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"Aufbauarten"
Drucksache 301/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... soll gemäß der Gesetzesbegründung die Vereinfachung der Feststellung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage sein. Zutreffend wird in der Begründung insoweit auf die bisherigen Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Fahrzeugen und den damit verbundenen Erfüllungsaufwand hingewiesen. Die unterschiedlichen Fahrzeugklassifizierungen im
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 634/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... 2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
§ 1 Gegenstand der Steuer
§ 5 Steuerberechnung, Steuerentstehung, Steuerausweis
§ 7 Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Erstattung, Nachentrichtung der Steuer
§ 10 Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes*
§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 301/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... soll gemäß der Gesetzesbegründung die Vereinfachung der Feststellung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage sein. Zutreffend wird in der Begründung insoweit auf die bisherigen Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Fahrzeugen und den damit verbundenen Erfüllungsaufwand hingewiesen. Die unterschiedlichen Fahrzeugklassifizierungen im
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG
Drucksache 230/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
... Aufbauarten, Fahrtechnik mit Anhänger, Zusammenstellen von Zügen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
E. Erfüllungsaufwand
F. Sonstige Kosten
Verordnung
Fahrlehrer -Ausbildungsordnung
3 Inhaltsübersicht
Anlage n
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 1 Ort der Ausbildung
§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 3 Ausbildungsfahrschule
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
3 Übersicht
4 Verkehrsverhalten
4 Recht
4 Technik
4 Umweltschutz
4 Fahren
Begründung
I. Allgemeines
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
Weitere Kosten
Gleichstellungspolitische Belange
3 Nachhaltigkeit
II. Einzelbestimmungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung
Drucksache 837/06
... 1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG (Nr.) L 42 S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU (Nr.) L 309 S. 37), entsprechen;
Drucksache 379/17(neu)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neufassung fahrlehrrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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