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"Anbau"


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0728/2/04
0871/04B
0728/1/04
0566/04
0450/1/04
0487/1/04
0591/04
0799/1/04
0872/04
0061/03B
0546/03
0061/2/03
0061/1/03
Drucksache 82/14 (Beschluss)

... Das Greening muss ökologisch wirksam umgesetzt werden. Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013 (insbesondere Erwägungsgrund Nr. 44) sollen im Umweltinteresse genutzte Flächen vorrangig der Biodiversität dienen. Flächen mit Zwischenfruchtanbau (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dienen zwar dem Ressourcenschutz (Beitrag zur Verringerung des Nitrataustrags; Bodenverbesserung), leisten aber einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Biodiversität. Im Rahmen der Durchführung der Direktzahlungen sind sie zudem äußerst verwaltungsaufwändig, u.a. auf Grund eines zusätzlich erforderlichen Kontrolltermins im Winterhalbjahr. Daher sollen sie nicht als im Umweltinteresse genutzte Flächen anerkannt werden.



Drucksache 104/14

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen einzusetzen.



Drucksache 406/1/14

... Es besteht ein hohes Interesse aus Sicht des Gewässerschutzes, dass ökologische Vorrangflächen insbesondere als Pufferstreifen (auf Ackerflächen, ohne Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln) entlang von Gewässern, möglichst mehrjährig, angelegt werden. Im Vergleich zu anderen Greening-Optionen, wie z.B. dem Anbau von Zwischenfrüchten, ist die Anlage von Pufferstreifen aber voraussichtlich mit deutlich höheren wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Eine Lenkung der ökologischen Vorrangflächen an die Gewässer sollte vor diesem Hintergrund so weit wie möglich unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/1/14




1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

6. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1 *

7. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 400/14

... Laufkatzen, Ausleger-, Dreh-, Derrick-, Brücken-, Wandlauf-, Portal-, Schwenkarm-, Turmdreh-, Fahrzeug-, Lkw-, Lade-, Lkw-Anbau-, Schwimm-, Offshore- und Kabelkrane. Für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 459/2/14

... Mit dieser Regelung soll es Ländern mit besonderen klimatisch frühen Lagen ermöglicht werden, einen früheren Umbruchtermin vor dem 15. Februar bestimmen zu können. In klimatisch frühen Lagen ist der 15. Februar als Umbruchtermin für Zwischenfrüchte oft zu spät, um eine bodenschonende Bearbeitung und einen optimalen Saattermin für bestimmte Kulturen zu ermöglichen. Der 15. Februar als frühestmöglicher Bearbeitungstermin würde in diesen Regionen weitgehend den Zwischenfruchtanbau als Greening-Maßnahme verhindern. Dies könnte dazu führen, dass Gemüse- und Ackerbaubetriebe ihre Greening-Verpflichtung als Stilllegung in den Höhengebieten erbringen und in den intensiv genutzten Regionen kein Greening stattfindet.



Drucksache 406/14 (Beschluss)

... Es besteht ein hohes Interesse aus Sicht des Gewässerschutzes, dass ökologische Vorrangflächen insbesondere als Pufferstreifen (auf Ackerflächen, ohne Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln) entlang von Gewässern, möglichst mehrjährig, angelegt werden. Im Vergleich zu anderen Greening-Optionen, wie z.B. dem Anbau von Zwischenfrüchten, ist die Anlage von Pufferstreifen aber voraussichtlich mit deutlich höheren wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Eine Lenkung der ökologischen Vorrangflächen an die Gewässer sollte vor diesem Hintergrund so weit wie möglich unterstützt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 406/14 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)

1. Zu § 20 Überschrift

2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2

3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1

Anlage 1
(zu §§ 3 und 3 0 Absatz 1) ist wie folgt zu fassen: Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1)

4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 58/14

Entschließung des Bundesrates "Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen"



Drucksache 459/14

... 2. im Falle des Anbaus von Kulturen in Dämmen die Dämme quer zur Hauptwindrichtung angelegt werden oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

§ 2
Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen

§ 3
Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung

§ 4
Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung

§ 5
Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

§ 6
Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion

§ 7
Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

§ 8
Keine Beseitigung von Landschaftselementen

Abschnitt 3
Kontroll- und Sanktionsvorschriften

§ 9
Kontrollvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen

Liste I

Liste II

Anlage 2
(zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Verordnungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder

d Weitere Kosten

4. Weitere Verordnungsfolgen

VI. Inkrafttreten / Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 82/1/14

... Das Greening muss ökologisch wirksam umgesetzt werden. Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013 (insbesondere Erwägungsgrund Nr. 44) sollen im Umweltinteresse genutzte Flächen vorrangig der Biodiversität dienen. Flächen mit Zwischenfruchtanbau (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dienen zwar dem Ressourcenschutz (Beitrag zur Verringerung des Nitrataustrags; Bodenverbesserung), leisten aber einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Biodiversität. Im Rahmen der Durchführung der Direktzahlungen sind sie zudem äußerst verwaltungsaufwändig, u.a. auf Grund eines zusätzlich erforderlichen Kontrolltermins im Winterhalbjahr. Daher sollen sie nicht als im Umweltinteresse genutzte Flächen anerkannt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/1/14




1. Zu § 15 Absatz 4 Nummer 2

2. Hauptempfehlung

Zu § 18

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu § 18

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2 und Ziffer 3

Zu § 18

5. Zu § 18 Absatz 1a - neu -

6. Zu § 18 Absatz 2

7. Zu den Zahlungen für Junglandwirte

8. Zu den Zahlungen für Junglandwirte*

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

Weiter zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 206/14

... Windenergieanlagen können mittlerweile eine Gesamthöhe von über 200 Metern erreichen. Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone an Bundesstraßen für den Fernverkehr umfassen einen Korridor von 100 Metern entlang von Bundesautobahnen bzw. 40 Metern von Bundesstraßen. Stehen solche hohen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/14




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 630/1/14

... Im Sammelantrag sollte nur die Hauptkultur angegeben werden und die Hauptkultur sollte weiterhin Grundlage für die Zahlungen bei der 1. und 2. Säule sein. Da die Kultur zum 1. Juni nicht zwingend die Hauptkultur des Antragsjahres ist (so kann sich z.B. zum 1. Juni noch die Zwischenfrucht aus dem Vorjahr, z.B. Gras, auf einer Fläche befinden, und die Hauptkultur folgt erst zu einem späteren Zeitpunkt), führt die Pflicht zur Angabe der Kultur zum 1. Juni dazu, dass zusätzlich noch die Hauptkultur erfasst werden muss. In der Konsequenz wären dann im InVeKoS mehrere Kulturen für eine Fläche zu verwalten. Die derzeitige Formulierung führt weiterhin zu einer Meldepflicht des Anbaus aller Zwischenfrüchte, soweit diese nach der Hauptkultur bis zum 15. Juli bestellt werden. Das würde insgesamt zu einem deutlichen Mehraufwand für Landwirte und vor allem auch für die Verwaltung führen und sollte daher vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/14




1. Zu Artikel 1 § 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu DirektZahlDurchfV

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 459/14 (Beschluss)

... Mit dieser Regelung soll es Ländern mit besonderen klimatisch frühen Lagen ermöglicht werden, einen früheren Umbruchtermin vor dem 15. Februar bestimmen zu können. In klimatisch frühen Lagen ist der 15. Februar als Umbruchtermin für Zwischenfrüchte oft zu spät, um eine bodenschonende Bearbeitung und einen optimalen Saattermin für bestimmte Kulturen zu ermöglichen. Der 15. Februar als frühestmöglicher Bearbeitungstermin würde in diesen Regionen weitgehend den Zwischenfruchtanbau als Greening-Maßnahme verhindern. Dies könnte dazu führen, dass Gemüse- und Ackerbaubetriebe ihre Greening-Verpflichtung als Stilllegung in den Höhengebieten erbringen und in den intensiv genutzten Regionen kein Greening stattfindet.



Drucksache 113/13

... In Absatz 4 soll die bisherige Bagatellgrenze von 15 m2 gestrichen werden (Satz 1); entsprechende Anbauten, Erweiterungen und Ausbauten müssen künftig die Bauteilanforderungen der Anlage 3 erfüllen. Im Übrigen wird Satz 1 redaktionell mit dem geänderten Absatz 1 Satz 1 harmonisiert. Die zweite inhaltliche Änderung ist der neue Satz 2. Wenngleich es wirtschaftlich nicht vertretbar wäre, eine Gesamtanforderung an das neue Gesamtgebäude (Altbau mit Ausbau/Erweiterung) zu stellen, soll es dem Bauherrn doch ermöglicht werden, den Energiebedarf seines Gebäudes insgesamt - also unter Einschluss des unveränderten bisherigen Gebäudes - freiwillig zu berechnen und die Bauteilanforderungen durch Erfüllung der 140-Prozent-Regel fiktiv einzuhalten. Ein solches Vorgehen ist seit langem bei Änderungen zugelassen (§ 9 Absatz 1) und soll künftig auch bei Ausbauten und Erweiterungen (§ 9 Absatz 4) angewendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Energieeinsparverordnung

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.

§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

§ 26c Registriernummern

§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 26e Erfahrungsberichte der Länder

§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.1 Grundsätze

3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte

3.3 Begrenzung der Übertemperatur-Gradstunden

Tabelle

Tabelle

2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.

Tabelle

2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.

3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.

Tabelle

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes

Anlage 6
(zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude

Anlage 7
(zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude

Anlage 8
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs

Anlage 9
(zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung

II. Wesentliche Regelungen im Überblick

III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Folgen der Verordnung

2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

cc Stichprobenkontrollen

aaa Unabhängiges Kontrollsystem

bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten

3. Kosten für die Wirtschaft

a Ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen

c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten

bb Energieausweise

VI. Zeitliche Geltung

VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen

VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu § 26c Registriernummern

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder

Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden


 
 
 


Drucksache 683/13

... (k) "Tiefgang" ("T") der senkrechte Abstand vom tiefsten Punkt des Schiffskörpers, ohne Berücksichtigung des Kiels oder anderer fester Anbauten, bis zur Ebene der größten Einsenkung des Schiffskörpers in m;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Klassifizierung der Wasserstraßen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 3
Verpflichtung zur Mitführung eines Zeugnisses

Artikel 4
Zusätzliche Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 5
Zusätzliche oder eingeschränkte technische Vorschriften für bestimmte Zonen

Artikel 6
Abweichungen

Artikel 7
Erteilung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 8
Zuständige Behörden

Artikel 9
Durchführung technischer Untersuchungen

Artikel 10
Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 11
Ersetzung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 12
Erneuerung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 13
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 14
Erteilung neuer Unionszeugnisse für Binnenschiffe

Artikel 15
Ablehnung der Ausstellung oder Erneuerung und Entziehung von Unionszeugnissen für Binnenschiffe

Artikel 16
Zusätzliche Untersuchungen

Artikel 17
Einheitliche europäische Schiffsnummer

Artikel 18
Gleichwertigkeit und Abweichungen

Artikel 19
Anerkennung von Schiffszeugnissen aus Drittländern

Artikel 20
Fortgeltung der Richtlinie 2009/100/EG

Artikel 21
Übergangsbestimmungen für die Verwendung von Dokumenten

Artikel 22
Anpassung der Anhänge

Artikel 23
Befristete Vorschriften

Artikel 24
Befugnisübertragung

Artikel 25
Ausschussverfahren

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Umsetzung

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten

VERZEICHNIS der Anhänge


 
 
 


Drucksache 589/13 (Beschluss)

... - der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie deren Verwertung und Verwendung nicht durch das Gemeinsame Unternehmen BBI vorangetrieben werden.



Drucksache 28/13

... anbaus."



Drucksache 182/1/13

... Die Zustimmung kann zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken von mindestens 30 Stunden wöchentlich bei durchschnittlich mindestens sechs Stunden arbeitstäglich bis zu insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr erteilt werden, wenn die betreffenden Personen auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Der Zeitraum für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Satz 1 ist für einen Betrieb auf acht Monate im Kalenderjahr begrenzt. Satz 2 gilt nicht für Betriebe des Obst-, Gemüse-, Wein-, Hopfen- und Tabakanbaus.



Drucksache 410/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat betont die Bedeutung alter und regionaler Sorten sowie der Sorten für den ökologischen Anbau für die Förderung der biologischen Vielfalt und bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass Zucht und Handel mit alten und regionalen Sorten sowie Sorten für den ökologischen Anbau nicht behindert, sondern aktiv gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Geltungsbereich

Zur Rechtsform

Zum Bürokratieaufwand

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 660/13

... "§ 19 Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 19
Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).

§ 20
Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)

§ 40
Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

§ 23
Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.

§ 41
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Artikel 4
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

4. Weitere Kosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 410/1/13

... 5. Der Bundesrat betont die Bedeutung alter und regionaler Sorten sowie der Sorten für den ökologischen Anbau für die Förderung der biologischen Vielfalt und bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass Zucht und Handel mit alten und regionalen Sorten sowie Sorten für den ökologischen Anbau nicht behindert, sondern aktiv gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Geltungsbereich

Zur Rechtsform

Zum Bürokratieaufwand

Zur Vorlage im Übrigen


 
 
 


Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Die Zustimmung kann zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung sowie in Sägewerken von mindestens 30 Stunden wöchentlich bei durchschnittlich mindestens sechs Stunden arbeitstäglich bis zu insgesamt sechs Monaten im Kalenderjahr erteilt werden, wenn die betreffenden Personen auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl vermittelt worden sind. Der Zeitraum für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Satz 1 ist für einen Betrieb auf acht Monate im Kalenderjahr begrenzt. Satz 2 gilt nicht für Betriebe des Obst-, Gemüse-, Wein-, Hopfen- und Tabakanbaus.



Drucksache 589/1/13

... 19. - der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie deren Verwertung und Verwendung nicht durch das Gemeinsame Unternehmen BBI vorangetrieben werden.



Drucksache 526/13

... - 2012 nahm Lili aus Rumänien an einem Leonardo-da-Vinci-Mobilitätsprojekt mit dem Titel "Anwendung moderner Gesundheitsversorgungssysteme" teil. Sie absolvierte einen vierwöchigen Kurs am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien, Österreich, um Fertigkeiten im Bereich der Krankenpflege zu erlernen. Dies bot ihr Gelegenheit, sich neue Kenntnisse über Pflegemethoden und moderne Forschungsmethoden anzueignen und darüber hinaus ihre Kenntnisse der deutschen Sprache zu verbessern. Die Erfahrung, die sie im Rahmen ihres Aufenthalts erworben hat, und der ihr zum Abschluss ausgestellte Europass-Mobilitätsnachweis haben ihr dabei geholfen, eine neue Tätigkeit im Ausland zu finden. - Joanna aus Polen nahm 2008 an einem einmonatigen Leonardo-da-Vinci-Berufsbildungsprojekt teil und arbeitete für ein örtliches Saatgutunternehmen, Appels Wilde Samen. Die Teilnahme an diesem Projekt ermöglichte es ihr, Kenntnisse über den Anbau verschiedenster Pflanzenarten zu erwerben und in einer anderen Sprache und einem anderen kulturellen Umfeld zu arbeiten. Diese Erfahrungen bereiteten für sie den Weg, in Polen einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu gründen. Zu ihrem damaligen Gastland Deutschland hat sie nach wie vor intensive Kontakte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 818/1/13

... brennstoffe sind zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass die Werte in den meisten Fällen ohne aufwändige Sekundärmaßnahmen (z.B. Gewebefilter für Feinstaub oder Apparaturen zur Entfernung von NOx und SO2 aus Rauch- und Abgasen) nicht einzuhalten sind. Ohne kapitalintensive Investitionen würde gerade die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen (z.B. Waldrestholz mit Rindenanteilen, Landschaftspflegeholz) sowie von Anbaubiomasse (z.B. Holz aus Kurzumtriebsplantagen, Halmgut) zukünftig nicht mehr möglich sein. Es wäre zu befürchten, dass das erreichte Niveau der Biomassenutzung nicht nur stagnieren, sondern kurz- bis mittelfristig einbrechen würde.



Drucksache 820/1/12

... 25. Der Artikelsollte ergänzt werden um eine Regelung für Erzeugnisse aus Tabak, der nach den Kriterien des organischen Landbaus (Bio-Tabak) angebaut wurde. Bislang finden sich auf den entsprechenden Packungen Hinweise auf den speziellen Anbau des Tabaks, verbunden mit Hinweisen, dass der Rauch dieser Erzeugnisse gesundheitlich nicht weniger schädlich sei als der Rauch anderer Tabakerzeugnisse. Durch den expliziten Hinweis auf eine ähnliche Gesundheitsschädigung wie herkömmlicher Tabak wird eine Irreführung durch die Kennzeichnung umgangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 12

26. Zu Artikel 13 Absatz 1 Aufmachung und Inhalt der Packungen

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 569/1/12

... Darüber hinaus hatte der Bundesrat bereits mit Beschluss vom 30. November 2007 (BR-Drucksache 563/07(B)) die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass die Belange der Imkerei beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigt werden.



Drucksache 556/12

... bb) Mindestmarktwerte, cc) Mindestanbauflächen,



Drucksache 390/12

... Bei einigen der in den vorherigen Berichten erwähnten Fällen gab es 2011 im laufenden Gesetzgebungsverfahren keine nennenswerten Entwicklungen, u.a. bei der Richtlinie über Luftsicherheitsentgelte14, der Bodenschutzrichtlinie15, der Richtlinie über die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes außerhalb der Beschäftigung16 und der Richtlinie über den Anbau von genetisch veränderten Organismen. Die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer wurde im EP und im Rat weiter diskutiert, ohne dass dabei Fragen im Zusammenhang mit der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit thematisiert wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 745/12

... 16. Der wirtschaftliche Wohlstand und die Lebensqualität in der EU sind nicht zuletzt ihrem Naturkapital zu verdanken, zu dem auch Ökosysteme zählen, die lebenswichtige Naturgüter und Dienstleistungen erbringen (fruchtbare Böden, multifunktionale Wälder und ertragfähige Anbauflächen und Meeresgewässer; Süßwasser, saubere Luft und Bestäubung; Hochwasserschutz, Klimaregulierung und Schutz vor Naturkatastrophen). Ein beträchtlicher Teil des EU-Rechts, darunter die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (COM(2010) 375 final), weiterverfolgt wird, bis regionale Entscheidungen über den Anbau gentechnischer Pflanzen möglich sind. Im September 2009 hat die Kommission in ihren politischen Leitlinien zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Änderungsvorschläge entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip angekündigt. In der Folge hat sie im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit der innerhalb des EU-weiten Rechtsrahmens für GVO eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen. Gründe für die regionale Begrenzung sind, wie zuletzt dem Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vom 2. März 2012 zu entnehmen ist, die Erhaltung bestimmter Natur- und Landschaftselemente, bestimmter Lebensräume und Ökosysteme sowie bestimmter Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVO zu ermöglichen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Eine Entscheidung über den Anbau von GVP sollte daher regional möglich sein. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Beratungen zu diesem Vorschlag weitergeführt werden und eine Einigung erzielt wird. Wegen der herausragenden Bedeutung ist das Thema in das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 aufzunehmen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen und in der Folge diese Möglichkeit dann den Ländern übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 445/12

... Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzernen und Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz

§ 2

Artikel 2
Änderung der Saatgutverordnung

§ 32
Angabe einer Saatgutbehandlung

Artikel 3
Änderung der Pflanzkartoffelverordnung

Artikel 4
Änderung der Rebenpflanzgutverordnung

Artikel 5
Änderung der Erhaltungsmischungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Behörden der Länder

b Bundesbehörden

IV. Weitere Kosten

V. Auswirkungen auf die Umwelt

VI. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2203: Entwurf einer Sechzehnten Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 248/1/12

... "Die Landesregierungen werden darüber hinaus ermächtigt, soweit ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und Interessen des Verbrauchers nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung die Verwendung der in § 23 Absatz 1 genannten Bezeichnungen an strengere Regelungen zu knüpfen, als für das in § 3 Absatz 1 genannte Anbaugebiet, innerhalb dessen sich die betroffene geografische Einheit befindet, bundesrechtlich festgelegt sind, insbesondere hinsichtlich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 10 Absatz 5 Satz 1, 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Nummer 1, 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Absatz 1 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 22 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 23 Absatz 1 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 6 Satz 1 und 2, Absatz 7 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 56 Absatz 14


 
 
 


Drucksache 346/1/12

... ressourcen wie Reststoffe und Abfallbiomasse sowie Biomasse möglichst als Kaskade (stoffliche und anschließende energetische Nutzung) genutzt werden und dass zusätzliche Potenziale der Biomassenutzung nicht einseitig über einen verstärkten Energiepflanzenanbau ausgeschöpft werden sollten.



Drucksache 346/12 (Beschluss)

... ressourcen wie Reststoffe und Abfallbiomasse sowie Biomasse möglichst als Kaskade (stoffliche und anschließende energetische Nutzung) genutzt werden und dass zusätzliche Potenziale der Biomassenutzung nicht einseitig über einen verstärkten Energiepflanzenanbau ausgeschöpft werden sollten.



Drucksache 371/1/12

... Die bisherige Regelung, wonach die Wiederholung von Kennzeichen bei Anbaugeräten und angehängten Arbeitsgeräten, die das Kennzeichen der Zugmaschine verdecken, empfohlen wird, wird für ausreichend gehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 FZV

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 8 Absatz 2 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 Satz 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV

8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 16 Absatz 2 Satz 1, 2 - neu - und 3 FZV , Buchstabe b § 16 Absatz 4 FZV und Nummer 23a - neu - § 48 Nummer 14a - neu - FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a, b und c § 25 Absatz 1 Satz 4 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe f § 30 Absatz 1 Nummer 25 FZV

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 31 Absatz 1 Nummer 25 FZV

12. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 50 Absatz 2a Satz 1 und 2 FZV

13. Zu Artikel 1 Nummer 26 Anlage 2 FZV

14. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Anlage 3 FZV

15. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe e Anlage 4 FZV


 
 
 


Drucksache 248/12 (Beschluss)

... "Die Landesregierungen werden darüber hinaus ermächtigt, soweit ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und Interessen des Verbrauchers nicht entgegenstehen, durch Rechtsverordnung die Verwendung der in § 23 Absatz 1 genannten Bezeichnungen an strengere Regelungen zu knüpfen, als für das in § 3 Absatz 1 genannte Anbaugebiet, innerhalb dessen sich die betroffene geografische Einheit befindet, bundesrechtlich festgelegt sind, insbesondere hinsichtlich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 10 Absatz 5 Satz 1, 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Nummer 1, 2

3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Absatz 1 Nummer 6

4. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 22 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 23 Absatz 1 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 24 Absatz 6 Satz 1 und 2, Absatz 7 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 56 Absatz 14


 
 
 


Drucksache 444/12

... Änderung der Anbaumaterialverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

§ 8
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Pflanzenbeschauverordnung

§ 15
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 3
Änderung der Bienenschutzverordnung

§ 4
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 4
Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 5
Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung

Artikel 6
Änderung der Anbaumaterialverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit

Artikel 8
Änderung der Verordnung zu Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers

Artikel 10
Änderung der Reblausverordnung

Artikel 11
Änderung der Feuerbrandverordnung

Artikel 12
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Scharkakrankheit

Artikel 13
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der San-Jose-Schildlaus

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Blauschimmelkrankheit des Tabaks

Artikel 15
Änderung der Verordnung zur Bekämpfung von Nelkenwicklern

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu den Artikeln 5

Zu Artikel 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2160: Entwurf einer Verordnung zur Anpassung von Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen


 
 
 


Drucksache 683/12

... Unter Länge des Fahrzeugs ist der Abstand zwischen serienmäßiger vorderer Stoßstange und hinterer Begrenzung des Aufbaus zu verstehen. Nicht zur Fahrzeuglänge zählen Anbauten wie Seilwinden, Wasserpumpen, Rangierkupplungen, zusätzlich angebrachte Stoßstangenhörner, Anhängekupplungen, Skiträger oder ähnliche Teile und Einrichtungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Bund

b Länder und Kommunen

F. weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

§ 24a
Gültigkeit von Führerscheinen

Anlage 3
(zu § 6 Absatz 6 und 7) Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern

A. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland

I. Fahrerlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Erteilungsdatum bis zum 31. Dezember 1998

II. Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung Erteilungsdatum vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013

B. Fahrerlaubnisse und Führerscheine nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik ( auf der Basis der Verkehrsblattverlautbarung vom 27. Juni 1994)

I. Vor dem 3. Oktober 1990 ausgestellte Führerscheine

II. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Führerscheine

III. Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Führerscheine

IV. Vor dem 1. Juni 1982 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine

C. Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr

Anlage 7
(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung

1. Theoretische Prüfung

1.1 Prüfungsstoff

1.2 Form und Umfang der Prüfung, Zusammenstellung der Fragen, Bewertung der Prüfung

1.2.3 Bewertung der Prüfung

1.3 Durchführung der Prüfung

1.4 Täuschungshandlungen

2. Praktische Prüfung

2.1 Prüfungsstoff

2.2 Prüfungsfahrzeuge

2.3 Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

2.4 Prüfungsstrecke

2.5 Bewertung der Prüfung

2.5.1 Für die Durchführung der praktischen Prüfung sind

2.6 Nichtbestehen der Prüfung

2.7 Weitere Einzelheiten der praktischen Prüfung werden in der Prüfungsrichtlinie geregelt, die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Benehmen mit den zuständigen Obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird.

Anlage 9
(zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein

A. Vorbemerkungen

B. Liste der Schlüsselzahlen

I. Schlüsselzahlen der Europäischen Union

II. nationale Schlüsselzahlen

Artikel 3
Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Artikel 4
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Anlage 4
(zu § 6 Absatz 2)

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

4 Nachhaltigkeit

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu a Absatz 3 Nummer 11

Zu b und c Absatz 6 und 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu a § 76 Nummer 6

Zu b § 76 Nummer 7

Zu c § 76 Nummer 10

Zu d § 76 Nummer 11a

Zu e § 76 Nummer 11b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu a und d Überschrift und Nummer 7

Zu b Nummer 3.2.8

Zu c Nummer 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2294: Entwurf der achten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BMVBS)

3 Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 502/12

... - die Palästinenser Zugang zu ihren Anbau- und Weideflächen erhalten, - die Wasservorräte gerecht geteilt werden, damit die palästinensische Bevölkerung entsprechend versorgt ist,



Drucksache 618/12

... /EG enthalten Bestimmungen zur Förderung des Anbaus von Pflanzen für

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Drucksache 618/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Ziel des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Bemerkungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 98/70/EG

Artikel 10a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2009/28/EG

Artikel 25b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 3
Überprüfung

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6

Anhang V
:

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Biokraftstoffen verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang II

Anhang VIII

Teil
A Geschätzte Emissionen infolge der mit Rohstoffen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verbundenen indirekten Landnutzungsänderungen

Teil
B Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, bei denen die Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen mit Null angesetzt werden

Anhang IX

Teil
A Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Vierfachen ihres Energiegehalts angesetzt wird

Teil
B Rohstoffe, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 genannten Ziel mit dem Zweifachen ihres Energiegehalts angesetzt wird


 
 
 


Drucksache 556/1/12

... 3. - auf die Festlegung von Mindestmengen, Mindestmarktwerten und Mindestanbauflächen zu verzichten,



Drucksache 630/12

... "Für Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A. und Sekte b.A. werden folgende bestimmte Anbaugebiete festgelegt:".

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Drucksache 630/12




§ 24a
Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein


 
 
 


Drucksache 820/12 (Beschluss)

... 22. Der Artikelsollte ergänzt werden um eine Regelung für Erzeugnisse aus Tabak, der nach den Kriterien des organischen Landbaus (Bio-Tabak) angebaut wurde. Bislang finden sich auf den entsprechenden Packungen Hinweise auf den speziellen Anbau des Tabaks, verbunden mit Hinweisen, dass der Rauch dieser Erzeugnisse gesundheitlich nicht weniger schädlich sei als der Rauch anderer Tabakerzeugnisse. Durch den expliziten Hinweis auf eine ähnliche Gesundheitsschädigung wie herkömmlicher Tabak wird eine Irreführung durch die Kennzeichnung umgangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 435/1/12

... 'Bei Anwendung auf Grünland zur Futtergewinnung und auf Ackerfutterflächen mit nichtwendender Bodenbearbeitung nach der Aufbringung, ausgenommen Maisanbauflächen, gilt ein Grenzwert von 5 ng WHO-TEQ



Drucksache 371/12 (Beschluss)

... Die bisherige Regelung, wonach die Wiederholung von Kennzeichen bei Anbaugeräten und angehängten Arbeitsgeräten, die das Kennzeichen der Zugmaschine verdecken, empfohlen wird, wird für ausreichend gehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb - neu - § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 7 Absatz 1 Satz 1 FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 8 FZV

4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 10 Absatz 4 Satz 2 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 10 Absatz 9 Satz 1 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 16 Absatz 2 FZV ,

'Artikel 2a Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a, b und c § 25 Absatz 1 Satz 4 FZV

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe f § 30 Absatz 1 Nummer 25 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 31 Absatz 1 Nummer 25 FZV

11. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 50 Absatz 2a Satz 1 und 2 FZV

12. Zu Artikel 1 Nummer 26 Anlage 2 FZV

13. Zu Artikel 1 Nummer 27 Buchstabe a Anlage 3 FZV

14. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe e Anlage 4 FZV


 
 
 


Drucksache 230/12

... Formen, Anbau, Besonderheiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

F. Sonstige Kosten

Verordnung

Fahrlehrer -Ausbildungsordnung

3 Inhaltsübersicht

Anlage n

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

§ 1
Ort der Ausbildung

§ 2
Fahrlehrerausbildungsstätte

§ 3
Ausbildungsfahrschule

§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 2 Absatz 1) Rahmenplan für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten

3 Übersicht

4 Verkehrsverhalten

4 Recht

4 Technik

4 Umweltschutz

4 Fahren

Begründung

I. Allgemeines

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

Gleichstellungspolitische Belange

3 Nachhaltigkeit

II. Einzelbestimmungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.2046: Fahrlehrer-Ausbildungsordnung


 
 
 


Drucksache 435/12 (Beschluss)

... 'Bei Anwendung auf Grünland zur Futtergewinnung und auf Ackerfutterflächen mit nichtwendender Bodenbearbeitung nach der Aufbringung, ausgenommen Maisanbauflächen, gilt ein Grenzwert von 5 ng WHO-TEQ



Drucksache 820/12

... Im Rahmen des Überarbeitungsprozesses hat es außerdem gezielte Gespräche mit einzelnen Interessenträgern gegeben. Erste Meinungsaustausche mit den Gesundheits-NRO sowie der Tabak- und der Pharmaindustrie gab es am 3./4. Dezember 2009 und am 19./20. Oktober 2010; die gezielten Gespräche mit NRO, Tabakanbauern, Zigaretten- und anderen Tabakherstellern, Vertreibern und Zulieferern von Tabakerzeugnissen wurden 2011 und 2012 fortgesetzt12. Darüber hinaus sind einige schriftliche Beiträge eingegangen, die bei der Abschätzung der Folgen der verschiedenen Maßnahmenoptionen sorgfältig geprüft wurden. Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige Kommissar traf im März 2012 mit Gesundheits-NRO und Interessenträgern aus der Wirtschaft zusammen13. Die Überarbeitung der TRL war zwischen 2009 und 2012 auch regelmäßig Thema im TRL-Regelungsausschuss14.



Drucksache 371/12

... "Für Krafträder gilt die Richtlinie 1997/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (Abl. EG (Nr.) L 226 S. 1) oder die ECE-Regelung Nr. 53 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Krafträdern hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (VkBl. 2005, S. 778) in der jeweils geltenden Fassung."

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Drucksache 371/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Anlage 11
(zu § 23 Absatz 3) Versicherungsbestätigung bei Ausfuhrkennzeichen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Fahrzeugteileverordnung

Artikel 5
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR NR. 2092: Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 248/12

... Der Verzicht auf die vorgesehenen Änderungen bedeutete den Verzicht auf als notwendig erkannte Verbesserungen, insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Hervorhebung besonderer kleinerer geografischer Einheiten sowie des Steillagen- und Terrassenanbaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 248/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Weingesetzes

§ 9a
Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.

§ 9a
Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1922: Siebentes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes


 
 
 


Drucksache 428/12 (Begründung)

... Die Bundesanstalt für Straßenwesen hatte sich deshalb mit einem alternativen Signalbild für Motorradfahrer auseinandergesetzt und Alternativen aufgezeigt (Tagfahrleuchten). Ein entsprechender Vorschlag wurde von dem Weltforum für die Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen (UNECE) angenommen (Änderung der ECE-Regelung Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten)) und ist am 24. Oktober 2009 in Kraft getreten. Dieser Vorschlag findet auch die Zustimmung der Motorradverbände. Dabei wurde er sowohl aus umweltpolitischen (weniger Kraftstoffverbrauch) als auch aus Verkehrssicherheitsgründen begrüßt. Damit ist es möglich, Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten auszurüsten. Die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 136/12

... - Freisetzung infolge der Kultivierung organischer Böden zu verringern, auf die Verbesserung der Bewirtschaftungspraktiken (beispielsweise durch Verwendung anderer Kulturpflanzenarten (z.B. mehr Leguminosen) und Ausweitung von Fruchtfolgen) ausgerichtet werden. Land- und forstwirtschaftliche Praktiken, die eine größere Kohlenstoffaufnahme durch Böden gestatten, indem Tiere oder Nahrungsmittelpflanzen auf Flächen gehalten bzw. angebaut werden, auf denen auch Bäume für die Nutz- und Brennholzerzeugung oder die Erzeugung anderer Holzprodukte angepflanzt werden, würden ebenfalls zur Verringerung der Emissionen beitragen. Organisches Material kann dem Boden auch wieder zugeführt oder darauf liegen gelassen werden, um die Ertragsfähigkeit von Anbau- und Grünflächen zu verbessern; gleichzeitig können wiederbefeuchtete, brachgelegte oder nicht trockengelegte organische Böden, einschließlich Torfböden, und wiederhergestellte degradierte Böden für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt in hohem Maße von Vorteil sein. Die Einbeziehung der Acker- und Grünlandbewirtschaftung in die Emissionsanrechnung wäre also notwendig, um dem Beitrag dieser Tätigkeiten zum Klimaschutz in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (COM(2010) 375 final), weiterverfolgt wird, bis regionale Entscheidungen über den Anbau gentechnischer Pflanzen möglich sind. Im September 2009 hat die Kommission in ihren politischen Leitlinien zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Änderungsvorschläge entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip angekündigt. In der Folge hat sie im Juli 2010 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit der innerhalb des EU-weiten Rechtsrahmens für GVO eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, die den Mitgliedstaaten das Recht einräumt, den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen. Gründe für die regionale Begrenzung sind, wie zuletzt dem Kompromissvorschlag der dänischen Präsidentschaft vom 2. März 2012 zu entnehmen ist, die Erhaltung bestimmter Natur- und Landschaftselemente, bestimmter Lebensräume und Ökosysteme sowie bestimmter Ökosystemfunktionen und -leistungen sowie sozioökonomische Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen. Bisher haben die Beratungen zu keinem Ergebnis geführt. Ziel bleibt jedoch, den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit beim Anbau von GVO zu ermöglichen. Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) ist nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur. Er kann dort beispielsweise konventionellen Anbau, Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beinträchtigen. Eine Entscheidung über den Anbau von GVP sollte daher regional möglich sein. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Beratungen zu diesem Vorschlag weitergeführt werden und eine Einigung erzielt wird. Wegen der herausragenden Bedeutung ist das Thema in das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020 aufzunehmen. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung diesem Vorschlag zustimmen und in der Folge diese Möglichkeit dann den Ländern übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 556/12 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Entwurf einer Rechtsverordnung auf Grundlage von § 4 Absatz 1 AgrarMSG insbesondere aa) auf die Festlegung von Mindestmengen, Mindestmarktwerten und Mindestanbauflächen zu verzichten,



Drucksache 681/12

... (3) 1Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder bei landwirtschaftlichen Teilbetrieben kann zur Vereinfachung der Bewertung von einer Aktivierung der Wirtschaftsgüter des Feldinventars/der stehenden Ernte abgesehen werden. 2Voraussetzung hierfür ist, dass in der Schlussbilanz des Betriebs für vorangegangene Wirtschaftsjahre oder bei einem Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich bzw. bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Einnahmenüberschussrechnung im Rahmen der Übergangsbilanz keine Aktivierung eines Wirtschaftsguts Feldinventar/stehende Ernte vorgenommen wurde. 3Das gilt insbesondere auch bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge oder einem Strukturwandel von einem Gewerbebetrieb zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. 4Die Vereinfachungsregelung kann nicht gesondert für einzelne Wirtschaftsgüter des Feldinventars/der stehenden Ernte, sondern nur einheitlich, bezogen auf das gesamte Feldinventar/die stehende Ernte eines Betriebs, angewendet werden. 5Das gilt auch dann, wenn sich der Umfang der Wirtschaftsgüter Feldinventar/stehende Ernte ändert (z.B. durch Erwerb oder Zupachtung von Flächen, Änderung der Anbauverhältnisse). 6Hat ein Verpächter die Vereinfachungsregelung angewendet, kann er im Fall der eisernen Verpachtung seines Betriebs von einer Aktivierung der auf Rückgabe des Feldinventars/der stehenden Ernte gerichteten Sachwertforderung absehen. 7Die Verpachtung führt insoweit zu keiner Gewinnrealisierung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 709/11 (Beschluss)

... dd) Nach dem Wort "Änderungen" werden die Wörter "oder den Anbau von Zubehör" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe d, Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, Nummer 7, Nummer 8 - neu - FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 14 Absatz 1 Satz 1 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 24 Absatz 1 Nummer 6 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - Anlage 1 zu § 8a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV und Zu Artikel 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - FZV

8. Zu Artikel 1 Nummer 10c - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10d - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7, Abschnitt 2a Nummer 4 Satz 3, Abschnitt 6 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV

Abschnitt 2a
Wechselkennzeichen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 3 Anlage zu § 1 GebOSt

'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

12. Zu Artikel 5a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 6 - neu -,

'Artikel 5a Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

13. Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 626/11 (Beschluss)

... 2. im Falle des Anbaus von Kulturen in Dämmen die Dämme quer zur Hauptwindrichtung angelegt werden oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/11 (Beschluss)




Zu Artikel 3 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 42/11

... 2. Im Rahmen der Reform der EU-Weinmarktorganisation im Jahre 2008 wurde beschlossen, die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung (Anbaustopp) für Reben bis zum 31.12.2015 in Europa zu befristen. Danach kann der Anbaustop von den Mitgliedstaaten bis höchstens zum 31. Dezember 2018 verlängert werden. Durch Verzicht auf die bestehenden Regeln über den Anbau der Reben würde in vielen Regionen Europas unweigerlich die Entstehung agrarindustrieller Produktion in einfach zu bewirtschaftenden Flachlagen erfolgen und die Bemühungen um die Förderung von Weinqualität, regionaler Typisierung, den Erhalt gewachsener, attraktiver Kulturlandschaften und Steillagen in Frage gestellt.



Drucksache 843/1/11

... zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis erstellt, obwohl es sich, da entsprechende Teilegenehmigungen vorliegen, tatsächlich nur um Fälle des § 19 Absatz 3 StVZO handelt. Da in den Gutachten entsprechende Hinweise und Begründungen ausnahmslos fehlen, führt dies, da den Zulassungsbehörden eine Prüfung praktisch nicht möglich ist, vielfach zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis durch die zuständigen Behörden, obwohl die Betriebserlaubnis durch die Um- oder Anbaumaßnahme tatsächlich nicht erloschen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 843/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 19 Absatz 1 und 5 StVZO , Nummer 1b - neu - § 21 Absatz 1 und Absatz 1a StVZO , Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO Zu Artikel 2 Nummer 1 - neu -, 2 - neu -, 3 - neu -, Nummer 189a -neu -, 189a.1 - neu -, 189a.2 - neu -, Nummer 214, Nummer 214a - neu -, 214a.1 - neu -, 214a.2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 BKatV , Zu Artikel 4a - neu - Aufhebung Artikel 6 Wechselkennzeichen-Verordnung

'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Artikel 4a
Aufhebung von Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 21

Zu Buchstabe a

Zu § 69a

Zu § 69a

Zu Buchstabe b

Zu laufender Nummer 214 Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu laufender Nummer 218 Bußgeldkatalog-Verordnung

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 47 Absatz 1a StVZO Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 8 Satz 2 StVZO Nummer 12 Buchstabe c Anlage VIIIc Nummer 2.4.1.1 StVZO Nummer 16 Buchstabe a Anhang zu § 47 Absatz 1a, Tabelle Spalte 2 Zeile 2 erster Halbsatz Buchstabe a StVZO

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe n

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummern 1, 7, 8, 9 und 10 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 72 Absatz 2 Nummer 6a - neu - StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Anlage VIII Nummer 1.2.1 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e Anlage VIII Nummer 1.3.2 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d - neu - Anlage VIIIb Nummer 3.1 StVZO

8. Zu Artikel 3 § 16 Absatz 3a Satz 1 FZV


 
 
 


Drucksache 265/1/11

... d) Nach dem Wort "Änderungen" werden die Wörter "oder den Anbau von Zubehör" eingefügt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV *

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 03 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2 Absatz 5 FZV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 13 Absatz 4 Satz 2 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 13 Absatz 5 Satz 1 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 - neu - Anlage 2 zu § 8 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Satz 2 und 3 FZV *

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 - neu - Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7 FZV *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 - neu - Anlage 4 Abschnitt 6 Nummer 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV *

9. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 19 Absatz 1 Satz 6 - neu - StVZO * In Artikel 2 ist der Nummer 1 folgende Nummer voranzustellen:

10. Zu Artikel 2 Nummer 02 - neu - § 19 Absatz 5 Satz 1 - neu - StVZO * **

Zu Artikel 2 Nummer 03

11. a In Absatz 1 werden nach Satz 3 die folgenden Sätze eingefügt:

12. b Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:

13. Zu Artikel 2 Nummer 04 - neu - § 52 Absatz 11 - neu - StVZO **

14. Zu Artikel 2 Nummer 05 - neu - § 69a Absatz 2 Nummer 1a - neu - StVZO *

15. Zu Artikel 2 Nummer 06 - neu - § 72 Absatz 2 StVZO *

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

17. Zu Artikel 5 Nummer 4 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

18. Zu Artikel 5 Nummer 5 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

19. Zu Artikel 5 Nummer 6 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

20. Zu Artikel 5 Nummer 7 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

21. Zu Artikel 5 Nummer 8 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

22. Zu Artikel 5 Nummer 9 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

23. Zu Artikel 5 Nummer 10 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

24. Zu Artikel 5 Nummer 11 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

25. Zu Artikel 5 Nummer 12 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

26. Zu Artikel 5 Nummer 13 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

27. Zu Artikel 5 Nummer 14 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

28. Zu Artikel 5 Nummer 15 - neu - und Nummer 16 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *

29. Zu Artikel 6 Nummer 23 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt * In Artikel 6 ist der Nummer 22 folgende Nummer anzufügen:

30. Zu Artikel 6 Nummer 24 - neu - und 25 - neu - Anlage zu § 1 GebOSt *


 
 
 


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