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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Arbeits- oder dem"


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Drucksache 637/08

... Die BfAI wird zum 31. Dezember 2008 aufgelöst. Die Regelung bestimmt deshalb, dass die dort beschäftigten Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Auszubildenden des Bundes ab dem 1. Januar 2009 Beschäftigte des BAFA sind, das ebenfalls eine Bundesoberbehörde im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist. Die Dienstherrn- und Arbeitgeberfunktion für diese Beschäftigten wird somit künftig vom BAFA wahrgenommen. Sämtliche Beschäftigte der BfAI, die nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 aus dem Beamtenverhältnis, dem Arbeits- oder dem Ausbildungsverhältnis ausgeschieden sind, sind somit ab dem 1. Januar 2009 Beschäftigte beim BAFA, ohne dass ihre Rechtsstellung davon berührt wird. Dies betrifft auch befristete Arbeitsverhältnisse. Allerdings erlöschen die Abordnungen und Zuweisungen von Beschäftigten anderer Verwaltungen an die BfAI mit deren Auflösung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 637/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zuordnung des Personals

§ 2
Zuweisung von Tätigkeiten

§ 3
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse

§ 4
Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 5
Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

§ 7
Schwerbehinderte Menschen

§ 8
Übergangsregelungen

§ 9
Fortgeltung von Dienstvereinbarungen

§ 10
Anhängige Beteiligungsverfahren

§ 11
Anpassung von Rechtsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen und Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 616: Entwurf eines Gesetzes über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft


 
 
 


Drucksache 479/08

... Der Vorschlag geht nicht auf Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeits- oder dem Steuerrecht, der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 479/08




Begründung

1. Hintergrund

2. Ziele des Vorschlags

3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5. Anhörung interessierter Kreise

6. Folgenabschätzung

7. Erläuterung des Vorschlags

Kapitel I
: Allgemeine Bestimmungen

Kapitel II
: Gründung

Kapitel III
: Anteile

Kapitel IV
: Kapital

Kapitel V
: Aufbau der SPE

Kapitel VI
: Arbeitnehmermitbestimmung

Kapitel VII
: Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Kapitel VIII
: Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Kapitel IX
: Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Kapitel X
: Schlussbestimmungen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Gründung einer SPE

Artikel 4
Auf eine SPE anwendbare Bestimmungen

Kapitel II
Gründung

Artikel 5
Gründungsmöglichkeiten

Artikel 6
Name der Gesellschaft

Artikel 7
Gesellschaftssitz

Artikel 8
Satzung

Artikel 9
Eintragung

Artikel 10
Formalitäten für die Eintragung

Artikel 11
Publikationspflichten

Artikel 12
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer SPE

Artikel 13
Zweigniederlassungen

Kapitel III
Anteile

Artikel 14
Anteile

Artikel 15
Verzeichnis der Anteilseigner

Artikel 16
Übertragung von Anteilen

Artikel 17
Ausschluss eines Anteilseigners

Artikel 18
Ausscheiden eines Anteilseigners

Kapitel IV
Kapital

Artikel 19
Gesellschaftskapital

Artikel 20
Für die Anteile zu entrichtendes Entgelt

Artikel 21
Ausschüttungen

Artikel 22
Rückforderung von Ausschüttungen

Artikel 23
Eigene Anteile

Artikel 24
Kapitalherabsetzung

Artikel 25
Abschlüsse

Kapitel V
Organisation der SPE

Artikel 26
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 27
Beschlüsse der Anteilseigner

Artikel 28
Informationsrechte der Anteilseigner

Artikel 29
Recht auf Beantragung eines Beschluss und auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen

Artikel 30
Mitglieder der Unternehmensleitung

Artikel 31
Allgemeine Pflichten und allgemeine Verantwortung von Mitgliedern der Unternehmensleitung

Artikel 32
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Artikel 33
Vertretung der SPE gegenüber Dritten

Kapitel VI
Arbeitnehmermitbestimmung

Artikel 34
Allgemeine Bestimmungen

Kapitel VII
Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE

Artikel 35
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Verlegungsverfahren

Artikel 37
Überprüfung der Rechtsgültigkeit der Verlegung

Artikel 38
Vereinbarungen über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern

Kapitel VIII
Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit

Artikel 39
Umstrukturierung

Artikel 40
Auflösung

Artikel 41
Ungültigkeit

Kapitel IX
Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen

Artikel 42
Verwendung der Landeswährung

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 43
Wirksame Anwendung

Artikel 44
Sanktionen

Artikel 45
Meldung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 46
Verpflichtungen der für die Register zuständigen Behörden

Artikel 47
Überprüfung

Artikel 48
Inkrafttreten

Anhang I

Kapitel lI
- Gründung

Kapitel III
- Anteile

Kapitel IV
– Kapital

Kapitel V
- Organisation der SPE

Anhang II
Meldeformular für die Registrierung der Verlegung des eingetragenen Sitzes einer SPE

Mitteilung


 
 
 


Drucksache 152/06

... "Die Bundeswertpapierverwaltung wird mit dem Ablauf des 31. Juli 2006 aufgelöst. Die Regelung bestimmt deshalb, dass die dort beschäftigten Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie die Auszubildenden des Bundes ab dem 1. August 2006 Beschäftigte des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) sind, das ebenfalls eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen ist. Die Dienstherren- und Arbeitgeberfunktion für diese Beschäftigten wird somit künftig vom BADV wahrgenommen. Sämtliche Beschäftigte der Bundeswertpapierverwaltung, die nicht bis zum Ablauf des 31. Juli 2006 aus dem Beamtenverhältnis, dem Arbeits- oder dem Ausbildungsverhältnis ausgeschieden sind, sind somit ab dem 1. August 2006 Beschäftigte beim BADV, ohne dass ihre Rechtsstellung davon berührt wird. Das betrifft auch befristete Arbeitsverhältnisse. Allerdings erlöschen die Abordnungen und Zuweisungen von Beschäftigten anderer Verwaltungen an die Bundeswertpapierverwaltung mit deren Auflösung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 152/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesengesetz - BSchuWG)

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens des Bundes und parlamentarische Kontrolle

§ 1
Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben des Schuldenwesens

§ 2
Aufsicht über die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

§ 3
Parlamentarisches Gremium

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

§ 4
Kreditaufnahme des Bundes

§ 5
Bundesschuldbuch

§ 7
Einzelschuldbuchforderungen

§ 8
Öffentlicher Glaube des Bundesschuldbuchs

§ 9
Fortgeltung von Rechtsvorschriften

Artikel 2
Gesetz über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung (Bundeswertpapierverwaltungspersonalgesetz - BWpVerwPG)

§ 1
Zuordnung des Personals

§ 2
Zuweisung von Tätigkeiten

§ 3
Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse

§ 4
Anwendbarkeit des Bundespersonalvertretungsgesetzes

§ 5
Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

§ 6
Personalvertretungs- und betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeiten

§ 7
Schwerbehinderte Menschen

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Fortgeltung von Dienstvereinbarungen

§ 10
Anhängige Beteiligungsverfahren

Artikel 3
Anpassung von Rechtsvorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gesetzesfolgen und Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Teil 1
Wahrnehmung von Aufgaben des Schuldenwesens und parlamentarische Kontrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Kreditaufnahme des Bundes und Bundesschuldbuch

Zu § 4

Zu den §§ 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

zu § 1

zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

zu § 3

zu § 4

zu § 5

zu § 6

zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

zu § 9

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 12

Zu den Absätzen 13 und 14

Zu Absatz 15

Zu Artikel 4


 
 
 


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