Drucksache 123/07
... Den (unter 1. b)) dargestellten Auswirkungen der unter Artikel 1 Nummern 2 und 4 vorgenommenen Änderungen auf die Verwaltungstätigkeit der Länder entsprechen Folgen für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft. Grundsätzlich ist denkbar, dass Vorhaben aus dem Bereich des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts, für die bisher keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste, nunmehr eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist und Vorhaben, für die es bisher keiner Anzeige- oder Zulassung bedurfte, nunmehr anzeigepflichtig werden. Die Folgen dieser Änderungen für die Wirtschaft werden gleichwohl marginal bleiben, weil die Zahl selbst der denkbaren Fälle, in denen es zu neuen Verpflichtungen des Vorhabensträgers kommt äußerst gering ist und die praktische Relevanz noch einmal geringer anzusetzen ist.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage
2. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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