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"Arbeitsvermittlungen"
Drucksache 395/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final
... 21. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des nonformalen und informellen Lernens erkennt der Bundesrat grundsätzlich an, dass die Sichtbarmachung von auf diesen Wegen erworbenen Lernergebnissen durch geeignete Validierungsverfahren für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft positive Effekte zeitigen kann, soweit diese Lernerfahrungen Relevanz für den Arbeitsmarkt besitzen. Dabei dürfen jedoch die herausgehobene Bedeutung und der Wert formaler Abschlüsse und Qualifikationen nicht aus dem Blick verloren werden. Gleichzeitig erinnert der Bundesrat, mit Blick auf die Überlegungen der Kommission zur Entwicklung eines strategischen Rahmens für die Anerkennung von Querschnittskompetenzen zur Unterstützung von Validierungsfachleuten und weiterer Maßnahmen zur Unterstützung der Validierung von Querschnittskompetenzen durch Arbeitgeber und Arbeitsvermittlungen, an die eng gefassten Unionskompetenzen im Bildungsbereich und stellt fest, dass die Einrichtung und die Ausgestaltung nationaler Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Qualifikationen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen.
Drucksache 395/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final Drucksache: 395/20
... 21. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des nonformalen und informellen Lernens erkennt der Bundesrat grundsätzlich an, dass die Sichtbarmachung von auf diesen Wegen erworbenen Lernergebnissen durch geeignete Validierungsverfahren für den Einzelnen, die Gesellschaft und die Wirtschaft positive Effekte zeitigen kann, soweit diese Lernerfahrungen Relevanz für den Arbeitsmarkt besitzen. Dabei dürfen jedoch die herausgehobene Bedeutung und der Wert formaler Abschlüsse und Qualifikationen nicht aus dem Blick verloren werden. Gleichzeitig erinnert der Bundesrat, mit Blick auf die Überlegungen der Kommission zur Entwicklung eines strategischen Rahmens für die Anerkennung von Querschnittskompetenzen zur Unterstützung von Validierungsfachleuten und weiterer Maßnahmen zur Unterstützung der Validierung von Querschnittskompetenzen durch Arbeitgeber und Arbeitsvermittlungen, an die eng gefassten Unionskompetenzen im Bildungsbereich und stellt fest, dass die Einrichtung und die Ausgestaltung nationaler Verfahren zur Anerkennung und Validierung von Qualifikationen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen.
Drucksache 709/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen COM(2017) 534 final; Ratsdok. 12419/17
... Diverse Instrumente und Koordinierungsmechanismen, die eine Beschäftigung im Nachbarland erleichtern, bestehen auf europäischer Ebene bereits, wie das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, der Europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, der das Verständnis von und den Vergleich der Qualifikationen unterstützt, der Europass-Rahmen, mit dem die Menschen ihre Kompetenzen und Qualifikationen angeben, die europäische Klassifizierung für Fähigkeiten/Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe und der Europäische Berufsausweis, ein EU-weites digitales Verfahren für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. In puncto Finanzierung unterstützen sowohl das Programm der EU für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) als auch der Europäische Sozialfonds die Arbeitskräftemobilität in Grenzregionen. Das Unterprogramm EURES des EaSI-Programms unterstützt grenzübergreifende Partnerschaften, die Grenzgängern und ihren Arbeitgebern Informations- und Vermittlungsdienste bereitstellen.
Mitteilung
1. GRENZREGIONEN - EIN wichtiger Bestandteil der Europäischen Union
2. ANHALTENDE SCHWIERIGKEITEN
3. HANDLUNGSANSÄTZE
3.1. Vertiefung der Zusammenarbeit und des Austauschs
3.2. Verbesserung des Legislativverfahrens
3.3. Möglichkeit der grenzübergreifenden öffentlichen Verwaltung
3.4. Bereitstellung zuverlässiger und verständlicher Informationen und Unterstützung
3.5. Unterstützung der Beschäftigung im Nachbarland
3.6. Förderung der Mehrsprachigkeit in Grenzregionen
3.7. Erleichterung der grenzübergreifenden Zugänglichkeit
3.8. Förderung der Bündelung von Einrichtungen des Gesundheitswesens
3.9. Berücksichtigung des Rechts- und Finanzrahmens für die grenzübergreifende Zusammenarbeit
3.10. Dokumentation der grenzübergreifenden Interaktion für eine fundierte Entscheidungsfindung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Erstens wird der neue Europass-Rahmen eine europaweite Plattform bieten, über die alle Bürgerinnen und Bürger mittels eines intuitiven, nahtlosen Online-Angebots Zugang zu verschiedenen Diensten wie dem Anlegen eines E-Portfolios oder der Selbstbewertung von Kompetenzen erhalten. Diese Dienste werden ergänzt durch eine breite Palette von (z.B. durch Webcrawling gesammelten) Informationen aus den Mitgliedstaaten über Lernangebote, Qualifikationen, Anerkennungsverfahren, Daten über den Arbeitsmarkt sowie Erkenntnisse über Kompetenzen (z.B. Tendenzen bei bestimmten Berufen). Diese vielfältigen Informationen werden den Menschen helfen, informierte Berufs-, Mobilitäts- und Lernentscheidungen zu treffen, und könnten unter anderem dazu beitragen, Missverhältnisse zwischen Kompetenzangebot und -nachfrage zu reduzieren, indem die Betroffenen auf aussichtsreichere Lern- und Berufswege hingewiesen werden. Analog können Arbeitgeber, Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, Berufsberater, Arbeitsvermittlungen und politische Entscheidungsträger die verfügbaren Informationen nutzen, z.B. können bessere Erkenntnisse darüber, wo welche Kompetenzen benötigt werden, mehr Ausbildungsangebote in Bereichen mit Kompetenzbedarf stimulieren. Ein besonderes Augenmerk wird auf den besonderen Bedürfnissen Drittstaatsangehöriger liegen. Offene Standards für Qualifikationen, Stellenangebote und Lebensläufe werden auch professionellen Akteuren zur Verfügung stehen, die diese Informationen auf elektronischem Weg publizieren möchten. Dadurch wird der Europass-Rahmen zur Interoperabilität elektronischer Instrumente zur Darstellung und zum Austausch von Informationen über Kompetenzen und Qualifikationen beitragen. Eine solche integrierte europäische Plattform schafft für die Mitgliedstaaten einen wichtigen Mehrwert, wenn es um die Unterstützung des Einzelnen geht, da sie sich die entsprechenden IT-Entwicklungen auf nationaler Ebene sparen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Dabei wird sich die EU, in Zusammenarbeit mit ihren afrikanischen Partnern, auf die Schlussfolgerungen des Aktionsplans von Valletta50 stützen, der neben möglichen Maßnahmen im Bereich der legalen Migration und Mobilität vorsieht, dass Angebote zur legalen Migration seitens der EU gebündelt werden, darunter Pilotprojekte zur Erleichterung der Anerkennung von Qualifikationen in bestimmten Branchen/Berufsständen, die Anzahl der Stipendien im Rahmen des Programms Erasmus+ erhöht wird und Ausreisevorbereitungsmaßnahmen und öffentlichen Arbeitsvermittlungen unterstützt werden.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 14/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
Drucksache 14/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, den Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte - COM(2014) 6 final
Drucksache 756/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika - Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV - COM(2012) 728 final
... Eine andere Möglichkeit wäre die Vergabe eines Qualitätssiegels an die aufnehmenden Einrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, Arbeitsvermittlungen und/oder sonstigen Akteure, die den Qualitätsrahmen oder eine begrenzte Anzahl von Qualitätsgrundsätzen erfüllen. Denkbar wäre auch ein Qualitätssiegel für bestimmte Branchen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner
3. Probleme IM Zusammenhang mit Praktika
4. Bedarf an EU-Massnahmen IM Bereich Praktika
5. Optionen für EU-Massnahmen
5.1. Qualitätsrahmen für Praktika
5.2. Qualitätssiegel für Praktika
5.3. Einrichtung einer Informationswebsite
5.4. Auswirkung der Optionen
6. Weiteres Vorgehen
7. Fragen an die Sozialpartner
Drucksache 759/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie COM(2012) 729 final
... (21) Jugendgarantie-Systeme müssen die Vielfalt und die unterschiedliche Ausgangslage der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigen, was die Arbeitslosenquote bei Jugendlichen, die institutionelle Struktur und die Kapazitäten der verschiedenen Akteure auf dem Arbeitsmarkt angeht. Außerdem sollten sie, was die Mittelzuweisung angeht, der jeweiligen Haushaltslage und den finanziellen Zwängen Rechnung tragen16. Im Jahreswachstumsbericht 2013 kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Investitionen in die Bildung Vorrang haben und, wo möglich, ausgebaut sowie effizient eingesetzt werden sollten. Besonderes Augenmerk sollte zudem auf den Erhalt und Ausbau breit aufgestellter und effizienter Arbeitsvermittlungen sowie aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen, wie z.B. Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder Jugendgarantie-Systeme, gelegt werden. Die Einrichtung solcher Systeme ist von langfristiger Bedeutung; gleichzeitig bedarf es schneller Reaktionen, um die dramatischen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage:
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit:
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften
Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung
Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Einsatz der EU-Strukturfonds
Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme
Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme
4 Finanzierung
Bewährte Verfahren
4 Monitoring
4 Sensibilisierung
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Die staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste und die Arbeitgeber stehen angesichts des Ausmaßes der Arbeitslosigkeit in Europa insbesondere unter Jugendlichen vor einer großen
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 535/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... - Sozialpartner und sonstige einschlägige Interessenträger, namentlich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Handelskammern, Industrie- und Handwerksverbände, an der Anerkennung von Berufsqualifikationen beteiligte nationale Stellen, Arbeitsvermittlungen, Jugendverbände, Jugendbetreuer, Bildungsanbieter sowie Organisationen der Zivilgesellschaft sollen in die Entwicklung von Validierungsverfahren und in die Dokumentierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens eingebunden werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
Vorschlag
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II : Zusammenfassung der Europäischen Leitlinien für die Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens
Drucksache 876/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative "Chancen für junge Menschen" KOM (2011) 933 endg.
... - Unterstützung erster Berufserfahrungen und innerbetrieblicher Ausbildung Der Erwerb von Kompetenzen sollte Hand in Hand gehen mit stärkerer Beachtung der Beschäftigung zum Gewinnen von Arbeitserfahrung. Lehrstellen sowie Betriebs- und andere Praktika sind besonders wichtig, da sie, sofern sie die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen, jungen Menschen die Gelegenheit bieten, gleichzeitig relevante Kompetenzen zu erwerben und Arbeitserfahrung zu sammeln. Die Sozialpartner können dabei helfen, Programme zu entwickeln, mit denen mehr junge Menschen, auch nur für kurze Zeit, in die Arbeitswelt eingeführt werden können. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Arbeitsvermittlungsdienste sollten junge Menschen bei der Suche nach solchen Stellen unterstützen. Qualifizierung und Arbeitsuche, auch in anderen Regionen und möglicherweise in anderen Mitgliedstaaten, könnten durch gezielte Förderregelungen unterstützt werden.
1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?
2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten
3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen
3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen
3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt
4. Nächste Schritte
Die neue Initiative Chancen für junge Menschen
Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt
Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt
Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität
Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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