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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeitsgenehmigungsverfahren"


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Drucksache 28/13

... Für die kroatischen Staatsangehörigen wird die Pflicht neu eingeführt, vor Aufnahme einer Beschäftigung grundsätzlich eine Arbeitsgenehmigung-EU zu beantragen. Diese Pflicht betrifft kroatische Staatsangehörige, die Beschäftigungen in bestimmten Ausbildungsberufen (z.B. Metzger, Mechaniker) aufnehmen und dafür eine Arbeitserlaubnis-EU nach § 12b Absatz 2 Arbeitsgenehmigungsverordnung benötigen. Für diese Berufe konnten kroatische Staatsangehörige nach den für sie als Drittstaatsangehörige geltenden ausländerbeschäftigungsrechtlichen Regelungen bisher nicht zugelassen werden. Bei einer geschätzten Fallzahl von 1.500 Personen und einem Zeitaufwand für die Beantragung der Arbeitserlaubnis-EU von zehn Minuten je Fall ergibt sich eine zeitliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger von 250 Stunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

§ 12e
Saisonbeschäftigungen

Artikel 7
Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Artikel 9
Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

2. Weitere Kosten

3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger:

5 Wirtschaft:

5 Verwaltung:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 415/1/07

... 18. und sieht es als unabdingbar an, dass - unabhängig von der Regelungskompetenz beim Arbeitsmarktzugang - beim Aufenthalt in einem weiteren Mitgliedstaat das Arbeitsgenehmigungsverfahren generell beibehalten wird. Eine vollständige Freigabe des EU-weiten Arbeitsmarkts für diesen Personenkreis ist für den Bundesrat nicht akzeptabel. Die Regelung dieser Fragen muss den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben.



Drucksache 415/07 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat weist mit Bezug auf die Regelung des Arbeitsmarktzugangs im zweiten Mitgliedstaat auf seine Stellungnahme vom 21. Juni 2002 (BR-Drucksache 282/02 (Beschluss)) hin und sieht es als unabdingbar an, dass - unabhängig von der Regelungskompetenz beim Arbeitsmarktzugang - beim Aufenthalt in einem weiteren Mitgliedstaat das Arbeitsgenehmigungsverfahren generell beibehalten wird. Eine vollständige Freigabe des EU-weiten Arbeitsmarkts für diesen Personenkreis ist für den Bundesrat nicht akzeptabel. Die Regelung dieser Fragen muss den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben.



Drucksache 619/06

... Der Vollzugsaufwand der Bundesagentur für Arbeit wird sich durch die Einbeziehung der Beitrittsstaatsangehörigen in das Arbeitsgenehmigungsverfahren gegenüber dem bisherigen Zustimmungsverfahren zur Beschäftigung im Rahmen von Aufenthaltstiteln in geringem Umfang erhöhen. Dem steht allerdings eine Verringerung des Vollzugsaufwandes wegen erleichterter Voraussetzungen für die Erteilung von Arbeitsberechtigungen-EU an die Staatsangehörigen aus den Beitrittsstaaten gegenüber.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU

Artikel 4
Änderung des

Artikel 5
Änderung der

Artikel 6
Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 224/07 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.