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0246/05
0633/05
0330/05B
0398/05
0003/05
0732/05B
0288/05
0319/05
0364/05
0911/05B
0330/1/05
0732/05
0451/05
0591/3/05
0019/05
0911/05
0783/05
0818/05
0286/05B
0550/05B
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0401/05
0543/05B
0314/05
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0167/1/05
0727/05
0746/05
0686/05
0002/05
0655/05B
0758/05B
0163/1/05
0349/05
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0245/05
0901/05
0728/05
0249/1/05
0271/05
0927/05
0622/1/05
0245/05B
0289/05
0940/05
0588/05
0275/05B
0834/05
0543/05
0352/05
0569/05B
0019/1/05
0287/05
0168/05
0783/1/05
0246/1/05
0766/05
0788/05
0509/05
0615/05
0732/1/05
0894/05
0316/05
0655/2/05
0284/1/05
0569/1/05
0285/1/05
0820/05
0687/05
0264/05
0569/05
0568/05
0498/05
0914/05
0157/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0726/05
0467/05
0322/05
0586/05
0248/05B
0622/05B
0575/05
0136/05
0137/05
0731/05
0853/05
0361/4/05
0830/05
0913/05
0321/05
0622/05
0703/1/05
0394/05
0520/05
0393/05
0369/05
0169/05
0939/05
0550/05
0588/05B
0246/05B
0284/05
0167/05
0758/1/05
0655/1/05
0513/05
0618/05
0285/05B
0245/1/05
0672/05
0275/05
0247/05B
0287/1/05
0016/05
0320/05
0508/05
0361/05
0607/05
0811/04
0697/1/04
0173/04B
0666/04B
0565/04B
0877/04
0741/04B
0959/04
0104/04B
0919/04
0701/1/04
0917/04
0176/04
0361/04
0950/04
0242/04B
0666/2/04
0565/04
0697/04B
0983/04
0610/04
0466/04
0590/04
0331/04B
0903/04
0912/04
0891/04
0860/04
0701/04B
0565/1/04
0408/04
0800/04B
0884/04
0160/04
0919/2/04
0666/6/04
0894/04
0571/04
0664/04
0566/04
0870/04
0702/04
0741/1/04
0606/04B
0707/4/04
0817/1/04
0997/04
0365/04
0693/04
0800/1/04
0140/04
0613/04
0441/04
0959/04B
0967/04
0915/04
0269/1/04
0269/04B
0049/03
0061/03B
0663/03
0661/03B
0830/03B
0715/03
0663/03B
0715/03B
0061/1/03
0856/03
Drucksache 420/19

... Um einerseits die äußerst angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Ballungszentren zu entspannen und andererseits überhöhten Mieten wirksam entgegenzutreten, ist ein Maßnahmenpaket erforderlich. Daher sind die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat angekündigten Maßnahmen zur Senkung der Mieten (Wohn- und Mietenpaket) grundsätzlich sinnvoll und ausdrücklich zu begrüßen. Um dem immer weiter andauernden Anstieg der Mieten effektiv entgegenzutreten sollten jedoch flankierend weitere bzw. weitergehende Regelungen getroffen werden. Insoweit sind Maßnahmen erforderlich, die im Zusammenwirken eine Entspannung des Wohnungsmarktes bewirken werden, indem die Möglichkeit, die Miethöhe bei Mietbeginn in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen, auch über den bisher vorgesehenen Regelungszeitraum hinaus verlängert wird, ökonomische Fehlanreize für Vermieterinnen und Vermieter, sich nicht an das Gesetz zu halten, durch Rückzahlungsansprüche ohne Rügepflicht vermieden werden, der weitere Anstieg von Bestandsmieten durch Verschärfung der Kappungsgrenze für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten spürbar gebremst wird und vorhandener Wohnraum durch den Gleichlauf von fristloser und ordentlicher Kündigung im Hinblick auf die Möglichkeiten der Schonfristzahlung gem. § 569 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gesichert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 99/19

... Der neue Satz 3 beseitigt Anreize, den Wohnsitz rechtswidrig in einem anderen Land zu nehmen. Die pflichtwidrige Wohnsitzverlegung in ein anderes Land kann nunmehr dazu führen, dass sich die Dauer der individuellen Wohnsitzverpflichtung verlängert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 99/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Integrationsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 432/19

... a) Anreize für den Ausbau großer Photovoltaik-Dachanlagen über 750 KWp,



Drucksache 143/19

... Der Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen können nur gelingen, wenn der technologische Wandel die gesamte Wertschöpfungskette erfasst. Eine heimische Batteriezellfertigung und -forschung kann wesentliches Know-how für die Wertschöpfungskette liefern. Für die Errichtung einer Batteriezellfertigung in Deutschland statt des Batteriezellenkaufs müssen die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sein bzw. werden. Die Förderung des Bundes stellt einen wichtigen Anreiz dar.



Drucksache 157/1/19

... "Anlage 4 (zu den §§ 8d und 25 bis 27) Anreizsetzung, Kapitalkosten"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 1 Absatz 25 Satz 3 ERegG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 2 Absatz 3 Nummer 3 ERegG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 9 ERegG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8c Absatz 1 Satz 3 bis 7 - neu -, Absatz 2 Satz 1a - neu -, Satz 2 und 3 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 8d Absatz 5 und Absatz 6 Satz 2 - neu - ERegG Nummer 15 § 80 Absatz 8 ERegG Nummer 16a - neu - Anlage 4 zu den §§ 25 bis 27 ERegG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 70 Absatz 3 ERegG


 
 
 


Drucksache 450/19

... j. Es ist ein Marktanreizprogramm für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft (beispielsweise für Investitionen in Brennstoffzellen und Elektrolyseure) zu entwickeln.



Drucksache 395/1/19

... Entsprechend dem Vorblatt handelt es sich bei den etwa 300 Millionen Euro jährlichen Mehrkosten für Länder und Kommunen lediglich um eine grobe Schätzung. Nicht explizit berücksichtigt wurde eine mögliche Ausweitung des Personenkreises der Bezieher von Sozialhilfe durch den Wegfall des Unterhaltsanspruchs gegenüber Angehörigen. Hier könnte eine gewisse Anreizwirkung für Leistungsberechtigte entstehen, die bis jetzt noch keine Sozialhilfe beziehen. Insgesamt sollte eine genauere Schätzung, zum Beispiel durch Abfrage, durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 27c Absatz 1 Nummer 2 SGB XII , Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 134 Absatz 4 Satz 2 - neu - SGB IX , Nummer 7 § 142 Absatz 3, 4 SGB IX*

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 140 Satz 1 Nummer 2 SGB XII

6. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 60 Absatz 2 Nummer 8 SGB IX Artikel 2 Nummer 3 ist zu streichen.

7. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 98 Absatz 5 - neu - SGB IX

8. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a § 185 Absatz 3 Nummer 6 SGB IX

9. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 185 Absatz 5 Satz 2 SGB IX , Nummer 9 § 191 SGB IX


 
 
 


Drucksache 661/1/19

... Die risikoorientierte Kapitalunterlegung wird bereits seit vielen Jahrzehnten erfolgreich praktiziert und gewährleistet eine angemessene Kapitalisierung regional tätiger Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie kleiner und mittelständischer privater Banken. Eine risikounabhängige Kapitalunterlegung könnte zum einen gegebenenfalls regulatorisch mehr Anreize zu höherer Risikonahme setzen. Hiervon unbenommen suggeriert zum anderen das Modell, in welchem höhere Eigenmittelquoten gegen administrative Entlastungen gewährt werden, dass administrative Entlastungen für kleine und nicht komplexe Banken ein Risiko darstellen würden. Schließlich verringert im Ergebnis eine höhere Kapitalanforderung für kleine und nicht komplexe Banken zudem tendenziell deren Kreditvergabespielräume an mittelständische Unternehmen. Der in Nummer 7 Buchstabe e der Begründung enthaltene Vorschlag sollte deshalb nicht weiterverfolgt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/1/19




1. Zu Nummer 1a - neu -

2. Zu Nummer 1 Satz 3 der Begründung

3. Zu Nummer 7 Buchstabe b Satz 3a - neu - der Begründung

4. Zu Nummer 7 Buchstabe e der Begründung

5. Zu Nummer 7 Einleitungssatz und Buchstabe a


 
 
 


Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Personen, die gemäß § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 IfSG einen ausreichenden Masernschutz aufweisen müssen, eine Masernschutzimpfung aber abgelehnt haben, ohne dass dafür eine medizinische Kontraindikation besteht, haben das Tätigkeitsverbot selbst verschuldet und haben daher keinen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG. Das erhöht den Anreiz für die Beschäftigten, sich impfen zu lassen, soweit dies medizinisch möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4a IfSG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 13 Absatz 4 IfSG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 4, Satz 6 und Absatz 10 Satz 1 und Satz 2 IfSG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 2 und Satz 5 IfSG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e § 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20 IfSG

17. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - § 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG

18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG

19. Zu Artikel 1

Zu 20. Artikel 2a - neu - § 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII

‚Artikel 2a Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

21. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Artikel 4
Inkrafttreten

22. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung


 
 
 


Drucksache 556/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz verfolgte Stärkung des MDK sowie die Gewährleistung seiner Unabhängigkeit. Der Bundesrat sieht auch die Notwendigkeit der Schaffung von Anreizen für eine regelkonforme Abrechnung von Krankenhausleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)

1. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 5 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 275c SGB V


 
 
 


Drucksache 197/19 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die von den Verbraucherschlichtungsstellen derzeit veröffentlichten Informationen "nur bedingt vergleichbar" sind, BR-Drucksache 650/18(B), Ziffer 6, nimmt aber zur Kenntnis, dass laut des Zwischenberichts zur AVSS bei "strikter Betrachtung" in nur 19 Fällen (circa ein Prozent aller Anträge) ein Verfahren vollständig durchgeführt werden konnte, beim Online-Schlichter hingegen in 598 Fällen (51,2 Prozent aller Anträge). Die Erfolgsquote (Schlichtungsvorschlag samt Einigung) liegt bei der AVVS bei nur 13 Verfahren (0,6 Prozent aller Anträge und 4,3 Prozent bereinigt), beim Online-Schlichter hingegen bei 295 Verfahren (25,3 Prozent aller Anträge und circa 72 Prozent bereinigt). Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, den Gesetzentwurf noch einmal daraufhin zu prüfen, ob neben der Gebührenfrage weitere Anreize für eine vollständige Verfahrensdurchführung geschaffen werden können und so auch die Erfolgsquote gesteigert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 197/19 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 14 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 3 - neu - VSBG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 26 Absatz 4 - neu - VSBG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31 Absatz 1 Satz 2 VSBG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 36 Absatz 1 Nummer 1 VSBG

13. Zu Artikel 7 § 47a Absatz 1 TKG

14. Zu Artikel 11 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 57b Absatz 1 Satz 1a - neu - LuftVG


 
 
 


Drucksache 592/19

... § 21 Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 2
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 21
Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung

Artikel 3
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 584/19

... Die Gebäudeautomation ist in der Weise bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs zu berücksichtigen, dass für ein zu errichtendes Wohn- oder Nichtwohngebäude in jedem Fall - entsprechend der technischen Referenzausführung in Anlage 1 Nummer 10 und in Anlage 2 Nummer 9 - eine Ausstattung mit einem System für die Gebäudeautomation der Klasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09 zugrunde zu legen ist. Vor allem vor dem Hintergrund der seit langem bestehenden Anforderungen an die Anlagentechnik kann in Deutschland in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Ausführung - auch bei den meisten bestehenden Gebäuden - weitestgehend dieser Klasse entspricht. Ein ambitioniertes System der Klasse A oder B nach DIN V 18599-11: 2018-09 kann dagegen nur dann zugrunde gelegt werden, wenn das zu errichtende Wohn- oder Nichtwohngebäude mit einem solchen System ausgestattet ist. Der sich aus der Ausstattung mit einem ambitionierten System für die Gebäudeautomation im Vergleich zur Ausstattung mit Klasse C ergebende Effizienzvorteil wird somit beim Jahres-Primärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes bei der Berechnung mit DIN V 18599: 2018-09 angerechnet; vergleichbares sieht das alternativ zulässige Berechnungsverfahren nicht vor. Die Erweiterung der Regelung zur Gebäudeautomation auf zu errichtende Wohngebäude setzt einen gezielten Anreiz, ambitionierte Systeme für die Gebäudeautomation auch bei diesen Gebäuden einzusetzen. Auch bei der Bilanzierung bestehender Gebäude nach § 50 Absatz 3 - auch in Verbindung mit § 80 Absatz 2 - soll die Berücksichtigung verbesserter Gebäudeautomation entsprechend zulässig sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Zweck und Ziel

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6
Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 7
Regeln der Technik

§ 8
Verantwortliche

§ 9
Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11
Mindestwärmeschutz

§ 12
Wärmebrücken

§ 13
Dichtheit

§ 14
Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1
Wohngebäude

§ 15
Gesamtenergiebedarf

§ 16
Baulicher Wärmeschutz

§ 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18
Gesamtenergiebedarf

§ 19
Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

§ 20
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22
Primärenergiefaktoren

§ 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24
Einfluss von Wärmebrücken

§ 25
Berechnungsrandbedingungen

§ 26
Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27
Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28
Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30
Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38
Nutzung von fester Biomasse

§ 39
Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40
Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41
Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42
Nutzung von Abwärme

§ 43
Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44
Fernwärme oder Fernkälte

§ 45
Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Gebäude

§ 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47
Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51
Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53
Ersatzmaßnahmen

§ 54
Kombination

§ 55
Ausnahmen

§ 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Veränderungsverbot

§ 57
Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58
Betriebsbereitschaft

§ 59
Sachgerechte Bedienung

§ 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61
Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64
Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67
Regelung der Volumenströme

§ 68
Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71
Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72
Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74
Betreiberpflicht

§ 75
Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76
Zeitpunkt der Inspektion

§ 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79
Grundsätze des Energieausweises

§ 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81
Energiebedarfsausweis

§ 82
Energieverbrauchsausweis

§ 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84
Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85
Angaben im Energieausweis

§ 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89
Fördermittel

§ 90
Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91
Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92
Erfüllungserklärung

§ 93
Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94
Verordnungsermächtigung

§ 95
Behördliche Befugnisse

§ 96
Private Nachweise

§ 97
Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98
Registriernummer

§ 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsberichte der Länder

§ 102
Befreiungen

§ 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104
Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105
Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106
Gemischt genutzte Gebäude

§ 107
Wärmeversorgung im Quartier

§ 108
Bußgeldvorschriften

§ 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111
Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112
Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113
Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114
Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1
(zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2
(zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3
(zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4
(zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren

Anlage 5
(zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

1. Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausführungsvarianten

a Ausführungsvarianten für ein freistehendes Wohngebäude

Tabelle

b Ausführungsvarianten für ein einseitig angebautes Wohngebäude

Tabelle

c Ausführungsvarianten für ein zweiseitig angebautes Wohngebäude.

Tabelle

3. Beschreibung der Wärmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher Wärmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7
(zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8
(zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71 Absatz 1

2. Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den Fällen des § 70

3. Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngebäuden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Gebäudehülle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu § 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Gebäude

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

Zu § 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu § 69

Zu § 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

Zu § 71

Zu § 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 78

Zu Teil 5

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu Teil 7

Zu § 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu Teil 9

Zu § 110

Zu § 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113

Zu § 114

Zu Anlage 1 Anlage zu § 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu § 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu § 19

Zu Anlage 4 Anlage zu § 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu § 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu § 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu § 48

Zu Anlage 8 Anlage zu § 69, § 70, § 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu § 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu § 86

Zu Anlage 11 Anlage zu § 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 ‘One in one out’-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 515/19 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung Anreize schaffen will, um den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zu klimafreundlichem Handeln zu ermuntern. Umwelt- und Klimaschutz ist eine wichtige Aufgabe der Politik, um die Lebenschancen zukünftiger Generationen zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 97/1/19

... Insbesondere die Leistungen Kindergeld und Elterngeld sind im Kontext von Anreizwirkung und missbräuchlicher Inanspruchnahme besonders in der Diskussion.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG

7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG

9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 3
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 15a
Einschränkung eines Grundrechts

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Artikel 15a

11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG

13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG

14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 31/1/19

... 13. Der Bundesrat befürwortet die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf der Ebene der EU, da sie der Entkoppelung der Finanzmärkte von der Realwirtschaft entgegenwirkt, Spekulationsanreize vermindert und somit auch dazu beitragen kann, die Finanzmärkte zu stabilisieren.



Drucksache 106/1/19

... führen, wenn das Eigeninteresse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien, die Ausgaben zu begrenzen, wegfällt. Es ist daher auch eine vertiefte Prüfung notwendig, wie Leistungen künftig gesteuert werden können. Nach dem Grundsatz "ambulant vor stationär" ist insbesondere darauf zu achten, dass eine veränderte Finanzierungssystematik keine Anreizwirkungen in Richtung einer verstärkten Inanspruchnahme von stationärer Pflege setzt.



Drucksache 281/19

... 5. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im neuen EEG starke Anreize für eine Flexibilisierung der Anlagen zu setzen, um Bestandsanlagen und deren Erzeugungskapazität in Betrieb zu halten und darüber hinaus einen optimal steuerbaren Anlagenpark zu schaffen.



Drucksache 72/19

... 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, wie die "weißen Flecken", in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, mit Unterstützung des Bundes geschlossen werden können. Ergänzend zum Breitbandförderprogramm des Bundes erscheint es sachdienlich, ein Mobilfunkförderprogramm des Bundes oder andere monetäre Anreizsysteme zu prüfen, um dieses Ziel zu erreichen.



Drucksache 514/19

... -Bepreisung ergebenden Erhöhung der Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte betroffen sind, solange für sie typischerweise andere Alternativen zum PKW mit Verbrennungsmotor nicht zur Verfügung stehen. Zum anderen wird ein verkehrs- und umweltpolitischer Lenkungszweck verfolgt, da Steuerpflichtige, die bisher einen PKW mit Verbrennungsmotor nutzen, einen Anreiz erhalten, auf andere Verkehrsmittel, wie z.B. die Bahn, umzusteigen, wenn und soweit diese zur Verfügung stehen. Dem steht auch nicht die grundsätzliche Annahme entgegen, dass - da Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht ausschließlich beruflich, sondern auch privat mitveranlasst sind - die berufliche (Mit-)Veranlassung umso stärker zurücktritt, je länger der Arbeitsweg ist (vgl. BVerfGE 122, 210, [238 f.]). Denn mit der Neuregelung soll gerade ein sozialpolitischer Förderungszweck und ein umweltpolitischer Lenkungszweck für die besonders von höheren PKW-Kosten betroffenen Fernpendler verfolgt werden, für die ein Umstieg auf andere Verkehrsmittel typischerweise gerade nicht möglich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 35c
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIII. Mobilitätsprämie

§ 101
Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung

§ 109
Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Grundsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Artikel 7
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

§ 64b
Landesrecht im Bereich des Gelegenheitsverkehrs

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Absatz 1

Sätze 1 und 2

Sätze 3 bis 5

Satz 6

Satz 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Beispiel 1

Abwandlung 1

Abwandlung 2

§ 102
Anspruchsberechtigung

§ 103
Entstehung der Mobilitätsprämie

§ 104
Antrag auf die Mobilitätsprämie

§ 105
Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie

§ 106
Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 107
Anwendung der Abgabenordnung

§ 108
Verfolgung von Straftaten

§ 109
Verordnungsermächtigung

Zu Artikel 3

§ 12
Absatz 2 Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

§ 64b
- neu -

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: BMF, NKR-Nr. 5014: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. Befristung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 505/19 (Beschluss)

... Ziel der Regelung soll laut ihrer Begründung einerseits sein, der Einbeziehung der PIAs in die neue berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgungsform auch auf der Leistungs- und Vergütungsseite Rechnung zu tragen. Andererseits sollen Fehlanreize aus unterschiedlichen Vergütungen für gleiche Leistungen vermieden werden. Doch bereits die dahinter stehende Grundannahme gleicher Leistungen ist zu hinterfragen. Dies zeigt bereits die spezielle Aufgabenzuweisung in § 118 Absatz 1 SGB V, die unter anderem von der Versorgung von Patienten ausgeht, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung gerade auf eine Behandlung durch psychiatrische Krankenhäuser angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund erscheint die Annahme schwer nachvollziehbar, dass in den PIAs mit ihren multiprofessionellen Teams (ausschließlich) die gleichen Leistungen wie im niedergelassenen Bereich erbracht werden.



Drucksache 66/19

... Die vorgeschlagenen Änderungen der EU-MRV-Verordnung stehen im Einklang mit bestehenden Vorschriften in diesem Bereich, da sie die wesentlichen Ziele im Rahmen des EU-MRV-Systems nicht beeinträchtigen dürfen. Sie sind außerdem im Allgemeinen mit der EU-Klimapolitik vereinbar. Insbesondere zielt der Vorschlag darauf ab, die voraussichtlichen positiven Auswirkungen der EU-MRV-Verordnung im Zusammenhang mit der Erhebung aussagekräftiger und geprüfter Daten zu bewahren sowie zukünftige politische Entscheidungsprozesse zu unterstützen und Anreize für die Verbreitung von Energieeffizienzmaßnahmen und einem auf Energieeffizienz ausgerichteten Verhalten im Seeverkehr zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Ausgangsszenario

Option 2 - Anpassung

Option 3 - Weitreichende Konvergenz

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen

Anhang


 
 
 


Drucksache 450/19 (Beschluss)

... i) Es ist ein Marktanreizprogramm für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft (beispielsweise für Investitionen in Brennstoffzellen und Elektrolyseure) zu entwickeln.



Drucksache 517/1/19

... Es ist zu befürchten, dass durch eine Verteilung der Haftungsrisiken auf die GKV-Gemeinschaft die bisherigen Präventionsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Schließlich sieht der Gesetzentwurf keine Anreize mehr für eine solche Haftungsprävention vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 517/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 29 Absatz 2 Nummer 5 SGG und Artikel 5 Nummer 2 § 4a Absatz 7 SGB V

2. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 90 Absatz 4 und Absatz 5 SGB IV

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 3 Nummer 2

5. Zu Artikel 5 § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 5 § 35a Absatz 3b SGB V

7. Zu Artikel 5 Nummer 3a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 3b - neu - § 68c - neu - SGB V

§ 68c
Regionale Versorgungsinnovationen

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

8. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe b § 71 Absatz 4 Satz 3 SGB V

9. Zu Artikel 5 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 71 Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB V

10. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 73b Absatz 5 Satz 7 und Satz 8 SGB V , Nummer 7 § 83 Satz 4 und Satz 5 SGB V und Nummer 11 § 140a Absatz 2 Satz 7 und Satz 8 SGB V

11. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 103 Absatz 2 Satz 4, Satz 5, Satz 5a - neu - und Satz 8 - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

12. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 125 Absatz 7 Satz 1a - neu - SGB V

13. Zu Artikel 5 Nummer 9a - neu - § 136a Absatz 2 Satz 3 und Satz 9 SGB V

14. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 154 Satz 1, § 164 Absatz 3 Satz 4, § 165 Absatz 3, § 166 Absatz 1, § 167 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, Absatz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 Satz 1 und § 169 Absatz 5 SGB V

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 5 Nummer 12

16. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 163 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 5 Nummer 12 § 164a - neu - SGB V

§ 164a
Freiwillige finanzielle Hilfen

18. Zu Artikel 5 Nummer 14 Buchstabe b § 217b Absatz 4, Absatz 5 und Absatz 6 SGB V

19. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe a - neu - § 260 Absatz 2 Satz 1 SGB V

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 260 Absatz 5 SGB V

21. Zu Artikel 5 Nummer 20 Buchstabe i Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ggg § 266 Absatz 8 Satz 1 Nummer 6 SGB V und Artikel 6 Nummer 7 § 19 RSAV

22. Zu Artikel 5 Nummer 21 § 267 Absatz 1 Satz 2 SGB V

23. Zu Artikel 5 Nummer 26 § 273 SGB V

24. Zu Artikel 5 Nummer 28 § 293a SGB V

25. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

26. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 RSAV

27. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 RSAV

28. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 1 und Satz 9 RSAV

29. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 8 Absatz 4 Satz 9 RSAV

30. Artikel 7 Nummer 1 - neu - § 6a Absatz 2 Satz 9 - neu - KHEntgG

‚Artikel 7 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

31. Artikel 7 § 8 Absatz 11 Satz 1 KHEntgG

32. Zu Artikel 7a - neu - § 17b Absatz 1 Satz 6 KHG

‚Artikel 7a Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 514/1/19

... d) Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass es über die vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus weiterer und wesentlicher Änderungen im Steuerrecht bedarf, um klimaschädliche Anreize abzuschaffen und klimafreundliches Verhalten anzureizen. Hierzu gehört unter anderem eine Reform der Kfz-Steuer, wie von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm vorgeschlagen. Er bittet die Bundesregierung, zeitnah einen Gesetzentwurf zum Abbau umweltschädlicher Subventionen vorzulegen.

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Drucksache 514/1/19




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften*

3. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

4. Zu Artikel 1 Änderung des EStG - Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 und 7 § 35c und § 52 Absatz 35a EStG

a Herstellungsbeginn des begünstigten Objekts

b bestehende Heizungsanlagen

c Objektbezogene Förderung in Veräußerungsfällen

d Nutzungsvoraussetzungen

e Miteigentum

f Anwendungsregelung § 52 Absatz 35a EStG-E

6. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des EStG - Erhöhung der Entfernungspauschale und Einführung einer Mobilitätsprämie

7. Zur Mobilitätsprämie

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 105 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 101 Satz 1 EStG

10. Zu Artikel 3 insgesamt

11. Zu Artikel 3 Änderung des UStG - Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

12. Zu Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes

13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 2 Nummer 10 Doppelbuchstabe aa und bb UStG

14. Zu Artikel 5 Änderung des Grundsteuergesetzes - Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

15. Zu Artikel 7 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

16. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 212/19

... 2.2 Setzung von Anreizen für Mitgliedschaft in Koalitionen.

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Drucksache 212/19




Entschließung

Zu 1.

Zu 2.

Zu 2.1

Zu 2.1.1.1

Zu 2.1.1.2, 2.1.2.1 und 2.1.2.2

Zu 2.1.2.3

Zu 2.1.3

Zu 2.2


 
 
 


Drucksache 242/1/19

... 15. Der Bundesrat fordert, den Gesetzentwurf dahingehend zu ergänzen, dass auch Aufwendungen für Forschungsdienstleistungen, insbesondere für Auftragsforschung, zu den förderfähigen Tatbeständen hinzugefügt werden. Damit ein entsprechender Anreiz seine Wirkung entfalten kann, muss die Förderung dabei direkt beim Auftraggeber ansetzen.

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Drucksache 242/1/19




Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG

7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG


 
 
 


Drucksache 623/19

... Die Gewinnung und vor allem dauerhafte Bindung von qualifizierten Fachkräften für die Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB) in den Frühen Hilfen bleibt eine der Herausforderungen. Angesichts der allgemein starken Fachkräftenachfrage in den Gesundheitsberufen Hebamme sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, bedarf es neuer Anreiz-Modelle. Durch feste Personalstellen für Fachkräfte kann eine Bindung gefördert und eine schnelle Aufgabe der Tätigkeit verhindert werden - etwa durch in Aussichtstellen einer zusätzlichen Verdienstmöglichkeit in der Freiberuflichkeit. Das Modell der Anstellung von Fachkräften macht eine Aufstockung der Fondsmittel erforderlich.

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Drucksache 623/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

Entwicklung der Bedarfe für Frühe Hilfen im Einzelnen

- Geburtenzahlen

- Zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen/Erkrankungen

- Zunehmende Heterogenität von Familien mit Kind bzw. Kindern

- Flüchtlingsfamilien

Weitere Faktoren, die eine Mittelerhöhung notwendig machen

a Kooperationen mit dem Gesundheitswesen

b Gewinnung und Bindung von Fachkräften

c Zusätzlicher Bedarf an Fachkräften

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Befristung, Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 410/1/19

... Nach den Vorschlägen der Kommission zum MFR soll der ELER ab 2021 um 15 Prozent gekürzt werden. Damit besteht die Gefahr, dass der Status Quo der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, der Förderung des ökologischen Landbaus sowie weiterer wichtiger Maßnahmen in der 2. Säule nicht aufrechterhalten werden kann. Es besteht darüber hinaus zunehmend starker Handlungsbedarf, den Landwirtschaftssektor unter Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- und Tierschutzanforderungen zu transformieren. Umgeschichtete Gelder aus der 1. Säule können für bestehende und neue, zielgerichtete Fördermaßnahmen im Rahmen der 2. Säule verausgabt werden und wichtige Anreize für die notwendige Transformation liefern.

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Drucksache 410/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 2 Satz 2 - neu - DirektZahlDurchfG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 5 Absatz 2 DirektZahlDurchfG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 16a DirektZahlDurchfG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Unterabschnitt 3a - neu -, § 20a - neu - DirektZahlDurchfG

Unterabschnitt 3a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen

§ 20a
Gekoppelte Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen


 
 
 


Drucksache 99/1/19

... Nicht verbessert wird die Regelung zudem durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Einfügung des weiteren möglichen Kriteriums der Bildungs- und Betreuungsangebote, das die Kommunen begünstigt, die ihrer Verpflichtung nicht in ausreichendem Maße nachkommen, in jedem Fall die erforderlichen Schul- und Betreuungsangebote zu schaffen. Die vorgesehene Regelung würde sogar einen Anreiz setzen, diese Angebote nicht auszubauen. Auf die Nennung dieses Kriteriums sollte daher verzichtet werden. Länder, die sich bei ihrer Zuweisungsentscheidung darauf stützen wollen, könnten dies vor dem Hintergrund der Formulierung "insbesondere" trotzdem tun.

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Drucksache 99/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 12a Absatz 1a AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 12a Absatz 3 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 12a Absatz 3 AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc - neu - § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe e § 12a Absatz 10 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 72 Absatz 3a Satz 5 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 104 Absatz 14 AufenthG , Artikel 2 Artikel 8 Absatz 5, 6 Integrationsgesetz

‚Artikel 2 Änderung des Integrationsgesetzes


 
 
 


Drucksache 220/18

... Die Richtlinie hat mit den Herausforderungen und Möglichkeiten, die durch neue Technologien und Entwicklungen in der Alkoholindustrie entstanden sind, nicht Schritt gehalten. Einige Probleme wurden ermittelt, und es bestehen nach wie vor Ineffizienzen, die zu Wettbewerbungsverzerrungen im Binnenmarkt führen können. Die sehr unterschiedlichen Steuersätze in den einzelnen Mitgliedstaaten3, die einen starken Anreiz zur Steuerhinterziehung bieten, und weitere Schwächen der Steuerstruktur machen aufwendige Verwaltungsverfahren nötig, und zwar sowohl für die Steuerbehörden als auch für die Wirtschaftsbeteiligten. Diese unverhältnismäßigen Verwaltungs- und Befolgungskosten der Wirtschaftsbeteiligten schränken die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen am Handel mit Alkohol und alkoholischen Getränken innerhalb der EU ein.

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Drucksache 220/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 339/18

... - Förderung von modernen Mitteln der Beweisaufnahme wie Videokonferenzen, wenn eine Person aus einem anderen Mitgliedstaat vernommen werden muss, und Anreize (über die Finanzierung nationaler Projekte) für die Ausstattung von Gerichten mit Videokonferenzanlagen durch die Mitgliedstaaten,

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Drucksache 339/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

1. In Artikel 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:

2. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

Artikel 6
Übermittlung der Ersuchen und sonstigen Mitteilungen

3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:

4. Es wird folgender Artikel 17a eingefügt:

Artikel 17a
Unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz

5. Es wird folgender Artikel 17b eingefügt:

Artikel 17b
Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter

6. Nach Artikel 18 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:

Abschnitt 6
Gegenseitige Anerkennung

Artikel 18a
Digitalen Beweismitteln, die in einem Mitgliedstaat nach dessen Recht erhoben wurden, darf in anderen Mitgliedstaaten nicht allein wegen ihres digitalen Charakters die Anerkennung als Beweismittel verweigert werden.

7. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 20 erhält folgende Fassung:

Artikel 20
Ausübung der Befugnisübertragung

9. Es wird folgender Artikel 22a eingefügt:

Artikel 22a
Monitoring

10. Artikel 23 erhält folgende Fassung:

Artikel 23
Evaluierung

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 168/18

... Der Vorschlag für den nächsten Zeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens bietet die Gelegenheit zur Modernisierung des Finanzrahmens der EU. Wie in der Mitteilung "Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt: Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027"1 erwähnt, steht die Union vor der Notwendigkeit, neue Prioritäten der Union und europäische Gemeingüter zu finanzieren. Gleichzeitig stellen wirtschaftliche Veränderungen und die Globalisierung die nationalen Steuersysteme vor neue Herausforderungen, und es können auf EU-Ebene finanzielle Anreize zur Stärkung neuer politischer Ansätze geschaffen werden. Überdies gab es zahlreiche Forderungen nach einer Reform der Einnahmenseite des Haushalts, um diese klarer, fairer und transparenter zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 279/18 (Beschluss)

... b) Gute Renditechancen der Junior-Tranchen können bei bereits kritischen Banken Fehlanreize und zusätzliche Korrelationsrisiken in den Bilanzen schaffen. Dem wirkt der Vorschlag nicht entgegen, denn er enthält beispielsweise keine Beschränkungen auf bestimmte Investorengruppen oder Höchstgrenzen für SBBS in den Bilanzen.



Drucksache 506/18

... wird eine Unzumutbarkeitsprüfung eingeführt. Demnach können Anträge auf Koordinierung von Bauarbeiten dann unzumutbar sein, wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen. Gleichzeitig wird der Überbauschutz nur bei Vorliegen eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs gewährt und somit der Infrastrukturwettbewerb effizient ausgestaltet und Fehlanreize beseitigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 175/18

... Die Begrenzung des Nachzugs Angehöriger der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 36a des Aufenthaltsgesetzes ist so bemessen, dass die Integration gelingen kann und die Aufnahmesysteme der staatlichen Institutionen die Aufnahme und Integration bewältigen können. Die gesetzliche Neuregelung enthält zudem Fallgruppen, für die der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in der Regel ausgeschlossen bleibt. Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden, berechtigen in der Regel nicht zum Familiennachzug. Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Ge-fährder handelt. Weiterhin soll mit dem Gesetzentwurf der Anreiz, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls auf die gefährliche Reise in die Bundesrepublik Deutschland vorgeschickt werden, weiter reduziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 36a
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Artikel 2
Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Artikel 5
Einschränkungen von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten

II.4 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)


 
 
 


Drucksache 5/1/18

... 32. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2016 zur Zwischenevaluierung von Horizont 2020 (BR-Drucksache 749/16(B)) die zentrale Bedeutung der Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den EU-13-Staaten für das zukünftige Rahmenprogramm betont. Er betont erneut die Notwendigkeit, bestehende Beteiligungsmethoden zu modifizieren, neue Beteiligungsformate und Anreizsysteme zu entwickeln und sachgerecht finanziell auszustatten, um die gesellschaftliche und politische Akzeptanz der europäischen Förderung zu erhöhen.



Drucksache 167/18 (Beschluss)

... 2. Er unterstützt grundsätzlich den Ansatz der Kommission, notwendige Strukturreformen in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem Europäischen Semester künftig stärker über positive Anreize als über Sanktionen zu befördern.



Drucksache 511/18 (Beschluss)

... - Investitionen öffentlicher und privater Akteure zu mobilisieren und neue Märkte zu schaffen, um die industrielle Basis der EU zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, - Anreize für Technologietransfer und die Einführung innovativer, ressour-censchonender Technologien, zum Beispiel durch die Unterstützung von Start-Ups oder Deregulierung, zu verstärken,

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Drucksache 511/18 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 431/18 (Beschluss)

... Die in der Begründung des Gesetzentwurfes auf Seite 28f. getroffene Feststellung, dass die Kreditmarkt- und Hypothekenzinsen seit 1978 stark gesunken sind, wird vom Bundesrat geteilt. Eine maßvolle Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten ist daher sachgerecht. Durch die Absenkung wird der Mieterinnen- und Mieterschutz verbessert, ohne dass für die Vermieterinnen und Vermieter die Anreizfunktion zur zeitgemäßen Modernisierung vermieteter Wohnungen verloren geht. Der Bundesrat hält eine achtprozentige Modernisierungsumlage für auskömmlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB , Nummer 4a - neu - § 558c Absatz 3 BGB und Nummer 4b - neu - § 558d Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht

5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 372/18 (Beschluss)

... Durch die vorliegende Neuregelung erfolgt zum einen eine Wiedereinführung der Steuerbegünstigung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wie sie der § 3 Nummer 34 a.F. vorsah. Zudem wird die Steuerbegünstigung auf private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr erweitert. Dieser geldwerte Vorteil wird herausgelöst von den übrigen Sachbezügen und fällt nicht mehr unter die monatliche Freigrenze von 44 Euro nach § 8 Absatz 2 Satz 11. Die Steuerbegünstigung dient zum anderen dem Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu veranlassen und somit die durch den motorisierten Individualverkehr entstehenden Umwelt- und Verkehrsbelastungen sowie den Energieverbrauch zu senken. Eine Reduzierung der Schadstoffbelastung wirkt zudem gesundheitsfördernd. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten zum einen einen attraktiven Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit. Die zeitlich uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bietet daneben größtmögliche Mobilität und Flexibilität in der Freizeit. Die private Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs wird nicht von der Steuerbefreiung umfasst.

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Drucksache 372/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - und Nummer 1

2. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 3 Nummer 15 EStG , Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 7 - neu - EStG *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 3 Nummer 26 Satz 1 und Nummer 26a Satz 1 EStG ∗

8. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - und Nummer 7 Buchstabe a0 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a, § 52 Absatz 12 Satz 4 - neu -, Satz 7 und 8 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 34d Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe cc EStG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 49 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f Satz 3 EStG

11. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 14 Absatz 2 Satz 4 - neu - KStG

12. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 15 KStG

13. Zum Körperschaftsteuergesetz

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 3 Nummer 24 GewStG ∗

15. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 2 § 3 Nummer 24 und § 36 Absatz 2 Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - GewStG ∗

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 8a - neu - und Inhaltsübersicht § 19a Absatz 5 Satz 2, § 28 Absatz 1 Satz 6 und Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Artikel 8a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

17. Zu Artikel 8a - neu - § 28a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Satz 3 und Nummer 4 bis 6 - neu - und Absatz 6 Satz 2 - neu - sowie § 37 Absatz 16 ErbStG *

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

18. Zu Artikel 8b - neu - und Inhaltsübersicht § 22 Absatz 1 Satz 6 Nummer 6 und Absatz 2 Satz 6 UmwStG Artikel 16 Absatz 3 Inkrafttreten

Artikel 8b
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

19. Zu Artikel 9 Umsatzsteuergesetz

20. Zu Artikel 9 Nummer 7 und Nummer 8 § 22f Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 25e Absatz 3 Satz 1 UStG

21. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f UStG

22. Zu Artikel 9 Nummer 7 und 8 § 22f Absatz 1 Satz 6 UStG

23. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 22f Absatz 1 Satz 7 UStG

24. Zu Artikel 9 Nummer 8 § 25e Absatz 4 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - UStG

1. Zu § 25e Absatz 1 UStG

2. Fallgestaltungen des § 25e Absatz 2 UStG

4. Rechtsfolgen des § 25e Absatz 4 UStG

25. Zur Änderung der Abgabenordnung

26. Zu Artikel 13 Nummer 3a - neu - § 51 Absatz 5 Satz 2 - neu - InvStG

27. Zu Artikel 13 Nummer 4 Buchstabe d - neu - § 56 Absatz 6 Satz 4 und 5 InvStG

28. Zu Artikel 15a - neu - und Inhaltsübersicht Artikel 6 Absatz 2 Gesetz über schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

Artikel 15a
Änderung des Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen

29. Zum Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen


 
 
 


Drucksache 205/18

... Die konsequente Fortführung des beschleunigten Atomausstiegs leistet einen substanziellen Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschloss die Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beenden. Das vom Bundestag daraufhin verabschiedete Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes befristet die Berechtigungen der Kernkraftwerke zum Leistungsbetrieb auf den noch erforderlichen Zeitraum zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022, wodurch das mit der Kernenergienutzung verbundene Risiko lediglich noch für einen unvermeidbaren Zeitraum hingenommen wird. Die durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vorgesehene zeitliche Staffelung der Berechtigungen der Kernkraftwerke zum Leistungsbetrieb und das feste Enddatum für die friedliche Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland sind anlässlich der nun erforderlichen Neuregelung beizubehalten. Zum einen werden hierdurch die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt, indem der Leistungsbetrieb der Kernkraftwerke schnellstmöglich und spätestens am 31. Dezember 2022 endet. Zum anderen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die dauerhaft tragfähige Entwicklung gestärkt, da ein Anreiz zur Schaffung anderweitiger Elektrizitätserzeugungskapazitäten besteht, die risikoärmer als die Kernenergienutzung sind. Die frühestmögliche Beendigung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität dient dazu, eine gesunde Umwelt zu erhalten, eine zukunftsfähige Energieversorgung auszubauen und den Konsum umwelt- und sozialverträglich zu gestalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 7e
Ausgleich für Investitionen

§ 7f
Ausgleich für Elektrizitätsmengen

§ 7g
Verwaltungsverfahren

Artikel 2
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Verhältnismäßigkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

§ 7e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4465, BMUB: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

Verwaltung Bund

1 Ausgleichsanspruch für frustrierte Investitionen, § 7e

2 Ausgleichsanspruch für Elektrizitätsmengen, § 7f

III. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 261/1/18

... 30. Für die Akzeptanz und Legitimität der europäischen Forschungsförderung ist eine stärkere Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den EU-13-Mitgliedstaaten am zukünftigen Rahmenprogramm weiterhin von zentraler Bedeutung. Die gezielte Förderung von Projekten mit Partnern aus diesen Mitgliedstaaten sollte - unter Einhaltung des Exzellenzkriteriums - signifikant ausgedehnt werden. Dazu ist es notwendig, bestehende Beteiligungsmethoden zu modifizieren, neue Beteiligungsformate und Anreizsysteme zu entwickeln und sachgerecht finanziell auszustatten. Allerdings ist zu beachten, dass "Horizont Europa" allein nicht den Rückstand einzelner Mitgliedstaaten aufholen kann; dies können nur diese Staaten selbst, in dem sie mehr in Forschung und Innovation investieren.



Drucksache 285/18 (Beschluss)

... 8. Die Förderung von produktiven Investitionen der Aquakultur einschließlich Anlagen der Kreislauftechnologie sowie Investitionen in die Verarbeitung müssen auch weiterhin mit Zuschüssen möglich sein, um - auch angesichts der finanzpolitischen Rahmenbedingungen - hinreichende Investitionsanreize zu geben. Eine Förderung mittels Finanzierungsinstrumenten, wie laut Vorschlag der Kommission für die gesamt Sparte vorgesehen, sollte frühestens ab Investitionsvolumina, die 10 Millionen Euro pro Maßnahme übersteigen, in Betracht gezogen werden. Den erheblichen Bemühungen zur Etablierung innovativer Technologien in der Aquakultur im Rahmen von dem Europäischen Fischereifonds (EFF) und EMFF I müssen Möglichkeiten einschlägiger Förderung folgen. Eine adäquate Überführung innovativer Technologien in die wirtschaftliche Praxis muss ermöglicht werden.



Drucksache 193/18

... Unter Achtung des Grundsatzes der Subsidiarität ist es die Aufgabe der EU, Anreize zu schaffen und Leitlinien für die Erprobung neuer Ideen zu geben sowie die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer gemeinsamen Agenda zu unterstützen. In einigen Bereichen gibt es eindeutig Raum für Verbesserungen, z.B. mittels strategischer Leitlinien, verbesserter Arbeitsmethoden und Pilotprojekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 193/18




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen und das Ziel

3. Rechtsgrundlage und erste Schritte

4. Strategische Ziele und Maßnahmen

4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen

4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen

4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken

5. Bereichsübergreifende Maßnahmen

5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes

5.2 Digital4Culture

6. Umsetzung der neuen Agenda

6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft

7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 511/1/18

... - Anreize für Technologietransfer und die Einführung innovativer, ressourcenschonender Technologien, zum Beispiel durch die Unterstützung von Start-Ups oder Deregulierung, zu verstärken,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/1/18




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 375/18 (Beschluss)

... Damit soll ein Anreiz für die zusätzliche medizinische Versorgung in unterversorgten bzw. drohend unterversorgten Gebieten geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 260 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 260 Absatz 2a Satz 1 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 323 Absatz 1 bis 5 SGB V

4. Zu Artikel 2 Nummer 2a - neu - § 105 Absatz 1b - neu - SGB V

5. Zu Artikel 2 Nummer 2b - neu - § 105 Absatz 1c - neu - SGB V

6. Zu Artikel 2 Nummer 2c - neu - § 135b Absatz 4 Satz 3 - neu - bis Satz 7 - neu - SGB V

7. Zu Artikel 2 Nummer 2d - neu - § 135d - neu - SGB V

§ 135d
Förderung der Qualität durch die Krankenkassen

8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 240 Absatz 4 SGB V

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 251/18

... -arme Investitionen würde deren Vergleichbarkeit und Relevanz weiterhin beeinträchtigen. Zudem bietet diese Option keinen Anreiz für Unternehmen, ihre Geschäftsstrategien auf die Klimaziele auszurichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

5 Fragebogen

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. SONSTIGES

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011

Kapitel 3a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 19a
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Artikel 2

Anhang
Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

METHODIK der REFERENZWERTE für CO2-ARME INVESTITIONEN

Methodik der Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz

Änderungen der Methodik


 
 
 


Drucksache 107/18

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass im gegenwärtigen Bewertungsverfahren der EU für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auch Studien Berücksichtigung finden, die nicht öffentlich zugänglich sind und von Antragstellern in Auftrag gegeben und finanziert werden. [Er schließt sich der Feststellung der Kommission an, dass von der Industrie beauftragte und bezahlte Studien von manchen als Anreiz für Labore gesehen werden, gefällige Ergebnisse zu liefern.] Der Bundesrat begrüßt daher die seitens der Kommission angekündigten Änderungen von Rechtsvorschriften, die die Regeln zur Durchführung von Studien verbessern sollen. Zugleich ist er der Auffassung, dass das Bewertungsverfahren insgesamt modifiziert werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/18




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 25. Im Hinblick auf die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Formen der Mittelverwaltung zu wechseln, weist der Bundesrat darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass keine Fehlanreize für eine Umverteilung zu Lasten der bürgernahen geteilten Mittelverwaltung geschaffen werden. Bei Vorschlägen für eine Anpassung der nationalen Zuweisungen zur Hälfte der Laufzeit der Programme muss der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ebenso Berücksichtigung finden wie das berechtigte Interesse der Regionen und Mitgliedstaaten an Planungssicherheit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 425/1/18

... Durch eine Erhöhung des Freibetrags würden für Witwen und Witwer zudem generell stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben gesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - § 249a Absatz 3 - neu -, § 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e § 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zu Artikel 4 Änderung des SGB IV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 28/1/18

... 9. Die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie hängt entscheidend davon ab, dass sie bei emissionsarmen und -freien Antrieben technologisch führend bleibt. Dies gilt insbesondere auf den technologisch wichtigen Auslandsmärkten wie China und USA. Ambitionierte Grenzwerte setzen hierfür die richtigen Anreize, wie die bisherige Erfahrung mit den Flottengrenzwerten lehrt.



Drucksache 431/1/18

... Die in der Begründung des Gesetzentwurfes auf Seite 28f. getroffene Feststellung, dass die Kreditmarkt- und Hypothekenzinsen seit 1978 stark gesunken sind, wird vom Bundesrat geteilt. Eine maßvolle Absenkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten ist daher sachgerecht. Durch die Absenkung wird der Mieterinnen- und Mieterschutz verbessert, ohne dass für die Vermieterinnen und Vermieter die Anreizfunktion zur zeitgemäßen Modernisierung vermieteter Wohnungen verloren geht. Der Bundesrat hält eine achtprozentige Modernisierungsumlage für auskömmlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 556d Absatz 2 Satz 1, 4 und 5BGB

2. Zu Artikel 1 § 556d Absatz 2 Satz 5 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 556g Absatz 1a und Absatz 2 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a - neu - § 558 Absatz 2 Satz 1 BGB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 3 Satz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 558 Absatz 5 BGB , Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 559 Absatz 1 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 und Nummer 5 Buchstabe a § 558 Absatz 5 und § 559 Absatz 1 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 559c Absatz 1 BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 569 Absatz 3 Nummer 3 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 573 Absatz 2a - neu - BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 - neu - § 573 BGB - Harmonisierung der Verzugsfolgen im Wohnungsmietrecht

13. Zu Artikel 1 allgemein

14. Zu Artikel 3 § 5 und § 22 WiStrG 1954

‚Artikel 3 Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954

§ 5
Mietpreisüberhöhung, Durchführung einer baulichen Veränderung in missbräuchlicher Weise

§ 22
Übergangsregelung

15. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 2 WiStrG 1954

16. Zu Artikel 3 § 6 WiStG 1954

17. Zu Artikel 3 § 6 WiStrG 1954

18. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 402/1/18

... Eine Befreiung des gelieferten Stroms von der EEG-Umlage ist vor dem Hintergrund gerechtfertigt, dass der Strom nicht durch das Netz der öffentlichen Versorgung geleitet wird und dieses damit entlastet. Eine Befreiung des gelieferten Stroms von der EEG-Umlage sorgt für eine bessere Verteilung des gesellschaftlichen Nutzens der Energiewende, indem Mieterstrom mit Eigenstrom von Eigenheimbesitzern gleichbehandelt wird. Zudem werden Aufwand und Bürokratiekosten für den Anbieter des Mieterstroms erheblich reduziert. Im Gegenzug ist eine Vergütung aus dem EEG-Konto heraus nicht mehr notwendig und kann entfallen, da die Befreiung von der EEG-Umlage einen größeren wirtschaftlichen Anreiz setzt.



Drucksache 279/1/18

... b) Gute Renditechancen der Junior-Tranchen können bei bereits kritischen Banken Fehlanreize und zusätzliche Korrelationsrisiken in den Bilanzen schaffen. Dem wirkt der Vorschlag nicht entgegen, denn er enthält beispielsweise keine Beschränkungen auf bestimmte Investorengruppen oder Höchstgrenzen für SBBS in den Bilanzen.



Drucksache 170/18

... Eine Beschränkung des Tätigwerdens der Union auf die Förderung freiwilliger Maßnahmen der Branche und bestimmter Begleitmaßnahmen wäre zwar möglich, aber kaum wirksam, da sie sich im Wesentlichen auf eigene Anreize der Branche und auf deren Bereitschaft zur Änderung des Status quo stützen würde. Zwar haben sowohl die Dienstleister als auch ihre gewerblichen Nutzer ein Interesse daran, auf den Plattformen möglichst viele Interaktionen und Transaktionen mit Verbrauchern abzuwickeln, doch ihre kurzfristigen Interessen bei der Behandlung von Problemen, die in ihren Geschäftsbeziehungen auftreten, decken sich kaum. Zudem lassen frühere Erfahrungen mit der "Supply Chain Initiative" (SCI) im Lebensmittelsektor darauf schließen, dass rein freiwillige Initiativen nicht dafür geeignet sind, einen funktionierenden, unabhängigen Rechtsschutzmechanismus und Lauterkeitsvorschriften zu schaffen, die für beide Seiten des Marktes attraktiv und glaubwürdig sind. Trotz einiger Fortschritte (Ausarbeitung von Grundsätzen für eine gute Praxis und Einrichtung einer Governance-Gruppe) haben sich die Anbieter landwirtschaftlicher Produkte, die die Hauptbegünstigten des Systems sein sollten, aufgrund von Vertraulichkeits- und Durchsetzungsbedenken nicht dem System angeschlossen. In der Zwischenzeit haben 21 Mitgliedstaaten bereits nationale Rechtsvorschriften und Initiativen zur Bekämpfung potenziell schädlicher Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette eingeführt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 617/18

... Auch die Vorschläge der Kommission für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen stärken den Fokus auf Investitionen und die Komplementarität zwischen den einschlägigen EU-Fonds. Zur Unterstützung der Umsetzung von Strukturreformen hat die Europäische Kommission die Schaffung eines Reformhilfeprogramms vorgeschlagen38, durch das den Mitgliedstaaten finanzielle Anreize für die Durchführung von Reformen geboten werden. Zusätzlich wird eine Europäische Investitionsstabilisierungsfunktion39 dabei helfen, die Investitionsniveaus bei Eintritt großer asymmetrischer Schocks beizubehalten. Diese Instrumente werden andere EU-Fonds, insbesondere die Fonds zur Unterstützung der Kohäsionspolitik, die Fazilität "Connecting Europe", Horizont Europa und den neuen Fonds "InvestEU", ergänzen. Die Kommission hat ferner vorgeschlagen, verschiedene Finanzierungsquellen für Innovationen zu einem einzigen Instrument, dem Europäischen Investitionsrat, zusammenzufassen, der dazu beitragen wird, die Finanzierungslücke bei mit hohem Risiko behafteten Innovationen in der europäischen Start-up-Szene zu schließen. Eine effiziente Nutzung von EU-Programmen ist sehr wichtig, um den erheblichen Investitionsbedarf zu decken. Dies gilt sowohl für die Planungs- als auch für die Umsetzungsphase. Dabei müssen sowohl die Sichtbarkeit der Pipeline als auch einheitliche Auswahlkriterien gewährleistet sein. Durch Stärkung der bestehenden Praxis unter dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen wird gewährleistet werden, dass die EU-Programme auf kohärente Weise genutzt und so der Mehrwert der EU-Finanzierung optimiert und Reformen auf nationaler Ebene im Rahmen des Europäischen Semesters gefördert werden. Dabei besteht das Ziel letztlich darin, die politischen Prioritäten der EU in wirksamer Weise umzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/18




Mitteilung

1. Europas Initiative zur Investitionsförderung

Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate

2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse

Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018

Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung

3. Abbau von Investitionshemmnissen

3.1 Initiativen auf EU-Ebene

Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen

5 Kapitalmärkte

Verkehrs - und Energieinfrastrukturen

Menschen, Bildung und Kompetenzen

Europäische Struktur- und Investitionsfonds

Staatliche Beihilfen

3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene

4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen

ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte

Anhang 1
in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE

1. Investitionsergebnisse und Engpässe

2. Infrastrukturinvestitionen

3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte

Anhang 2
Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN


 
 
 


Drucksache 607/2/18

... 2. Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Bauwirtschaft aufgrund der zu Beginn des Jahres 2022 bereits wieder auslaufenden steuerlichen Förderung kurzfristig kaum zusätzliche Kapazitäten schaffen kann und wird. Investitionen in den Mietwohnungsbau müssen über einen längeren Zeitraum verstetigt werden. Dann besteht für die Bauwirtschaft der erforderliche wirtschaftliche Anreiz, Personal- und Maschinenkapazitäten auszubauen und zu erhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, hält es der Bundesrat für erforderlich, bereits jetzt eine Anschlussregelung für bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Mietwohnungsbau-Investitionen zu schaffen. Denn nur wenn es gelingt, die Bautätigkeit nachhaltig auf hohem Niveau zu halten, kann sich die schwierige Situation auf den Wohnungsmärkten spürbar entspannen. Geeignet ist dabei die dauerhafte Einführung einer degressiven Abschreibung für den Mietwohnungsneubau, die dann - unbeschadet anderweitiger im Einzelfall anzuwendender beihilferechtlicher Vorgaben - jedenfalls auch ohne das enge Korsett der De-Minimis-Verordnung umsetzbar wäre.



Drucksache 116/18

... Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften, die einen europäischen Mindestschutzstandard durch Annäherung oder Harmonisierung der voneinander abweichenden einzelstaatlichen Maßnahmen zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken gewährleisten würden. In Ermangelung von EU-Maßnahmen verfügen die Mitgliedstaaten weder über Koordinierungsmechanismen, um eine solche Annäherung zu bewirken, noch über klare Anreize, eine solche Angleichung selbst vorzunehmen. Trotz der Empfehlungen der Kommission in ihren Mitteilungen gibt es in den Mitgliedstaaten noch keinen Mindeststandard für den Schutz gegen unlautere Handelspraktiken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Wissenschaftlicher Workshop zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette

Studie über nationale Vorschriften zur Eindämmung unlauterer Handelspraktiken in den Mitgliedstaaten

Analyse der Auswirkungen einer Regulierung unlauterer Handelspraktiken

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verbot unlauterer Handelspraktiken

Artikel 4
Benannte Durchsetzungsbehörde

Artikel 5
Beschwerden und Vertraulichkeit

Artikel 6
Befugnisse der Durchsetzungsbehörde

Artikel 7
Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden

Artikel 8
Nationale Vorschriften

Artikel 9
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Ausschussverfahren

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 289/1/18

... 5. Der Bundesrat erachtet es als positiv, dass nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bei Investitionsentscheidungen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Anlegerinnen und Anleger müssen jedoch auch künftig frei sein, zu entscheiden, inwiefern sie ihre Investitionen nach den Renditeaussichten ausrichten und ob und inwieweit sie dabei Nachhaltigkeitsaspekte einbeziehen. Auch bei "grünen" Investments besteht das Risiko des Verlustausfalls, wie unter anderem die Insolvenz der Prokon Regenerative GmbH im Jahr 2014 zeigte. Ein weiteres Beispiel ist der Niedergang der Solarbranche mit börsennotierten Unternehmen wie zum Beispiel Q-Cells SE und Solarworld AG. Der Bundesrat ist der Auffassung, das Hauptziel finanzregulatorischer Maßnahmen soll weiterhin die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems sein, vordergründig jedoch nicht die Erreichung von Umwelt- und Energiezielen. Eine Anreizpolitik, die zu Investitionen in "grüne" Investments verpflichtet, birgt die Gefahr der Fehlallokation von Kapital.



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