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"Anwenderstrecken"


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Drucksache 271/08 (Beschluss)

... Ziel der Initiative ist es, für Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den öffentlichen spurgeführten Verkehr, die von anderen Stellen als vom Bund im öffentlichen Interesse errichtet und betrieben werden, eine Regelung über staatliche Überwachungspflichten und -rechte zu schaffen. Aus Gründen der Effizienz und der Harmonisierung der inhaltlichen Anforderungen an Versuchsanlagen und Anwenderstrecken soll das Eisenbahn-Bundesamt wegen der dort konzentrierten Fachkompetenz zur Aufsichtsbehörde und, anstelle der bisher zuständigen Landesbehörden, auch zur Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für diese Versuchsanlagen bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 271/1/08

... Nach den magnetschwebebahnrechtlichen Vorschriften ist bei Anwenderstrecken das Eisenbahn-Bundesamt Genehmigungs-, Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 12 Abs. 12 Satz 1 - neu - und Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 271/08

... Ziel der Initiative ist es, für Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den öffentlichen spurgeführten Verkehr, die von anderen Stellen als vom Bund im öffentlichen Interesse errichtet und betrieben werden, eine Regelung über staatliche Überwachungspflichten und -rechte zu schaffen. Aus Gründen der Effizienz und der Harmonisierung der inhaltlichen Anforderungen an Versuchsanlagen und Anwenderstrecken soll das Eisenbahn-Bundesamt wegen der dort konzentrierten Fachkompetenz zur Aufsichtsbehörde und, anstelle der bisher zuständigen Landesbehörden, auch zur Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde für diese Versuchsanlagen bestimmt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 271/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu § 12

Zu Artikel 2


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.