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111 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitsvermittler"


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Drucksache 561/10

... - Entwicklung einer neuen Initiative "Dein erster EURES-Arbeitsplatz"; im Rahmen dieses Pilotprojekts sollen (vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Mittel durch die Haushaltsbehörde) junge Menschen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten bzw. beim Umzug dorthin unterstützt werden. Die Suche nach einem Arbeitsplatz im Ausland sollte sich genauso einfach gestalten wie die Suche im eigenen Land. Im Rahmen von "Dein erster EURES-Arbeitsplatz" werden Beratung, Unterstützung bei Stellensuche und Rekrutierung sowie finanzielle Hilfe für an einer Tätigkeit im Ausland interessierte Stellenbewerber wie auch für junge mobile Europäerinnen und Europäer anwerbende Firmen (insbesondere KMU) sowie ein umfassendes Programm zur Integration der Neuankömmlinge geboten. Dieses neue Instrument zur Unterstützung der Mobilität sollte von EURES verwaltet werden, dem europäischen Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen zur Förderung der Beschäftigungsmobilität. - Einführung eines "Europäischen Monitors für offene Stellen" im Jahr 2010, der jungen Menschen und Arbeitsvermittlern anzeigen soll, wo es in Europa offene Stellen gibt und welche Qualifikationen verlangt werden. Mit diesem Monitor wird ein Informationssystem für die Nachfrage nach Arbeitskräften und Qualifikationen in ganz Europa geschaffen, wodurch jungen Arbeitssuchenden transparentere und bessere Informationen über freie Stellen zur Verfügung gestellt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen

4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken

4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität

5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung

5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen

5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit

6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. überwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 755/08

... Die öffentliche Arbeitsvermittlung wird in zentralen Bereichen durch weitere Entbürokratisierung effektiver und effizienter gestaltet. Das Vermittlungsbudget ermöglicht den Agenturen für Arbeit die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Unterstützung des Einzelnen. Dadurch können neun bislang einzeln geregelte Arbeitnehmerleistungen der aktiven Arbeitsförderung entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 1
Ziele der Arbeitsförderung

§ 8
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 37
Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung

§ 38
Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden

§ 39
Rechte und Pflichten der Arbeitgeber

§ 45
Förderung aus dem Vermittlungsbudget

§ 46
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 47
Verordnungsermächtigung

§ 61a
Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

§ 69
Maßnahmekosten

§ 100
Leistungen

§ 235d
Anordnungsermächtigung

§ 240
Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

§ 241
Ausbildungsbegleitende Hilfen

§ 242
Außerbetriebliche Berufsausbildung

§ 244
Sonstige Förderungsvoraussetzungen

§ 245
Förderungsbedürftige Jugendliche

§ 246
Leistungen

§ 421h
Erprobung innovativer Ansätze

§ 434s
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 2
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 16
Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch

§ 16a
Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16b
Einstiegsgeld

§ 16c
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

§ 16f
Freie Förderung

§ 16g
Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 39
Sofortige Vollziehbarkeit

§ 66
Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

§ 73
Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 7
Änderung von Verordnungen

§ 1
Grundsatz

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 39

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu § 240

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 241

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 242

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu § 244

Zu § 245

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 246

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu §§ 248

Zu §§ 252

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 66

Zu § 421m

Zu § 421n

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 16a

Zu Nummer 6

Zu § 16b

Zu § 16c

Zu § 16d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 16f

Zu § 16g

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit

a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente

b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente

2. Bundeshaushalt

3. Haushalte von Ländern und Kommunen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten der Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

3. Informationspflichten der Verwaltung

4. Informationspflichten der Maßnahmeträger

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente


 
 
 


Drucksache 755/08 (Beschluss)

... Die öffentliche Arbeitsvermittlung wird in zentralen Bereichen durch weitere Entbürokratisierung effektiver und effizienter gestaltet. Das Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III-E) ermöglicht den Agenturen für Arbeit die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Unterstützung des Einzelnen. Durch die Einführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III-E) wird der öffentlichen Arbeitsvermittlung die Möglichkeit gegeben, bei der Vermittlung und Betreuung flexibler als bisher private Dienste einzuschalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III

10. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III

§ 217
Eingliederungszuschuss

15. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II

17. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II

18. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II

19. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II

20. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II

21. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II

22. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II

23. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II

25. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 167/08 (Beschluss)

... Wiederholt sind Fälle bekannt geworden, in denen bedürftige Jugendliche die Ausbildung abgebrochen haben, weil sie nicht in der Lage waren, die Kosten für die Teilnahme am Blockunterricht aufzubringen. Insbesondere für den Personenkreis der benachteiligten Jugendlichen erhöht sich mit dem Ausbildungsabbruch die Wahrscheinlichkeit, dass sie ohne qualifizierte Berufsausbildung bleiben. Bestenfalls gelingt es Arbeitsvermittlern, diese Personen in ungelernte Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 - neu - SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 3 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 7 Satz 1a - neu - SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 8 Satz 1 SGB III

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 6 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2 SGB III

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 167/1/08

... Wiederholt sind Fälle bekannt geworden, in denen bedürftige Jugendliche die Ausbildung abgebrochen haben, weil sie nicht in der Lage waren, die Kosten für die Teilnahme am Blockunterricht aufzubringen. Insbesondere für den Personenkreis der benachteiligten Jugendlichen erhöht sich mit dem Ausbildungsabbruch die Wahrscheinlichkeit, dass sie ohne qualifizierte Berufsausbildung bleiben. Bestenfalls gelingt es Arbeitsvermittlern, diese Personen in ungelernte Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 167/1/08




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 und 4 SGB III , Nr. 4 § 421r Abs. 10 SGB III , Artikel 1a - neu - § 16 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1b Satz 1 SGB II

Artikel 1a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende –

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 64 Abs. 1 Satz 3 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Satz 4 SGB III

5. [AS]

6. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 - neu - SGB III

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 3 SGB III *

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 3 SGB III *

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 7 Satz 1a - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421r Abs. 8 Satz 1 SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 6 Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 421s Abs. 8 Satz 2a - neu - SGB III


 
 
 


Drucksache 755/1/08

... Die öffentliche Arbeitsvermittlung wird in zentralen Bereichen durch weitere Entbürokratisierung effektiver und effizienter gestaltet. Das Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III-E) ermöglicht den Agenturen für Arbeit die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Unterstützung des Einzelnen. Durch die Einführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III-E) wird der öffentlichen Arbeitsvermittlung die Möglichkeit gegeben, bei der Vermittlung und Betreuung flexibler als bisher private Dienste einzuschalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB III

4. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III , Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III

5. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III

6. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 45 Abs. 1 Satz 3 SGB III

7. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 1a - neu - SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 2 Satz 5 - neu - und Abs. 4 Satz 3 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 46 Abs. 3 Satz 2 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 47 SGB III

13. Zu Artikel 1 Nr. 25 § 60 Abs. 1 SGB III , Nr. 49 § 240 Abs. 2 SGB III

14. Zu Artikel 1 Nr. 26 Buchstabe c § 61 Abs. 4 Satz 2 - neu - SGB III , Nr. 28 Buchstabe c - neu - § 64 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 61a Überschrift, Satz 3 SGB III , Nr. 32 Buchstabe a § 77 Abs. 3 Satz 4 SGB III

§ 61a
Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme

16. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 64 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 1 Nr. 39a - neu - § 124 Abs. 1 SGB III

18. Zu Artikel 1 Nr. 41a - neu - §§ 217, 218, 219 und 224 SGB III , Nr. 61a - neu - § 421f SGB III , Nr. 68 § 421p SGB III

§ 217
Eingliederungszuschuss

19. Zu Artikel 1 Nr. 54 §§ 252 und 253 SGB III

20. Zu Artikel 1 Nr. 59a - neu - § 367 Abs. 3 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 3a - neu - SGB II

23. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16 Abs. 4 SGB II

24. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 16a SGB II

25. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 16d Satz 3 - neu - SGB II

26. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 4, Satz 6 und Satz 7 SGB II

27. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 16f Abs. 2 Satz 1 SGB II

28. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 22 Abs. 7 SGB II

29. Zu Artikel 2 Nr. 12a - neu - § 31 SGB II

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 950/07

... – unter Hinweis auf die ILO-Übereinkommen über private Arbeitsvermittler von 1997,



Drucksache 613/07

... - unter Hinweis auf das Übereinkommen der IAO über private Arbeitsvermittler aus dem Jahre 1997,



Drucksache 489/07

... Die Spieleragenten unterliegen je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen Vorschriften. Einige Mitgliedstaaten haben spezielle Vorschriften für die Tätigkeit von Spieleragenten erlassen, in anderen gelten die allgemeinen Vorschriften für Arbeitsvermittler, jedoch mit Verweisen auf Spieleragenten. Darüber hinaus haben einige internationale Verbände (FIFA, FIBA) eigene Vorschriften erlassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/07




1. Einleitung

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität

2.2 Gemeinsam gegen Doping

2.3 Ausweitung der Rolle des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung

2.4 Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft durch den Sport

2.5 Nutzung des Potenzials des Sports für die soziale Eingliederung, die Integration und die Chancengleichheit

2.6 Besserer Schutz und bessere Bekämpfung von Rassismus und Gewalt

2.7 Förderung unserer Werte in anderen Teilen der Welt

2.8 Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1 Umstellung auf eine evidenzbasierte Sportpolitik

3.2 Bessere Absicherung der öffentlichen Unterstützung für den Sport

4. Die Organisation des Sports

4.1 Die Besonderheit des Sports

4.2 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

4.3 Transfers

4.4 Spieleragenten

4.5 Schutz von Minderjährigen

4.6 Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität

4.7 Lizenzvergabesysteme für Vereine

4.8 Medien

5. Folgemassnahmen

5.1 Strukturierter Dialog

5.2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.3 Sozialer Dialog

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 668/05

... Der vom Bundesrat gewünschten Erhöhung der Vergütung des Vermittlungsgutscheins auf 3.000 Euro bei erfolgreicher Vermittlung von älteren Arbeitslosen durch private Arbeitsvermittler vermag die Bundesregierung nicht zuzustimmen. Die schwierige Arbeitsmarktsituation der älteren arbeitslosen Personen ist zwar unstrittig, jedoch würde eine Erhöhung der Vermittlungsvergütung speziell nur für diesen Personenkreis zwangsläufig auch einem entsprechenden Handlungsbedarf bei den anderen Personengruppen hervorrufen, deren Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ebenfalls erschwert ist. Diesem Handlungsbedarf wäre jedoch nur gerecht zu werden, wenn die Vergütungshöhe von den jeweiligen individuellen beruflichen Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen abhängig gemacht würde. Für solch eine Verfahrensweise dürfte es jedoch vor dem Hintergrund der derzeitigen Realität in den Agenturen für Arbeit noch zu früh sein. Daneben wäre ein solches Verfahren auch recht kompliziert, was aber gerade durch die einheitliche Vergütung von 2.000 Euro vermieden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/05




Zu Ziffer 1 Änderung der Vergütungsstruktur beim Vermittlungsgutschein

Zu Ziffer 2 Zusammenführung des Überbrückungsgelds und des Existenzgründungszuschusses zu einem Förderinstrument

Zu Ziffer 3 Ergänzung von Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss um Instrumente zur Kreditvergabe an Gründungswillige

Zu Ziffer 4 Darlehensvergabe durch Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Zu Ziffer 5 Gleiche Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung nach SGB II und SGB III

Zu Ziffer 6 Vergütungsregelung für die Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste

Zu Ziffer 7 Zusammenarbeit der Träger nach dem SGB II in Arbeitsgemeinschaften


 
 
 


Drucksache 818/05

... der IAO über private Arbeitsvermittler und zur Empfehlung Nr. 188 betreffend private Arbeitsvermittler;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 701/1/04

... 3. Die Pauschalierung des Ausstellungsbetrages für Vermittlungsgutscheine auf einheitlich 2.000 Euro lässt völlig unberücksichtigt, dass für die privaten Arbeitsvermittler dadurch ein noch stärkerer Anreiz als bisher entsteht, sich bei den Vermittlungsaktivitäten auf beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit relativ günstigen Vermittlungschancen zu konzentrieren. Gerade ältere beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegenwärtig noch vergleichsweise ungünstige Vermittlungschancen haben, würden damit weitgehend aus dem Blickfeld privater Arbeitsvermittler verschwinden. Dies konterkariert insofern das Ziel, die Beschäftigungschancen Älterer zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/1/04




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 701/04 (Beschluss)

... 1. Die Pauschalierung des Ausstellungsbetrages für Vermittlungsgutscheine auf einheitlich 2.000 Euro lässt völlig unberücksichtigt, dass für die privaten Arbeitsvermittler dadurch ein noch stärkerer Anreiz als bisher entsteht, sich bei den Vermittlungsaktivitäten auf beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit relativ günstigen Vermittlungschancen zu konzentrieren. Gerade ältere beschäftigungslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegenwärtig noch vergleichsweise ungünstige Vermittlungschancen haben, würden damit weitgehend aus dem Blickfeld privater Arbeitsvermittler verschwinden. Dies konterkariert insofern das Ziel, die Beschäftigungschancen Älterer zu verbessern.



Drucksache 215/16 PDF-Dokument



Drucksache 615/17 PDF-Dokument



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.