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"Antidiskriminierung"
Drucksache 418/19
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... 1 Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes "Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalität", S.14.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 418/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
... 1 Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes "Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskriminalität", S. 14
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 184/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Effizientere Entscheidungsfindung in der Sozialpolitik - Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit - COM(2019) 186 final
... 7. Der Bundesrat spricht sich für eine Beibehaltung des Einstimmigkeitserfordernisses im Bereich der Antidiskriminierung aus. Es ist nicht ersichtlich, worin im Falle einer Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip ein europäischer Mehrwert liegen könnte.
Drucksache 318/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Fachbeiräte der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
... Senatsverwaltung für Justiz, Verbrau- cherschutz und Antidiskriminierung
1. Fachbeirat Getreide, Getreideerzeugnisse, Futtermittel, Reis, Ölsaaten, Pflanzenöle und Fette, Nachwachsende Rohstoffe
2. Fachbeirat Zucker
3. Fachbeirat Vieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse
4. Fachbeirat Milch und Milcherzeugnisse
5. Fachbeirat Obst, Gemüse und Kartoffeln
6. Fachbeirat Fischerei und Fischwirtschaft
7. Fachbeirat Nachhaltige Bioenergie
Drucksache 225/18
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Rheinland-Pfalz, Thüringen
... 1. Siehe beispielsweise die im Jahr 2015 durchgeführte Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (veröffentlicht am 12.01.2017): 82,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland sprechen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare aus. Zudem nahmen 80,6 Prozent der Befragten die Diskriminierung von homo- und bisexuellen Menschen in Deutschland wahr.
Drucksache 777/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union - COM(2017) 797 final
... (29) Seit dem Erlass der Richtlinie 91/533/EWG ist ein umfangreiches System an Vorschriften für die Durchsetzung des sozialen Besitzstands in der Union angenommen worden, insbesondere in den Bereichen Antidiskriminierung und Chancengleichheit, die zum Teil auf diese Richtlinie angewandt werden sollten, damit sichergestellt ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einklang mit Grundsatz 7 der europäischen Säule sozialer Rechte Zugang zu wirkungsvoller und unparteiischer Streitbeilegung sowie Anspruch auf Rechtsbehelfe einschließlich einer angemessenen Entschädigung haben.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den in diesem Politikbereich bestehenden Bestimmungen
- Kohärenz mit den Strategien der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II - Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis)
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III - Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen)
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV - Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V - Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten und Artikel 25 - Adressaten
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Unterrichtung über das Beschäftigungsverhältnis
Artikel 3 Pflicht zur Unterrichtung
Artikel 4 Zeitpunkt und Form der Unterrichtung
Artikel 5 Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses
Artikel 6 Zusätzliche Informationen für ins Ausland entsandte oder geschickte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Kapitel III Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen
Artikel 7 Höchstdauer einer Probezeit
Artikel 8 Mehrfachbeschäftigung
Artikel 9 Mindestplanbarkeit der Arbeit
Artikel 10 Übergang zu einer anderen Beschäftigungsform
Artikel 11 Fortbildung
Kapitel IV Tarifverträge
Artikel 12 Tarifverträge
Kapitel V Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Einhaltung der Vorschriften
Artikel 14 Rechtsvermutung und Verfahren für eine frühzeitige Streitbeilegung
Artikel 15 Anspruch auf Rechtsbehelfe
Artikel 16 Schutz vor Benachteiligung oder negativen Konsequenzen
Artikel 17 Kündigungsschutz und Beweislast
Artikel 18 Sanktionen
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Bestimmungen
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Übergangsbestimmungen
Artikel 22 Überprüfung durch die Kommission
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 8/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
... "§ 17 Zertifizierung betrieblicher Prüfverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1, Absatz 1
§ 7 Entgeltgleichheitsgebot
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absätze 5 und 6 und § 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 und Satz 3 - neu - und Absatz 4 EntgTranspG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 - neu - EntgTranspG
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - EntgTranspG
6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 2 EntgTranspG
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 EntgTranspG
8. Zu Artikel 1 §§ 17 bis 20 und 20a bis 20c - neu - EntgTranspG
§ 17 Zertifizierung betrieblicher Prüfverfahren, Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 18 Allgemeine Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren
§ 19 Besondere Anforderungen an betriebliche Prüfverfahren
§ 20 Anwendung und Durchführung betrieblicher Prüfverfahren
§ 20a Information der Tarifvertragsparteien
§ 20b Beseitigung der Entgeltbenachteiligungen, Umsetzungsplan
§ 20c Rechte der Beschäftigten und des Betriebs- oder Personalrates
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 262/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Ein Ausbau der Entschädigungsleistungen würde einer umfassenden Wiedergutmachung dienen und wäre ein weiteres positives Signal in die Richtung einer nachhaltigen Antidiskriminierungspolitik.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG
3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG
Drucksache 262/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetz es
... Ein Ausbau der Entschädigungsleistungen würde einer umfassenden Wiedergutmachung dienen und wäre ein weiteres positives Signal in die Richtung einer nachhaltigen Antidiskriminierungspolitik.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 StrRehaHomG
3. Zu Artikel 1 § 4 StrRehaHomG
Drucksache 352/2/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Integrationsgesetz
... Gesellschaftliche Teilhabe gelingt darüber hinaus nur dann, wenn Diskriminierungen und Ausgrenzungen von Menschen auf Grund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung bekämpft werden. Eine konsequente Antidiskriminierungspolitik ist damit auch Baustein einer modernen Integrationspolitik.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Zudem - und wie in der Mitteilung über das Europäische Semester 201627 hervorgehoben - ist eine erfolgreiche Integration von legal in der EU lebenden Drittstaatsangehörigen unverzichtbar, sowohl wegen der jüngsten Herausforderungen durch die Flüchtlingskrise als auch wegen der derzeitigen und künftigen Herausforderungen durch Migration. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten auf EU-Ebene will sich die Kommission nun mit einem EU-Aktionsplan zur Integration verstärkt der Integration von Menschen aus Drittländern widmen. Der Aktionsplan wird Maßnahmen für die für Integration maßgeblichen politischen Bereiche skizzieren (z.B. Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt (einschließlich einer unternehmerischen Tätigkeit), soziale Inklusion, Antidiskriminierung), und zwar mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, und unter Hinweis auf die verfügbaren Haushaltsmittel der EU.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 18/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
... Die Notwendigkeit zur Einführung des Absatzes 2 stützt sich auch auf Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie zeigen gerade bei den öffentlichen Stellen Bedarfe, Benachteiligungen wegen mehrerer Gründe stärker in den Blick zu nehmen. Das gilt insbesondere für das zusätzliche Benachteiligungsmerkmal Alter.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten
b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau
c Leichte Sprache
d Barrierefreie Informationstechnik
e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
f Schlichtungsstelle
g Partizipation
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
§ 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.
§ 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.
§ 3 Menschen mit Behinderungen
§ 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.
§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 13 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 16 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
§ 17 Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Abschnitt 6 Förderung der Partizipation
§ 19 Förderung der Partizipation
Artikel 2 Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Folgeänderungen
Artikel 6 Evaluierung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK
2. Verbesserung der Barrierefreiheit
3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen
4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung
6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren
8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen
9. Klarstellung des Geltungsbereichs
10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Folgen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten
b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau
c Leichte Sprache
d Barrierefreie Informationstechnik
e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
f Schlichtungsstelle
g Partizipation
4. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung
2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit
3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten
4. Aufbau eines Netzwerks
5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit
6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
1. Leichte Sprache
2. Schlichtungsverfahren
3. Partizipation
Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:
1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden
2. Leichte Sprache
3. Barrierefreie Informationstechnik
4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
5. Schlichtungsstelle
6. Partizipation
3 Evaluation
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... - Mit dem Europäischen Parlament und dem Rat die Arbeiten zur Verabschiedung der Antidiskriminierungsrichtlinie fortsetzen;
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 65/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... Ausgehend von den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen (Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, in Kraft seit 01.01.2000) enthalten die albanische Verfassung und Einzelgesetze individualrechtliche Diskriminierungs- und Differenzierungsverbote. Seit 2010 existiert mit dem Antidiskriminierungsgesetz ein umfassendes Regelwerk, mit dem juristisch gegen entsprechend motivierte Übergriffe und Misshandlungen vorgegangen werden kann. Als Kontroll-/Mediationsinstitutionen agieren das "State Committe on Minorities", die seit Mai 2010 tätige Antidiskriminierungsbeauftragte und der seit Ende 2011 neugewählte Ombudsmann. Es gibt keine rassisch diskriminierende Gesetzgebung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Albanien
4 Kosovo
4 Montenegro
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
... Ferner existiert seit 2010 ein Antidiskriminierungsgesetz. Als Kontroll-/Mediationsinstitutionen agieren das "State Committee on Minorities", die seit Mai 2010 tätige Antidiskriminierungsbeauftragte und der Ombudsmann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 117/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten - COM(2015) 98 final
... Die Mitgliedstaaten sollten ihre aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen verstärken, indem sie deren Ausrichtung, Reichweite, Umfang und Zusammenwirken mit passiven Maßnahmen verbessern. Diese Maßnahmen sollten auf eine Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abzielen und nachhaltige Übergänge fördern, wobei die öffentlichen Arbeitsverwaltungen individualisierte Unterstützung anbieten und Systeme zur Leistungsmessung einrichten. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ihre Sozialschutzsysteme tatsächlich diejenigen aktivieren und befähigen, die am Arbeitsmarkt teilhaben können, und jene schützen, die (vorübergehend) vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen und/oder nicht in der Lage sind, sich daran zu beteiligen. Ferner sollten die Mitgliedstaaten die Menschen auf potenzielle Risiken vorbereiten, indem sie in Humankapital investieren, und inklusive, allen offenstehende Arbeitsmärkte fördern sowie wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen.
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Anhang - Integrierte Leitlinien - des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Anhang Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Leitlinie 5: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften
Leitlinie 6: Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen
Leitlinie 7: Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte
Leitlinie 8: Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 24. Der Bundesrat begrüßt aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ebenso, dass die Situation der Opfer von Straftaten während des gesamten Strafprozesses verbessert werden soll, indem Mindestrechte, Unterstützung, Beratung und Schutz für die Opfer und ihre nächsten Angehörigen vorgesehen werden.
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... Ein Antidiskriminierungsgesetz ist in Kraft. Bosnien und Herzegowina verfügt seit 2008 über eine umfassende Aufenthalts- und Asylgesetzgebung. Des Weiteren gibt es die Institution des Ombudsmannes für Menschenrechtsverletzungen. Fälle des Verschwindenlassens von Personen durch staatliche Stellen sind nicht bekannt. Auch werden keine im Strafmaß unverhältnismäßigen Strafen verhängt. Es liegen keinerlei Erkenntnisse über lang andauernde Haft ohne Anklage oder Urteil vor, auch nicht über Verurteilung wegen konstruierter oder untergeschobener Straftaten. Unmenschliche oder erniedrigende Strafen werden nicht verhängt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 25. Der Bundesrat begrüßt aus antidiskriminierungspolitischer Sicht ebenso, dass die Situation der Opfer von Straftaten während des gesamten Strafprozesses verbessert werden soll, indem Mindestrechte, Unterstützung, Beratung und Schutz für die Opfer und ihre nächsten Angehörigen vorgesehen werden.
Drucksache 636/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
... ein. Sie benachteiligen das jeweils andere, überrepräsentierte Geschlecht. Sie sind deshalb nur eingeschränkt zulässig. Nach EU-Recht (Artikel 141 Absatz 4 EG-Vertrag) sind die Staaten - als Ausnahme von den Antidiskriminierungsrichtlinien - befugt, zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn Vergünstigungen zu beschließen. Folgerichtig verlangt auch § 5 Allgemeines
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 BGremBG , Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 AktG , Artikel 4 Nummer 1 § 25 Absatz 2 Satz 1 AktGEG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG und Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe a § 17 Absatz 2 Satz 1 und 2 SEAG
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 BGremBG
3. Zu Artikel 2 allgemein BGleiG
4. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 BGleiG
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 1 und Satz 7 AktG
6. Zu Artikel 3 Nummer 4 Buchstabe b § 96 Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 bis 5 AktG , Nummer 7 § 124 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 AktG , Nummer 8 § 127 Satz 4 Nummer 2 AktG , Artikel 5 Nummer 2 § 5a MontanMitbestG , Nummer 3 Buchstabe a § 6 Absatz 6 MontanMitbestG , Artikel 6 Nummer 3 § 5a MontanMitbestGErgG , Nummer 5 § 10e Absatz 3 MontanMitbestGErgG , Nummer 6 § 10f Absatz 1 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Nummer 13 § 22 Absatz 2 Satz 1 MontanMitbestGErgG , Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a § 7 Absatz 3 MitbestG , Nummer 4 § 17 Absatz 3 MitbestG , Nummer 5 § 18a Absatz 1 Satz 1 MitbestG und Nummer 8 § 40 Absatz 2 Satz 1 MitbestG
Drucksache 450/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Republik Serbien
... Die Kommission würdigt in ihrem Bericht, dass Serbien auch innenpolitisch Fortschritte erzielt habe, u.a. bei der Bekämpfung von Korruption und Organisierter Kriminalität (einschließlich hochrangiger Fälle) und Pressefreiheit (z.B. Entkriminalisierung von Verleumdung). Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass in anderen Bereichen weitere Anstrengungen notwendig sind, z.B. bei der Justizreform oder bei der Umsetzung von Maßnahmen in der Antidiskriminierungspolitik.
Drucksache 345/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen - COM(2013) 236 final
... 6. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten gemäß dem Richtlinienvorschlag Stellen zur Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen benennen, wobei diese Stellen Teil von bereits existierenden Einrichtungen sein können. Nach Auffassung des Bundesrates muss im Zuge der Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag sichergestellt werden, dass die Benennung einer bereits existierenden Stelle tatsächlich ausreichend ist, so dass auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Stelle in diesem Sinne fungieren könnte.
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... Daher soll dieser Vorschlag die einschlägigen EU-Maßnahmen in den betreffenden Bereichen (Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG) ergänzen, damit durch bessere Koordinierung der von den Mitgliedstaaten zu beschließenden Maßnahmen effizientere Ergebnisse erzielt werden.
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 345/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen - COM(2013) 236 final
... 4. Schließlich sollen die Mitgliedstaaten gemäß dem Richtlinienvorschlag Stellen zur Förderung, Analyse, Überwachung und Unterstützung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen benennen, wobei diese Stellen Teil von bereits existierenden Einrichtungen sein können. Nach Auffassung des Bundesrates muss im Zuge der Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag sichergestellt werden, dass die Benennung einer bereits existierenden Stelle tatsächlich ausreichend ist, so dass auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Stelle in diesem Sinne fungieren könnte.
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... Nach § 13 AGG haben die Beschäftigten ein Beschwerderecht bei den zuständigen Stellen des Betriebs. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung dem/der Beschwerdeführer/in mitzuteilen. Darüber hinaus können Benachteiligte sich zur Unterstützung ihrer Anliegen an entsprechende Antidiskriminierungsverbände wenden (§ 23 AGG). Auch die beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Aufgabe, Personen, die sich an sie wenden, in unabhängiger Weise bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen (§ 27 AGG). Sie kann insbesondere über Ansprüche und Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Rahmen gesetzlicher Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen informieren, Beratung durch andere Stellen vermitteln, eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten anstreben. Im Übrigen wird zu den Beschwerdemechanismen auf die Ausführungen unter Artikel 17 Absatz 1 des Übereinkommens verwiesen. Bezüglich des Systems der Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen wird auf den Beitrag zu Absatz 21 Unterabsatz 1 Buchstabe c verwiesen.
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... endg.); Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, wozu auch Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen maßgeblich beitragen; EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM (2011)
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... - Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder des Glaubens, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung: Es wird erwartet, dass die Agentur auch weiterhin Daten zur Diskriminierung erhebt. Die Diskriminierungsgründe, mit denen die Agentur sich befasst, sind die in Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta genannten mit Ausnahme des Geschlechts, da das EIGE mittlerweile seinen Betrieb aufgenommen hat und für die Erhebung von Daten zur Gleichstellung der Geschlechter und zu Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts zuständig ist. Dies soll die Agentur aber nicht davon abhalten, sich in enger Zusammenarbeit mit dem EIGE mit geschlechterspezifischen Fragen auseinanderzusetzen, wenn sie sich mit "Mehrfachdiskriminierung" befasst, oder den Gleichstellungsaspekt in ihren Berichten zu berücksichtigen. Themen wie "Mehrfachdiskriminierung" oder Diskriminierung am Arbeitsplatz oder Aspekte im Zusammenhang mit der Armutsverringerung und sozialer Eingliederung sollten an dieser Stelle behandelt werden können. Die Agentur hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Berichten zum Thema Diskriminierung veröffentlicht, unter anderem "Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität", "Respect for and protection of persons belonging to minorities", "Migranten, Minderheiten und Beschäftigung - Ausgrenzung und Diskriminierung in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union", "EU Minorities and Discrimination Survey", "The legal protection of persons with mental health problems under non-discrimination law", "Handbuch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht", "Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse - Ansichten der Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Europäischen Union", "Erfahrungen muslimischer und nichtmuslimischer Jugendlicher mit Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und Gewalt" und "Racism, ethnic discrimination and exclusion of migrants and minorities in sport: the situation in the EU".
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012
1.4. Europäisches Parlament und Rat
2. Konsultation
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Drucksache 94/11
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft
... - Unbürokratische Kontrollen, z.B. durch Betriebsräte oder betriebliche Frauenbeauftragte, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Drucksache 267/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union: Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 SEK(2010) 488 endg. Vorschlag für einen Beschluss des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten: Teil II der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 KOM (2010) 193 endg.
... Die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Armut sollten auf die Förderung einer uneingeschränkten Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben sowie die Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten abzielen. Dabei sollte der Europäische Sozialfonds umfassend genutzt werden. Außerdem sollten sich die Anstrengungen darauf konzentrieren dass Chancengleichheit unter anderem durch den Zugang zu erschwinglichen, nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und öffentlichen Dienstleistungen (einschließlich Onlinedienste im Einklang mit Leitlinie 4), und insbesondere eine angemessene Gesundheitsversorgung sichergestellt sind. Die Mitgliedstaaten sollten wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen einführen. Mit Blick darauf, die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und den Menschen eine aktivere Rolle in der Gesellschaft und im Erwerbsleben zu ermöglichen, sollten außerdem die Systeme der sozialen Sicherung verbessert und eine Politik des lebenslangen Lernens sowie eine aktive, integrationsorientierte Politik gefördert werden, um den Menschen in den verschiedenen Lebensphasen immer wieder neue Möglichkeiten zu eröffnen und sie vor der Gefahr der Ausgrenzung zu schützen.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endgültig}
Begründung
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020
Anhang : Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union
Leitlinie 1: Gewährleistung der Qualität und langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Leitlinie 2: Beseitigung makroökonomischer Ungleichgewichte
Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone
Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsförderung, Stärkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft
Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase
Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis
Vorschlag
Begründung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang : Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten
Leitlinie 7: Erhöhung der Beschäftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit
Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskräften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, Förderung der Arbeitsplatzqualität und des lebenslangen Lernens
Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsfähigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung
Leitlinie 10: Bekämpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut
Drucksache 747/2/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa
... 6. Der Bundesrat hebt hervor, dass auch die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (EU-Antidiskriminierungsrichtlinie) ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist. Ein wesentlicher Teil dieser geplanten fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie betrifft die Gleichstellung behinderter Menschen. Der Richtlinienvorschlag sieht für Menschen mit Behinderungen die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor, die ihnen den diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheitsdiensten und Bildungsangeboten gewährleisten.
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Mitteilung
1. Einleitung
2. die Herausforderungen
2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen
2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen
2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile
3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung
3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen
Zugang zur Beschäftigung
Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen
Bildungs - und Jugendpolitik
Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung
Branchenspezifische Politik
Externe Dimension
5 Sozialverträglichkeitsprüfung
3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt
Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “
Der Beitrag der EU-Fonds
3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen
3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft
Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen
Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln
3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten
4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010
5. Schlussfolgerungen
Anhang
Drucksache 575/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015 KOM (2010) 491 endg.
... /EG – achten und aufmerksam verfolgen, in welchem Maße dem Geschlechteraspekt bei der Anwendung der Antidiskriminierungsrichtlinien Rechnung getragen wird.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit
2. Gleiches Entgeld für Gleiche Gleichwertige Arbeit
4 Leitaktionen
3. Gleichstellung in Entscheidungsprozessen
4 Leitaktionen
4. Schutz der Würde Unversehrtheit – der Gewalt Aufgrund des Geschlechts EIN ENDE setzen
4 Leitaktionen
5. Gleichstellung in der Aussenpolitik
4 Leitaktionen
6. Querschnittsfragen
6.1. Geschlechterrollen
6.2. Rechtslage
6.3. Governance und Instrumente der Gleichstellung
4 Leitaktionen
Drucksache 61/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda
... – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Homophobie, Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik, insbesondere die Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa2 sowie vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa3 und vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa4,
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Die Schaffung des neuen Ressorts der Kommission „Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft“, in das Zuständigkeiten von Ziviljustiz und Verbraucherschutz bis Grundrechte und Antidiskriminierungspolitik fallen, unterstreicht die politische Bedeutung dieser Themen. Unionsbürgerschaftsthemen sind für die gesamte Kommission von Belang, denn die Beseitigung von Hindernissen im Alltag der Bürger erfordert eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Kommission und mit den anderen Institutionen und Beteiligten, einschließlich der nationalen Parlamente. Dazu muss man von der „Organigramm-Logik wegkommen. Die Durchführung einiger der vorgeschlagenen Maßnahmen ist dank der Mechanismen gewährleistet, die die Leitinitiativen der Strategie Europa 2020 vorsehen. 14
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 747/3/10
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa
... Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Aufgabe, die VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch im europäischen Rahmen umzusetzen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, konstruktiv an der Arbeit zur fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie mitzuwirken und ihre bisherige Blockadehaltung aufzugeben.
Drucksache 133/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zu dem Fortschrittsbericht 2009 über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... 14. bekundet sein Bedauern darüber, dass in der Vorlage für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz, das die Bürger vor Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Bildung, im Verhältnis zu den öffentlichen Institutionen und im Privatleben schützen soll und das von der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien am 28. Januar 2010 eingebracht wurde, die sexuelle Orientierung nicht als Grund für eine Diskriminierung anerkannt wird; weist darauf hin, dass solche Vorschriften in früheren Entwürfen der Gesetzgebung, in die die Kommission Einblick hatte, enthalten waren und in einem vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik erstellten Bericht genannt wurden; fordert die Regierung in Skopje auf, die Gesetzesvorlage in Einklang mit der Rahmenrichtlinie über die Beschäftigung und der vorgeschlagenen Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM (2008)
Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... 28. begrüßt die Änderungen am Strafrecht in Bezug auf rassistisch motivierte Straftaten; begrüßt, dass vor kurzem ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Bürgergesellschaft ausgearbeitetes Antidiskriminierungsgesetz angenommen wurde, und fordert, dass dieses Gesetz rasch und wirksam umgesetzt wird; begrüßt insbesondere, dass ein unabhängiger Beauftragter für den Schutz vor Diskriminierung eingesetzt wurde, zu dessen Aufgaben es gehört, die Umsetzung des Gesetzes zu überwachen und Beschwerden zu prüfen; betont zudem, dass unbedingt exakte und zuverlässige statistische Daten erforderlich sind, die für die wirksame Umsetzung der Antidiskriminierungsmaßnahmen benötigt werden, und weist deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, die für 2011 geplante Volkszählung im Einklang mit den international anerkannten Standards zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der freien Identitätsfindung durchzuführen;
Drucksache 663/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe
... 4. Der Bundesrat begrüßt die aktive Beteiligung der Europäischen Union bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die von der Kommission der Europäischen Union vorgeschlagene Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (EU-Antidiskriminierungsrichtlinie) ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Ein wesentlicher Teil der geplanten fünften EU-Antidiskriminierungsrichtlinie betrifft die Gleichstellung behinderter Menschen. Der Richtlinienentwurf sieht für Menschen mit Behinderungen die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor die ihnen den diskriminierungsfreien Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheitsdiensten und Bildungsangeboten gewährleisten. Dabei sollen diese Vorkehrungen im Voraus getroffen werden (zum Beispiel muss eine Rampe an einem Hotel von vorneherein angebracht werden und nicht erst dann wenn eine behinderte Person mit Rollstuhl ein Zimmer bucht).
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Antidiskriminierungsmaßnahmen, auch solche, die von den öffentlichen Behörden umgesetzt werden, weiterhin zu fördern;
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 32. weist nachdrücklich auf den Unterschied zwischen Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik hin; ist der Auffassung, dass Chancengleichheit ein Grundrecht aller Menschen und kein Privileg ist und nicht nur den Bürgern eines bestimmten Mitgliedstaates zukommen darf; ist deshalb der Auffassung, dass jede Form von Diskriminierung mit demselben Nachdruck bekämpft werden muss;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... 51. betont, dass die Antidiskriminierungsvorschriften in der gesamten EU weiter gestärkt werden müssen; fordert die Kommission auf, einen Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten anzuregen, durch den die erfolgreiche Integration von Migranten weiter gefördert wird; stellt fest, dass die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, zu denen oft auch die Migranten gehören, gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten übermäßig stark benachteiligt sind;
Drucksache 499/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... Die Kommission kündigte in ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm vom 23. Oktober 20072 an sie werde neue Initiativen zur Vervollständigung des EU-Antidiskriminierungsrechts vorschlagen.
Drucksache 499/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 2. Der Bundesrat hält an seiner bisherigen Haltung fest, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU im Bereich der Antidiskriminierungspolitik weitere Initiativen in diesem Bereich nicht erforderlich und daher abzulehnen sind (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates vom 8. Juni 2007, BR-Drucksache 153/07 (Beschluss) und vom 14. März 2008, BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zu den Mitteilungen der Kommission: Jährliche Strategieplanung für 2008 bzw. 2009).
Drucksache 464/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der eeuu (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG) (2007/2202(INI))
... – unter Hinweis auf den Bericht der Kommission über die Entwicklung des Antidiskriminierungsrechts in Europa – ein Vergleich in den 25 EU-Mitgliedstaaten, Stand Juli 2007,
Drucksache 401/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität - Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... Bezogen auf die Vergütung sind in den meisten Fällen die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entlohnungen maßgebend. Hier sollte sich eine staatliche Intervention zurückhalten. Um eine geschlechtliche Gleichbehandlung zu erreichen (im Durchschnitt verdienen Frauen in wissenschaftlichen Einrichtungen weniger als Männer), setzt Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz konsequent um. Neue Regelungen führen hier nicht weiter.
Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen
Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher
Drucksache 134/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Die in Bereichen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Chancengleichheit von Männern und Frauen, Freizügigkeit und Antidiskriminierung vereinbarten Standards müssen wirksam angewandt und bewertet und, falls notwendig, überarbeitet werden. Die Kommission hat sich verpflichtet, neue Konzepte für das Management des Wandels und Fragen wie Integration zu entwickeln.
Mitteilung
1. Europa voranbringen
2. Teil I - Prioritäten für 2009: Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.1. Wachstum und Beschäftigung
2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung in Europa
2.3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
2.4. Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
2.5. Europa als Partner der Welt
2.6. Bessere Rechtsetzung - Erfüllung der Versprechen und Wandel der Rechtsetzungskultur
2.7. Europa vermitteln
3. Teil II - Allgemeiner Rahmen für Human- und Finanzressourcen im Jahr 2009
3.1. Humanressourcen
3.1.2. Zuweisung von Humanressourcen anhand politischer Prioritäten
3.1.3. Verstärkte Zusammenarbeit auf interinstitutioneller Ebene
3.2. Änderungen bei der Zuweisung von Finanzressourcen
3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a
3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b
3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2
3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a
3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b
3.2.6. EU als globaler Partner Rubrik 4
3.2.7. Nach Rubriken gegliederte Übersicht über Änderungen des Finanzrahmens 2009 Vorausschau 2010-2013
Anhang Für 2009 geplante Leitaktionen
1. Wachstum und Beschäftigung
Lissabon -Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Binnenmarkt und Wettbewerb
4 Steuern
4 Energie
4 Verkehr
4 Kohäsionspolitik
2. Zukunftsfähiges Europa
Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
4 Klimawandel
Biologische Vielfalt und Ressourcen
4 Weltraum
Integrierte Meerespolitik
4 Landwirtschaft
3. Verwirklichung der Gemeinsamen Einwanderungspolitik
Legale Migration
Integrierte Verwaltung der Außengrenzen
Gemeinsame Visapolitik
Gemeinsames Europäisches Asylsystem
4. Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Unionsbürgerschaft und Grundrechte
Gemeinsamer Rechtsraum
Bekämpfung des Terrorismus
Verbrauchervertrauen und Verbraucherschutz
Gesundheit und Sicherheit
4 Zivilschutz
5. Europa als Partner in der Welt
4 Erweiterung
Europäische Nachbarschaft und Russland
Übrige Welt
4 Entwicklung
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 24. Im Hinblick auf die Themen Chancengleichheit und Antidiskriminierung unterstreicht der Bundesrat seine Haltung, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU in diesen Bereichen das bisher erreichte Rechtsschutzniveau im Vordergrund stehen sollte und nicht die Schaffung neuer rechtlicher Regelungen. Im Hinblick auf die von der Kommission für möglich erachtete Bewertung und Überarbeitung der vorhandenen Standards weist der Bundesrat darauf hin, dass dies auch als Gelegenheit gesehen werden sollte, den vorhandenen Rechtsbestand zu bereinigen. Generell ist der Bundesrat der Auffassung, dass Standards für das Antidiskriminierungsrecht sinnvoller und sachnäher auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen festgelegt werden sollen. Weitere Initiativen der Kommission in der Antidiskriminierungspolitik lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... 21. Im Hinblick auf die Themen Chancengleichheit und Antidiskriminierung unterstreicht der Bundesrat seine Haltung, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU in diesen Bereichen das bisher erreichte Rechtsschutzniveau im Vordergrund stehen sollte und nicht die Schaffung neuer rechtlicher Regelungen. Im Hinblick auf die von der Kommission für möglich erachtete Bewertung und Überarbeitung der vorhandenen Standards weist der Bundesrat darauf hin, dass dies auch als Gelegenheit gesehen werden sollte, den vorhandenen Rechtsbestand zu bereinigen. Generell ist der Bundesrat der Auffassung, dass Standards für das Antidiskriminierungsrecht sinnvoller und sachnäher auf der Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen festgelegt werden sollen. Weitere Initiativen der Kommission in der Antidiskriminierungspolitik lehnt der Bundesrat ab.
Drucksache 746/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... 21. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.
Drucksache 401/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität - Eine europäische Partnerschaft für die Forscher KOM (2008) 317 endg.; Ratsdok. 10059/08
... Bezogen auf die Vergütung sind in den meisten Fällen die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Entlohnungen maßgebend. Hier sollte sich eine staatliche Intervention zurückhalten. Um eine geschlechtliche Gleichbehandlung zu erreichen (im Durchschnitt verdienen Frauen in wissenschaftlichen Einrichtungen weniger als Männer), setzt Deutschland das Antidiskriminierungsgesetz konsequent um. Neue Regelungen führen hier nicht weiter.
Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen
Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher
Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... 44. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Rahmen für die Veranstaltung europäischer Schulsportwettkämpfe und europäischer Hochschulsportwettkämpfe zu schaffen, um junge Menschen auf Leistung vorzubereiten und den interkulturellen Dialog zu fördern Soziale Integration und Antidiskriminierung
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 746/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... 16. Unklar bleibt auch, ob Artikel 9 des Richtlinienvorschlags das Verbot eines verschuldensabhängigen Schadenersatzanspruchs für alle Bereiche, insbesondere für das Zivilrecht, nach sich zieht. In den Aufforderungsschreiben der Kommission vom 23. Oktober 2007 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2253 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG) bzw. vom 31. Januar 2008 (Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2007/2362 betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG) heißt es zu den insoweit inhaltsgleichen Artikeln 15 bzw. 17 der genannten Richtlinien, dass ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungsvorschriften per se kein Verschulden voraussetze und etwaige Sanktionen deshalb an ein solches Erfordernis nicht geknüpft werden dürften. Unklar bleibt aber, ob sich diese Sichtweise angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung des EuGH ausschließlich auf den Bereich des Arbeitsrechts oder - im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG - auch auf den Bereich des Zivilrechts beziehen soll.
Drucksache 431/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... Die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU führte auf nationaler Ebene zu einer eindeutigen Erhöhung des bisherigen Rechtsschutzniveaus. Da eine Richtlinie nur einen Mindestrahmen festlegt, können die Mitgliedstaaten und Regionen in ihrer Rechtsetzung weitergehen. Zahlreiche Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben dies getan. Auf diese Weise werden die Rechtsvorschriften an die lokalen Prioritäten angepasst. Im Hinblick auf die Mitgliedstaaten, die über die Mindestanforderungen hinausgegangen sind, ist festzustellen dass neue Richtlinien keine großen Veränderungen der nationalen Rechtsvorschriften verlangen.
Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. – Jährliche Strategieplanung für 2009
Punkt 3 – Soziales Europa
Punkt 4 – Klimawandel
Punkt 5 – Marktbeobachtung
Punkt 6 – Regelung für KMU
Punkt 7 – Bessere Rechtsetzung
Punkt 9 – Kohäsionspolitik
Punkt 10 – Finanzdienstleistungen
Punkt 11 – Meerespolitik
Punkt 12 – Kultur- und Kreativwirtschaft
Punkt 13 - Verkehrspolitik
Punkt 15 - EURODAC
Punkt 16 - Asyl
Punkt 17 – Zuwanderung
Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren
Punkt 19 – Zivilschutz
Punkt 20 – Gesundheitswesen
Punkt 21 – Chancengleichheit
Punkt 22 – Demografie
Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik
Punkt 25 - Personal
Punkt 26 – Übersetzung
Punkt 27 – Agenturen
Drucksache 307/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zu dem Fortschrittsbericht 2007 über Kroatien (2007/2267(INI))
... 13. ermuntert die Regierung und das Parlament, in ihren Bemühungen fortzufahren, um alle Formen von Diskriminierung und Vorurteilen, auch gegenüber der Roma-Gemeinschaft, zu beseitigen; fordert in diesem Zusammenhang die Annahme einer umfassenden Antidiskriminierungsstrategie und deren wirksame Umsetzung auf nationaler und lokaler Ebene;
Drucksache 499/2/08
Antrag des Landes Hessen
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... lehnt der Bundesrat jede Ausweitung des EU-Antidiskriminierungsrechts ab
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... 57. betont, dass alle Unionsbürgerinnen und -bürger das Recht auf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen haben sollten, und begrüßt deshalb den Vorschlag der Kommission für eine horizontale Richtlinie zur Ergänzung der Richtlinie 2000/78/EG und zur Bekämpfung sämtlicher Arten von Diskriminierungen aus den in Artikel 13 EG-Vertrag genannten Gründen, die dazu beitragen sollte, Diskriminierungen in anderen Bereichen des Lebens als der Beschäftigung zu bekämpfen, einschließlich Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung; hält gleichzeitig weitere Fortschritte in Bezug auf die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Gemeinschaft für erforderlich
Drucksache 929/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zur Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts – 24. Jahresbericht der Kommission (2008/2046(INI))
... ) einer horizontalen Richtlinie durch die Kommission am 2. Juli 2008, die den Grundsatz der Gleichbehandlung über den Bereich der Beschäftigung hinaus ausweitet und den gleichen Zugang zu Waren, Dienstleistungen, Wohnraum, Schulbildung, sozialer Sicherung und Sozialleistungen garantiert und die eine substanzielle Ergänzung des gegenwärtigen Antidiskriminierungspakets darstellt;
Drucksache 499/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... 4. Der Bundesrat hält an seiner bisherigen Haltung fest, wonach angesichts des ausreichenden Rechtsrahmens der EU im Bereich der Antidiskriminierungspolitik weitere Initiativen in diesem Bereich [derzeit] nicht erforderlich und daher abzulehnen sind (vgl. Stellungnahmen des Bundesrates vom 8. Juni 2007, BR-Drucksache 153/07 (Beschluss) und vom 14. März 2008, BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zu den Mitteilungen der Kommission: Jährliche Strategieplanung für 2008 bzw. 2009).
Drucksache 759/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
... Unberührt bleibt die Möglichkeit, sich wegen einer Benachteiligung im Sinne eines in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genannten Grundes an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden (§ 27 Abs. 1 AGG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz)
§ 1
§ 2
Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 3 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 5 Beförderungsbedingungen
§ 14 Informationen
§ 17 Verspätung im Schienenpersonennahverkehr
§ 37 Schlichtungsstelle
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel der Regelung
II. Notwendigkeit einer Regelung
1. Bisherige Rechtslage
2. Rechtslage nach Inkrafttreten der Verordnung EG Nr. 1371/2007
3. Anpassung des nationalen Rechts
III. Inhalt der Regelung
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
VII. Sonstige Kosten
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 620: Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
Drucksache 153/2/07
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2008 KOM (2007) 65 endg.; Ratsdok. 6788/07
... Die Umsetzung der vier Antidiskriminierungsrichtlinien aus den Jahren 2000, 2002 und 2004 erfolgte mit dem erst im Juli 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese Umsetzung war ein schwieriger politischer Prozess. Bevor nun weitere europäische Legislativakte ins Auge gefasst werden, ist es erforderlich, die Erfahrungen mit dem bestehenden Recht abzuwarten (vgl. auch BR-Drucksache 601/05 (Beschluss)).
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.