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"Anpassungsbedarfs"


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0622/05
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0565/04B
0662/04
0983/04
0565/1/04
0429/04
0667/04
0332/03B
Drucksache 464/12

... endg.; BR-Drs. 772/11). Nach dem Anwendungsbereich des Vorschlags sind auch Verbraucheransprüche im Luftverkehr von ihm betroffen, soweit sie auf vertraglicher Grundlage bestehen. Dies ist bei den mit diesem Gesetzentwurf der Schlichtung im Luftverkehr unterstellten Ansprüchen teilweise der Fall. Inhaltlich folgt der Vorschlag der EU-Kommission im Wesentlichen den zuvor genannten Empfehlungen der EU-Kommission aus den Jahren 1998 und 2001, wie dies auch dieser Gesetzentwurf unternimmt. Die sachlichen Beratungen zu dem Kommissionsvorschlag in den Gremien der Europäischen Union haben erst begonnen. Ob die Richtlinie letztlich beschlossen wird, welchen Anwendungsbereich sie haben wird, d.h. ob ihr auch die von diesem Gesetzentwurf erfassten Ansprüche unterfallen werden, und wie die Regelungen zur Schlichtung inhaltlich gestaltet werden, ist noch offen. Die Bundesregierung wird die weiteren Beratungen beobachten und die Umsetzung sich hieraus für diesen Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren eventuell ergebenden Anpassungsbedarfs anregen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 709/11

... Diese Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Aufgrund des erforderlichen Anpassungsbedarfs der Register und der Tatbestandskataloge der Länder ist ein Vorlauf von mindestens drei Monaten erforderlich. Artikel 2 tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft, da der verringerte Aufwand, der die Reduzierung der Gebühr bedingt, bereits zu diesem Zeitpunkt schon bestand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Abschnitt 2a
Wechselkennzeichen

1. einzeiliges Kennzeichen

2. zweizeiliges Kennzeichen

3. Kraftradkennzeichen

4. Ergänzungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 3
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 4
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand:

4 Bund

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1902: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung


 
 
 


Drucksache 679/1/10

... ein Bedarf besteht, aus Gründen der Rechtssicherheit Rückabwicklungen von Vorsteuerbeträgen und Umsatzsteuerzahlungen nur noch in einem zeitlich begrenzten Zeitraum zu ermöglichen. Dagegen spricht nicht das in der Gegenäußerung der Bundesregierung angeführte Argument, dass derzeit der gesetzliche Anpassungsbedarf in § 4 Nummer 21 UStG geprüft werde und kurz hintereinander folgende Änderungen der Norm vermieden werden sollten. Denn unabhängig davon, ob das Bescheinigungsverfahren nach § 4 Nummer 21 UStG nach Umsetzung des erkannten Anpassungsbedarfs der Norm auch künftig erhalten bleibt, genießt die zeitnahe Verbesserung der Rechtssicherheit hinsichtlich dieser Norm Vorrang vor dem Ziel einer geringen Anzahl von Änderungen der Norm.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 40 § 52b Absatz 5 und 9 EStG

2. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu -, 6, 7a - neu - und 8a - neu - § 1 Absatz 3, § 4 Nummer 29 - neu -, § 6 Absatz 1 und § 14 Absatz 2 UStG

3. Zu Artikel 4 Nummer 6 § 4 Nummer 21 UStG *


 
 
 


Drucksache 581/11/10

... Dies gilt umso mehr, als der Normbefehl des Gesetzentwurfs nur auf den Beschluss eines Verfahrens gerichtet ist. Es ist danach bereits zur Gänze intransparent, welche Umstände einen Anpassungsbedarf begründen können und sollen und in welcher Form dieser nachzuweisen ist. So geht beispielsweise weder aus dem Wortlaut des Normentwurfs noch aus der Begründung hervor, ob die Ursachen für unterschiedliche Honorarentwicklungen in einem Verhalten der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigung begründet oder zufällig sind. Dies muss jedoch vor jeglicher ungleicher Honorarverteilung Berücksichtigung finden. Weiter fehlt jeder Anhalt, an welchen Kriterien das vom Bewertungsausschuss zu beschließende Verfahren auszurichten ist. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs wird eine gerechtere Honorarverteilung bezweckt. Transparenz bei der Feststellung eines Anpassungsbedarfs sowie beim Verfahren sind für dieses Ziel größerer Gerechtigkeit daher notwendige Bedingung und durch den Gesetzentwurf nicht gewahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/11/10




Zu Artikel 1 Nummer 8


 
 
 


Drucksache 539/10 (Beschluss)

... unterfällt oder ob ein Ausnahmetatbestand des Artikels 2 der Richtlinie greift. Dementsprechend uneinheitlich wird derzeit auch die Frage beurteilt, ob das jeweilige Ausführungsgesetz des Landes einem Anpassungsbedarf unterliegt oder nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der Insolvenzordnung

2. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO Artikel 3 ist zu streichen.

3. Zu Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung

4. Zu Artikel 7 § 51 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO Artikel 8 Nummer 2 und 3 ist zu streichen.

6. Zu Artikel 12 Nummer 4a - neu - § 73 - neu - GKG ,

§ 73

'Artikel 13 Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 18


 
 
 


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