7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Anbauplanung"
Drucksache 98/3/20
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... haben gezeigt, dass Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen während einer laufenden Vegetations- und Düngeperiode für Landwirte nur schwer rechtssicher umzusetzen sind. So hat der Landwirt bereits seine Anbauplanung weitgehend umgesetzt und ist aufgrund der fortgeschrittenen Vegetation in seinen Reaktionsmöglichkeiten stark eingeschränkt.
Drucksache 10/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS -Daten-Gesetzes
... Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2333 der Kommission vom 14. Dezember 2015 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 stellt hinsichtlich des Beginns der Anwendung der Kompensationsregelung in Artikel 2 klar, dass diese für die Begünstigten vorteilhafte Regelung bereits ab dem 1. Januar 2015 Anwendung finden soll. Die Europäische Kommission begründet dies damit, dass die Begünstigten ihre Anbauplanungen gegebenenfalls bereits für das Antragsjahr 2015 anpassen mussten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 11a Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
§ 13a Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
Artikel 2 Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Weitere Verordnungsfolgen
Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens
2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
2.3. Evaluation
2.4. Abschließende Stellungnahme
Drucksache 197/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
... Durch die Aufhebung der Verordnung wird die Wirtschaft entlastet. Neben dem Wegfall einer Informationspflicht (Meldung des Auftretens des Schadorganismus) entfällt auch der Erfüllungsaufwand, z.B. durch Desinfektion von verwendeten Maschinen oder Einhaltung eines Fruchtwechsels. So sah die Verordnung vor, dass in Befallsgebieten Traktoren und andere landwirtschaftliche Geräte nach ihrer Benutzung zu reinigen waren. Außerdem war in Befall- und Sicherheitszone eine Fruchtfolge einzuhalten, die den Anbau von Mais begrenzte. Je nach Anbauplanung und Betriebsstruktur konnte es dadurch zu Einkommenseinbußen kommen. Deren Höhe ist aber nicht genau bezifferbar, da er von individuellen Faktoren abhängt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Aufhebung
§ 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
B. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2890: Entwurf einer Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 808/09
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Für die Empfänger landwirtschaftlicher Direktzahlungen werden durch die geplanten Auflagen in der Regel keine neuen Kosten entstehen. Ob im Einzelfall zusätzliche Kosten für Landwirte entstehen, hängt insofern von den jeweiligen landwirtschaftlichen Gegebenheiten ab, als die Landwirte weiterhin die Wahl zwischen verschiedenen Nachweisoptionen haben, von denen nur manche mit Dokumentationspflichten (z.B. Erstellung einer Humusbilanz) oder zusätzlichen Kosten (z.B. Bodenhumusuntersuchung) verbunden sind, andere hingegen nicht (dreigliedriges Anbauverhältnis, Verzicht auf Anbau von Humuszehrern, Fruchtfolge bei Flächenwechsel). Ein Betriebsinhaber, der bisher die (nun nicht mehr generell, sondern nur noch unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 mögliche) Option der überjährigen Fruchtfolge gewählt hat, kann nun unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten und der jeweiligen Anbauplanung entscheiden, welche andere Option für ihn am günstigsten ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 3 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 6) Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu Anlage 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1074: Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Drucksache 819/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Thema "Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union " (2008/2074(INI))
... T. in der Erwägung, dass in der Landwirtschaft erhebliche Mengen Wasser benötigt werden und dass die Landwirtschaft, eben weil sie von der Wasserversorgung abhängig ist, als verantwortlicher Akteur in integrierte regionale Wasserbewirtschaftungssysteme eingebunden werden muss, wenn es um einen ausgewogenen Wasserverbrauch, ein Ende der Wasserverschwendung, eine angepasste Landschafts- und Anbauplanung und den Schutz des Wassers vor Verschmutzung geht,
Drucksache 566/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - Eine Anpassung der Anbauplanung auf Grund der geänderten Bedingungen bereits zum l. Juli 2005 ist nicht mehr möglich. Die Fruchtfolge bzw. das Flächenmanagement in den Betrieben ist bereits weitgehend festgelegt, das Ausweichen auf Alternativfrüchte ist damit nur noch sehr bedingt möglich.
Drucksache 566/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... - Eine Anpassung der Anbauplanung auf Grund der geänderten Bedingungen bereits zum l. Juli 2005 ist nicht mehr möglich. Die Fruchtfolge bzw. das Flächenmanagement in den Betrieben ist bereits weitgehend festgelegt, das Ausweichen auf Alternativfrüchte ist damit nur noch sehr bedingt möglich.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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