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"Ankunftsflughafens"


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Drucksache 547/07

... ergeben sich aus Artikel 87 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 73 Nr. 5 GG. Hinsichtlich der Bußgeldvorschrift ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (Strafrecht). Die bundeseinheitliche Regelung der Bußgeldvorschrift ist erforderlich zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit (Artikel 72 Abs. 2 GG). Eine länderspezifisch unterschiedliche Bußgeldandrohung, differenziert etwa nach dem Ort des Ankunftsflughafens, hätte zur Folge, dass dasselbe Fehlverhalten desselben Luftfahrtunternehmens je nach dem Ort des angeflogenen deutschen Flughafens unterschiedlich bewehrt wäre. Dies würde bei den Betroffenen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Es würde auch zu erheblichen Schwierigkeiten bei Verfolgung der Ordnungswidrigkeit führen, wenn mehrfache Verstöße desselben Luftfahrtunternehmens, die an verschiedenen Orten begangen wurden, bei der Verhängung des Bußgeldes berücksichtigt werden müssten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Bürokratiekosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 4. Juni 2007: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes (Fluggastdatenübermittlung)


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.