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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anlagenauslastung"


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Drucksache 452/20 (Beschluss)

... Neben Strombezugskosten und Anlagenauslastung ist für die heimische Produktion von grünem Wasserstoff entscheidend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien mit neuer Dynamik erfolgt. Dies erfordert die Anpassung der Ausbaupfade zur Erreichung des Ziels von 65 Prozent erneuerbaren Energien.



Drucksache 452/1/20

... 19. Neben Strombezugskosten und Anlagenauslastung ist für die heimische Produktion von grünem Wasserstoff entscheidend, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien mit neuer Dynamik erfolgt. Dies erfordert die Anpassung der Ausbaupfade zur Erreichung des Ziels von 65 Prozent erneuerbaren Energien.



Drucksache 279/09

... (§ 8 Absatz 1 i. V. m. §§ 2 und 3) geregelt. Diese Regelung soll beibehalten werden. Danach kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von den materiellen Anforderungen (Grenzwerteinhaltung) zulassen, soweit unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls, insbesondere Art und Dauer der Anlagenauslastung und des tatsächlichen Aufenthalts von Personen im Einwirkungsbereich der Anlage, keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Von dieser Informationspflicht wurde in der Praxis nach den Messungen des Statistischen Bundesamtes bislang kein Gebrauch gemacht. Sie soll aber für nicht vorhersehbare Einzelfälle erhalten bleiben und auch für die Betreiber der neu hinzukommenden Anlagen gelten. Dies entspricht auch den Interessen der Wirtschaft, um im Einzelfall unverhältnismäßige Härten zu vermeiden. Es ist nur mit geringfügigen Kosten zu rechnen, da zu erwarten ist, dass auch in Zukunft ein Antrag auf Zulassung einer Ausnahme nur in wenigen Einzelfällen gestellt werden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Schutz in der Medizin

§ 3
Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen

§ 4
Nutzungsverbot für Minderjährige

§ 5
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 6
Befugnisse der zuständigen Behörden

§ 7
Kosten

§ 8
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin

2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin

3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG

4. Zusammenfassung

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1

2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1

3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes

IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu § 22

Zu § 32

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen


 
 
 


Drucksache 276/07 (Beschluss)

... Die Glasherstellung ist einer der klassischen kontinuierlichen Produktionsprozesse. Eine Glaswanne wird in der Regel 8 760 Stunden im Jahr ohne Pause betrieben. Aus der Anlagenauslastung bezogen auf die genehmigte Schmelzleistung und Betriebsphasen mit geringerer Leistung, bei der die Glaswanne noch mit mindestens 75 Prozent ihrer Energie betrieben wird, ergibt sich ein erheblich höherer Wert als die derzeit vorgesehenen 8 000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Stillstandszeiten von 760 Stunden pro Jahr, entsprechend etwa einem Monat, entsprechen nicht der betrieblichen Praxis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

16. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

17. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

19. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

20. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

21. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

22. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

23. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

24. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Drucksache 276/1/07

... Die Glasherstellung ist einer der klassischen kontinuierlichen Produktionsprozesse. Eine Glaswanne wird in der Regel 8 760 Stunden im Jahr ohne Pause betrieben. Aus der Anlagenauslastung bezogen auf die genehmigte Schmelzleistung und Betriebsphasen mit geringerer Leistung, bei der die Glaswanne noch mit mindestens 75 Prozent ihrer Energie betrieben wird, ergibt sich ein erheblich höherer Wert als die derzeit vorgesehenen 8 000 Vollbenutzungsstunden pro Jahr. Stillstandszeiten von 760 Stunden pro Jahr, entsprechend etwa einem Monat, entsprechen nicht der betrieblichen Praxis.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/1/07




1. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

2. Zu Artikel 1 allgemein ZuG 2012

3. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZuG 2012

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9 - neu - ZuG 2012

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 Nr. 9* - neu - ZuG 2012

6. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 ZuG 2012

7. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 3 ZuG 2012

8. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 7 Abs. 1 Satz 5 - neu -, § 8 Abs. 1 Satz 5 - neu - ZuG 2012

9. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

10. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - ZuG 2012

11. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 6 Satz 1, Satz 2 - neu - ZuG 2012

12. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 8 ZuG 2012

13. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 11 - neu - ZuG 2012

14. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - ZuG 2012 *

17. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 4 Satz 1 ZuG 2012

18. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 1 ZuG 2012

19. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz ZuG 2012

20. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 Satz 2 - neu - und 3 - neu - ZuG 2012

21. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 8 - neu - ZuG 2012

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

22. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 1 ZuG 2012

23. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 5 ZuG 2012

24. Zu Artikel 1 § 13 Nr. 7 ZuG 2012

25. Zu Artikel 1 § 18 ZuG 2012

26. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 ZuG 2012

27. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

28. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt I Nr. 3 Buchstabe a ZuG 2012

29. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil A Abschnitt II Nr. 2 Buchstabe b ZuG 2012

30. Zu Artikel 1 Anhang 3 Teil B Überschrift ZuG 2012

31. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

32. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt I Tabelle ZuG 2012

33. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 3 ZuG 2012

34. Zu Artikel 1 Anhang 4 Abschnitt II Nr. 5 ZuG 2012

35. Zu Artikel 1 Anhang 5 Nr. 1 Satz 2 - neu -, Nr. 1 Buchstabe a Satz 2 - neu - ZuG 2012

36. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 3 Abs. 3 Satz 2 TEHG

37. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 1 Satz 2 - neu - bis 6 - neu - TEHG

38. Die Zustimmung ist verbindliche Grundlage für die weiteren Entscheidungen nach diesem Gesetz.

39. Zu Artikel 2 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 2 - neu - und 3 - neu - TEHG

40. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Abs. 1 Satz 5 TEHG

41. Hauptempfehlung:

Zu Artikel 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

42. Hilfsempfehlung zu Ziffer 41:

Zu Artikel 2

43. Zu Artikel 2 Nr. 8a - neu - § 20 Abs. 1 Satz 1 TEHG

44. Zu Artikel 2 Nr. 14 Anhang 2 Teil I Nr. 4 Satz 1 TEHG


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.