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0571/04
0380/04
0945/04B
0915/04
0856/03
Drucksache 500/15

... - die internationale Akzeptanz der ehrgeizigen EU-Ansätze bei Konfliktmineralien und illegalem Holzeinschlag aufbauend auf den Arbeiten der OECD, der VN und der G7 aktiv fördern



Drucksache 62/1/15

... cc) darauf aufbauend, ein wirksames Maßnahmenprogramm aufzulegen und dessen Umsetzung durch ein medienübergreifendes Monitoring zu begleiten.



Drucksache 207/15 (Beschluss)

... genannten vier Risikofelder. Mit Hilfe des Risikoprofils wird die Beitragsbemessungsgrundlage "Verbindlichkeiten" gewichtet und darauf aufbauend der Beitrag festgelegt.



Drucksache 386/15

... Die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) ist der Ausgangspunkt und eines der wirksamsten Instrumente, um eine solide Basis an Grundfertigkeiten aufzubauen. Hier besteht jedoch die doppelte Herausforderung, den Zugang zu verbessern und die Qualität zu steigern. Besonders problematisch ist das Angebot für Kinder unter 3 Jahren. Aufbauend auf dem Qualitätsrahmen für die FBBE, den Mitgliedstaaten im letzten Arbeitszyklus entwickelt haben, sollten nun insbesondere die Verbesserung des Zugangs, die stärkere Berücksichtigung benachteiligter Gruppen, die Professionalisierung des Personals und effiziente Koordinierungs-, Finanzierungs- und Kontrollsysteme im Vordergrund stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 102/14

... Protokollierungsregelungen und darauf aufbauende Auskunftsrechte der betroffenen Personen im Bundesmeldegesetz werden klarer in Übereinstimmung gebracht.



Drucksache 55/14

... Das Internet sollte ein einziges, offenes, freies, unfragmentiertes Netz der Netze bleiben, das denselben Gesetzen und Normen unterliegt, die auch in anderen Bereichen unseres täglichen Lebens gelten. Die Internet-Governance sollte sich auf ein Multi-StakeholderGovernance-Modell der Mitwirkung, Transparenz und Rechenschaftspflicht stützen; etwaige Regulierungsmaßnahmen zur Erreichung von Zielen des öffentlichen Interesses wie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Wahrung demokratischer Werte sowie der sprachlichen und kulturellen Vielfalt und Sorge für das Wohl besonders schutzbedürftiger Personen bleiben davon unberührt. Eine sichere, solide und robuste Netzarchitektur ist die Grundlage für das Vertrauen der Internetnutzer. Gleichzeitig muss - aufbauend auf einen gestärkten digitalen, mit der Welt vernetzten Binnenmarkt - die Innovationskraft des Internets unter der uneingeschränkten Beteiligung der europäischen Internetwirtschaft gewahrt bleiben. Dies erfordert eine behutsame und dennoch solide Begleitung.



Drucksache 270/14

... Dieser Vorschlag für eine Richtlinie hat im Einklang mit den vorstehenden Ausführungen die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke innerhalb der Union zum Gegenstand. Insbesondere wird auf die Thematik der Definition und Kontrolle von hochauflösenden Satellitendaten (HRSD) eingegangen, die als eigene Kategorie von Daten im Falle einer Verbreitung für kommerzielle Zwecke eine gesonderte Regelung erfordern. Mit diesem Vorschlag soll ein transparenter, fairer und kohärenter rechtlicher Rahmen, der für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist, eingerichtet und somit das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des Binnenmarkts für Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage hochauflösender Satellitendaten gesichert werden. Diese Richtlinie ist deshalb notwendig, weil es im EU-Recht keine ausdrücklichen Garantien dafür gibt, dass kommerzielle Anbieter Satellitendaten innerhalb der Union frei und unbeschränkt verbreiten dürfen, wobei jene Daten ausgenommen wären, die als hochauflösende Daten definiert werden könnten und einer Kontrolle unterliegen sollten, da mit ihrer unautorisierten Verwendung unter Umständen höhere Risiken verbunden sind. Überdies ist auf nationaler Ebene rechtlich nicht einheitlich geregelt, wie hochauflösende Satellitendaten und darauf aufbauende Dienstleistungen und Produkte zu behandeln sind. Dies führt dazu, dass der Regelungsrahmen EU-weit zersplittert und von mangelnder Kohärenz, Transparenz und Berechenbarkeit geprägt ist, was wiederum der Erschließung des vollen Potenzials dieses Markts entgegensteht. Da die Zahl der Mitgliedstaaten mit Fähigkeiten im Bereich der hochauflösenden Daten steigt, dürfte sich das Problem der Zersplitterung des geltenden Regelungsrahmens zudem weiter verschärfen, so dass es zu neuen Hemmnissen auf dem Binnenmarkt und größeren Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit kommt.



Drucksache 29/1/14

... Demgegenüber ist nicht auszuschließen, dass die neue Regelung bundesweit zu Problemen im Verwaltungsvollzug der Pass-, Personenstands- und Meldebehörden führen kann. Da der Inhalt der Personenstandsregister die Grundlage für das darauf aufbauende Urkundswesen darstellt und daher auch als Orientierung für die anderen Register dient, wird durch die bisherige Formulierung die Einheitlichkeit der Registerinhalte gewährleistet. Durch die Kann-Regelung könnte es damit künftig zu unterschiedlichen Daten in Urkunden kommen, die denselben Personenstandsfall betreffen, je nachdem wie von der Kann-Regelung Gebrauch gemacht wird.



Drucksache 319/14 (Begründung)

... Grundlage für die Festlegung der Emissionsdaten der Eisenbahnen und Straßenbahnen waren Datenbanken mit Messwerten aus ca. 15 000 Zug- und Straßenbahn-Vorbeifahrten. Die Daten wurden nach akustischen und fahrzeugspezifischen Kriterien zusammengefasst. Anhand von Mittelwertvergleichen und Fehlerbetrachtungen wurden daraus die Emissionsparameter ermittelt. Aufbauend auf diesen Parametern und theoretischen Modellen zur Schallentstehung und -ausbreitung wurde ein Berechnungsalgorithmus für Schallimmissionen durch Schienenverkehr entwickelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/14 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentliche Bestimmungen

1. Berechnungsverfahren

2. Berechnung der Schallausbreitung

3. Unterschiede zwischen Schall 03 [1990] sowie Akustik 04 [1990] und Schall 03 [2012]

4. Vergleichsrechnung zwischen Schall 03 [1990] und Akustik 04 [1990] sowie Schall 03 [2012]

5. Schienenbonus

6. Anerkennung akustischer Kennwerte

III. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Alternativen

VI. Befristung

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

X. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

1. Fahrzeugarten von Eisenbahnen

2. Fahrzeugarten von Straßenbahnen

3. Geschwindigkeit

4. Fahrbahnarten

5. Schallminderungstechniken am Gleis

6. Brücken

7. Rangier- und Umschlagbahnhöfe

8. Straßenbahnen

9. Schallausbreitung

10. Auffälligkeit von Eisenbahngeräuschen

11. Berücksichtigung von abweichender Bahntechnik und von schalltechnischen Innovationen Grundlage für die Beurteilung, ob eine abweichende Bahntechnik oder eine schalltechnische Innovation vorliegt, ist die messtechnische Ermittlung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2164: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 381/14

... "(4a) Die Meldebehörden dürfen den öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften jeweils zu Beginn einer standardisierten Datenübermittlung zu einem bundesweit einheitlichen Stichtag die in den Absätzen 1 und 2 genannten sowie die gemäß § 55 Absatz 2 durch Landesrecht bestimmten Daten innerhalb von längstens zwölf Monaten automatisiert übermitteln, um einen einmaligen Abgleich zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung und darauf aufbauende Folgedatenübermittlungen zu ermöglichen. Dabei sind auch Widersprüche nach § 42 Absatz 3 Satz 2 zu übermitteln. Der jeweilige Stichtag wird vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gegeben." ‘



Drucksache 400/14 (Beschluss)

... und darauf aufbauende weitere Vorschriften innerhalb des Sprengstoffrechtes).



Drucksache 111/14

... - aufbauend auf den Zusagen im 7. UAP und im Wasser-Blueprint die Umsetzung ihrer Rechtsvorschriften im Bereich der Wasserqualität verbessern;



Drucksache 400/1/14

... und darauf aufbauende weitere Vorschriften innerhalb des Sprengstoffrechtes).



Drucksache 29/14 (Beschluss)

... Demgegenüber ist nicht auszuschließen, dass die neue Regelung bundesweit zu Problemen im Verwaltungsvollzug der Pass-, Personenstands- und Meldebehörden führen kann. Da der Inhalt der Personenstandsregister die Grundlage für das darauf aufbauende Urkundswesen darstellt und daher auch als Orientierung für die anderen Register dient, wird durch die bisherige Formulierung die Einheitlichkeit der Registerinhalte gewährleistet. Durch die Kann-Regelung könnte es damit künftig zu unterschiedlichen Daten in Urkunden kommen, die denselben Personenstandsfall betreffen, je nachdem wie von der Kann-Regelung Gebrauch gemacht wird.



Drucksache 709/13

... Aufbauend auf den ersten Erfahrungen mit dem E-Learning-Portal und mit aktiver Unterstützung durch die Interessenträger wird die Kommission ein gemeinsames Portal für europäische OER einrichten, das aus "Erasmus+"-Mitteln finanziert wird, bestehende Plattformen zusammenführt und mit hoch entwickelten Browsing- und Suchfunktionen ausgestattet ist, damit die Nutzer die gewünschten Inhalte leichter finden. Zur Qualitätsbewertung der Inhalte werden die Möglichkeit von Peer- und Crowd-Ansätzen25 sowie andere Verfahren geprüft, um den Bekanntheitsgrad hochwertiger OER zu verbessern, Qualitätsrahmen für OER zu entwickeln und letztere in die Lehrpläne einzubinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/13




Mitteilung

... dabei bieten die neuen Technologien die Chance für eine effizientere und gerechtere Bildung

1. Offene Lernumgebungen: Innovationschance für Einrichtungen, Lehrkräfte und Lernende

1.1. Innovative Bildungsträger

... um Anreize für innovative Lernmethoden zu schaffen

1.2. Innovative Lehrkräfte

... um sich in Nutzergemeinschaften zu vernetzen

... und sollten Anerkennung für neue Lehrmethoden erhalten

1.3 Innovation für Lernende

... und dass ihre digital erworbenen Kompetenzen problemlos bescheinigt und für weiteres Lernen oder eine Beschäftigung anerkannt werden

2. Freie Lehr- und Lernmaterialien: frei verfügbares Wissen als Chance für eine bessere und leichter zugängliche Bildung

... und die Rechte und Pflichten der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Lehrmitteln sollten grenzüberschreitend transparenter werden

3. Konnektivität und Innovation: Partnerschaften für Infrastrukturen, neue Produkte und Dienstleistungen sowie Interoperabilität

... und es bedarf offener Standards für die Interoperabilität, um Größenvorteile nutzen zu können

... damit die europäischen Märkte für digitale Anwendungen und Inhalte wachsen können

4. Die Chancen der digitalen Revolution durch abgestimmtes Handeln nutzen

... zwischen allen Akteuren abgestimmtes Handeln

.. und ein besseres Verständnis aller noch nicht genutzten Chancen der digitalen Revolution


 
 
 


Drucksache 181/13

... (16) Für Zypern stellt diese Verordnung in Bezug auf die mit dem Programm für registrierte Reisende verbundenen Aspekte einen auf den Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 dar.



Drucksache 267/13

... Die Gesetzesevaluation hat hinsichtlich der Berücksichtigung von studienbegleitenden Arbeitszeiten auf die insgesamt zulässigen Befristungsdauern nach Abs. 2 Satz 1 und 2 eine uneinheitliche Anrechnungspraxis festgestellt. Insbesondere werden Arbeitszeiten während eines Master-Studiums unterschiedlich behandelt und auch die Einordnung eines Zweitstudiums erzeugte Bewertungsunterschiede. Ziel der Regelung in Absatz 3 Satz 3 ist es dem entgegen, einheitlich studienbegleitenden Tätigkeiten in einem Erststudium beispielsweise als studentische/r Mitarbeiter/in nicht auf die insgesamt zulässigen Befristungsdauern anzurechnen. Dies soll unabhängig vom angestrebten Abschluss gelten und ein auf einen Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbauendes, so genanntes "konsekutives" Master-Studium umfassen. Damit wird auf die Regelung zur Unterscheidung von im Grundsatz förderfähigen, so genannten "konsekutiven" und nicht förderfähigen, weiterbildungsorientierten Master-Studiengängen im



Drucksache 519/13

... Die Folgenabschätzung führte zu dem Schluss, dass ein "Regulierungsansatz" tatsächlich die beste Option für die Einführung von eCall ist. Grundlage des eCall-Systems bilden demnach zugelassene Standardgeräte für die einheitliche europäische Notrufnummer 112, die - beginnend mit bestimmten Fahrzeugkategorien - in alle Fahrzeuge in Europa eingebaut werden, sowie ein Rahmen für die Verarbeitung von eCall-Notrufen in den Telekommunikationsnetzen und Notrufabfragestellen. Durch diesen Ansatz wird eCall allen europäischen Bürgern als ein EU-weiter Dienst zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird so die Einführung beschleunigt und das Potenzial des eCall-Systems, Menschenleben zu retten und die Folgen schwerer Verletzungen zu mindern, voll ausgeschöpft. Aufbauend auf bzw. parallel zu dieser serienmäßigen Standardausrüstung können dem Endnutzer weitere bordseitige Notrufsysteme und/oder Dienste mit Zusatznutzen angeboten werden, die noch mehr Sicherheit und wirtschaftliche Vorteile bieten.

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Drucksache 519/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultationen interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung und Kosten-Nutzen-Analyse

2.2.1. Analyse der wichtigsten Kosten für Notrufabfragestellen

2.2.2. Analyse der wichtigsten Vorteile

2.2.3. Kosten-Nutzen-Verhältnis

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 539/13

... • den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen 18, der vorsieht, dass aufbauend auf die von den europäischen Normenorganisationen aufgrund des Mandats M/37619 durchgeführten Arbeiten eine harmonisierte Norm erarbeitet wird;



Drucksache 513/13

... Einvernehmliche Streitbeilegungsverfahren können demnach nach Dafürhalten der Kommission eine nützliche Ergänzung darstellen. Aufbauend auf dem, was bereits in dieser Richtung mit der Mediationsrichtlinie, der Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und der Verordnung über die Online-Streitbeilegung unternommen wurde, sieht es die Kommission als sinnvoll an, den Mitgliedstaaten die Bereitstellung einvernehmlicher kollektiver Streitbeilegungsmechanismen zu empfehlen. 45

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Drucksache 513/13




1. Einleitung

1.1. Zweck dieser Mitteilung

1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?

1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union

2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation

2.1. Beiträge der Teilnehmer

2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes

2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung

2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch

2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012

3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz

3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver

3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes

3.3. Klagebefugnis

3.4. Optin vs. optout

3.5. Effektive Information potenzieller Kläger

3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher

3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts

3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung

3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes

3.9.1. Finanzierung durch Dritte

3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln

3.9.3. Wer verliert, zahlt

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 440/13

... Aufbauend auf diesen Stärken sollte Europa alle erforderlichen Ressourcen mobilisieren, um zu einem wichtigen Akteur auf dem Gebiet der Mikro- und Nanoelektronik zu werden. Zur Mobilisierung der Ressourcen wird es nötig sein, die auf regionaler, nationaler und 28 KOM(2011) 809 endg. europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen zu koordinieren. Dies lässt Zuversicht entstehen und fördert die Erneuerung und das Wachstum der Fertigungskapazitäten in Europa.

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Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 183/13

... Die geplante Verordnung stellt einen auf dem Schengen-Besitzstand aufbauenden oder anderweitig damit zusammenhängenden Rechtsakt im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 dar.



Drucksache 514/1/13

... Für die in Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Beweisregel und die darauf aufbauende richterliche Schätzbefugnis (Artikel 13 Absatz 2 Satz 2) scheint es danach noch an zureichenden Grundlagen zu fehlen. Eine weitere Präzisierung hält der Bundesrat für wünschenswert.



Drucksache 433/13

... Auf Grundlage der Ergebnisse der Erhebung können auf der einen Seite passgenaue Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen intensiviert und darauf aufbauend eine den Qualifikationen entsprechende, adäquate Beschäftigung und die Integration in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Auf der anderen Seite kann dem Ansatz zur Schließung von Fachkräftelücken durch inländisches Erwerbspersonenpotenzial Rechnung getragen werden.



Drucksache 92/13

... /EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft4, auf die sich nachgelagerte Dienste der Informationsgesellschaft oder Online-Tätigkeiten wie Plattformen des elektronischen Geschäftsverkehrs, Internet-Zahlungs-Gateways, soziale Netze, Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Application Stores stützen. Störungen dieser grundlegenden Dienste der Informationsgesellschaft verhindern die Erbringung anderer, darauf aufbauender Dienste der Informationsgesellschaft. Softwareentwickler und Hardwarehersteller sind keine Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft und sind deshalb ausgenommen. Die Verpflichtungen sollten auch auf öffentliche Verwaltungen und Betreiber kritischer Infrastrukturen ausgeweitet werden, die stark von der Informations- und Kommunikationstechnik abhängen und für die Aufrechterhaltung wichtiger wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bereiche (Strom- und Gasversorgung, Verkehr, Finanzinstitutionen, Börsen, Gesundheitswesen usw.) unerlässlich sind. Eine Störung dieser Netze und Informationssysteme würde den Binnenmarkt beeinträchtigen.



Drucksache 60/13

... Diese unterschiedlichen Themen können nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Auch müssen die vorgeschlagenen politischen Maßnahmen für ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Freiheiten und im Allgemeininteresse liegenden Zielen sorgen. Die in der vorliegenden Mitteilung dargelegte kohärente und ganzheitliche europäische Strategie in Form eines auf elf konkreten Maßnahmen aufbauenden Aktionsplans für den europäischen Einzelhandel soll dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. 12



Drucksache 526/13

... Innerhalb des nächsten MFR wird das Europäische Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation zusätzliche Möglichkeiten einer direkten Finanzierung im Umfang von jährlich etwa 5 Mio. EUR bieten, um diese Art gezielter Programme zu unterstützen. Angesichts der Größe der Herausforderung wird es jedoch in erster Linie an den Mitgliedstaaten - also deren öffentlichen Arbeitsverwaltungen - und den Arbeitgebern sein, aufbauend auf den mit "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" gewonnenen Erfahrungen die Arbeitsvermittlung im Wege der Mobilität innerhalb der EU stärker finanziell zu unterstützen. Der ESF steht bereit, um Hilfestellung zu leisten: Ab 2014 werden Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für Sprachkurse und Berufsorientierungsmaßnahmen, Reisekosten und die Integration im Gastland bestehen.

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Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 348/13

... Eine externe Evaluierung des Programms IEE im Jahr 201112 ergab, dass das Programm eine entscheidende Rolle spielt bei der Förderung von Innovationen, beim Aufbau von Wissen und Kapazitäten und bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die eine Hebelwirkung bei der privaten Finanzierung der Markteinführung von Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Technologien erzeugen. Aufbauend auf diesem erfolgreichen Beispiel müssen Maßnahmen zur Unterstützung der Markteinführung innovativer Lösungen im Energiebereich auf andere Bereiche der Energiepolitik ausgeweitet werden, zudem sollten sie stärker mit den Struktur- und Kohäsionsfonds verknüpft werden.

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Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 663/13

... Ziel des Entwurfs ist es, die im Fall einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen besser aufeinander abzustimmen. Der Entwurf verfolgt dabei zwei aufeinander aufbauende Ansätze:

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Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 185/13

... Um die Gefahr von Zusammenstößen zu mindern, ist es erforderlich, Satelliten und Weltraummüll zu orten und zu überwachen, ihre Position aufzuzeichnen und ihre Bewegungen (Bahn) zu verfolgen, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes festgestellt worden ist, damit die Satellitenbetreiber gewarnt werden und ihre Satelliten bewegen können. Diese Tätigkeit wird Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum genannt. Da auf europäischer Ebene betriebsfähige Beobachtungs- und Verfolgungsdienstleistungen nicht existieren, sind die europäischen Satellitenbetreiber heutzutage weitgehend auf entsprechende Informationen der USA angewiesen. Die Notwendigkeit einer angemessenen Kapazität zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum und die Verbesserung der Bereitstellung der entsprechenden Informationen auf europäischer Ebene wurden von den EU-Mitgliedstaaten in mehreren Schlussfolgerungen des Rates betont. Gemäß diesen Schlussfolgerungen beabsichtigt die Kommission, einen organisatorischen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb eines europäischen Dienstes für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und aufbauend auf deren vorhandenen Einrichtungen und Fachkenntnissen vorzuschlagen.



Drucksache 524/3/13

... Das jüngste Hochwasser hat voraussichtlich Schäden in Höhe von über 10 Milliarden Euro verursacht. Vor diesem Hintergrund ist eine länderübergreifende Auswertung des Hochwassergeschehens durch Bund und Länder geboten. Darauf aufbauend ist eine abgestimmte Strategie für präventive Investitionen der Länder in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm erforderlich. Nur mit zusätzlichen Bundesmitteln kann die Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgemaßnahmen beschleunigt und sichergestellt werden.



Drucksache 721/13

... Aufbauend auf dem "Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit" könnte die Fiskalkapazität schrittweise ausgebaut werden, damit sie schließlich über ausreichende Ressourcen verfügt, um in einer großen Volkswirtschaft, die sich in einer Krisensituation befindet, wichtige Strukturreformen unterstützen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/13




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der sozialen Dimension der WWU

2.1 Die übergeordnete soziale Dimension der Strategie Europa 2020

2.2 Die soziale Dimension der WWU

3. stärkere überwachung der BESCHÄFTIGUNGS- und SOZIALPOLITISCHEN Herausforderungen und intensivere politische Koordinierung

3.1 Verstärktes Monitoring beschäftigungs- und sozialpolitischer

3.2 Entwicklung eines Scoreboards mit beschäftigungs- und sozialpolitischen

3.3 Stärkere Koordinierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Europäischen Semester

4. Verantwortung, Solidarität und verstärktes Handeln IM Bereich BESCHÄFTIGUNG und Arbeitskräftemobilität

4.1 Größere Solidarität durch verstärkte Finanzinstrumente

4.2 Verstärktes Engagement für Beschäftigung und Mobilität der Arbeitskräfte

4.3 Vertiefung der WWU: ehrgeizige Ziele und sorgfältige Planung

5. STÄRKUNG des sozialen Dialogs

5.1 Optimale Nutzung der bestehenden Foren

5.2 Konsultation während des Europäischen Semesters

6. Fazit

Anhang Indikative
Tabelle für das Scoreboard der wichtigsten Beschäftigungs- und Sozialindikatoren (sind im Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts fair das Europäische Semester 2014 zu analysieren)


 
 
 


Drucksache 520/13

... (8) Die verbindliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit dem bordeigenen eCall-System sollte das Recht aller Interessenträger, zum Beispiel von Fahrzeugherstellern und unabhängigen Anbietern, unberührt lassen, zusätzliche Notfalldienste und/oder Dienste mit Zusatznutzen parallel zu oder aufbauend auf dem bordseitigen 112-eCallSystem anzubieten. Jedoch sollten diese zusätzlichen Dienste so ausgelegt sein, dass sie keine zusätzliche Ablenkung für den Fahrer bedeuten.



Drucksache 173/13

... Die Millenniumserklärung ist nach wie vor relevant und sollte als Richtschnur für die Erarbeitung des neuen Handlungsrahmens dienen. Aufbauend auf den Folgemaßnahmen zur Rio+20-Konferenz, der Überprüfung der MDG und sonstigen relevanten internationalen Prozessen sollte der künftige übergreifende Handlungsrahmen Wege aufzeigen, um durch Fokussierung auf die wichtigsten Triebkräfte inklusiven und nachhaltigen Wachstums und unter Beachtung der Belastungsgrenzen unseres Planeten die Armut zu beseitigen und allen Menschen Wohlstand und Wohlergehen zu sichern. Der Handlungsrahmen sollte daher alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung - die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension - umfassen und alle Länder in die Pflicht nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/13




1. Einleitung

2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen

3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen

3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG

3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz

3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene

3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten

3.5. Öffentliche Konsultation

4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens

4.1.1. Mindestlebensstandard

4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum

4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen

4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit

4.1.5. Frieden und Sicherheit

5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015

5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen

5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015

5.2.1. Geltungsbereich

5.2.2. Art und Zahl der Ziele

5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht

5.2.4. Kohärenz

5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder

6. die nächsten Schritte

Anhang I

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 514/13 (Beschluss)

... Für die in Artikel 13 Absatz 2 Satz 1 vorgesehene Beweisregel und die darauf aufbauende richterliche Schätzbefugnis (Artikel 13 Absatz 2 Satz 2) scheint es danach noch an zureichenden Grundlagen zu fehlen. Eine weitere Präzisierung hält der Bundesrat für wünschenswert.



Drucksache 524/13 (Beschluss)

... Das jüngste Hochwasser hat voraussichtlich Schäden in Höhe von über 10 Milliarden Euro verursacht. Vor diesem Hintergrund ist eine länderübergreifende Auswertung des Hochwassergeschehens durch Bund und Länder geboten. Darauf aufbauend ist eine abgestimmte Strategie für präventive Investitionen der Länder in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm erforderlich. Nur mit zusätzlichen Bundesmitteln kann die Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgemaßnahmen beschleunigt und sichergestellt werden.



Drucksache 63/13

... /EU ist die Kommission verpflichtet, gegebenenfalls Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Öffnung des Markts für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste vorzuschlagen und - aufbauend auf dem bestehenden Erfordernis einer Trennung zwischen Infrastrukturbetrieb und Verkehrsleistungen - geeignete Voraussetzungen für den diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur zu schaffen.



Drucksache 112/13

... Absatz 3 ermächtigt die Länder, durch Rechtsverordnung und aufbauend auf den nach Absatz 1 Satz 1 bis 3 erlassenen bundesrechtlichen Regelungen zum Kontrollsystem ergänzende Vorschriften zur Art und zum Verfahren zu erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

§ 2a
Zu errichtende Niedrigstenergiegebäude

§ 7b
Kontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und wesentliche Neuregelungen des Änderungsgesetzes

1. Anlass

2. Wesentliche Änderungen im Überblick

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Erfüllungsaufwand

4. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit Europarecht; Befristung des Änderungsgesetzes

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2129: Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 223/1/12

... 21. Der Bundesrat spricht sich für die Analyse des Kompetenzbedarfs der Pflegefachkräfte als Voraussetzung für eine Novellierung der Bedingungen für die automatische Anerkennung von Pflegefachkräften aus. Den Plan der Kommission, einen Europäischen Qualifikationsrat einzurichten, der den Kompetenzbedarf unter Berücksichtigung des Vorschlags zur Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie analysiert, lehnt der Bundesrat ab und fordert, zunächst den Kompentenzbedarf zu analysieren und darauf aufbauend die Voraussetzungen für die Teilnahme am System der automatischen Anerkennung in der Krankenpflege zu novellieren. Da der Kompetenzbedarf der Berufsgruppen im Gesundheitswesen unmittelbar mit den Aufgaben, die ihnen im Gesundheitssystem übertragen werden, zusammenhängt, kann die Festlegung der erforderlichen Kompetenzen nicht allein den berufspolitischen Vertretungen überlassen werden. Vielmehr sind die zuständigen staatlichen Organe zu beteiligen.



Drucksache 429/12

... Im Europäischen Forum für Sicherheitsforschung und Innovation (ESRIF) sowie in der darauf aufbauenden Mitteilung der Kommission3 wurden bereits eine ganze Reihe dieser Fragen aufgegriffen. Für die IKT-Branche stellt die Erhöhung der Sicherheit ein unverzichtbares Element der Geräte und Produkte dar, die von den IKT-Firmen angeboten werden, und ist entscheidend für die künftige Wettbewerbsfähigkeit. Dies wird auch Gegenstand der Europäischen Strategie für Internetsicherheit sein, die gerade ausgearbeitet wird. Bislang gab es jedoch keinen EU-weit einheitlichen Ansatz, um die EU-Sicherheitsindustrie wettbewerbsfähiger und innovativer zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 556/12

... Absatz 1 nennt in den Nummern 1 und 2 als die beiden inhaltlichen Kernelemente des Agrar-MSG erstens die staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie Branchenverbänden, die zugleich als Agrarorganisationen legaldefiniert werden, und zweitens die auf der Anerkennung aufbauende Freistellung vom Kartellverbot. Eine nähere Definition der drei Organisationstypen kann angesichts der EU-rechtlich vorgegebenen Begrifflichkeit nicht erfolgen. Absatz 2 regelt in den Nummern 1 und 2, dass das Agrar-MSG auch der Durchführung des entsprechenden Rechts der Europäischen Union dient. Das Recht der vormaligen Europäischen Gemeinschaft wird ergänzend genannt, da gegenwärtig noch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft existieren, die Agrarorganisationen betreffen. Die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union sind zusammenfassend als Unionsrecht legaldefiniert. Nummer 1 schließt im Unionsrecht geregelte Verbände und Organisationen, die mit Agrarorganisationen vergleichbar sind, ein, damit insbesondere auch im Falle der Verwendung unterschiedlicher Begrifflichkeiten im Unionsrecht für vergleichbare Sachverhalte - etwa Nutzung des Begriffes Erzeugergemeinschaft oder Erzeugergruppierung statt Erzeugerorganisation oder Branchenorganisation statt Branchenverband - das betreffende Unionsrecht durchgeführt werden kann.



Drucksache 745/12

... -armen Wirtschaft29 in Gang gesetzt. Die Kommission hat den Integrationsprozess weitergeführt und Umweltbelange und Umweltziele auch in jüngste Initiativen in anderen wichtigen Politikbereichen wie Energie 30 und Verkehr 31 einbezogen und ist bestrebt, aufbauend auf den bisherigen Erfolge über Politikreformen in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei und Kohäsion mehr Umweltvorteile zu erzielen.



Drucksache 557/12

... Auf diesen Regelungen aufbauend soll in einem nächsten Schritt eine Überprüfung des gesamten Normenbestandes dahingehend erfolgen, welche der zahlreichen öffentlich-rechtlichen Schriftformerfordernisse aus heutiger Sicht entbehrlich sind. Hierzu wurde in Artikel 29 eine Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag aufgenommen. Auf der Grundlage des Berichts soll ein entsprechender Gesetzentwurf erstellt werden.



Drucksache 414/12

... - gemeinsame Durchführung und/oder Finanzierung von Aufforderungen und Projekten, aufbauend auf den bisher gemachten Erfahrungen und den Bestimmungen über öffentlich-öffentliche Partnerschaften in "Horizont 2020". Dies verlangt, dass die nationalen Finanzierungsregeln so gestaltet werden, dass sie gemeinsamen europäischen Standards entsprechen, und in einem späteren Stadium mit diesen zusammengeführt werden.



Drucksache 725/12

... Das Lernen am Arbeitsplatz, etwa im Rahmen dualer Modelle, sollte eine tragende Säule der Berufsbildungssysteme in ganz Europa bilden, um die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern und dem auf dem Arbeitsmarkt vorherrschenden Qualifikationsbedarf gerecht zu werden. Ein erster Schritt in Richtung einer intensiveren Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird das Treffen der EU-Bildungsminister im Dezember 2012 in Berlin sein, bei dem die Minister ein Memorandum unterzeichnen werden, in dem sie ihre Ziele für die Berufsbildung in ganz Europa festschreiben: Steigerung von Attraktivität und Qualität der Berufsbildung, in die Hochschulbildung führende Lernwege, aktive Einbindung der Sozialpartner und anderer relevanter Akteure in Entwicklung und Praxis sowie verstärkte Maßnahmen zur Förderung der Mobilität. Um diese Zusammenarbeit zu unterstützen und die Umsetzung der Vorhaben voranzutreiben, wird die Kommission eine neue Ausbildungsallianz auf EU-Ebene begründen; hierbei werden Mitgliedstaaten und verschiedene andere Akteure zusammengeführt, um voneinander zu lernen und darauf aufbauend Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen.



Drucksache 799/12

... Bei der Gestaltung der Interventionsmaßnahme lässt sich der Gesetzentwurf auch von Anregungen leiten, die aus international zur Rehabilitation von Kraftfahrern eingesetzten Maßnahmen abgeleitet werden. Dabei fallen vor allen Dingen die Ergebnisse der Projekte "ANDREA" und "DRUID" ins Auge: In beiden Projekten wurden auf europäischer Ebene Interventionsmaßnahmen für verkehrsauffällige Kraftfahrer analysiert, um diejenigen Faktoren herauszufinden, die effektive Maßnahmen kennzeichnen; darauf aufbauend wurden dann Empfehlungen zur Gestaltung künftiger Maßnahmen abgeleitet. Das Projekt ANDREA - d.h. "Analysis of Driver Rehabilitation Programmes" ^ fokussierte auf die Analyse europäischer Rehabilitationsprogramme zur Einstellungs- und Verhaltensänderung verkehrsauffälliger Kraftfahrer (BARTL et al., 2002).



Drucksache 560/12

... und darauf aufbauend § 2 Absatz 1 Satz 3 sowie § 25 Absatz 2 ElektroG auf. Die Regelung des § 5 ElektroG wird in die Verordnung über die Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV) überführt und hat damit im



Drucksache 581/12

... Seit Annahme der ersten Binnenmarktakte im April 2011 hat die Kommission Vorschläge für die darin festgelegten zwölf Leitaktionen sowie für 36 der 50 ergänzenden Maßnahmen vorgelegt (siehe Anhang II). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte werden in der vorliegenden Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen Leitaktionen durchgeführt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/12




1. Einleitung

2. GEMEINSAM für Neues Wachstum

2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt

Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:

Seeverkehr Leitaktion 2:

Luftverkehr Leitaktion 3:

Energie Leitaktion 4:

2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen

Mobilität der Bürger Leitaktion 5:

Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:

Unternehmensumfeld Leitaktion 7:

2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa

Dienstleistungen Leitaktion 8:

Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:

Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:

2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens

Verbraucher Leitaktion 11:

3. Schlussfolgerung

Anhang I
Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II

Anhang II
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen


 
 
 


Drucksache 166/12

... Aufbauend auf die Bestimmungen des ESM-Vertrages, der durch das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in innerstaatliches Recht transformiert wird, regelt § 1 die Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des ESM und erteilt die nach Artikel 115 Absatz 1 des

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Drucksache 166/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des ESM

§ 2
Gewährung von Stabilitätshilfen durch den ESM

§ 3
[Beteiligungsrechte]

§ 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzesfolgen

1. Wesentliche Auswirkungen des Gesetzes

2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

5. Nachhaltigkeitsprüfung

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2096: Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESMFinG)


 
 
 


Drucksache 476/12

... (2) Aufbauend auf ihrer gefestigten Partnerschaft und gemeinsamen Werten kommen die Vertragsparteien überein, ihre Zusammenarbeit und den Dialog in allen Fragen von gemeinsamem Interesse auszubauen. Im Rahmen ihrer Bemühungen werden sie insbesondere das Ziel verfolgen,

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Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 575/12

... Aufbauend auf dem derzeitigen Anhang X der MDD sind in diesem Kapitel die wichtigsten Pflichten der Hersteller hinsichtlich der Durchführung der klinischen Bewertung festgelegt, die sie zum Nachweis der Sicherheit und Leistung der Produkte benötigen. Detailliertere Anforderungen sind in Anhang XIII niedergelegt, in dem die klinische Bewertung vor dem Inverkehrbringen und die klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen behandelt werden, die zusammen einen ununterbrochenen Prozess über die gesamte Lebensdauer eines Medizinprodukts darstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 139/12 (Beschluss)

... I zu vermeiden. Es wird klargestellt, dass Gegenstand der Auskunftserteilung zur staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge auch eine einzelfallbezogene produkt- und anbieterneutrale Beratung sein kann. Damit sind unter anderem auch Ermittlungen der jeweiligen Einkommens- und Vermögenslage sowie darauf aufbauende Auskünfte zulässig. Der bisherigen Praxis entsprechend sind allerdings auch zukünftig nur allgemein gehaltene Hinweise im Sinne einer Wegweiserfunktion zulässig. Weiterhin nicht erlaubt sind dementsprechend konkrete Anlage- und Produktempfehlungen.



Drucksache 416/12

... Der Online-Zugang zu wissenschaftlichen Informationen aus von der EU finanzierten Projekten wird - aufbauend auf der OpenAIRE-Infrastruktur und ihren National Open Access Desks - weiter verbessert.



Drucksache 139/12

... Buches Sozialgesetzbuch zu vermeiden. Es wird klargestellt, dass Gegenstand der Auskunftserteilung zur staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge auch eine einzelfallbezogene produkt- und anbieterneutrale Beratung sein kann. Damit sind unter anderem auch Ermittlungen der jeweiligen Einkommens- und Vermögenslage sowie darauf aufbauende Auskünfte zulässig. Der bisherigen Praxis entsprechend sind allerdings auch zukünftig nur allgemein gehaltene Hinweise im Sinne einer Wegweiserfunktion zulässig. Weiterhin nicht erlaubt sind dementsprechend konkrete Anlage- und Produktempfehlungen.



Drucksache 652/12

... Im Rahmen dieser auf den geltenden Rechtsvorschriften der EU aufbauenden Initiative soll ausgelotet werden, wie Möglichkeiten zur Diversifizierung der Energieversorgung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit — beispielsweise durch die Gewinnung von nicht konventionellem Gas — genutzt werden können. Der Rahmen soll für gleiche Bedingungen in der gesamten EU und für Klarheit und Vorhersagbarkeit auf Seiten der Marktteilnehmer und der Bürger — auch in Bezug auf Explorationsprojekte — sorgen und in vollem Umfang den Treibhausgasemissionen und dem Umgang mit Klima- und Umweltrisiken entsprechend den Erwartungen der Öffentlichkeit Rechnung tragen.



Drucksache 242/12

... - sich in öffentlichprivaten Partnerschaften engagieren, um interaktive Werkzeuge und Plattformen zu unterstützen, die aufbauend auf bestehenden Initiativen 36 Beratungs-, Erziehungs- und Aufklärungsmaterial für Lehrer und Kinder zur Verfügung stellen;



Drucksache 137/12

... - Mit dem neu eingeführten Studienfach "Methoden der Rechtsanwendung" wird die Methodenkompetenz durch fächerübergreifendes Lernen gestärkt. Die anderen Fächer werden von einzelfallorientierten Studieninhalten entlastet, da sich die Rechtsmaterie ohnehin ständig ändert. - Bestehende Studieninhalte werden durch steuerartenübergreifendes Struktur- und Systemwissen ergänzt. Darauf aufbauend wird das Abstraktions- und Transfervermögens durch exemplarisches Lernen an komplexen Sachverhalten in dem neuen Fach "Schwerpunktthemen" geschärft.



Drucksache 223/12 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat spricht sich für die Analyse des Kompetenzbedarfs der Pflegefachkräfte als Voraussetzung für eine Novellierung der Bedingungen für die automatische Anerkennung von Pflegefachkräften aus. Den Plan der Kommission, einen Europäischen Qualifikationsrat einzurichten, der den Kompetenzbedarf unter Berücksichtigung des Vorschlags zur Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie analysiert, lehnt der Bundesrat ab und fordert, zunächst den Kompentenzbedarf zu analysieren und darauf aufbauend die Voraussetzungen für die Teilnahme am System der automatischen Anerkennung in der Krankenpflege zu novellieren. Da der Kompetenzbedarf der Berufsgruppen im Gesundheitswesen unmittelbar mit den Aufgaben, die ihnen im Gesundheitssystem übertragen werden, zusammenhängt, kann die Festlegung der erforderlichen Kompetenzen nicht allein den berufspolitischen Vertretungen überlassen werden. Vielmehr sind die zuständigen staatlichen Organe zu beteiligen.



Drucksache 298/12

... 1. Aus einem Schreiben von Kommissionspräsident Barroso an Parlamentspräsident Buzek vom September 2011: "Zuversichtliche Verbraucher geben der Konjunktur neue Impulse. Aufbauend auf den Arbeiten von diesem Herbst wird das nächste Arbeitsprogramm neue Maßnahmen zur Stärkung der Verbraucherrechte umfassen, u .a. bei elektronischen und grenzübergreifenden Geschäften. Ferner werden die Themen Sicherheit und Gesundheit gezielt behandelt. Damit werden die Risiken für die Bürger gesenkt und wird gleichzeitig die Nachfrage im Binnenmarkt angekurbelt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 244/12

... (1) Liegt zu einer Person noch kein Datensatz im Nationalen Waffenregister vor, wird ein neuer Datensatz angelegt und an die Registerbehörde übermittelt. Die Registerbehörde vergibt für die Person eine Ordnungsnummer und teilt diese der Waffenbehörde mit. Die Waffenbehörde übermittelt unter Bezugnahme auf diese Ordnungsnummer Erlaubnisdaten. Die Registerbehörde vergibt zu den übermittelten Erlaubnisdaten eine weitere Ordnungsnummer und teilt diese der Waffenbehörde mit. Hierauf aufbauend übermittelt die Waffenbehörde der Registerbehörde Waffendaten. Auch für die Waffendaten vergibt die Registerbehörde eine Ordnungsnummer und teilt diese der Waffenbehörde mit.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.