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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitsverdichtung"


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Drucksache 513/20

... Hiervon ist die Pädiatrie in besonderem Maße betroffen: Kinderkliniken stehen unter besonderem Druck. Die voll- und teilstationäre Versorgung von Kindern erfordert in besonderem Maße Ressourcen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, ihre Behandlung benötigt wesentlich mehr Zeit. Deshalb sind die Personalkosten höher als in anderen Fachrichtungen. Außerdem ist die Pädiatrie eine Fachrichtung mit einem breiten Leistungsspektrum, das dadurch hohe Vorhaltekosten verursacht. Da diese Aspekte durch das gegenwärtige DRG-System nicht abgebildet werden, kommt es zu einer systematischen Unterfinanzierung der Kinderkliniken mit der dramatischen Folge, dass immer mehr Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin von den Krankenhausbetreibern von der Versorgung abgemeldet werden und die verbleibenden Einrichtungen durch zunehmende Arbeitsverdichtung immer unattraktiver für medizinisches Fachpersonal werden.



Drucksache 577/1/19

... Ein Adoptionsbeschluss ist an eine strenge Prüfung formeller und materieller Voraussetzungen geknüpft, die besondere fachliche Kenntnisse erfordert. Aus diesem Grund formuliert das Adoptionsvermittlungsgesetz strenge Vorgaben an die Ausstattung einer Adoptionsvermittlungsstelle und die Eignung der mit Adoptionen betrauten Fachkräfte. Die sinkende Zahl an Adoptionsverfahren, häufige Personalwechsel in Gerichten und die zunehmende Arbeitsverdichtung führen zu einem Rückgang an erforderlichem Fachwissen bei Familienrichterinnen und -richtern und einer vermehrten Arbeitsbelastung durch die regelmäßig erforderliche Einarbeitung. Dem kann durch zentrale Zuständigkeiten bei und innerhalb von ausgewählten Familiengerichten, die bereits jetzt durch ihre fachliche Expertise maßgeblich zur Qualitätssicherung in der Adoptionsvermittlung beitragen, begegnet werden.

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Drucksache 577/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1741 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 2 § 1766a Überschrift und Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 Artikel 23 Satz 1 EGBGB

3. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 187 Absatz 1, Absatz 1a - neu - FamFG


 
 
 


Drucksache 547/18

... Die Ursachen für diese niedrigen Zahlen sind zahlreich und komplex. Als Gründe für die anhaltend niedrige Anzahl von Organspendern werden unter anderem strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern verantwortlich gemacht. Zunehmende Arbeitsverdichtung im klinischen Alltag auf den Intensivstationen und die fehlende Routine können dazu führen, dass die Gemeinschaftsaufgabe Organspende nicht wahrgenommen wird oder wahrgenommen werden kann. Die Aufgabe der Entnahmekrankenhäuser, mögliche Organspender an die Koordinierungsstelle zu melden, wird in den Hintergrund gedrängt. Defizite bestehen zudem bei der Freistellung der Transplantationsbeauftragten von sonstigen Aufgaben, obwohl der Gesetzgeber den Transplantationsbeauftragten im Jahr 2012 wesentliche Aufgaben im Prozess der Organspende übertragen und angeordnet hat, dass sie soweit freizustellen sind, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung dieser Aufgaben erforderlich ist. Ferner bestehen Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vergütung der Entnahmekrankenhäuser für die Organentnahme.

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Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 295/13 (Beschluss)

... Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Zunehmend wird jedoch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung gefährdet. Die Steigerung der Vergütung ist gesetzlich begrenzt, demgegenüber stehen unabweisbare Kostensteigerungen, die im Kostenorientierungswert unzureichend und/oder verspätet abgebildet werden. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat in den vergangenen Jahren ihre Betriebsabläufe gestrafft und Rationalisierungsreserven auch im Personalbereich gehoben. Der weiterbestehende Kostendruck führt daher nicht mehr zur Effizienzsteigerung und besserer Organisation, sondern zu weiterer Arbeitsverdichtung und Verschlechterungen im Ablauf des Krankenhausbetriebs, insbesondere in der Pflege.

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Drucksache 295/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Vergütungsrechts für Krankenhäuser


 
 
 


Drucksache 295/13

... Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung ist eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Anliegen. Zunehmend wird jedoch die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser durch eine unzureichende Betriebskostenfinanzierung gefährdet. Die Steigerung der Vergütung ist gesetzlich begrenzt, dem gegenüber stehen unabweisbare Kostensteigerungen, die im Kostenorientierungswert unzureichend und/ oder verspätet abgebildet werden. Die Mehrheit der Krankenhäuser hat in den vergangenen Jahren ihre Betriebsabläufe gestrafft und Rationalisierungsreserven auch im Personalbereich gehoben. Der weiter bestehende Kostendruck führt daher nicht mehr zur Effizienzsteigerung und besserer Organisation, sondern zu weiterer Arbeitsverdichtung und Verschlechterungen im Ablauf des Krankenhausbetriebs, insbesondere in der Pflege.



Drucksache 683/05

... sein, jedoch nur, wenn der vom Arbeitnehmer gewünschte Beginn einen kollektiven Bezug habe, d.h. wenn die Interessen der anderen Arbeitnehmer durch Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit usw. berührt werden (Urteil vom 16.03.2004 - 9 AZR 323/03).

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Drucksache 683/05




Bericht

Ergebnisse des Berichts im Überblick

I. Vorbemerkung

II. Ausgangslage

III. Zielsetzungen des Gesetzes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation

1. Allgemeines

2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation

3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert

4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG

5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer

1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

VII. Fazit


 
 
 


Drucksache 567/15 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.