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102 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anwerben"


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Drucksache 277/18

... − In der Hotellerie und Gastronomie kommen erschwerend die Arbeitszeiten hinzu, die sich regelmäßig bis spät in den Abend erstrecken können. Eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in diesen Fällen, vor allem wenn sich der Lehrbetrieb im ländlichen Raum befindet, nicht einmal eine theoretische Alternative. Aber auch in hochpreisigen Großstädten wie München ist die Gewährung freier Unterkunft ein Muss, um überhaupt Nachwuchskräfte anwerben zu können.



Drucksache 230/17

... es, der zum Schutz der Außenbeziehungen (Neutralität) der Bundesrepublik Deutschland die Anwerbung für fremde Dienste untersagt. Tatbestandlich stellt er das Anwerben zum Wehrdienst einer ausländischen Macht unter Strafe. Als ausländische Macht im Sinne dieser Vorschrift werden nicht nur Staaten angesehen, sondern auch zwischenstaatliche Machtgebilde oder sonstige militärische Mächte wie Bürgerkriegsparteien oder Volksfronten.

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Drucksache 230/17




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 28

Artikel 2
Zitiergebot

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Zielsetzung der Regelung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und dem Völkerrecht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 161/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob der Straftatenkatalog des § 4 Absatz 1 FlugDaG-E um die Straftatbestände § 109h (Anwerben für fremden Wehrdienst), § 235 (Entziehung Minderjähriger) und § 237 (Zwangsheirat)

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Drucksache 161/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu § 4 Absatz 1 FlugDaG

Zu §§ 235


 
 
 


Drucksache 315/16

... - Die Arbeitnehmer in der EU werden immer älter und ihre Zahl sinkt, wodurch in einigen Fällen ein Fachkräftemangel entsteht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, müssen die Erwerbsquote und die Produktivität erhöht werden. 60 % der Hochschulabsolventen sind Frauen, ihre Beschäftigungsquote liegt jedoch nach wie vor unter der von Männern, und Männer und Frauen arbeiten tendenziell in unterschiedlichen Branchen. Inklusive Arbeitsmärkte sollten die Kompetenzen und das Talent aller - d.h. auch von Menschen mit geringen Kompetenzen oder Angehörigen benachteiligter Gruppen - nutzen. Im globalen Wettstreit um die klügsten Köpfe müssen wir zum einen unsere Fachkräfte unterstützen und die Abwanderung Hochqualifizierter senken und zum anderen die Mobilität der EU-Bürger fördern, Fachkräfte aus dem Rest der Welt anwerben und die Kompetenzen von Migranten besser nutzen. - Qualität und Relevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung - einschließlich der Unterrichtsstandards - gehen weit auseinander. Dadurch spitzen sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was Wirtschaftsleistung und soziale Bedingungen angeht, noch stärker zu. Eine starke Bildungs- und Kompetenzpolitik dagegen ist wichtig, um Innovation anzuregen, und könnte die Annäherung an die leistungsstärksten Länder fördern.



Drucksache 116/16

... Leistungsfähige und inklusive Arbeitsmärkte müssen Elemente der Flexibilität und Sicherheit, die zu mehr Beschäftigung und Anpassungsfähigkeit führen können, effektiv kombinieren. Das entsprechende Konzept der "Flexicurity" ist nicht neu, doch nach der Krise und angesichts einer sich verändernden Arbeitswelt ist es an der Zeit festzulegen, wie es am besten in die Praxis umgesetzt werden kann. Unternehmen haben Interesse an vorhersehbaren und rechtlich abgesicherten Rahmenbedingungen, nicht nur um qualifizierte und produktive Arbeitskräfte anwerben zu können, sondern auch um sich schnell wandelnden Marktgegebenheiten anpassen zu können. Arbeitskräfte haben Interesse an Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit, um ihr Berufs- und Privatleben miteinander vereinbaren zu können, aber auch um sich neuen Herausforderungen zu stellen und sich während ihres Berufslebens anpassen und ständig weiterqualifizieren zu können, dies alles in einer lebenslangen Perspektive. Arbeitslose und Nichterwerbstätige suchen häufig nach Möglichkeiten des Zugangs zur Arbeitswelt, bei denen sie nicht in geringwertigen Stellen mit geringer Entlohnung landen oder keinen Anspruch auf grundlegende soziale Rechte haben. Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere im Euro-Raum, haben Interesse an einer besseren Entwicklung und Nutzung der Kompetenzen, einer größeren Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit, am sozialen Zusammenhalt und an einer gerechten und effektiven Verteilung von Rechten, Pflichten und Einkommen, auch zwischen den Generationen.



Drucksache 114/13

... a) die für die Tätigkeit von privaten Arbeitsvermittlern, die Hausangestellte anwerben oder vermitteln, maßgeblichen Bedingungen in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der innerstaatlichen Praxis festzulegen;



Drucksache 1/12

... Die Anwerbung begabter ausländischer Studierender ist eine weitere Möglichkeit, um die Beteiligung und die Anzahl von Hochschulabsolventen zu erhöhen.

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Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 462/10

... Hier besteht die Hauptaufgabe darin, Radikalisierung und Anwerbung und die damit verbundene Bereitschaft zur Begehung von Terrorakten zu unterbinden. Zur Prävention gehört aber auch die Beschäftigung mit dem Problem der Internetnutzung durch Terroristen zu Kommunikations-, Kapitalbeschaffungs-, Ausbildungs-, Anwerbungs- und Propagandazwecken. Dem Stockholmer Programm zufolge7 soll dieser Teil der Strategie in den kommenden fünf Jahren noch verstärkt werden, u.a. durch eine intensivere und gezieltere Forschung im Sicherheitsbereich, die sich mit operativen und technischen Belangen ebenso befasst wie mit politischen und gesellschaftlichen Aspekten.



Drucksache 180/10

... Dementsprechend lässt sich eine Abstufung der verschiedenen Arten von Straftaten vornehmen. Im allgemeinen sind Handlungen mit sexuellen Kontakten schwerwiegender als Handlungen ohne sexuelle Kontakte; das Vorliegen des Tatbestands der Ausbeutung erhöht die Schwere der Straftat; die Anwendung von Nötigung, Gewalt oder Drohungen wiegt schwerer als die Ausnutzung einer Machtposition durch den Straftäter oder einer Schwächeposition des Opfers, was wiederum schwerer wiegt als eine Straftat, die mit dem Einverständnis des Opfers begangen wird. Prostitution, zu der sexuelle Handlungen und Geld gehören wiegt schwerer als pornografische Darbietungen, die auch ohne sexuelle Handlungen ablaufen können. Kinder zum Zwecke der Prostitution anzuwerben wiegt schwerer als Kinder zur Mitwirkung zu veranlassen, da das Anwerben die aktive Suche nach der Ware "

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Drucksache 180/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Konsultation der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Materielles Strafrecht im Allgemeinen

Neue Straftaten mittels Informationstechnologie

Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren

Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten

Opferschutz

Prävention von Straftaten

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Geografischer Anwendungsbereich

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch

Artikel 4
Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung

Artikel 5
Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Artikel 6
Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke

Artikel 7
Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten

Artikel 8
Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger

Artikel 10
Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten

Artikel 11
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 12
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 13
Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer

Artikel 14
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 15
Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs

Artikel 16
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 17
Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen

Artikel 18
Unterstützung und Betreuung von Opfern

Artikel 19
Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren

Artikel 20
Interventionsprogramme oder -maßnahmen

Artikel 21
Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten

Artikel 22
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Berichterstattung

Artikel 25
Inkrafttreten

Artikel 26
Adressaten


 
 
 


Drucksache 561/10

... Oft finden Berufseinsteiger und Betriebe nicht leicht zueinander, und die öffentlichen Arbeitsverwaltungen bieten nicht immer Leistungen an, die auf die Bedürfnisse junger Menschen zugeschnitten sind, und sorgen nicht in ausreichendem Maße dafür, dass Unternehmen junge Menschen aus ganz Europa anwerben. Das EURES-Netz und die hierüber abrufbaren Stellenangebote werden von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen nicht in vollem Maße genutzt, obwohl 12 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger von seiner Existenz wissen und 2 % bereits hiervon Gebrauch gemacht haben. 31



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.