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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Arbeitszeit- und Ruhezeitplan"


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Drucksache 752/05

... Nach § 88 SeemG hat der Kapitän das Recht, für ein Besatzungsmitglied die Arbeitsstunden anzuordnen, die für die unmittelbare Sicherheit des Schiffes, der Personen an Bord, der Ladung oder zur Hilfeleistung für andere, in Seenot befindliche Schiffe oder Personen erforderlich sind. Der Kapitän kann den Arbeitszeit- und Ruhezeitplan vorübergehend außer Kraft setzen und anordnen, dass das Besatzungsmitglied jederzeit die erforderlichen Arbeitsstunden erbringt, bis die normale Situation wiederhergestellt ist. In diesen Fällen finden die Vorschriften des Seemannsgesetzes über die Lage der Arbeitszeit, die Ruhezeiten und Beschäftigungsbeschränkungen einschließlich der Vorschriften über die Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit keine Anwendung. Sobald es nach Wiederherstellung der normalen Situation möglich ist, hat der Kapitän sicherzustellen, dass alle Besatzungsmitglieder, die während einer planmäßigen Ruhezeit Arbeit geleistet haben, eine ausreichende Ruhezeit erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 752/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 180 Übereinkommen über die Arbeitszeit der Seeleute und die Besatzungsstärke der Schiffe Übersetzung

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Artikel 11

Artikel 12

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Artikel 13

Teil V
Durchführung

Artikel 14

Artikel 15

Teil VI
Schlussbestimmungen

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil II
Arbeits- und Ruhezeit der Seeleute

Teil III
Besatzungsstärke der Schiffe

Teil IV
Verantwortlichkeiten der Reeder und der Kapitäne

Teil V
Durchführung

Teil VI
Schlussbestimmungen


 
 
 


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