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"Anwendendungsortes"


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Drucksache 142/08 (Beschluss)

... Auf Grund ihrer Inhaltsstoffe sind Kosmetika durch eine mikrobielle Kontamination gefährdet. Dadurch kann es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Verbrauchers oder zum Verderb des Produktes kommen. Ein Kontamination ist während des Produktionsprozesses, aber auch während der späteren Benutzung möglich. Während der Begriff Haltbarkeitsprüfung nicht definiert ist und auf jegliche Veränderung der Produktmerkmale abstellen kann, wird bei Konservierungsbelastungstests konkret die mikrobiologische Stabilität von Kosmetika unter Berücksichtigung des Anwendendungsortes und der Anwendungsbedingungen geprüft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/08 (Beschluss)




I. Zur Vorlage allgemein

II. Zur Folgenabschätzung

III. Zu den Erwägungsgründen

5. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

6. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

7. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG

8. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG

9. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG

IV. Zu den einzelnen Artikeln

10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d

12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h

13. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i

14. Zu Artikel 2 Abs. 1

15. Zu Artikel 3

16. Zu Artikel 3 Buchstabe c

17. Zu Artikel 4 Abs. 3

18. Zu Artikel 5

19. Zu Artikel 7

20. Zu Artikel 9

21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -In Artikel 9 sollte ein Absatz angefügt werden, der deutlich macht, dass die Einhaltung von Absatz 1 auch erfüllt ist, wenn amtliche Laboratorien die Analysen kosmetischer Mittel mit validierten Methoden nach DIN EN ISO/ IEC 17025 durchführen. Dies erfordert eine Akkreditierung der amtlichen Laboratorien analog der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen zur

22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 10 Abs. 3

24. Zu Artikel 13

25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1

26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c

27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d

28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e

29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g

30. Zu Artikel 19 Abs. 1

31. Zu Artikel 25 Satz 2

V. Zu den Anhängen

32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3

33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3

34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3

35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a

36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i

37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2

38. Zu Anhang II

39. Zu Anhang II Nr. 359

40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451

41. Zu Anhang II Nr. 399

42. Zu Anhang III Spalte g

43. Zu Anhang IV

VI. Vorlagenbezogene Vertretung


 
 
 


Drucksache 142/1/08

... Auf Grund ihrer Inhaltsstoffe sind Kosmetika durch eine mikrobielle Kontamination gefährdet. Dadurch kann es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Verbrauchers oder zum Verderb des Produktes kommen. Ein Kontamination ist während des Produktionsprozesses, aber auch während der späteren Benutzung möglich. Während der Begriff Haltbarkeitsprüfung nicht definiert ist und auf jegliche Veränderung der Produktmerkmale abstellen kann, wird bei Konservierungsbelastungstests konkret die mikrobiologische Stabilität von Kosmetika unter Berücksichtigung des Anwendendungsortes und der Anwendungsbedingungen geprüft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 142/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zur Folgenabschätzung

Zu den Erwägungsgründen

4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG

6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG

7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG

8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG

Zu den einzelnen Artikeln

9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c

10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d

11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h

12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i

13. Zu Artikel 2 Abs. 1

14. Zu Artikel 3

15. Zu Artikel 3 Buchstabe c

16. Zu Artikel 4 Abs. 3

17. Zu Artikel 5

18. Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -

22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b

23. Zu Artikel 10 Abs. 3

24. Zu Artikel 13

25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1

26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c

27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d

28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e

29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g

30. Zu Artikel 19 Abs. 1

31. Zu Artikel 25 Satz 2

Zu den Anhängen

32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3

33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3

34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3

35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a

36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i

37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2

38. Zu Anhang II

39. Zu Anhang II Nr. 359

40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451

41. Zu Anhang II Nr. 399

42. Zu Anhang III Spalte g

43. Zu Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertretung


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.