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83 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Approach"


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Drucksache 355/20

... Der neue Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) für Risikopositionen gegenüber multilateralen Förderbanken und Banken sieht bereits ein hohes Maß an Risikosensitivität vor. So ist das auf Risikopositionen gegenüber Banken mit hohem Rating anwendbare Risikogewicht deutlich geringer als das Risikogewicht für Banken mit niedrigerem Rating. Darüber hinaus sieht der Ansatz für die externe Kreditrisikobewertung (External Credit Risk Assessment Approach, ECRA) vor, dass Risikopositionen gegenüber Banken ohne Rating nach dem Ansatz für die standardisierte Kreditrisikobewertung (Standardised Credit Risk Assessment Approach, SCRA) behandelt werden sollten. Nach dem SCRA können diese Forderungen je nach Risiko ein Risikogewicht zwischen 20 % und 150 % erhalten. Die Kommission wird gebührend prüfen, ob der Rahmen eine hinreichende Risikosensitivität für Fälle wie den vom Bundesrat in Punkt 7 Buchstabe f seiner Entschließung dargelegten Fall bietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 355/20




Anhang

Zu Punkt 6 und Punkt 7 Buchstabe a:

Zu Punkt 7 Buchstabe b:

Zu Punkt 7 Buchstabe c:

Zu Punkt 7 Buchstabe d:

Zu Punkt 7 Buchstabe e:

Zu Punkt 7 Buchstabe f:

Zu Punkt 8:

Zu Punkt 9:

Zu den Punkten 10 und 12:

Zu Punkt 11:

Zu Punkt 13:

Zu Punkt 14:

Zu Punkt 15:

Zu Punkt 16:


 
 
 


Drucksache 33/20

... /EU /EU gelegen ist und mit denen ein Betrieb im Inland angefahren wird; zugleich wird für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt. Nach dem von der Europäischen Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten erarbeiteten und stetig weiterentwickelten Strategiepapier ("Strategic approach on the management of African Swine Fever for the EU") wird empfohlen, dass die zuständigen Behörden in Abstimmung mit anderen relevanten Behörden an der Grenze von Gebieten, die frei sind von Afrikanischer Schweinepest (ASP), zu solchen Gebieten, in denen ASP nachgewiesen worden ist, die Verwendung von Zäunen in die Überlegungen zur Bekämpfung der ASP einbeziehen. Vor dem Hintergrund dieser Empfehlung wurde eine neue Regelung aufgenommen, die es ermöglicht, dass die zuständige Behörde unter bestimmten engen Voraussetzungen Maßnahmen zur Absperrung auch in anderen Gebieten als dem Kerngebiet ergreifen kann.



Drucksache 185/20

... Gemäß der Empfehlung des Bundesrats in Beschluss 68/19 hat das BMVI zusammen mit dem Verkehrsministerium der Niederlande die Schifffahrtstauglichkeit des Verkehrstrennungsgebiets Terschelling - German Bight überprüft. Die völkerrechtlich verbindliche Verlagerung von großen, nicht tiefgehenden Containerschiffen auf das Verkehrstrennungsgebiet Germany Bight - Western Approach wird derzeit nicht für erforderlich gehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/20




3 Inhalt:

1. Einführung

2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich der Verkehrstrennungsgebiete VTG Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach

3. Meeresbedingungen in der deutschen Bucht

3.1 Bathymetrische Seegebietsanalyse

3.2 Hydrologische Analyse und Bewertung der Seegebiete Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach;

4 Seegang

Container über Bord

4. Unfallaufkommen

5. Verhalten von Ultra Large Container Ships ULCS im Seegang

Beförderung von Containern an Deck

Zurren von Containern an Deck

Masse der Container

Stauung im Container

4 Zusammenfassung:

6. Schlussfolgerungen

3 Fazit:

1. Schifffahrtsroute:

2. Containerverfolgung:


 
 
 


Drucksache 325/20

... 17 EBA report on competent authorities’ approaches to the antimoney laundering and countering the financing of terrorism supervision of banks (Bericht der EBA über die Aufsichtsansätze der zuständigen Behörden zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung), EBA/Rep/2020/06 (nur in englischer Sprache).



Drucksache 661/19

... Bei der Umsetzung in EU-Recht sollte allerdings das für die nationale Ebene vorgesehene Wahlrecht zwischen einer Gesamtbetrachtung des Darlehens (wholeloanapproach) und einer Aufteilung in Tranchen (Realsplitting) auf die Ebene der Kreditinstitute verlagert werden, um den bankspezifischen Risiken im Zusammenwirken mit der Aufsicht Rechnung tragen zu können.



Drucksache 68/19 (Beschluss)

... ) sind bereits jetzt Tankschiffe und Gastankschiffe bestimmter Größenordnungen dazu verpflichtet, das küstenfernere Verkehrstrennungsgebiet "German Bight Western Approach" vor der deutschen Küste mit größerer Wassertiefe zu befahren. Um küstennahe Havarien wie die der "MSC ZOE" zu vermeiden, sollte eine Verschärfung von Schifffahrtsrouten-Regelungen international geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen


 
 
 


Drucksache 489/19 (Beschluss)

... Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF - Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung) der OECD wird in den Jahren 2020/2021 in einer vierten Evaluationsrunde die Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland überprüfen. Der Fokus liegt stark auf einem "risk based approach", so dass in Vorbereitung dieser Prüfung derzeit eine Nationale Risikoanalyse (NRA) mit Blick auf Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche erstellt wird. Zugleich dient die NRA der Umsetzung von Artikel 7 der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU, wonach jeder Mitgliedstaat "angemessene Schritte unternimmt, um die für ihn bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie alle Datenschutz-Probleme in diesem Zusammenhang zu ermitteln, zu bewerten, zu verstehen und zu mindern."



Drucksache 489/1/19

... Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF - Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung) der OECD wird in den Jahren 2020/2021 in einer vierten Evaluationsrunde die Effektivität der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland überprüfen. Der Fokus liegt stark auf einem "risk based approach", so dass in Vorbereitung dieser Prüfung derzeit eine Nationale Risikoanalyse (NRA) mit Blick auf Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche erstellt wird. Zugleich dient die NRA der Umsetzung von Artikel 7 der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU, wonach jeder Mitgliedstaat "angemessene Schritte unternimmt, um die für ihn bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie alle Datenschutz-Probleme in diesem Zusammenhang zu ermitteln, zu bewerten, zu verstehen und zu mindern."



Drucksache 68/19

... ) sind bereits jetzt Tankschiffe und Gastankschiffe bestimmter Größenordnungen dazu verpflichtet, das küstenfernere Verkehrstrennungsgebiet "German Bight Western Approach" vor der deutschen Küste mit größerer Wassertiefe zu befahren. Um küstennahe Havarien wie die der "MSC ZOE" zu vermeiden, sollte eine Verschärfung von Schifffahrtsrouten-Regelungen international geprüft werden.



Drucksache 115/19

... 49 The Netherlands Chain approach to reduce pharmaceutical residues in water. 2018. Abstract for OECD workshop on contaminants. (Der Ansatz der Niederlande zur Reduzierung von Arzneimittelrückständen im Wasser. 2018. Kurzfassung für den OECD\-Workshop über Schadstoffe).



Drucksache 14/18

... 2. https://ec.europa.eu/info/strategy/international\-strategies/global\-topics/sustainable\-development\-goals/eu\-approach\-sustainable\-development_de



Drucksache 582/18

... 18 Beispiele: Setting priorities for further development and validation of test methods and testing approaches for evaluating endocrine disruptors (2018); Development of a study protocol for thyroid disruptor testing in the mammalian system (Abschluss für 2019 geplant); Validation study to assess in vitro methods for thyroid disruptors (2017 angelaufen).



Drucksache 94/18

... Approach" (AOA) auch weiterhin der Ansatz, der der Gewinnzuordnung zu einer signifikanten digitalen Präsenz zugrundeliegt. Gleichwohl muss der Rahmen konsequent angepasst werden, um die Art und Weise widerzuspiegeln, wie die Wertschöpfung bei digitalen Geschäftstätigkeiten erfolgt. Denn in der Funktionsanalyse der Betriebsstätte reicht das Kriterium der maßgeblichen Personalfunktionen, das für die Übernahme der Risiken und das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten im Kontext digitaler Geschäftstätigkeiten relevant ist, nicht aus, um eine Gewinnzuordnung zu der signifikanten digitalen Präsenz sicherzustellen, die die Wertschöpfung widerspiegelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 70/18

... 21. https://www.eba.europa.eu/-/eba-publishes-a-discussion-paper-on-its-approach-to-FinTech



Drucksache 5/18

... Diese Auswertung greift die hochrangige Lamy-Gruppe in mehreren ihrer Empfehlungen auf. Sie schlägt die Festlegung von FuI-Aufträgen mit Transformationspotenzial, darunter auch öffentliche Innovationsaufträge vor, deren Umsetzung viele Akteure und Investoren mobilisiert (#5 Adopt a mission-oriented, impact-focused approach to address global challenges). Als Referenzrahmen für die Festlegung solcher Aufträge verweist die hochrangige Lamy-Gruppe auf die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (UN SDG). Sie plädiert für die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Festlegung der Aufträge und für eine stärker am Bürger orientierte Wissenschaft (#8 Mobilise and involve citizens). Sie setzt sich dafür ein, FuI der EU noch deutlicher als solche zu kennzeichnen, beispielsweise durch eine breitere Bekanntmachung ihrer Ergebnisse und Wirkung (#11 Capture and better communicate impact). Um der Innovation einen Schub zu geben, empfiehlt der Lamy-Bericht, die Innovationspolitik voll und ganz in die einzelnen sektoralen Politikfelder einzubinden. Die Gruppe hält es für außerordentlich wichtig, dass sich ein Programm eher am Zweck und seiner Wirkung als an seinen Instrumenten orientiert, das System zur Bewertung der Vorschläge fein abgestimmt ist und das Programm mehr Flexibilität erlaubt (#4 Design the EU R&I programme for greater impact).



Drucksache 59/1/17

... 3.c) Die international erzielte Einigung auf den so genannten Nexus-Approach, durch den die steuerliche Begünstigung von Lizenzeinnahmen an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat geknüpft wird, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die Einigung allein ist jedoch allein nicht ausreichend, der Gewinnverlagerung mithilfe von Lizenzzahlungen effektiv entgegenzuwirken. Problematisch sind vor allem die langen Übergangsfristen für die bestehenden Vergünstigungen bis zum Jahr 2021. Aber auch für die Zeit danach ist nicht abzusehen, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/1/17




Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

14. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

15. Zu Artikel 1 neu - und 5 EStG Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

§ 3a
Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 59/17 (Beschluss)

... c) Die international erzielte Einigung auf den so genannten Nexus-Approach, durch den die steuerliche Begünstigung von Lizenzeinnahmen an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat geknüpft wird, ist im Grundsatz zu begrüßen. Die Einigung allein ist jedoch allein nicht ausreichend, der Gewinnverlagerung mithilfe von Lizenzzahlungen effektiv entgegenzuwirken. Problematisch sind vor allem die langen Übergangsfristen für die bestehenden Vergünstigungen bis zum Jahr 2021. Aber auch für die Zeit danach ist nicht abzusehen, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 1 Satz 4 bis 6 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4j Absatz 2 Satz 3 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 52 Absatz 8a und 16a EStG

8. Zu Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes

9. Zu Artikel 1 Artikel 1b - neu - § 3a - neu -, § 7, § 36 Absatz 2 und 2a GewStG Artikel 3 Inkrafttreten

Artikel 1a
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 3a
Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Artikel 1b
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 1b

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 428/17

... 26. Europäische Kommission (2015): A whole school approach to tackling early school leaving (Ein gesamtschulischer Ansatz zur Bekämpfung früher Schulabgänge).



Drucksache 717/1/16

... i) Ein zentraler Bereich der Steuergestaltung liegt bei immateriellen Wirtschaftsgütern wie Patenten und Lizenzen. Sondersteuerregime für Einkünfte aus Patenten und Lizenzen gehören zu den besonders schädlichen Steuerpraktiken und haben in besonders starkem Umfang zur Verlagerung von Gewinnen mit dem Ziel der Steuervermeidung geführt. Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Nach Auffassung des Bundesrates sollte die Vorzugsbesteuerung bei Patent- und Lizenzboxen international langfristig abgeschafft werden. Die internationale Einigung auf den sog. Nexus-Approach, der die steuerliche Begünstigung an eine Forschungstätigkeit im betreffenden Staat knüpft, ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer fairen Besteuerung dieser Einkünfte. Wegen der langen Übergangsfristen bis zum Jahr 2021 und berechtigter Zweifel, ob tatsächlich alle Staaten ihre Lizenzboxen auf den Nexus-Ansatz beschränken, hält es der Bundesrat für erforderlich, nationale Abwehrmaßnahmen zur Sicherung des Steuersubstrats zu ergreifen, die sowohl verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen als auch EU-rechtskonform sind. Auch hier sollten die aufgenommenen Arbeiten auf Bund-Länder-Ebene zügig fortgesetzt werden, um noch in dieser Legislaturperiode zu einem beschlussfähigen Ergebnis als Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen zu gelangen. Zudem sollte die Bundesregierung weiter konsequent auf eine Änderung der Zins- und Lizenzrichtlinie hinwirken, um eine Erhebung der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen zu ermöglichen, wenn der (Letzt-)Empfänger keiner oder einer nur niedrigen Besteuerung unterliegt.



Drucksache 335/16

... 11. RP7\-Sicherheitsprojekte: www.safire\-project.eu; www.impacteurope.eu; www.fp7\-prime.eu/project; http://voxpol.eu/. RP7 sozial\- und geisteswissenschaftliche Projekte: "Religious Diversity and Secular Models in Europe\-Innovative approaches to Law and Policy"; "Finding a place for Islam in Europe"; "Combating inequalities through innovative social practices of, and for, young people in cities across Europe".



Drucksache 414/15

... Die Kommission wird die Entwicklung eines integrierten Systems für das Rückkehrmanagement fördern und steuern, indem sie alle von der EU finanzierten Netze und Programme, die sich mit Rückkehr und Rückübernahme befassen, miteinander verbinden wird. Sie wird für Synergien zwischen dem Europäischen integrierten Ansatz für die Rückkehr in Drittstaaten (European Integrated Approach on Return towards Third Countries -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/15




Mitteilung

I. Einleitung

II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten

1. Förderung der freiwilligen Rückkehr

2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften

3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr

4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex

5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement

III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme

1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen

2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen

3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen

4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten

5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme

IV. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 541/15

... - und Eichgesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) wurde u.a. europäisches Recht umgesetzt. Die neue Herangehensweise der EU-Kommission (sog. New Approach) sieht bei der Harmonisierung von Produktvorschriften die Festlegung von wesentlichen Anforderungen an die Produkte sowie ein Konformitätsbewertungsverfahren vor Inverkehrbringen vor. Im Bereich des Messwesens gibt es zwei Richtlinien, mit denen dieser New Approach umgesetzt wurde: die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Mess- und Eichgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 105/15

... Diese geringe Zahl von Fällen ergibt sich im Wesentlichen aus drei Gründen. Erstens sieht die Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden Meldepflichten für Finanzinstitute vor, die Rechtsträger gemäß der Definition in dieser Richtlinie sind. Sie auferlegt somit - anders als die Zinsbesteuerungsrichtlinie - natürlichen Personen (z.B. Maklern), die unter Umständen Finanzerträge zahlen, keine Meldepflichten. Zweitens gibt es in der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden einige Ausnahmen im Hinblick auf bestimmte Pensions-/Altersvorsorgefonds, Kreditkartenanbieter, regulierte steuerbegünstigte Konten und ähnliche Finanzinstitute und Finanzprodukte, von denen ein geringes Risiko für Steuerhinterziehung ausgeht. Drittens umfasst das Konzept der Zahlstelle kraft Vereinnahmung gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Zinsbesteuerungsrichtlinie auch Zinsen, die von einer nicht teilnehmenden Rechtsordnung ausgehend durch eine Zahlstelle kraft Vereinnahmung eines Mitgliedstaats gezahlt werden; darüber hinaus decken das Transparenzkonzept ("Lookthroughapproach") gemäß Artikel 2 Absatz 3 und das verstärkte Konzept der Zahlstelle kraft Vereinnahmung nach Artikel 4 Absatz 2 der überarbeiteten Zinsbesteuerungsrichtlinie auch Einkünfte ab, die durch "aktive" Rechtsträger gezahlt werden, die keine Finanzinstitute sind, solange sie von der Steuer befreit sind. Diese Restfälle gibt es aufgrund geringfügiger konzeptueller Unterschiede zwischen der Zinsbesteuerungsrichtlinie und der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sowie aufgrund besonderer in den beiden Richtlinien vorgesehener Ausnahmeregelungen. Ob diese Fälle nun unter die hier in Rede stehenden EU-Rechtsvorschriften fallen oder nicht, ist im Kontext des allgemeinen Anwendungsbereichs der Änderungsrichtlinie zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden von marginaler Bedeutung. Die internationale Anwendung des globalen Standards und die genaue Überwachung seiner Umsetzung durch das Globale Forum für Transparenz und Informationsaustausch werden etwaige Risiken im Zusammenhang mit diesen Restfällen minimieren.



Drucksache 318/15

... 7. Patentbox oder Lizenzbox-Systeme, die dem Nexus-Approach entsprechen, sind daneben administrativ extrem aufwändig. Denn der Nexus-Ansatz erfordert die Isolierung und Trennung einzelner Forschungsaufwendungen. Dies ist insbesondere im Bereich der gemischten Kosten kaum leistbar. Dies gilt umsomehr vor dem Hintergrund, dass hochtechnische Produkte heute auf einer Vielzahl von selbst geschaffenen und/oder erworbenen Patenten aufbauen.



Drucksache 123/14 (Beschluss)

... 33. Mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel in der EU sollte in erster Linie die Zielsetzung verfolgt werden, die legalen Zuwanderungsmöglichkeiten zur Arbeitsmigration entsprechend der Bedürfnisse der nationalen Arbeitsmärkte zu fördern. Im Rahmen der externen Dimension der Asylpolitik sollte die Konsolidierung bzw. der Ausbau regionaler Schutzprogramme (Regional Protection Programm -RPP-) und die Umsetzung von Maßnahmen nach dem Gesamtansatz für Migration und Mobilität (Global Approach for Migration and Mobility -GAMM-) besondere Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 123/14 (Beschluss)




2 Allgemeines

Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Innere Sicherheit

2 Katastrophenschutz

Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU

Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 55/14

... 11. Civic responsibilities, One unfragmented resource, Multistakeholder approach to Promote democracy and Human Rights, sound technological Architecture, Confidence and Transparent governance, vorgestellt auf der OECD-Konferenz zur Zukunft der Internetwirtschaft, 28.6.2011, http://ec.europa.eu/commission 2010-2014/kroes/en/blog/iproposea-compactfortheinternet.



Drucksache 141/13

... 13. Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen Kommission "Report on Followup on the Implementation by the Member States of the 2008 European Commission Recommendation on Active Inclusion of People Excluded from the Labour Market - Towards a social investment approach", SWD(2013) 39.



Drucksache 515/13

... -Emissionen gegenüber. Die Studie zeigt, dass im Falle Deutschlands die durch den Einsatz von Stahl erzielten Einsparpotenziale höher sind als die Emissionen aus der Stahlerzeugung. Stahl ist in vollem Umfang und ohne Qualitätsverlust recycelbar. Nebenprodukte der Stahlerzeugung (z.B. Schlacken) werden fast vollständig verwendet. Somit ist die Stahlindustrie mit Blick auf die "Europa-2020"-Leitinitiative zur Ressourcenschonung55 gut aufgestellt, um von einer stärkeren Fokussierung auf einen Lebenszyklusansatz (Life-Cycle Approach -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/13




1. Die Stahlindustrie in Europa

2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen

2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt

2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen

3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie

3.1. Der richtige Regulierungsrahmen

3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln

3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene

Zugang zu Rohstoffen

5 Handel

3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten

5 Klimaschutzpolitik

Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit

zur Förderung von Innovationen

mittel - bis langfristig

zur Diversifizierung der Versorgung

3.5 Innovation

3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 144/12

... ii) wie Fremdmittelanteile bei Unternehmen des Schattenbanksektors, wie Investmentfonds, wirksam bilanziert werden können, sowie insbesondere, ob die derzeit von einigen Banken praktizierte Transparenzmethode ("Look-Through Approach”) ausgeweitet werden sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/12




Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Internationaler Kontext

3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?

5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?

6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?

6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht

6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten

6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten

7. Offene Fragen

7.1. Bankenregulierung

7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung

7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte

7.4. Verbriefung

7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16

8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?


 
 
 


Drucksache 751/12

... 12. "Webaccessibility in European countries: level of compliance with latest international accessibility specifications, notably WCAG 2.0, and approaches or plans to implement those specifications” (SMART 2008/0068), http://ec.europa.eu/digitalagenda/en/news/studyreportwebaccessibilityeuropeancountrieslevelcompliancelatestinternational.



Drucksache 396/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält die Weiterführung des bisher geltenden "Integrated Approach" für erforderlich, um das gemeinsame Ziel von 95 g CO



Drucksache 478/12

... In den Absätzen 1 bis 3 wird der neue OECD-Standard (Authorised OECD Approach AOA) umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 478/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
See-, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 23. April 2012

1. Zu dem Abkommen insgesamt

2. Zu den Artikeln 10 und 11

3. Zu den Artikeln 10, 11, 12, 13 und 22

4. Zu Artikel 23 Absatz 5

5. Zu Artikel 25

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1


 
 
 


Drucksache 396/1/12

... Der Bundesrat hält die Weiterführung des bisher geltenden "Integrated Approach" für erforderlich, um das gemeinsame Ziel von 95 g CO



Drucksache 416/12

... 39. Siehe auch die demnächst erscheinende Mitteilung "Enhancing and focussing European international cooperation in research and innovation: A strategic approach".



Drucksache 257/11

... Die Frist für die Einleitung wurde aufgrund der Erfahrungen in der Praxis von zwei auf drei Jahre angehoben, weil ein Abschluss von komplexen Verständigungsverfahren innerhalb der kürzeren Frist mit Schwierigkeiten verbunden sein kann. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Schiedsentscheidung umfasst diese nicht eine Lösung nach freiem Ermessen der Schiedsstelle ("independent opinion approach"), sondern die Auswahl zwischen den beiden von den zuständigen Behörden zuletzt angebotenen Lösungsvorschlägen ("last best offer approach"). Dieser im OECD-Kommentar zu Artikel 25 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens für Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene alternative Ansatz liegt auch den von beiden Vertragsstaaten bereits in ihren jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vereinbarten Schiedsklauseln zugrunde.



Drucksache 799/11

... 20. Die unabhängige französische Fluglärmkommission (ACNUSA)7 plädierte für eine Ausweitung der Definition für knapp die Vorschriften erfüllende Luftfahrzeuge, die Verwendung von Parametern, die das Empfinden der betroffenen Bürger tatsächlich wiedergeben, verbesserte Modellierungen von Flughafenlärm sowie einen systematischeren Einsatz lärmarmer Betriebsverfahren, z.B. Anflüge mit stetiger Sinkrate (Continuous Descent Approach).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Anmerkungen

EU -Bestimmungen über lärmbedingte Betriebsbeschränkungen

Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Zuständige Behörden

Artikel 4
Allgemeine Lärmschutzregeln für Luftfahrzeuge

Artikel 5
Regeln für die Lärmbewertung

Artikel 6
Informationen über Lärmwerte

Artikel 7
Regeln für die Einführung von Betriebsbeschränkungen

Artikel 8
Entwicklungsländer

Artikel 9
Freistellungen für einzelne Flüge unter außergewöhnlichen Umständen

Artikel 10
Kontrollbefugnis

Artikel 11
Delegierte Rechtsakte

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Ausschuss

Artikel 14
Information und Überarbeitung

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang I
Bewertung der Lärmsituation von Flughäfen

3 Methodik:

3 Indizes:

Informationen zur Lärmbekämpfung:

1. Aktueller Stand

2. Prognose ohne neue Maßnahmen

3. Prüfung zusätzlicher Maßnahmen

Anhang II
Bewertung der Kosteneffizienz lärmbedingter Betriebsbeschränkungen


 
 
 


Drucksache 528/11

... Sobald die OECD einen neuen Artikel 7 verabschiedet hat, kommen beide Delegationen erneut zusammen, um die Anpassung dieses Artikels an den "Authorised OECD Approach" zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 528/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter und Renten

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Informationsaustausch

Artikel 26
Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern

Artikel 27
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 28
Schranken für die Abkommensvergünstigungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

I. Zu den Artikeln 4 und 24:

II. Zu Artikel 4:

III. Zu Artikel 7:

IV. Zu Artikel 8:

V. Zu den Artikeln 10 und 11:

VI. Zu Artikel 17 Absatz 2:

VII. Zu Artikel 17 Absatz 3:

VIII. Zu den Artikeln 17 und 25:

IX. Zu den Artikeln 18 und 30:

X. Zu Artikel 25:

XI. Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

4 Freistellungsmethode

4 Anrechnungsmethode

Umschaltklausel bei sogenannten Qualifikationskon flikten und Notifizierungsfällen

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zum gesamten Abkommen


 
 
 


Drucksache 817/11

... Die zunehmende Verbreitung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen auf den Straßen Europas ist zu begrüßen, da auf diese Weise die Luftverschmutzung und der Verkehrslärm erheblich reduziert werden. Diese günstigen Auswirkungen auf die Umwelt haben jedoch die unbeabsichtigte Folge, dass dadurch eine Geräuschquelle wegfällt, durch die Personen mit Sehbehinderung davor gewarnt werden, dass sich ein Straßenfahrzeug nähert, sich in der Nähe befindet oder sich entfernt, bzw. die diesen Personen Aufschluss über die jeweilige Fahrtrichtung gibt. Die UN/ECE hat eine Arbeitsgruppe für Mindestgeräuschpegel für geräuschlose Fahrzeuge eingerichtet. Unter Berücksichtigung der Gesprächsergebnisse und der vorgelegten Informationen dieser Gruppe wird vorgeschlagen, die Rechtsvorschriften zu Lärm um einen Anhang zu erweitern, der die Leistung von "Approaching Vehicle Audible Systems" (akustische Systeme für herannahende Fahrzeuge) harmonisiert, mit denen Fahrzeuge ausgestattet werden können. Die Ausstattung mit solchen Systemen soll jedoch freiwillig sein und eine Option im Ermessen der Fahrzeughersteller bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Parteien Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Parteien

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorgeschlagenes Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangsphase

Vereinfachung

Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Artikel 5
Allgemeine Verpflichtungen der Hersteller

Artikel 6
Grenzwerte

Artikel 7
Revisionsklausel

Artikel 8
Zusätzliche Bestimmungen zu Geräuschemissionen (Additional Sound Emission Provisions, ASEP)

Artikel 9
Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)

Artikel 10
Änderung der Anhänge

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Übergangsvorschriften

Artikel 15
Aufhebung

Artikel 16
Inkrafttreten

Liste der Anhänge

Anhang I
EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Geräuschpegel eines Fahrzeugtyps

Anlage 1
Beschreibungsbogen Nr.... nach Richtlinie 2007/46/EG Anhang I18 betreffend die EU-Typgenehmigung eines Kraftfahrzeugs in Bezug auf den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage


 
 
 


Drucksache 278/11

... 19. Siehe z.B. APAV-Bericht, „The Implementation of the EU Framework Decision on the standing of victims in the criminal proceedings in the Member States of the European Union“, Lissabon 2009; Bulgarisches Zentrum für Demokratiestudien, ONE-Projekt: „Member States' legislation, national policies, practices and approaches concerning the victims of crime“, Sofia 2009.



Drucksache 666/10

... , der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank ein gemeinsames Konzept (Common Approach Paper). Nichtsdestotrotz gewähren bislang nur relativ wenige Geber Budgethilfe für Staaten in fragilen Situationen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 707/10

... 4. Neben der Study on the economic benefits of privacy enhancing technologies (siehe Fußnote 2) siehe auch Comparative study on different approaches to new privacy challenges, in particular in the light of technological developments, vom Januar 2010 (http://ec.europa.eu/justice/policies/privacy/docs/studies/new_privacy_challenges/final_report_en.pdf). Darüber hinaus wird zur Zeit eine Folgenabschätzung für die künftige EU-Datenschutzregelung durchgeführt.



Drucksache 29/10

... Convenient solutions to an inconvenient truth: ecosystembased approaches to climate change



Drucksache 565/10

... - "Exploiting the digital dividend - a European approach " (Nutzung der digitalen Dividende - ein europäischer Ansatz) (Analysys Mason, DotEcon und Hogan & Hartson), 2009. - " Optimising the Public Sector’s Use of Radio Spectrum in the EU" (Optimierung der Funkfrequenznutzung durch den öffentlichen Sektor in der EU) (WIK-Consult), 2008.



Drucksache 667/10

... 9. „Aid Effectiveness Agenda: Benefits of a European Approach“ (HTSPE im Auftrag der Europäischen Kommission, Oktober 2009).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grundsätze für den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt für die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Kohäsionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualität

Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsbürgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbekämpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel

4.2. Anleihen für EU-Projekte

4.3. Großprojekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens

4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 797/09

... Capital Requirements Directive 3 pillar approach (CRD)



Drucksache 795/09

... 21 http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/index_en.htm .



Drucksache 339/09

... 6 Die Zahlen stützen sich auf die vorläufigen Ergebnisse der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie "The Aid Effectiveness Agenda – Benefits of a European Approach”, die im Sommer 2009 vorgelegt werden soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 339/09




I. Einleitung

II. Hintergrund: Schwächen und Stärken

III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen

III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen

1 Einhaltung der ODA-Zusagen.

2 Mobilisierung neuer Ressourcen.

III.2. Antizyklisches Handeln

3 Neuausrichtung der Prioritäten.

4 Beschleunigung der Auszahlung.

5 Vorgezogene Finanzierung.

6 Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.

7 Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.

III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität

8 Bilaterale Maßnahmen:

9 Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.

10 Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.

11 Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.

III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft

III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen

12 Gezielte Förderung des Sozialschutzes.

13 Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.

III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung

III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur

14 Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.

15 Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.

16 Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.

III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft

17 Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.

18 Investitionen in Agrarkorridore.

III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren

19 Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.

20 Nutzung innovativer Finanzierungsformen.

21 Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.

22 Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.

III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen

23 Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.

24 Erhöhung der Ausfuhrkredite.

25 Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.

IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität

26 Stärkung des politischen Dialogs.

27 Verbesserung der Steuerpolitik.

28 Vermeidung neuer Schuldenkrisen.

V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion

V.1. Eine offene Wirtschaft

V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen

VI. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 804/09

... 10 A European approach to the digital dividend (Ein europäisches Konzept für die digitale Dividende), September 2009, Studie im Auftrag der Kommission, durchgeführt von Analysys Mason, DotEcon and Hogan&Hartson. http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/radio_spectrum/documents/studies/_en.htm#digitaldividend2009.



Drucksache 334/09

... The Green Infrastructure Approach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 334/09




1. Einleitung

2. Warum eine Anpassungsstrategie? und warum auf EU-Ebene?

2.1 Die Auswirkungen eines sich wandelnden Klimas

2.2 Die wirtschaftlichen Gründe für ein strategisches Anpassungskonzept

2.3 Warum eine Aktion auf EU-Ebene?

3. Die vorgeschlagene EU-Rahmenregelung: Ziele und Aktion

3.1 Schaffung einer Wissensgrundlage

3.2 Einbeziehung der Anpassungsfrage in die verschiedenen Politikbereiche der EU

3.2.1 Verbesserung der Widerstandskraft von Gesundheits- und Sozialpolitiken

3.2.2 Verbesserung der Widerstandskraft von Land- und Forstwirtschaft

3.2.3 Verbesserung der Widerstandskraft von Biodiversität, Ökosystemen und Gewässern

3.2.4. Verbesserung der Widerstandskraft von Küsten- und Meeresgebieten

3.2.5 Verbesserung der Widerstandskraft von Produktionssystemen und Infrastrukturen

4. Instrumente - Finanzierung

5. Handeln in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten

6. Aussenpolitische Dimension und Laufende Arbeiten im Rahmen der Klimarahmenkonvention UNFCCC

7. Schlussfolgerungen - Perspektiven


 
 
 


Drucksache 172/09

... "-Definitionen in anderen New-Approach-Richtlinien hinaus. Im Bereich der Medizinprodukte können häufig Produkte nicht einfach zurückgerufen (Zurückschicken zum Händler, Hersteller oder vernichten) werden. Vielmehr müssen z.B. für bereits implantierte oder in der Nutzung befindliche Produkte besondere Vorkehrungen getroffen oder individuelle Nutzen-/Risiko-Bewertungen durchgeführt werden, um die Risiken für die Patienten, Anwender und/oder Dritte zu minimieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Medizinproduktegesetzes

§ 7
Grundlegende Anforderungen

§ 15a
Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen für Drittstaaten

§ 22
Verfahren bei der Ethik-Kommission

§ 22a
Genehmigungsverfahren bei der Bundesoberbehörde

§ 22b
Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Genehmigung oder der zustimmenden Bewertung

§ 22c
Änderungen nach Genehmigung von klinischen Prüfungen

§ 23
Durchführung der klinischen Prüfung

§ 23a
Meldungen über Beendigung oder Abbruch von klinischen Prüfungen

§ 23b
Ausnahmen zur klinischen Prüfung

§ 24
Leistungsbewertungsprüfung

§ 32
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden im Medizinproduktebereich

§ 37a
Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Artikel 2
Änderung der Medizinprodukte-Verordnung

Artikel 3
Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung

§ 14a
Eigenverantwortliche korrektive Maßnahmen des Sponsors von klinischen Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung

§ 4a
Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien

Artikel 5
Änderung der Medizinprodukte-Gebührenverordnung

§ 3
Klassifizierung und Abgrenzung von Produkten

§ 5
Amtshandlungen im Rahmen klinischer Prüfungen

§ 6
Beratungen

Artikel 6
Weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Neuregelungen

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Kosten

5.1 Kosten der öffentlichen Haushalte

a Genehmigung und Überwachung der klinischen Prüfung von Medizinprodukten.

b Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten sowie die Einstufung und Klassifizierung eines Medizinproduktes

5.2 Sonstige Kosten

5.3 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

Tabelle

Tabelle

Tabelle

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

zu Nummer 9

zu Nummer 10

zu Nummer 11

zu Nummer 12

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Vorbemerkung zu Nummern 16 bis 19

zu Nummer 16

zu Nummer 17

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 18

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 21

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 22

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 23

zu Nummer 24

zu Nummer 25

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

zu Buchstabe c

zu Buchstabe d

zu Nummer 26

zu Nummer 27

zu Nummer 28

Zu Artikel 2

zu Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Artikel 3

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

zu Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

zu Nummer 4

zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 6

zu Nummer 7

zu Nummer 8

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 9

zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 11

zu Nummer 12

Buchstabe a

Buchstabe b

zu Nummer 13

zu Nummer 14

zu Nummer 15

zu Nummer 16

zu Nummer 17

zu Nummer 18

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 19

zu Nummer 20

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Artikel 4

zu Nummer 1

zu Nummer 2

Zu Artikel 5

4 Vorbemerkung

zu Nummer 1

zu Nummer 2

zu Nummer 2

zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 823: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 9/09

... New Approach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 11
Strafvorschriften

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Im Einzelnen:

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (2. GGBefGÄndG)


 
 
 


Drucksache 474/08

... 9 European Partnership for Alternative Approaches to Animal Testing, erster jährlicher Fortschrittsbericht, Dezember 2006, S. 19, http://ec.europa.eu/enterprise/epaa/conf_2006.htm



Drucksache 251/08

... European approaches to credit (transfer) systems in VET – An assessment of the applicability of existing credit systems to a European credit transfer system for vocational education and training (ECVET)



Drucksache 873/08

... Endocrine Disrupting Chemicals: a Non-animal Testing Approach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/08




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

4 Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Gemeinschaftskontext

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4 Finanzielle Auswirkungen

5 Zusätzliche Informationen

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

4 Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Vermeidung, Verminderung und Verbesserung

Artikel 5
Zwecke der Verfahren

Artikel 6
Schmerzfreies Töten

Kapitel II
Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren

Artikel 7
Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten

Artikel 8
Nichtmenschliche Primaten

Artikel 9
Tiere aus freier Wildbahn

Artikel 10
Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere

Artikel 11
Streunende und verwilderte Haustiere

Kapitel III
Verfahren

Artikel 12
Verfahren

Artikel 13
In Verfahren angewandte Methoden

Artikel 14
Betäubung

Artikel 15
Einstufung des Schweregrads von Verfahren

Artikel 16
Erneute Verwendung

Artikel 17
Ende des Verfahrens

Artikel 18
Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben

Artikel 19
Freilassung von Tieren und private Unterbringung

Kapitel IV
Zulassung

Abschnitt 1
Zulassung von Personen

Artikel 20
Zulassung von Personen

Abschnitt 2
Anforderungen für Einrichtungen

Artikel 21
Zulassung von Einrichtungen

Artikel 22
Aussetzung und Entzug der Zulassung

Artikel 23
Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen

Artikel 24
Anforderungen an das Personal von Einrichtungen

Artikel 25
Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung

Artikel 26
Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung

Artikel 27
Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Artikel 28
Programm für die private Unterbringung

Artikel 29
Aufzeichnungen zu den Tieren

Artikel 30
Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten

Artikel 31
Kennzeichnung

Artikel 32
Pflege und Unterbringung

Abschnitt 3
Inspektionen

Artikel 33
Nationale Inspektionen

Artikel 34
Kontrollen der nationalen Inspektionen

Abschnitt 4
Anforderungen für Projekte

Artikel 35
Genehmigung von Projekten

Artikel 36
Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Artikel 37
Ethische Bewertung

Artikel 38
Rückwirkende Bewertung

Artikel 39
Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen

Artikel 40
Nichttechnische Projektzusammenfassungen

Artikel 41
Erteilung einer Projektgenehmigung

Artikel 42
Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung

Artikel 43
Entscheidungen über Genehmigungen

Kapitel V
Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze

Artikel 44
Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren

Artikel 45
Alternative Ansätze

Artikel 46
Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden

Artikel 47
Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik

Kaptel VI Schlussbestimmungen

Artikel 48
Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt

Artikel 49
Berichterstattung

Artikel 50
Schutzklausel

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Bericht der Kommission

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Zuständige Behörden

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Umsetzung

Artikel 57
Aufhebung

Artikel 58
Übergangsbestimmungen

Artikel 59
Inkrafttreten

Artikel 60
Adressaten

Anhang I
Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2

Anhang II
Liste der Tiere gemäß Artikel 10

Anhang III
Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2

Anhang IV
Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32

Abschnitt
A Allgemeines

1. Räumlichkeiten der Einrichtung

1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung

1.2. Tierräume

1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche

1.4. Betriebsräume

2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung

2.1. Belüftung

2.2. Temperatur

2.3. Luftfeuchte

2.4. Beleuchtung

2.5. Lärm

2.6. Alarmsysteme

3. Pflege

3.1. Gesundheit

3.2. Einfangen in freier Wildbahn

3.3. Unterbringung und Ausgestaltung

a Unterbringung

b Ausgestaltung

c Haltungsbereiche

3.4. Fütterung

3.5. Tränken

3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial

3.7. Umgang

Abschnitt
B Artspezifischer Teil

1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen

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2. Kaninchen

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3. Katzen

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4. Hunde

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5. Frettchen

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6. Nichtmenschliche Primaten

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7. Landwirtschaftliche Nutztiere

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8. Vögel

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9. Amphibien

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10. Reptilien

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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren

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Anhang VI
Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird

Anhang VII
Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird

Finanzbogen

1. Name Des Vorschlags:

2. Haushaltslinien:

3. Finanzielle Auswirkung

4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

5. Sonstige Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 136/07 (Beschluss)

... New Approach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/07 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikeln 18

Zu den Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 80/1/07

... Balanced Approach



Drucksache 470/07

... 25 IAO, Siebte Europäische Regionaltagung, 14.-18. Februar 2005: Offizielle Schlussfolgerungen Nr. 18; IAO, Changing Patterns in the World of Work, Bericht des Generaldirektors, Juni 2006: Seiten 33-35. Siehe auch: S. Cazes und A. Nesporova, Flexicurity: A relevant approach in Central and Eastern Europe, IAO 2007.



Drucksache 889/07

... 4. fordert die Kommission auf, konkrete Gesetzesvorschläge und Maßnahmen zu präsentieren, die gewährleisten, dass auf dem Weg der komplementären Maßnahmen im Rahmen des Integrated Approach Emissionsminderungen in Höhe von mindestens 10 g CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 889/07




Zeitplan und Ziele

Aufgabenteilung zwischen den Herstellern

Tests, Datenüberwachung und Fahrzeugspezifikationen

Werbung und Kennzeichnung

Förderung der Verbrauchernachfrage

Komplementäre Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 136/1/07

... New Approach

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/1/07




Zur Vorlage insgesamt

Zu Kapitel II

Zu Kapitel III

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 17

Zu Artikeln 18

Zu den Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 135/07

... Daraufhin gingen bei der Kommission 280 Antworten ein. Die Ergebnisse sind unter folgender Adresse einzusehen: http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/review_en.htm .



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.