfallbegriff der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 43/11

... Der Vorschlag stützt sich auf die Arbeiten, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung zum Schwerpunktthema „Zugang und soziale Eingliederung im Bereich lebenslanges Lernen“ von 2006 bis 2010 durchgeführt haben. Der Inhalt des Politikrahmens war Gegenstand einer umfassenden Anhörung der Interessenträger aus unterschiedlichen Bereichen: Bildungsminister, europäische Interessenvertretungen für schulische und berufliche Bildung, Organisationen für den Schutz von Kindern und ihrer Rechte sowie zur Vertretung von Migranten und Roma. Der Schulabbruch war auch Gegenstand der beiden öffentlichen Konsultationen zum Thema „Schulen für das 21. Jahrhundert“(2007) bzw. „Migration und Bildung“ (2008). Die Akteure haben sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass die nationalen Anstrengungen durch Maßnahmen auf EU-Ebene unterstützt werden, und betont, wie akut das Problem vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist. Erst kürzlich wurde auf dem im Juli 2010 im Rahmen der belgischen Ratspräsidentschaft veranstalteten Ministerseminar betont, wie wichtig es ist, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedstaaten zu intensivieren. In diesem Zusammenhang wurden auch Anregungen begrüßt, denen zufolge die Union aufbauend auf der Erfahrung mit Themen wie der gemeinsamen europäischen Begriffsbestimmung der Schlüsselkompetenzen für die schulische Bildung einen flexiblen Politikrahmen schaffen soll.



Drucksache 143/11

... Damit bis 2050 das Gesamtziel der Verringerung der THG-Emissionen um 80 % bis 95 % erreicht werden kann, sieht der Fahrplan für einen kosteneffizienten und allmählichen Übergang das Etappenziel einer EU-internen Verringerung der THG-Emissionen um 40 % bis 2030 und um 80 % bis 2050 vor. Aufbauend auf den bisherigen Errungenschaften muss die EU nun beginnen, geeignete Strategien auszuarbeiten, um diesen Weg einzuschlagen, und alle Mitgliedstaaten sollten in Kürze nationale Fahrpläne für die CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/11




Mitteilung

1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa

2. Etappenziele bis 2050

Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050

Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990

3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren

Tabelle

Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß

Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung

Bebaute Umwelt

Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige

Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung

4. In eine CO2-arme Zukunft investieren

Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen

Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe

Neue Arbeitsplätze

Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit

5. Die internationale Dimension

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 142/11 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat befürwortet ein zweistufiges Verfahren, um das ehrgeizige 20- Prozent-Ziel bis zum Jahr 2020 erreichen zu können. So sollen zunächst die nationalen Maßnahmen und Aktionspläne evaluiert und darauf aufbauend im Anschluss, falls erforderlich, rechtsverbindliche nationale Minderungsvorgaben für die Mitgliedstaaten vorgegeben werden.



Drucksache 533/11 (Beschluss)

... - eine auf diesen Regeln aufbauende Finanzierungsplanung und - Regeln zur Kostenträgerschaft.



Drucksache 58/1/11

... Für die Abweichungsgesetzgebung dürfte das zur Folge haben, dass die materielle Abweichungskompetenz nach Artikel 72 Absatz 3 Nummer 1 und 2 GG auch das daran anknüpfende Strafrecht erfasst. Andernfalls wäre es den Ländern nicht möglich, die materielle Änderung einer Norm in einer darauf aufbauenden Strafvorschrift zu berücksichtigen. Als weitere Folge dürfte sich daraus ergeben, dass die Rechtsfolgen des Artikels 72 Absatz 3 Satz 2 GG (Inkrafttreten frühestens sechs Monate nach der Verkündung, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist) auch auf (neben-)strafrechtliche Vorschriften auf diesen Gebieten anzuwenden sind.



Drucksache 150/11

... Durch die Neufassung des Absatzes 5 wird aufbauend auf der bisherigen Vorschrift bestimmt, dass die Pflicht der privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, sich an den Kosten der Qualitätsprüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen bis zu einem Betrag in Höhe von 10 Prozent zu beteiligen, weiter gilt, soweit die in § 114 Absatz 1 Satz 1 genannte Prüfquote durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. nicht erfüllt wird. Dabei müssen die Gründe für die Nichterfüllung der Prüfquote vom Prüfdienst oder dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zu vertreten sein. Die Feststellung des Umfangs der Prüftätigkeit und des Finanzierungsanteils, der sich aus einer Unterschreitung der in § 114 Absatz 1 Satz 1 genannten Quote von 10 Prozent ggf. ergibt, obliegt dem Bundesversicherungsamt.



Drucksache 142/11

... Aufbauend auf dem Erfolg der Ökodesign-Maßnahmen als wirksames Instrument zur Förderung der Innovation in energieeffiziente europäische Technologien prüft die Kommission derzeit, ob Energieeffizienz-(Ökodesign-)Anforderungen für industrielle Standardausrüstungen wie Industriemotoren, Großpumpen, Druckluft-, Trocknungs-, Schmelz-, Guss- und Destillationsausrüstungen und Öfen geeignet wären, und, falls ja, welche.

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Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 58/11 (Beschluss)

... Für die Abweichungsgesetzgebung dürfte das zur Folge haben, dass die materielle Abweichungskompetenz nach Artikel 72 Absatz 3 Nummer 1 und 2 GG auch das daran anknüpfende Strafrecht erfasst. Andernfalls wäre es den Ländern nicht möglich, die materielle Änderung einer Norm in einer darauf aufbauenden Strafvorschrift zu berücksichtigen. Als weitere Folge dürfte sich daraus ergeben, dass die Rechtsfolgen des Artikels 72 Absatz 3 Satz 2 GG (Inkrafttreten frühestens sechs Monate nach der Verkündung, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist) auch auf (neben-)strafrechtliche Vorschriften auf diesen Gebieten anzuwenden sind.



Drucksache 720/11

... Mit dieser Mitteilung soll, aufbauend auf dem kürzlich überarbeiteten "Small Business Act" für Europa und der Agenda EU 2020, eine kohärente EU-Strategie dargelegt werden, nach der unternehmensbezogene Dienstleistungen zur Förderung der Integration europäischer Firmen in die Weltwirtschaft wirksamer und effizienter erbracht werden. Die Ziele der neuen EU-Strategie lauten:



Drucksache 38/11

... ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besseren Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen. Aber es bleibt noch viel zu tun. Aufbauend auf dem Verfahren der gegenseitigen Evaluierung unter der Dienstleistungsrichtlinie schlägt diese Mitteilung eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen letztendlich das Ziel des Ausbaus des Binnenmarkts für Dienstleistungen erreicht und dieser stärker auf die Bedürfnisse von Unternehmen und Bürgern in der EU ausgerichtet werden soll. Dies ist eine gemeinsame Verantwortung und der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen wird vom Engagement aller Institutionen und interessierter Kreise abhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/11




Mitteilung

1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft

2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen

3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen

4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung

4.1. Was wurde erreicht

4.2. Was bleibt zu tun

5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen

5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen

5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern

5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 266/2/11

... radioaktiven Stoffe teilweise länger in ihren Unternehmen verwahren. Den Aufsichtsbehörden stehen keine Rechtsmittel zur Verfügung, um die Entsorger zur Abgabe an die Landessammelstellen zu zwingen, da erst nach Deklaration als Abfall (durch den Besitzer) eine Ablieferungspflicht (auch hier ohne exakte Zeiträume) besteht. Erst mit dem geplanten Einschub im § 72 kann ein notwendiges Entsorgungskonzept verlangt werden. Darauf aufbauend ist eine Prüfung bezüglich einer realistischen Bewertung der radioaktiven Stoffe in Reststoffe und Abfälle sowie die zeitliche Umsetzung der Behandlung/Verwertung möglich.



Drucksache 829/11

... Der europäischen Beleuchtungsindustrie fällt beim Übergang zu SSL eine klar umrissene Rolle zu. Dieser große und sich durch Weltklasseniveau auszeichnende Industriesektor ist bereit, aufbauend auf seinen Stärken bei herkömmlicher Beleuchtung aus dieser neu aufkommenden Technologie Kapital zu schlagen. Jedoch erfolgt die Verbreitung der SSL-Technologie auf dem europäischen Markt nur langsam. Und außerdem sind die SSL-bezogenen Aktivitäten im Bereich Forschung, Innovation und Zusammenarbeit fragmentiert. Im Gegensatz dazu verzeichnet die Beleuchtungsindustrie in anderen Regionen der Welt, insbesondere in Asien und in den USA, dank der erheblichen Unterstützung von staatlicher Seite rasche Fortschritte7.



Drucksache 831/11

... Die Kommission wird aufbauend auf dem dritten Energiebinnenmarktpaket und mit der Unterstützung der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) weiter dafür sorgen, dass der Regulierungsrahmen die Marktintegration fördert, Anreize für ausreichende Kapazität und Flexibilität gesetzt werden und die Marktordnung für die mit der Dekarbonisierung verbundenen Herausforderungen gerüstet ist. Die Kommission prüft zurzeit die Wirksamkeit verschiedener Marktmodelle für die Vergütung von Kapazität und Flexibilität und wie diese im Rahmen zunehmend integrierter Großhandels- und Regelenergiemärkte interagieren.



Drucksache 179/11

... 14. Aufbauend auf den gemachten Erfahrungen werden mit diesem Fahrplan die Entwicklungen im Verkehrssektor, die künftigen Herausforderungen und die in Betracht zu ziehenden politischen Initiativen global in den Blick genommen. Die Zukunftsvision der Kommission für den Verkehr wird in Teil 2 vorgestellt. Schlüsselmaßnahmen zu deren Erreichung werden in Teil 3 skizziert und in Anhang I zusammengefasst; sie sind in dem beigefügten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen ausführlicher beschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 533/11

... Regeln der Planung, der zufolge die dringlichen Probleme, die aus Rüstungsaltlasten entstehen, einer schnellen Lösung zugeführt werden und die weniger dringlichen Probleme einer späteren Lösung überlassen werden können, eine auf diesen Regeln aufbauende Finanzierungsplanung und Regeln zur Kostenträgerschaft.



Drucksache 856/11

... Das Übereinkommen hat sich seit seinem Inkrafttreten zu einem aktiven Instrument der grenzüberschreitenden Bewirtschaftung von Gewässern entwickelt, das in der UN ECE-Region und darüber hinaus anerkannt ist. Es bietet eine Plattform für den Erfahrungs- und Erkenntnisaustausch. Die funktionsfähige und aktive Arbeitsstruktur hat Leitfäden zu verschiedenen Themen erarbeitet, z.B. zur Gewässerüberwachung, zu den Auswirkungen des Klimawandels und zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in der Praxis. Im Rahmen des Übereinkommens finden zahlreiche grenzüberschreitende Projekte, Workshops, Seminare und Kapazitäten aufbauende Maßnahmen statt. An der Arbeit des Übereinkommens besteht stetig wachsendes Interesse, auch von Nicht-UN ECE-Staaten, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Gefährdungen der Quantität und Qualität der Wasserressourcen, z.B. durch die Auswirkungen des Klimawandels.



Drucksache 733/1/11

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags insofern ergänzt wird, dass auch von den Ländern garantierte Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderung an den Garantiegeber selbst behandelt werden können. Nach der im Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelung dürfen nur Forderungen an öffentliche Stellen wie Forderungen an den Zentralstaat gewichtet werden, die vom Zentralstaat garantiert werden. Bislang erhalten Forderungen gegen Landesförderinstitute, die durch ihre jeweiligen Träger garantiert sind, nach § 31 Nummer 1 Solvabilitätsverordnung eine Risikogewichtung von Null. Nach dem Verordnungsvorschlag wäre nur noch eine direkte Nullgewichtung der Förderinstitute des Bundes, nicht jedoch der Landesförderinstitute möglich. Auch für Landesförderbanken muss wie bisher eine direkte Nullgewichtung gelten, ansonsten wäre die Refinanzierung dieser Institute beeinträchtigt. Die Beschränkung auf die Garantie des Zentralstaats steht zudem dem föderalstaatlichen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland und dem darauf aufbauenden Förderbankensystem entgegen. Das Erreichen einer indirekten Nullgewichtung der Landesförderinstitute mit Garantien ihrer Träger über die Regularien zu den so genannten Kreditrisikominderungstechniken ist vor dem Hintergrund der Formulierung in Artikel 111 Absatz 4 des Verordnungsvorschlags schwierig, risikobehaftet und im Ergebnis nicht akzeptabel.



Drucksache 347/11

... ii) Spezifikationen verzerren nicht den Markt und beschränken nicht die Möglichkeiten von Anwendern, den auf ihnen aufbauenden Wettbewerb und Innovationen zu entwickeln.



Drucksache 190/11

... Politische Bewertung der Ergebnisse des Projekts und darauf aufbauend Handlungsansätze für das sich wandelnde Geschlechterverhältnis auf dem Arbeitsmarkt vor dem Hintergrund des Modells der Familienernährerin



Drucksache 317/11

... Ziel dieses Gremiums ist zum einen das Erstellen einer nationalen Risikoanalyse, um, aufbauend auf den Auswertungen der Meldungen der FIU nach § 11 Absatz 1 und § 14 des



Drucksache 774/11

... Die Entwicklung eines auf den bestehenden AS-Systemen der Mitgliedstaaten aufbauenden und deren jeweiligen Verfahrensregeln folgenden EU-weiten OS-Systems zur Beilegung grenzübergreifender Online-Streitigkeiten wird das Vertrauen in den digitalen Einzelhandels-Binnenmarkt stärken und Unternehmern neue Chancen bieten.



Drucksache 667/11

... Geografisch - Die EU plant die weitere Konsolidierung ihres "Drogenrouten-Ansatzes", der es ihr ermöglicht, das Problem umfassend, vom Anbau von Drogenpflanzen bis hin zum Erscheinen von Drogen auf dem EU-Markt, anzugehen. Die EU-Nachbarländer werden auch künftig Vorrang haben. Beitrittsländern soll namentlich durch das Instrument für Heranführungshilfe weiterhin Unterstützung beim Kapazitätenaufbau gewährt werden. Die EU wird ihr Engagement gegenüber Lateinamerika31, den Ländern der Karibik und Afrikas sowie mit wichtigen regionalen Organisationen stärken und dabei, aufbauend auf dem Erfolg der Kooperationsplattformen von Verbindungsbeamten in Westafrika, den Kapazitätenaufbau koordinieren.



Drucksache 305/11

... Die Allgegenwart des Internets hat es noch dringender gemacht, die gemeinsamen Lizenzierungspraktiken zu verbessern. Die Technologie kann eine Vielzahl pragmatischer Lösungen für die Anpassung der Lizenzierung von Urheberrechten an die Anforderungen des Internets und für die Verteilung gemeinsam verwalteter Einnahmenflüsse liefern. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission Maßnahmen fördern, die es erleichtern und effizienter machen, innovative Lizenzierungstechnologien, die Zertifizierung von Lizenzierungsinfrastrukturen, die Ermittlung der tatsächlichen Nutzung und den diesbezüglichen Datenaustausch sowie die elektronische Datenverwaltung für den Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zu nutzen. Die Kommission wird ferner Projekte verschiedener Interessenträger für die Entwicklung automatisierter und integrierter, auf Standards aufbauender Infrastrukturen für die Rechteverwaltung ermutigen und unterstützen 22. Interoperable Online-Datenbanken sollten es erleichtern, Rechteinhaber zu identifizieren und die Entwicklung von Lizenzierungsinfrastrukturen zu fördern. So ist zum Beispiel die Zusammenfassung und Verfügbarmachung exakter Informationen über die Rechte von Komponisten in einer amtlichen Datenbank von zentraler Bedeutung für die Erleichterung einer effizienten grenzübergreifenden Lizenzierung und der konsistenten europaweiten Verteilung von Tantiemen an die jeweiligen Rechteinhaber; eine derartige Datenbank wird auch die Lizenzierung des europäischen Repertoires im Ausland und die entsprechende Rückleitung von Tantiemen an die europäischen Autoren erleichtern. Diese Informationen sollten öffentlich zugänglich und für die Nutzer transparent sein, um die Lizenzierung zu erleichtern.



Drucksache 832/11

... Vor diesem Hintergrund wird aufbauend auf den positiven Erfahrungen der hochrangigen (ETAP-)Arbeitsgruppe eine hochrangige Multistakeholder-Lenkungsgruppe für Öko-Innovationen zur Einbeziehung von Öko-Innovationen in alle Politikbereiche, zur Erleichterung des politischen Lernprozesses, zur fachlichen Beurteilung der getroffenen Maßnahmen sowie zur Überwachung der Umsetzung dieses Aktionsplans gebildet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/11




1. Einleitung

2. die Herausforderung ÖKO-Innovation

3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU

4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU

5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen

5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen

5 Meilensteine

5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung

5 Meilensteine

5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU

5 Meilensteine

5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit

5 Meilensteine

5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze

5 Meilensteine

5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften

5 Meilensteine

6. Governance Sensibilisierung

6.1. Governance-Struktur

5 Meilensteine

6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten

5 Meilensteine

6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen

7. Schlussbemerkungen

Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt

Europäische Unternehmen erkennen die Chance

Künftige globale Chancen müssen genutzt werden

Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35

Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36


 
 
 


Drucksache 616/10

... Auf diesen Entwicklungen aufbauend müssen die EU-Instrumente zur Forschungs- und Innovationsfinanzierung rationalisiert und auf die Ziele der Innovationsunion ausgerichtet werden. Jedes Glied der Forschungs- und Innovationskette muss verstärkt werden, von der Grundlagenforschung bis zur Vermarktung. Die Finanzierungsmöglichkeiten sollten auf die Bedürfnisse der einzelnen Beteiligten zugeschnitten sein, insbesondere auf KMU, die das Potenzial besitzen, die Ergebnisse in neue Produkte und Dienstleistungen zu verwandeln.



Drucksache 267/10

... Auf dieser Grundlage werden die Mitgliedstaaten nationale Reformprogramme erstellen, in denen sie detailliert darlegen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Strategie planen, und insbesondere erläutern, wie sie ihre nationalen Ziele erreichen und die Hemmnisse für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum auf nationaler Ebene beseitigen wollen. Aufbauend auf der Überwachungstätigkeit der Kommission und den Arbeiten des Rates wird der Europäische Rat einmal jährlich eine Gesamtbewertung der auf EU- und Länderebene erzielten Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie vornehmen. Dabei werden makroökonomische, strukturelle und wettbewerbliche Entwicklungen sowie die allgemeine Finanzstabilität gleichzeitig analysiert.

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Drucksache 267/10




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endgültig}

Begründung

Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

Anhang
: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union

Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Leitlinie 2: Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte

Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone

Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft

Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase

Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis

Vorschlag

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
: Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens

Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut


 
 
 


Drucksache 666/10

... Budgethilfe gilt als Möglichkeit zur wirksamen Gestaltung der Hilfe, doch stellen sich auch viele Fragen. Mit dem vorliegenden Grünbuch sollen einige davon angesprochen werden: Welche Länder sollten Budgethilfe erhalten, wieviel sollten sie erhalten und wie sollten Budgethilfeprogramme am besten gestaltet werden Diese Fragen müssen analysiert und gleichzeitig müssen die vereinbarten Ziele und Grundsätze überarbeitet werden, damit die Budgethilfe besser zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele, zu einem nachhaltigen Wachstum und zur Armutsminderung in den Entwicklungsländern bzw. zur Förderung der wirtschaftlichen Integration und politischen Assoziierung in anderen Partnerländern beiträgt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser und anderer Arbeiten wird die Kommission das Konzept für die Gestaltung und Durchführung von Budgethilfe verbessern und auf eine bessere Koordinierung innerhalb der EU hinarbeiten.

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Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 810/10

... Die Bewohner der Region müssen vor Katastrophen, wie etwa Überschwemmungen und Industrieunfällen, die - wie erst dieses Jahr(2010) wieder - zu erheblichen grenzüberschreitenden Schäden führen, geschützt werden, und zwar durch Katastrophenvorsorge- und -managementmaßnahmen, die gemeinsam durchgeführt werden, z.B. entsprechend der Hochwasserrichtlinie, der Seveso-Richtlinie, der Bergbauabfallrichtlinie und der Umwelthaftungsrichtlinie. Im Alleingang durchgeführte Arbeiten verlagern das Problem nur und führen zu Schwierigkeiten für Nachbarregionen. Auch die zunehmende Häufigkeit von Dürren ist ein Problem, ebenso wie die Anpassung an den Klimawandel. Die regionale Zusammenarbeit muss die Schaffung einer „grünen Infrastruktur“, die Anwendung langfristiger, auf dem Ökosystem aufbauender Lösungen und das Lernen aus vorangegangenen Ereignissen erleichtern

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Drucksache 810/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan

3.1. Anbindung des Donauraums

Die wichtigsten Themen Verkehr

5 Energie

Kultur und Tourismus

3.2. Umweltschutz im Donauraum

Die wichtigsten Themen

5 Wasser

5 Risiken

Biologische Vielfalt, Boden

3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum

Forschung und Innovation

5 Unternehmen

5 Beschäftigungsmarkt

Marginalisierte Bevölkerungsgruppen

3.4. Stärkung des Donauraums

Die wichtigsten Themen

Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit

5 Sicherheit

4. Durchführung und politische Steuerung

5. Zusammenhang mit der EU-Politik

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 193/10

... • bessere Zusammenarbeit zwischen europäischen, nationalen und internationalen Akteuren und Vertretern der Roma-Gemeinschaften, aufbauend auf dem Engagement zur Integration der Roma, die sich in den letzten fünf bis zehn Jahren herausgebildet hat;



Drucksache 64/10

... Aufbauend darauf ist die Bundesregierung aufzufordern, alle zu den angesprochenen bahnpolitischen Fragen notwendigen Prüfungen unter Einbeziehung der Länder unverzüglich einzuleiten und schnellstmöglich die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Dabei ist auf das vom Bundesrat in der letzten Legislaturperiode eingebrachte Gesetz zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot (Drucksache 315/08 (Beschluss)) Bezug zu nehmen; die Länder halten grundsätzlich auch weiterhin die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die in dem Gesetzentwurf angesprochenen Themen für erforderlich.



Drucksache 306/10

... Europa investiert noch immer viel zu wenig, zersplittert seine Anstrengungen, nutzt die Kreativität der KMU nicht ausreichend und ist nicht in der Lage, den Erkenntnisvorsprung aus der Forschung als marktgestützte Innovation in einen Wettbewerbsvorteil umzumünzen. Aufbauend auf dem Talent unserer Forscher müssen wir ein Innovations-Ökosystem schaffen, in dem europäische IKT-Unternehmen aller Größen neue Weltklasse-Produkte entwickeln können, die auch eine Nachfrage finden. Deshalb müssen wir die Unzulänglichkeiten unserer gegenwärtigen Forschungs- und Innovationsbemühungen beseitigen, indem wir mehr auf private Investitionen zurückgreifen, die Ressourcen besser koordinieren und bündeln "

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Drucksache 306/10




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft

Fragmentierung der digitalen Märkte

Mangelnde Interoperabilität

Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze

Mangelnde Investitionen in Netze

Unzureichende Forschung und Innovation

Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen

Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda

2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt

2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten

Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen

4 Aktionen

2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen

4 Aktionen

2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld

Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben

4 Aktionen

2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste

4 Aktionen

2.2. Interoperabilität und Normen

2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung

2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards

2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung

4 Aktionen

2.3. Vertrauen und Sicherheit

4 Aktionen

2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang

2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten

2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen

Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009

2.4.3. Offenes und neutrales Internet

4 Aktionen

2.5. Forschung und Innovation

Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007

2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung

2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts

2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft

4 Aktionen

2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration

2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen

2.6.2. Integrative digitale Dienste

4 Aktionen

2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU

2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt

4 Aktionen

2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54

4 Aktionen

2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten

4 Aktionen

2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment

4 Aktionen

2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität

4 Aktionen

2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda

4 Aktionen

3. Durchführung und Verwaltung

Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda

Anhang 1
Liste legislativer Maßnahmen

Anhang 2
Wichtige Leistungsziele

1. Breitbandziele:

2. Digitaler Binnenmarkt:

3. Digitale Integration:

4. Öffentliche Dienste:

5. Forschung und Innovation:

6. CO2-arme Wirtschaft:


 
 
 


Drucksache 64/10 (Beschluss)

... Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung enthält im Hinblick auf die bahnpolitischen Forderungen der Länder grundsätzlich einige weiterführende Ansätze. Aufbauend darauf ist die Bundesregierung aufzufordern, alle zu den angesprochenen bahnpolitischen Fragen notwendigen Prüfungen unter Einbeziehung der Länder unverzüglich einzuleiten und schnellstmöglich die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Dabei ist auf das vom Bundesrat in der letzten Legislaturperiode eingebrachte Gesetz zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot (vgl. BR-Drucksache 315/08 (Beschluss)) Bezug zu nehmen; die Länder halten grundsätzlich auch weiterhin die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die in dem Gesetzentwurf angesprochenen Themen für erforderlich.

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Drucksache 64/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates Zukunft der Bahn sichern

Begründung


 
 
 


Drucksache 832/10

... Die Kommission hat aufbauend auf früheren Arbeiten in enger Zusammenarbeit mit hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten eine Europäische Interoperabilitätsstrategie für europäische öffentliche Dienste (EIS, s. Anhang 1) erstellt. Darin wird ein gemeinsames und schlüssiges Konzept für Interoperabilität auf der Grundlage einer gemeinsamen Zielvorstellung dargelegt. Der gemeinsamen Zielvorstellung zufolge wird sich die Erbringung europäischer öffentlicher Dienste bis 2015 dank Interoperabilität erheblich verbessern, und zwar durch



Drucksache 461/10 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die zwischen dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der Gewerkschaft IGBCE und der RAG AG vereinbarte sozialverträgliche Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland bis 2018 auf der Grundlage des Steinkohlefinanzierungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I, S. 3086), dem der Bundesrat zugestimmt hat, sowie den hierauf aufbauenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten umzusetzen.



Drucksache 738/10

... Die EU muss jetzt den Grundsatz formalisieren, wonach die Mitgliedstaaten in bilateralen Energiebeziehungen zu zentralen Partnern und in globalen Diskussionen zum Nutzen der EU als Ganzes handeln. Aufbauend auf der Rechtsgrundlage des Vertrags von Lissabon, der die externe Dimension präzisiert und stärkt, muss die externe Energiepolitik der EU für wirksame Solidarität, Verantwortung und Transparenz bei allen Mitgliedstaaten sorgen, wobei den Interessen der EU Rechnung getragen und die Sicherheit des Energiebinnenmarkts der EU gewährleistet werden muss. Eine wirksamere Koordinierung auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten muss bewerkstelligt werden.

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Drucksache 738/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. Eine effiziente Energienutzung, die bis 2020ZU einer Energieeinsparung von 20 % führt

Priorität 1: Europa energieeffizient machen

Aktion 1: Gebäude und Verkehr - Erschließung des größten Energieeinsparpotenzials

Aktion 2: Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit durch Effizienzsteigerungen in der Industrie

Aktion 3: Stärkung der Effizienz in der Energieversorgung

Aktion 4: Optimale Nutzung der nationalen Aktionspläne für Energieeffizienz

2. Gewährleistung des freien Energieverkehrs

Priorität 2: Einen europaweit integrierten Energiemarkt schaffen

Aktion 1: Fristgerechte und korrekte Durchführung der Binnenmarktvorschriften

Aktion 2: Ausarbeitung einer Blaupause für die europäische Infrastruktur für den Zeitraum 2020-2030

Aktion 3: Straffung von Genehmigungsverfahren und Marktregeln für die Infrastrukturentwicklung

Aktion 4: Schaffung des geeigneten Finanzierungsrahmens

3. Sichere erschwingliche Energie für die Bürger und Unternehmen

Priorität 3: Verbraucherautonomie stärken und das höchste Niveau an Sicherheit und Gefahrenabwehr erreichen

Aktion 1: Verbraucherfreundlichere Gestaltung der Energiepolitik

Aktion 2: Fortlaufende Verbesserung bei Sicherheit und Gefahrenabwehr

4. Vollzug eines Technologiewandels

Priorität 4: Die Führungsrolle Europas im Bereich der Energietechnologien und Innovation ausbauen

Aktion 1: Unverzügliche Umsetzung des SET-Plans

Aktion 2: Die Kommission wird vier neue europäische Großprojekte einleiten

Aktion 3: Sicherung der langfristigen technologischen Wettbewerbsfähigkeit der EU

5. Starke internationale Partnerschaft,VOR Allem mit unseren Nachbarn

Priorität 5: Die externe Dimension des EU-Energiemarkts stärken

Aktion 1: Integration der Energiemärkte und Rechtsrahmen der EU und ihrer Nachbarstaaten

Aktion 2: Privilegierte Partnerschaften mit den wichtigsten Partnern

Aktion 3: Förderung der globalen Rolle der EU im Hinblick auf eine Zukunft mit CO2- armer Energie

Aktion 4: Förderung rechtsverbindlicher Standards für die nukleare Sicherheit, Gefahrenabwehr und Nichtverbreitung weltweit

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 774/10

... – Realisierung der notwendigen Forschung und Entwicklung, aufbauend auf der Europäischen Stromnetz-Initiative (



Drucksache 629/10

... i) Entwicklung einer Forschungs- und IKT-Infrastruktur von Weltrang, aufbauend auf bestehenden wissenschaftlichen Spitzenleistungen in der Region, mithilfe der Strukturfonds,



Drucksache 815/1/10

... Dieses neue Instrument zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen in weitgehender Zuständigkeit der Kommission sollte sich auf technische Regelungsinhalte ohne grundsätzliche Relevanz beschränken. Gemäß dem vorliegenden Vorschlag sollen jedoch Regelungsinhalte mittels delegierter Rechtsakte bestimmt werden können, die zwar vordergründig technischer Natur sind, aber weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben können, so dass sie faktisch eher grundsätzlicher Natur sind. Dies betrifft bei den Regelungen zu geschützten Ursprungsbezeichnungen und den geschützten geographischen Angaben insbesondere die Artikel 2 und 5. Bei den fakultativen Qualitätsangaben sollte eine überflüssige Parallelität zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und den darauf aufbauenden Rechtsakten des Durchführungsrechts vermieden werden. Aus Sicht des Bundesrates dürfen keine Detailregelungen ohne hinreichende Beteiligung der Mitgliedstaaten erlassen werden können, deren Einhaltung nach Artikel 31 von den Behörden (Land/Kommunen) auf der Basis von Risikoanalysen zu überwachen sind.



Drucksache 312/10

... Absatz 1 regelt das Verfahren, mit dem der langfristige Kapazitätsbedarf ermittelt wird. Satz 1 legt fest, dass der Kapazitätsbedarf transparent, diskriminierungsfrei und marktgebietsweit ermittelt werden muss. Damit werden die Ergebnisse dieses netzbetreiberübergreifenden Ermittlungsverfahrens für aktuelle und potentielle Transportkunden nachvollziehbar gemacht, um u. a. die Akzeptanz der Ergebnisse und der daraus eventuell abgeleiteten Investitions- oder Ausbauprojekte zu erhöhen. Satz 2 enthält Kriterien, die von den Fernleitungsnetzbetreibern bei der Ermittlung des Kapazitätsbedarfs insbesondere zu berücksichtigen sind. Neben Erkenntnissen, die sich aus objektiven Kriterien ergeben können, berücksichtigen die Fernleitungsnetzbetreiber auch Erkenntnisse aus verbindlichen Marktbefragungen über den aus Sicht des Marktes bestehenden langfristigen, verbindlich benötigten Kapazitätsbedarf, die sie bei den Transportkunden durchgeführt haben. Hiermit wird gewährleistet, dass der ermittelte Kapazitätsbedarf nicht künstlich durch unbegründete oder nur kurzfristige Anfragen überhöht wird und bereits vorübergehende vertragliche Engpässe gegebenenfalls einen Netzausbau auslösen können. Gleichzeitig wird jedoch gewährleistet, dass dauerhaft bestehender Kapazitätsbedarf der Transportkunden angemessen berücksichtigt werden kann. Es ist Aufgabe der Fernleitungsnetzbetreiber, die Erkenntnisse, die sie aus den in Nummern 1 bis 10 genannten Kriterien erhalten, zu bewerten und in die Kapazitätsbedarfsermittlung einfließen zu lassen. Bei dieser Bewertung und der darauf aufbauenden Bedarfsermittlung berücksichtigen sie insbesondere auch Möglichkeiten zur Vergrößerung des verfügbaren Kapazitätsumfangs, die sich aus Kooperationen mit anderen Netzbetreibern ergeben können. Kooperationsmöglichkeiten, die einen physischen – Kapazitäten in Anspruch nehmenden – Gastransport entbehrlich machen könnten, könnten sich z.B. ergeben, wenn Kapazitäten in parallel liegenden Rohren in entgegen gesetzter Flussrichtung erhöht werden müssten. Eine Kapazitätserhöhung könnte in einem solchen Fall beispielsweise durch ein sog. Swap-Geschäft vermieden werden. Satz 3 regelt, dass die Fernleitungsnetzbetreiber nach Möglichkeit auch mit ausländischen Fernleitungsnetzbetreibern zusammenarbeiten sollen, wenn sie den Kapazitätsbedarf ermitteln. Um die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse und die Transparenz zu erhöhen, werden die Fernleitungsnetzbetreiber durch Satz 4 verpflichtet, die Ergebnisse sowie wesentliche Annahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.



Drucksache 226/10

... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales analysiert vergleichend die vielfältigen internen Organisationsstrukturen, Umsetzungsstrategien und Steuerungsprozesse der Träger der Grundsicherung in den Grundsicherungsstellen in Bezug auf ihre Wirkung hinsichtlich der Ziele dieses Buches. Für die Qualität der Ergebnisse der Forschungsarbeiten ist die Mitwirkung der Grundsicherungsstellen von entscheidender Bedeutung; die Grundsicherungsstellen sollen die Untersuchungen deshalb unterstützen. Durch die Herausarbeitung von Wirkungszusammenhängen sollen gute Beispiele identifiziert und darauf aufbauend institutionelle Lernprozesse angestoßen werden. Ziel ist es, durch die Erkenntnisse zur Wirkung der örtlichen Aufgabenwahrnehmung eine kontinuierliche Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung bei allen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erreichen.



Drucksache 662/10

... KOM: Vorschlag zur Einleitung einer Studie über elektronische Kataloge (in DPS und elektronischen Rahmenvereinbarungen), aufbauend auf Arbeiten des CEN/ISSS im Rahmen des Programms IDABC



Drucksache 839/10

... Aufbauend auf der Erfahrung mit der Strategie „Europa 2020“ im ersten „europäischen Semester“ wird die Kommission mit den Mitgliedsstaaten und anderen institutionellen und nichtinstitutionellen Akteurinnen und Akteuren Gespräche darüber führen, wie die Arbeitsmethoden der sozialen OMK am besten an die neue Governance der Strategie „Europa 2020“ angepasst werden können. Die Kommission wird vor Ende 2011 einen Bericht vorlegen, der die sich abzeichnenden Stoßrichtungen und das daraus folgende Follow-up zusammenfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 438/10

... unterstützt. So hat diese u.a., aufbauend auf der Breitbandstrategie, Eckpunkte über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung moderner Telekommunikationsnetze und die Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur erarbeitet. Zudem leistet sie mit der Erstellung und Betreuung des Infrastrukturatlanten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Breitbandstrategie. Die Debatte um die Konkretisierung eines zukunftsfähigen Regulierungsrahmens führt die Bundesnetzagentur derzeit mit dem kürzlich ins Leben gerufenen „Next Generation Access (NGA) – Forum“ fort. Dieses setzt sich aus Vertretern der Telekommunikationsbranche, der Bundesregierung und des Bundeskartellamts zusammen und sucht Lösungen zu aktuellen Fragen des Netzzugangs zu Hochtechnologienetzen. Angesichts der zunehmend europäisch dominierten Telekommunikationsrechtsdebatte ist besonders bedeutsam, dass die Bundesnetzagentur diese Debatte im Rahmen der Leitung der Gruppe unabhängiger bzw. europäischer Regulierer (IRG/ERG) auch auf europäischer Ebene voran getrieben hat.



Drucksache 815/10 (Beschluss)

... Bei den fakultativen Qualitätsangaben sollte eine überflüssige Parallelität zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und den darauf aufbauenden Rechtsakten des Durchführungsrechts vermieden werden. Aus Sicht des Bundesrates dürfen keine Detailregelungen ohne hinreichende Beteiligung der Mitgliedstaaten erlassen werden können, deren Einhaltung nach Artikel 31 von den Behörden (Land/Kommunen) auf der Basis von Risikoanalysen zu überwachen sind.



Drucksache 694/10

... Cluster und Netzwerke verbessern die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und Innovation durch die Zusammenführung von Ressourcen und Know-how sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Behörden und Hochschulen. Regionale, nationale und EU-Clusterpolitiken sollten darauf ausgerichtet sein, bestehende Markt- und Finanzierungslücken zu schließen, und vor allem als Brücke zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu dienen. Die EU-Regionalpolitik und die Forschungsrahmenprogramme unterstützen die Regionen bei der Durchführung von Strategien zu intelligenter Spezialisierung, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung von Innovationsnischen stärken sollen. Aufbauend auf erzielten Erfolgen müssen weltweit wettbewerbsfähigere Cluster und Netzwerke entwickelt werden, sowohl für traditionelle als auch für FUE- und Innovationscluster. Durch europaweit verbundene lokale Cluster kann eine kritische Masse für FUE und Innovation, Qualifikationen, Finanzierung, den Austausch von Ideen und unternehmerische Initiative erreicht werden. Die unterschiedlichen Clusterinitiativen müssen jedoch konsolidiert und vereinfacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/10




Mitteilung

1. Europa braucht die Industrie

2. Ein neuartiger Ansatz in der Industriepolitik

3. Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie

3.1. Prüfung auf Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzung der intelligenten Regulierung

3.2. Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

4. Stärkung des Binnenmarkts

4.1. Den Binnenmarkt voranbringen und Rechte an geistigem Eigentum durchsetzen

4.2. Wettbewerbspolitik

4.3. Verbesserung der Infrastruktur

5. Eine neue Politik für die industrielle Innovation

5.1. Industrielle Innovation

5.2. Qualifikationsbasis

6. Größtmöglichen Nutzen aus der Globalisierung ziehen

6.1. Handel und internationale Regulierung

6.2. Den Zugang zu Rohstoffen und kritischen Erzeugnissen sichern

7. Förderung der industriellen Modernisierung

7.1. Ressourcen-, Energie- und Kohlenstoffeffizienz

7.2. Strukturelle Überkapazitäten

7.3. Auf der sozialen Verantwortung der Unternehmen aufbauen

8. Die sektorspezifische Dimension - Ein zielgerichteter Ansatz

8.1 Raumfahrt: ein Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Dienste der Bürger

8.2. Nachhaltige Mobilität

8.3. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

8.4. Neubelebung der Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Wertschöpfungskette

8.5. Lösungen für energieintensive Industriezweige

8.6 Ein erweiterter branchenorientierter Ansatz

9. Schlussfolgerungen: Ein neuer EU-Ordnungsrahmen für die Industriepolitik


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.