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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Aquakulturwirtschaft"


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Drucksache 338/09

... Optimale Haltungsbedingungen, gute Gesundheit und auf die physiologischen Bedürfnisse der Zuchttiere abgestimmtes Futter sind wesentliche Voraussetzungen für optimales Wachstum und optimale Produktionsleistung. Außerdem wirkt sich die artgerechte Haltung von Zuchtfischen positiv auf das Ansehen der Aquakulturwirtschaft aus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/09




1. Einleitung

2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU

2.1. Herausforderungen und Aussichten

2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie

3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU

3.1. Forschung und technologische Entwicklung

3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann

3.4. Internationale Dimension

4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur

4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt

4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur

4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur

4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor

4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit

4.2.2. Tierschutz

4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln

4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter

4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel

5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors

5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften

5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands

5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit

5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 285/1/06

... Mit der vorgesehenen Definition der nicht heimischen Art in Absatz 6 würden auch seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten in der europäischen Aquakultur bewährte Arten, wie beispielsweise Regenbogenforelle, Karpfen und Bachsaibling, erfasst, deren Haltung und Verbringen damit grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt gestellt würden. Gemäß dem vorliegenden Vorschlag müsste jeder der über 10 000 deutschen Fischereibetriebe für die Haltung, aber auch für einzelne Transporte dieser Arten, jeweils einen Antrag stellen. Dies würde die bestehende binnenländische Aquakulturwirtschaft ohne Notwendigkeit unverhältnismäßig belasten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/1/06




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Kapitel I Artikel 2

Zu Kapitel I Artikel 3

Zu Kapitel III

Zu Kapitel IV


 
 
 


Drucksache 285/06

... Bei der Folgenabschätzung wurden verschiedene Optionen geprüft, mit dem Ergebnis, dass der vorliegende Vorschlag auf jeden Fall der Option vorzuziehen ist, wonach die Vorschriften auf innergemeinschaftliche Verbringungen nicht angewendet werden, sondern vielmehr unterschieden wird zwischen der Einführung, die nicht heimische Arten betrifft, und Umsiedlungen, die sich auf Arten beziehen, die aus biogeografischen Gründen in ihrer normalen Verbreitungszone nicht vorkommen, also gebietsfremd sind. Die Industrie kommentierte die Kosten der Antragstellung, Risikobewertung und Quarantäne würden künftige Anträge auf Ansiedlung nicht heimischer Arten von vorne herein ausschließen. Der Vorschlag berücksichtigt dieses Argument und befreit den Antragsteller in bestimmten Fällen von den Kosten der Risikobewertung (siehe Artikel 9 Absatz 1). Wie bereits erwähnt, beruht ein Großteil der heutigen Aquakulturwirtschaft auf nicht heimischen Arten (Regenbogenforelle, Pazifische Auster, Karpfen), und Marktbeteiligte können sich zusammenschließen um die Kosten der Einholung der Informationen zu teilen, die sowohl für die Antragstellung als gegebenenfalls auch für die Risikoanalyse erforderlich sind. Der Vorschlag sieht außerdem vor, dass Genehmigungen für Verbringungen erteilt werden, die innerhalb eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren aufeinander folgend durchgeführt werden, was zur Kostensenkung und Verfahrensvereinfachung beitragen dürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Hintergrund

Im Bereich des Vorschlags bereits existierende Rechtsvorschriften

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. BUDGETÄRE Auswirkungen

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen

Artikel 5
Entscheidungsfindung und Beratungsgremien

Kapitel III
Genehmigung

Artikel 6
Genehmigung

Artikel 7
Art der beantragten Verbringung

Artikel 8
Routinemäßige Verbringungen

Artikel 9
Nicht routinemäßige Verbringungen

Artikel 10
Entscheidungsfrist

Artikel 11
Verbringungen mit Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten

Artikel 12
Entzug einer Genehmigung

Kapitel IV
Bedingungen für die Einführung nach Erteilung einer Genehmigung

Artikel 13
Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 14
Einsetzen in Aquakulturanlagen - routinemäßige Einführung

Artikel 15
Einsetzen in Aquakulturanlagen - nicht routinemäßige Einführung

Artikel 16
Pilotphase vor dem Einsetzen in offene Aquakulturanlagen

Artikel 17
Krisenpläne

Artikel 18
Überwachung

Kapitel V
Bedingungen für die Umsiedlung nach Erteilung einer Genehmigung

Artikel 19
Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 20
Nicht routinemäßige Umsiedlung

Artikel 21
Quarantäne

Artikel 22
Überwachung nach der Umsiedlung

Kapitel VI
Registerführung

Artikel 23
Registerführung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 25
Inkrafttreten

Anhang I
Antrag

A Zusammenfassung

B Einleitung

C Angaben zum Lebenszyklus der einzuführenden Art - für jedes einzelne Lebensstadium

D Wechselwirkung mit heimischen Arten

E Aufnahmemilieu und angrenzende Gewässer

F Überwachung

G Bewirtschaftungsplan

H Geschäftsdaten

I Bibliografie

Anhang II
Verfahrensschritte und Mindestkriterien für die Umweltverträglichkeitsprüfung

Teil 1
Bewertung des ökologischen und genetischen Risikos

Teil 2
Bewertung von Nichtzielarten

Schritt 1: Wahrscheinlichkeit der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus

Schritt 2: Folgen der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten

Schritt 3: Risikopotenzial von Nichtzielarten

Teil 3
GESAMTUMWELT - Verträglichkeitsprüfung - Kurzbericht

Anhang III
Quarantäne

Abwasser - und Abfallbeseitigung

Räumliche Trennung

4 Personal

4 Ausrüstungen

Verendete Tiere und ihre Entsorgung

Kontrolle und Untersuchung

4 Dauer

4 Buchführung

4 Desinfektion


 
 
 


Drucksache 285/06 (Beschluss)

... Mit der vorgesehenen Definition der nicht heimischen Art in Absatz 6 würden auch seit Jahrzehnten oder Jahrhunderten in der europäischen Aquakultur bewährte Arten, wie beispielsweise Regenbogenforelle, Karpfen und Bachsaibling, erfasst, deren Haltung und Verbringen damit grundsätzlich unter Genehmigungsvorbehalt gestellt würden. Gemäß dem vorliegenden Vorschlag müsste jeder der über 10 000 deutschen Fischereibetriebe für die Haltung, aber auch für einzelne Transporte dieser Arten, jeweils einen Antrag stellen. Dies würde die bestehende binnenländische Aquakulturwirtschaft ohne Notwendigkeit unverhältnismäßig belasten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/06 (Beschluss)




Zum Verordnungsvorschlag allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Kapitel I Artikel 2

Zu Kapitel I Artikel 3

Zu Kapitel III

Zu Kapitel IV


 
 
 


Drucksache 672/05

... Die Aquakultur ist vor allem für die ländlichen Gebiete und Küstengebiete der Gemeinschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig. Im Jahr 2004 produzierte die gemeinschaftliche Aquakulturwirtschaft Fische, Weichtiere und Krebstiere im Werte von über 2,5 Mrd. €. Finanzielle Verluste infolge von Krankheiten (hohe Mortalität, verringertes Wachstum und Qualitätsverluste) werden jedoch auf 20 % des Produktionswertes geschätzt. Mit diesem Vorschlag sollen moderne, gezielte Vorschriften einführt werden, um diese Kosten zu verringern. Schon eine Kostensenkung um 20 % würde eine Wertsteigerung von 100 Mio. € jährlich bedeuten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/05




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

4 Methodik

4 Folgenabschätzung

Positive Auswirkungen

Negative Auswirkungen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

5. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Kapitel II
Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Artikel 4
Zulassung von Aquakulturanlagen und Verarbeitungsbetrieben

Artikel 5
Zulassungsbedingungen

Artikel 6
Betriebsregister

Artikel 7
Überwachung

Artikel 8
Buchführung

Artikel 9
Gute Hygienepraxis

Artikel 10
Tiergesundheitsüberwachung

Kapitel III
Tiergesundheitsvorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen

Artikel 11
Geltungsbereich

Artikel 12
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur

Artikel 13
Seuchenverhütung im Rahmen von Beförderungen

Artikel 14
Herkunftssicherung und Bescheinigung

Artikel 15
Allgemeine Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tieren aus Aquakultur für die Zucht

Artikel 16
Bewegung von Tieren empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 17
Bewegung von Tieren nicht empfänglicher Arten aus Aquakulturanlagen in seuchenfreie Gebiete

Artikel 18
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die zur Weiterverarbeitung vor dem Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 19
Tiere und Erzeugnisse aus Aquakultur, die ohne Weiterverarbeitung zum Verzehr in den Verkehr gebracht werden

Artikel 20
Aussetzung wild lebender Wassertiere in für seuchenfrei erklärten Mitgliedstaaten, Zonen

Artikel 21
Inverkehrbringen von Wassertieren von Zierarten

Kapitel IV
Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 22
Allgemeine Vorschriften für die Einfuhr von Tieren aus Aquakultur und ihren Erzeugnissen aus Drittländern

Artikel 23
Liste von Drittländern und Teilen von Drittländern, aus denen die Einfuhr von Tieren und Erzeugnissen aus Aquakultur zugelassen ist

Artikel 24
Dokumente

Artikel 25
Durchführungsvorschriften

Kapitel V
Mitteilung und Mindestvorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten

Artikel 26
Innerstaatliche Seuchenmitteilung

Artikel 27
Mitteilung an andere Mitgliedstaaten, die Kommission und die EFTA-Länder

Artikel 28
Erste Bekämpfungsmaßnahmen

Artikel 29
Epidemiologische Untersuchungen

Artikel 30
Aufhebungen von Beschränkungen

Artikel 31
Einführungsvorschrift

Artikel 32
Allgemeine Maßnahmen

Artikel 33
Ernte und Weiterverarbeitung

Artikel 34
Entfernung und unschädliche Beseitigung

Artikel 35
Stilllegung

Artikel 36
Schutz von Wassertieren

Artikel 37
Aufhebung von Maßnahmen

Artikel 38
Allgemeine Vorschriften

Artikel 39
Sperrmaßnahmen

Artikel 40
Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II bei frei lebenden Wassertieren

Artikel 41
Neu auftretende Krankheiten

Artikel 42
Verfahren für die Festlegung von Ad-hoc-Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten im Sinne von Anhang III Teil II

Artikel 43
Einzelstaatliche Vorschriften zur Begrenzung der Auswirkungen von nicht in Anhang III Teil II aufgelisteten Krankheit

Kapitel VI
Bekämpfungsprogramme und Impfung

Artikel 44
Erstellung und Genehmigung von Bekämpfungs- und Tilgungsprogramme

Artikel 45
Inhalt der Programme

Artikel 46
Laufzeit von Programmen

Artikel 47
Krisenpläne für neu auftretende und exotische Krankheiten

Artikel 48
Impfung

Kapitel VII
Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 49
Seuchenfreie Mitgliedstaaten

Artikel 50
Seuchenfreie Zonen oder Kompartimente

Artikel 51
Listen seuchenfreier Mitgliedstaaten, Zonen oder Kompartimente

Artikel 52
Erhaltung des Seuchenfreiheitsstatus

Artikel 53
Aussetzung und Wiederherstellung des Seuchenfreiheitsstatus

Kapitel VIII
Zuständige Behörden und Laboratorien

Artikel 54
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 55
Gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Artikel 56
Nationale Referenzlaboratorien

Artikel 57
Diagnosestellung und Diagnosemethoden

Kapitel IX
Kontrollen, elektronische Datenübermittlung und Sanktionen

Artikel 58
Kontrollen und Buchprüfungen der Gemeinschaft

Artikel 59
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 60
Sanktionen

Kapitel X
Änderungen, Durchführungsvorschriften und Ausschussverfahren

Artikel 61
Änderungen und Durchführungsvorschriften

Artikel 62
Ausschussverfahren

Kapitel XI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangsvorschriften

Artikel 65
Umsetzung

Artikel 66
Inkrafttreten

Artikel 67
Adressaten

Anhang I
Definitionen

Anhang II
Verbindliche Einträge im amtlichen Register für Aquakulturanlagen und zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Teil I
zugelassene Aquakulturanlagen

Teil II
zugelassene Verarbeitungsbetriebe

Anhang III
Liste der Krankheiten

Teil I
Kriterien für die Auflistung von Krankheiten

A. Für exotische Krankheiten müssen die Kriterien gemäß Nummer 1 sowie Nummer 2 oder 3 erfüllt sein.

B. Für nicht exotische Krankheiten sollten die Kriterien gemäß den Nummern 1, 4, 5, 6, 7, sowie 2 oder 3 erfüllt sein.

Teil II
Liste der Krankheiten

Anhang IV
Überwachung und Kontrolle von Zuchtbetrieben und Weichtierzuchtgebieten

2 Risikoniveau

Hochgefährdete Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete sind Betriebe oder Gebiete,

Durchschnittlich gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Gering gefährdet sind Zuchtbetriebe oder Weichtierzuchtgebiete,

Arten der Gesundheitsüberwachung

Aktive Überwachung bedeutet:

Gezielte Überwachung bedeutet:

Anhang V
Bedingungen für die Erklärung der Seuchenfreiheit eines Mitgliedstaats, einer Zone oder eines Kompartiments

Teil I
seuchenfreie Mitgliedstaaten

1. Erklärung der Seuchenfreiheit aus historischen Gründen

1.1. Mitgliedstaaten, in denen empfängliche Arten gehalten werden, in denen jedoch seit mindestens 25 Jahren vom Tag des Inkrafttretens dieser Richtlinie an gerechnet und trotz Vorliegens von Bedingungen, die den klinischen Verlauf von Krankheiten begünstigen, keine Krankheiten festgestellt wurden, können als seuchenfrei angesehen werden, sofern folgende Bedingungen gegeben sind:

1.2. Grundlegende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Sinne von Nummer 1.1 Buchstabe a umfassen mindestens Folgendes:

1.3. Das Frühwarnsystem gemäß Nummer 1.2 Buchstabe b muss zumindest Folgendes gewährleisten:

2. Erklärung der Seuchenfreiheit auf der Grundlage der gezielten Überwachung

Teil II
seuchenfreie Zonen BZW. KOMPARTIMENTE

1. Zonen

2. Aus mehreren Zuchtbetrieben oder Weichtierzuchtgebieten bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

3. Aus mehreren einzelnen Zuchtbetrieben bestehende Kompartimente, deren Seuchenstatus vom Seuchenstatus angrenzender natürlicher Gewässer abhängt

4. Sondervorschriften für einzelne Zuchtbetriebe, die ihre Zuchttätigkeit aufnehmen bzw. wieder aufnehmen

Anhang VI
Funktionen und Aufgaben von Laboratorien

Teil I
gemeinschaftliche Referenzlaboratorien

Teil II
nationale Referenzlaboratorien

Teil III
Laboratorien IN anderen Mitgliedstaaten

Anhang VII
Kriterien und Bedingungen für die Erstellung von Krisenplänen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen

2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Rechtsinstrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

1. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:

2. Es wird folgender Artikel 3b eingefügt:

3. Artikel 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

4. Dem Artikel 24 wird folgender Absatz angefügt:

5. Dem Anhang werden folgende Gedankenstriche angefügt:

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


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