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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Asylrechtsharmonisierung"


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Drucksache 281/10 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Kommission, dafür Sorge zu tragen, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger in allen Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt werden. Darüber hinausgehende gemeinsame Normen für die Aufnahme und Unterstützung unbegleiteter Minderjähriger, beispielsweise zu Vormundschaft und Rechtsbeistand, Zugang zu Unterbringung und Versorgung, erste Befragungen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung usw. (siehe Abschnitt 4.1, Seite 10), hält der Bundesrat angesichts des schon bestehenden umfassenden EU-Besitzstands nicht für notwendig. Die derzeitigen Regelungen, insbesondere innerhalb der Asylverfahrensrichtlinie, der Richtlinie über Aufnahmebedingungen für Asylbewerber, der Familienzusammenführungs- und Rückführungsrichtlinie, enthalten angemessene und ausreichende Schutzbestimmungen zugunsten (unbegleiteter) Minderjähriger. Soweit der Aktionsplan auf die Bestrebungen der Kommission verweist, im Rahmen der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung geltende Schutzstandards zu erhöhen und neue Verfahrensgarantien einzuführen, bekräftigt der Bundesrat seine hierzu beschlossenen Stellungnahmen - siehe BR-Drucksachen 961/08 (Beschluss), 965/08 (Beschluss), 791/09 (Beschluss), 792/09 (Beschluss) -.



Drucksache 281/1/10

... 4. Soweit der Aktionsplan auf die Bestrebungen der Kommission verweist, im Rahmen der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung geltende Schutzstandards zu erhöhen und neue Verfahrensgarantien einzuführen, bekräftigt der Bundesrat seine hierzu beschlossenen Stellungnahmen - siehe BR-Drucksachen 961/08 (Beschluss), 965/08 (Beschluss), 791/09 (Beschluss), 792/09 (Beschluss) -.



Drucksache 792/1/09

... 3. Ungeachtet dessen ist der Bundesrat besorgt, dass angesichts des neuen Zeitplans für den Abschluss der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2012, der die Annahme der betreffenden Rechtsakte vor Ende 2010 voraussetzt, ein übereiltes EU-Rechtsetzungsverfahren stattfinden könnte. Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, den Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Eine derartige Vorgehensweise ist auch im Interesse kohärenter Regelungen angebracht, weil die sich zurzeit auf europäischer Ebene in der Beratung befindlichen Rechtsakte aus dem Asylpaket I vom 3. Dezember 2008 (siehe jeweils BR-Drucksache 961/08, 962/08 und 965/08) wesentliche Strukturen festlegen, die Wirkungen auf die nun vorgelegten Regelungen des Asylpakets II (das den hier zur Beratung anstehenden Vorschlag sowie den Vorschlag KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/1/09




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 792/09 (Beschluss)

... 3. Ungeachtet dessen ist der Bundesrat besorgt, dass angesichts des neuen Zeitplans für den Abschluss der zweiten Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2012, der die Annahme der betreffenden Rechtsakte vor Ende 2010 voraussetzt, ein übereiltes EU-Rechtsetzungsverfahren stattfinden könnte. Der Bundesrat erachtet es daher als notwendig, den Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Eine derartige Vorgehensweise ist auch im Interesse kohärenter Regelungen angebracht, weil die sich zurzeit auf europäischer Ebene in der Beratung befindlichen Rechtsakte aus dem Asylpaket I vom 3. Dezember 2008 (siehe jeweils BR-Drucksache 961/08, 962/08 und 965/08) wesentliche Strukturen festlegen, die Wirkungen auf die nun vorgelegten Regelungen des Asylpakets II (das den hier zur Beratung anstehenden Vorschlag sowie den Vorschlag KOM (2009)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 792/09 (Beschluss)




2 Allgemeines

Zu Artikel 18

Zu Artikel 24

Zu Artikel 27

Zu Artikel 32

Zu Artikel 41


 
 
 


Drucksache 452/1/08

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission von ihrem Ziel, die zweite Phase der Asylrechtsharmonisierung bis zum Jahre 2010 abzuschließen, Abstand genommen hat. Dies erscheint vor dem Hintergrund der in der ersten Phase aufgetretenen Verzögerungen zwingend erforderlich. Nach der Konzeption des Haager Programms soll die Harmonisierung des Asylrechts schrittweise vorangetrieben werden, wobei die Auswirkungen bereits getroffener Maßnahmen ein wichtiges Gestaltungskriterium für zukünftige Schritte sind. Diese für weitere Maßnahmen notwendigen Erkenntnisse liegen jedoch noch nicht vor. Die Evaluierung der bereits in Kraft getretenen Rechtsakte ist nicht abgeschlossen und mangels ausreichender EU-weiter Erfahrungen auch noch nicht möglich. Das Vorhaben der Kommission, bereits in den Jahren 2008 und 2009 neue Richtlinienvorschläge vorzulegen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, den neuen Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Es sollte zunächst der erste Schritt vollendet werden, bevor mit dem zweiten Schritt begonnen wird.



Drucksache 452/08 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission von ihrem Ziel, die zweite Phase der Asylrechtsharmonisierung bis zum Jahre 2010 abzuschließen, Abstand genommen hat. Dies erscheint vor dem Hintergrund der in der ersten Phase aufgetretenen Verzögerungen zwingend erforderlich. Nach der Konzeption des Haager Programms soll die Harmonisierung des Asylrechts schrittweise vorangetrieben werden, wobei die Auswirkungen bereits getroffener Maßnahmen ein wichtiges Gestaltungskriterium für zukünftige Schritte sind. Diese für weitere Maßnahmen notwendigen Erkenntnisse liegen jedoch noch nicht vor. Die Evaluierung der bereits in Kraft getretenen Rechtsakte ist nicht abgeschlossen und mangels ausreichender EU-weiter Erfahrungen auch noch nicht möglich. Das Vorhaben der Kommission, bereits in den Jahren 2008 und 2009 neue Richtlinienvorschläge vorzulegen, erscheint vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll. Der Bundesrat erachtet es als notwendig, den neuen Zeitplan den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, damit die Schnelligkeit der Arbeit nicht zu Lasten der Qualität geht. Es sollte zunächst der erste Schritt vollendet werden, bevor mit dem zweiten Schritt begonnen wird.



Drucksache 414/1/07

... 4. Der Bundesrat ist zudem besorgt, dass angesichts des ehrgeizigen Zeitplans für den Abschluss der 2. Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2010 und der Tatsache, dass bislang keine fundierte Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase möglich ist, übereilte EU-Rechtsetzungsverfahren folgen könnten.



Drucksache 414/07 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist zudem besorgt, dass angesichts des ehrgeizigen Zeitplans für den Abschluss der 2. Phase der Asylrechtsharmonisierung bis 2010 und der Tatsache, dass bislang keine fundierte Bewertung der Asylrechtsnormen aus der ersten Phase möglich ist, übereilte EU-Rechtsetzungsverfahren folgen könnten. Zugleich weist der im Grünbuch konstatierte weitergehende Harmonisierungsbedarf wohl tendenziell in Richtung Erhöhung der Standards sowie der Verfahrens- und Schutzrechte.



Drucksache 224/07 PDF-Dokument



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