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"Ankunftsland"


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Drucksache 701/06

... Nach Auffassung des ECDC wäre ein Screening internationaler Reisender bei Abreise oder Ankunft bei einer Grippepandemie von sehr begrenztem Nutzen, mit Ausnahme der frühen Phase, in der nach Ansicht der WHO ein Screening bei der Ausreise erwägenswert wäre. Unter praktischen und Kostengesichtspunkten würde auch diese Art von Grenzmaßnahme von einer politischen Koordinierung zwischen dem Abreise und dem Ankunftsland profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften

2.1. Kurze Beschreibung5

2.2. Rechtliche Zuständigkeit

3. Vorbehalte

3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten

3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern

4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten

4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext

4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger

5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle

5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft

5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses

5.3. Rolle des ECDC

5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse

6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen

6.1. Grenzmaßnahmen

6.2. Rückverfolgung der Kontakte

6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie

7. Operationelle Schlussfolgerungen

Anhang
– Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis

3 Vorbehalte.

Freiwillige frühzeitige Anwendung.

Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.

Rolle des ECDC.

Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.

Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.

Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.


 
 
 


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